Mit einem offenen Brief hat heute der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung den neuen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) aufgefordert, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E‑Mail-Dienste sowie Betreiber von Anonymsierungsdiensten wie TOR von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung auszunehmen. Hier gibt es nämlich eine Diskrepanz zwischen dem, was die EU-Kommission sagt (keine Speicherpflicht), und dem, was die Bundesnetzagentur sagt (Speicherpflicht). Aus der Pressemitteilung:
Am 16. Oktober 2009 teilte EU-Kommissarin Viviane Reding auf Anfrage des FDP-Europaabgeordneten Alvaro mit, zur Vorratsdatenspeicherung seien nur Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine „Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art“ aufweise. Dagegen sieht die Bundesnetzagentur auch nicht-kommerzielle Dienste in der Pflicht, Verbindungsdaten zu protokollieren. Tun sie dies nicht, drohen hohe Bußgelder.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert den neuen Wirtschaftsminister nun zu einer Revision dieses Kurses auf. In dem Schreiben an Brüderle warnt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, die derzeitige Praxis der Bundesnetzagentur bedrohe „die Existenz nicht-kommerzieller Dienste und damit eine wichtige Infrastruktur zur Kommunikation im Internet“. Ehrenamtliche Betreiber kostenloser E‑Mail-Dienste, offener Internetzugänge und Anonymisierungsdienste („TOR-Server“) seien „finanziell, personell und organisatorisch schlichtweg nicht in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen an Telekommunikationsdienste zu erfüllen“. Brüderle habe sich in der Vergangenheit stets gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen und solle sich nun dafür einsetzen, dass die Bundesnetzagentur von nicht-kommerziellen Dienste keine Vorratsdatenspeicherung mehr verlange.