Na, da bin ich aber mal auf das Ergebnis gespannt:
Rechtskräftig verurteilte Unternehmen sind laut EU-Haushaltsordnung von Vergabeverfahren auszuschließen. Ob dies nun bedeutet, dass Behörden innerhalb der EU in Zukunft ohne Microsoft-Produkte auskommen müssen, versucht die Grüne-Europaabgeordnete Heide Rühle mit ihrer Anfrage an die EU-Kommission (PDF) zu klären.
4 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.