Anwaltspost von der Schufa: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab

Wir haben diese Woche mal wieder Anwaltspost bekommen.

Die Anwälte aus der Kanzlei Höcker, spezialisiert auf Marken- und Medienrecht, fordern uns im Namen der Schufa am 23. Juni auf, einen unserer Blogposts zu löschen: Schufa-Scoring: Regierung stellt Geschäftsinteressen über Datenschutz.

Es geht darin um Selbstauskünfte potentieller Mieter, aber auch allgemein um Bonitätsauskünfte und Scoring sowie um eine Antwort der Bundesregierung zum Thema Kredit-Scoring, in der die Schufa namentlich genannt wird. Die Schufa ist eine Auskunftei, an die sich Banken, Telekommunikationsunternehmen, Krankenkassen oder Vermieter für Informationen über Kunden wenden. Seit vielen Jahren gibt es Kritik daran, dass die Daten über die Kreditwürdigkeit oft fehlerhaft sind und nicht offengelegt wird, nach welchen Kriterien diese Bewertungen von Verbrauchern im Detail zustandekommen.

Es wird jetzt niemanden fürchterlich überraschen: Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab. Unser Anwalt Thorsten Feldmann von JBB aus Berlin hat daher ein Abwehrschreiben verfasst, das heute an die Schufa-Anwälte ging. Es hält im Ergebnis fest, dass wir aus juristischen Gründen den Artikel nicht zu ändern gedenken.

Was die Schufa bemängelt

Die Schufa sieht sich und ihre Geschäftspraktiken falsch dargestellt. Überhaupt sei die aktuelle politische Diskussion in dem Blogpost zu Schufa-bezogen ausgefallen, findet die Auskunftei. Man diskutiere schließlich auch über andere Auskunfteien und auch ganz allgemein über das Kredit-Scoring, nicht ausschließlich über den Marktführer Schufa. Man möchte daher nicht allein am Pranger stehen.

In dem Schreiben der Anwälte wird außerdem mehrfach betont, dass beim Leser der Eindruck entstehen könnte, bei einer Bonitätsauskunft an einen Vermieter werde auch der Score-Wert des angehenden Mieters seitens der Schufa rausgegeben. Dem sei aber nicht so:

Bei einer Bonitätsauskunft übermittelt unsere Mandantin […] keinen Score an Dritte.

Die Schufa möchte, dass wir „rechtsverletzende Äußerungen“ löschen, die diesen Eindruck erwecken. Wir hatten aber weder behauptet noch den Eindruck erweckt, dass dem so sei.

Treffen
Die Schufa-Auskunft ist seit 1. April 2010 nicht mehr kostenpflichtig. Bildlizenz: CC BY 2.0, via flickr/GotCredit

Was wir der Schufa antworten

In unserem Blogpost steht unzweifelhaft, dass manche Vermieter die Vorlage einer Selbstauskunft von einem potentiellen Mieter wünschen. Es wurde also gar nicht geschrieben, dass die Schufa selbst die Scoring-Werte an die Vermieter übermittelt:

Ihrer Mandantin wird nicht unterstellt, dass sie Score-Werte an Vermieter herausgibt. Unsere Mandantin unterstellt – zu Recht – Vermietern, dass diese Informationen von potenziellen Mietern verlangen. Im Hinblick auf den Score-Wert gibt unsere Mandantin lediglich die Kritik an der mangelnden Transparenz der Ermittlung dieser Daten wieder.

Was den Vorwurf angeht, wir würden unzulässigerweise und schon in der Überschrift nur die Schufa in den Vordergrund stellen, dabei gäbe es doch ganz viele andere Auskunfteien, über deren Praktiken man ebenfalls diskutieren müsse, fand unser Anwalt folgende Worte als Erwiderung:

Wir halten Ihre Deutung der Überschrift des streitgegenständlichen Beitrags für fern liegend, um nicht zu sagen: an den Haaren herbei gezogen.

So, und nun empfehlen wir nochmal wärmstens die Lektüre: Schufa-Scoring: Regierung stellt Geschäftsinteressen über Datenschutz.

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63 Ergänzungen

  1. Viel Spass mit dem grünen Socken Träger. Ich habe viele Verfahren mit diesem seltenen Exemplar der Rechtspflege selber erlebt. Er wird verlieren, das ist gewiss. Vielleicht nicht erstinstanzlich, aber letztendlich sicher. In welchem fliegenden Gerichtsstand soll das Spektakel denn stattfinden? Bei Frau Reske oder Frau Käfer? Berlin wirds womöglich nichtmal zulassen :-) Was für ein krankes Theater.

    1. Und wer trägt dann die ganzen gerichts und Anwalts Kosten ? Selbst wenn die verlieren, wird doch Netzpolitik stark mit solcher juristischer Repression behindert und genau das könnte doch die Motivation dahinter sein.

  2. Verstehe ich nicht!

    Warum antwortet ihr denen überhaupt? Reagiert doch einfach nicht auf solche Anwaltschreiben und lasst es auf eine juristische Auseinandersetzung vor Gericht ankommen. Damit könntet ihr gegebenen Falls wesentlich mehr Öffentlichkeit erzeugen. Wenn solche Arschlöcher meinen euch juristisch ein Messer hinzuhalten zu müssen dann lasst sie doch voll in ihr eigenes Messer rennen. Ihr müsst euch doch nur zurücklehnen und abwarten bis die bockelig reinhobbeln. Solange selber die Füße stillhalten. Die wollen doch was von euch, nicht ihr was von denen.

    1. Abmahnungen oder Unterlassungsgesuche sollte man in den seltensten Fällen einfach ignorieren. Überlass das mal lieber den Anwälten.

      1. Wenn Abmahnungen oder Unterlassungsgesuche substanzlos sind sollte man sich damit eher den Hintern abwischen.
        Letztendlich durchgesetzt werden müssen die schließlich von einem Richter. Abmahnungen oder Unterlassungsgesuche zu ignorieren ist kein Schuldeingeständnis sondern sie zu unterschreiben und darauf zu reagieren ist eins.

      2. Lieber zum Anwalt damit. Auch und grade im Presserecht. Der sieht das hier offensichtlich zurecht anders.

  3. „dabei gäbe es doch ganz viele andere Auskunfteien, über deren Praktiken man ebenfalls diskutieren müsse“

    Aber die anderen haben doch auch! Total unfair! *heul* *kreisch*

  4. Erstmal vielen Dank für den Schufa-Artikel. Ich habe mich damals gewundert, wie vergleichsweise Gering das Kommentar-Echo ausgefallen ist. Und das bei einem Thema, das wirklich jeden in unterschiedlichen Lebenslagen betrifft – meist ohne dass er etwas davon merkt.
    Insofern auch ganz besonderen Dank der Kanzlei Höcker, die nun wesentlich dazu beiträgt, das Problemthema nochmal in den Fokus zu rücken. Sie helfen auch dabei, zu erkennen, an welchen Stellen es der Schufa weh tut.
    Wir sollten uns hier bei netzpolitik.org mehr mit Schufa – und da hat die Kanzlei Höcker natürlich recht – auch mit anderen Auskunfteien beschäftigen. In diesem Sektor gibt es einfach noch zuviel Schatten und Unwissenheit.

    Die Schufa ist im Besitz von 728 Millionen Einzeldaten von 66,3 Millionen natürlichen Personen, damit hat sie ca. drei Viertel aller Deutschen erfasst. Außerdem sind Daten von 4,2 Millionen Unternehmen hinterlegt. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 110,7 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit.

    Bei diesen Zahlen ist es gerechtfertigt, von Massenüberwachung der Bürger zu sprechen, und zwar im heiklen privaten Bereich, dem Finanziellen. Es sollte verstärkt darüber diskutiert werden, ob diese Praxis legal ist. Das Erheben von persönlichen Daten über eine Person ohne ihr Wissen und Zustimmung halte ich nicht für legal, da die Selbstbestimmung über die Daten nicht existiert. Nach meinem Kenntnisstand ist es auch nicht möglich, dass eine Person die vollständige Löschung des gesamten Datensatzes erwirken kann. Dies sollte aber möglich sein, da der Einzelne in aller Regel keine Geschäftsbeziehung zu einer Auskunftei unterhält, gleichwohl aber ohne Zustimmung kommerzieller Nutzen aus den Daten gezogen wird.

    1. Ohne dass ich jetzt die Schufa verteidigen möchte: Die Sammelei findet doch eigentlich nie ohne Wissen der betroffenen Person statt. Jeder kennt die sog. „Schufa-Klauseln“ in Verträgen. Dass sich mancher nicht im Klaren darüber ist, was er da unterschreibt und wie die Daten verwendet werden bzw. er sowieso keine andere Chance hat (z.B. Immo-Kredit) ist selbstredend.

      1. Der Link unten von @bekr zu den 15 Punkten hilft schon mal sehr.
        Ich wusste auch nicht, wie die Schufa als externe Datenbank fungiert. Es würde mal helfen, wenn jemand eine gängige Schufa-Klausel hier posten könnte.

      2. Die Übermittlung an die Schufa findet EBEN NICHT immer mit Einverständnis statt. Was bei Reichelt.de bestellt -> Wupp! Meldung/Abfrage an die Schufa (Adresse und Geburtsdatum, verwendete Kreditkarte oder Bankverbindung, Betrag). Netflix (Adresse, Geburtsdatum – iirc erst seit Eingreifen eines Landes-DaSchu mit Hinweis), Spiegel.de …
        Es gibt auch wundersame Abgleiche mit Deutsche Post Adress/ AZ-Direkt / Arvato Infoscore (erkennbar, wenn sich ein Adressfehler fortpflanzt).
        Selbst wenn man Konten und Kreditkarten OHNE Schufa-Einwilligung nutzt und zum Beispiel alle Konten als Geschäftskonten fährt, erhält die Schufa einen ganzen Batzen an Daten und maßt sich auch an, Bonitätsauskünfte über jede Person zu erteilen.

      3. Post-Snowden habe ich aufgehört im Internet zu kaufen. Wenn ich das hier lese, dann war das nicht verkehrt.
        Boykott von vielen macht Wirtschaft wundersam gefügig.

  5. Die Verbraucherzentrale Bremen hat ein 15 Punkte Programm zum Umgang mit der Schufa aufgelegt.

    Selbst die Verbraucherzentralen schreiben: Zwar muss die Schufa die Daten nach Ablauf der Fristen löschen, doch sollten Sie das vorsichtshalber kontrollieren. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass häufig veraltete Daten im Bestand verbleiben.

    1. Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Gemeinschaft zusammen, um eine Kundenkarte herauszugeben, so dürfen die Kundendaten nicht einfach unterschiedslos jedem beteiligten Unternehmen zur Verfügung stehen. Es wäre unzulässig, die Umsatzdaten, die der Kunde bei einem der beteiligten Unternehmen hinterlässt, ohne weiteres auch den anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. In diesen Fällen empfiehlt sich eine einzelfallbezogene rechtliche Beratung.

      Quelle:https://www.deutschepost.de/images/dkr/datenschutz/ds3.html

      Grau das machten doch Kreditinstitute mit der Schufa. Sie speisen Daten von Kunden ein, die andere abrufen dürfen. Wie ist das zu bewerten?

  6. Da bin ich ja mal gespannt welcher Richter sich da mal wieder hat kaufen lassen!
    Die Beste Demokratie und der Beste Rechtsstaat den man für Geld kaufen kann, die Marktkonformen! oder auch die M&M Merkls Marktkonformismus!

  7. Bei TELOPOLIS gibt es auch einen sehr guten Artikel über die SCHUFA. Es würde mich interessieren, ob Heise auch Anwaltspost erhalten hat.

    Schufa – und andere Vereinsmitglieder
    (http://www.heise.de/tp/artikel/45/45213/1.html)

    „Wir stehen zu unserem Artikel und lehnen die Löschung ab. “
    Das freut mich, bitte standhaft bleiben.

    1. Der Autor bei Heise schreibt, dass es gegen falsche Anwendung des § 28b BDSG keine Handhabe gäbe. Das stimmt so nicht ganz. Wenn nicht alle Bedingungen des § 28b BDSG erfüllt sind, z.B. Nr. 4, Info an Betroffenen, fällt das unter § 43 Abs. 2 (OWi). Da Auskunfteien für Entgelt arbeiten, fallen sie unter § 44 (bis 2 Jahre Haft). Das ganze wird nur auf Antrag verfolgt und den muss z.B. der BfDI eben mal stellen. Ein Anfangsverdacht scheint wohl gegeben, wenn eine der im Heise-Artikel genannten Auskunfteien das so ähnlich bestätigt.

  8. Hey netzpolitik.org! Vielen Dank für die Logos von anderen Auskunfteien.
    Was überrascht ist, dass die Deutsche Post darunter ist. Was treiben denn die so?
    Vielleicht sollten wir uns in Zukunft doch etwas mehr darum kümmern, was diese Auskunfteien mit uns so treiben. Wer kann mehr über diese Branche schreiben?

      1. Die Post hat es ja im Adresshandel auch wunderbar einfach.
        Die meisten Leute stellen ja, wenn sie denn doch mal umziehen, einen Nachsendeauftrag. Das haelt die Daten frisch.

      2. http/m.heise.de/newsticker/meldung/Deutsche-Post-schickt-Daten-an-US-Behoerden-1912542.html

        Nachdem Frank Rieger vom Chaos Computer Club via Twitter öffentlich machte, dass dies nicht nur in den USA, sondern bei allen modernen Sortieranlagen der Fall ist, räumte auch die Deutsche Post ein, dass Absender- und Empfängerangaben der täglich etwa 66 Millionen Briefsendungen automatisch gescannt und elektronisch aufgehoben werden.
        Dies dient der Post zufolge nicht nur der schnellen Verteilung und Zustellung, sondern auch – nicht näher ausgeführten – „internen Zwecken“. Bei Unternehmenskunden, die Post in die USA versenden, gebe es derzeit „längerfristig angelegte Pilotprojekte“, in deren Rahmen solcherart gewonnene Daten auch standardmäßig an Behörden in den USA übermittelt würden. Dies diene lediglich einer „Vereinfachung der Zollabfertigung“. Andere Informationen würden lediglich „in seltenen Fällen“ und „nur nach expliziter Aufforderung“ an US-Sicherheitsbehörden weitergegeben.

        Das war Stand 07.07.2013. Wurden diese Praktiken inzwischen überprüft? Wer weis was?

  9. Als könne man den Ruf der Schufa beim Verbraucher noch irgendwie mehr schädigen… Muss schon sehr bitter sein, wenn man in der PR-Abteilung eines so unliebsamen Unternehmens arbeitet.

    1. Das Gehalt am Monatesende wird die Last sicher mindern. So würde es zumindest mir gehen.

      1. „Das Gehalt am Monatesende wird die Last sicher mindern. So würde es zumindest mir gehen.“

        Diese gedankenlose Denke ist das genau das Problem.

  10. Normalerweise dürften Daten überhaupt nicht gespeichert werden weil es gegen das Grundgesetz verstößt. Konkret bedeutet das, das solche Dienste wie die Schufa überhaupt keine Legitimation haben weil sie etwas verkaufen was ihnen nicht gehört weil die Personen Bezogenen Daten unterstehen dem Eigentumsrecht der Menschen und dürften daher ohne deren Einwilligung nicht gespeichert werden. Hinweis, De Schufa speichert ohne Einwilligung!! Mich wundert das das überhaupt noch kein Rechtsversteher bemerkt hat. Daten sind aus dem Grunde so interessant und können für Milliarden verkauft werden weil sie eine genaue virtuelle Kopie eines Menschen abbilden. Das bedeutet wenn Daten eines Menschen missbraucht werden wie es bei der NSA Bespitzelung der Fall ist, handelt es sich dabei um Körperverletzung plus Eigentumsdelikte in Kombination mit der Manipulation der Hardware. Aber im Grunde sind die Richter und Rechtsanwälte alles nur Nachvollzieher. Beweis wenn die wirklich das verstehen würden was in den Gesetzen die sie überwachen sollen steht wäre die Enddemokratisierung der Gesellschaft nicht möglich plus NSA, BND, GCHQ Bespitzelung usw.

    1. Das Problem ist, dass die meisten irgendwann einmal eine Schufa-klausel unterschieben haben. Scheint ein opt-in-Verfahren zu sein.
      Folglich müsste die Schufa auch Auskunft darüber geben müssen, ob eine Einverständniserklärung (Schufa-Klausel) vorliegt und von wem die eingereicht wurde, bzw. wer der Veranlasser war, dass der Datensatz angelegt wurde.

      1. Wer hat denn mal einen Vertrag abgelehnt, weil er die kleingedruckte Schufa-Klausel darin entdeckte? Auf den Mietvertrag verzichten, nachdem man nach 20 Besuchsterminen 20 Konkurrenten bei der schönen 3ZKB-Wohnung hinter sich gelassen hat und dem Vermieter den Nachmittag mit einem ausführlichen Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit versüßt hat? Das Auto dann doch nicht nehmen, obwohl die Probefahrt einfach geil war und es nun der xte Versuch war, einen mängelfreien Wagen zu bekommen? etc. etc.
        „Freiwilligkeit“ beim Unterschreiben einer Klausel sieht anders aus.

  11. Die Lösung ist eine Verfassungsklage weil Daten eines Menschen dürfen nicht gespeichert und schon gar nicht privatisiert werden weil es gegen das Grundgesetz verstößt es sei denn der Mensch willigt ein aber dann nur auf einen PC ohne Internetanschluß und die Daten dürfen nicht von unbefugten Dritten eingesehen werden. Das haben wir nicht weil siehe die elektronische Gesundheitskarte ist privatisiert worden, Internet oder NSA, BND Bespitzelung. Es dürften auch keine Logdateien angelegt werden weil keine Privatperson es kontrollieren kann was an Daten anschließend noch vorhanden ist und was nicht.

  12. Der überwiegende Teil der Unterschriften unter den Schufa-Klauseln ist ja nicht freiwillig erfolgt,sondern unter Druck,d.h. gewünschte Leistung erst nach Unterschrift. Ohne diese ist für die Mehrheit der Bürger eine Teilhabe am gesellschaftlich notwendigen Geschäftsleben von vornherein ausgeschlossen oder doch zumindest extrem erschwert und mit erheblichen z.T. existenziellen Nachteilen verbunden. Von Erpressung zu reden ist hier noch sehr schmeichelhaft.

  13. Ich/Wir willige(n) ein, dass die
    MISSTRAUISCHE BANK
    der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kredit-
    betrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z. B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredits übermittelt.

    Unabhängig davon wird die
    MISSTRAUISCHE BANK
    der SCHUFA auch Daten über ihre gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Abs. MISSTRAUISCHE BANK Satz MISSTRAUISCHE BANK) zulässig, wenn ich die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und
    – die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder
    – ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder
    – das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann
    und das Kreditinstitut mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

    Darüber hinaus wird die
    MISSTRAUISCHE BANK
    der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (z. B. sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen
    dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt.

    Insoweit befreie(n) ich/wir die
    MISSTRAUISCHE BANK
    zugleich vom Bankgeheimnis.

    Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des
    Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten.

    Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter http://www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse
    der SCHUFA lautet:
    SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Post
    fach 10 34 41, 50474 Köln

    1. Der Passus mit dem Bankgeheimnis ist schon suupi!
      Das gibt’s doch gar nicht mehr?

  14. Tja, der nächste Schritt wird sein (Spekulation), daß die sich jetzt einen der 3 willfährigsten unter Deutschlands 116 Landgerichten raussuchen (vermutlich Hamburg, notfalls Berlin oder Köln), die Zuständigkeit findet sich „in diesem Internetz“ schon irgendwie. Und versuchen, eine einstweilige Verfügung herbeizuschwadronieren… so läuft das ja in unserem Supi-Dupi Rechtsstaat…

    Auf jeden Fall super, daß ihr Euch nicht erpre… äh unter Druck setzten lässt.
    Hoffentlich ist die EV erfolglos und der Artikel bleibt online. In der 2. oder 3. Instanz bekommt ihr relativ sicher recht, meine ich jetzt mal.

    Freie Meinungsäußerung ist ohnehin nur was für Leute mit Kohle. As designed. Ich hoffe, ihr habt genug für den Moment. (Ich streite mich aktuell mit einem „Kinderhilfswerk“ über ein paar unbequeme Fragen, ich kenn mich da aus 8-) )

  15. Hallo,
    hier einige Linktipps. Da dürfte für jeden etwas dabei sein. Entsprechende Suchbegriffe ergänzen.

    Orientierungshilfe zur
    „Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten“
    http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Orientierungshilfen/Artikel/OH_SelbstauskunftMietinteressenten.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    Diesen Artikel bitte besonders genau lesen, denn das, was beispielsweise die Schufa und bestimmt auch andere Auskunfteien mit ihren eigenen Formularen anfordern, geht weit über das hinaus.

    Wenn eine Auskunftei einen Personalausweiskopie anfordert, um (angeblich) eine Person eindeutig zu identifizieren zu können, so bedeutet dies doch im Umkehrschluss, dass über diese nicht-eindeutig identifizierbare Person auch keine Auskünfte erteilt werden dürfen.

    Beifügung einer Personalausweiskopie bei Auskunftsersuchen
    http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/AusweiskopieAuskunftsersuchen.html?cms_templateQueryString=auskunftei+personalausweis&cms_sortOrder=score+desc

    Musterschreiben zur Anforderung von Auskünften (1x/Jahr kostenlos)
    http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Musterschreiben/Musterschreiben-node.html
    http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Musterschreiben/Musterschreiben.html?nn=5217160

    http://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Fragen_Antworten/FAQ_Auskunfteien_Schufa/Auskunftei_table.html

    http://www.bfdi.bund.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Servicesuche_Formular.html?nn=5217042&__lang=de&resourceId=5219398&input_=5217042&pageLocale=de&templateQueryString=auskunftei+personalausweis&sortOrder=score+desc

    23. August 2001
    Schufa erkennt Rechtswidrigkeit des Scoring-Verfahrens an
    https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/divers/scoring.htm

    http://suche.datenschutz.de/yacysearch.html?query=auskunftei&contentdom=text&former=auskunfteien+Bonit%C3%A4tsdaten+%C3%BCber+Arbeitnehmerinnen&maximumRecords=20&startRecord=0&verify=cacheonly&resource=local&nav=all&prefermaskfilter=&depth=0&cat=-UNRESOLVED_PATTERN-&constraint=&meanCount=0

    http://suche.datenschutz.de/yacysearch.html?query=schufa&contentdom=text&former=auskunftei&maximumRecords=20&startRecord=0&verify=cacheonly&resource=local&nav=all&prefermaskfilter=&depth=0&cat=-UNRESOLVED_PATTERN-&constraint=&meanCount=0

    https://www.datenschutzzentrum.de/

  16. Danke, lb. Constanze Kurz. Es ist noch nicht lange her, da dehnte Schufa den Service aus. Banken konnten Adressen filtern lassen, um hochpreisige Angebote an zahlungskräftige Kunden schicken zu können. Eine Bank nutzte sogar in einem Projekt mit der Schufa deren Daten, um Personen, deren Kredite in absehbarer Zeit ausliefen, neue Verträge anzubieten. Das kommt mittlerweile laut Schufa war nicht mehr vor, beweist aber, dass es nicht nur im Interesse dieses Unternehmens liegt, Bürger vor Überschuldung zu schützen, sondern eher den Banken gefällig zu sein.

    1. Kein Wunder, da Banken nach meinem Kenntnisstand auch Anteilseigner bei der Schufa sind!

  17. Aber das Ganze ist doch eh so schwammig.
    Haste einen im Bekanntenkreis, der bei der Bank arbeitet, kennt er auch Deine Bonität, da musst Du noch nicht mal bei der Bank selber sein, damit dieser die Daten bekommt…

    1. Der Link ist schon seit Jahren kaputt, ich rufe jedes mal an, damit die mir das Formular (oder einen Link dadrauf) per Mail schicken. Wird Absicht sein, um die Anzahl der Auskunftsersuchen niedrig zu halten. Kostet ja auch, sowas zu erstellen.

      Das Formular ist auch genau so lang (wegen des kostenpflichtigen Angebotes, das auch drauf ist), dass der Brief bei Ausdruck auf Standardpapier 21-22g wiegt – da reichte eine Standardmarke fuer 62 Cent dann nicht mehr, so dass man ihn als Kompaktbrief schicken muss. Oder er kommt als „unterfrankiert“ zurueck.

  18. Wie die Schufa ihren Ruf noch schlechter machen kann? Das sehen Sie hier.

    Mich wundert nur, dass die offensichtlich der Meinung sind, der sei noch nicht schlecht genug.

  19. Daten sind Macht.
    Macht bestimmt Schicksale.
    Kalt. Maschinell.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/backgroundcheck-bei-realpage-die-geschaefte-der-auskunfteien-a-1037765.html

    „Die Schufa speichert demnach etwa, wie lange jemand unter seiner aktuellen Adresse wohnt – verweigert Verbrauchern aber trotz gesetzlicher Verpflichtung die Auskunft dazu. Ein möglicherweise falsches Einzugsdatum könne nicht mehr korrigiert werden. Das berichtet der Sender unter Berufung auf ein vertrauliches Dokument aus dem Jahr 2010.“

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/schufa-speichert-mehr-daten-als-gedacht-a-963661.html

    Weiß jemand, wie/ob diese Verfassungsbeschwerde ausgegangen ist?

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/schufa-klaegerin-reicht-vor-verfassungsgericht-beschwerde-ein-a-964030.html

    Die Banken und Unternehmen schützen sich mit der Schufa, wer schützt die Kunden?

    http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/jugendliche-und-geld-mit-kreditkarten-in-die-schuldenfalle-a-1020246.html

  20. So kann man unliebsame Gruppierungen beschäftigen. Denn wer Zeit für Bürokratie aufwenden muß, hat kaum noch Zeit etwas anderes zu tun.

  21. Warum übermittelt jeder Aufruf dieser Seite die IP des Nutzers an Google?

    html5shim.googlecode.com wird ständig kontaktiert.

    1. Ich finde, dass jemand von netzpolitik.org solche Fragen ruhig beantworten sollte. Alles andere sieht nach wegducken aus.

      @ Lauscher
      Die Quelltext der verlinkten Seite enthält ein javascript mit
      src=’http://html5shim.googlecode.com/svn/trunk/html5.js?ver=4.2.2

      Im Browser Javascript abschalten und Ruhe is.

  22. Ohne dem Schreiben von der Anwaltskanzlei hatte ich mich wohl kaum so intensiv mit der Schufa-Problematik beschäftigt.

    Offensichtlich ist, dass dies ein Schnüffelbereich ist, der nicht so sehr von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Wir sollten diese Branche künftig etwas genauer beobachten.

    Und der allergrößte Dank gebührt natürlich …. Trommelwirbel ….
    NETZPOLITIK.ORG !!!

  23. Wer gerne wissen will, was die SCHUFA über ihn gespeichert hat, sollte eine Auskunft nach § 34 Bundesdatenschutzgesetzt anfordern. Diese Auskunft ist 1x im Jahr kostenfrei.
    Auf die richtige Internetseite zu kommen ist nicht einfach, da die SCHUFA kostenpflichte Auskünfte verkaufen will.

    Damit Sie nicht in die Irre geführt werden, rufen Sie zuerst die Startseite (www.schufa.de) auf. Klicken Sie dann zunächst auf „Für Privatkunden“. An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, die Online-Auskunft zu erfragen – allerdings gegen Gebühr. Für die kostenfreie Auskunft klicken Sie stattdessen ganz oben „Auskünfte“. Anschließend gehen Sie auf den Menüeintrag „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“.

    Hier ist der Direktlink: https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1

  24. Schufa ist der größter verbrecher Deutschlands,und wieso läßt die Regierung das zu? ganz einfach die banke lobby in Deutschland Regiert! Schufa verletzt seit jahren das Bundesdatenschutz BDSG erheblich und nichts pasisertt! ist das demrokatie??? Leute werden mund tot gemacht die gegen die Schufa vorgehen! Gericht in Weisbaden ist Schufa freundlich usw usw. schufa muß in seine schranken verwiesen werden sonnst ist unsere demroktie in diesem land verloren!

  25. Schufa ist der größter verbrecher Deutschlands,und wieso läßt die Regierung das zu? ganz einfach die banken lobby in Deutschland Regiert! Schufa verletzt seit jahren das Bundesdatenschutz BDSG erheblich und nichts pasisertt! ist das demrokatie??? Leute werden mund tot gemacht die gegen die Schufa vorgehen! Gericht in Weisbaden ist Schufa freundlich usw usw. schufa muß in seine schranken verwiesen werden sonnst ist unsere demroktie in diesem land verloren!

  26. schade, diesen Bericht lese ich erst jetzt. Zum Thema „Schufa“ kann ich auch was sagen, denn mit unerlaubten und falschen Einträgen seitens der damaligen Citibank wurden wir komplett ruiniert. Die Schufaaufsicht Darmstadt hat die Unterlagen nur weitergereicht zur Datenschutzbehörde NRW. Die haben zur Prüfung 9 Monate gebraucht (!) ,danach die Citibank aufgefordert alles zu löschen, weil unerlaubt. Aber der viel wichtigere Kreditscore wurde nicht berichtigt, wir haben das damals nicht gewusst, aber die Datenschutzbehörde NRW hätte das doch wissen müssen, da sitzen doch die Fachleute!
    Der Anwalt der Citibank hat vor Gericht behauptet, dass sie überhaupt nichts gemacht hätten, außerdem wäre dafür die Schufa zuständig. , Natürlich, der Boss der Citi sitzt doch im Aufsichtsrat der Schufa. Das Schlimmste für mich aber ist, dass mir bis heute keiner der Datenschutzbehörden überhaupt eine Antwort auf meine Fragen gibt, auch nicht die höchste Datenschutzbeauftragte in Bonn. Mein Leben ist ruiniert, mein Mann vor Gram verstorben. MfG

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.