Digital Rights
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: Frankreich: Datenleck bei Hadopi
: Frankreich: Datenleck bei Hadopi An diesem Wochenende wurde ein riesiges Datenleck bei dem Unternehmen Trident Media Guard (TMG) entdeckt. Seit letzten Samstag sind unter anderem tausende IP-Adressen auf einem Server der Firma frei zugänglich.
Im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz arbeitet die französische Kontrollbehörde Hadopi eng mit TMG zusammen. Die Behörde wurde Ende 2009 eingerichtet, um (mit einem Budget von 12 Millionen Euro in diesem Jahr) gegen illegale Downloads vorzugehen und Nutzern bei wiederholten Verstössen sogar den Internetzugang zu sperren. TMG ist in Frankreich als einzig autorisiertes Unternehmen dafür zuständig, im Auftrag der Rechteinhaber die P2P-Netzwerke zu überwachen und verdächtige IP-Adressen rauszufischen.
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: Interview: Patrick Breyer über SPD-Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung
: Interview: Patrick Breyer über SPD-Alternativen zur Vorratsdatenspeicherung Diese Woche hat eine Gruppe von rund 40 netzpolitisch-Aktiven innerhalb der SPD einen offenen Brief an den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel geschrieben und darin dessen aktuelle Äußerung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Wir haben Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gefragt, was von den Alternativplänen zu halten ist, die in dem offenen Brief vorgeschlagen werden.
netzpolitik.org: Unter http://www.vorratsdatenspeicherung-kippen.de/ kritisieren rund 40 Netzpolitiker innerhalb der SPD die aktuellen Äußerungen des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriels zur Wiedereinführung der VDS. Befüwortet der AK-Vorrat diesen Vorstoss?
Patrick Breyer: Wir begrüßen SPD-internen Widerstand gegen das Klammern der SPD-Spitze am gescheiterten Experiment einer Totalerfassung unseres Telefonier‑, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens. Die Alternative zu einer verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung kann aber nicht eine andere verdachtslose Vorratsdatenspeicherung sein. Zum Vorgehen gegen Internetkriminalität müssen neue Strategien für ein sicheres Netz gesucht werden. Eine Schlüsselrolle spielt hierbei die Prävention, denn 82% aller polizeilich registrierten Internetdelikte sind Betrugsdelikte zulasten von Personen, die sich haben täuschen lassen.
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: Uebermorgen.TV über das Ende der Anonymität
: Uebermorgen.TV über das Ende der Anonymität Die erste Folge von Uebermorgen.TV ist online. Die von Blinkenlichten (Elektrischer Reporter, etc.) für das ZDF produzierte Reihe behandelt in der ersten Folge eine Dytopie über das Ende der Anonymität im Netz. Lustig ist die Idee mit dem „Fischer-Erlass“. Aber schaut selbst:
Unter dem Schutz der Anonymität vergessen viele Zeitgenossen im Web ihre gute Erziehung: Sie pöbeln, schimpfen und diffamieren in Blogs und Foren. Bereits jetzt verlangen viele Blog-Betreiber von Kommentatoren eine Identifikation via Facebook oder Twitter, um vor den anonymen Horden wenigstens eine kleine Hürde aufzubauen. Haben wir es hier mit einer unvermeidbaren Begleiterscheinung der Kommunikation im Web zu tun oder mit einem vorübergehenden Phänomen? Wie es übermorgen weitergehen könnte, mit der Anonymität im Netz, damit beschäftigt sich die erste Folge von Uebermorgen.tv.
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: Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz
: Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz MOGIS, der AK-Zensur und der Verein „Digitale Gesellschaft“ haben auf Einladung der Bundesministerium für Justiz heute fristgerecht jeweils eine eigene Stellungnahme zum Referentenentwurf des Netzsperren-Aufhebungsgesetz eingereicht und veröffentlicht.
Zu den Regelungen des Aufhebungsgesetzes: im Zuge des Verabschiedung des Zugangserschwerungsgesetzes wurde das Telekommunikationsgesetz geändert. Insbesondere wurde in §96 TKG folgender Satz eingefügt „Diese Verkehrsdaten dürfen nur verwendet werden, soweit dies für die in Satz 1 genannten oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten Zwecke oder zum Aufbau weiterer Verbindungen erforderlich ist. Im Übrigen sind Verkehrsdaten vom Diensteanbieter nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.“ Mit der Außerkraftsetzung des Zugangserschwerungsgesetzes wäre dies eine unklare Bestimmung, bei der nicht klar wäre auf welche Gesetze es überhaupt noch Bezug nimmt. Wir schlagen deswegen in §96 TKG die Entferung der Wortgruppe „oder durch andere gesetzliche Vorschriften begründeten“ vor. Die vorgesehene Beibehaltung des mit dem EGZugErschwG in den §96 TKG eingefügten Absatzes: „(2) Eine über Absatz 1 hinausgehende Erhebung oder Verwendung der Verkehrsdaten ist unzulässig.“ ist dagegen zu begrüßen.
d) Nach Auffassung des AK Zensur ist es angezeigt, dass die Errichtung von Netzsperren gesetzlich ausgeschlossen wird. Auch aus Gründen der Rechtsklarheit und aus praktischen Erwägungen heraus rät der AK Zensur hierfür zu einer Grundgesetzänderung. Damit einhergehend sind eine Internetdienstefreiheit und die grundrechtliche Absicherung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in der Verfassung zu kodifizieren.
e) Der AK Zensur hält eine unabhängige und ausführliche wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung des Zugangserschwerungsgesetzes bzw. der Löschbemühungen für zwingend erforderlich.Der Verein „Digitale Gesellschaft“ fordert u.a.:
Nach unserer Auffassung müssen Netz-Sperren – ob staatlich oder privat motiviert – für die Zukunft ausgeschlossen werden. Daher schlagen wir vor, das Telekommunikationsgesetz um einen §88a “Nichtanalyse / Nichtunterdrückung” zu ergänzen, in dem jede willkürliche Analyse, sowie jede Sperrung von Inhalten, Ziel- und Anfrage-adressen auf Providerebene für grundsätzlich unzulässig erklärt wird. Es handelt sich also um eine Konkretisierung und Ergänzung zum §88 TKG (Fernmeldegeheimnis). Diese Änderung würde auch der Klarstellung dienen, dass die geschilderten Eingriffe in den Internet-Verkehr zugleich Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG darstellen und als solche grundsätzlich unzulässig sind.
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: Vorratsdatenspeicherung: Offener Brief von SPD-Netzpolitikern an Sigmar Gabriel
: Vorratsdatenspeicherung: Offener Brief von SPD-Netzpolitikern an Sigmar Gabriel Eine Gruppe von rund 40 netzpolitisch-Aktiven innerhalb der SPD hat einen offenen Brief an den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel geschrieben und darin dessen aktuelle Äußerung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Als Alternative zu einer „umfassenden“ Vorratsdatenspeicherung plädieren die Unterzeichner für eine kurze Vorratsdatenspeicherung ohne Standortdaten und ohne Weitergabe von IP-Adressen zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen:
Zur Aufklärung von Straftaten, die über das Internet vollzogen werden, müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden ausreichend personell und technisch ausgestattet sein. Erst dann können wir der Speicherung und den Abruf von IP-Adressen innerhalb einer Frist von wenigen Tagen und nur zum Zwecke der Strafverfolgung zustimmen. Wir sehen es weder für erforderlich noch als zielführend an, dass neben Telefon- und Internetverbindungsdaten auch Positionsdaten von Mobiltelefonen gespeichert werden. Dies schränkt die persönliche Freiheit jeder einzelnen Bürgerin und Bürgers massiv ein.
Und hier ist die Pressemitteilung, die wir vorab zugeschickt bekommen haben. Wir wünschen der Initiative viel Erfolg dabei, innerhalb der SPD die Wiedereinführung der „umfassenden“ Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Aber man sollte nicht vergessen: Auch eine kurze Vorratsdatenspeicherung ist immer noch eine Datenspeicherung unserer Verbindungsdaten.
Vorratsdatenspeicherung: Offener Brief an Sigmar Gabriel
In einem offenen Brief fordern knapp 40 Netzpolitiker aus dem SPD-Umfeld den Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel und Teile der SPD zum Umdenken bei der Vorratsdatenspeicherung auf. Gabriel hatte sich zuletzt gegenüber SPIEGEL-Online für eine rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung stark gemacht.
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: ACTA: Kampf um ein EuGH-Gutachten
: ACTA: Kampf um ein EuGH-Gutachten Am 19. April hat die Europafraktion Greens/EFA den Präsidenten des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek in einem Brief aufgerufen, das Antipiraterie Abkommen ACTA vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen zu lassen.
In ihrer Begründung schreiben die Abgeordneten, dass das ACTA rechtliche Folgen für ganz neue Bereiche der Gesetzgebungskompetenz des EU-Parlaments haben wird und verhindert werden sollte, dass während des Ratifizierungsprozesses Probleme im Hinblick auf die Vereinbarkeit des ACTA mit den EU-Verträgen entstehen. Daher soll dem EuGH folgende Frage gestellt werden:
Ist das geplante Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) im Einklang mit den Bestimmungen des EU-Vertrags und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union?
Nun aber befürchten einige Pro-ACTA-Lobbyisten, dass die Beantragung eines EuGH-Gutachtens die endgültige Annahme des Abkommens erheblich verzögern wird. Insgesamt 22 Unternehmen und ihrer Verbände äußern daher in einem Schreiben vom 4. Mai Besorgnis darüber, dass die Position der EU geschwächt werden könnte. Sie erinnern weiterhin daran, dass das EU-Parlament strengere Maßnahmen gegen Online-Piraterie befürworte, denn es habe ja am 17. Februar der Ratifizierung Freihandelsabkommens mit Südkorea zugestimmt. Dieses Abkommen enthielte im Vergleich zum ACTA „weitgehend identische Regelungen zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte“. Hier das Schreiben.
(Crossposting von vasistas?)
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: Sony und Co: Verstöße gegen Datensicherheit und Datenschutz müssen weh tun!
: Sony und Co: Verstöße gegen Datensicherheit und Datenschutz müssen weh tun! Wir haben mal als „Digitale Gesellschaft“ einen kurzen Forderungskatalog zu den aktuellen Datenlecks von Sony & Co aufgestellt, was aus Nutzersicht getan werden muss, um Datenschutz und Datensicherheit zu verbessern: Sony und Co: Verstöße gegen Datensicherheit und Datenschutz müssen weh tun!
Hier ist die Kurzfassung, hinter dem Link die Langfassung:
Vier Forderungen, die perspektivisch vielleicht etwas mehr Datensicherheit bringen könnten:
1. Beweisumkehr bei Datenschutz-GAU
2. Sammelklagen für Verbraucher und Verbraucherverbände ermöglichen
3. Datendiebstahlsanzeige verschärfen
4. Datenbenachrichtigung einführen („Kleiner Datenbrief“) -
: Die 10 Top-Werkzeuge der Internetunterdrücker
: Die 10 Top-Werkzeuge der Internetunterdrücker Danny O’Brien vom Commitee to Protect Journalists hat anläßlich des Welttages der Pressefreiheit eine schöne Übersicht gemacht, welche Staaten mit welchen Methoden gegen Meinungsfreiheit vorgehen. Das reicht dann von der einfachen Netzzensur über das Verhaften von kritischen Bloggern bis hin zum Internet ausschalten. Auf der Seite finden sich die Geschichten hinter den Gewinner-Staaten samt weiterführende Links. The 10 Tools of Online Oppressors
Hier ist nur die Top10:
WEB BLOCKING
Key country: IranPRECISION CENSORSHIP
Key country: Belarus -
: SPD fordert Vorratsdatenspeicherung
: SPD fordert Vorratsdatenspeicherung Die SPD will auch wieder auf sich aufmerksam machen und fordert dann mal eben die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung:
Seine Partei sei überzeugt, dass die Vorratsdatenspeicherung richtig sei und das Bundesverfassungsgericht ausreichende Regelungsgrundsätze erlassen habe, erklärte Parteichef Sigmar Gabriel. Die Bundesregierung solle ihren internen Streit beilegen und ein neues Gesetz für die Datenspeicherung vorlegen.
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: Radio Berkman 182: Fear of a Networked Fourth Estate
: Radio Berkman 182: Fear of a Networked Fourth Estate Yochai Benkler war zu Besuch bei Radio Berkman und hat dort über Wikileaks diskutiert: Radio Berkman 182: Fear of a Networked Fourth Estate. Hier ist die MP3.
“Wikileaks” has become something of a neverending story. Coverage has branched out beyond the revelations of the documents allegedly leaked by Pfc. Bradley Manning in 2010, and on to ancillary territory: the flamboyant presence of founder Julian Assange; the legal propriety of Wikileaks’ actions; and the harsh treatment of Manning as a military detainee. These last two areas have garnered the attention of today’s guest. Harvard Law Professor Yochai Benkler recently co-authored a joint letter condemning the abuse of Bradley Manning that has since been signed by 295 scholars in the legal realm.
He has also spoken out against efforts by government and private entities to stifle Wikileaks. While some have argued that facilitating the release of classified documents is unprecedented and perhaps illegal, Benkler has insisted that Wikileaks’ behavior is not only entirely constitutional, but also not exceptional. Moreover, he says, the private and governmental response to Wikileaks demonstrates an interesting insight into how networks do battle in the digital age. We sat down with Benkler this week to hear why.
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: EUMMI: Was die EU von Island lernen kann
: EUMMI: Was die EU von Island lernen kann Als im letzten Jahr die Icelandic Modern Media Initiative (IMMI, deutsch: Isländische Initiative zu modernen Medien) startete, gingen weltweit Berichte und Meldungen hierüber durch die Presse. Die IMMI ist ein Projekt, mit dem Island zu einem Paradies oder einer „Schweiz der Bits“ für Meinungs‑, Rede- und Informationsfreiheit werden soll. Mit den progressivsten Komponenten aus Mediengesetzen anderer Länder sollen attraktive Bedingungen für investigativen Journalismus und andere gefährdete Online-Medien geschaffen werden. Die Idee hierzu entstand Ende 2008, als die Isländer unter den dort epischen Proportionen der Bankenkrise litten. Jedoch hatte die Bevölkerung nicht nur das Vertrauen in die Wirtschaft, sondern auch in die Politik, Medien und Institutionen verloren. Als WikiLeaks dann interne Dokumente der Kaupthing Bank veröffentlichte, konkretisierte sich die Idee, niemals eine Krise ungenutzt zu lassen. Am 16. Juni 2010 nahm das isländische Parlament Alþingi das Gesetzesprojekt, das stark von Birgitta Jónsdóttir vorangetrieben wurde, einstimmig an.
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: Zur Idee eines Schengen-Raums im Netz
: Zur Idee eines Schengen-Raums im Netz Der AK-Zensur berichtete am Dienstag über Pläne der EU, einen virtuellen Schengen-Raum zu schaffen, was Erinnerungen an die chinesische digitale Mauer weckt: Das „Europa-Net“ mit Grenzkontrollen und Blockade „unerlaubter“ Inhalte.
Da freut man sich, dass in Deutschland die Netzsperren vom Tisch sind, und auch in der EU ziemlich sicher verpflichtende Sperren verhindert werden konnten, da kommen neue Ideen zur Territorialisierung des Internets von der EU: die Law Enforcement Working Party (LEWP) des EU-Ministerrats schlägt ein Europa-Net vor, mit „virtuellen Schengen Grenzen“ an „virtuellen Zugangspunkten“ vor. Internet-Zugangsanbieter sollen dann „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte blockieren – China lässt grüßen!
Darüber berichten SpOn („EU-Rat will Zaun um Europas Internet ziehen“) und Heise („Neuer EU-Anlauf für Websperren stößt auf Widerstand Update“). Heise hat auch ein Statement der Bundesregierung:
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: Frankreich: Hadopi 3.0?!
: Frankreich: Hadopi 3.0?! So langsam merkt man, dass in Frankreich im nächsten Jahr die Präsidentschaftswahl ansteht. Heute Morgen, am 27. April, lud Nicolas Sarkozy nämlich zum Conseil National du Numérique (CNN), dem „Digitalen Nationalen Rat“, ein. Dieser Rat soll die Beziehungen zwischen Politik und Akteuren aus dem Bereich der neuen Technologien verbessern: Der Präsident möchte sich mit dem Internet versöhnen. Kritisiert wurde er auch sofort, denn der Rat setzt sich hauptsächlich aus Vertretern der großen Konzerne zusammen. Verbraucherverbände sind dort nicht vertreten.
In der Eröffnungsrede des Präsidenten waren mehrere mea culpas zu hören, so richtig funktioniert Hadopi ja nicht. Sarkozy gestand ein, Fehler gemacht zu haben. Wollte er vor zwei Jahren noch fest entschlossen die Zivilisierung des Internets bis zum bitteren Ende durchziehen („J’irai jusqu’au bout“), hört sich das heute so an: “Wir sollten nicht in zwei Welten leben, die sich gegenseitig ignorieren.”
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: Apple erklärt Logdatei auf iPhones
: Apple erklärt Logdatei auf iPhones Berühmt für ihre Kommunikationspolitik ist Apple nur bei Produktvorstellungen. Ansonsten herrscht weitgehend Ebbe in Cupertinos Kommunikationsabteilung. Nachdem in den letzten Tagen die wildesten Spekulationen über die Herkunft gewisser Dateien mit Informationen über Standorte publik wurden, sah man sich heute aber doch zu einer Stellungnahme gezwungen: Das iPhone speichere selbst keine Daten der Benutzerbewegungen. Sondern das iPhone lade Daten aus dem Netz herunter, Daten aus einer Datenbank, die die Lokalisierung des Telefons über Triangulation und Drahtlosnetzwerke in der Nähe erlaube. Da die Datenbank insgesamt riesig wäre, würden nur solche Daten heruntergeladen, die auch benötigt würden – also entsprechend der Standorte, an denen sich der Nutzer aufhält.
Was also laut Apple nicht stattfindet, ist, dass das Telefon als „Spionagewerkzeug“ mit eigenem Speicher fungiert. Es trackt nicht seinen eigenen Standort, so die Aussage. Was es aber macht: live melden die iPhones sehr wohl die Umgebungsdaten über Drahtlosnetzwerke und Funkzellmasten an die Zentrale. Und es trackt in seiner unverschlüsselten, heruntergeladenen Datenbankdatei indirekt mit, wo man sich aufhält – denn die Nutzungsspur ist quasi identisch mit einem Aufenthaltsprofil. Die Verschlüsselung will Apple mit dem nächsten Update nachrüsten. Das Bild passt gut zu den Nachforschungen, die heise online angestellt hat. Also alles halb so wild?
Man hat auf seinem iPhone jetzt eine mit geringem Aufwand anzusehende Datei, die zwar nicht zuverlässig sagt wann man wo war. Aber dass man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit irgendwo war. Warum die Datei nicht einfach regelmäßig gelöscht wird (wer braucht schon die Wifi-Standortdaten seines letzten Urlaubsortes?) hat Apple trotzdem nicht gut erklärt.
Am vorläufigen Ende der Diskussion hat Steve Jobs Firma vor allem eines gezeigt: sie haben sich zu wenig Gedanken gemacht und wieder einmal miserabel kommuniziert. Vielleicht war es ja ein Weckruf. Es wäre uns allen zu wünschen.
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: Bawü: Grün-Roter Koalitionsvertrag zu Netzpolitik
: Bawü: Grün-Roter Koalitionsvertrag zu Netzpolitik Die neue Grün-Rote Koalition in Baden-Würtemberg hat heute ihren Koalitionsvertrag präsentiert. Erfreulich ist, dass netzpolitische Themen ziemlich häufig drin vorkommen und in der Regel auch gute Maßnahmen versprochen werden (Mehr Open-Source, mehr Open-Data, Netzneutralität erhalten, besseren Datenschutz, gegen Netzsperren, etc.) Einziger Wermutstropfen: Die Vorratsdatenspeicherung will man wieder haben, was unschön ist.
Da gerade auf Twitter von @tillwe der Hinweis kam, das mit der Vorratsdatenspeicherung würde ja nur heißen, dass man nur eine „minimal mögliche Vorratsdatenspeicherung“ wolle, sei hier nochmal auf die genaue Formulierung verwiesen:
Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.
Das hat Herr Schünemann von der CDU genauso auch schon gesagt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht geben einfach nur den verfassungsrechtlichen Rahmen wieder. Wenn man den nicht einhält, wird ein neues Gesetz schneller wieder kassiert.
Theoretisch hab ich hier beim Überfliegen der 93 Seiten alle Netzpolitik-relevanten Stellen rausgefischt. Falls ich was übersehen habe, könnt Ihr die fehlenden Stellen gerne in den Kommentaren posten.
Wie bei jedem Koalitionsvertrag gilt auch hier die Regel: Wir lassen uns mal überraschen, was vno den schönen Worten auch wie in die Praxis umgesetzt wird.
Open Access, Seite 21:
Gleichzeitig wollen wir größtmögliche Transparenz und allgemeine Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Daten herstellen. Dazu werden wir gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken des Landes eine Open-Access-Strategie entwickeln. Dabei prüfen wir, wie das Prinzip umgesetzt werden kann, alle öffentlich geförderten und alle durch das Land beauftragten Forschungsergebnisse kostenfrei der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Möglichkeit der Hochschulen zur Forschung im Auftrag Dritter darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Informations- und Kommunikationstechnologien, Green IT, intelligente Produkte, Seite 27:
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: Netzgemeinde soll universelle digitale Werte entwickeln (Update)
: Netzgemeinde soll universelle digitale Werte entwickeln (Update) Unsere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in der FAS einen Meinungsbeitrag zum Thema Internet-Charta veröffentlicht. Irgendwie ist sie über die Charta von Jeff Jarvis gestolpert, die dieser mal vor über einem Jahr gebloggt hat. Leutheusser-Schnarrenberger nimmt diese zum Anlass, den Wunsch zu kommunizieren, dass „die Netzgemeinde“ so eine Charta / Werte entwickeln sollte. Das kommt mir etwas kopiert vor. Ich hab noch im Kopf, dass diese Idee / Forderung bereits zu einem früheren Zeitpunkt von einer anderen Ministerin (Ilse Aigner oder Brigitte Zypries?) artikuliert wurde, finde aber auf die schnelle keine Quelle. (Siehe Update unten)
Auf jeden Fall nutzt Leutheusser-Schnarrenberger die Jarvis-Charta für einen Rundumschlag gegen Post-Privacy und Netzsperren. Nur einmal frage ich mich, ob der kurze Absatz zu Netzneutralität lediglich beschreibend ist oder eine Fordrung darstellt, dass man die Netzneutralität auch besonders schützen müsste. Letzteres wird ja von der Koalition momentan dem Markt überlassen, hier könnte das Bundesjustizministerium natürlich seinen Einfluss dafür nutzen, dass in der laufenden Reform des Telekommunikationsgesetzes auch die Netzneutralität festgeschrieben wird.
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: Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zur Netzneutralität
: Europäische Kommission veröffentlicht Bericht zur Netzneutralität Die Europäische Kommission hat heute ihren langerwarteten Bericht (pdf) zur Netzneutralität veröffentlicht. Dieser Bericht folgt also nun der öffentlichen Konsultation, auf die die Kommission im letzten Jahr mehr als 300 Antworten und Beiträge erhalten hatte. In der letzten Woche gab es bereits einen Bericht zu dem Thema aus Frankreich, der aus Sicht der Netzneutralität-Verfechter um einiges vielversprechender ausfällt.
In einer Rede am 19. April erklärte EU-Kommissarin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda, dass der wahre Wert des Internets darin besteht, dass es uns allen gehört. Kroes kündigte Untersuchungen an, ob die Unternehmen in der EU den europäischen Bürgern einen fairen Zugang zum Internet bieten. Der Body of European Regulators for Electronic Communications (BEREC) wurde von ihr beauftragt, hierfür eine gründliche Faktensammlung zu starten und die Ergebnisse am Ende des Jahres zu präsentieren.
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: Frankreich: Netzneutralität bald Gesetz?
: Frankreich: Netzneutralität bald Gesetz? Aus Frankreich kommt ab und zu auch mal etwas Gutes. Am vergangenen Mittwoch haben die beiden Abgeordneten Corinne Erhel (PS) und Laure de la Raudière (UMP) dem Wirtschaftsausschuss der Nationalversammlung einen 87-seitigen Berichtsentwurf zum Thema Netzneutralität vorgelegt. Sobald die Übersetzung ins Englische im Netz ist, verlinken wir sie hier.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags erklärt den Begriff der Netzneutraliät mit der “neutralen Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhängig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.” Dies bedeutet, das im offenen und freien Netz gleiches Recht für alle Datenpakete gilt, in einer Ende-zu-Ende-Architektur – egal, ob es sich dabei um Onlinetelefonate, die Nutzung sozialer Netwerke, Videos, P2P oder Onlinespiele handelt.
Markus schlägt hier bei netzpolitik.org folgende Definition vor:
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: Pressespiegel zum Start von Digitale Gesellschaft
: Pressespiegel zum Start von Digitale Gesellschaft Der Start von www.digitale-gesellschaft.de hat heute etwas mehr Aufmerksamkeit auf digitale Bürgerrechte und unser Anliegen gebracht, als wir erhofft haben. Zur Ergänzung meines Erklär-Artikels sei hier nochmal auf einige andere Quellen verwiesen, die über den Start berichten und wo teilweise nochmal viele andere Aspekte thematisiert werden.
Heise: „Digitale Gesellschaft“: Eine Lobby für Nutzerrechte in der digitalen Welt.
Ein Meinungsbeitrag von mir für ct mit mehr Hintergründen zur Motivation: Digitale Gesellschaft: „In Deinem Land ab jetzt verfügbar“.
Süddeutsche Zeitung: Werken fürs Netz.
Freitag: Eine Art Greenpeace für die Netzpolitik.
ZDF-Hyperland: „Digitale Gesellschaft“ will mit Kampagnen Bürgerrechte im Internet einfordern.
Frankfurter Rundschau: Der Internet-Erklärer.
Spiegel: Wie unsere Netzaktivisten sein sollten.
Stern: Eine Art Greenpeace für Internetschützer .
Zeit: Aus dummen Streichen wird eine politische Idee.
Tagesschau: Eine Lobby für digitale Bürgerrechte.
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: Digitale Gesellschaft: Jetzt in Deinem Land verfügbar
: Digitale Gesellschaft: Jetzt in Deinem Land verfügbar Heute haben wir offiziell Digitale Gesellschaft gestartet. Was wir seit Jahren im Kopf hatten, immer wieder durchdiskutiert haben und vor allem, wo wir die Notwendigkeit drin gesehen haben, ist jetzt offiziell. Als Idee in die Welt gesetzt, für den Anfang schonmal mit einer Rechtsform versehen. Jetzt warten wir nur noch auf die letzten Bescheide vom Finanzamt und Amtsgericht, nach mehreren Malen zum Notar rennen. Dann sind wir offiziell ein eingetragener Verein und dazu gemeinnützig. Wer konnte auch ahnen, dass die Förderung von Grund- und Freiheitsrechten nicht gemeinnützig ist? Was uns das Finanzamt nach der ersten Satzungsversion mitteilte, so dass wir diesen Punkt in einer Extrarunde in eine Präambel packen mussten. (Weitere Extrarunden sollten folgen.) Warum ein Verein in Zeiten von Internet und losen Netzwerken? Die Antwort ist recht einfach: Eine Rechtsform braucht man, um z.B. gemeinnützig zu sein und transparent und nachvollziehbar Spenden annehmen und verwalten zu können und für eine Stiftung fehlte uns das Geld.