EU

  • : Personal Democracy Forum Europe
    Personal Democracy Forum Europe

    Ich bin ab Morgen bis Sonntag in Barcelona, um die „Personal Democracy Forum Europe“-Konferenz zu besuchen. Dort diskutiere ich u.a. am Freitag zusammen mit Jeremie Zimmermann von La Quadrature du Net und anderen über „Plenary on Crossnational Collaboration: Case Studies and Lessons for the Future“.

    Mal schauen, ob es dort funktionierendes Netz gibt und ich von der Konferenz live berichten kann. Ansonsten mach ich einige Interviews mit spannenden Referenten. Vielleicht gibts auch einen Live-Stream, das Programm klingt spannend.

    18. November 2009
  • : ACTA: So transparent wie möglich!?
    ACTA: So transparent wie möglich!?

    Seit einiger Zeit wird auf internationaler Ebene das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“, kurz ACTA, diskutiert. Das Abkommen mit dem blumigen Marketingnamen wird multilateral verhandelt und durch die G8-Staaten und einige befreundete Staaten geheim vorangetrieben. Und betrifft unser aller Zukunft. Zeit, etwas über die Hintergründe zu erfahren.

    Warum ACTA und nicht die WIPO?

    14. November 2009 38
  • : eco polITalk: Die „Digitale Mentalität“ 2009
    eco polITalk: Die „Digitale Mentalität“ 2009

    Gestern Abend lud der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco zum „polITalk“ in Berlin. Es ging um die „Digitale Mentalität“, Geschäftsmodelle im Internet und digitale Inhalte als Kultur- und Wirtschaftsgut in Deutschland und Europa. Die Diskussion verlief durchaus kontrovers.

    Lawrence Lessig schreibt in seinem großartigen Buch „The Future of Ideas“, „The commitment of a society open to innovation must be to let the old die young.“ Dieser Satz hätte als Motto für die Diskussion dienen können, die damit begann, dass Hergen Wöbken vom Institut für Strategieentwicklung in seinem Impulsreferat feststellte: „Die wenigsten alten Geschäftsmodelle sind eins zu eins auf das Netz zu übertragen“.

    Während Wöbken darauf hinwies, dass das Internet „in fast allen Bereichen der Wertschöpfungskette“ einen Vorteil biete, klagte Silke Springensguth, bei DuMont zuständig für das Internetgeschäft: „Wir kämpfen im Internet mit ganz großen Problemen.“ Denn Nachrichten im Internet lesen sei nicht illegal – sondern ganz normal. Den Verlagen fehle es so an Einnahmequellen.

    Die Klage ist altbekannt: „Das Internet ist nicht für lau, aber die, die die Inhalte erstellen, verdienen nichts.“ Bezahlen würden die Kunden für die Transportwege, daher müsse man sich anschauen, wie man auf dem Weg zum Konsumenten Geld verdienen können. Diese Haltung der Verlage, sich „an jemanden dranzuknüpfen“, kritisierte Johnny Haeusler von Spreeblick dagegen vehement: Mal sei es Google, dass ja ohne die Inhalte der Verlage kein Geld verdienen könne, mal die Provider. Springensguth widersprach allerdings: Man wolle nicht von den Providern Geld erhalten.

    13. November 2009 2
  • : „Visby Agenda“: EU-Dokument für Open Government
    „Visby Agenda“: EU-Dokument für Open Government

    Daniel Dietrich berichtet beim OpenData Network über eine EU-Konferenz zu Informations- und Telekommunikationstechnologien (ICT) im schwedischen Visby. Teilnehmer von Europäischer Kommission, Europaparlament sowie Stakeholder-Organisationen aus der EU haben dort ein Papier (PDF) verabschiedet, dass sich klar für Open Data ausspricht:

    10. EU member states and community institutions should seek to make data freely accessible in open machine-readable formats, for the benefit of entrepreneurship, research and transparency.

    11. Access to and reuse of public sector information and data should be improved among EU Member States. The domains of data targeted by the Directive on the re-use of public sector information should be enlarged.

    Das ist eine erfreuliche Entwicklung. Diese setzt sich hoffentlich fort, wenn sich vom 18. bis 22. November die EU-Minister in Malmö treffen. Dort soll u.a. PSI-Direktive reformiert werden, die den Umgang mit Informationen des öffentlichen Sektors in der EU regelt. Dazu gibt es eine unterstützenswerte Open Declaration on Public Services in the European Union, die gleichberechtigt neben der offiziellen Deklaration in die Konsultationen von Malmö einfließen wird.

    12. November 2009 3
  • : Amazons Geschenkpatent bleibt bestehen – keine Entscheidung über Softwarepatente
    Amazons Geschenkpatent bleibt bestehen – keine Entscheidung über Softwarepatente

    Die Technische Beschwerdekammer beim Europäischen Patentamt hat gestern über Amazons Patent auf die Bestellung von Geschenken über das Internet entschieden. Die Kammer setzte das 2007 aufgehobene Patent wieder in Kraft und verwies die Entscheidung zurück an die erste Instanz.

    Das Patent war 2007 auf Betreiben der FFII sowie zweier nun nicht mehr beteiligter Mitbeschwerdeführer aufgehoben worden. Es umfasst unter anderem Ansprüche wie einen Online-Einkaufswagen, die Suche nach Adressdaten im Internet und die Nachfrage via eMail.

    Kritiker wie die FFII sehen darin ein Software-Patent. Es werde lediglich ein Geschäftsmodell auf einem Computer ausgeführt und daher nichts erfunden, sondern lediglich programmiert. Software ist allerdings „als solche“ laut dem Europäischen Patentübereinkommen nicht patentierbar.

    12. November 2009 6
  • : Einigung bei Bankdatenübermittlung an die USA?
    Einigung bei Bankdatenübermittlung an die USA?

    Bei den Verhandlungen über die Weitergabe von SWIFT-Daten aus der EU an die USA haben sich Vertreter des EU-Ministerrats für Justiz und Inneres auf einen Entwurf geeinigt. Netzpolitik.org hat das Papier erhalten und hochgeladen: PDF. Auf 24 Seiten werden darin die Bedingungen zur Übermittlung der Daten ausgeführt.

    Allerdings gab es heute im Ausschuss der ständigen Vertreter des Rats keine Einigung. Auch die Bundesregierung scheint noch massive Bedenken zu haben. Daran könnte das gesamte Abkommen scheitern, wenn es nicht bis zum 30.11. zu einer Übereinkunft kommt. Denn am 1.12. tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft. Von da an muss auch das Europäische Parlament derartigen Abkommen zustimmen, dass die geplante Weitergabe von Bankdaten bereits seit längerem kritisiert.

    Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hatte 2007 erklärt, „Es darf nicht mehr möglich sein, dass amerikanische beziehungsweise staatliche Stellen im Allgemeinen auf Überweisungsdaten aus Deutschland oder anderen Ländern zugreifen können.“

    Bisher standen die Hauptserver von Swift in den USA. Zum Ende des Jahres sollen sie nun nach Europa verlagert werden, um sie dem Zugriff der amerikansichen Behörden zu entziehen. Die geplante Regelung würde den USA dennoch weiterhin Zugriff auf die Datenbank geben, in der Überweisungsdaten von 8300 Banken aus mehr als 200 Ländern gespeichert sind.

    Laut dem vorliegenden Entwurf würden

    * Informationen über den Urheber oder Empfänger der Transaktion wie Namen, Kontonummer, Adresse
    * Nationale Identifikationsnummern (zum Beispiel Nummern von Ausweisen wie Pass oder Personalausweis)
    * weitere persönliche Daten

    auf Anfrage an das US-Justizministerium weitergegeben, um den internationalen Terrorismus und seine Finanzierung zu bekämpfen. An das amerikanische Ministerium herausgegebene Daten würden zudem auch den Sicherheits- und Antiterrorbehörden sowie den europäischen Einrichtungen Europol und Eurojust und sogar Drittländern zugänglich gemacht.

    Auf der anderen Seite haben Datenschützer eine ganze Reihe von Kritikpunkten an der Vereinbarung ausgemacht. „US-Behörden würden Befugnisse eingeräumt, die in Deutschland den Sicherheitsbehörden von Verfassung wegen verwehrt sind“, kritisierte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix letzten Monat. Dazu kommt, dass in dem Entwurf kein Richtervorbehalt und keine Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte vorgesehen sind.

    11. November 2009 18
  • : Zehn Empfehlungen zum European Interoperability Framework
    Zehn Empfehlungen zum European Interoperability Framework

    Anfang des Monats hat der niederländische Journalist Brenno de Winter einen Draft der Europäischen Kommission für eine Version 2.0 des European Interoperability Framework (EIF) veröffentlicht.

    Die Foundation for a Free Information Infrastructure (FFII) hat sich dem Entwurf gewidmet. In ihrer Analyse schreibt sie, dass das Papier in seiner derzeitigen Form „Interoperabilität untergraben“ würde. Deshalb stellt die FFIIzehn Empfehlungen für ein besseres EIF 2.0 auf.

    Das Dokument ist ein Nachfolger des EIF 1.0 aus dem Jahr 2004, das ein besonderes Gewicht auf offene Standards und Open-Source-Software legte. EIF 1.0 enthält u.a. eine klare Definition des Fachbegriffs „Offene Standards“. Das verursachte eine Lobbybemühungen, die sich nun in der Version 2.0 des EIF niedergeschlagen haben, berichtet FFII-Präsident Benjamin Henrion:

    Microsoft und andere größere Unternehmen lobbyierten die Europäische Kommission und die Generaldirektion Unternehmen, um die Definition von Offenen Standards aus dem Text zu entfernen, damit sie Freie und quelloffene Software mittels Lizenzgebühren für Patente ausschließen können.

    In der jetzigen Form würde EIF 2.0 u.a. Patent-Kartelle im öffentlichen Sektor zulassen. Die FFII sieht darin auch eine „indirekte Zustimmung“ zur Patentierbarkeit von Software.

    9. November 2009
  • : Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Österreich
    Streit um die Vorratsdatenspeicherung in Österreich

    Futuruzone berichtet über die Auseinandersetzungen innerhalb der österreichischen Koalitionsregierung bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung. SPÖ und ÖVP müssen sich, um ein Bußgeld der Europäischen Union zu vermeiden, bis zum 24. November auf einen Gesetzesvorschlag einigen.

    Bei der Dauer der Speicherung hat die SPÖ anscheinend die Oberhand behalten und durchgesetzt, dass es bei dem von der EU vorgegebenen Mindestzeitraum von sechs Monaten bleibt. Noch offen sich allerdings die Frage der Zugriffsbedingungen, schreibt Futurezone:

    Das Justizministerium muss nämlich noch festlegen, ab welchem Strafmaß die Behörden auf die Datensammlung, speziell auf die Stammdaten der Anwender, zugreifen dürfen. Um die Arbeit der Polizei zu erleichtern, würde die ÖVP hier die Schwelle gern möglichst niedrig ansetzen.

    Zudem bleibt zu klären, unter welchen Bedingungen die Polizei auch ohne Richtervorbehalt auf gespeicherte Vorratsdaten zugreifen darf. Dabei soll es eine „Gefahr im Verzug“-Klausel geben, die im Falle der Bedrohung von Leib und Leben greifen soll.

    6. November 2009 4
  • : AK Vorrat an Brüderle: Keine Speicherpflicht für kostenlose Dienste!
    AK Vorrat an Brüderle: Keine Speicherpflicht für kostenlose Dienste!

    Mit einem offenen Brief hat heute der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den neuen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) aufgefordert, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E‑Mail-Dienste sowie Betreiber von Anonymsierungsdiensten wie TOR von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung auszunehmen. Hier gibt es nämlich eine Diskrepanz zwischen dem, was die EU-Kommission sagt (keine Speicherpflicht), und dem, was die Bundesnetzagentur sagt (Speicherpflicht). Aus der Pressemitteilung:

    Am 16. Oktober 2009 teilte EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mit, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine „Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art“ aufweise. Dagegen sieht die Bundesnetzagentur auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tun sie dies nicht, drohen hohe Bußgelder.

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe „die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet“. Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E‑Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste („TOR-Server“) seien „finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen“. Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.

    6. November 2009 2
  • : Einigung beim Telekom-Paket
    Einigung beim Telekom-Paket

    In der vergangenen Nacht haben sich Vertreter von Ministerrat und Europäischem Parlament auf einen Kompromisstext für den umstrittenen Zusatz 138 geeignet, der den Richtervorbehalt bei Netzsperren regelt. Bis zuletzt ging es um die Frage, ob durch die endgültige Formulierung eine Three-Strikes-Regelung erlaubt würde oder nicht. Dieser Zusatz wird nun als Punkt 3a in Artikel 1 eingefügt:

    3a. Measures taken by Member States regarding end-users’ access to or use of services and applications through electronic communications networks shall respect the fundamental rights and freedoms of natural persons, as guaranteed by the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and general principles of Community law.

    Any of these measures regarding end-users’ access to or use of service and applications through electronic communications networks liable to restrict those fundamental rights or freedoms may only be imposed if they are appropriate, proportionate and necessary within a democratic society, and their implementation shall be subject to adequate procedural safeguards in conformity with the European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms and with general principles of Community law, including effective judicial protection and due process. Accordingly, these measures may only be taken with due respect for the principle of presumption of innocence and the right to privacy. A prior fair and impartial procedure shall be guaranteed, including the right to be heard of the person or persons concerned subject to the need for appropriate conditions and procedural arrangements in duly substantiated cases of urgency in conformity with European Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms. The right to an effective and timely judicial review shall be guaranteed.

    5. November 2009 10
  • : Das Ende der Verhandlungen um das Telekom-Paket steht an
    Das Ende der Verhandlungen um das Telekom-Paket steht an

    Bereits am Mittwoch könnten die Verhandlungen über das Telekom-Paket einen Abschluss finden. Dann findet das nächste Treffen der Unterhändler des Parlaments und ein weiterer interinstitutioneller „Trialog“ statt. Dort könnten sich die Unterhändler des Parlaments bereits auf eine Kompromissformulierung festlegen, die dann nur noch vom Ministerrat abgesegnet werden müsste.

    La Quadrature du Net hat deshalb eine Kampagnenseite gestartet und ruft Bürger dazu auf, die Abgeordneten zu kontaktieren und sich für eine bürgerrechtsfreundliche Regelung einzusetzen.

    Es geht dabei weiterhin um den Zusatzparagraphen 138, der die Einführung von „Three Strikes“-Regelungen zumindestens erschweren soll. Das Europäische Parlament hatte die ursprüngliche Version von „Amendment 138“ bereits zweimal abgesegnet. Der neue Kompromissvorschlag des Europarats weicht die Regulierung allerdings deutlich auf. Er läuft darauf hinaus, dass jeder Mitgliedsstaat eigenständig Internetsperren einführen darf, solange sie nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und seine eigene Verfassung verstoßen. Zudem erlaubt er anders als die Version des Parlamentes auch Privatunternehmen, Internetzugang zu beschränken. Philippe Aigrain von La Quadrature sagt:

    „The Council’s position demonstrates that its aim is to obtain a wording compatible with ‚three unproved alleged infringements and you are out of the Internet’ mass sanction policies. Some countries want to install them by laws, others through privately operated mechanisms. The duty of the Parliament delegation is to make sure that only a wording that makes clear that the access to the Internet, a condition of freedom of expression in today’s world, cannot be restricted in such a manner.“

    Weil der Zusatzparagraph 138 der letzte verbliebene Streitpunkt im Großprojekt Telekom-Paket ist, lastet ein gewisser Druck auf den Unterhändlern. futurezone spekuliert, der Ministerrat könne damit drohen, das Paket scheitern zu lassen, sollte die Einführung von Internetsperren nicht den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen bleiben.

    3. November 2009
  • : Eine offene Deklaration für öffentliche Verwaltungen in Europa
    Eine offene Deklaration für öffentliche Verwaltungen in Europa

    Die „Co-creating an open declaration on public services 2.0″ ist eine kollaborative Arbeit vieler Menschen aus Europa, um die Erkläörung beim EU-Ministerrat am 21. November in Malmoö einzureichen, wo die EU-weite eGovernment-Politik der nächstend rei Jahre vereinbart werden soll. Davon gibt es eine deutschsprachige Übersetzung, die hier unterzeichnet werden kann.

    Eine offene Deklaration für öffentliche Verwaltungen in Europa

    Die Bedürfnisse der heutigen Gesellschaft sind zu komplex um von Regierungen alleine gelöst zu werden. Während traditionell in Regierungsstrategien versucht wird Dienstleistungen der Verwaltung zu automatisieren und für ihre Nutzung zu werben, wird der größte Einfluss des Webs in der Serviceverbesserung durch Zusammenarbeit, Transparenz und Wissensteilung erreicht werden.

    Europa sollte die Gelegenheit ergreifen und die Beziehungen zwischen Bürgern und den Staaten durch mehr Verwaltungstransparenz und aktive Teilhabe neu formulieren.
    Als Bürger verlangen wir volle Einsichtnahme in alle Aktivitäten, die in unserem Auftrag stattfinden. Wir wollen zur Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von Politik beitragen können. Wir wollen aktiv einbezogen werden in die Gestaltung und das Angebot von Verwaltungsleistungen, mit umfangreichen Möglichkeiten unsere Perspektiven einzubringen und zunehmend mehr Entscheidungsbefugnissen. Wir wollen, dass die gesamte Bandbreite an Informationen der öffentlichen Hand von Gesetzesentwürfen bis zu Haushaltszahlen für Bürger einfach zugänglich, verständlich, wieder- und neu verwendbar ist. Dabei geht es uns nicht darum die Rolle des Staates zu verringern, sondern darum mit offener Zusammenarbeit eine bessere öffentliche Verwaltung mit verbesserten Entscheidungsprozessen zu erreichen.

    Vor diesem Hintergrund schlagen wir drei Kernprinzipien für die öffentlichen Verwaltungen in Europa vor:

    30. Oktober 2009 1
  • : Telekom-Paket: „Artikel 138 ist tot“
    Telekom-Paket: „Artikel 138 ist tot“

    La Quadrature du Net schreibt über die jüngsten Entwicklungen zum Telekom-Paket. Das Europäische Parlament hat sich gegen den Artikel 138 und für einen schwächeren Ersatz entschieden:

    Yesterday, representatives of the European Parliament, an institution that ordinarily prides itself for protecting human rights at home and abroad, decided to surrender to the pressure exerted by Member States. The Parliament gave up on amendment 138, a provision adopted on two occasions by an 88% majority of the plenary assembly, and which aims at protecting citizens’ freedom in the online world. Instead of ensuring that no restriction to Internet access would be imposed without the prior ruling of a judge, amendment 138 will instead be replaced by a weak provision, that does not carry any new important safeguard for citizen’s freedoms.

    IpTegrity.com analysiert einen weiteren Zusatz zum Telekom-Paket, den die Europäische Kommission veröffentlicht hat. Die Deklaration soll dem Telekom-Paket angehängt werden:

    Careful analysis of the Commission’s „net neutrality“ statement, reveals instead a statement concerning the monitoring of restrictions to Internet services and applications, where the Commission may only pass on comments to national regulators. What should have been a welcome step forward by the European Commission, is instead, a dangerous step backwards. It will underpin even further the restriction of the Internet, and graduated response measures.

    21. Oktober 2009 5
  • : Was nutzt der Koalitionskompromiss den Bürgerrechten?
    Was nutzt der Koalitionskompromiss den Bürgerrechten?

    Thomas Stadler hat einen interessanten Kommentar zu den Erfolgen der Koalitionsverhandlungen geschrieben, den ich teile: Was nutzt der Koalitionskompromiss den Bürgerrechten?

    Die erzielte Einigung ist freilich rechtsstaatlich fragwürdig. Unklar ist zudem, weshalb das Zugangserschwerungsgesetz sachlich gänzlich unangetastet bleibt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieser Kompromiss nur dem Zweck der Gesichtswahrung dient. Die spannende Frage bleibt hierbei nur, welche Seite ihr Gesicht wahren muss, obwohl sie in Wahrheit zurückstecken musste. Ist es die Union, die nicht so weit gehen will, das Gesetz zu beerdigen, noch bevor es in Kraft getreten ist oder doch die FDP, die zeigen muss, dass sie zumindest eines ihrer Wahlkampfversprechen in diesem Bereich halbwegs umsetzen konnte? Möglicherweise ist die Stimmung in der Union auch einfach die, dass man es in einem Jahr ohnehin machen wird und man der FDP kurzfristig aber einen Teilerfolg gönnen musste. […] Vielleicht ist die Einigung deshalb auch nur ein geschickter politischer Schachzug, um das Lager der Sperrgegner zu schwächen. Der teilweise wirklich beeindruckende Widerstand aus dem Netz heraus wird nämlich umso deutlicher abnehmen, je mehr man daran glaubt, bereits einen substantiellen Erfolg erzielt zu haben.

    Spannend wäre die Frage, wie die Bundesregierung in dieser Frage auf internationaler Ebene weiter agiert. Sowohl im Rahmen der G8-Verhandlungen als auch auf EU-Ebene laufen die Pläne weiter, eine Zensurinfrastruktur zu bauen. Und hier spielt die deutsche Regierung eine bedeutende Rolle. Wie ich schon mal in einem früheren Kommentar angemerkt habe, hatten wir einen ähnlichen Fall bei der Vorratsdatenspeicherung. Der Bundestag war dagegen, und die Bundesregierung hat auf EU-Ebene diese weiter forciert, so dass der Bundestag zum Schluss die EU-Richtlinie umgesetzt hat.

    Insofern gehe ich weiter von einem großen Bedrohungspotential aus.

    19. Oktober 2009 7
  • : Aktueller Entwurf des Stockholm-Programms geleaked
    Aktueller Entwurf des Stockholm-Programms geleaked

    Gerade hatten wir noch darüber berichtet, nun ist eine aktuelle Fassung des Stockholm-Programms aus den Verhandlungen im EU-Ministerrat an die Öffentlichkeit gesickert. Hier ist das PDF. Das Dokument zur Inneren Sicherheit in der EU für 2010 bis 2014 ist die Grundlage für die Entscheidung des Rates der Innen- und Justizminister Ende November und den Rat der Staats- und Regierungschefs Anfang Dezember.

    Es wäre schön, wenn mal jemand ein übersichtliche Fassung machen könnte, wo man die Unterschiede zur ersten Vorlage der EU-Kommission vom Juni auf einen Blick sieht. Anders formuliert: Wer macht mal ein Diff?

    15. Oktober 2009 10
  • : Telekom-Paket: Parlament von seinen Verhandlern betrogen
    Telekom-Paket: Parlament von seinen Verhandlern betrogen

    Das ist eine Übersetzung einer Pressemitteilung von La Quadrature du Net zu den aktuellen Verhandlungen rund um den letzten umstrittenen Paragrafen im EU-Telekom-Paket. Danke an Sebastian L. vom AK-Zensur für die Übersetzung.

    Artikel 138: Parlament von seinen Verhandlern betrogen.

    Brüssel, 14. Oktober 2009 – die Verhandlungen über das Telekommunikationspaket haben eine für Bürgerrechte und Freiheiten besorgniserregende Wende genommen. Die Delegation des Europäischen Parlaments wurde von seinen Verhandlern betrogen, angeführt von Catherine Trautmann (Sozialisten und Demokraten, S&D, die SPD ist in dieser Gruppe Mitglied) und Alejo Vidal-Quadras (Europäische Volkspartei, EPP, u.a. CDU/CSU). In totalem Widerspruch zu dem Mandat, das ihnen ihre Kollegen stellvertretend für das Parlament gegeben hatten, willigten die Verhandler unilateral ein, als Arbeitsgrundlage einen Vorschlag des EU-Ministerrates zu verwenden, der Bürgerrechte negiert. Dieser gefährliche Vorschlag ist nun auf dem Weg, den Artikel 138 im Trautmann-Report zu ersetzen, für den sich das Parlament zweimal mit einer Mehrheit von 88% ausgesprochen hat.

    14. Oktober 2009 41
  • : Soll die GEMA aufgelöst werden?
    Soll die GEMA aufgelöst werden?

    Einige seltsame Töne waren da neulich schon zu hören, beim VUT-Panel der all2gethernow: Man sprach offen über ein neues Super-Gebilde zur Zusammenführung aller Rechte am deutschen Musikrepertoire, und sogar über eine mögliche Auflösung der GEMA und Neugründung in zeitgemäßerer Form – ganz nach dem Vorbild englischer Clubs, die bestimmte Mitglieder loswerden wollen. Man waren allerdings in diesem Falle weder Netzaktivisten noch frustrierte GEMA-Mitglieder, sondern u.a. GEMA-Syndikus Alexander Wolf, Patrick Strauch von Sony/ATV-Deutschland und Mark Chung von Freibank.

    13. Oktober 2009 27
  • : Stockholm-Programm: Debatte über innere Sicherheit in der EU spitzt sich zu
    Stockholm-Programm: Debatte über innere Sicherheit in der EU spitzt sich zu

    In Brüssel spitzt sich diesen Herbst die Diskussion über die Zukunft der europäischen Innen- und Justizpolitik zu. Während die Innenminister im Rat immer weitere Befugnisse wollen, regt sich im Parlament mittlerweile Widerstand gegen eine Europäische Überwachungsunion.

    Aufrüstung der Inneren Sicherheit in 5‑Jahres-Schritten

    Die Europäische Union macht seit 1999 immer fünf-Jahres-Pläne für den Bereich der Polizei- und Justiz-Zusammenarbeit. Daraus werden dann Aktionsprogramme entwickelt, die in konkreten Richtlinien und Projekten münden. In den letzten Jahren gehörten dazu unter anderem die Vorratsdatenspeicherung, die EURODAC-Datenbank mit Fingerabdrücken von Asylbewerbern, das Schengen-Informationssystem II, die biometrischen Reisepässe und ähnliche Projekte. Das derzeit geltende „Haager Programm“ läuft Ende des Jahres aus.

    Ab 2010 soll dann bis 2014 das „Stockholm-Programm“ gelten, das derzeit von der schwedischen Präsidentschaft mit den anderen Regierungen verhandelt wird. Die Kommission hat im Juni eine Vorlage dafür gemacht, und die Vorarbeiten liefen im Rahmen der berüchtigten „Future Group“, einer informellen Arbeitsgruppe der Innenminister, die Wolfgang Schäuble unter der deutschen Ratspräsidentschaft eingerichtet hatte. Endgültig verabschiedet werden soll das Stockholm-Programm auf dem EU-Gipfeltreffen Anfang Dezember in Brüssel.

    Auf dem Weg zur Europäischen Überwachungsunion?

    Neben einigen sinnvollen Ideen wie einer besseren Harmonisierung des europäischen Familienrechts besteht das Stockholm-Programm derzeit aus einem Sammelsurium von Überwachung und Grenzabschottung. Auf den ersten Blick wird zwar betont, dass der Bürger und seine Rechte im Zentrum der Erwägungen stehen müssen, aber bei genauerem Hinsehen merkt man schnell, dass er vor allem in Zentrum der Überwachung stehen soll.

    Während das Haager Programm das „Prinzip der Verfügbarkeit“ einführte, nach dem den Strafverfolgern in ganz Europa die Daten ihrer Kollegen grundsätzlich verfügbar gemacht werden sollen, geht man nun einen Schritt weiter zum „Prinzip des Zugriffs“. Damit soll der Zugriff in Teilen automatisiert geschehen, und viele Datenbanken, die ursprünglich für ganz andere Zwecke aufgebaut wurden (Asylanträge, Visa und Reisen, Zollkooperation und anderes), sollen für EUROPOL und die nationalen Polizeibehörden offenstehen. Auch im Zuge der SWIFT-Verhandlungen mit den USA wird derzeit hinter verschlossenen Türen diskutiert, ob die EU nicht auch selber sämtliche Banküberweisungen in Europa überwachen und auswerten soll. Für all das sollen auch gemeinsame IT-Standards entwickelt werden, damit die Rasterfahndung und der automatische Abgleich noch ungebremster von statten gehen können. EUROPOL soll zu einer zentralen Informationssammel- und auswertebehörde ausgebaut werden. Auch mit Drittstaaten soll Europol Abkommen schließen können, die den Austausch personenbezogener Daten beinhalten.

    Eine Reihe der im Entwurf der Kommission noch grob skizzierten Maßnahmen ist bereits vor der Verabschiedung des Stockholm-Programms in konkrete Gesetzgebungsvorschläge übersetzt worden und wird derzeit schon in Brüssel verhandelt. Dazu gehört unter anderem die IT-Agentur für den Betrieb der ganzen Datenhalden, der Zugriff von EUROPOL auf diverse andere Datenbanken wie die EURODAC-Fingerabdrücke oder die Zolldaten, der Datenaustausch zwischen EUROPOL und mit Drittstaaten (die aktuelle Liste umfasst neben der Schweiz, Norwegen, den USA und Kanada auch Länder wie Marokko, Kolumbien, Russland oder China!) und einiges mehr. Die Sperrung von Webseiten, die Kinderpornografie enthalten, ist auch bereits in der Mache.

    Warum diese Eile? Warum wartet man nicht, bis im Dezember die Staats- und Regierungschefs der EU das Stockholm-Programm endgültig abgesegnet haben und dann in Ruhe ein Aktionsprogramm daraus entwickelt wurde? Diese Eile liegt am Lissabon-Vertrag, dessen baldiges Inkrafttreten mit dem irischen „ja“ vor einer Woche so gut wie sicher ist und für Anfang 2010 erwartet wird. Dann nämlich hat das Europäische Parlament endlich auch ein Veto-Recht im Bereich Justiz- und Polizeizusammenarbeit. Dieser Bereich war bisher den Regierungen vorbehalten, das Parlament wurde nur konsultiert.

    Welches Europa wollen wir?

    Die Europa-Abgeordneten sind traditionell etwas bürgerrechtsfreundlicher als der Rat der Regierungen, weil in letzterem vor allem die Innenminister den Ton angeben. Und sie sind im Vorgriff auf den Lissabon-Vertrag deutlich selbstbewusster geworden und verlangen schon jetzt Mitspracherechte oder ein Vertagen der Überwachungsvorhaben, bis das Parlament mit darüber bestimmen darf. Die Debatten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) seit der Sommerpause  über die oben genannten Vorhaben zeigen bereits, dass eine wachsende Zahl der Abgeordneten ein deutliches Unbehagen gegenüber noch mehr Überwachung und Datensammlung verspürt. Dies gilt übrigens nicht nur für die Grünen oder Liberalen, sondern man hört skeptische Stimmen auch von Sozialdemokraten und sogar Konservativen.

    Die Vorsitzenden der Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, für Recht und für Verfassungsangelegenheiten haben diese Woche nun den Entwurf einer Resolution des Europaparlaments zum Stockholm-Programm vorgelegt, der am Donnerstag gemeinsam mit Vertretern der nationalen Parlamente diskutiert wurde. Der Text ist etwas weniger überwachungsfreundlich als der Entwurf aus der Kommission, hat aber immer noch merkwürdige Stellen drin. So wird immer noch davon geredet, dass Sicherheit und Freiheit „ausbalanciert“ werden sollten – als gäbe es keinen Kernbereich von Grundrechten, die solchen Abwägungen nicht zugänglich sein dürfen, und als würde Sicherheit immer notwendigerweise mit Freiheitsbeschränkungen hegergestellt werden müssen. Viele Abgeordnete haben daher auch Änderungsanträge angekündigt.

    Hier wird sich in den nächsten Wochen daher die Diskussion über die Frage zuspitzen, die bereits durch die ganzen Einzelmaßnahmen in der Luft liegt: Welches Europa wollen wir? Eines von Überwachung und Misstrauen, von Generalverdacht und flächendeckender Speicherung und Auswertung harmloser und legaler Aktivitäten, eines in dem die Sicherheitsbehörden immer mehr Wissen und damit Macht bekommen? Oder ein Europa, das die Bürger- und Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt, Grundrechtsbeschränkungen nur im Einzelfall nach richterlicher Überprüfung erlaubt, und generell von Offenheit und Vertrauen gekennzeichnet ist?

    NGOs und Aktivisten mischen sich ein

    Dass diese Debatte von großer Bedeutung ist, sieht man auch daran, wie sich die Zivilgesellschaft hier einmischt. Während beim Haager Programm vor fünf Jahren nur ganz wenige Expertenvereine Stellungnahmen eingereicht haben, wird man beim Stockholm-Programm förmlich erschlagen von Hintergrundpapieren, Kommentaren und anderen Interventionen. Von amnesty international über die Europäische Menschenrechtsliga und diverse Flüchtlingsverbände, den Deutschen Anwaltverein, die britische Rechtsvereinigung, bis hin zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag findet man teils knappe und zugespitzte Kommentare, teils längere Hintergrundpapiere. Auch diverse nationale Parlamente, der Europäische Datenschutzbeauftragte und die EU-Grundrechteagentur haben sich zum Thema geäußert. Überwiegend gehen die Dokumente in Richtung „mehr Rechtsstaat, weniger Überwachung“. (Update: Auf Telepolis gab es vor ein paar Wochen einen Artikel dazu, der u.a. die wichtigsten Stellungnahmen kurz zusammenfasst.)

    Auch Aktivistengruppen aus dem Antirepressions- und Flüchtlingsbereich haben sich mit dem Stockholm-Programm intensiv befasst. Gipfelsoli macht seit ungefähr einem Jahr eine Kampagne dazu, das internationale „No-Border“-Camp in Lesbos im August hat zu den Grenzabschottungs-Aspekten (die hier nicht so ausführlich behandelt werden konnten) intensiv gearbeitet, und seit kurzem gibt es ja die Kampagne „Reclaim your Data!“ zu den EU-Datenbanken, zu der netzpolitik.org auch mit aufruft (ein Bericht von der Auftaktveranstaltung am 1. Oktober ist hier). Für den EU-Gipfel zur Verabschiedung des Stockholm-Programmes im Dezember in Brüssel werden bereits Protestaktionen geplant.

    Langsam tut sich also die Bürgerrechtsbewegung auch auf europäischer Ebene zusammen. Projektbezogen gibt es das zwar immer mal wieder, aber was noch fehlt, sind festere Strukturen der Zusammenarbeit, die auch kontinuierlich mit Leben gefüllt werden. EDRi oder ECLN haben zwar eine Reihe von Mitgliedern, aber viel mehr als ein Austausch über die einzelnen Aktivitäten auf den nationalen Ebenen läuft da auch noch nicht wirklich (bei EDRi könnte sich das ändern, seit dort wieder jemand in Brüssel fest angestellt ist). Und eine Wissensdatenbank wäre schön, etwa in Form eines Wikis. Statewatch.org sammelt zwar (auf der „unübersichtlichsten Website der Welt“, so Matthias von Gipfelsoli auf der SIGINT) ganz viele offizielle Dokumente zu diesem Bereich, aber es gibt z.B. noch keinen wirklich guten Überblick der gesamten Aktivitäten von Bürgerrechtlern und Aktivisten oder eine Materialsammlung.

    Ideen und Energie, etwa hier in den Kommentaren, sind daher sehr gern gesehen. Wer sich regelmäßig informieren will, kann auch das EDRi-Gram bestellen.

    10. Oktober 2009 33
  • : Tagung zu Überwachung in Hamburg
    Tagung zu Überwachung in Hamburg

    Unter dem Titel „Kultur – Technik – Überwachung. Alltagspraktiken und Überwachung – Überwachungspraxen im Alltag“ findet am Freitag und Samstag in Hamburg eine interessante Tagung statt. Organisiert hat sie Niels Zurawski, der mit dem Surveillance Studies Network (nicht zu verwechseln mit dem englischsprachigen älteren Schwesterprojekt) seit einer Weile gute Vernetzungs- und Forschungsarbeit in diesem Bereich macht.

    Tagung am Institut für Volkskunde/Kulturanthropologie der Universität Hamburg, Forschungskolleg Kulturwissenschaftliche Technikforschung, 9. und 10. Oktober 2009

    Anmeldung: tagung2009 @ surveillance-studies.org

    Schon der Eröffnungsvortrag klingt sehr hörenswert:

    Eric Töpfer – Europäischer Datenwaschsalon: Informationsaustausch im „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“

    7. Oktober 2009 3
  • : Kampagne: Hol dir deine Daten zurück!
    Kampagne: Hol dir deine Daten zurück!

    Unter dem Titel „Nimm dir dein Recht im Europa der Polizeien, hol dir deine Daten zurück!“ startete gestern eine europaweite Kampagne zu Auskunftsersuchen in europäischen Datenbanken:

    Europäische InnenministerInnen fordern angesichts einer „immensen Datenflut“ mehr Kompetenzen und die technischen Voraussetzungen zur Nutzbarmachung dieses „Daten-Tsunami“ für die Polizeibehörden. „Datamining“-Software soll die Auswertung der Datenbestände vereinfachen und „Entscheidungshilfen“ geben. Personen‑, Sach- und Beziehungsdaten werden von Computern prozessiert, die „Risiken“ frühzeitig erkennen und etwaige Straftaten „vorhersehen“ sollen.

    Die Kampagne richtet sich u.a. gegen das Stockholmer Programm, das nächste Fünf-Jahresprogramm der EU zur Inneren Sicherheit, das Anfang Dezember verabschiedet werden soll. Dem Vorgänger Haager Programm haben wir u.a. die Vorratsdatenspeicherung sowie biometrische Daten in Personaldokumenten zu verdanken. Außerdem werden sämtliche digitalen Datenbanken der EU thematisiert, die nach dem Stockholmer Programm weiter „interoperabel“ werden sollen.

    Als Antwort auf diese Entwicklungen ruft die Kampagne auf, von seinen Grundrechten Gebrauch zu machen, um etwas Licht in den Datenbank-Dschungel zu bringen:

    Wer also wissen will, was die Polizei über sie oder ihn zu wissen glaubt, und wer sie damit beschäftigt sehen möchte, Auskunft über die Speicherungen ihrer bzw. seiner Daten in ihren Datenbanken zu geben, dem empfehlen wir, sogenannte Auskunftsersuchen zu stellen. Die Antworten werden Hinweise über das Ausmaß des polizeilichen Zugriffs auf die Bevölkerung geben und können Ausgangspunkt für individuelle Anträge auf Löschung und politischen Widerspruch sein.

    Unterstützer der Kampagne sind derzeit 28 Organisationen aus ganz Europa, u.a. Statewatch, Privacy International, Humanistische Union, FIfF, Internationale Liga für Menschenrechte, RAV, AK Vorrat und netzpolitik.org.

    2. Oktober 2009 21