Deutschland

  • : „Keinen Bock, auf den Link zu drücken“
    „Keinen Bock, auf den Link zu drücken“

    Bei AMY&PINK hat Marcel Winatschek heute ein kleines Sittenbild der real existierenden Internetgewohnheiten entworfen: „Wie Facebook den Rest des Internets langsam ausbluten lässt“.

    Er bezieht sich auf einen Artikel von ihm selbst, der sich mit dem Selbstbewusstsein von Mädchen und der Zeitschrift BRAVO auseinandersetzt. Winatschek beobachtet in diesem Zusammenhang ein paar schleichende, aber grundsätzliche Änderungen der Nutzungsgewohnheiten, die nicht nur Seiteneffekte von einerseits Clickbait und Buzzfeedisierung und andererseits der häufigen Volumenbegrenzung beim Mobil-Klicken sein dürften.

    Es geht ihm auch um Facebook, das „digitale Megagehirn“, das seine Nutzer immer mehr an der kurzen App-Leine hält, dessen sog. „Stickiness“ und um die Bequemlichkeit. Denn Winatschek sieht den Klick auf Facebook-externe Links als aussterbende Währung, vor allem bei jüngeren Netznutzern. Klicks würden als „eine Belastung, eine Zumutung, eine Zeitverschwendung“ gesehen.

    Andersrum wird übrigens auch ein Schuh draus. Viele bemerken gar nicht mehr, ob ein Facebook-Link von „außerhalb“ überhaupt klickbar ist, da die Vorstellung, jemand könnte nicht eingeloggt sein, offenbar schon jenseits der Facebook-Realität ist.

    Winatschek schreibt das nicht ohne eine Selbstkritik an den Medien, die sich in einen „Würgegriff“ begeben hätten, und formuliert, was zu tun wäre:

    Einen Ausweg aus dieser Misere sehe ich nur darin, soziale Netzwerke strikt nicht mehr dazu zu nutzen, Inhalte des eigenen Mediums zu teilen. […] Womöglich geraten wir dadurch aber auch schneller in die Vergessenheit als wir gucken können.
    – AMY&PINK

    Die Gleichsetzung sozialer Plattformen mit Facebook irritiert dabei ein wenig. Und Ihr werdet es ahnen: Dieses Risiko plant er nicht einzugehen, obwohl er durchaus konstatiert, dass das Internet immer „weniger bunt und dafür mehr überwacht“ wird.

    Er identifiziert drei Gründe dafür:

    Natürlich könnten wir jetzt damit beginnen, Facebook den Rücken zu kehren, unsere Inhalte wieder auf andere Arten an die Menschen bringen. Aber erstens müssten wir das geschlossen machen, zweitens würde das Einnahmebußen lebensbedrohender Ausmaße bedeuten und drittens würden wir uns früher oder später nur wieder in andere Abhängigkeiten begeben.
    – AMY&PINK

    Also wenn mich einer im „Würgegriff“ hätte, würde ich ja in die Hand beißen.

    21. Juli 2015 19
  • Informationsfreiheits-Ablehnung: Selektoren beeinträchtigen „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit USA“
    Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: Simon - Pierre Krautkrämer. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de/">BY-SA 3.0</a>.
    Informationsfreiheits-Ablehnung Selektoren beeinträchtigen „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit USA“

    Wenn bekannt wird, welche Ziele die USA in Deutschland und Europa überwachen, würde das „die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den USA beeinträchtigen“. Mit dieser Begründung verweigert das Kanzleramt die Herausgabe der 40.000 aussortierten Spähziele. Der einzige, der die Liste lesen darf, ist Sonderermittler Graulich – der vertraut dabei dem BND.

    21. Juli 2015 13
  • : Die #brauneKarte: Zur Kartierung von 2770 (geplanten) Unterkünften für Geflüchtete von rechts
    Die #brauneKarte: Zur Kartierung von 2770 (geplanten) Unterkünften für Geflüchtete von rechts

    aign

    Ein Kommentar

    Ja, mein erster Impuls zur interaktiven Karte „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft“ war auch: Oh je, jetzt wissen die Nazis, wo sie ihren Brandstiftungen, ihrer Hetze und ihren Übergriffen nachgehen können. Allerdings dachte ich auch, warum sollte nicht gezeigt werden, wo Geflüchtete untergebracht werden und werden sollen. Da gibt es nichts zu verbergen. Jetzt ist die Karte von Google offenbar gesperrt worden.

    Kartenprojekte rund um Geflüchtete und Nazis kamen bislang eher von links oder aus dem journalistischen Bereich: Die Karte über Todesopfer rechter Gewalt bei Zeit Online aus dem Jahr 2010 war das erste mir bekannte Projekt (eines der ersten deutschen „Datenjournalismus“-Vorhaben überhaupt). Seit 2013 gibt es RechtesLand – ein „Atlas zur extremen Rechten“ (Hinweis: an dem Projekt bin ich beteiligt). Auch gibt es lokale Vorhaben wie Afeefa aus Dresden. In Österreich hat dossier.at eine große Untersuchung über die Zustände in den dortigen Unterbringungen für Geflüchtete geliefert.

    Internationaler wird es mit WatchTheMed zu den Ertrunkenen im Mittelmeer. Und es gibt Rechercheprojekte wie Migrants’ Files, denen Vorhaben wie die „List of Deaths“ vorausgingen.

    Nun gab es also für einige Tage mindestens seit Mai (siehe Kommentar unten) die Karte von rechts. Was daran bemerkenswert ist: Sie zeigt, wie gut organisiert die Rechte ist. Es gibt offenbar einen funktionierenden Rechercheverbund, der diese Informationen für das gesamte Bundesgebiet zusammengetragen hat. Immerhin waren 2.770 Einträge auf der Karte zu finden – die Informationen schienen meist den Stand von März 2015 wiederzugeben.

    Stimmten die Fakten auf der Karte? Bislang konnte ich nur Stichproben nehmen. Die geplante Unterbringung für Geflüchtete in Bayern, auf die es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag einen Brandanschlag gegeben hatte, fand sich zumindest auf der Karte – sie wurde dort als „Asylkaschemme“ bezeichnet (siehe Screenshot oben). Aber eine systematische Überprüfung stand – soweit ich weiß – noch aus. Der Export der Daten war einfach. Über das „Sharing“-Symbol links in dem Infokasten ließ sich eine KML-Datei herunterladen. Mit Hilfe eines Konverters und eines Tools wie geojson.io ließ sich daraus beispielsweise eine Tabelle (csv) machen (diese Vorgehensweise lässt sich in kurzer Zeit im Netz recherchieren).

    Damit wäre auch schon das erste Argument gebracht, warum der Aufruf, die Karte bei Google als Verstoß zu melden, wenig Sinn machte. Die Daten standen im Netz und werden von dort wohl kaum noch herauszubekommen sein. Mich würde es nicht wundern, wenn die Daten bald wieder auftauchen. Ich habe mich erst einmal dagegen entschieden, sie hier zu veröffentlichen (das müsste ich nicht zuletzt erst mit der Netzpolitik-Redaktion besprechen).

    Zweitens denke ich, dass die Karte keine Geheimnisse verraten hat. In den einzelnen Orten dürfte in der Regel bekannt sein, wo und wann dort Geflüchtete Unterkunft finden sollen. Lokale Nazistrukturen werden das damit auch wissen, weil es überall Nazis gibt. Die neue Qualität ist eben, dass dies sichtbar gemacht wurde. Aber ich denke nicht, dass Nazis in der jeweiligen Region auf eine solche Karte angewiesen waren.

    Das Bedenkliche ist vielmehr: Die Rechten dominieren derzeit den Diskurs. Wie bei der Asylrechtsverschärfung 1992 hat die Mehrheit im Bundestag dem braunen Mob von Pegida und Co. entsprochen und das Asylrecht erneut verschärft. Insofern sollten wir die Karte – auch wenn sie aus der falschen Ecke kommt – positiv nutzen: Statt den rechten Angstparolen und den „besorgten Bürgern“ hinterherzulaufen, sollte der Auseinandersetzung um Migration und Flucht konstruktiv begegnet werden. Denn das ist nötig – die Karte wies eindrücklich darauf hin, dass dieses Thema überall eben Thema ist und uns noch lange begleiten wird. Sie zeigte uns aber auch: Wo kann in Kontakt getreten, Unterstützung und Schutz gewährleistet werden?

    Siehe etwa die Initiativen von Freifunk, die Unterkünfte mit W‑Lan versorgen. Und wie wäre es, wenn Medien dem oben genannten Beispiel aus Österreich folgen und systematische Recherche liefern: Wer verdient eigentlich daran? Wie sind die Zustände dort? Welche Pläne der Politik gibt es? Wie ist die Stimmung unter den Anwohnern? Und was denken eigentlich die Geflüchteten von ihrer Situation, und was sind ihre Perspektiven?

    17. Juli 2015 59
  • : Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Was BND, Kanzleramt und DE-CIX besprechen, bleibt geheim
    Saal vor der Sitzung.
    Informationsfreiheitsablehnung des Tages: Was BND, Kanzleramt und DE-CIX besprechen, bleibt geheim

    Im März stellten wir eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die sich auf Aussagen von Klaus Landefeld im NSA-BND-Untersuchungsausschuss bezog. Es ging um zwei Treffen im Bundeskanzleramt, in das Landefeld zitiert wurde.

    Nach der Ablehnung haben wir eine zweite IFG-Anfrage gestellt, die das Datum der Treffen nach den Angaben von Landefeld im Ausschuss präzisiert:

    Bitte übersenden Sie alle vorhandenen Informationen zu zwei Treffen im Bundeskanzleramt mit Vertretern der DE-CIX Management GmbH, die laut den Angaben von Klaus Landefeld (im öffentlichen Teil des NSA-BND-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag am 26. März 2015) am 27. Februar 2009 sowie am 9. August 2013 stattgefunden haben, insbesondere:

    1. die Liste der Teilnehmer,
    2. die Redevorlage(n),
    3. die Ergebnisseprotokolle.

    Bitte bestätigen Sie, dass beide Termine im Kanzleramt (oder andernorts auf Initiative des Kanzleramts) stattgefunden haben.

    Auf diese zweite Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom Mai haben wir eine Antwort bekommen: Es ist eine wieder gebührenfreie Ablehnung.

    Das Kanzleramt fand aber immerhin acht Dokumente im Sinne der Anfrage (Wortlaut und Interpunktion wie in der Antwort):

    1. 26.02.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 inklusive Anlage (1 Sprechzettel BND) hier: Umlauf Referat 623
    2. 26.02.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 inklusive Anlage (1 Sprechzettel BND) hier: Original Leitungsvorlage
    3. k.A.: Protokoll über die Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt
    4. 04.03.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt hier: Verfügung
    5. 04.03.2009: Schreiben BKAmt zu Besprechung mit Vertretern DE-CIX am 27.02.2009 im BKAmt hier: Original
    6. 28.04.2009: Schreiben BND an BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 hier: Original
    7. 28.04.2009: Schreiben BND an BKAmt zu Besprechung mit DE-CIX am 27.02.2009 hier: Kopie
    8. 02.03.2015: Schreiben BKAmt mit Anlagen zu Presseartikel Tagesspiegel vom 01.03.15

    Der Tagesspiegel-Artikel, der erwähnt wird, dürfte dieser hier sein, wo es um den NSA-BND-Untersuchungsausschuss, das massenhaften Aussponieren der Internetdaten durch den BND und um Brigadegeneral Breitfelder, den Leiter Abteilung Technische Aufklärung beim BND, geht.

    Wir veröffentlichen die Ablehnung (pdf) und die genannte Begründung. Der Versagungsgrund dafür, dass wir den Inhalt der Papiere nicht erfahren dürfen, ist § 3 Nr. 8 und 4 IFG, der Paragraph, hinter dem sich Geheimdienste regelmäßig verstecken. Ein Anspruch auf Informationszugang „zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ besteht nicht:

    Dies ist hier der Fall. Die betreffenden Dokumente sind als Verschlusssache gem. § 2 Abs. 1 Verschlusssachenanweisung (VSA) i. V. m. § 4 Abs. 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) eingestuft.

    Die Einstufung erfolgte, weil es sich „um Schreiben, Vermerke und Vorlagen, die die Arbeitsweisen des BND betreffen“, handele. Denn wie wir hinlänglich wissen, dürfen die Praktiken des BND auf keinen Falls ans Licht kommen, sonst droht dem Geheimdienst Ungemach:

    Würden die Dokumente Unbefugten bekannt, so könnte dies negative Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des BND haben und damit für das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an einer effektiven Informationsgewinnung des BND schädlich sein.

    Das Bundeskanzleramt teilt noch mit, dass es sich um „Schriftstücke des Bundesnachrichtendienstes“ handele, die nur im Rahmen der Fach- und Dienstaufsicht vorlägen.

    Man hätte ansonsten – wie immer – geprüft, ob man die VS-Einstufung aufheben könne. Es handele sich aber um einen „laufenden und aktuellen Vorgang“. Deswegen bliebe die Klassifizierung erhalten.

    Ehrlich gesagt: Wir hatten uns schon gedacht, dass das Schnorcheln am DE-CIX ein „laufender und aktueller Vorgang“ ist. Denn dass in Frankfurt in der Regel die gesamte Leitung gespiegelt wird, wissen wir aus dem Untersuchungsausschuss. Um sich die Datenmenge vor Augen zu führen: Der zentrale deutsche Internet-Knotenpunkt in Frankfurt/Main setzt nach eigenen Angaben pro Sekunde über 3 Terabit an Daten durch, in den Zeiten mit dem höchsten Traffic (etwa 20 bis 23 Uhr) auch mal 4 Terabit pro Sekunde.

    15. Juli 2015 7
  • : Netzpolitik-Podcast: Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz
    Netzpolitik-Podcast: Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz

    Heute vor einer Woche verhandelte das Bundesverfassungsgericht über das BKA-Gesetz und den Staatstrojaner. Wir haben diese Anhörung zum Anlass genommen, einen Netzpolitik-Podcast mit Ulf, Constanze und Markus aufzunehmen, um darüber zu berichten.

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    Staatstrojaner in Karlsruhe gesichtet.

    Seit mehreren Jahren wird über technische und rechtliche Probleme beim Einsatz von Staatstrojanern in Bund und Ländern diskutiert. Vor der Veröffentlichung der Binaries des DigiTask-Staatstrojaners durch den CCC war diese heikle staatliche Spionagesoftware von ebenjener Kleinfirma DigiTask gekauft worden. Zwischendurch wurde dann FinFisher/FinSpy als eine Art „Übergangslösung“ erwogen. Jetzt soll es eine zumindest partielle staatliche Eigenentwicklung des BKA richten, wie in der Anhörung betont wurde.

    Wir unterhalten uns im Podcast über die verfassungsrechtlichen Fragen bei Spionagesoftware und das angegriffene BKA-Gesetz, über den sog. „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ und den Unterschied zwischen „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“, wir geben aber auch einen Einblick, wie eine Anhörung in Karlsruhe abläuft.

    Es gibt alternativ auch eine ogg-Version des Podcasts.

    14. Juli 2015 4
  • : Strafanzeige wegen NSA-Spionage: Die Antwort des Generalbundesanwalts
    Strafanzeige wegen NSA-Spionage: Die Antwort des Generalbundesanwalts

    Nach den kaum mehr zählbaren Veröffentlichungen zur NSA-Spionage und der anhaltenden Kritik an der Untätigkeit des Generalbundesanwalts Harald Range und seiner Behörde, gibt es nun erstmalig eine Antwort auf die Strafanzeige mehrerer NGOs aus seinem Haus. Der CCC veröffentlicht das Schreiben, zusammen mit einer Pressemitteilung: Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-Massenüberwachung.

    Um den Geheimdienst-Schattenwelten juristisch beizukommen und die Grenzen von deren rechtsfreien Räumen herauszufinden, hatten bereits im Februar 2014 die Internationale Liga für Menschenrechte, der CCC und Digitalcourage eine Strafanzeige gestellt. Darin werden Ermittlungen gegen US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, die BND-Präsidenten, mehrere Bundesminister und die Bundeskanzlerin gefordert. Der Strafanzeige schlossen sechs weitere NGOs und mehr als 1.800 Personen an.

    Der Generalbundesanwalt „zögert ein Ermittlungsverfahren weiter hinaus“, konstatiert nun der CCC nach Erhalt des Schreibens der Bundesanwaltschaft.

    Range hatte um Juni dieses Jahres mitteilen lassen, die Ermittlungen zum abgeschnorchelten Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Merkel einzustellen, denn Dokumente im Original zu beschaffen, war ihm nicht gelungen.

    Range schreibt nun in dem Schreiben an die NGOs, es fehle weiterhin „an zureichenden und tatsächlichen Anhaltspunkten“ für strafbare Handlungen sowie an „Zugangsmöglichkeiten zu den von Edward Snowden an verschiedene Medien übergebenen ‚Original‘-Dokumenten“.

    Ob sich der Generalbundesanwalt auch in Zukunft weiter schützend vor die Verantwortlichen der Geheimdienstskandale stellen und eine ernsthafte Untersuchung der massenhaften Überwachung sabotieren wird, ist dem Schreiben aber nur mittelbar zu entnehmen. Denn in der Strafanzeige ging es inhaltlich insbesondere um die massenhafte Überwachung der Bevölkerung sowie in einem zweiten Schriftsatz explizit um die Datensammlung der NSA, die auf Tor-Nutzer zielt. Wie mit Hilfe von XKeyscore versucht wird, den Datenverkehr von und zu 
Tor-Servern zu analysieren, wurde nach der Veröffentlichung in den Medien in diesem zweiten Schreiben dargelegt. Die NGOs hatten den GBA in insgesamt drei Schriftsätzen wegen der anhaltenden Berichterstattung aus den Snowden-Papieren immer wieder neue Erkenntnisse mitgeteilt und ihn aufgefordert, endlich Ermittlungen aufzunehmen.

    Der CCC bemängelt daher, dass Ranges Schreiben am Inhalt der Strafanzeige weitgehend vorbeiginge:

    „Die in der Strafanzeige und weiteren Schriftsätzen von uns ausführlich dokumentierten Belege für die Totalüberwachung der Bevölkerung waren ihm nur zwei dürftige Absätze wert.“

    Range schreibt stattdessen seitenweise über den bedauerlichen Einzelfall Angela Merkel. Dabei geht es doch in Wahrheit um die massenhafte Ausspähung durch die NSA, auch mit Hilfe des BND. Die neuen NSA-Leaks sind allerdings erst nach Absenden des Schreibens von Range öffentlich geworden. Hand hoch, wer von Euch denkt, dass der Generalbundesanwalt die neuen Dokumente von Wikileaks für Ermittlungen nutzt!

    Immerhin wissen wir nach dem Schreiben, dass bei der Bundesanwaltschaft überhaupt noch gearbeitet wird.

    There is also an English version: Federal Prosecutor General protracts investigations regarding NSA spying

    14. Juli 2015 36
  • : Neues Überwachungsprotokoll geleakt: NSA hörte Gespräche des Kanzleramtes ab
    Neues Überwachungsprotokoll geleakt: NSA hörte Gespräche des Kanzleramtes ab

    Die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlicht weiter Dokumente, die zeigen, wie europäische Politiker von US-Diensten abgehört werden. Am heutigen Freitag wurde das Protokoll eines abgefangenen Telefonates veröffentlicht, das zwischen dem Abteilungsleiter für EU-Angelegenheiten im Kanzleramt, Nikolaus Meyer-Landrut und einem Berater des damaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy stattfand. Im Gespräch ging es um einen geplanten EU-Vertrag zur Bekämpfung von Finanzkrisen. Meyer-Landrut erwähnte die Verärgerung Schwedens über eine Blockadehaltung Großbritanniens.

    Verantwortlich für das Abhören ist vermutlich der Special Collection Service (SCS), eine Spezialeinheit von NSA und CIA, die sich mit Abhörmaßnahmen unter schwierigen Voraussetzungen befassen – etwa in Nicht-US-Regierungsgebieten.

    SCS steht auch im Verdacht, das Kanzlerinnenhandy abgehört haben, was bisher jedoch nicht bestätigt werden konnte. In einem veröffentlichten Protokoll zu einem Telefonat Merkels mit einem persönlichen Assistenten, dass Wikileaks zuvor veröffentlichte, findet sich zumindest kein expliziter Hinweis auf SCS. Es ist auch unklar, ob das jüngste publizierte Telefonat am Kanzleramt oder beim französischen Kommunikationspartner abgehört wurde.

    3. Juli 2015 10
  • : Interview Roland Jahn: Geheimdienste dürfen kein Eigenleben entwickeln
    Interview Roland Jahn: Geheimdienste dürfen kein Eigenleben entwickeln

    Am 17. März wurde der 12. Tätigkeitsbericht der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) von Roland Jahn, dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, vorgestellt. Wir haben Ronald Jahn, der DDR-Bürgerrechtler und vor seinem Amtsantritt Journalist war, um ein Gespräch gebeten, das wir auch als Podcast (mp3, wahlweise als ogg) veröffentlichen. Wir sprechen über den Auftrag seiner Behörde, über Strukturen und Methoden von Geheimdiensten, aber auch über Rechtsstaatlichkeit und Demokratie im Angesicht der aktuellen Geheimdienst-Skandale.

    Hinweis: Dieses Transkript des netzpolitik.org-Podcasts ist eine leicht gekürzte Fassung des Gesprächs mit Roland Jahn. Transkribierung, Audio-Schnitt und Bearbeitung von Eric, Daniel und Constanze.

    Das Ziel, Menschenrechte zu schützen

    Constanze Kurz: Wir wollen heute zum einen über die Tätigkeit der Behörde, zum anderen auch über die Struktur von Geheimdiensten reden, über die man eine Menge lernen kann hier im Hauptsitz in Berlin in der Karl-Liebknecht-Straße. Wir wollen aber auch über die aktuelle Diskussion um Geheimdienste sprechen. Es wurde in der Bundesrepublik lange nicht mehr so intensiv über Geheimdienste gesprochen, und da das Motto, wie es auch draußen auf dem Gebäude steht, lautet: „Man muss die Diktatur begreifen, um die Demokratie zu gestalten“, wollen wir auch strukturell über Geheimdienste sprechen.

    Roland Jahn: „Müssen“ steht nicht da. Es ist eine Chance, die wir haben, wenn wir in die Vergangenheit schauen. Aber es gehört was dazu, das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man versucht, Diktatur zu begreifen, dass man gleich Demokratie besser gestalten kann. Das ist ja kein Automatismus. Die Menschen sind herausgefordert, etwas zu tun.

    CK: Durch die Untersuchung der einmaligen Arbeit dieser Behörde kann man eine ganze Menge lernen. Vielleicht wollen wir damit beginnen: Wo würden Sie die großen, wirklich deutlichen Unterschiede zwischen Geheimdiensten in der DDR und heutigen Geheimdiensten verorten, wenn man darüber diskutieren möchte?

    RJ: Es gibt erstmal den prinzipiellen Unterschied, ganz einfach formuliert, dass die Staatssicherheit die Geheimpolizei einer Dikatur war, wo es darum ging, die Macht einer Partei durchzusetzen. Die SED hat sich ja den Staat vereinnahmt, um ihre Macht zu sichern: die Justiz, die Polizei, die Grenztruppen, aber auch das Ministerium für Staatssicherheit. Es war Schild und Schwert der Partei, so haben sie es ja selber bezeichnet. Dort wurde mit menschenrechtswidrigen Methoden zielgerichtet diese Macht durchgesetzt. Es wurden Informationen über die Menschen in der DDR gesammelt, und nicht nur das, deswegen auch Geheimpolizei: Die Menschen wurden auch gleich von der Staatssicherheit eingesperrt.

    CK: Das heißt, die Repression war unmittelbar.

    RJ: Die Repression war unmittelbar aufgrund von den gesammelten Informationen. Der prinzipielle Unterschied liegt zunächst einmal in der Aufgabenstellung. In der Demokratie hat der Nachrichtendienst, der geheim arbeitet, die Aufgabe, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte zu schützen, und wie das organisiert ist, legt die Demokratie fest, legt das Parlament fest. Es gibt eine gesetzliche Grundlage, wie dieser Dienst arbeiten darf, und dabei ist natürlich ein wichtiges Kriterium, dass die Grundrechte der Menschen nicht verletzt werden.

    CK: Das würden Sie als den wesentlichen Unterschied sehen?

    RJ: Das ist der wesentliche Unterschied. Es ist immer die Herausforderung in der Demokratie, wie man die Handlungsmöglichkeiten so eines Dienstes festsetzt, was darf er, was darf er nicht und wie er kontrolliert wird. Denn wenn er im Geheimen arbeitet, gibt es natürlich immer die Gefahr, dass er nicht die Regeln beachtet. Wie können wir sicherstellen, dass die Regeln genau beachtet werden und wie weit ist gesetzlich geregelt, dass Grundrechte von Menschen eingeschränkt werden. Die Kernfrage ist: Wieviel Freiheit darf ich einschränken, um Freiheit zu schützen? Das ist eine ewige Diskussion in allen Belangen: Bei der Vorratsdatenspeicherung oder beim Staatstrojaner. Es geht darum, dass die Demokratie in der parlamentarischen Debatte ein Regelwerk findet, mit dem die Menschen in dieser Gesellschaft leben können. Wenn die Regierung das nicht richtig macht, muss sie abgewählt werden. Es wird ein ewiger Streit sein, aber das macht ja Demokratie aus.

    Frank Rieger: Wenn man sich den NSA-Untersuchungssausschuss ansieht, bekommt man das Gefühl, dass die Dienste aus der Kontrolle ausgebüchst sind. Ist sowas der SED mit der Stasi auch passiert? Hatte die SED mal das Gefühl, nicht mehr der Herr im Hause zu sein?

    RJ: In der Analyse kann man sagen, dass die SED ihren Machtanspruch deutlich durchgesetzt hat. Natürlich erforschen wir das immer noch im Detail, da gibt es immer noch zu wenig Forschung. Wir haben gerade ein neues Forschungsprojekt aufgelegt, wo es darum geht, das anhand der Dokumente und anhand von Zeitzeugen darzustellen. Mir ist es besonders wichtig, auch den Alltag in der Dikatur zu beschreiben: Das System der Angst, wie hat es sich in die Gesellschaft hinein ausgewirkt. Klar wissen wir, dass die Staatssicherheit Schild und Schwert der Partei war, dass die Staatssicherheit ein Ziel hatte: die Macht der SED zu sichern.

    CK: Sie würden also konstatieren, dass Geheimdienste ab und an ein Eigenleben entwickeln, die Stasi aber im Wesentlichen ein Werkzeug der Partei war?

    RJ: Das muss man so sagen. Der Blick in die Vergangenheit zeigt uns, wie wichtig es ist, in der Gegenwart demokratische Kontrolle zu sichern, dass Geheimdienste kein Eigenleben entwickeln dürfen, dass sie verpflichtet sind, Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenrechte zu schützen, und dass Demokratie auf dem Prüfstand steht, wenn es darum geht zu bewerten, ob die Dienste regelgerecht arbeiten?

    FR: Wo ist für Sie die Grenze? bei den Snowden-Dokumenten gab es bei dem britischen Geheimdienst Berichte darüber, wie Aktivisten-Gruppen infiltriert wurden. Mir fällt sofort die Richtlinie 179 ein.

    RJ: Der Mann kennt sich aus!

    CK: Nicht nur infiltriert, sondern auch manipuliert, das waren ähnliche Mechanismen.

    FR Ja. Wo würden Sie die Grenze ziehen, gibt es ein Mittel, dass ein Geheimdienst nicht verwenden sollte?

    Dienste haben immer den Drang, sich der Kontrolle zu entziehen

    RJ: Klar, der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das ist schon dem Volksmund klar. Ich denke, das ist zu beachten. Es ist klar und deutlich ein Regelwerk zu schaffen, mit dem sichergestellt wird, dass das Ziel, Menschenrechte zu schützen, nicht dadurch aufgehoben wird, indem Menschenrechte verletzt werden.

    FR Diese Diskussion haben wir aktuell mit dem Verfassungsschutz ja wieder. Was darf er, was darf er nicht?

    RJ: Das gilt aber nicht nur für staatlich organisierte Nachrichtendienste. Wir haben auch andere Nachrichtendienste. Wir haben die freie Presse, die ja auch Informationen sammelt, die teilweise auch im Verborgenen arbeitet und nicht gleich ihre Informationen offenlegt. Auch die müssen sich an die Regeln halten, dürfen nicht einfach versteckte Mikrofone anbringen und abhören. Abhören ist eine Strafttat. Wenn abgehört wird, muss sichergestellt werden, dass ein Regelwerk für Ausnahmen gilt. Der Staat und die Parlamente können jederzeit festlegen, wie weit die Methode des Abhörens möglich ist und wo sie nicht stattfinden kann. Man kann sich auch entscheiden, dass Abhören generell verboten ist. Das ist die Frage. Es gilt zu diskutieren, ob das angebracht ist, ob es Situationen gibt, wo die Methode des Abhörens legitim sein kann, um Freiheit von Menschen zu schützen.

    FR: Sie haben einen großen Fundus über die Aktivitäten der Stasi, welche Methoden sie eingesetzt hat. Hatten sie aus Ihrer Sicht Erfolg damit, abseits der Betrachtung der Menschenrechte? Und welche Folgen hatte das für die einzelnen Leute, die nun kommen und ihre Akten lesen und erkennen, dass sie über zehn Jahre abgehört worden sind? Arbeiten Sie auch wissenschaftlich daran, diese Folgen für den Einzelnen aufzubereiten?

    RJ: Auch das tun wir. Wir haben gerade ein außergewöhnliches Buch veröffentlicht, es heißt „Fasse dich kurz: Die Abhörpraxis der Staatssicherheit“, in dem besonders der Telefonverkehr zwischen Ost und West dokumentiert ist. Siebenhundert Seiten abgehörte Telefongespräche, veröffentlicht mit Einverständnis der Betroffenen. Dieses Einverständnis hat es möglich gemacht, dass unsere Wissenschaftler genau analysieren konnten, wie die Stasi diese Telefongespräche nutzte, um gegen diese Menschen vorzugehen, wie Repression organisiert worden ist, wie sie überhaupt systematisch diese Abhörpraxis organisiert hat. Das ist ein eindrucksvolles Werk, was auch unsere Sinne für die Gegenwart schärft und deutlich macht, wie aus scheinbar unwichtigen Telefonaten politisches Handeln oder das Handeln von Geheimdiensten bestimmt wird.

    CK: Sie erwähnen gerade diese aktuelle Publikation, das war ja erst der Beginn der Mobiltelefonie.

    RJ: Es gab damals noch gar keine Mobiltelefone.

    FR: Im Westen gab es sie schon.

    RJ: Im Westen hat es angefangen! Ich hatte noch keins, bin auch abgehört worden. 1989 waren in Ausnahmefällen Mobiltelefone im Einsatz.

    CK: Es war auch einfach noch sehr teuer.

    RJ: Sie waren auch sehr teuer. Die Stasi hat noch mit sehr herkömmlicher Technik abgehört. Die Telefonate zwischen Westberlin und Westdeutschland, sozusagen der deutsch-deutsche Telefonverkehr, wurde praktisch nicht nur Ost-West abgehört, sondern auch West-West. Die  Stasi hat sich in die Richtfunkstationen gehackt und somit immer auch über Telefonate Bescheid gewusst, in denen die Leute doch auch immer dachten, dass der Osten nicht mithören würde. Es war also auch viel Naivität im Spiel.

    CK: Im Prinzip ist das dieselbe Technik, die heute an den Richtfunkstrecken immer noch Verwendung findet.

    RJ: Oder auch auf der Nordsee, da haben wir Dokumente, wie die Stasi beispielsweise vor Borkum patroullierte und NATO-Seemanöver abgehört hat. Die Stasi war also auch auf den Meeren der Welt im Einsatz und hat bestimmte Richtfunkstrecken abgehört.

    CK: Im Prinzip überall, wo sie technisch konnte. Im Rahmen dieser zweijährigen Diskussion über die Geheimdienste, aber auch schon früher, wenn man beispielsweise an die früheren BND-Untersuchungsausschüsse des Parlaments denkt, hat man immer wieder über die technischen Möglichkeiten gesprochen. Unsere Kommunikation hat sich in den letzten zwanzig Jahren vollständig digitalisiert. Wenn der Anspruch auf vollständige Überwachung der Kommunikation oder zumindest der Verbindungsdaten besteht, die sogenannte „Heuhaufen“-Ideologie, also die Kommunikationsmuster aufzuzeichnen, was die Stasi ja auch als Ziel hatte: Wo liegen die Gefahren, wenn man den heutigen Geheimdiensten diese Art der technischen Überwachung auch gesetzlich mit gewissen Grenzen erlaubt? Wie hätte die Stasi unter diesen technischen Bedingungen operieren können? Wie glauben Sie, dass die Digitalisierung, die ja auch unmittelbar bevorstand, sich auf diese Arbeit der Stasi ausgewirkt hätte?

    Freie Informationen, die eine Diktatur ins Wackeln bringen können

    RJ: Das ist viel Spekulation. Die Stasi hat damals schon versucht, moderne Technik soweit es geht, soweit sie daran gekommen ist und soweit sich der Staat das hinsichtlich der Westdevisen leisten konnte, zu nutzen. Sie hat sich da natürlich schon aufgerüstet, sie hat den Sprung aber noch nicht geschafft. Sie hat immer noch mit den menschlichen Kapazitäten und dem Bleistift gearbeitet. Der Wunsch war aber natürlich da. Wobei ich aber klar sage, dass nicht nur die Stasi diese technische Entwicklung hätte nutzen können, sondern auch die Menschen und die Opposition hätten sie besser nutzen können. In dem Sinne wäre das ähnlich, wie wir es derzeit in China erleben oder es in den arabischen Ländern erlebt haben, dass es einen Wettlauf zwischen den Bürgerrechtlern und dem Staat gegeben hätte, der versucht hätte, mit modernster Technik jede Regung zu unterdrücken. Das wäre spannend gewesen.

    CK: Je nachdem, wie man es sieht, wir können auch schon froh sein, dass es nicht so kam.

    RJ: Naja, wir haben damals jede Technik genutzt, denken wir mal nur an die Videokameras. Die Stasi hat damals die gleichen Videokameras gehabt, wie ich sie von West-Berlin aus in die DDR habe schmuggeln lassen und meine Freunde ausgerüstet habe, die dann damit zum Beispiel Demonstrationen gefilmt haben. Wir konnten so mitteilen, was in dieser Republik abgeht. Das waren Bilder, die Mut gemacht haben.

    CK: Die Bilder waren sehr wichtig, ikonenhaft, kann man heute sagen.

    RJ: Das waren die Bilder, die den Menschen auch gezeigt haben: Es gibt andere, die die Angst überwunden haben. In der Hinsicht hat natürlich dann die moderne Technik beigetragen, dass sich eine Revolution entwickelt hat. Auch andere Technik wie Handys oder Internet wäre etwas gewesen, was die Menschen genutzt hätten, um aufzubegehren, um das Informationsmonopol des Staates zu brechen, um sich zu auszutauschen und ihre Gedanken kundzutun und zu verbreiten. In der Hinsicht kann ich nur sagen, sehe ich es mit Spannung, was in vielen Ländern der Welt an Entwicklung da ist. Ich glaube schon, dass freie Informationen etwas ist, was eine Diktatur ins Wackeln bringen kann. Das Informationsmonopol eines Staates ist eine Säule der Diktatur.

    FR: Das gibt es ja heute eigentlich nicht mehr, selbst in Nordkorea, eines der isoliertesten Länder überhaupt.

    RJ: Ja, Nordkorea und Kuba arbeiten noch sehr mit der eingeschränkten Information. Die Diktatoren wissen, dass freie Informationen an ihrer Macht rückeln. Deswegen versuchen sie, sie noch so viel wie möglich zu unterdrücken. Das ist nicht einfach für sie, aber gerade die technische Entwicklung ist etwas, was Diktaturen unterwandert. Deswegen bin ich optimistisch, dass es auch in diesen Ländern nicht mehr so lange dauert. Wir sehen schon in Hongkong, wo nochmal andere Voraussetzungen sind als in der gesamten Volksrepublik China, dass man mit den Menschen in Hongkong anders umgeht als in Peking. In der Hinsicht ist es eine Frage der Zeit, wann dort das Ganze in eine neue Qualität umbricht. In Kuba ist es ähnlich. Der Freiheitswille von Menschen lässt sich nicht auf Dauer unterdrücken.

    Es tut noch nicht weh

    CK: Das ist eine recht optimistische Sicht. Für mich selber, die ich als Jugendliche in der DDR gelebt habe, war das Gefühl des Überwachungsstaates sehr präsent. Schon als Schüler habe ich früh gelernt, dass man bestimmt Dinge nicht sagen soll, dass man unterscheiden muss, ob man West-Nachrichten oder Ost-Nachrichten guckt. Wenn wir heute über Überwachung und die technische Möglichkeiten, die man durch die Snowden-Veröffentlichungen kennen kann, sprechen, stellt sich das Gefühl nicht ein. Das hat natürlich auch mit der freien Presse zu tun und mit der freien Meinungsäußerung, wegen der man auch starke Kritik an den Geheimdiensten öffentlich äußern kann. Wo, glauben Sie, liegt – selbst wenn wir um die technisierte Überwachung wissen – der Unterschied ist zwischen dem Gefühl der Repression und Überwachung, wie es – für mich – in der DDR schon als Kind omnipräsent war, und der Tatsache, dass viele diese technisierte Überwachung überhaupt nicht interessiert bzw. sich an der Debatte überhaupt nicht beteiligen.

    RJ: Es tut noch nicht weh. Es ist ein wichtiger Punkt, dass die Emotionen nicht so hochgehen. Zweitens hat man schon noch Instrumente, mit denen man sich wehren kann. Alleine das wir heute offen darüber diskutieren könnne, dass es eine freie Presse gibt, die eine Auseinandersetzung um das Thema befördert, alleine dass es in den Parlamenten Untersuchungsausschüsse gibt, das sind alles Instrumente der Demokratie, die noch Hoffnung machen, dass wir noch eine Lösung hinkriegen. Ich glaube, dass die Instrumente der Demokratie ausreichen, um das Problem zu lösen. Natürlich ist die Demokratie auf dem Prüfstand. Aber ein Parlament kann auch einen Geheimdienst abschaffen.

    CK: Nicht nur ein Parlament, wie wir es in der Normannenstraße erlebt haben.

    RJ: Richtig. Es ist ein Instrument. Wie Sie richtig sagen, hat es uns gezeigt, dass Bürger das Wirken eines Geheimdienstes durch eine gesellschaftliche Kraft beenden können. Auch das macht Hoffnung. Aber dahin müssen Sie erstmal kommen, dass Sie wissen, wo Ihre Menschenrechte eingeschränkt sind. In der DDR hat man das gespürt. In der DDR war ein System der Angst, was konkrete Wirkung hatte. Man hat in vielen Dingen die Einschränkungen gespürt, man hat gemerkt: Wenn man seine Meinung an der Universität offen diskutiert hat, ist man rausgeflogen. Man hat gemerkt, dass Freunde verhaftet wurden. Man hat die Demonstrationen gesehen, wo Leute weggefangen und niedergeschlagen worden sind. All das war ja eine klare, konkrete und spürbare Repression. Deswegen war eine ganz andere emotionale Wahrnehmung da. Die Frage, die man immer hat: Wo spürt man, dass Grundrechte verletzt werden? Wo nimmt man das wahr und wann ist man bereit, dafür Energie zu entwickeln, um dagegen aufzutreten. Das ist etwas, wo jeder für sich selber entscheidet, und da kann man auch niemanden verdonnern und sagen: „Du musst jetzt zur Demonstration gehen, Deine Würde ist doch verletzt, wenn die NSA Informationen und Metadaten sammelt.“ Es ist ein Erkenntnisprozess, bei dem jeder selbst entscheiden muss, wo der Punkt ist, an dem er sagt, dass es so nicht weitergeht.

    CK: Ich würde gern zu dieser Struktur der Geheimdienste zurückkommen. Man kann ja in vielen Schriften, die seit der Wende veröffentlicht wurden, über die Struktur eine Menge lernen. Die Stasi-Unterlagenbehörde hat durch die Aufarbeitung dazu beigetragen, solche Strukturen besser zu verstehen.

    RJ: Das ist unser gesetzlicher Auftrag: ist Struktur, Methoden und Wirkungsweise der Staatssicherheit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie darüber zu unterrichten. In der Hinsicht ist da viel beigetragen worden über das Wirken von dieser Geheimpolizei Staatssicherheit. Gleichzeitig gibt es einen Erkenntnisgewinn über das Wirken von Geheimdiensten insgesamt. Deswegen habe ich auch viele Gäste, auch aus dem Ausland. Letztes Jahr kamen Gäste aus über vierzig Ländern, die sich über drei Dinge informieren wollen:

    • Wie hat dieser Geheimdienst gewirkt?
    • Wie haben wir es geschafft, diesen zu überwinden?
    • Wie klären wir auf? Wie nutzen wir die Akten, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Diktatur funktioniert?

    CK: Wenn Sie jetzt auf diese Struktur blicken: Wo sind jetzt eigentlich die Parallelen? Wenn Sie heute die vielen Zeitungsberichte wahrnehmen, wo hat sich die typische Struktur der Geheimdienste genau in den Snowden-Veröffentlichungen wiedergefunden? Was ist denn eigentlich gleich geblieben, wenn wir auf die deutschen, britischen oder amerikanischen Geheimdienst blicken? Was ist denn ähnlich?

    Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen

    RJ: Ich habe zu wenig Spezialwissen, um hier eine genaue Analyse vorzunehmen. Dafür sind andere zuständig. Was ich aber als Bürger, der Zeitung liest, natürlich wahrnehme, ist, dass die Dienste immer den Drang haben, sich der Kontrolle zu entziehen, dass sie, vielleicht mit guter Absicht, ihren Job machen, aber sich nicht reinreden lassen wollen.

    CK: Die Karten sollen zu bleiben.

    RJ: Sie wollen sich nicht in die Karten schauen lassen. Das ist etwas, wo es halt gilt, klar und deutlich die Möglichkeiten sicherzustellen, dass eine Kontrolle stattfindet. Diese Tendenz gibt es nicht nur bei den staatlich organisierten Diensten. Denken Sie daran, was auch die freie Presse manchmal…

    CK: Na gut, da gibt es aber auch keine Repressionsmöglichkeiten.

    RJ: …an Methoden anwendet. Auch der Dienst hat keine Repressionsmöglichkeit. Er sammelt nur Informationen. Das macht den Unterschied zwischen Geheimdiensten und Geheimpolizei aus. Da gibt es neue Hürden, die zu überwinden sind, dass diese Informationen nicht in Repressionen umgesetzt werden. Genau das gilt es sicherzustellen. Was ich damit sagen wollte: Auch bei der freien Presse gibt es Dinge, wo Leute versteckte Mikros einsetzen, weil sie denken, sie sind die Guten und dass sie aufklären. Oder es werden Einbrüche begangen oder Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch da gilt es sicherzustellen, dass Grundrechte von Menschen nicht verletzt werden. Damit will ich nur sagen, dass viele mit dem Anspruch antreten, das Gute zu wollen, aber in den Methoden außer acht lassen, dass sie manchmal auch Grundrechte von Menschen verletzen. Und das ist auch die Herausforderung für unsere Gesellschaft insgesamt. Wenn wir das Gute wollen, sicherzustellen, dass man nicht dabei auf Dinge zurückgreifen, die Menschenrechte verletzen.

    FR: Wenn Sie so auf die Arbeit Ihrer Behörde blicken: Wie verteilt sich das Interesse am eigenen Schicksal und das Interesse an der Struktur, dem Verstehen des Gesamtkonstrukts?

    RJ: Beides ist in großem Umfang vorhanden.

    CK: Mehrere Millionen Anfragen haben Sie ja mittlerweile bearbeitet.

    RJ: Wir haben insgesamt über sieben Millionen Anträge zur Nutzung der Akten. Davon sind über drei Millionen Anträge zur persönlichen Akteneinsicht. Das ist natürlich der Ausgangspunkt für die Gründung dieser Behörde, für die Nutzung der Akten im Archiv gewesen. „Freiheit für meine Akte“ war die Losung, die gesprüht worden ist im Jahre 1990. Dieses Signal bedeutete: Ich will etwas zurückbekommen. Die Informationen, die der Staat über mich gesammelt hat, will ich mir wieder aneignen. Das ist ganz wichtig. Der zweite Punkt ist, wie diese Akten genutzt werden können, um aufzuklären. Das ist eine große Herausforderung, weil Fragen des Datenschutzes mit Beachtung finden müssen. Wir haben Anfang der 90er Jahre eine große Debatte gehabt, was mit diesen Akten geschehen soll, menschenrechtswidrig gesammelte Informationen, kann man die überhaupt aufbewahren? Wer soll Zugang dazu haben? Das war eine lange Debatte, die ja zwei Jahre gedauert hat, bis das Stasi-Unterlagen-Gesetz in Kraft getreten ist. Diese Herausforderung ist immer wieder von verschiedenen Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen begleitet gewesen. Aber ich denke, dass es hier ingesamt gelungen ist, einerseits Transparenz über das staatliche Handeln und das Wirken dieser Geheimpolizei, aber auch über den Staat DDR insgesamt, der Offenlegung von Namen, die Verantwortung getragen haben für vergangenes Unrecht, und auf der anderen Seite aber Datenschutz zu sichern, wenn es darum ging, die Menschen zu schützen, in deren Leben die Geheimpolizei eingegriffen hat. Dieser Spagat ist nicht einfach, aber ich denke, dass er im Großen und Ganzen gelungen und auch ein Vorbild für die Entwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes gewesen ist. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz war ja sozusagen eines der ersten Informationsfreiheitsgesetze, das in Deutschland auf den Weg gebracht worden ist.

    CK: Es gab ein bisschen Kritik daran. Der Spagat ist immer schwierig, das versteht jeder, der sich mit den Akten beschäftigt hat. Ich selber habe die Akten meines Vaters gelesen. Es gab Kritik an der Frage, inwieweit man diese Akten auch aktuellen in- und ausländischen Geheimdiensten und Strafverfolgungsbehörden zugänglich macht. Sie haben in Ihrem Tätigkeitsberichten jeweils die Zahlen ausgewiesen. In Ihrem diesjährigen Tätigkeitsbericht ist die Zahl erneut gesunken, aber es gibt doch einige Anfragen in- und ausländischer Geheimdienste, die bestimmte Akten haben wollen, aber auch Strafverfolgungsbehörden, die in aktuellen Verdachtsfällen auf Ihre Akten zugreifen. Was würden Sie Ihren Kritiker da entgegnen? Warum macht die Behörde das?

    RJ: Kritik ist erstmal immer gut, damit man das eigenen Handeln gut hinterfragen kann, aber da muss man immer ganz konkret hinschauen.

    CK: Auf den Einzelfall?

    RJ: Auf den Einzelfall. Wir haben das Stasi-Unterlagen-Gesetz, was die Grundlage des Handelns ist. Es ist ganz klar im Stasi-Unterlagen-Gesetz festgestellt, dass Geheimdienste diese Akten nicht zur Verfügung bekommen, dass sie nicht für die aktuelle Arbeit der Geheimdienste benutzt werden dürfen.

    CK: … zumindest in Einzelfällen …

    RJ: Das ist ganz klar festgelegt. Was aber auch dort steht, ist, dass Originalmaterialien, die sich die Stasi in ihrer Tätigkeit besorgt hat aus den Diensten, dass diese Materialien zurückgegeben werden. Diese Fälle verhalten sich vollkommen anders. Der zentrale Satz, der im Gesetz steht, ist, dass die menschenrechtswidrig gesammelten Informationen über die Menschen nicht zu deren Nachteil benutzt werden dürfen. Das ist der entscheidende Satz. Auch in Fragen der Strafverfolgung geht es darum, dass die Akten nur dann herangezogen werden dürfen, wenn in diesen Akten Dinge dokumentiert sind, wo es darum geht sicherzustellen, dass beispielsweise bei einem begangenen Mord diese Akten dann auch zur Verfolgung dieses Mordes benutzt werden.

    CK: Können Sie das mal konkretisieren? Ich stelle mir mal ganz praktisch vor: Es kommt die NSA und stellt einen Antrag. Wie gehen Sie in der Behörde mit solchen Anträge um? Prüft man den Inhalt der Akte, die diese Anfrage betrifft?

    RJ: Man prüft natürlich den Antrag in Gänze. Man prüft, was das Anliegen ist und ob es dafür eine gesetzliche Voraussetzung gibt.

    CK: Also ist es mehr eine rechtliche als eine inhaltliche Prüfung? Oder beides?

    RJ: Das ist eine rechtliche Prüfung. Wenn das Akten sind, die aus den Originalbeständen der NSA sind, dann müssen die nach dem Gesetz herausgegeben werden. Das ist auch in den 1990er-Jahren erfolgt, das ist dokumentiert. Darüber haben wir der Presse auch Auskunft gegeben.

    CK: Ich würde gern über die Zukunft der Auswertung dieser Stasi-Unterlagen sprechen. Sie haben ja dieses aktuelle Projekt, wo Sie versuchen, elektronisch diese vorvernichteten Zettelchen zusammenzusetzen. Es gibt mittlerweile technische Mittel, um an Inhalte der ganzen Säcke mit zerrissenen Schnipseln zu kommen. Sie haben auch über die Jahre eine Menge Forschung betrieben, an die sich Leute an Universitäten aus aller Welt weiter ransetzen. Wo würden Sie in Zukunft die Hauptarbeit Ihrer Behörde sehen? Was könnten die derzeitigen Parlamentarier, die sich mit den Geheimdiensten rumstreiten, für die Zukunft daraus lernen?

    Akten nutzen, um Geschichte zu verstehen und die Sinne für die Gegenwart zu schärfen

    RJ: Ich denke, dass die Chance, die Akten einer Geheimpolizei zu nutzen, etwas ist, das man weiter nutzen sollte. Das hat der Deutsche Bundestag auch klar zum Ausdruck gebracht.

    CK: Ich glaube, dass eine deutliche Mehrheit in der Bevölkerung das auch so sieht.

    RJ: Richtig. Es ist ja schon – und das muss man immer wieder herausstellen – erstmalig in der Welt gewesen, dass eine Geheimpolizei besetzt worden ist und die Akten gesichert und der Gesellschaft zugänglich gemacht worden sind. Das ist etwas, was schon etwas Besonderes ist. Das weiter zu nutzen, ist für unsere Gesellschaft ein Vorteil.

    FR: Können Sie sagen, wieviel Prozent der Betroffenen ihre Akte beantragt haben?

    RJ: Das ist nicht zu beziffern. Wir haben auch keinen genauen Überblick, wie viel Personendaten genau erfasst sind. Es ist ein Heuhaufen, der da 111 Kilometer gesammelt worden ist. Und zu den 111 Kilometern kommen nochmal 15.000 Säcken mit Schnipseln, also Akten, die die Stasi schon teilvernichtet hat, die sie einfach zerrissen hat, als es auf das Ende zuging. In den Büros wurde aufgeräumt, teilweise auch Akten aus den Archiv geholt, und weil man nicht so schnell verbrennen konnte und Bündel nicht so gut brennen, hat man sie zerrissen, um sie dann endgültig zu vernichten. Das ist gestoppt worden. Es ist die große Herausforderung, auch diese Schnipsel zusammenzusetzen. Wir haben schon 1,6 Millionen Blatt mit interessanten Erkenntnissen zusammengesetzt. Die Herausforderung ist hier natürlich das größte Puzzle der Welt auch soweit zusammenzusetzen, dass wir das auch in einem vertretbaren Maße machen und auch in der entsprechenden Geschwindigkeit. Deswegen gibt es auch technische Unterstützung in der virtuellen Rekonstruktion. Ein Forschungsprojekt der Fraunhofer IPK hat eine Software entwickelt, die das möglich macht. Es gilt jetzt noch den Scanner soweit zu entwickeln, dass das dann auch im größeren Umfang geschehen kann. Es gilt auch immer zu prüfen, ob Kosten und Nutzen im Verhältnis stehen. Aber was insgesamt die Nutzung der Akten betrifft, ist der Deutsche Bundestag und auch die Gesellschaft sich einig, dass die Akten offen bleiben, dass es keinen Schlussstrich gibt und dass es gilt, in Zukunft Strukturen zu entwickeln, wo langfristig sichergestellt wird, dass das in einer Art und Weisen geschieht, dass es ein modernes Archiv ist und auch die modernen Methoden der Digitalisierung nutzt und dass man die Voraussetzung schafft, dass die nächsten Generationen diese Akten nutzen können, sowohl, um Geschichte zu verstehen, aber auch die Sinne für die Gegenwart zu schärfen. Das sind die Fragen, die aktuell auch anstehen: Wie kann ich die Erkenntnis der Vergangenheit nutzen, um mich für hier und heute fit zu machen.

    FR: Sie sagen, wir sind einfach noch lange nicht fertig mit dem Aufbereiten von dem, was Sie da an Papierbergen haben?

    RJ: Jede Generation hat neue Fragen, jede gesellschaftliche Auseinandersetzung bringt neue Fragen. Man kann immer mal hineinschauen und fragen, wie das damals bei der Stasi war, das ist doch spannend. In dem Sinne wissen wir manche Fragen noch gar nicht, die die nächsten Generationen stellen werden.

    CK: Wenn die Parlamentarier sich jetzt heftig im sogenannten NSA-BND-Untersuchungsausschuss streiten und auch Vorschläge machen sollen, wie eine Kontrolle zukünftig demokratischer und besser sein soll. Wenn sie mal herkämen, einige waren sicher auch schon hier, was könnte man da lernen als Parlamentarier, gerade weil es ja sehr wenig Kontrolle gab und schon gar nicht demokratische Kontrolle über die Stasi? Wo würden Sie ansetzen, wenn sich die Parlamentarier mal fachkundig informieren wollten?

    RJ: Ich denke in allen Bereichen, wie die Stasi gearbeitet hat, bekommen wir Informationen, die uns helfen können. Wenn ich den Bereich nehme, wie die Stasi mit psychologischen Methoden gearbeitet hat, wie sie die Menschen analysiert und benutzt hat, wie sie Schwächen genutzt hat, wie sie Methoden entwickelt hat, dass auch Menschen, die sich gar nicht mit der Stasi einlassen wollten, sich mit ihr eingelassen haben. Alleine diese ganzen Psycho-Tricks sind ja Erkenntnisse, bei denen man auch hier und heute natürlich dafür sorgen sollte, dass nicht Methoden angewandt werden, die die Würde von Menschen verletzen. Und all das ist natürlich immer eine Gefahr, dass gerade Dienste, die im Geheimen arbeiten, sich das Leben so einfach wie möglich machen wollen, dass sie menschliche Schwächen nutzen wollen, um an Informationen zu kommen. Da kann ich nur sagen, dass es immer sicherzustellen ist, dass es halt nicht Methoden sind, die die Würde des Menschen verletzen.

    CK: Wir haben diese Debatte um den sogenannten Geheimdienstfolterbericht in den USA, den man ja auch in deutscher Übersetzung findet. Das ist wirklich eine furchtbare Lektüre. Wir hatten auch eine kurze, einige Jahre zurückliegende Debatte über eventuelle Folter der Stasi. Wenn Sie den Bericht heute lesen, die amerikanische Regierung hat das ja eingeräumt mit den Hinweis, dass sie es auf jeden Fall verhindern will, dass es zu Folterfällen kommt, empfinden Sie das als eine Art zivilsatorischen Rückschritt, dass wir heute wieder darüber diskutieren müssen? Wie empfinden Sie diese Debatte?

    RJ: Das ist alles grauenvoll, aber genau darum geht es. Es geht um ein Wertesystem, was wir uns in unserer Gesellschaft setzen und weiterentwickeln.

    CK: … und aufrechterhalten …

    RJ: … und aufrechterhalten. Ein Wertesystem, was es immer wieder gilt hochzuhalten, und darauf haben wir uns schon geeinigt. Menschenrechte sind eigentlich mindestens schon in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte klar definiert. Die gilt es zu schützen. Dazu sind auch Dienste da; dafür, und nicht um sie zu verletzen. Deswegen ist die ganze Beschäftigung mit Vergangenheit etwas, wo es darum geht, Demokratiebewusstsein zu stärken, immer wieder die Werte hochzuhalten und voranzutragen und überall dort, wo diese Werte verletzt werden klar, und deutlich zu machen, dass das nicht geht, klare Stopzeichen zu setzen und die Instrumente der Demokratie zu nutzen, um diese Stopzeichen auch durchzusetzen. Hier ist Demokratie auf dem Prüfstand. Wenn wir es nicht schaffen, dann können wir nicht von Demokratie reden.

    CK: Vielen Dank, Herr Jahn, dass Sie uns für dieses Gespräch zur Verfügung standen.

    Roland Jahn hat sein Leben als Oppositioneller in seinem Buch „Wir Angepassten“ geschildert. Er war selbst Zersetzungsmaßnahmen der Staatssicherheit ausgesetzt und im Jahr 1983 von der DDR ausgebürgert worden.

    3. Juli 2015 9
  • : Vizekanzler Gabriel hat ironisches Verhältnis zur Überwachung und findet NSA-Skandal absurdes Theater
    Vizekanzler Gabriel hat ironisches Verhältnis zur Überwachung und findet NSA-Skandal absurdes Theater

    gabriel_internetminister_nporgUnser Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) war heute Morgen zu Gast im ARD-Morgenmagazin und hat sich dort auch zu den neuen Überwachungsvorwürfen gegen NSA & Co. geäußert. Gestern kam raus, dass NSA & Co. die Kommunikation unserer Ministerien auch detailliert überwachen.

    Christiane Mayer: Guten Morgen. Tatsächlich fragt man sich: Was wollen die eigentlich vom Wirtschaftsminister wissen, die NSA? Guten Morgen, Herr Gabriel.

    Sigmar Gabriel: Guten Morgen.

    Mayer: Belauscht und abgehört, vor allem ihre Vorgänger, möglicherweise auch Sie. Finden Sie das inzwischen eigentlich schon ganz normal?

    Gabriel: Ne, aber man bekommt irgendwie ein ironisches Verhältnis dazu, weil, die brauchen ja eigentlich nur ein Morgenmagazin zu gucken oder eine Zeitung zu lesen, dann können sie sich das sparen. Weil, wir machen nichts in Ministerien…ehm…öh…per Telefon, was man irgendwie abhören müsste. Viel gefährlicher finde ich, dass sich erneut die Frage stellt, ob die eigentlich auch in der Wirtschaft unterwegs sind. Mein Ministerium ist mitzuständig dafür, Unternehmen auch zu schützen vor Wirtschaftsspionage, und das finde ich das problematischere Thema, alles andere ist absurd. Es ist wirklich absurdes Theater. Ehm, und ich bin gespannt, was sich da noch alles ergeben wird, wir haben ja einen Untersuchungsausschuss, der muss sich damit befassen.

    Nochmal kurz zum Mitlesen: Der SPD-Parteivorsitzende hat „irgendwie ein ironisches Verhältnis“ zur Totalüberwachung durch Geheimdienste. Das erklärt auch, warum wir die Vorratsdatenspeicherung wieder bekommen, das ist sicher auch nur ironisch gemeint. Und dann findet er die Debatte zum Überwachungsskandal ein „wirklich absurdes Theater“ oder dass befreundete Geheimdienste unsere Wirtschaft wahrscheinlich ausspionieren? Das wird jetzt nicht ganz offensichtlich, es wurde leider auch nicht nachgehakt. Ich würde aber nicht darauf wetten, dass er Letzteres gemeint hat.

    2. Juli 2015 22
  • : Anwaltspost von der Schufa: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab
    Anwaltspost von der Schufa: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab

    Wir haben diese Woche mal wieder Anwaltspost bekommen.

    Die Anwälte aus der Kanzlei Höcker, spezialisiert auf Marken- und Medienrecht, fordern uns im Namen der Schufa am 23. Juni auf, einen unserer Blogposts zu löschen: Schufa-Scoring: Regierung stellt Geschäftsinteressen über Datenschutz.

    Es geht darin um Selbstauskünfte potentieller Mieter, aber auch allgemein um Bonitätsauskünfte und Scoring sowie um eine Antwort der Bundesregierung zum Thema Kredit-Scoring, in der die Schufa namentlich genannt wird. Die Schufa ist eine Auskunftei, an die sich Banken, Telekommunikationsunternehmen, Krankenkassen oder Vermieter für Informationen über Kunden wenden. Seit vielen Jahren gibt es Kritik daran, dass die Daten über die Kreditwürdigkeit oft fehlerhaft sind und nicht offengelegt wird, nach welchen Kriterien diese Bewertungen von Verbrauchern im Detail zustandekommen.

    Es wird jetzt niemanden fürchterlich überraschen: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab. Unser Anwalt Thorsten Feldmann von JBB aus Berlin hat daher ein Abwehrschreiben verfasst, das heute an die Schufa-Anwälte ging. Es hält im Ergebnis fest, dass wir aus juristischen Gründen den Artikel nicht zu ändern gedenken.

    Was die Schufa bemängelt

    Die Schufa sieht sich und ihre Geschäftspraktiken falsch dargestellt. Überhaupt sei die aktuelle politische Diskussion in dem Blogpost zu Schufa-bezogen ausgefallen, findet die Auskunftei. Man diskutiere schließlich auch über andere Auskunfteien und auch ganz allgemein über das Kredit-Scoring, nicht ausschließlich über den Marktführer Schufa. Man möchte daher nicht allein am Pranger stehen.

    In dem Schreiben der Anwälte wird außerdem mehrfach betont, dass beim Leser der Eindruck entstehen könnte, bei einer Bonitätsauskunft an einen Vermieter werde auch der Score-Wert des angehenden Mieters seitens der Schufa rausgegeben. Dem sei aber nicht so:

    Bei einer Bonitätsauskunft übermittelt unsere Mandantin […] keinen Score an Dritte.

    Die Schufa möchte, dass wir „rechtsverletzende Äußerungen“ löschen, die diesen Eindruck erwecken. Wir hatten aber weder behauptet noch den Eindruck erweckt, dass dem so sei.

    Was wir der Schufa antworten

    In unserem Blogpost steht unzweifelhaft, dass manche Vermieter die Vorlage einer Selbstauskunft von einem potentiellen Mieter wünschen. Es wurde also gar nicht geschrieben, dass die Schufa selbst die Scoring-Werte an die Vermieter übermittelt:

    Ihrer Mandantin wird nicht unterstellt, dass sie Score-Werte an Vermieter herausgibt. Unsere Mandantin unterstellt – zu Recht – Vermietern, dass diese Informationen von potenziellen Mietern verlangen. Im Hinblick auf den Score-Wert gibt unsere Mandantin lediglich die Kritik an der mangelnden Transparenz der Ermittlung dieser Daten wieder.

    Was den Vorwurf angeht, wir würden unzulässigerweise und schon in der Überschrift nur die Schufa in den Vordergrund stellen, dabei gäbe es doch ganz viele andere Auskunfteien, über deren Praktiken man ebenfalls diskutieren müsse, fand unser Anwalt folgende Worte als Erwiderung:

    Wir halten Ihre Deutung der Überschrift des streitgegenständlichen Beitrags für fern liegend, um nicht zu sagen: an den Haaren herbei gezogen.

    So, und nun empfehlen wir nochmal wärmstens die Lektüre: Schufa-Scoring: Regierung stellt Geschäftsinteressen über Datenschutz.

    Wir finanzieren unsere Arbeit und mögliche Gerichtskosten über Spenden. Hier könnt Ihr uns unterstützen.

    26. Juni 2015 63
  • : „Open! 2015“: Konferenz für digitale Innovation in Stuttgart
    „Open! 2015“: Konferenz für digitale Innovation in Stuttgart

    Dieses Jahr findet am 2. Dezember in Stuttgart zum ersten Mal die Konferenz „Open! 2015: Konferenz für digitale Innovation“ statt. Thema sind „Potenziale und Innovationsimpulse verschiedener Open-Bewegungen, insbesondere von Open Source, Open Data und Open Educational Resources sowie deren Geschäftsmodelle“. Aus der Pressemeldung zur Konferenzankündigung:

    Im Dezember steht Stuttgart ganz im Zeichen der Offenheit. Die OPEN! 2015 stellt die Potenziale und Innovationsimpulse verschiedener Open-Bewegungen vor. Nach der Opening Keynote von Gunter Dueck werden in vier Panels die Themen Open Source, Open Data, Open Educational Resources und offene Geschäftsmodelle diskutiert. Anschließend wird die „Stuttgarter Erklärung“ Ergebnisse und Erkenntnisse zu digitaler Innovation in offenen Strukturen zusammenfassen und verbreiten. Die MFG Innovationsagentur organisiert die Konferenz im Hospitalhof Stuttgart gemeinsam mit der OSB Alliance und dem Wissenschaftsministerium.

    Bleibt die Frage, ob ein etwas offeneres Konferenzformat jenseits von Keynote und vier Paneldiskussionen dem Thema nicht angemessener und zuträglicher wäre.

    25. Juni 2015 3
  • : Freies E‑Book „Open Source und Schule: Warum Bildung Offenheit braucht“
    Cover "Open Source und Schule"
    Freies E‑Book „Open Source und Schule: Warum Bildung Offenheit braucht“

    Sebastian Seitz, Projektmanager für Open Educational Resources bei der Technologiestiftung Berlin, hat heute ein von ihm herausgegebenes E‑Book zum Thema „Open Source und Schule – Warum Bildung Offenheit braucht“ vorgestellt. Das Buch lässt sich zum Preis von 99 Cent bei Amazon oder iTunes kaufen, steht dem Thema entsprechend aber auch unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC-BY-SA) im Volltext als PDF- und EPUB-Download zur Verfügung.

    Die acht Beiträge des Bands verteilen sich dabei auf drei Themenfelder. Den Anfang machen zwei Fallstudien von Melanie Richter (Lehrerin an einer Kieler Gemeinschaftsschule) und Frank Poetzsch-Heffter (Koordinator für Schulentwicklung und Informationstechnik am Katharineum in Lübeck) zur Einführung von Linux an Schulen. Man merkt den sehr anschaulichen und detaillierten Beiträgen an, dass sie auf Erfahrungen aus erster Hand mit Vorzügen und Problemen bei Umstiegsprojekten fußen.

    Den Mittelteil bilden drei Beiträge zum Thema Aus- und Weiterbildung. Wolf-Dieter Zimmermann, ehemaliger Leiter des Lehrerseminars Neuss, sieht in der Auseinandersetzung mit Open-Source-Software ein Mittel gegen „Medienanalaphabetismus in der Schule“, um „reine Oberflächen- und Einzelfeatureschulung“ zu vermeiden. Isabel Zorn, Professorin für Medienpädagogik und ‑wissenschaft an der FH Köln, beschreibt die Potentiale von Freier und Open-Source-Software im Bereich der Hochschule, wozu sie unter anderem eine Verringerung digitaler Exklusion zählt – schließlich können die Programme kostenlos außerhalb der Hochschule weitergenutzt werden. Den Abschluss ihres Beitrags bildet die Beschreibung einer didaktischen Methode zur Vorstellung von Freier und Open-Source-Software in pädagogischen Studiengängen. Daniel Rohde-Karge, Lehrer für Technik, Informatik und Biologie an einer niedersächsischen Oberschule, widmet sich wiederum den Hürden für einen verstärkten Einsatz freier Software im Schulalltag.

    Den Abschluss bilden drei Kapitel unter dem etwas kryptischen Übertitel „Administration“. Ronny Standtke, Dozent für Medienpädagogik und Informatik an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), beschreibt darin das Beispiel eines Open-Source-basierten und bootfähigen Lernsticks, der es erlaubt, praktisch jeden Rechner mit freier Software zu betreiben; dieser soll vor allem den mit freier Software verbundenen Aufwand für Administration und Benutzerverwaltung reduzieren, für den an Schulen kaum Mittel vorhanden sind. Herausgeber Sebastian Seitz diskutiert danach grundlegender die Potentiale von Freier Software an Schulen, zu denen er wirtschaftliche (z. B. keine Lizenzkosten), soziale (Weiternutzung außerhalb der Schule möglich) und „bildungstheoretische Authentizität“ zählt. Letztere sieht Seitz vor allem darin verwirklicht, dass

    [d]ie Ideen und Prinzipien, auf denen FOSS basiert, auch in den Konzepten moderner Schulen, wie dem Offenen und Schüleraktiven Unterricht, zu finden [sind]. Wissen teilen, Partizipation und Offenheit sind entscheidende Elemente bei schulischen Arbeitsformen, beispielsweise beim kooperativen Arbeiten.

    Im letzten Beitrag des Bands fordert Michael Wilmes, Leiter des SAP-ERP-Kompetenzzentrum der Technischen Universität Berlin und vormals Referatsleiter IT in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin, in einem Interview von Schulen „Mut und Weitsicht“ und zieht Parallelen zwischen Open Source und Reformpädagogik.

    25. Juni 2015 2
  • : Durch die Vordertür: Potentielles Einfallstor in das Intranet des Bundestags [Update: SZ korrigiert]
    IT im Bundestag. Noch zu retten? Quelle: anonym
    Durch die Vordertür: Potentielles Einfallstor in das Intranet des Bundestags [Update: SZ korrigiert]

    Durch die anhaltenden Diskussionen um den Bundestagshack ist das Vertrauen in die Infrastruktur der Institution – freundlich ausgedrückt – erschüttert worden. Nun wird ihr ein weiterer Stoß versetzt.

    Eine Analyse der Webseite bundestag.de zeige, dass man von der Webseite aus das Intranet des Bundestags nach Schwachstellen scannen könne, da Rechner im Bundestag sowohl auf das interne als auch das externe Netz zugreifen können. Das erwähnte Kristian Köhntopp vor etwa einer Woche auf Google+:

    IRC so: „Dual Homed Bundestag? Oder wie erklärt man sich sonst die Domains?“

    Er illustriert seine Aussage mit Shell-Kommandos, unter anderem [Hervorhebung von uns]:

    curl -o - http://www.spdfraktion.de | grep pkBaseURL
    var pkBaseURL = (("https:" == document.location.protocol) ?
    "https://statistics.spd.frak/piwik/" : "http://www.spdfraktion.de/piwik/" );
    document.write(unescape("%3Cscript src='" + pkBaseURL + "piwik.js' type='text/javascript'%3E%3C/script%3E"));
    J>

    Die hervorgehobene URL befindet sich aller Wahrscheinlichkeit nach im Intranet auf den Fraktionsservern der SPD. Einen tatsächlichen Angriff hat Köhntopp unter anderem aus Furcht vor strafrechtlichen Konsequenzen nicht durchgeführt, daher ist die tatsächliche Durchführbarkeit eines Angriffs noch nicht bewiesen, zeigt zumindest aber eine massive Schwachstelle in der Infrastruktur.

    Auch Linus Neumann vom CCC ist besorgt:

    Ein erfolgreicher Angreifer aus dem Internet erhält damit potenziell Zugang zum internen Netz und auf die internen Inhalte, die der Server dort anbietet.

    Update, die Süddeutsche Zeitung korrigiert:

    Korrektur: In der ursprünglichen Version lautete die Überschrift „Wie sicher ist Bundestag.de?“ Nach Veröffentlichung des Artikels hat sich Rainer Babiel gemeldet, dessen Unternehmen diese Webseite betreut. Er hat darauf hingewiesen, dass die Systeme, über die die IT-Experten diskutieren, nicht mit Bundestag.de zusammenhängen. Herr Babiel hat Recht. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Dass Hacker nach Einschätzung von IT-Experten in das Parlamentsnetz eindringen könnten, ändert sich nicht.

    25. Juni 2015 8
  • : Krankenkassen übermitteln ohne Identitätsprüfung Gesundheitsdaten
    Krankenkassen übermitteln ohne Identitätsprüfung Gesundheitsdaten

    Das ZDF heute-journal hat es im Rahmen eines Selbsttests mit einfachsten Mittel geschafft, an die gesamten von der Krankenkasse erfassten Daten eines Versicherten zu gelangen. Lediglich ein Anruf bei der Versicherung, ein kleiner Schwindel über einen Wohnortwechsel, die Vorgabe der fremden Identität und die ersten paar Ziffern der Versichertennummer waren nötig, um eine neue elektronische Gesundheitskarte zu bestellen und mit den Daten im Begleitschreiben ein AOK-Online-Konto zu erstellen, um „vollen Einblick in […] Arztbesuche, Operationen und Medikationen“ des anderen zu bekommen.

    Das Problem: Die AOK prüft die Identität des Versicherten nicht. Das Call-Center benötigt laut unseren Recherchen lediglich eine persönliche Information, um den Versicherten in der Datenbank finden zu können – zum Beispiel die Versichertennummer, das Geburtsdatum oder die alte Adresse. Auch beim Einrichten des Online-Kontos findet kein Identitäts-Check statt.

    Die Antwort der Krankenkassen auf die Ergebnisse fiel erschreckend naiv aus. Man müsse „im Rahmen einer vertrauensvollen Kundenbeziehung Postadressen grundsätzlich als wahr annehmen können“.

    25. Juni 2015 22
  • : SPD-Innenminister Gall erklärt das mit den „vermeintlichen Freiheitsrechten“
    Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Verstoß gegen die Grundrechte! -- netzpolitik.org
    SPD-Innenminister Gall erklärt das mit den „vermeintlichen Freiheitsrechten“

    Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt eine Verstoß gegen die Grundrechte! -- netzpolitik.orgEs gibt Politiker, für die Soziale Medien nicht so gut geeignet sind. Einer davon scheint Reinhold Gall zu sein. Der SPD-Innenminister aus Baden-Württemberg schaffte es zu trauriger Bekanntheit im deutschsprachigen Sozialen Netz, als er Samstag im Anschluß an den SPD-Parteikonvent seine mangelhaften Kenntnisse des deutschen Rechtsstaates in unter 140 Zeichen offenbarte. Das hatten wir schon kommentiert.

    Weitere lesenswerte Kommentare finden sich u. a. bei Sascha Lobo: Wie man nicht für die Vorratsdatenspeicherung argumentiert.

    Größere Teile der Netzöffentlichkeit reagierten empört. Das geschieht zwar einigermaßen oft und manchmal besinnungslos – in diesem Fall aber liegt die Sache anders. Das mit Abstand Beste an diesem Tweet ist nämlich der Kommafehler. Alles drum herum ist schlimm: Dieser Tweet des SPD-Innenministers Reinhold Gall ist in wirklich jedem einzelnen Wort eine Katastrophe. Buchstäblich mit jedem einzelnen Wort.

    Und bei Claus von Wagner auf Facebook:

    2. Spannend ist auch, dass Herr Gall eigentlich zugibt, dass die Vorratsdatensicherung Freiheitsrechte einschränkt, sonst müsste er ja nicht großzügig auf sie „verzichten“. Ich sage allerdings bewusst „eigentlich“, denn Herr Gall spricht ja von „vermeintlichen“ Freiheitsrechten, also Freiheitsrechten die nur „vermeintlich“, sprich: im Kopf irgendwelcher VDS-Gegner existieren. Ergo: kann man diese Freiheitsrechte (in den Augen von Herrn Gall) ja gar nicht einschränken, weil es sie (in den Augen von Herrn Gall) gar nicht gibt. Was sein Angebot, „gerne“ auf sie zu verzichten, allerdings zu einer puren Provokation macht.

    Natürlich fühlt sich Reinhold Gall falsch verstanden. Und nutzt wiederum Twitter, um darauf aufmerksam zu machen. Mit diesem Tweet:

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    Wer erklärt Reinhald Gall jetzt mal vor seinem nächsten Tweet, dass mit der Vorratsdatenspeicherung Provider mehr Daten speichern müssen als vorher und das selbstverständlich ein Grundrechtseingriff darstellt?

    22. Juni 2015 19
  • : Roboteroper „My Square Lady“ oder: It ain’t over till the small robot sings
    Roboteroper „My Square Lady“ oder: It ain’t over till the small robot sings

    Das frischgegründete dreiköpfige Feuilleton von netzpolitik.org, bestehend aus Andre, Constanze und Elisabeth, hat sich gestern in die heiligen Hallen der Hochkultur gewagt und sich die Oper „My Square Lady“ zu Gemüte geführt. Die Vorstellung trug den verheißungsvollen Untertitel „Von Menschen und Maschinen – Eine Opernerkundung“.

    Die Quote der Nerds war in der Berliner Komischen Oper nicht unbeträchtlich, denn im Mittelpunkt der Opernpremiere stand ein Roboter. Das ist im durchaus wörtlichen Sinne zu verstehen, denn er stand tatsächlich im Grunde die gesamte Zeit irgendwo auf der Bühne herum, nur unterbrochen davon, dass ihn Helfer manchmal hin- und hertrugen. Die Furcht vor der baldigen Übernahme der Weltherrschaft oder zumindest des Operngeschäfts durch mechanische Overlords hielt sich daher beim Publikum in Grenzen.

    Der Roboter mit dem Namen „Myon“ ist ein intelligentes System, dessen Verhalten und Motorik mit dezentral verteilten neuronalen Netzen gesteuert wird. Diese neuronalen Netze sind in ihrer Wirkungsweise – grob gesprochen – biologischen Gehirnen nachempfunden. Der Roboter soll sich selbständig seiner Umwelt anpassen, aus seiner Umgebung lernen und auf sie reagieren. Dabei versteht sich Intelligenz natürlich nicht wie im umgangssprachlichen Sinne, sondern als „künstliche Intelligenz“ im Sinne der Informatik.

    Die zentrale Frage der eher als Liederabend denn als Oper gehaltenen Veranstaltung lautete gemäß des Programmheftes: Was macht einen Menschen zum Menschen? Wie lässt sich ein Gegenstand […] zu einem solchen formen? Da Myon bereits über (wenn auch künstliche) Intelligenz verfügte, sollte er im Lauf des Abends Emotionen erfahren und erlernen können und damit Einblicke in zutiefst menschliche Eigenschaften erhalten. Und so saß Myon geduldig inmitten einer als biblisches Abendmahl inszenierten Szene im Kreise seiner zwölf Jünger, die über sich selbst, mit ihm und gelegentlich auch über ihn sprachen. Für eine Oper wurde erstaunlich viel gesprochen.

    Der illustre Gesprächskreis setzte sich aus Sängern der Komischen Oper, Vertretern des Performance-Kollektivs „Gob Squad“ und Vertretern des Forschungslabors Neurorobotik der Beuth-Hochschule Berlin zusammen. Das Roboter-Projekt wird technisch bereits seit 2009 von Manfred Hild entwickelt, dem Kopf einer Forschergruppe der Hochschule.

    Anekdotisch wurden im Laufe des Abends emotional aufgeladene Konzepte wie Heimat, Erinnerung, Emotionen und Liebe, Angst und Sterblichkeit angerissen – teils in Gesprächen, teils in Form einer musikalischen Darbietung. Myon sollte dem Geplänkel lauschen, es verstehen und durch die Verbindung mit der Musik selbst Gefühle entwickeln. Seine eigenen Gemütsregungen hielt der kleine Roboter jedoch sehr gut im Zaum und beschränkte seine Interaktion mit den Darstellern auf ein absolutes Minimum. Die ersten Gehversuche verweigerte er, und seine Kommunikation beschränkte sich auf die nüchternen Aussagen „Sitzen, aktiv“ und „Stehen, stabil“.

    Mit seiner Kamera verfolgte Myon lieber die überdimensionierte Winkekatze, die über die Bühne geschoben wurde, als die Schauspieler. Der erste (und einzige) Höhepunkt vor der Pause war der Moment, als Dirigent Arno Waschk Myon bei der Hand nahm und ihm das Taktgeben beibrachte. Danach hob Myon brav die Hände und winkte das Orchester durch das folgende Stück. Ob die Winkekatze das so viel schlechter gemacht hätte, sei dahingestellt. Dirigieren ist jedoch definitiv etwas anderes.

    Das Publikum blieb also völlig im Unklaren darüber, was und vor allem wie Myon lernen kann oder was er tatsächlich während der Vorführung mitbekommen hat. Welche seiner Handlungen er sich selbst angeeignet und freiwillig ausgeführt hat, war nicht nachvollziehbar. Dass zusätzlich einmal der gesamte Roboter gegen ein Körperdouble ausgetauscht und ein weiteres Mal der Kopf ersetzt wurde, ließ Zweifel daran aufkommen, wie selbständig-lernend (und damit einzigartig) Myon tatsächlich ist.

    Und so war die abschließende Szene, auf die alle hinfieberten, sehr unzufriedenstellend: Myon hob am Mikrofon stehend an zu singen und stimmte blechern die erste Zeile von Fames „I Sing The Body Electric“ an. Die Stimme klang verdächtig nach Abspielgerät.

    In der Pressemitteilung hatte man ein wenig vollmundig die Frage gestellt:

    Kann ein Roboter Opernstar werden?

    Die Antwort ist ein klares Nein.

    Die Deutsche Welle und der Bayerische Rundfunk haben jeweils kurze Videos online gestellt, die eine Vorstellung von der Oper vermitteln. Von Brahms bis Robbie Williams (sic!) war musikalisch einiges dabei, manches aber nur schwer zu ertragen.

    Der singende Roboter, etwa in der Größe eines Schulkindes, hat schon vor der Premiere einiges an Presseanteilnahme erfahren, allerdings sind die Kritiken nach der ersten Vorstellung nicht durchgängig begeistert:

    Aber Myon tanzt halt nicht.

    Ganz genau. Und Professoren der Informatik sollten das auch nicht auf einer professionellen Bühne tun. Dass neben den wunderbaren Opernsängern dann aber Informatiker auch noch singen müssen, war eine Qual für die Ohren des Publikums.

    22. Juni 2015
  • : Die vermeintlichen Argumente der SPD zur Vorratsdatenspeicherung
    Die vermeintlichen Argumente der SPD zur Vorratsdatenspeicherung

    Am Wochenende hat die SPD auf ihrem Parteikonvent mehrheitlich beschlossen, sich für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten auszusprechen. Man betont nun, das sei keine Vorratsdatenspeicherung „in der bisherigen Form“, sondern eben nur eine „Mindestspeicherung“.

    Warum die Sozialdemokraten der Meinung sind, dass die Vorgaben aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt werden, legen sie in einer langen Pressemitteilung dar und erläutern den Beschluss: Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten im Einklang mit Datenschutz und Grundrechten.

    Warum will die SPD also teure und technisch aufwendige Überwachungssysteme mit einem fragwürdigen Nutzen installieren lassen, deren Anforderungen bei der Datensicherheit in der Post-Snowden-Zeit ganz erheblich sein müssten?

    Man verweist zunächst auf den SPD-Parteitagsbeschluss 2011, der „die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung unter engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen“ fordere, sich aber in Wahrheit auf die Umsetzung der damals noch bestehenden, aber mittlerweile für rechtswidrig erklärten EU-Richtlinie bezog.

    In der Mitteilung sind einige Behauptungen enthalten, die dem Inhalt des Gesetzentwurfs widersprechen. So schreiben die Sozialdemokraten:

    Zum Schutz der Berufsgeheimnisträger sind von der Speicherpflicht ausgenommen Daten, die etwa bei der Kontaktaufnahme zu Telefonseelsorge-Hotlines anfallen. Daten, die bei der Kommunikation mit Personen anfallen, denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht einräumt (etwa Geistliche, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker, Journalisten, Volksvertreter) dürfen von den Strafverfolgungsbehörden nicht abgerufen werden.

    Niemand ist von vorneherein bei der geplanten generellen Vorratsdatenspeicherung ausgenommen, entsprechend besteht die Speicherpflicht auch für Berufsgeheimnisträger. Die Telekommunikationsinformationen dieser Geheimnisträger werden in Wahrheit also sehr wohl gespeichert. Die rechtlichen Schutzvorkehrungen können also erst beim Datenzugriff greifen. Die Vorgabe des EuGH, der ganz klar die Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger schon beim Speichern ihrer Daten fordert, werden dabei missachtet.

    „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“ scheint weiter das Motto zu sein, wenn es um den politischen Streit um die VDS geht. Denn mit der Wahrheit nehmen es die Sozialdemokraten auch sonst nicht allzu genau. In der Mitteilung heißt es:

    Nur ein Gericht darf den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf die Kundendaten bei den Unternehmen erlauben.

    Der VDS-Gesetzentwurf enthält aber keinen Richtervorbehalt bei der Bestandsdatenabfrage, so dass Polizeibeamte und Geheimdienstler ohne Umstände und in großem Umfang weiterhin Bestandsdaten abfragen können, die gleichsam hintenrum zum Zugriff auf die Vorratsdaten führen.

    Erwähnenswert findet die SPD übrigens auch, dass man eine „Löschverpflichtung“ einführe. Außerdem würde man „mit massiven Geldbußandrohungen“ eine Nicht-Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen pönalisieren. Da man vorher die Telekommunikationsanbieter zwingt, die Daten zu speichern, ist beides aber doch wohl das Mindeste, was man als Betroffener erwarten darf.

    Die SPD betont, man würde mit der VDS keine heimliche Überwachungsmaßnahme vornehmen, da „die Betroffenen nachträglich benachrichtigt“ würden. Wie die vorgesehene Benachrichtigungspflicht allerdings in der Praxis gestaltet wird, ist angesichts der absehbar vielfachen Nutzung noch offen.

    Ob der Gesetzentwurf zur VDS aber nun tatsächlich im Einklang „mit Datenschutz und Grundrechten“ und auch mit den betonten „Grundwerten der Sozialdemokratie“ ist, wie die SPD uns zu überzeugen versucht hat, scheint ohnehin nicht jedem Sozialdemokraten besonders wichtig zu sein. Um es mit den Worten von Reinhold Gall (SPD) zu sagen:

    22. Juni 2015 22
  • : Stigmatisierung in Polizeidatenbanken durch „personengebundene Hinweise“
    Stigmatisierung in Polizeidatenbanken durch „personengebundene Hinweise“

    „Personengebundene Hinweise“ (PHW) in Datenbanken stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Sie dienen offiziell dem Schutz der einschreitenden Polizeikräfte im Arbeitsalltag. Sie erscheinen im Zuge jeder personenbezogenen Datenabfrage im bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizeien (INPOL) oder in den entsprechenden Datenbanken der Länderpolizeien als „Warnhinweis“ für die Einsatzkräfte. Jede Polizistin und jeder Polizist hat Einblick in die gespeicherten Daten.

    Dieser Beitrag des Politikwissenschaftlers Christian Schröder wurde für den beim S.Fischer Verlag in diesem Jahr erschienenen Grundrechte-Report 2015 (S. 38–42) geschrieben. Wir veröffentlichen ihn mit freundlicher Genehmigung des Verlages und Christian Schröder.

    Die Erfassung von PHW im INPOL in der heutigen Form geht auf Gremienbeschlüsse der Innenministerkonferenz (IMK) der Jahre 1988 bis 1990 zurück. Die IMK regelte auf Drängen der Datenschutzbeauftragten verbindlich, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Fristen PHW im INPOL gespeichert werden dürfen. Denn diese wiesen auf die stigmatisierende Wirkung dieser Merkmale hin und kritisierten, dass häufig nicht belegt werden könne, aufgrund welcher Tatsachen den Betroffenen eine bestimmte Eigenschaft zugeschrieben werde.

    Erst 2014 führten parlamentarische Anfragen zu Informationen über das Ausmaß „personengebundener Hinweise“ in den Polizeidatenbanken. 2012 führte die Berliner Polizei mit Erlaubnis der Senatsinnenverwaltung die Speicherung der internen Merkmale „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ als PHW in ihrer polizeilichen Datenbank wieder ein – entgegen eines 1988 gefassten, gegenteiligen Beschlusses des Abgeordnetenhauses. Als Grundlage für die Wiedereinführung diente ein nicht öffentlicher und nicht bindender Beschluss eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz vom 20./21.Oktober 2011. Erst durch den Jahresbericht 2012 des Berliner Datenschutzbeauftragten wurde im Frühjahr 2013 öffentlich, dass die beiden stigmatisierenden Merkmale nunmehr wieder vergeben und gespeichert werden.

    Rechtsgrundlage für die Vergabe von PHW sind das Bundeskriminalamtgesetz sowie die Polizeigesetze der Länder. Bundeseinheitlich werden – bis auf wenige Ausnahmen – die PHW „Ansteckungsgefahr“, „Ausbrecher“, „bewaffnet“, „Betäubungsmittelkonsument“, „Explosivstoffgefahr“, „Freitodgefahr“, „geisteskrank“, „gewalttätig“, „Rocker“, „Sexualstraftäter“, „Straftäter linksmotiviert“, „Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität“ und „Straftäter rechtsmotiviert“ vergeben. Die Länderpolizeien können darüber hinaus eigene PHW einführen. Die Berliner Polizei nutzt 13 landesspezifische PHW wie „Betäubungsmittel-Kontakt“, „Aufenthaltsverbot“, „Serienbrandstifter“, „Waffenbesitzverbot“ oder „Rezeptfälscher“. Die Polizei Bremen vergibt neun eigene Landes-PHW, darunter welche für „Schwellentäter“, „Intensivtäter“ und verschiedene „Gefährder“ wegen einer „psychischen Auffälligkeit“, „Stalking“, „Bedrohungslage“ oder „Häusliche Gewalt“. Die Polizei Baden-Württemberg nutzt die Merkmale „Land- und Stadtstreicher“ und „wechselt häufig Aufenthaltsort“, was als polizeiliches Synonym für Roma und Sinti gilt. In Hessen existiert der PHW „Aussiedler“. Die Hamburger Polizei nutzt keine eigenen PHW. Die Polizeipraxis in anderen Bundesländern ist nicht bekannt.

    Im Berliner Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) waren im August 2014 knapp 270.000 PHW angelegt. Am häufigsten wurde mit 150.000 Einträgen der PHW „Betäubungsmittelkonsument“ vergeben. 38.000 Personen wurden als „gewalttätig“, 2.900 als „Konsument harter Drogen“, 3.300 als „Straftäter linksmotiviert“ gekennzeichnet. Einer Person können auch mehrere PHW zugeordnet sein.

    Beim Bundeskriminalamt (BKA) sind rund 1,5 Millionen Personen mit verschiedenen PHW belegt. Mehr als 8.000 Menschen gelten laut BKA als „geisteskrank“, fast 18.000 als „ansteckend“ und rund 245.000 als „gewalttätig“. Im September 2014 wurde durch eine parlamentarische Anfrage bekannt, dass sich in den INPOL-Datenbeständen zudem Einträge mit den PHW „Prostitution“, „Landstreicher“, „Hilflosigkeit vermutet“, „Straftäter militanter Organisationen“ und „Fixer“ befinden. Diese PHW werden seit vielen Jahren nicht mehr vergeben, aber die „Altbestände“, so das BKA, wurden nicht gelöscht. Nach der darauf folgenden öffentlichen Kritik hat das BKA angekündigt, diese Einträge zu löschen.

    Reproduktion gesellschaftlicher und polizeilicher Vorurteile

    PHW sind in hohem Maße stigmatisierend und diskriminierend. Ihre polizeiliche Nutzung geht oft mit Zwangsmaßnahmen einher. Aus grundrechtlicher Perspektive ist besonders zu kritisieren, dass der Vergabe eines PHW keine Verurteilung vorausgehen muss. Die Hinweise „Straftäter …“ etwa werden auch vergeben, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Es reicht also ein bloßer Tatverdacht. Für andere PHW wie „Ansteckungsgefahr“, „Freitodgefahr“ oder „geisteskrank“ reichen Anhaltspunkte. Die Betroffenen werden über die Speicherung eines PHW nicht informiert. Erst bei einem Auskunftsersuchen bei der jeweiligen Polizei erfahren sie, ob ein PHW zu ihrer Person vergeben worden ist.

    Die PHW reproduzieren gesellschaftliche Vorurteile und polizeiliche Ressentiments. Mit dem PHW „Ansteckungsgefahr“ wird zum Beispiel belegt, wer an den Infektionskrankheiten Hepatitis B oder C oder HIV erkrankt. Die PHW „geisteskrank“ und „Freitodgefahr“ führen etwa dazu, dass (falsche) Ängste bei Polizistinnen und Polizisten nachhaltig geschürt und der Stigmatisierung und Diskriminierung der erfassten Person Vorschub geleistet werden. Der PHW „Aussiedler“ kriminalisiert alle Aussiedlerinnen und Aussiedler und stellt sie unter Generalverdacht.

    Eigensicherung oftmals nur vorgeschoben

    Der ursprüngliche Zweck der PHW, einschreitende Polizeikräfte vor vermeidbaren Gefahren zu schützen, tritt in vielen Fällen zugunsten der ermittlungsunterstützenden Funktion in den Hintergrund. Dies ist an den zahlreichen delikt- und phänomenspezifischen Hinweisen auf Bundes- und Länderebene deutlich erkennbar. Daher wird derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe abgestimmt, ob ermittlungsunterstützende Hinweise (EHW) eingeführt und ein Teil der PHW in EHW umbenannt werden sollen.

    Für die Einträge von PHW im INPOL-Verbund gibt es einen bundesweit gültigen „PHW-Leitfaden“ mit Vergabekriterien, auf die sich Bund und Länder in einer gemeinsamen Projektgruppe verständigt haben. Dieser ist als „Verschlusssache“ eingestuft und somit nicht öffentlich einsehbar. Die Innenverwaltungen der Länder und das BKA lehnen bislang ab, diese Einstufung zurückzunehmen. In Berlin besteht darüber hinaus eine vierseitige Ergänzung zu diesem Leitfaden. Anträge nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz auf Übermittlung dieses Leitfadens wies der Polizeipräsident mit der Begründung zurück „das Bekanntwerden der Hinweise zur Vergabe [könne] dem Wohle eines deutschen Landes schwerwiegende Nachteile bereiten oder zu einer schwerwiegenden Gefährdung des Allgemeinwohls führen.“

    Literatur

    • Abgeordnetenhaus Berlin, Schriftliche Anfrage „Speicherung Personengebundener Hinweise (PHW)“ der PIRATEN und Antwort des Senats, Drucksache 17/14376 vom 11. August 2014,
    • Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Schriftliche Kleine Anfrage „Speicherung Personengebundener Hinweise (PHW)“ von DIE LINKE und Antwort des Senats, Drucksache 20/13106 vom 26. September 2014,
    • Landtag von Baden-Württemberg, Kleine Anfrage „Nutzung personengebundener Hinweise“ von FDP/DVP und Antwort des Innenministeriums, Drucksache 15/5841 vom 7. Oktober 2014

    Eine der Herausgeberinnen des Grundrechte-Reports, Sophie Rotino, schreibt in ihrem Beitrag „Keine schwarzen Schafe“ (S. 189–191) ebenfalls über die Reproduktion rassistischer und anderer Stereotypen im Zusammenhang mit der Polizei.

    Laut BT-Drucksache 18/4317 (pdf) vom 17. März 2105 erfolgt eine Erfassung von Personen als „Gefährder“ derzeit in folgenden Dateien:

    • INPOL-Fall „Innere Sicherheit“,
    • BKA-Zentralstellendatei IntTE‑Z (internationaler Terrorismus),
    • Personenliste BKA/ST32.
    21. Juni 2015 4
  • : BDK beklagt „hysterisch geführte Diskussion“ und fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung
    BDK beklagt „hysterisch geführte Diskussion“ und fordert Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung

    Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fiel schon in der Vergangenheit durch besonders wahnwitzige Argumentationen auf, wenn es um die Überwachung und Kontrolle der Netze geht. Die Gefahren dort könnten sich nämlich „ähnlich verheerend auswirken wie atomare Angriffe“, meinte der BDK, daher wäre ein „Notausschalter fürs Internet“ eine sinnvolle Maßnahme gegen diese ganzen Webangebote mit suspektem Inhalt.

    Soweit ist es bekanntlich noch nicht, daher fordert der BDK hilfsweise eine massive Ausweitung der noch gar nicht vom Parlament beschlossenen Vorratsdatenspeicherung. Der Verband scheint die öffentlichen Diskussionen nur noch eingeschränkt wahrzunehmen und bunkert sich in einer Wahrnehmung der Welt ein, in der es nur hundsgemeine Kriminelle gibt und sich daher die Gesetzgebung ausschließlich darauf auszurichten hat, alles nur Erdenkliche zu tun, diese zu überwachen.

    In einer Stellungnahme (pdf) an den Rechts- und Innenausschuss des Bundestags identifiziert André Schulz als Bundesvorsitzender des Polizistenverbandes zahlreiche „Defizite des Gesetzesentwurfes“ und listet „auszugsweise zum Nachlesen“ einzelne Strafverfahren auf, die als Begründung für eine anlasslose Aufzeichnung der Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung dienen sollen. Der Versuch misslingt nicht nur, weil Einzelfälle keine Begründung für eine so umfassende Aufzeichnung der Verkehrsdaten sein können, sondern auch deshalb, weil in einigen der kurz dargelegten Fälle Ermittlungen beschrieben werden, die ohne Vorratsdaten erfolgreich waren.

    Der BDK stört sich besonders daran, dass „kein einziger Korruptions- oder Betrugstatbestand“ in dem geplanten Straftatenkatalog enthalten und generell eine Beschränkung auf besonders schwere Straftaten und Bandendelikte vorgesehen ist. Der Katalog sei daher stark auszuweiten.

    In der Stellungnahme wird fast jede der absurden falschen Behauptungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt. Auch das Fazit des BDK bleibt gewohnt einfältig und beschimpft gleich noch diejenigen, die sich gegen die vollständige Aufzeichnung ihres Telekommunikationsverhaltens wehren, als hysterisch:

    Wir müssen in Deutschland endlich die teilweise hysterisch geführte Diskussion beenden, im 21. Jahrhundert ankommen und dürfen uns nicht hinter Ideologien und kolportierten Halbwahrheiten sogenannter Netzaktivisten verstecken.

    Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung sind übrigens mitnichten nur Netzaktivisten, sondern die Mehrheit der Bevölkerung.

    20. Juni 2015 20
  • : Gewinner der Grimme Online Awards 2015
    Gewinner der Grimme Online Awards 2015

    Am Donnerstag wurden in Köln die Grimme Online Awards 2015 vergeben. In der Kategorie „Information“ gab es drei Gewinner. Dazu gehören der lesenswerte Berlin-Newsletter Checkpoint vom Tagesspiegel, dazu die große Recherche-Geschichte „MH17 – Die Suche nach der Wahrheit“ von correctiv.org sowie das Berliner Lokalblog neukoellner.net.

    In der Kategorie „Wissen und Bildung“ gewann die Netz-Serie „netwars / out of CTRL“. Gleich vier Gewinner hatte die Kategorie „Kultur und Unterhaltung“, von denen ich bisher keinen Preisträger kannte. Dazu gehören Digitorial „Monet und die Geburt des Impressionismus“, Hyperbole TV, „Mamour, mon amour“ sowie Polar Sea 360°.

    Den Publikumspreis holte der Youtube-Kanal „Shore, Stein, Papier“.

    Kein Preis wurde in der Kategorie Spezial vergeben, den wir im vergangenen Jahr gewonnen haben. Damit gingen leider auch FragdenStaat und Alexander Gerst/ESA leer aus.

    Herzlichen Glückwunsch an alle Gewinner und viel Spaß beim Durchklicken und schöne Projekte entdecken.

    20. Juni 2015