Wir haben diese Woche mal wieder Anwaltspost bekommen.
Die Anwälte aus der Kanzlei Höcker, spezialisiert auf Marken- und Medienrecht, fordern uns im Namen der Schufa am 23. Juni auf, einen unserer Blogposts zu löschen: Schufa-Scoring: Regierung stellt Geschäftsinteressen über Datenschutz.
Es geht darin um Selbstauskünfte potentieller Mieter, aber auch allgemein um Bonitätsauskünfte und Scoring sowie um eine Antwort der Bundesregierung zum Thema Kredit-Scoring, in der die Schufa namentlich genannt wird. Die Schufa ist eine Auskunftei, an die sich Banken, Telekommunikationsunternehmen, Krankenkassen oder Vermieter für Informationen über Kunden wenden. Seit vielen Jahren gibt es Kritik daran, dass die Daten über die Kreditwürdigkeit oft fehlerhaft sind und nicht offengelegt wird, nach welchen Kriterien diese Bewertungen von Verbrauchern im Detail zustandekommen.
Es wird jetzt niemanden fürchterlich überraschen: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab. Unser Anwalt Thorsten Feldmann von JBB aus Berlin hat daher ein Abwehrschreiben verfasst, das heute an die Schufa-Anwälte ging. Es hält im Ergebnis fest, dass wir aus juristischen Gründen den Artikel nicht zu ändern gedenken.
Was die Schufa bemängelt
Die Schufa sieht sich und ihre Geschäftspraktiken falsch dargestellt. Überhaupt sei die aktuelle politische Diskussion in dem Blogpost zu Schufa-bezogen ausgefallen, findet die Auskunftei. Man diskutiere schließlich auch über andere Auskunfteien und auch ganz allgemein über das Kredit-Scoring, nicht ausschließlich über den Marktführer Schufa. Man möchte daher nicht allein am Pranger stehen.
In dem Schreiben der Anwälte wird außerdem mehrfach betont, dass beim Leser der Eindruck entstehen könnte, bei einer Bonitätsauskunft an einen Vermieter werde auch der Score-Wert des angehenden Mieters seitens der Schufa rausgegeben. Dem sei aber nicht so:
Bei einer Bonitätsauskunft übermittelt unsere Mandantin […] keinen Score an Dritte.
Die Schufa möchte, dass wir „rechtsverletzende Äußerungen“ löschen, die diesen Eindruck erwecken. Wir hatten aber weder behauptet noch den Eindruck erweckt, dass dem so sei.

Was wir der Schufa antworten
In unserem Blogpost steht unzweifelhaft, dass manche Vermieter die Vorlage einer Selbstauskunft von einem potentiellen Mieter wünschen. Es wurde also gar nicht geschrieben, dass die Schufa selbst die Scoring-Werte an die Vermieter übermittelt:
Ihrer Mandantin wird nicht unterstellt, dass sie Score-Werte an Vermieter herausgibt. Unsere Mandantin unterstellt – zu Recht – Vermietern, dass diese Informationen von potenziellen Mietern verlangen. Im Hinblick auf den Score-Wert gibt unsere Mandantin lediglich die Kritik an der mangelnden Transparenz der Ermittlung dieser Daten wieder.
Was den Vorwurf angeht, wir würden unzulässigerweise und schon in der Überschrift nur die Schufa in den Vordergrund stellen, dabei gäbe es doch ganz viele andere Auskunfteien, über deren Praktiken man ebenfalls diskutieren müsse, fand unser Anwalt folgende Worte als Erwiderung:
Wir halten Ihre Deutung der Überschrift des streitgegenständlichen Beitrags für fern liegend, um nicht zu sagen: an den Haaren herbei gezogen.
So, und nun empfehlen wir nochmal wärmstens die Lektüre: Schufa-Scoring: Regierung stellt Geschäftsinteressen über Datenschutz.
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