Sollte das Patientendaten-Schutz-Gesetz Anfang 2021 in Kraft treten, müssen sich Krankenkassen entscheiden, ob sie gegen das neue Gesetz oder die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Um dieses Dilemma aufzulösen, kündigt der Bundesdatenschutzbeauftragte Sanktionen gegen die Kassen an und erhöht so den Druck auf den Gesetzgeber.