EU

  • : Gleich live im BR2-Zündfunk: Die EU schnüffelt mein Internet!
    Gleich live im BR2-Zündfunk: Die EU schnüffelt mein Internet!

    Ab 19:05 Uhr berichtet der Zündfunk auf BR2 u.a. über „Die EU schnüffelt mein Internet!“.

    Großer Aufruhr in den Netzgazetten dieser Tage: Das Europäische Parlament berät ein Gesetzespaket, das möglicherweise unseren freien Umgang mit dem Internet gravierend einschränken wird.

    Hier ist der Link zum Live-Stream.

    4. Juli 2008 2
  • : Weitermachen: Kampagne gegen das Telekom-Paket
    Weitermachen: Kampagne gegen das Telekom-Paket

    Die Kampagne gegen Änderungsanträge beim Telekom-Paket läuft gut an. Ich bin echt beeindruckt, wie viele Blogs darüber berichten, wie schnell Wiki-Seiten ins deutsche übersetzt werden und wie viele sich direkt an ihre Abgeordneten wenden. Das hatte ich zwar erhofft, aber nicht wirklich damit gerechnet. Danke für die viele Mitarbeit, so macht das richtig Spass! Und anscheinend wirkt es auch. Wenn ich bei Abgeordnetenbüros in Brüssel anrufe, sind die zumindest teilweise beeindruckt von unserer Fähigkeit zur Vernetzung und Mobilisierung.

    Ein Erfolg der Aktion ist sicherlich, dass viele Abgeordnete nun noch genauer hinschauen, was sie da eigentlich diskutieren und beschliessen wollen. Daher kann es nicht schaden, sie ein Jahr vor der kommenden Europawahl nochmal darauf hinzuweisen, dass es viele Menschen gibt, die sich für ein offenes und freies Internet einsetzen. Und die dies genauso von ihren gewählten Vertretern wünschen. Also kontaktiert weiter Eure Abgeordneten!

    Ich hoffe mal, dass das Interesse nicht abflaut, die letzte wichtige Abstimmung des Parlaments wird wohl am 2. September sein. Die Abstimmungen in den beiden wichtigen Ausschüssen „für Industrie, Forschung und Energie“ und „Binnenmarkt und Verbraucherschutz“ am Montag haben erstmal nur Signalwirkung auf die Abstimmung im Plenum.

    Das ganze Thema ist äusserst komplex. Das liegt u.a. daran, dass man ein ganzes Paket aus mehreren Richtlinien zusammen diskutiert, bzw. im Europaparlament einzelne Richtlinien in unterschiedlichen Ausschüssen. Zu den diskutierten Richtlinien gehören die Rahmenrichtlinie (Wie der Name schon sagt hat diese Auswirkung auf alles), die Richtlinie zur Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde (Ist mittlerweile wohl zur Einrichtung eines Koordinierungskomitees heruntergestuft worden), die Universaldiensterichtlinie (Vergleichbar mit unserem Telekommunikationsgesetz / TKG), die Datenschutzrichtlinie (ePrivacy) und einer Empfehlung an die Kommission für mehr digitale Entwicklung (Digital Divide).

    La Quadrature du Net hat die umstrittenen Änderungskompromisse auf einer Seite zusammengefasst. Die deutsche Übersetzung der Wiki-Seite mit den Wahlempfehlungen ist gleich auch fertig.

    Wir empfehlen die Ablehnung der Änderungskompromisse 2, 3, 4, 5, 7.

    Das Problem scheint momentan zu sein, dass sich Abgeordnete auf eine Kompromisslinie einlassen, um noch schlimmeres zu verhindern. Aber aus Verbraucherschutz- und Bürgerrechtssicht sind auch die Kompromisse nicht akzeptabel. Zugleich bilden die verschiedenen Änderungsanträge wiederum zusammen ein Framework, d.h. kritische Positionen sind aufgeteilt. Das erschwert das finden dieser. Wie Monika Horten im Interview mit der Futurezone beschreibt, sind die Positionen der Musik- und Filmindustrie erst wähend der Verhandlungen in die Richtlinien gerutscht. Diese müssen da raus, weil sie mit den ursprünglichen Zielen nichts zu tun haben und das Ziel des Verbraucherschutzes konterkarieren.

    Von verschiedenen Seiten kamen Anfragen, wie man mithelfen kann. Da gibt es viele Möglichkeiten:

    * Helft mit beim Übersetzen von Wiki-Seiten aus dem La Quadrature du Net-Wiki.
    * Kontaktiert Eure Europaabgeordneten.
    * Schreibt / Bloggt / Podcastet darüber und weist andere auf das Telekom-Paket und seine möglichen Auswirkungen hin.
    * Wir können auch noch Banner / Widgets und andere Kampagnenelemente gebrauchen, die man auf Weseiten einbauen kann
    * Seid kreativ und denkt Euch weitere Möglichkeiten aus.

    Mehr Informationen:

    Telekom-Paket: Im Netz der Lobbyisten.
    Mitmachen: Europaweite Aktion gegen das Telekom-Paket
    Hintergrund: Das EU-Telekom-Paket

    4. Juli 2008 10
  • : Telekom-Paket: Im Netz der Lobbyisten
    Telekom-Paket: Im Netz der Lobbyisten

    Die Futurezone hat ein Interview mit der Kommunikationsforscherin und Politologin Monica Horten, die sich mit dem Telekom-Paket beschäftigt: Im Netz der Lobbyisten.

    ORF.at: Frau Horten, die von Ihnen und zahlreichen Bürgerrechtlern kritisierten Ergänzungsvorschläge, die von einigen der Medienindustrie nahestehenden Mitgliedern des EU-Parlaments eingebracht wurden, sind über mehrere Papiere des Telekompakets hinweg verstreut. Wie würden Sie die Taktik der Medienindustrie beschreiben und wie sind Sie diesen Ergänzungen auf die Spur gekommen?

    Monica Horten: Ich würde die Taktik als „hinterhältig“ bezeichnen. Sie haben sich in die Gestaltung von Richtlinien eingemischt, die eigentlich die elektronische Datenübertragung regeln sollten und versucht, dort Regeln einzufügen, die Copyright-Probleme betreffen. Diese Regeln werden ein veraltetes Geschäftsmodell der Medienindustrie schützen und haben gravierende Auswirkungen auf die Bürgerrechte. All dies wurde im Geheimen getan, indem Mitglieder des Europäischen Parlaments Ergänzungsvorschläge in verschiedenen Komitees des Parlaments vorgelegt haben. Diese werden zwar auf der Website des EU-Parlaments veröffentlicht, aber die Dokumente sind so umfangreich und kompliziert, dass niemand erkennen würde, was sie im Zusammenspiel bedeuten. Ich habe sie nur deshalb gefunden, weil mir jemand die Dokumente geschickt und mich darauf hingewiesen hat, dass damit etwas nicht stimmen kann – er selbst hatte aber nicht verstanden, wo das Problem gelegen hat. Diese Taktik sollte verhindern, dass es im Parlament eine öffentliche Diskussion gibt und dass die Abgeordneten sich genauer mit den Papieren befassen.
    […]
    ORF.at: Wie geht es mit dem Telekompaket weiter?

    Monica Horten:Zwei Ausschüsse des EU-Parlaments sind verantwortlich: Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ist für die Rahmenbeschlüsse verantwortlich. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ist für die Richtlinien verantwortlich, die den allgemeinen Zugang und den Schutz der Privatsphäre betreffen. Diese beiden Ausschüsse stimmen am 7. Juli ab. Das Plenum des Europäischen Parlament wird am 2. September über das Paket abstimmen. Danach wird der Ministerrat darüber diskutieren, voraussichtlich im November.

    4. Juli 2008 4
  • : Mitmachen: Europaweite Aktion gegen das Telekom-Paket
    Mitmachen: Europaweite Aktion gegen das Telekom-Paket

    Diese Pressemitteilung ist eine europäische Ko-Produktion zusammen mit La Quadrature du Net aus Frankreich und der Open Rights Group in Grossbritanien. Und es ist auch die erste Pressemitteilung, die wir als netzpolitik.org herausgeben.

    Worum gehts?

    Auf EU-Ebene wird seit Jahren das Telekom-Paket diskutiert. Dies soll einen vollkommen neuen Rahmen für die europäische Telekommunikationsrahmengesetzgebung schaffen. Wie bei allen EU-Sachen (z.B. Vorratsdatenspeicherung) wird es später auch den Rahmen für nationale Gesetzgebungen bereiten. Das Telekom-Paket wird bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit diskutiert und steht kurz vor der Abstimmung. Wie das immer so ist, haben einflussreiche Lobbyisten über nahe Abgeordnete einige gefährliche Änderungseinträge eingebracht, die vor allem die Freiheit und Offenheit des Internets gefährden (Netzneutralität) und gefährliche Ideen wie Internetsperrungen und mehr Überwachung des Internets über die Hintertür einbauen. In einer gemeinsamen EU-weiten Aktion wollen wir viele Bürger mobilisieren, um bei den Abgeordneten für ein offene Internet zu werben. Gerade kurz vor der Europawahl dürfte dies möglich sein. Also informiert Euch und macht mit!

    Update: Hier ist die aktuelle Version des Briefings für die Abgeordneten mit den kritischsten Änderungsanträgen inklusive Anleitung zum lesen und verstehen dieser.

    Brüssel, 1. Juli 2008

    Eine Woche vor der Abstimmung über das Telekommunikations-Gesetzespaket („Telecom package“) verurteilt netzpolitik.org eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die auf das Schließen der offenen Architektur des Internets zielen und Kontrolle und Überwachung der Nutzer zum Ziel haben.

    Europäische Internetnutzer könnten durch verpflichtende Spyware von der legalen Nutzung des Internets abgehalten werden, im scheinbaren Interesse ihrer Sicherheit. Das Recht, freie Software für den Internetzugang zu verwenden, kann so nicht mehr aufrecht erhalten werden. Die Neutralität des Internets wird damit direkt angegriffen, und es wird eine Verpflichtung der technisch zwischengeschalteten Instanzen aufgebaut, eine vorbeugende Prüfungsaufsicht für Inhalte zu schaffen. Durch weitere Änderungen können verwaltende Autoritäten ISPs de facto zu Hilfspolizisten der Verwertungsindustrie machen, die einschüchternde Nachrichten schicken können, und das ohne gerichtliche oder regulatorischer Aufsicht.

    Diese Maßnahmen gehen noch weiter als die französischen „graduated response“-Pläne, die auf breite Ablehnung gestoßen war, auch am 10. April im Europäischen Parlament. Aus diesem Grund sind die jüngsten Änderungsvorschläge jetzt, Anfang Juli, wieder auf die Tagesordnung gebracht worden, und die Verfasser verwenden subtile Rhetorik und Querverweise, um den Text schwieriger verständlich zu machen (es werden mehr als 800 Änderungsvorschläge für fünf Richtlinen eingebracht).

    „Die Politiker, die sich an diesen Sommermanövern beteiligen, zeigen ihre Missachtung für Europa und ihr Mandat. Sie vertrauen darauf, dass eine Woche vor der Sommerpause schon niemand hinschauen wird, wenn sie das Telekommunikations-Gesetzespaket von seinem ursprünglichen Ziel Konsumentenschutz abbringen. Sie pflastern den Weg für Überwachung und Filterung des Internets durch Privatfirmen, Sondergerichte und technische Maßnahmen Orwellscher Ausmaße. Es ist sowohl für die Freiheit als auch für die wirtschaftliche Entwicklung Europas unvorstellbar. Wir rufen alle MdEPs dazu auf, weiterhin gegen diese Sachen vorzugehen, die sie bereits abgelehnt haben“, sagt Markus Beckedahl, Blogger auf netzpolitik.org.

    Diese Torpedo-Ergänzungen sind derzeit Teil einer Serie geheimer Hinterzimmer-Verhandlungen einer Handvoll MdEPs, die die Tragweite dieser Themen nicht immer verstehen. Sie machen sich zu Komplizen von Lobbyisten, die in jeder politischen Partei als Steigbügelhalter fungieren. Anweisungen für das Abstimmungsverhalten für die Abstimmungen im IMCO und ITRE-Kommittee am Montag, den 7. Juli werden im Laufe der Woche folgen.

    Zu diesem Zeitpunkt müssen die Bürger schnell und in großer Zahl handeln, ihre MdEPs dazu bringen, zu verstehen, dass ihr Verhalten ein Jahr vor den Wahlen auch Folgen zeitigen kann.

    Die englische Version: MEPs want to torpedo the Free Internet on July 7th.

    Weitere Ressourcen:

    * UPDATE July 2nd: ANALYSIS OF FINAL VERSION OF COMPROMISE AMENDMENTS
    * MAIN DOCUMENT with analysis and commented amendments by La Quadrature du Net (to send to MEPs)
    * Other resources about the Telecoms Package

    * Hintergrundpapier von Monica Horten zum Telekom-Paket

    Zusammenfassung der Haupt-Argumente:

    * A very complex law (5 directives, more than 800 amendments), and crucial votes on the beginning of the summer in a very opaque process.

    * Various amendements (from Mavromatis, Guardans, Harbour, Trautmann, etc.) seem to do the opposite of the announced goal of the text of increasing the consumer protection.

    * Amendement H1 : The Commission could impose technical standards on content filtering and monitoring Computing – so called „trusted computing“. The Commission will be able to give the concerned recommendations following a quick and undemocratic procedure, at the request of any national regulation authority (ARCEP, CSA, HADOPI + add names of English, German, etc.. NRAs).

    * Amendment K2 authorizes the automatic processing of traffic data without the consent of the user, if this treatment is practiced to ensure „the safety of a public service of electronic communication, a public or private electronic communications , a service of the information society and electronic communicating equipment.“ The Commission could authorize „technical measures“ to prevent or stop infringements of intellectual property. It is necessary to monitor and filter users’ electronic communications with hardware and software, which in practice amounts to spyware replacing a judge and proper judicial oversight.

    * Amendment H2 and amendment H3 allow national regulatory authorities to impose access providers to work with rightsholders, in monitoring users specifically when their access is not „safe“ (e.g. used to download), and to promote surveillance technologies mentioned above, which is similarly contained in the French draft law for graduated response.

    * This set of amendments creates in European law the unprecedented mechanism known as graduated response: Judicial authority and law courts are vacated in favour of private actors and „technical measures“ of surveillance and filtering.

    Mitmachen!

    Es gibt eine Wiki-Seite, wo bisher in englischer und französischer Sprache Anleitungen stehen, wie man jetzt konkret Europaabgeordnete kontaktieren kann. Hier können wir noch eine deutsche Übersetzung gebrauchen.

    Ausserdem kann man direkt siene Europaabgeordneten kontaktieren. Auf der Wiki-Seite steht die Beschreibung. Eine Alternative zum mailen, faxen und anrufen ist Abgeordntenwatch, wo man auch die 99 deutschen Europa-Abgeordneten kontaktieren kann.

    Bloggt darüber und weist Eure Leser darauf hin, dass man jetzt die eigenen EU-Abgeordneten kontaktieren sollte. Am kommenden Montag ist eine wichtige Abstimmung im EU-Parlament. Die letzte Abstimmung wird dann vermutlich am 2. September sein.

    Update: Mittlerweile gibt es auch Medien-Artikel mit weiteren Hintergrundinfos:

    Sehr ausführlich hat Christiane Schulzki-Haddouti für Heise recherchiert: EU: Konservative wollen Internet-Nutzung lückenlos überwachen.

    Schließlich sieht Harbours Erweiterungsvorschlag für Artikel 21 derselben Richtlinie Regelungen vor, die auch das französische „drei Treffer und du bist tot“-Modell enthalten: So sollen die nationalen Regulierungsbehörden Unternehmen verpflichten, Informationen zu bestehenden und neuen Kunden zur Verfügung zu stellen. Zu diesen Informationen gehören Angaben über „illegale Nutzungen elektronischer Kommunikationsdienste“, insbesondere „Urheberrechtsverstöße“ sowie Angaben zu „Schutzmittel gegen Risiken persönlicher Sicherheit, Privatsphäre und persönlicher Daten“. Darunter seien, so die Bürgerrechtler, Sicherheitsverfahren zu verstehen, die ohne Genehmigung der Behörden eingesetzt würden.[.…] Gleichwohl gibt es auch im ITRE-Ausschuss Änderungsvorschläge hinsichtlich „gesetzeskonformer Inhalte“. Die französische konservative Abgeordnete Dominique Vlasto brachte gemeinsam mit dem belgischen Konservativen Ivo Belet den Änderungsvorschlag Nr. 122 ein, der die Internet-Provider „ermutigen“ will, „gesetzeskonforme Inhalte“ („lawful content“) zu fördern und zu schützen. Gemeinsam mit der deutschen Konservativen Ruth Hieronymi (CDU) brachten Vlasto und Belet den Vorschlag Nr. 308 ein, der dafür sorgen soll, dass die Internet-Provider hierfür mit den nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten dürfen.

    Futurezone: EU-Pläne bedrohen das freie Internet.

    Die Aktivitäten von Industrie und ihr nahestehenden EU-Abgeordneten treiben dabei auch merkwürdige Blüten. Die französische Initiative La Quadrature du Net, die gegen das HADOPI-Gesetz kämpft, hat in den Eingaben der EU-Parlamentarier Manolis Mavrommatis [Griechenland; konservativ] und Ignasi Guardans [Spanien; liberal] wortwörtliche Übereinstimmungen mit den Vorgaben der französischen AV-Medienlobby SACD festgestellt. Mavrommatis, so eine Analyse der Bürgerrechtler, habe sogar vorgeschlagen, die Definition von Spyware dahingehend zu ändern, dass sie nicht mehr auf Programme zuträfe, die „illegitime“ Aktionen des Nutzers aufzeichnen. Solche von der Medienindustrie eingesetzte Spyware solle demnach „keinen gravierenden Eingriff in die Privatsphäre“ mehr darstellen. Damit wären, so die Initiative, auch Programme wie das berüchtigte Sony-Rootkit mit einem Streich in der ganzen EU legal.

    Heise: Europaweite Kampagne gegen Überwachungspläne im EU-Telecom-Paket.

    Bürgerrechtler und Blogger rufen zu Protesten gegen jüngste Änderungsanträge zur geplanten Novelle des EU-Gesetzespakets zur Regulierung des Telekommunikationsmarktes auf. In den umstrittenen Vorschlägen konservativer Abgeordneter geht es vor allem um die Einführung einer Regelung, wonach Internetzugänge bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen gekappt werden sollen („Three-Strikes“-Bestimmung). Generell soll die Nutzung illegaler Inhalte durch ein staatlich lizenziertes Überwachungssystem verhindert werden.

    Welt-Debatte: EU schafft die Netzneutralität ab.

    Jetzt gibt es in der EU einen Vorstoss, der noch mal einen Schritt weiter geht und hinter dem offenbar auch einige Vertreter der Copyright/Rechteinhaber stehen, ohne dass man jetzt mit dem Finger auf jemanden genaues zeigen könnte. Im Grunde geht es darum, dass die Internetprovider mehr in die Pflicht genommen werden sollen. Die stellen sich bisher auf den, rechtliche legalen, Standpunkt, dass sie ja nur der Bote sind, der die Datenpakete überbringt. Was in den Paketen steckt, ist nicht deren Sache. Genau hier soll ein neues EU-Gesetz, das unter dem Namen „Telecoms Package“ in dieser Woche verabschiedet werden soll, ansetzen. Der Provider soll eben doch mit in die Verantwortung gezogen werden. Er soll quasi den Datenverkehr per Software abhören und gegebenfalls einschreiten, sollte es zum Beispiel zu einer Copyright Verletzung kommt. Das würde letztlich bedeuten, dass der Provider Filter einsetzen muss, und bestimmte Webseiten gesperrt werden und das er jeden einzelnen Internetuser scharf überwacht.

    Der Foebud unterstützt jetzt auch die Aktion: Dringende Kampagne: Telekom-Paket der EU verschärft Überwachung.

    Der FoeBuD ruft auf: Helfen Sie mit, gegen weiteren Überwachungswahn anzugehen – kontaktieren Sie Ihre Abgeordneten des Europäischen Parlaments und deren Assistenten bis zum 7. Juli 2008!

    1. Juli 2008 94
  • : EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung
    EuGH-Richter stellen kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung

    Heute verhandelt der Europäische Gerichtshof über die Klage gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Heise bietet eine gute Zusammenfassung des bisherigen Standes vor Verlaufs der heutigen Verhandlung (Update2: Heise war nicht vor Ort, aber der Verlauf der Verhandlung wurde durch diesen Bericht recht gut wieder gegeben, wie die ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat bestätigen).

    Geklagt hatte die Republik Irland gegen Parlament und Rat, die die Richtlinie vor zwei Jahren nach heftigen Diskussionen beschlossen haben. Den Iren geht es dabei aber nicht um eine mögliche Verletzung grundlegender Ansprüche auf den Schutz von Daten und Privatsphäre. Vielmehr klagt Irland gegen die gewählte Rechtsgrundlage, also die Verabschiedung als Richtlinie von Parlament und Rat. Irland wird dabei von der Slowakei unterstützt, die der Klage beigetreten ist.

    Bemerkenswert ist unter anderem dieses interessante Detail:

    Neben all diesen Verfahrensfragen bringt am Ende die Slowakei, anders als Irland, doch auch noch das Datenschutzargument ins Spiel. Die Bevorratung persönlicher Daten in dem geforderten Maß versteige sich zu einem erheblichen Eingriff in die Rechte des Einzelnen auf den Schutz seiner persönlichen Daten, so der Vortrag der Slowakei laut dem Berichterstatter. Inwieweit das Gericht dieses Argument, das nicht vom Hauptkläger genannt wurde und nicht eigentlich Gegenstand der Klage ist, aufgreift, bleibt abzuwarten.

    Der AK Vorrat und 42 andere Organsiationen aus ganz Europa hatten im April noch einen „Brief der Freunde des Gerichts“ eingereicht, um dieses Menschenrechts-Argument zu stärken. Der EuGH hatte den zwar offiziell nicht zu den Akten des Falles genommen, weil so etwas eher in den USA üblich ist, aber die Richter haben es ja vielleicht trotzdem gelesen und über die Argumente nachgedacht. Der AK Vorrat ist jedenfalls weiterhin zuversichtlich, dass die Richtlinie gekippt wird und damit der Weg frei ist für eine vollständige Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Der Europäische Gerichtshof hat schon in der Entscheidung zur Fluggastdatenübermittlung ausgeführt, die Binnenmarktkompetenz sei nicht einschlägig für „eine Datenverarbeitung, die nicht für die Erbringung einer Dienstleistung erforderlich ist, sondern zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und zu Strafverfolgungszwecken als erforderlich angesehen wird.“ Die Vorratsdatenspeicherung ist ebenso wenig wie die Fluggastdatenübermittlung für die Erbringung der Dienstleistung der verpflichteten Unternehmen erforderlich. Als Strafverfolgungsmaßnahme hätte die Vorratsdatenspeicherung einstimmig angenommen werden müssen. Tatsächlich haben mehrere Staaten im Rat dagegen gestimmt.

    Live aus Luxemburg: Der Internet-Verband eco hat eben eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf eine interessante Verhandlung hindeutet:

    Der Europäische Gerichtshof hat in der mündlichen Verhandlung kritische Fragen zu den Kosten der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung gestellt.

    Das ist natürlich das, was die Internetwirtschaft interessiert. Ob es darüber hinaus kritische Fragen gab, erfahren wir hoffentlich in Kürze von den ProzessbeobachterInnen des AK Vorrat. Achtet also hier auf Updates.

    Update: Siehe oben, der heise-Bericht war offenbar doch direkt aus Luxemburg von der Verhandlung. Heise war nicht bei der Verhandlung, wie mir Monika Ermert gerade bestätigte. Ich warte darüber hinaus noch auf weitere Infos von den ProzessbeobachterInnen und werde das dann hier ergänzen.

    Die taz hat schon ein paar Soundbytes:

    „Es ist ein fundamentaler Fehler“, betonte am Dienstag der irische Vertreter, „hier eine Richtlinie zu beschließen. Die Maßnahme dient klar und unzweideutig der Bekämpfung von Straftaten.“ Irland wurde dabei nur von der Slowakei unterstützt. Jean-Claude Piris, der Vertreter des Ministerrates, erinnerte daran, dass nach den Anschlägen von 2001 mehrere Staaten eine nationale Vorratsdatenspeicherung eingeführt hatten. Wegen der hohen Speicherungskosten für die Telefon- und Internetfirmen habe dies den Binnenmarkt beeinträchtigt.

    So, jetzt habe ich gerade mit den ProzessbeobachterInnen vom AK Vorrat telefoniert: Zu Beginn durften alle Parteien ihre Meinung darlegen. Der Vertreter des Rates behauptete, wie die taz schon berichtete, dass die Einführung von Mindestspeicherfristen notwendig gewesen sei, um eine Binnenmarktverzerrung zu vermeiden. Gleichzeitig behauptete er aber auch, dass die Speicherung notwendig sei für die Strafverfolgung, was eigentlich ein Argument gegen einen Binnenmarkt-Beschluss wäre. Die irische Regierung schloss entsprechend daran an und legte dar, dass nach ihrer Ansicht der einzige Zweck der Richtlinie die Strafverfolgung und die innere Sicherheit seien, was nicht in die Binnenmarkt-Kompetenz der EU fällt.

    Die slovakische Regierung als Mitklägerin gegen die Richtlinie brachte dann in der Tat als einzige das Menschenrechts-Argument und verwies auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein „massiver Eingriff in die Privatsphäre“. Außerdem verwies die Slovakei darauf, dass die Speicherung nur der erste Schritt sei, dann würden die Daten auch für Marketing und andere Datenschutz-Eingriffe verwendet. Der vorgesehene Speicher-Zeitraum sei außerdem viel länger als notwendig.

    Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hielt die Richtline für formal korrekt, wie heise schon berichtet hat. Das scheint allerdings vor allem ein taktisch motiviertes Manöver zu sein, da die Datenschutzrichtlinie für den Bereich der Polizeizusammenarbeit immer noch auf Eis liegt und eher desaströs ausgehen wird, sofern sie mal verabschiedet wird. Husinx will hier also den immer noch recht starken Datenschutz im Binnenmarktbereich auch auf die innere Sicherheit ausdehnen. Das wird wahrscheinlich auch die Richter nicht besonders beeindrucken, weil es zu offensichtlich ist.

    Der berichterstattende Richter hatte dann wohl doch nur drei Fragen, die aber nicht uninteresssant waren:

    Zunächst wurden die Kläger gefragt, ob sie auch die TK-Datenschutzrichtlinie von 2002 ablehnen, weil dort zum ersten Mal die Vorratsdatenspeicherung erwähnt (und in die Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsstaaten gestellt) wurde. Die slovakische Regierung verneinte dies, da die 2002er-Richtlinie keine Verpflichtung beinhaltet habe, eine Speicherung einzuführen.

    Die weiteren Fragen bezogen sich auf die Maßnahmen, die die Mitgliedsstaaten schon zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicheurng ergriffen haben, und auf die Kosten. Hier mussten sich erstmal Rat, Kommission und EU-Parlament beraten, wer denn wohl qualifiziert sei zu antworten. Das Parlamentspräsidium gab zunächst eine Antwort ohne Inhalt, sondern verwies darauf, dass man ja schon eine Liste eingereicht habe mit den bereits ergriffenen Maßnahmen. Von den Kosten habe man keine Ahnung, das solle die Kommission beantworten. Der Kommissionsvertreter hatte ebenfalls keine Zahlen im Kopf und offenbar auch seine Unterlagen zuhause vergessen. Also eierte er rum: Es wären „sehr große Investitionen“, die schon jetzt von den Unternehmen getätigt würden zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Da solle man jetzt „bloß keine neue Rechtsunsicherheit schaffen“. Dieser Auftritt war laut Prozessbeobachter Armin Schmid vom AK Vorrat „peinlich und amüsant zugleich“, zumal der Kommssionsvertreter dann plötzlich noch eine Zahl aus dem Hut zauberte, die noch niemand vorher gehört hatte: Sechs Mitarbeiter pro Unternehmen seien nur mit der Einrichtung und Wartung der Speicherungsanlagen beschäftigt. Das alles sollte seiner Ansicht nach für eine Fortsetzung der Vorratsdatenspeicheurng sprechen, wurde aber von der Internetwirtschaft schon dankbar als Gegenargument aufgegriffen, wie die oben zitierte Pressemitteilung von eco zeigt.

    Soweit die Verhandlung heute. Der Generalanwalt beim EuGH wird am 14. Oktober seinen Schlussantrag stellen. Das ist genau drei Tage nach dem europaweiten Aktionstag „Freedom not Fear“, in dessen Rahmen wieder eine Großdemo in Berlin stattfinden wird.

    1. Juli 2008 8
  • : Hintergrund: Das EU-Telekom-Paket
    Hintergrund: Das EU-Telekom-Paket

    Eines der gefährlichsten Gesetzespakete für ein offenes Internet wird gerade in Brüssel diskutiert: „The Telecom-Package / Das Telekom-Paket“. Hier gibt es in der aktuellen Diskussion viele Passagen, wie man das europäische Telekommunikationsrecht dafür einsetzt, Internetsperrungen durchzusetzen und Inhalte zu überwachen. Das Hauptproblem ist, dass man Provider zu legislativen Playern erhebt, ohne dass Gerichte entscheiden. Das EU-Parlament diskutiert im Moment, aber ab nächste Woche beginnen dort die Abstimmungen hierüber. Aktuell sieht es so aus, als ob die umstrittenen Forderungen der Musikindustrie, dass Provider Hilfs-Polizisten und – Richter spielen sollen, damit durchkommen.

    Monica Horten von der University of Westminster macht ihre PHD-Arbeit über „The Political Battle for Online Content in the European Union“ und hat ein Briefing-Papier zum Telekom-Paket (PDF) geschrieben, was einen guten Überblick gibt:

    The ‘Telecoms Package’ and the copyright amendments – a European legal framework to stop downloading, and monitor the Internet

    Abstract

    This paper considers how imminent changes to European telecommunications law will permit the monitoring and blocking of websites and peer-to-peer exchanges by ISPs, in a way that is currently not legally possible. These legal changes will also permit ISPs to sanction users by suspending or terminating Internet access. And they are essential in order for the French ‘riposte graduee’ or ‘3 strikes’ copyright enforcement measures to be implemented. The changes are a series of hidden amendments related to copyright, and contained in the so-called ‘Telecoms package’. This paper argues that these amendments will effectively erode the ISP’s legal status of ‘mere conduit’, which currently protects individual rights and liberties on the Internet. It argues that the ‘mere conduit’ status should be preserved, and the copyright amendments rejected. The proposed copyright amendments will result in the loss of individual freedom and privacy on the Internet – in breach of fundamental principles of human rights law in Europe. Ultimately, they could open the door to wider political or commercial censorship, and this is the real danger of permitting them to get into law. The risk is that this will happen without proper legislative scrutiny or public debate. The European Parliament committees responsible for the Telecoms package vote on July 7th and the Parliament as a whole will vote on September 2nd.

    1. Juli 2008 9
  • : Open Source – Europameister der Herzen?
    Open Source – Europameister der Herzen?

    Beim Linux-Magazin gibt es einen Artikel zum Thema „Open Source Europameisterschaft: Deutschland und Spanien im Finale?Ein Blog hat sich seit Beginn der Europameisterschaft Gedanken gemacht, welche Nationen Förderung und Gleichberechtigung von Open-Source-Software Wert legen:

    Linux – Europameister der Herzen? Welche Länder mit gutem Beispiel vorangehen, wenn es um Open Source Software geht, das zeigt ein Blog am Beispiel der Teilnehmer der EM 2008 in Österreich und der Schweiz. Auch hier ist Deutschland im Finale – gegen Spanien?.

    26. Juni 2008
  • : Die Generationenhypothese und der Datenschutz
    Die Generationenhypothese und der Datenschutz

    In der Diskussion rund um den Datenschutz gibt es ja oft eine „Generationenhypothese“, dass junge Menschen sich nicht mehr dafür interessieren würden. Schaut man sich das aber mal empirisch an, so kommt man zu anderen Ergebnissen. Andreas Busch schreibt in den aktuellen Mitteilungen des Wissenschaftszentrum Berlin (WZB) von Zahlen des Eurobarometers. Über einen längeren Zeitraum zwischen 1996 und 2003 wurden 15–24-jährige zum Datenschutz befragt (Seite 27):

    Die Zahlen widerlegen die oben angeführte „Generationenhypothese“. So zeigt die Tabelle lediglich leichte Unterschiede zwischen der åltesten (über 55 Jahre) und der jüngsten (15 bis 24 Jahre) Altersgruppe sowohl bei denen, die sich „sehr“ um den Datenschutz sorgen (8 Prozent), also auch bei denen, die sich „kaum“ um ihn kümmern (5 Prozent). Bei denjenigen, die sich „gar nicht“ um den Datenschutz sorgen, liegen beide Gruppen praktisch gleichauf. Fasst man die Antworten „sehr“ und „ziemlich“ sowie „kaum“ und „gar nicht“ zusammen, so sind 54 Prozent der 14- bis 24-Jåhrigen besorgt über das Thema Datenschutz; nur 44 Prozent sind dies nicht. In der Altergruppe der über 55-Jåhrigen liegen die entsprechenden Zahlen bei 59 bzw. 38 Prozent. Der Unterschied zwischen den Generationen kann somit als sehr gering bezeichnet werden, und auch in der jüngeren Altersgruppe sind deutlich mehr Befragte besorgt als nicht besorgt. Die Daten aus der repråsentativen Umfrage stützen also mitnichten den angeblich so ausgeprågten Unterschied zwischen den Generationen bei der Bewertung von Datenschutz.

    [via]

    23. Juni 2008 2
  • : Die Internet-Agenda der französischen EU-Präsidentschaft
    Die Internet-Agenda der französischen EU-Präsidentschaft

    Der französische Staatsminister Eric Besson hat auf dem ICANN-Treffen in Paris einen kleinen Ausblick auf die französische EU-Ratspräsidentschaft gegeben, die am 1. Juli startet: Französische EU-Präsidentschaft setzt Zukunft des Internet auf die Agenda.

    In seiner Begrüßungsrede nannte Besson den Übergang zu IPv6, die Erweiterung des Namensraumes im Netz und insbesondere die Einführung nicht-lateinischer Top Level Domains als die Themen, die auch auf der Oktoberkonferenz der EU eine Rolle spielen werden. Mit Blick auf den Übergang zu IPv6 hat Frankreich die von der EU-Kommission kürzlich verkündete Zielsetzung, bis 2010 25 Prozent von Privat- und Unternehmensnutzern zu IPv6-Nutzern zu mache, übernommen. Als weitere Themen für die Diskussion zur Zukunft des Internet nannte Besson das „Web 3.0“ oder das Internet der Dinge. Für letzteres plant die französische Präsidentschaft laut Aussagen von Bernhard Benhamou vom französischen Außenministerium an einer Verbesserung der Standards des Object Naming System, also den Registries für RFID-Nummern, zu arbeiten. Benhamou sprach am Rande des ICANN Treffens von einem ONS 2.0.

    Am 27. November trifft sich dann Rat der Telekommunikationsminister zur Abstimmung.

    Weiter verkündete Staatsminister Eric Besson laut Heise in Paris, dass „der Kampf gegen die Piraterie [..] nicht Teil der Mission [sei], die ihm der französische Staatspräsident übertragen habe. Was genau daran stimmt, kann ich nicht sagen. Ich hab auch schon von Test-Entwürfen gehört, wonach das französische Internetsperrungs-Modell schon in der europäischen Diskussion ist.

    Aber wirklich lustig ist diese Aussage:

    „Es gibt zwei Aspekte, den präventiven und repressiven, der in dem Entwurf verfolgt wird, und den positiven, konstruktiven.“ Letzterer bestehe etwa darin, dass man den jungen Leuten sagen könne, wo sie billiger und einfacher Inhalte downloaden könnten.

    Was ist wohl die Antwort auf die Frage (wenn sie ein deutscher Politiker gestellt hätte)?

    a) Musikload?
    b) eMule?

    Das Problem ist ja, dass es immer noch zu kompliziert und schwierig ist, Musik im Netz zu kaufen. Da wird man weiterhin Probleme haben, den jungen Leuten zu sagen, wo das denn gehen soll.

    23. Juni 2008 1
  • : EuGH verhandelt Vorratsdatenspeicherung am 1. Juli
    EuGH verhandelt Vorratsdatenspeicherung am 1. Juli

    Das meldet ORF futurezone:

    Knapp zwei Jahre nachdem die Republik Irland beim EU-Gerichtshof Klage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht hat, wird nun die mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des höchsten Gerichts der Union stattfinden. Der Gerichtshof hat den Termin für Dienstag, den 1. Juli 2008 festgesetzt. „Das Gericht kann schon zu diesem Termin die Entscheidung fällen“, sagte der Salzburger Richter und Experte für Internet-Recht, Franz Schmidbauer, auf Anfrage von ORF.at.

    Und das Virtuelle Datenschutzbüro ergänzt:

    Sollte die Richtlinie fallen, wovon viele Beobachter ausgehen, wäre der Weg frei für das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das deutsche Umsetzungsgesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kippen. Das BVerfG übt gemäß seinem „Solange-II“-Beschluss seine Normemkontrollkompetenz gegenüber Umsetzungen von EU-Recht zur Zeit nicht aus; es geht davon aus, dass europäische Rechtsakte im Allgemeinen einen mit den hiesigen Standards vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleisten und verzichtet daher auf die Kontrolle, die der Europäische Gerichtshof übernehmen kann. Wenn die Richtlinie gekippt wird, verlieren die sie umsetzenden Regelungen in der Strafprozessordnung und dem Telekommunikationsgesetz ihren Status als Umsetzung von EU-Recht und könnten ganz normal verhandelt werden.

    Mitte März hatte das BVerfG bereits in einer Eilentscheidung die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt; hierbei wurden die über die Richtlinie hinausgehenden Befugnisse, zum Beispiel zum Zugang zu den Daten für die Geheimdienste, gekippt. Im Hauptsacheverfahren könnte sie insgesamt für verfassungswidrig erklärt werden.

    10. Juni 2008 5
  • : Wenn Politiker ins Internet sprechen
    Wenn Politiker ins Internet sprechen

    Der Europawahlkampf steht ja vor der Tür: Der Fraktionsvorsitzende der Europa-Grünen, Dany Cohn Bendit, hat jetzt auch seine eigene IPTV-Seite. Bisschen viel Flash, sieht aber sonst ganz nett aus. Videos kann man auch einbinden. RSS gibt es zwar, aber wohl nicht zum Podcasting.

    24. Mai 2008
  • : UK: Zentrale Vorratsdatenspeicherung kommt
    UK: Zentrale Vorratsdatenspeicherung kommt

    Für die Zukunft brauchen wir womöglich tatsächlich eine Kategorie „Data Loss Weekly“. Heise.de berichtet, die Briten wollen eine zentrale Verkehrsdatenbank aufbauen, wo dann die derzeit jährlich 57 Milliarden SMS und 3 Milliarden E‑Mails für 12 Monate gespeichert werden und nach richterlicher Genehmigung abfragbar sind. Was für ein Wahnsinn.

    Die Times Online zitiert Jonathan Bamford von der nationalen Datenschutzbehörde:

    „This would give us serious concerns and may well be a step too far. We are not aware of any justification for the State to hold every UK citizen’s phone and internet records. We have real doubts that such a measure can be justified, or is proportionate or desirable. We have warned before that we are sleepwalking into a surveillance society. Holding large collections of data is always risky – the more data that is collected and stored, the bigger the problem when the data is lost, traded or stolen.“

    [via heise]

    20. Mai 2008 2
  • : Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union
    Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

    Das Europäischen Parlaments hat am 8. Mai 2008 einen Entschließungs-Antrag zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI) verabschiedet. Darin finden sich auch wenige Bezüge zum Netz (Man merke sich immer „Das Europäische Parlament“ am Anfang):

    Zum Thema China & Zensur ein kurzer Ausschnitt aus einem langem Absatz:

    ist beunruhigt über die Einschränkungen der Freiheit chinesischer und internationaler Medien, einschließlich des Internet, des Blogging und des Zugangs zu Informationen für die chinesische und internationale Presse; ist ebenfalls weiterhin besorgt über die Erstellung schwarzer Listen von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten

    Ansonsten ist noch dieser Ansatz interessant:

    145. bekräftigt erneut seine Besorgnis im Zusammenhang mit Beschränkungen von Internet-Inhalten, gleichgültig, ob sie sich auf die Verbreitung oder den Erhalt von Informationen beziehen, die von Regierungen verhängt werden und nicht im strikten Einklang mit der Gewährleistung des Rechts auf freie Meinungsäußerung stehen; fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, Gemeinschaftsregeln für den Handel mit Drittländern bezüglich von Gütern, einschließlich Software, Hardware und andere ähnliche Produkte, auszuarbeiten, deren einziger Zweck darin besteht, eine allgemeine Überwachungstätigkeit durchzuführen und den Zugang zum Internet auf eine Weise zu beschränken, die nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist, und bezüglich der Einfuhr und der Ausfuhr solcher Güter, mit Ausnahme von Gütern, deren einziger Zweck im Schutz der Kinder besteht; ist der Ansicht, dass dies auch für die Observierungs- und/oder Militärtechnologie für Länder gelten sollte, die die Menschenrechte systematisch verletzen; fordert darüber hinaus, konkrete Lösungen zu finden, um die europäischen Unternehmen darin zu hindern, solchen Ländern personenbezogene Daten zu liefern, die genutzt werden können, um diese Rechte, insbesondere das Recht auf Meinungsfreiheit, zu verletzen;

    Interessant wäre hier, ob das EU-Parlament auch konkrete Pläne hat, beispielsweise die Ausfuhr von Überwachungstechnologien zu verbieten.

    13. Mai 2008 1
  • : Europaparlament: Lobby-Transparenz mit Lücken
    Europaparlament: Lobby-Transparenz mit Lücken

    LobbyControl berichtet über eine Resolution für ein ein verpflichtendes europäisches Transparenzregister für Lobbyisten, die aktuell das Europaparlament verabschiedet hat. In dem Transparenzregister sollen die Namen der Lobbyisten, ihre Kunden und die Finanzierung der Lobbyaktivitäten veröffentlicht werden. Von der EU-Kommission war vorher nur ein freiwilliges Register vorgeschlagen worden, wo die Namen der Lobbyisten nicht genannt werden müssen und die Finanzierung auch nur vage offengelegt wird.

    Allerdings haben sich Konservative und Liberale mit einem Schlupfloch für Rechtsanwälte durchgesetzt. Mit dabei an vorderster Front war mal wieder der Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne von der CDU, der den Änderungseintrag mit eingebracht hat. Dieser ist aus der ganzen Debatte rund um Urheberrechtsverschärfungen und Softwarepatente bekannt, weil er gerne im Nebenberuf als Anwalt für die Kanzlei Taylor Wessing als Lobbyist für bestimmte Industrieinteressen arbeitet. Die „Rechtsberatung von Anwälten“ soll laut LobbyControl durch die Intervention nicht in das Transparenzregister aufgenommen werden, wovon Industrielobbyisten wie Lehne nur profitieren würden.

    Lobbycontrol weist darauf hin, dass der Begriff „Rechtsberatung von Anwälten“ weit dehnbar ist „und es ist zu befürchten, dass damit viele Lobbytätigkeiten von Anwälten im Verborgenen bleiben. Anwaltskanzleien werben bereits damit, dass deshalb Lobbying durch Anwälte effektiver sei.“

    Andere positive Änderungsanträge für einen ambitionierten Zeitplan, für stärkere Sanktionen und sofortige Verbesserungen der Regeln des Europaparlaments selbst als ersten Schritt wurden dagegen mit den Stimmen von Konservativen und Liberalen abgelehnt, ebenso Forderungen an die EU-Kommission für mehr Transparenz und Ausgewogenheit ihrer Beratungsgremien und Sonderberater.

    9. Mai 2008
  • : EU-Parlament will Community-Medien fördern
    EU-Parlament will Community-Medien fördern

    Das ist doch mal eine spannende Sache, die wir auch schon in verschiedenen Veranstaltungen im Rahmen der re:publica’08 diskutiert haben: EU-Parlament will Blogosphäre fördern. Konkret geht es um die Förderung von „Community-Medien“.

    Der Entwurf des Berichts des Kulturausschusses enthält genaue Vorstellungen davon, wie „Community-Medien“ auszusehen haben. Demnach arbeiten Community-Medien ohne die Absicht, Profite zu erzielen, überwiegend im öffentlichen oder privaten Interesse, ohne kommerziellen oder monetären Profit und verantworten sich gegenüber der Community, deren Interesse sie bedienen. Dies bedeute auch, „dass sie die Community über ihre Handlungen und Entscheidungen informieren, diese rechtfertigen, und im Falle eines Fehlverhaltens bestraft werden“. Zudem sollen Community-Medien offen sein für die Teilnahme der Community-Mitglieder bei der Schaffung von Inhalten.

    Solche Medien „sind ein effektives Mittel, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu stärken, die soziale Einbeziehung und die lokale Identität, was die Vielfalt des Sektors erklärt“, heißt es im Bericht.

    Im tradionellen Sinne fielen unter die Definition eines Community-Mediums Freie Radios und offene Kanäle. Mittlerweile können unter dieser Definition sowohl freie Communities wie Freifunk oder Wikipedia, als auch lokale Stadt-Blogs und ‑Wikis fallen. Also genau das, was ich mir in den „Forderungen für eine zeitgemässe Netzpolitik“ gewünscht habe. Ich bin mal gespannt, was aus diesem Entwurf wird und wie sich letztendlich die Umsetzung gestaltet.

    5. Mai 2008 4
  • : ENDitorial: Wird Frankreich die Digitale Guillotine in Europa einführen?
    ENDitorial: Wird Frankreich die Digitale Guillotine in Europa einführen?

    European Digital Rights bringt alle zwei Wochen das EDRi-gram als Newsletter heraus, um über digitale Bürgerrechte in Europa zu informieren. Der Newsletter ist in Englisch und man kann sich auch die Überschriften per RSS ziehen (Wünsch mir ja schon lange einen Full-Feed dafür). Andreas Krisch bietet anschliessend regelmässig die deutschsprachige Übersetzung auf unwatched.org an. Ausnahmsweise bringe ich hier mal einen Artikel im Volltext, den Jérémie Zimmermann (La Quadrature du Net) und Erik Josefsson (Electronic Frontier Foundation) geschrieben haben. Darin geht es um die Forderung nach Internetsperrungen für Urheberrechtsverletzungen.

    ENDitorial: Wird Frankreich die Digitale Guillotine in Europa einführen?

    Seit DADVSI, der französischen Implementierung der Europäischen Copyright Richtlinie, sehen sich die französischen Internetuser zunehmend übertriebenen Strafandrohungen bei Urheberrechtsklagen ausgesetzt. Das letzte Modell, das von der Content Industry gegen das unbefugte gemeinsame Nutzen von Musik und Filmen im Internet beworben wurde, nennt sich „flexible Rückmeldung“ oder „drei Treffer und du bist tot“.

    Das Prinzip ist simpel: wiederholte Verstöße resultieren in der Unterbrechung der Internetverbindung. Wenn man des Verstoßes des Urheberrechts angeklagt wird, wird man durch automatische Filterungen des Internetverkehrs identifiziert und von den Rechteinhabern verklagt. Nach einer Beschwerde beim ISPs wird eine Verwarnung an den verdächtigen Rechtsverletzer gesandt, in der man gewarnt wird, dass die Verbindung zum Internet demnächst gekappt werde. In den ersten Versionen des Modells wären die Strafzahlungen automatisch ausgesandt worden, nun wurden die Strafen jedoch durch die Trennung der Internetverbindung ersetzt.

    Der Vorschlag enthält außerdem die Einrichtung einer Verwaltungsbehörde, die für die Durchführung verantwortlich sein soll und sicherstellen soll, dass die abgekoppelten Internetuser für eine gewisse Zeit keine Möglichkeit mehr haben, auf das Internet zuzugreifen. Das Schema bleibt unklar bei der Frage, ob gegen einen fälschlichen Verdacht oder eine fälschliche Klage berufen werden kann, oder ob ein verurteilter Internetuser auch in einer Zivilklage belangt werden kann. Zur Sicherung von Internetverbindungen wurde staatlich autorisierte Software als eine Lösung vorgeschlagen, wie der Rechtsschutz unschuldiger Bürger aufrecht erhalten werden kann.

    Mit der Unterstützung des französischen Präsidenten Sarkozy wurde die „flexible Rückmeldung“ als die wichtigste vorgeschlagenen Maßnahme im Olivennes-Bericht bekannt, der bis vor kurzem als die Grundlage für die zukünftige französische und europäische Gesetzgebung gegolten hat. Dies gilt jedoch nicht länger: am 10. April 2008 stimmte die Mehrheit des Europäischen Parlaments in einer Abstimmung dagegen und gibt damit Hinweis auf eine Änderung.

    Im Unterschied zur französischen Lösung hat die schwedische Regierung gegen ein derartiges System entschieden und es als unverhältnismäßig bezeichnet. Die Schwedischen Minister für Justiz und Kultur haben im März 2008 entschieden, dass Ausgrenzung aus dem Internet als Strafmaßnahme in einer Gesellschaft, die ihre alltäglichen Verrichtungen zunehmend mit dem digital vernetzten Milieu verbinden und durchführen, nicht im Verhältnis zu den Vergehen des Urheberrechtsverstoßes steht, besonders wenn damit kein wirtschaftlicher Gewinn erzielt werden soll. Die einzige Rechtfertigung, die der Abschreckung, habe sich schon oft als wirkungslos erwiesen. Die Schwedische Regierung hat außerdem darauf hingewiesen, dass große Eigner von Medieninhalten „keine Urheberrechte verwenden sollten, um veraltete Geschäftsmodelle zu verteidigen“, sondern stattdesen mehr unternehmen sollten, um attraktivere Alternativen für unbefugte Filesharer-Dienste zu finden und anzubieten.

    In einem Bestreben, die Entscheidung des Schwedischen Parlaments auf europäischer Ebene zur Diskussion zu stellen und Sarkozys Pläne zu vereitlen, hat MEP Christofer Fjellner (EPP) eine überparteiliche Plattform mit dem früheren französischen Prämierminister MEP Michel Rocard (PSE) und MEP Guy Bono (PSE) gegründet, einem Berichterstatter für den Bericht des Europäischen Parlaments über Kreative Branchen. Gemeinsam haben sie mit der Unterstützung von über 90 MEPs einen Änderungsantrag zu dem Bericht unterzeichnet, in dem die flexible Rückmeldung gewissermaßen abgelehnt wird:

    „Wie rufen die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf anzuerkennen, dass das Internet eine gewaltige Plattform für kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten darstellt und gleichzeitig Zugang zu Wissen und demokratische Beteiligung an der Europäischen Kreativität anbietet, was mithilfe der Informationsgesellschaft ganze Generationen zusammenführt; wir rufen die Kommission und die Mitgliedsstaaten daher auf, die Einführung von Maßnahmen zu vermeiden, die im Widerspruch mit Bürgerrechten und Menschenrechten stehen und gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, der Wirksamkeit und Abmahnung verstoßen, wie z.B. das Trennen der Internetverbindung.“

    Nach der Vorlage vertiefte sich die interne Debatte über die Änderung; sie wurde kompliziert, als die liberale Gruppe (ALDE) überraschend forderte, die Änderung in zwei Teile zu teilen und über diese separat abzustimmen, vermutlich, um die flexible Rückmeldung zu retten. Der erste Teil bezieht sich auf das Internet und die Bedeutung von Rechten und Verhältnismäßigkeit und durfte sich überwältigender Zustimmung erfreuen, während der zweite Teil ausdrücklich die „Trennung des Internetzugangs“ anführt und weniger Unterstützung von den französischen MEPs erhielt, die offenbar zögern, sich gegen den ausdrücklichen Willen der eigenen Regierung zu stellen. Dennoch wurde die Änderung schlussendlich mit einer knappen Mehrheit beim zweiten Teil gänzlich durchgebracht.

    Nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments verlautbarte die französische Kulturministerin Christine Albanel ihre Entschlossenheit, den Olivennes-Vorschlag weiter zu bearbeiten. Derzeit plant sie, ihn noch vor dem Sommer dem Französischen Parlament zur Abstimmung vorzulegen. Bis dato gibt es keinerlei Anzeichen darauf, dass Srakozys Entscheidung, die Französische Präsidentschaft als Propaganda für das Schema auf europäischer Ebene zu benutzen, revidiert wurde.

    In Brüssel ist es ebenfalls unklar, ob die Initiative der MEPs Fjellner, Rocard und Bono Auswirkungen haben wird. Keiner von ihnen ist als Redner oder Moderator bei der nächsten hochrangigen Konferenz zu Fälschungen und Raubkopien am 13. Mai 2008 angemeldet, während MEPs, die für die flexible Rückmeldung gestimmt haben sehr wohl auf der Redner- und Moderatorenliste stehen. Es ist im öffentlichen Interesse, dass die Debatte ausgewogen ausfällt und dass Sitze für Politiker reserviert werden, die die Position des Europäischen Parlaments vertreten, ansonsten könnte die Konferenz äußerst umstritten ausfallen.

    In den Medien und in der politischen Blogsphäre werden die Auswirkungen der Abstimmung immer deutlicher spürbar. Besonders interessant ist die Übereinstimmung zwischen Mitgliedsstaaten mit einer gut entwickelter Internetinfrastruktur und der Art und Weise, wie ihre MEPs abstimmten: die digital fortgeschrittenen nordischen Länder haben die digitale Guillotine, die von französischer Seite vorgestellt wurde, ganz deutlich abgelehnt.

    Amendment 1 by Christofer Fjellner and amendment 2 by Michel Rocard and Guy Bono and others. Report Cultural industries in Europe. Rapporteur Guy Bono (2.04.2008)
    französische Version
    High Level Conference on Counterfeiting (13.05.2008)
    Press review
    European Parliament Says No to Internet Ban (10.04.2008)
    Digital economy : head or tail ? (20.04.2008)
    Vote results Bono report

    Der Text im Original: ENDitorial: Will France Introduce the Digital Guillotine in Europe?

    Schaut ansonsten regelmässig bei unwatched.org vorbei, bzw. abbonniert auch den deutschsprachigen Newsletter.

    30. April 2008 7
  • : Informationsfreiheit und die EU-Kommission
    Informationsfreiheit und die EU-Kommission

    Die Futurezone berichtet über einen Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EG-Verordnung zur Informationsfreiheit, der den Zugang zu Dokumenten der Union weiter einschränken würde: Kommission mogelt bei Informationsfreiheit.

    Die Kommission reagiert damit auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und nimmt Empfehlungen des Parlaments aus dem Jahr 2006 für die Änderung der Verordnung auf, interpretiert diese zum Teil aber recht eigenwillig. So hatte das Parlament verlangt, dass auch alle Dokumente aus der Vorbereitungsphase der EU-Gesetzgebung zugänglich gemacht werden müssten.
    Die Kommission reagierte darauf damit, so Statewatch in ihrer Analyse, dass sie dem Vorschlag uneingeschränkt zustimmte, tatsächlich aber gleichzeitig mit subtil gesetzten Formulierungen vorschlägt, den Zugriff auf die Dokumente weiter einzuschränken.

    Das Procere kennt man aus Deutschland, wo das Informationsfreiheitsgesetz mit zahlreiche Ausnahmen relaisiert wurde. So gibt es in dem EU-Vorschlag auch einige Ausnahmen für Dokumente, die „internationale Beziehungen“, die „öffentliche Sicherheit“ oder „Fragen der Verteidigung oder des Militärs“ betreffen.

    Mehr Infos:

    Statewatch: FOI in the EU
    Statewatch: Analyse des Kommissionsvorschlags [PDF]

    29. April 2008 2
  • : Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten
    Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten

    Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat den Vorsitz über die Internationale Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (International Working Group in Data Protection and Telecommunications, auch als ‘Berlin Group’ bekannt) und verkündet die Verabschiedung eines interessanten Arbeitspapieres:

    Das Arbeitspapier zum Datenschutz bei sozialen Netzwerkdiensten analysiert die Gefahren für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer und enthält Empfehlungen für Gesetzgeber, Anbieter und Nutzer sozialer Netzwerkdienste, um diesen Gefährdungen zu begegnen. (englisch)

    22. April 2008 1
  • : EU-Parlament gegen Internetsperren
    EU-Parlament gegen Internetsperren

    Es kommen ja auch einige gute Sachen von der EU-Ebene. Im Europaparlament ist heute eine Abstimmung gegen Internetsperrungen bei Urheberrechtsvergehen und für eine Bürgerrechtsklausel durch die Stimmen der Sozialdemokraten, Sozialisten und Grünen knapp gewonnen wurden. Für Internetsperrungen waren Liberale und Konservative. Damit ist der EU-weiten Lobby-Kampagne der Musikindustrie ein kleiner Stein in den Weg gelegt worden. Diese wünscht sich Internetsperrungen für Tauschbörsennutzer und bei Urheberrechtsvergehen. Letzteres begeht jeder Internetnutzer täglich im Internet.

    Gut, dass es endlich mal parlamentarischen Widerstand gegen diesen unverhältnismässigen Schwachsinn gibt. Aufs deutsche Parlament kann man sich da leider nicht verlassen.

    Um diesen Änderungsantrag ging es, der beschlossen wurde:

    Calls on the Commission and the Member States to recognise that the Internet is a vast platform for cultural expression, access to knowledge, and democratic participation in European creativity, bringing generations together through the information society; calls on the Commission and the Member States, therefore, to avoid adopting measures conflicting with civil liberties and human rights and with the principles of proportionality, effectiveness and dissuasiveness, such as the interruption of Internet access.

    Heise berichtet über das Ergebnis: EU-Parlament votiert gegen Internetsperren.

    „Wir haben beides gewonnen“, freuten sich im Anschluss an die Abstimmung Eddan Katz und Erik Josefsson von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). Der europäische Arm der EFF hatte im Vorfeld massiv Lobbyarbeit gegen die Internetsperren und das Konzept der „mehrstufigen Reaktion“ gemacht. Dagegen hatte die Musikindustrie versucht, in Brüssel eine Unterstützung für die Sperrpläne zu organisieren. „Die heute Entscheidung ist eine machtvolle Aussage für die Bürgerrechte und gegen das Konzept der ‚mehrstufigen Reaktion’, das die Musikindustrie gerne gegen Urheberrechtsverletzungen einsetzen will“, sagte Katz gegenüber heise online.

    Die Verbände der deutschen und europäischen Internetwirtschaft, ECO und EuroISPA haben in einer PM schon Stellung zum Ergebnis genommen: Europaparlament stutzt maßlose Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zurecht.

    Dazu Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: „In der Informationsgesellschaft gehört der Zugang zum Internet für viele Menschen zur unverzichtbaren Grundversorgung, ohne die gesellschaftliche Teilhabe und vielfach auch die Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Bei Triple-Play Anschlüssen wären von einer Netzsperre auch Fernsehen und Telefon betroffen. Das ist unverhältnismäßig, insbesondere auch deshalb, weil der Anschlussinhaber vielfach gar nicht der Rechtsverletzer ist.“ Kurt Einzinger, Präsident von EuroISPA ergänzt: „Die Unternehmen der europäischen Internetwirtschaft stellen eine für die europäische Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung. Sie sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich, noch haben sie auch nur den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft. Es ist deshalb ein völlig verkehrter Ansatz, den Internetprovidern Polizeiaufgaben aufzuhalsen. Das Internet ist für uns alle zu wichtig, um es mit einer Urheberrechtsbekämpfungspolitik, die jedes Maß verloren hat, in Gefahr zu bringen.“

    10. April 2008 5
  • : EU: Auschluss von MS-Produkten bei Vergabeverfahren?
    EU: Auschluss von MS-Produkten bei Vergabeverfahren?

    Na, da bin ich aber mal auf das Ergebnis gespannt:

    Rechtskräftig verurteilte Unternehmen sind laut EU-Haushaltsordnung von Vergabeverfahren auszuschließen. Ob dies nun bedeutet, dass Behörden innerhalb der EU in Zukunft ohne Microsoft-Produkte auskommen müssen, versucht die Grüne-Europaabgeordnete Heide Rühle mit ihrer Anfrage an die EU-Kommission (PDF) zu klären.

    9. April 2008 4