Brexit-FolgenSpanien will Grenzüberwachung in Gibraltar übernehmen

Eigentlich sollte Frontex die neuen EU-Außengrenzen am Affenfelsen kontrollieren. Laut einem EU-Papier übernimmt dort aber erstmals die Guardia Civil hoheitliche Aufgaben. Dies betrifft auch Abfragen des Schengener Informationssystems oder des neuen EU-Reiseregisters ETIAS und die Verhängung von Einreiseverboten in die britische Exklave.

Zur Überwachung der Seeaußengrenzen hat die britische Marine zwei Patrouillenboote in Gibraltar stationiert. Eigentlich sollten sie in diesem Jahr durch größere Schiffe ersetzt werden.
Zur Überwachung der Seeaußengrenzen hat die britische Marine zwei Patrouillenboote in Gibraltar stationiert. Eigentlich sollten sie demnächst durch größere Schiffe ersetzt werden. – Alle Rechte vorbehalten Royal Navy

Buchstäblich in letzter Minute haben sich die Europäische Kommission und Großbritannien nach dem Brexit auf einen Ausstiegsvertrag geeinigt. Das am 31. Dezember geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen regelt zahlreiche Aspekte der zukünftigen Koexistenz. Strittig waren bis zuletzt unter anderem Fischfangquoten, aber auch der unkontrollierte Grenzübertritt zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland.

Der Brexit hat auch weitgehende Auswirkungen auf Gibraltar. Das seit über 300 Jahren zu Großbritannien gehörende Überseegebiet kommt in dem Abkommen aber nur einmal vor: Laut den Schlussbestimmungen entfalten dessen Regelungen „in diesem [gibraltarischen] Gebiet keine Wirkung“. Auch die kleine Stadt am Affenfelsen ist also nicht Teil der Zollunion und des Schengen-Raums. Spanien hätte deshalb ab dem 1. Januar 2021 Grenzkontrollen für Waren und Personen aus Gibraltar einführen müssen. In der Region ist das ein großes Problem, da jeden Tag rund 15.000 Menschen aus Spanien am Übergang in der Kleinstadt La Linea ins deutlich reichere Gibraltar zur Arbeit pendeln.

Streit um Souveränität über die Exklave

Ebenfalls am letzten Tag des vergangenen Jahres haben sich Gibraltar und Großbritannien mit Spanien darauf verständigt, dass die britische Exklave dem Schengen-Raum beitreten kann. Die Anwendung des sogenannten Schengen-Besitzstandes ermöglicht den kontrollfreien Übertritt der Grenze in La Linea. Die Regelung bedeutet aber auch, dass der gibraltarische Hafen und Flughafen zur EU-Außengrenze werden und entsprechend kontrolliert werden müssen. Das betrifft auch die Küstenlinie, die Gibraltar nun für die EU überwachen muss.

Mit 33.000 EinwohnerInnen hat Gibraltar für das Management einer Außengrenze jedoch keine eigenen Kapazitäten. Deshalb sollte Frontex in das Management der Außengrenzen in Gibraltar eingebunden werden. Dies hatte Spaniens Außenministerin Arancha Gonzalez Laya auf einer Pressekonferenz in Madrid mitgeteilt. Es wäre der erste Einsatz, in dem Personal der EU-Grenzagentur derartige Aufgaben allein erledigt.

Näheres soll ein endgültiges Abkommen zwischen der EU und Großbritannien regeln, das innerhalb von sechs Monaten verhandelt werden soll. Die Vereinbarung könnte Konsequenzen für das „Gibraltar Squadron“ haben, mit dem die Regierung in London die gibraltarischen Seegrenzen überwacht. Die Einheit aus zwei Patrouillenbooten gehört zur britischen Marine, immer wieder gab es bei Einsätzen Kompetenzstreitigkeiten und Zusammenstöße mit der spanischen Marine oder der Guardia Civil. Erst in diesem Sommer hatte das britische Verteidigungsministerium die Modernisierung des „Gibraltar Squadron“ durch zwei größere Schiffe beauftragt.

„Kumulative“ Einreiseverweigerung

Die spanische Tageszeitung „El Pais“ hat nun ein Dokument veröffentlicht, aus dem Details zu der Grundsatzeinigung hervorgehen. Dabei handelt es sich um ein „Non Paper“ der portugiesischen Ratspräsidentschaft. Es enthält zwei Anschreiben der Regierungen Spaniens und Großbritanniens sowie einen achtseitigen Vorschlag für eine Rahmenvereinbarung. Demnach ist die spanische Gendarmerie enger in das Grenzmanagement involviert als bislang berichtet.

Spanien ist laut dem Papier allein für die Umsetzung der Anforderungen des Schengen-Besitzstands verantwortlich, deshalb wird die Grenztruppe Guardia Civil an den Außengrenzen von Gibraltar stationiert. Am Flughafen sowie den Anlagen, an denen Kreuzfahrten und Yachten anlegen, sollen sich die spanischen Gendarmen zukünftig Büros mit gibraltarischen BeamtInnen teilen.

Beide Behörden sollen auch „kumulativ“ für die Genehmigung oder Verweigerung von Grenzübertritten zuständig sein. Zuerst entscheiden BeamtInnen aus Gibraltar anhand von eigenen Datenbanken, in denen Personen zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind. Anschließend fragt die spanische Guardia Civil das Schengener Informationssystem sowie eigene polizeiliche oder grenzpolizeiliche Datenbanken ab.

Asyl in Gibraltar?

Auch Visa an den gibraltarischen EU-Außengrenzen sollen durch spanische Botschaften und Konsulate vergeben werden können. Ab 2023 will die EU ein Genehmigungs-System zur Anmeldung von Einreisen einführen. Auch diese Anträge werden, wenn sie Gibraltar betreffen, ausschließlich von der spanischen ETIAS-Stelle bearbeitet.

Eine Extraregelung gilt hingegen für Aufenthaltsgenehmigungen, die ausschließlich für Gibraltar gültig sind. Diese dürfen allein durch dortige Behörden ausgestellt werden, Spanien hat jedoch ein Widerspruchsrecht. Die Regelung zielt vermutlich auf die vorrangig britischen Staatsangehörigen, die am Affenfelsen leben. Gibraltar soll „versichern“, dass die Vergabe den Standards der EU und Spaniens entspricht.

Der Verantwortung für in Gibraltar gestellte Asylanträge hat sich Spanien hingegen komplett entzogen. Laut der Rahmenvereinbarung gelten die „gibraltarischen Asylbestimmungen“, die dortigen Behörden sind auch für deren Bearbeitung zuständig und müssen gegebenenfalls Abschiebungen durchführen. Ob die Exklave dies aber aus eigenen Mitteln durchführen kann, ist fraglich. In die freiwillige oder erzwungene Rückführung von Asylsuchenden soll die EU-Kommission einbezogen werden und prüfen, ob dies nach EU-Recht überhaupt möglich ist.

Lücke beim Datenschutz?

Die von den Medien berichtete Einbindung von Frontex in einer „Gemeinsamen Operation“ mit Gibraltar und Spanien ist in der Grundsatzeinigung mit dem Wort „kann“ versehen. Die EU-Grenzagentur wird demnach lediglich um Unterstützung „für einige Aufgaben“ gebeten. Diese Regelung soll in vier Jahren überprüft und gegebenenfalls neu verhandelt werden. Auch für die blauen Grenzen soll Frontex nur am Rande zuständig sein. In dem „Non Paper“ heißt es dazu, dass spanische und gibraltarische Behörden „durch eine nahtlose polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit eine gemeinsame Außengrenzenüberwachung durchführen“ wollen.

In der Grundsatzeinigung werden neben dem Grenzmanagement weitere Regelungen angesprochen, darunter Zollformalitäten zwischen der EU und Gibraltar. Um auch Zollkontrollen an dem Übergang in La Linea abzuschaffen, müssen sich die EU und Großbritannien auf einen Außenzolltarif einigen, der sich an EU-Vorgaben orientieren muss. Gibraltar müsste dazu auch alle anderen Maßnahmen der EU-Zollunion anwenden und entsprechende Informationssysteme betreiben.

Laut dem „Non Paper“ soll sich Gibraltar für den Datentausch mit Grenz- und Zollbehörden aus Spanien der EU-Datenschutzgrundverordnung und der Strafverfolgungsrichtlinie unterwerfen. Möglicherweise ergibt sich dabei eine vorübergehende Rechtsunsicherheit, denn die Umsetzung der EU-Gesetze soll in Gibraltar „auf Basis einer dynamischen Anpassung“ erfolgen.

2 Ergänzungen

  1. Im Artikel heißt es, Gibraltar verlasse mit dem Brexit den Schengen-Raum. Das ist falsch. Tatsächlich war Gibraltar bisher kein Teil des Schengen-Raums und Grenzkontrollen (wenn auch meist eher oberflächliche) an der Tagesordnung.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.