Es gibt Politiker, für die Soziale Medien nicht so gut geeignet sind. Einer davon scheint Reinhold Gall zu sein. Der SPD-Innenminister aus Baden-Württemberg schaffte es zu trauriger Bekanntheit im deutschsprachigen Sozialen Netz, als er Samstag im Anschluß an den SPD-Parteikonvent seine mangelhaften Kenntnisse des deutschen Rechtsstaates in unter 140 Zeichen offenbarte. Das hatten wir schon kommentiert.
Weitere lesenswerte Kommentare finden sich u. a. bei Sascha Lobo: Wie man nicht für die Vorratsdatenspeicherung argumentiert.
Größere Teile der Netzöffentlichkeit reagierten empört. Das geschieht zwar einigermaßen oft und manchmal besinnungslos – in diesem Fall aber liegt die Sache anders. Das mit Abstand Beste an diesem Tweet ist nämlich der Kommafehler. Alles drum herum ist schlimm: Dieser Tweet des SPD-Innenministers Reinhold Gall ist in wirklich jedem einzelnen Wort eine Katastrophe. Buchstäblich mit jedem einzelnen Wort.
Und bei Claus von Wagner auf Facebook:
2. Spannend ist auch, dass Herr Gall eigentlich zugibt, dass die Vorratsdatensicherung Freiheitsrechte einschränkt, sonst müsste er ja nicht großzügig auf sie „verzichten“. Ich sage allerdings bewusst „eigentlich“, denn Herr Gall spricht ja von „vermeintlichen“ Freiheitsrechten, also Freiheitsrechten die nur „vermeintlich“, sprich: im Kopf irgendwelcher VDS-Gegner existieren. Ergo: kann man diese Freiheitsrechte (in den Augen von Herrn Gall) ja gar nicht einschränken, weil es sie (in den Augen von Herrn Gall) gar nicht gibt. Was sein Angebot, „gerne“ auf sie zu verzichten, allerdings zu einer puren Provokation macht.
Natürlich fühlt sich Reinhold Gall falsch verstanden. Und nutzt wiederum Twitter, um darauf aufmerksam zu machen. Mit diesem Tweet:
Passende erste Antwort darauf ist:
Wer erklärt Reinhald Gall jetzt mal vor seinem nächsten Tweet, dass mit der Vorratsdatenspeicherung Provider mehr Daten speichern müssen als vorher und das selbstverständlich ein Grundrechtseingriff darstellt?