Bundestag
-
: Frag den Bundestag! [Update: Mehr als 1000 Gutachten angefragt]
Quelle: Deutscher Bundestag, Fotograf Steffen Unger : Frag den Bundestag! [Update: Mehr als 1000 Gutachten angefragt] [Update, 28.01.2016, 09:55]: Inzwischen wurden mehr als 1100 Gutachten beim Bundestag angefragt. Wie abgeordnetenwatch.de vorrechnet, werden Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung mit der Bearbeitung tausender Anträgen mindestens ein halbes Jahr beschäftigt sein. Das Recherchebüro Correct!v schätzt, dass die Kosten der Verwaltung dafür bei 184.000 Euro liegen werden – im Gegensatz zu einem Bruchteil der Kosten bei aktiver Veröffentlichung durch den Bundestag.
Fast 4000 Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag können ab heute einzeln über das Tool „FragDenBundestag“ bei FragDenStaat.de angefragt werden. Die Organisation abgeordnetenwatch.de hatte in der letzten Woche die Liste der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes zwischen 2005 und 2015 veröffentlicht, die sie dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (und nach einer Ablehnung erst im Widerspruchsverfahren) erhielten. Diese können nun in einer Datenbank gesucht und automatisiert mit zwei Klicks angefragt werden. Wenn der Bundestag den IFG-Anfragen nachkommt, entsteht mit der Zeit ein Archiv der Bundestagsgutachten.
Obergrenzen höchst problematisch, PKW-Maut illegal, Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
70 Gutachten liegen durch frühere IFG-Anfragen bereits vor. Ihre Inhalte sind durchaus brisant. Wenn die Wissenschaftler des Bundestags ein Gesetzesvorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung, die PKW-Maut oder auch die Obergrenzen für Flüchtlinge als illegal einstuft, ist dies stets von öffentlichem Interesse. Noch nicht angefragt wurden bisher beispielsweise Anfragen zu Drohnen, zum Datenschutz und zum Breitbandausbau.
Ein offensichtlich besonders interessantes Gutachten wurde 2014 von der Europa-Abteilung des Dienstes erstellt: Die Ausarbeitung zur Lösung von Streitbeilegungen im Rahmen von TTIP wurde als Verschlussache „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Sie ist die einzige eingestufte Ausarbeitung in der Liste, aber vermutlich nicht die einzige beim Wissenschaftlichen Dienst. Wir freuen uns dazu über Hinweise.
Gutachten über Nacktbaden auf dem Nachbargrundstück
Die Liste könnte auch neues Material für die Plagiatsjäger um Vroniplag und Co. bieten: War Ex-Minister zu Guttenberg bei seiner Plagiatsaffäre unter anderem darüber gestolpert, dass er sich vom Bundestag mutmaßlich Ausarbeitungen für seine Dissertation schrieben ließ, lassen auch viele andere Gutachten einen zumindest direkten Bezug zu parlamentarischer Arbeit zunächst vermissen, etwa Ausarbeitungen zu Joseph von Eichendorff und Rudolph Virchow. Vor allem die Ausarbeitung „Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück“ wirft die Frage auf, ob das Ergebnis wirklich Einzug in die parlamentarische Arbeit gefunden hat – oder nur als Munition in einem privaten Nachbarschaftsstreit verwendet wurde.
Bisher hat sich der Bundestag geweigert, Gutachten von sich aus aktiv zu veröffentlichen. Auch wehrte er sich bisher dagegen, IFG-Anfragen über FragDenStaat per E‑Mail zu beantworten. Daher verschickt er die Antworten auf E‑Mail-Anfragen regelmäßig per Post. Dass er überhaupt die mit Steuermitteln finanzierten Gutachten herausgibt, ist einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu verdanken. Übrigens zeigt die Veröffentlichung der Liste, dass der Bundestag offensichtlich bei früheren Anfragen nach der Liste nicht die Wahrheit sagte. Bis vor zwei Jahren gab er an, über keine solche Liste zu verfügen.
-
: Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag veröffentlicht
Im Bundestag tummeln sich ungebetene Besucher. CC BY-SA 2.0, via <a href="https://www.flickr.com/photos/pkirtz/15753798960/">flickr/Groman123</a> : Liste der Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag veröffentlicht Abgeordnetenwatch.de hat per Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz eine Übersichtsliste aller Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag befreit. Auf mehr als 200 Seiten finden sich dort Hunderte Titel von Gutachten der Wissenschaftler zu Themen wie Außenpolitik, Innere Sicherheit und Wirtschaft aus den Jahren 2005 bis 2015.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss der Bundestag die Gutachten auf Anfrage herausgeben. Die Ausarbeitungen sind z. B. über FragDenStaat einzeln beim Bundestag anzufragen. Auch netzpolitik.org hat schon zahlreiche Gutachten der Bundestagsabteilung veröffentlicht.
Um eine schnellere Übersicht über alle vorhandenen Ausarbeitungen zu bekommen, müssten die beiden Übersichtslisten (eins und zwei) aus pdf bzw. odt noch in ein maschinenlesbares Format übertragen werden. Wer mag?
[Update 23. Januar, 8:43 Uhr] Die Liste der Gutachten von 2013 bis 2015 gibt es als .ods jetzt hier. Das erste Viertel der Gutachten von 2005 bis 2013 gibt es dank Michael Büker jetzt hier.
-
: Generalbundesanwalt soll wegen Bundestags-Hack ermitteln
: Generalbundesanwalt soll wegen Bundestags-Hack ermitteln Um die Aufklärung des Bundestags-Hack aus dem vergangenen Jahr ist es etwas ruhig geworden. Was genau passiert ist, bleibt leider weiter unklar. Spiegel-Online berichtet jetzt, dass „die zur Bekämpfung von Spionagedelikten zuständige Fachabteilung der Bundesanwaltschaft bereits seit Mitte Januar ein entsprechendes Strafverfahren gegen unbekannt – wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit“ eingeleitet habe.
Der Generalbundesanwalt wollte das nicht bestätigen, auf der Webseite findet man auch nichts. Das war in unserem Fall der Landesverrats-Ermittlungen aber genauso.
Wir sind gespannt, ob der Generalbundesanwalt in diesem Fall motivierter sein wird als bei den früheren Ermittlungen wegen Massenüberwachung durch NSA & Co.
Apropos Bundestags-Hack: Wir haben immer noch Interesse an Hintergrundinformationen und freuen uns über sachdienliche Informationen und Kontaktaufnahmen über die üblichen sicheren Kommunikationswege.
-
: Wir sind für den Medienpreis Politik des Bundestages nominiert
Quelle: Deutscher Bundestag, Fotograf Steffen Unger : Wir sind für den Medienpreis Politik des Bundestages nominiert
Wir sind für den Medienpreis des Deutsches Bundestages nominiert. Eine unabhängige Jury hat entschieden, dass unsere Berichterstattung über den Geheimdienst-Untersuchungsausschuss preiswürdig ist und wir sind damit unter die ersten drei Plätzen aus insgesamt 61 Einreichungen gelandet. Ob wir den mit 5000 Euro dotierten Preis auch gewinnen, erfahren wir im Rahmen einer Preisverleihung am 24. Februar im Bundestag. Also drückt uns die Daumen!Die Nominierten aus den insgesamt 61 eingereichten Beiträgen für den diesjährigen Medienpreis sind:
Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitik.org mit ihrem Live-Blog aus dem 1. Untersuchungsausschuss: „Wir wollten aus Snowden-Dokumenten lernen, ob wir das auch können“. Der eingereichte Blog dokumentiert die Zeugenvernehmung von BND-Präsident Schindler vor dem Untersuchungssauschuss.
Eckart Lohse und Matthias Wyssuwa von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit ihrem Interview mit dem Grünen-Politiker Werner Schulz: „Gegen Windmühlen reden“. Thema des Interviews ist die politische Rede.
Sandra Stalinski vom Deutschlandradio Kultur mit ihrem halbstündigen Radio-Feature „Rhetorik der Macht. Wie wird man (als) Politiker?“ Der Beitrag aus der Sendereihe „Zeitfragen“ ist ein ausführliches Portrait über eine ehemalige Klassenkameradin – heute Politikerin im Hessischen Landtag.
Im Herbst des vergangenen Jahres hatte uns die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nominiert. Die unabhängige Jury besteht aus Journalisten aus den Hauptstadtbüros großer Medien. Der Medienpreis Politik wird seit 1993 vom Bundestagspräsidenten verliehen und würdigt „hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen –, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen.“
Wir fühlen uns alleine schon durch die Nominierung geehrt und sagen Danke schön.
-
: Bundeskanzleramt stellt ersten Entwurf für BND-Reform fertig
: Bundeskanzleramt stellt ersten Entwurf für BND-Reform fertig Der erste Gesetzesentwurf von Seiten des Bundeskanzleramtes für eine Reform des BND-Gesetzes soll fertig sein. Das berichtete gestern der Rechercheverbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR. In dem Entwurf soll innereuropäische Spionage nur unter den selben Voraussetzungen erlaubt sein wie das Ausspionieren deutscher Ziele – etwa zur Terrorbekämpfung. Eine Ausforschung der Regierungen befreundeter Staaten, wie sie im letzten Oktober öffentlich wurde, wäre dementsprechend untersagt.
Noch nicht konkret ausgestaltet sind neue Kontrollmechanismen. „Ein Gremium des Bundestags“ soll die BND-Aktivitäten im Ausland kontrollieren. Welches genau will man der Entscheidung des Bundestages überlassen. Dafür sollen Spionageoperationen vor ihrer Durchführung durch das Gremium geprüft werden, auch wenn das Bundeskanzleramt anfänglich für eine nachträgliche Prüfung gewesen sei.
In der Vergangenheit haben wir gesehen, dass die bloße Existenz von Kontrollgremien nicht ausreicht, wenn diese personell unterbesetzt sind und der BND ihnen gegenüber nicht die Wahrheit sagt. Ob der neue Gesetzesentwurf da Abhilfe schaffen kann, können wir erst einschätzen, wenn wir den Entwurf im Wortlaut vorliegen haben.
Skeptisch macht, dass in der SZ davon berichtet wird, dass neue Stellen geschaffen werden sollen – und zwar drei beim Bundeskanzleramt und zwölf beim BND. Wofür diese Stellen zuständig sein sollen bleibt im Unklaren, aber es klingt nicht danach, als würde der BND maßgeblich eingeschränkt. Oder wie es der innenpolitische Sprecher der Union, Stephan Mayer, ausdrückte:
Wir werden sehr genau schauen müssen, ob der jetzige Entwurf nicht zu weit geht, wir dürfen den BND nicht entmannen.
Wir fürchten da ja eher das Gegenteil.
-
: Klagen nach Informationsfreiheitsgesetz: Bundestag gab mehr als 100.000 Euro aus
: Klagen nach Informationsfreiheitsgesetz: Bundestag gab mehr als 100.000 Euro aus In zwei Prozessen um mehr Transparenz bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zahlte der Bundestag seiner Hauskanzlei Redeker Sellner Dahs Honorare in Höhe von mehr als 100.000 Euro – anstatt die eigene Rechtsabteilung heranzuziehen. Das hat abgeordnetenwatch.de per IFG-Antrag offengelegt.
Die Aufträge an die Kanzlei waren zudem erfolglos: Sowohl im Verfahren um mehr Transparenz beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als auch um die Offenlegung der Hausausweise von Lobbyisten unterlag die Verwaltung des Parlaments vor den Gerichten.
Am Ende drängt sich der Verdacht auf, dass die Parlamentsverwaltung in den Gerichtsverfahren auch darauf setzt, dass den Klägern irgendwann das Geld ausgeht. Denn anders als der Bundestag können diese sich in einem langjährigen Prozess nicht aus der Steuerkasse bedienen.
-
: Große Koalition will BND das „Ausspähen unter Freunden“ verbieten und Geheimdienstbeauftragten schaffen
Die BND-Abhörstation in Bad Aibling - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via <a href="https://www.flickr.com/photos/novofotoo/12416463195/">novofotoo</a> : Große Koalition will BND das „Ausspähen unter Freunden“ verbieten und Geheimdienstbeauftragten schaffen Union und SPD wollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) das Ausspähen unter Freunden gesetzlich verbieten und einen Geheimdienstbeauftragten einführen. Dies bestätigten MdB Clemens Binninger (CDU) und MdB Burkhard Lischka (SPD) gegenüber dem Inforadio des rbb. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Januar in den Bundestag eingebracht und bis zum Sommer 2016 beschlossen werden, damit die Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten können.
Im Juni waren bereits Details aus einem Reformpapier der Koalition bekannt geworden. Damals hatte auch die SPD-Fraktion ein Positionspapier (PDF) zur Reform des BND veröffentlicht. Gestern debattierte der Bundestag zudem über einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE (18/664) zu einer Novelle des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr).
Reformpläne für den BND
Damit das Diktum Merkels, „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“, endlich zumindest auf dem Papier verankert ist, will die Große Koalition im kommenden Jahr das BND-Gesetz (BNDG) ändern. Die Spionage im europäischen Ausland und in EU-Institutionen soll demnach nur noch in begründeten Einzelfällen erlaubt sein. Damit wird für die Wirtschaftsspionage für US-Dienste oder das Abhören des französischen Außenministers eine Begründung notwendig – in Frage hierfür kämen dann der Verdacht auf terroristische Aktivitäten, die Umgehung von Rüstungsembargos oder organisierte Kriminalität. Um das Abhören deutscher Staatsbürger*innen zu stoppen, braucht es allerdings keine neue Rechtsgrundlage, sondern zunächst eine Behörde, die sich für das Grundgesetz interessiert. (Kleiner Hinweis: Artikel 10.)
Der BND soll laut Inforadio zudem gesetzlich dazu verpflichtet werden, sich auf das Auftragsprofil der Bundesregierung zu beschränken. Um dies zu gewährleisten, will die Koalition die Dienst- und Fachaufsicht über den BND stärken, die bei Abteilung 6 des Kanzleramts liegt:
„Der Bundesnachrichtendienst hat offensichtlich in den vergangenen Monaten nicht gewusst, was der Bundesnachrichtendienst macht“, stellt Burkhard Lischka mit Blick auf die Abhörskandale der vergangenen Monate fest. Deshalb soll künftig jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND vom BND-Präsidenten selbst angeordnet und vom Kanzleramt genehmigt werden.
Schaffung eines Geheimdienstbeauftragten beim PKGr
Zudem möchte die Koalition das Gesetz über das PKGr (PKGrG) um einen Geheimdienstbeauftragten erweitern. Die Regierung ist verpflichtet, das PKGr „umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten“. Der neue Ständige Bevollmächtigte soll als Geheimdienstbeauftragter die Arbeit der Überwacher*innen überwachen und die parlamentarischen Kontrollgremien koordinieren. Diese sind – neben dem PKGr – die G 10-Kommission, die über die Eingriffe in das Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) durch den BND, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) entscheiden soll, sowie das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses. Dieses hat die als geheim eingestuften Wirtschaftspläne der Geheimdienste abzunicken.
Im Mai dieses Jahres hatte sich die SPD noch gegen einen solchen Beauftragten gestellt: Christian Flisek (SPD) betonte als Obmann der SPD im Untersuchungsausschuss, die Kontrolle brauche kein „neues Gesicht“, sondern „mehr Personal und Sachmittel“.
Ergebnisse des Besuchs der BfDI beim BND – eingestuft
Eine andere Baustelle wird von den Reformplänen nicht berührt. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, soll eigentlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch den BND (wie auch durch BfV und MAD) prüfen. Im Fall der NSA-Selektoren steht dem aber die Staatswohlklausel entgegenstehen, wie gestern im Untersuchungsausschuss bekannt wurde. Details aus dem entsprechenden BfDI-Bericht zu den Verfehlungen des BND seien eingestuft. Doch war von fehlenden Dateianordnungen die Rede, unter anderem für die Datei I (=INBE), in der seit 2010 Inhaltsdaten erfasst werden – auch von deutschen Staatsbürgern.
Reformpläne für Verfassungsschutz und MAD?
Normalerweise lautet das Vorgehen in der Welt der Geheimdienste: Was bisher als rechtswidrig galt, muss rechtskonform werden. Tja, manchmal verstößt das Gesetz eben gegen die Geheimdienste. Offen bleibt daher, ob der für Januar angekündigte Gesetzentwurf der Koalition andere Überwachungspraktiken möglicherweise auf eine solide Rechtsgrundlage stellen könnte, wie unlängst in Großbritannien mit den Datensammlungen des GCHQ geschehen.
Außerdem bleibt offen, wie eine sinnvolle Reform der weiteren Nachrichtendienste des Bundes aussehen kann. Das Bundesministerium des Innern
beaufsichtigt dasschreddert beim BfV und das Verteidigungsministerium lässt den MAD gerne mal Journalist*inn*en auf die Fingerschauenschlagen, wenn es um kritische Berichterstattung geht.Ob dabei wohlmeinende Worte oder gesetzlich-kosmetischen Veränderungen ausreichen, ist fraglich – bei der inzwischen beschlossenen BfV-Reform – aber auch bei der Kontrolle des BND.
-
: Bundesrat winkt Vorratsdatenspeicherung durch
: Bundesrat winkt Vorratsdatenspeicherung durch
Wie erwartet hat der Bundesrat heute Morgen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ohne große Widerstände durchgewunken. Die Länderkammer stimmte mehrheitlich für die Wiedereinführung der anlasslosen gesetzlichen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten. Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses aus Thüringen (Linke, SPD, Grüne) wurde nur von Schleswig-Holstein (SPD, Grüne, SSW) unterstützt, die anderen Bundesländer ließen die VDS passieren.Vor drei Wochen hatte bereits der Bundestag mit 404 Stimmen für den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung gestimmt. 148 Gegenstimmen von der Opposition und vereinzelt von der SPD konnten dies nicht verhindern.
In der weitaus kürzeren Debatte in der Länderkammer erinnerte Dieter Lauinger (B90/Grüne), thüringischer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts, welche in der VDS einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte sehen. Lauinger hält die VDS insbesondere für unvereinbar mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union und mahnte den Schutz von Berufsgeheimnisträger*innen an. Er plädierte im Bundesrat für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes.
Das Land Thüringen brachte deshalb einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses ein, der aber von der Mehrheit der von SPD und CDU/CSU geführten Bundesländer abgelehnt wurde. Da half auch die Unterstützung der Landesregierung Schleswig-Holstein nicht, die auf Initiative der Piratenfraktion ebenfalls für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votierte.
Das Gesetz zur VDS muss nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden und könnte nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die übergroße Koalition hat es also geschafft, eine weitere Überwachungsmaßnahme im Eiltempo durch alle parlamentarischen Institutionen zu drücken – ohne ausreichend Zeit für eine öffentliche Diskussion. Der Bürgerrechtsverein Digitalcourage, die Piraten sowie die Politiker der FDP hatte bereits Beschwerden gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
[Update 15:30 Uhr] Die Rechtsanwälte Carl Christian Müller und Sören Rößner haben soeben einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie berufen sich auf ihre eigene Rechtsbetroffenheit als Berufsgeheimnisträger und werden durch neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, dem Deutschen Medienverband (DMV) e. V., dem Deutschen Journalisten-Verband, Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. und einem Kinderarzt bei ihrer Klage unterstützt.[/Update]
Wie man sich jetzt ganz praktisch gegen die drohende Überwachung durch die Vorratsdatenspeicherung wehren kann, haben wir in einem Artikel zur digitalen Selbstverteidigung zusammengefasst.
-
: Bundestag verabschiedet VDS: Reaktionen aus Presse, Politik, NGOs und Verbänden (Update)
: Bundestag verabschiedet VDS: Reaktionen aus Presse, Politik, NGOs und Verbänden (Update)
Der Bundestag hat soeben mit 404 Stimmen aus den Regierungsparteien SPD und CDU/CSU für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Es gab 148 Gegenstimmen, vornehmlich aus den Reihen der Grünen und Linksfraktion, aber auch 43 aus der SPD. Die 85-minütige Debatte im Plenum ist in unserem Liveblog nachzulesen. Was sagen Politik, Presse, NGOs und Verbände zum Bundestagsbeschluss? Wir haben ein paar erste Reaktionen gesammelt und werden diese im Laufe des Tages laufend ergänzen.
Ergänzungen können gerne in den Kommentaren hinterlassen werden.
Presseberichte
Süddeutsche Zeitung: Inhalte von SMS werden bei VDS gespeichert
Spiegel-Online: Bundestag beschließt umstrittene Vorratsdatenspeicherung
Zeit-Online: Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung
Taz: Vorratsdatenspeicherung beschlossen
Der Postillon hat einen Ratgeber geschrieben: Alles, was Sie über die Vorratsdatenspeicherung wissen müssen
Studien zufolge hat die Vorratsdatenspeicherung keinerlei Nutzen für die Strafverfolgung. Der einzige wirkliche Vorteil der Vorratsdatenspeicherung ist, dass künftig niemand mehr die Einführung der Vorratsdatenspeicherung fordern kann, sobald irgendwo auf der Welt ein Kind vom Dreirad fällt.
Pressekommentare
Taz: Sinnlose Überwachung
Martin Kessler schreibt in der Rheinischen Post: Vorsicht vor dem Schnüffelstaat
Gehen die Behörden verantwortlich mit den Riesenmengen von Daten um? Da sind Zweifel angebracht. Gleich reihenweise haben Geheimdienste gezeigt, dass sie mit einmal gewonnenen Daten alles machen und obendrein sich nicht um geltendes Recht scheren, wenn es ihren Zwecken dient. Doch der Zweck heiligt nicht die Mittel. Wir haben erfahren, dass Spionage unter Freunden möglich ist, dass sensible Daten ausgenutzt werden, die nichts mit Terrorbekämpfung zu tun haben. […] Notwendig ist also eine bessere Kontrolle von Polizei, Verfassungsschutz, Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden.
Judith Horchert kommentiert bei Spiegel-Online: Sie versuchen es schon wieder
Denn es mag zwar sein, dass einem Politiker, der am heutigen Freitag für die VDS gestimmt hat, selbst dann keine Sanktion droht, wenn das Gesetz als grundrechtsverletzend erneut kassiert wird. Eine Strafe muss ein Politiker aber immer fürchten: Stimmen zu verlieren. Sie als Wähler müssten es nur endlich einmal wahr machen.
Gigi Deppe von der ARD-Rechtsredaktion glaubt nicht, dass das BVerfG die VDS erneut stoppt: Der feine Unterschied zum ersten Anlauf
Denn vieles von dem, was Verfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof in ihren Entscheidungen 2010 und 2014 verlangt haben, wurde umgesetzt. […]Und das [BVerfG] hat schon 2010 gesagt: Grundsätzlich ist Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Weil das neue Gesetz sich aber stark an den Karlsruher Vorgaben orientiert, ist eher unwahrscheinlich, dass die Verfassungsrichter es noch einmal komplett stoppen.
Sascha Lobo kommentierte bereits gestern für Spiegel-Online: Abergläubische Politik: Die lustige, bittere Wahrheit über die Vorratsdatenspeicherung
Die Vorratsdatenspeicherung könnte egal sein, sie ist ein flacher Scherz im Vergleich zu dem, was faktisch bereits durch Geheimdienste im Netz geschieht. Aber sie ist nicht egal, weil dahinter eine Haltung steht, eine gefährliche Haltung: die Illusion der vollständigen Messbarkeit der Welt, die Illusion, dass die Erlangung aller Daten der Schlüssel zu allem sei. Ein radikalrationalistischer Datenhunger, der niemals endet und immer weiter Daten raffen wird, der absurden Hoffnung wegen, dass sich so die Probleme der Welt lösen ließen.
Gudula Geuther für den Deutschlandfunk: „Das Gesetz ist ein Fehler“.
Der Entwurf versucht noch nicht einmal ernsthaft, die Erforderlichkeit zu begründen. Auf der Basis lässt sich ein solcher Eingriff nicht rechtfertigen. In einem Feld ist das freilich anders. Im Internet verlieren sich ohne vorherige Speicherung klassischerweise die Spuren. Das betrifft den Handel mit Kinderpornografie ebenso wie schweren Bankbetrug und Identitätsklau. Leider. Gerade aus dem Verhalten im Internet lässt sich vieles rückschließen, die Massenspeicherung wiegt deshalb schwer. Immerhin aber ließe sie sich begründen. Die jetzige Regelung ist nicht der Untergang des Rechtsstaats. Aber sie geht – ohne Not – einen Schritt zu weit in den Präventionsstaat.
Berichte von der Demonstration
Digitale Gesellschaft: Kurzbericht: Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung
Unmittelbar vor der entscheidenden Sitzung im Plenum haben wir gemeinsam mit Campact, dem AK Vorrat, Digitalcourage und anderen kreativ und kraftvoll dagegen protestiert. […] Die eingeladenen Fraktionsvorsitzenden von SPD und Union hatten leider nicht den Mut, sich dem Protest zu stellen und blieben der Demonstration fern. Trotz der frühen Uhrzeit und trotz Regens fanden sich jedoch zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer ein.
Campact: Protest vor dem Reichstag gegen große Überwachungskoalition von Merkel und Gabriel
Vorratsdatenspeicherung schränkt die Versammlungsfreiheit im Netz und auf der Straße ein, denn die Überwachungsmöglichkeit wirkt abschreckend auf politische Beteiligung. Unsere Internetanbieter werden die IP-Adressen aller Bürger auf Vorrat speichern müssen. Damit können auch politische Meinungsäußerungen überwacht werden. Und mit der Speicherpflicht für Standortdaten für einen Monat kann erfasst werden, wer mit seinem Handy in der Tasche an Demonstrationen teilgenommen hat.
Statements von NGOs
Digitalcourage sammelt schon Unterstützung für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Ja, ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung!
Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg haben die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig abgelehnt. Da der Bundestag nun wider besseres Wissen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschließt, werden wir mit unserem Rechtsanwalt Meinhard Starostik Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen.
Reporter ohne Grenzen: Schwarzer Tag für den Quellenschutz
Die Vorratsdatenspeicherung wird Informanten von der Kontaktaufnahme mit Journalisten abschrecken. Selbst der vorgesehene Schutz für Berufsgeheimnisträger ist so lückenhaft, dass Rechtsstreitigkeiten und Missbrauch programmiert sind. Der neue Straftatbestand ‚Datenhehlerei’ schafft Rechtsunsicherheit für Journalisten und ihre Informanten und wird dadurch ebenfalls abschreckend wirken.
Verbände
Bitkom: VDS schafft Rechtsunsicherheit
Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen. […] Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist für die Unternehmen sehr aufwändig und wird nach unseren Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten
Reaktionen aus der Politik
Die Reden der Parlamentarier aus der Bundestagsdebatte sind im Liveblog nachzulesen. Hier sammeln wir weitere Reaktionen, auch aus der EU.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): Eine Schande für den Rechtsstaat
Mit 80 Prozent Mehrheit im Bundestag kann alles beschlossen werden, auch eine verfassungs- oder europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung. Das Scheitern der Vorratsdatenspeicherung aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht ist bereits vorprogrammiert. Spätestens der Europäische Gerichtshof wird die Vorratsdatenspeicherung wieder kassieren.
Patrick Breyer, Beauftragter für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, sagt gegenüber netzpolitik.org:
Eine verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsspeicherung aller unserer Kontakte und Bewegungen ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme dieses Jahrtausends. Gemeinsam mit Meinhard Starostik und vielen anderen habe ich schon das letzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu Fall gebracht. Natürlich werden wir auch gegen das neue Gesetz wieder Verfassungsbeschwerde einlegen. Ich bin entsetzt über diesen wiederholten Verfassungsbruch. Wir werden alle juristischen Mittel dagegen ausschöpfen. In einem Überwachungsstaat lebt niemand sicher.
Der Grünen-Politiker Malte Spitz schreibt bei Zeit-Online: Dieses Mal ist es Vorsatz
Konnte man sich 2007 noch mit Unwissenheit, einer anderen Bewertung der Situation oder der Hoffnung auf Datensicherheit herausreden, ist das Votum für die Vorratsdatenspeicherung heute eine Tat mit Vorsatz. Kein Befürworter kann sich herausreden. Es liegt alles auf dem Tisch: die Wirkungslosigkeit, die Risiken, die Grundrechtseingriffe, die Missbrauchsanfälligkeit und die vielen Kritikpunkte unserer obersten Gerichte.
Birgit Sippel (SPD, Europäisches Parlament): Kritische Anmerkungen zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung
Der wichtigste Kritikpunkt ist für mich jedoch: Menschen sollen anlasslos und flächendeckend und ohne Differenzierung überwacht werden. Es fällt mir schwer, das mit europäischem Recht und meinem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen. Selbst wenn die gesammelten Daten im Einzelfall zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat beitragen mögen, habe ich ernsthafte Zweifel daran, dass die pauschale Verdächtigung einer ganzen Gesellschaft auch verhältnismäßig ist.
-
: 404 Error! Die Bundestagsdebatte zur Vorratsdatenspeicherung
Screenshot Bundestags-TV : 404 Error! Die Bundestagsdebatte zur Vorratsdatenspeicherung Mit 404 Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Wir haben die Bundestagsdiskussion live begleitet. Wie schon bei der Abstimmung im Bundestagsauschuss „Digitale Agenda“ am Mittwoch, hatten einige Abgeordneten der SPD-Fraktion angekündigt, der Vorratsdatenspeicherung nicht zuzustimmen.
-
: Abgeordnete wurden herbeitelefoniert, damit VDS Rechtsausschuss passieren kann
: Abgeordnete wurden herbeitelefoniert, damit VDS Rechtsausschuss passieren kann Wie gestern angekündigt, hat heute der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung den federführenden Rechtsausschuss passiert. Der Tagesordnungspunkt 23 wurde ungewöhnlich kurzfristig festgelegt, am Ende drohte sogar die Beschlussunfähigkeit des Ausschusses, da nur 17 der 39 Abgeordneten anwesend waren und weitere herbeitelefoniert werden mussten.
Geändert hat sich an dem Gesetzesentwurf quasi nichts, außer einer Klausel, die besagt, dass das Gesetz nach drei Jahren evaluiert werden soll. Wirksam ist das erfahrungsgemäß nicht.
Das Durchwinken der Vorratsdatenspeicherung geschieht gegen besseres Wissen und Fakten. Dem Rechtsausschuss liegen, so geht es aus der Tagesordnung hervor, diverse Dokumente vor, deren Grundtenor die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken bei der anlasslosen, massenhaften Speicherung der Kommunikationsdaten aller zum Ausdruck bringen.
So die „Umlaufentschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 9. Juni 2015“. In ihr sprechen sich die Datenschutzbeauftragten gegen eine Vorratsdatenspeicherung aus:
Mit einer Vorratsdatenspeicherung wird massiv in Freiheitsrechte von allen Menschen unabhängig von einem konkreten Verdacht eingegriffen. Deshalb müssen derartige Maßnahmen […] einer strengen Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen und durch technische, organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen abgesichert werden. Die Konferenz kann nicht erkennen, dass die Regelungen grundrechtlichen Anforderungen genügen.
Ein weiteres Dokument ist die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, über die wir bereits im Juni berichtet haben. Sie fand zahlreiche Kritikpunkte, weder die Eignung noch die Verhältnismäßigkeit und schon gar nicht die Notwendigkeit des Gesetz seien bewiesen, durch Funkzellenabfragen könnte es zu „doppelter Vorratsdatenspeicherung“ kommen und auch für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern sei nicht gesorgt. Und der vielleicht wichtigste Satz erteilt eine Absage an all die kleinen „Verbesserungen“ in dem geplanten Gesetz, die es „verfassungskonform“ machen sollen:
[…] die Konsequenz einer grundrechtswidrigen Maßnahme [darf] nicht sein, dass mittels kosmetischer Eingriffe die Grundrechtswidrigkeit zwar etwas „verschleiert“ wird, im Ergebnis aber nach wie vor bestehen bleibt. In einem solchen Fall, in dem die einzigen umsetzbaren „Verbesserungsmöglichkeiten“ letztlich doch nicht dazu führen können, das Problem der Maßnahme zu beseitigen, muss schlichtweg auf die Maßnahme in Gänze verzichtet werden.
Und aus einer weiteren Ecke gibt es einen Dämpfer. In der Tagesordnung ist auch ein Dokument erwähnt, in dem es um die Kostenschätzung zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geht. Die Bundesnetzagentur hat dazu eine Präsentation angefertigt, die zuvor auf gruen-digital.de veröffentlicht wurde.
Etwa 260 Mio. Euro Investitionskosten werden für die Telekommunikationsprovider geschätzt, wobei die Schere zwischen kleineren Anbietern (100.000 Euro) und größeren Anbietern (15 Mio. Euro) sichtbar wird. Auch wenn die Kosten bei kleineren Providern geringer sind, ihre Unverhältnismäßigkeit ist umso größer. Denn auf Erst-Investitionskosten – von Wartung und Co. abgesehen – von 100.000 Euro kommen „statistisch nur alle 2 Jahre eine Verkehrsdatenabfrage“.
Dazu schätzt die Bundesnetzagentur, selbst 25 Planstellen zur Umsetzung zu benötigen, mit Kosten von jährlich 2,9 Mio. Euro. Außerdem kommen Kosten für Entschädigungen für betroffene Betreiber wegen unbilliger Härte hinzu, die noch nicht abschätzbar sind. Sprich: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur ein massiver Grundrechtseingriff, sie ist auch ein Millionengrab mit nicht belegbarem Nutzen.
Denn – Überraschung! – es gibt kein einziges Dokument, das die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zeigt. Das musste auch Justizminister Heiko Maas bereits zugeben. Und auch wenn es höchst unwahrscheinlich ist, die für Freitag im Plenum geplante Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung noch zu verhindern: Dass das Gesetz unter diesen Voraussetzungen vor einem Verfassungsgericht Bestand hat, glauben wir kaum.
Statements von Mitgliedern des Rechtsausschusses
Wir haben Statements der Abgeordneten im Rechtsausschuss gesammelt. Leider hat sich die SPD noch gar nicht zurückgemeldet, wir ergänzen hier, sobald wir weitere Antworten bekommen.
Viel Neues gibt es auch nicht, denn die Vorratsdatenspeicherung ist immer noch genauso grundrechtsverletzend wie sie war. Die Union hält jedoch weiterhin an der bekannten Kinderporno-Argumentation fest.
Katja Keul, Obfrau im Ausschuss und Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen:
Sämtliche Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung prallen einfach an der schwarz-roten Koalitionswand ab. Erst hat die Große Koalition die Vorratsdatenspeicherung verspätet als allerletzten Tagesordnungspunkt im Rechtsausschuss aufgesetzt, jetzt ist sie nicht mal bereit, sachlich mit uns zu diskutieren. Es zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis, wenn vereinbarte Fristen für die Aufsetzung von Gesetzesvorlagen von der Koalitionären plötzlich für irrelevant erklärt werden und damit eine ordentliche Beratung unmöglich gemacht wird.
Die Große Koalition hat es nicht mal mit ihrer Mehrheit von über 80 Prozent geschafft, genügend Ausschussmitglieder für die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung zu stellen. Erst nach dem Antrag der Opposition auf die Feststellung der Beschlussunfähigkeit haben CDU/CSU und SPD ihre Mitglieder herbeitelefoniert, um den Abschluss des Gesetzes heute noch durchzudrücken.
Zudem hat sich gezeigt, dass die Koalition sich uneinig über die Auslegung des neuen Tatbestandes der Datenhehlerei und des Begriffs der journalistischen Tätigkeit ist. Die SPD legte Wert darauf, dass eine Feststellung über die Auslegung der Datenhehlerei in das Beschlussprotokoll des Ausschusses aufgenommen wird. Diese Auslegung ist zum einen nicht maßgebend, da sie sich im Gesetz nicht wiederfindet, zum anderen hat die CDU ihrem Koalitionspartner widersprochen.
Damit bestätigt sich die Kritik der Opposition an dem Gesetz.
Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses, Grüne:
Das Gesetz entspricht nicht den Vorgaben des BVerfG und des EuGH, was die Gesamtbelastung angeht. Der Grad der Überwachung wächst und wächst.
Niemand aus der GroKo kann erklären, wie die Daten gesichert werden sollen. Im Zeitalter nach Snowden ist das eine ungeheuerliche Naivität.
Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Abgeordnete bleiben nach wie vor nicht vor Datenspeicherung geschützt. Das verstößt gegen das Urteil des EuGH. Die GroKo bringt Argumente vor, warum es nicht gehen soll, die im digitalen Zeitalter nur als fadenscheinig bezeichnet werden können. Telefonnummern von Kanzleien, Praxen und Parlamenten kann man schlicht und einfach herausnehmen.
Konstantin von Notz, Grüne:
Gegen unseren Protest beschließen heute die Abgeordneten der GroKo im Rechtsausschuss die anlasslose Vorratsdatenspeicherung im unseriösen Eilverfahren. Dass die Abgeordneten der Großen Koalition einen solchen, verfassungsrechtlich hochproblematischen Eingriff nach all den Diskussionen der letzten Jahre, nach massiver Kritik am Entwurf von allen Seiten, selbst aus den eigenen Bundesministerien, nun skrupellos durch das Parlament peitschen, zeigt die ganze Ignoranz gegenüber unseren Bürgerrechten. Die vereinbarte Evaluation als einzige Änderung ist kaum mehr als ein schlechter Witz. Sie soll von der Bundesregierung selbst vorgenommen werden. Wir werden weiterhin mit allen demokratischen Mitteln und vielen Verbündeten für unsere Grund- und Freiheitsrechte streiten – nötigenfalls auch erneut vor dem Bundesverfassungsgericht.
Harald Petzold, Obmann der Linken im Ausschuss:
Die Vorratsdatenspeicherung ist ein massiver Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, die alle Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterstellt. DIE LINKE lehnt diese Politik des Generalverdachts gegen Bürgerinnen und Bürgern ab.
Nach wie vor fehlt jeglicher Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung auch nur irgendetwas für die Bekämpfung schwerer Straftaten bringt. Weder im Verfahren vor dem EuGH noch danach konnten die Regierungen oder Polizeien der 28 Mitgliedsstaaten auch nur den geringsten Beleg für einen Nutzen liefern. Und daran wird auch dieser Gesetzentwurf überhaupt nichts ändern.
Halina Wawzyniak, Sprecherin für Rechtspolitik der Linken:
Es ist schon ein wenig absurd, dass insbesondere die Union ständig durch die Gegend läuft und die Einhaltung von Rechtsvorschriften einfordert, mit den vom Bundestag und dem Ausschuss selbst gesetzten Regelungen aber lax umgeht. Die Behandlung des Punktes im Rahmen einer Ergänzung der Tagesordnung verletzt Rechte von Abgeordneten.
Dass der Ausschuss bei dem Punkt zunächst beschlussunfähig war (17 von 39 Mitgliedern) und erst nach der Stellung des Geschäftsordnungsantragsantrages die Kollegen/innen herbeitelefoniert werden mussten, tut sein übriges.
Die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr kann nach wie vor nicht nachgewiesen werden. Wenn die Erforderlichkeit eines Grundrechtseingriffs aber nicht nachgewiesen werden kann, dann kann er nicht stattfinden. Das ist ganz einfach. Es steht zu befürchten, dass ab Freitag die Arbeiten an einem Vorratsdatenspeicherungsaufhebungsgesetz beginnen müssen.
Alexander Hoffmann, CDU/CSU:
Als Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion für den Themenbereich ‚Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung’ begrüße ich den nun verabschiedeten Kompromiss zur Speicherung von Verbindungsdaten, den ich für dringend geboten halte.
Es ist erschreckend, wenn sich Polizei und Staatsanwälte nicht mehr in der Lage sehen, den sexuellen Missbrauch von Kindern wirkungsvoll bekämpfen zu können. Wir dürfen angesichts der Datenflut und der Überlastung der ermittelnden Behörden nicht kapitulieren, im Gegenteil. Wir müssen ihnen alle Möglichkeiten geben, diese widerlichen Verbrechen auch bekämpfen zu können.
Die Einstellung des Verfahrens im Fall Edathy hat deutlich gezeigt, wie Fälle dieser Art aufgrund des hohen Ermittlungsaufwands und der schweren Beweislage oftmals in der Praxis enden. Es kann nicht sein, dass Ermittlungserfolge gerade im Bereich der Kinderpornographie davon abhängig sind, welcher Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten überhaupt und, wenn Ja, wie lange speichert.
-
: Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung – Freitag vor dem Bundestag
: Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung – Freitag vor dem Bundestag Auch wenn wir davon ausgehen müssen, dass am Freitag die Vorratsdatenspeicherung in 2. und 3. Lesung den Bundestag passieren wird, ganz ohne Widerspruch soll es nicht sein. Daher kommt am Freitag morgen um 8 Uhr – um 9 Uhr beginnt das Plenum – auf den Platz vor den Eingang des Reichstags.
Campact, der AK Vorrat, digitalcourage, Digitale Gesellschaft und weitere Unterstützer*innen rufen auf:
Kommt zahlreich und setzt zusammen mit uns ein deutliches Zeichen gegen die anlasslose Protokollierung unserer elektronischen Kommunikation!
-
: Ganz großes Kino – nur live: Warum es sich lohnt, den NSA-Untersuchungsausschuss vor Ort mitzuerleben
Leider auf der Besuchertribüne nicht erlaubt: Popcorn - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/mythoto/15319229095/in/photolist-pkH46z-68BBFw-4osyxN-dfXvap-yAzMDi-7VDBHr-i87bMA-2ECq-5cqDiD-4zD8hd-5jWuRm-7z46J7-8Xuqy-6UgrwM-6RMxYL-8Ga3J9-qUHHYG-bXojbW-bDKsjW-5SXzQF-77VqPP-5VNXb7-damNXr-ZhiQX-7rtu84-zXzR4-61LWEY-6Ec7Xb-9KMGv9-dnBy4P-sk9aAv-4fAxX1-4xvZuJ-2uxn3K-5GXCNz-3KAecF-nnWK37-6Ln66V-5VNWAj-nJsr8x-cKRHbL-pUEqBC-9dr5rv-4QNwD4-m83Nd8-q3LuKe-4QNwci-22KZr1-9TvWWx-3czpc9">mythoto</a> : Ganz großes Kino – nur live: Warum es sich lohnt, den NSA-Untersuchungsausschuss vor Ort mitzuerleben tl;dr: Dabeisein lohnt sich. Jetzt für die Sitzung am Donnerstag anmelden!
NSA-Untersuchungsausschuss. Das heißt zum Teil 13-Stunden-Sitzungen, Rückenschmerzen, Zeugen mit Gedächtnisschwund und Aussagen, bei denen es schonmal schwerfallen kann, ruhig zu bleiben. Das heißt auch, mal an einem Tag fast 90 „Normseiten“ Live-Blog produzieren und danach die letzte Bahn verpassen, weil man noch bis um halb zwei mit den großartigen Kollegen von Technische Aufklärung podcastet. Und so kam es nach einem der Podcasts, dass mir in grenzerschöpftem Affekt der Satz entrutschte: „Warum tun wir uns das eigentlich an?“
In leicht erholterem Zustand ließ ich mir genau das noch einmal durch den Kopf gehen. Denn es gibt viele gute Gründe, den NSA-Untersuchungsausschuss zu besuchen. Auf der Besuchertribüne ist man nie allein. Neben den üblichen Verdächtigen aus der Presse trifft man stets auf andere Besucher, mal mehr, mal – vor allem zu später Stunde – weniger. Die meisten kommen öfters, man kennt sich, hat seine Stammplätze auf der Besuchertribüne. Doch was treibt die Einzelnen dazu, sich immer wieder donnerstags (und manchmal auch freitags) in den Bundestag zu setzen? Und warum solltet ihr das vielleicht auch mal miterleben?
Öffentlichkeit ins Dunkel der Geheimdienste bringen
Ein wichtiger Grund für einen Großteil der Beteiligten ist es, überhaupt einmal einen Einblick in die Arbeit der Geheimdienste und die Haltung der dahinterstehenden politischen Vertreter in Kanzleramt und Co. zu bekommen. Demokratische Kontrolle und Transparenz – das wurde uns in den letzten Jahren zuhauf vor Augen geführt – kann es beim Demokratie-Fremdkörper Geheimdienst schwerlich geben und der NSA-Untersuchungsausschuss ist beinahe der einzige Ort, an dem es Einblicke in die Praktiken der Spione gibt. Jonas Schönfelder vom Podcast Technische Aufklärung berichtet, dass ihm im Lauf der Veröffentlichungen über immer neue Geheimdienstprogramme bewusst geworden ist, „wie sehr unser Leben erfasst und analysiert wird.“
Ich möchte, dass Grundrechte in diesem Land von allen respektiert werden und ich darüber bestimmen kann, welche Informationen ich von mir preisgebe.
Der Untersuchungsausschuss kann hoffentlich mehr Klarheit in die nebelige Welt der Geheimdienste bringen. Schon jetzt hat er gezeigt, dass auch deutsche Dienste eine wichtige Rolle in der internationalen Kooperation spielen und dabei die Einhaltung des Grundgesetzes nachrangig ist. Die stundenlangen Sitzungen sind teilweise spannend, teilweise ermüdend und können auch Fremdschämen bei mir auslösen. So wie die Befragung des Ex-Kanzleramtsministers Pofalla, der sich gegenüber den Abgeordneten äußerst provokativ und meiner Meinung nach unpassend geäußert hat. Das Interesse der Bevölkerung an dem Ausschuss ist größer, als ich vor dem ersten Besuch gedacht hätte. Die Tribüne ist regelmäßig gefüllt – mit wechselnden Gesichtern.
Ganz ähnlich sieht es auch Simon Rebiger:
Ich gehe zum NSAUA, weil ich es für wichtig halte, dass dessen Sitzungen von einer kritischen Öffentlichkeit beobachtet und dokumentiert werden. Es ist interessant zu sehen, wie ein U‑Ausschuss organisiert ist, dass die wirklich wichtigen Fragen von den beiden Oppositionsparteien gestellt werden und wie stark die vermeintlichen Erinnerungslücken (ehemaliger) Beamter sind. Wie wenig Bewusstsein für demokratische Kontrolle, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den Verantwortlichen für die Kooperationen mit der NSA bzw. den deutschen Überwachungsprogramme vorhanden ist, erschüttert mich immer wieder. Die Arroganz mancher Befragter gegenüber den Abgeordneten und ihren Fragen lässt tief blicken in das Demokratieverständnis dieser Personen. Umso wichtiger, dass dank des NSAUA immer wieder neue Fakten und Programme ans Licht kommen.
Nicht nur die faktischen Erkenntnisse des NSAUA sind Gold wert. Gerade die Verweigerungshaltung macht immer wieder donnerstags klar, wie wenig der Geheimdienstapparat in das Selbstverständnis einer Demokratie passt. Und nicht allein die Zeugen tragen zu diesem Eindruck bei: Allen voran Hr. Wolff vom Kanzleramt hilft dabei, die Aussagen möglichst knapp zu halten, indem er immer wieder interveniert, Aussagen unterbricht. Der Anwalt Johannes Eisenberg, der viele der BND-Zeugen vertritt, hilft fleißig und die Problematik, dass er den Zeugen Informationen aus vorigen Sitzungen vermitteln könnte, steht weiterhin im Raum. Ganz abgesehen von seiner überheblichen Art, die schonmal Abgeordnete an den Rand ihrer Geduld bringen kann.
„Das ist nicht Untersuchungsgegenstand!“ – Dieser Satz ist allen, die den Ausschuss verfolgen, wohlbekannt. Auch andere als der BND haben hier etwas zu verbergen: Auch diejenigen, die Überwachungsprojekte und Kooperationen mit ausländischen Diensten genehmigt haben, würden einiges am liebsten unter den Teppich gekehrt wissen und verlassen schonmal nervös den Raum, um sich zu besprechen, wenn kritische Themen aufs Tablett gehoben werden.
Sich nicht mit den üblichen Presseberichten zufrieden geben
Jonas produziert zusammen mit Felix Betzin den Podcast Technische Aufklärung. Zu jeder öffentlichen Sitzung gibt es eine Folge, mittlerweile auch mal zwischendurch, um bestimmte Themen, die „für den Untersuchungsgegenstand relevant“ sind, zu beleuchten. Zu einer typischen Folge gehören O‑Töne von Bundestagsabgeordneten und die obligatorische Auswertungsrunde nach dem Ausschuss, bei der auch wir meist dabei sind und bei der man noch einmal Revue passieren lässt, was an der Sitzung besonders spannend und erkenntnisreich war. Das Podcasten kann auch mal bis spät in die Nacht dauern, wenn die Sitzung wieder bis um Mitternacht ging.
Doch wie kamen Jonas und Felix dazu, so ein Langzeitprojekt zu starten und sich regelmäßig für Stunden im Bundestag den Hintern platt zu sitzen? Eigentlich war das gar nicht so geplant, erzählt uns Felix:
Als Podcaster interessiere ich mich immer für Themen, die auch anderen Menschen einen Mehrwert bieten. So habe ich im November 2014 zum ersten Mal den NSAUA besucht und die Arbeit von Andre Meister porträtiert. Spannend als Podcaster war dabei, zum ersten Mal in den „heiligen Hallen der Demokratie“ in Deutschland zu sein. Mir war bis dahin gar nicht bewusst, dass der Bundestag im Rahmen von öffentlichen Sitzungen überhaupt zugänglich ist. Die Folge mit Andre sollte eigentlich eine einmalige Sache werden, wie alle Themen, die ich mit Am Mikrofon bearbeite.
Das Thema hat mich jedoch nicht losgelassen. Unzufrieden mit der stark verkürzten und oft sehr abstrakt distanzierten Medienberichterstattung, hatten Jonas Schönfelder und ich die Idee mit dem Podcast Technische Aufklärung. In den Pressestatements und Interviews kommen die Abgeordneten länger zu Wort als in den Sendekonstrukten von Radio und Fernsehen. Und gleichzeitig schaffen wir mit der Auswertungsrunde zusammen mit netzpolitik.org und anderen Beobachtern der öffentlichen Sitzung einen Raum für das, was zwischen den Zeilen geschieht: Die emotionale Ebene, die Blicke im Raum, den Eindruck der Zeugen und Abgeordneten auf uns.
Auch Daniel Lücking geht es um Berichterstattung, er kam durch einen anderen Umweg dazu:
Mehr durch Zufall hab ich im September 2013 entdeckt, dass das von Snowden kritisierte Unternehmen „VERIZON“ teil der Bundes-IT ist. Ich fand das zunächst so abwegig, dass ich nur einen „HaHa-Tweet“ darüber losließ und es auch schon fast wieder vergessen hatte.
Als dann der erste Stream der Expertenanhörung kam ging mir langsam auf, dass es wohl im Bundestag gar nicht so ein Problembewusstsein gibt. Ende Juni 2014 zündete die Information Dank Andre & netzpolitik.org dann voll durch. Er griff meine Recherche auf und das Bundesinnenministerium reagierte binnen weniger Tage mit der Bekanntgabe, das die Verträge mit Verizon nicht verlängert werden.
Seither bin ich im Thema NSAUA via Twitter und mit Artikeln dran – seit Kurzem auch via Podcast.
Daniel gehört zu den fleißigsten Twitterern, er und andere versuchen auch die Details am Rande mit einzufangen, die es leichter machen, ein lebendiges Bild vom Sitzungssaal zu bekommen, selbst wenn man nicht mit drinsitzt. Verfolgt man an Sitzungstagen den Hashtag #NSAUA bekommt man eine Fülle von Eindrücken – sowohl von Abgeordneten, ihren Mitarbeitern, der anwesenden Presse und den Besuchern. Schön ist, dass manche auch versuchen, die aktuellen Ereignisse einem englischsprachigen Publikum zugänglich zu machen, denn das kommt oftmals noch zu kurz.
Das ist wichtig und mehr als das, was uns ein normaler Nachrichtenbeitrag bieten kann, doch es ersetzt nicht die direkte Teilnahme am Untersuchungsausschuss-Theaterspektakel. Viele der häufigen Besucher waren sich einig, dass es unerlässlich ist, sich den Ausschuss einmal selbst anzusehen. So sagt wetterfrosch:
Als Bürger sind wir auf Zusammenfassungen und Einordnungen angewiesen. Aber jedem, der mehr als ein Liveblog oder Protokoll des NSAUA liest und die Gelegenheit hat, eine Sitzung zu besuchen, sei dies wärmstens empfohlen. Denn das gesprochene Wort und das geschriebene sind einfach nicht dasselbe.
Bei der Schmallippigkeit vieler Antworten lohnt es sich genau zuzuhören: Kann sich der Zeuge wirklich nicht erinnern? Wie klang es, als eingestanden wurde, dass Selektoren „aus Versehen“ gelöscht wurden?
Und die kleinen Details sind es auch, die die Atmosphäre des Ausschusses so spannend machen. Denn neben den Aussagen der Zeuginnen und Zeugen gibt es einiges an enttarnender Körpersprache, aufgeregten Tuscheleien in den hinteren Reihen und auffälligen Pausen, die wir kaum in einem Live-Blog wiedergeben können, auch wenn wir so gut es geht Anmerkungen machen, wenn bei den Regierungsvertretern aufgeregt die Smartphones gezückt werden oder die Pause zwischen Frage und Antwort auffällig lange dauert.
Die Aufruhr in den hinteren Reihen, als die Selektorenaffäre durch eine Veröffentlichung des Spiegels ins Rollen gebracht und die restliche Sitzung abgesagt wurde, war unbeschreiblich. Und man wünscht sich mehr solcher Momente, in denen den Verantwortlichen die Gesichtszüge entgleisen, weil sie ihr Gerüst an Geheimhaltung nicht aufrecht erhalten können.
Überwachung hat viele Gesichter
Die Details helfen, sich selbst ein Bild von der (Un-)Glaubwürdigkeit der erzählten Geschichten zu machen, aber sie bewirken vor allem eines: Sie geben der Überwachung ein Gesicht. Denn hinter den Kürzeln wie D.B., Dr. T. und Frau K. verbergen sich mehr als Dienstpositionen, die mechanisch zur massenhaften Überwachung aller beitragen, sondern Menschen. Nikolai Schnarrenberger, der uns im Rahmen seines Praktikums zum ersten Mal im NSAUA begleitet hat, beschreibt seine Eindrücke davon sehr bildhaft:
Im NSAUA gibt es die beinah einmalige Gelegenheit, live und in Farbe Geheimdiensten und Bundesregierung auf die Finger zuschauen. Manchmal sind das die zitternden Finger von BND-Zeugen, die wissen, dass sie jahrelang Grundrechte missachtet und Massenüberwachung voran getrieben haben. In aller Regel lässt sich aber beobachten, wie das Bundeskanzleramt und alle Regierungsparteien mit Händen und Füßen auf jeden Zentimeter Aufklärung einprügeln, der ihnen gefährlich werden könnte. Die Selbstgefälligkeit und der geheimdienstliche Aberwitz werden erst in den Mienen und Gesten der Oberschurken wirklich begreiflich.
Schon allein dafür lohne es sich, das Spektakel anzusehen, auch wenn er sonst nicht besonders optimistisch sei:
Wenngleich ich mich davon verabschiedet habe, dass der NSAUA grundlegend etwas am Treiben der Geheimdienste ändern wird, ist er ein erschütternder Blockbuster der jede Primetime sprengt.
Auch für wetterfrosch ist die persönliche Komponente eine Motivation, sich die Sitzungen anzusehen und sich ein Bild davon zu machen, wer für die Geheimdienste arbeitet:
Ich gehe zum NSAUA, weil ich wissen will um was für Charaktere von Menschen es geht, wenn die Rede von Geheimdiensten ist. Welches Auftreten haben diese Leute? Wie ernst nehmen sie etwa das Gremium? Sind es für die einzelnen Zeugen Stunden der Wahrheit – oder bringen sie zum Ausdruck, dass sie sich keiner Rechenschaft verpflichtet fühlen?
Die von wetterfrosch angesprochenen Charaktere könnten teils unterschiedlicher nicht sein. Auf der einen Seite gibt es Zeugen wie den Ex-BND-Präsidenten August Hanning, der jahrelang im Umgang mit Medienvertretern und Politikern geübt ist und an dem jegliche Kritik abperlt wie an einer brandneuen Teflonpfanne. Der sich mit überheblicher Selbstverständlichkeit aus jeder Verantwortung zieht und die im Raum stehenden Vorwürfe zurückwirft. Selbst dran schuld, dass man überwacht wird, wenn man unverschlüsselt kommuniziert. Für ihn ist das klar. Auch, dass jeder jeden überwacht. Das ist die Realität, findet euch damit ab und kümmert euch um eure Sicherheit – so seine Botschaft. Schuldbewusstsein: Nicht vorhanden.
Andere verlangen einem erhebliche Mengen Selbstbeherrschung ab. So etwa Alois Nöbauer, Leiter der Abhöranlage Gablingen. Mit selten gesehener Hybris und Starrköpfigkeit ließ er sich bitten und maßte sich dabei an, zu beurteilen, was zum Untersuchungsgegenstand gehöre oder nicht. Es wurde klar, Nöbauer ist es wohl nicht gewohnt, Rechenschaft abzulegen und mit seinem Verhalten hat er es geschafft, die Aufmerksamkeit eher auf Gablingen, denn von Gablingen weg zu lenken.
Bei manch anderen fragt man sich jedoch, wie sie es jemals in eine leitende Position geschafft haben. Frau K. zum Beispiel, langjährige Leiterin der BND-Tarnbehörde „Hauptstelle für Befragungswesen“. Sie glänzte durch vermittelte Inkompetenz, sei sie gespielt oder nicht. Als Volljuristin war sie nicht in der Lage, die Paragraphen zusammenzufassen, die ihren eigenen Angaben zu Folge Grundlage ihrer täglichen Arbeit waren und ihren Schilderungen nach zu urteilen interessierte sie sich außergewöhnlich wenig dafür, für welche Operationen sie jahrelang verantwortlich war. Menschen wie sie sind uns im Ausschuss viele begegnet. Sie sind unauffällig, grau, das Stereotyp eines Menschen, der nicht den Mund aufmacht, wenn etwas falsch läuft, sondern sich lieber hinter den Aktenbergen zurücklehnt und die Augen verschließt.
Wenn es darum geht, Überwachung ein Gesicht zu geben, sollte vor allem Stella Schiffczyk erwähnt werden. Sie begleitet uns seit einigen Monaten und war seitdem bei beinahe jeder Sitzung dabei, um mit Farbe und Geduld ein Bild von den Zeugen zu zeichnen, von denen es sonst nichts außer kryptischen Kürzeln gibt.
Neben den Zeugen zeigt der Ausschuss aber auch die Abgeordneten von einer Seite, die wir nicht aus Presseberichten kennen. Mateflaschen und Gummibärchen zirkulieren und so manchesmal fallen Sätze wie „Können Sie jetzt nicht endlich mal die Klappe halten?“. Die Atmosphäre ist mitunter Popcorn-würdig und die Erschöpfung hat, so scheint es manchmal, System. Auch Felix kann dem Ganzen etwas abgewinnen:
Ich finde es immer noch schräg mit welcher Selbstverständlichkeit der Ausschuss regelmäßig bis zum Zwangsabbruch um Mitternacht tagt. Das irritiert auch regelmäßig den ein oder anderen Zeugen. Zu Recht. Aber es lohnt sich für die Tribüne: Die Abendstunden fördern eine von Müdigkeit, Unterzuckerung und Unzufriedenheit gereizte Dynamik, die schon den ein oder anderen Showdown befördert hat!
Und dann wird es manchmal wirklich spannender als ein guter Tatort. Besucht man den Ausschuss zum ersten Mal, mag es einem seltsam vorkommen, dass die scheinbar gleichen Fragen wieder und wieder gestellt werden. Doch die vergangenen Sitzungen haben gezeigt, manchmal entrutscht den Zeugen beim zehnten Nachbohren doch eine Antwort oder ein entscheidendes Wort in der Frageformulierung trifft ins Blaue. Irgendwo zwischen juristischen Spitzfindigkeiten und Erschöpfung kommen immer wieder mal Wahrheiten ans Licht.
Und was erhoffen wir uns vom Untersuchungsausschuss?
Natürlich soll der NSA-Untersuchungsausschuss kein Selbstzweck bleiben. Doch was erhoffen wir uns von ihm außerhalb von mehr Öffentlichkeit für die zahlreichen Grundrechtsverletzungen durch Massenüberwachung? Jonas wünscht sich, „dass der Untersuchungsausschuss weiter zur Aufklärung beitragen kann und am Ende sinnvolle Empfehlungen für die Politik gibt.“ Das erhoffen wir uns auch, aber gleichzeitig ist auch zu befürchten, dass die Vorgehensweisen und das Rechtsverständnis der Dienste am Ende eher legitimiert und in Gesetz gegossen werden als dass ihnen Einhalt geboten werden wird.
Derartige Tendenzen haben wir beispielsweise bei der Weltraumtheorie gesehen, also der Rechtsauffassung des BND, dass Satellitenüberwachung im Weltraum stattfindet und dort keine Grundrechte gelten würden. Während die Opposition über eine derartige Einstellung schockiert war, schienen Bundeskanzleramt und Regierungsparteien keine größeren Probleme damit zu haben und eher daran interessiert zu sein, die Praxis schnellstmöglich in ein Gesetz zu überführen. Aber Pessimismus hin oder her: Wenn es den Ausschuss nicht gäbe, hätten wir keine andere Möglichkeit außer Whistleblowern, so viel über das Treiben von BND und Co. zu erfahren und öffentlich zu machen.
Also: Kommt vorbei und schaut euch mal eine Sitzung an. Dafür müsst ihr euch nur bis zum Vortrag des betreffenden Tages um 13.00 Uhr mit einer Mail an 1.untersuchungsausschuss@bundestag.de anmelden, in der das Datum der öffentlichen Sitzung, euer Name und Vorname sowie Geburtsdatum und Geburtsort stehen. Wir hoffen auf neue, interessierte Gesichter!
Und dann ein ganz eigenes Wort zum Schluss: Ohne die üblichen Verdächtigen, die teilweise hier zu Wort gekommen sind, wären die Sitzungen nicht halb so gut durchzustehen. Danke fürs Mitberichten, Podcasten und den Kaffee!
-
: Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch im Rechtsausschuss
: Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch im Rechtsausschuss Gestern haben wir erfahren, dass der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung am Freitag in 2. und 3. Lesung durch den Bundestag gepeitscht werden soll. Vorher gibt es noch am morgigen Mittwoch eine Sitzung im Rechtsausschuss, in die kurzfristig noch Tagesordnungspunkte zur VDS aufgenommen wurden:
Tagesordnungspunkt 23
a) Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Hierzu wurde/wird verteilt:
18(6)111 Stellungnahme
18(6)112 Stellungnahme
18(6)145 Sonstiges Ausschussmaterial
18(6)151 Änderungsantragb) Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
Bemerkung:
18(23)46–4 gutachtliche Stellungnahme PBNE [Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung]
Außer einer kosmetischen Evaluierungsklausel hat sich an dem Gesetzesentwurf nichts geändert, auf die Kritik der EU-Kommission wegen Verletzung der Marktfreiheit wurde nicht eingegangen. Die Erwiderung des Justizministeriums auf die Kommissionsstellungnahme wird nicht veröffentlich, wir haben sie aber per Informationsfreiheitsanfrage mal angefragt.
-
: Vorratsdatenspeicherung und Berufsgeheimnisträgerschutz – völlig miteinander unvereinbar?
Berufgeheimnisträgerschutz trotz VDS, (wie) kann das gehen? <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/neesam/16600623631/">neesam</a> : Vorratsdatenspeicherung und Berufsgeheimnisträgerschutz – völlig miteinander unvereinbar? Nachdem am 21. September im Deutschen Bundestag im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (die sog. Vorratsdatenspeicherung) stattfand, wurde mehr als deutlich, dass die Regierung von dem geplanten Vorhaben kaum mehr absehen wird. Im Gegenteil, vielmehr scheint es so, als ob das Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden soll. Umso wichtiger ist es deshalb, dass, wenn schon die Vorratsdatenspeicherung kommt – und zumindest bis zum nächsten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestehen bleibt -, diese durch hinreichende verfahrensrechtliche Vorschriften reglementiert und ihr Einsatz soweit als möglich beschränkt wird. Gerade die Gewährleistung des Berufsgeheimnisträgerschutzes stellt dabei ein nicht außer Acht zu lassendes Problem dar, welches im bisherigen Gesetzentwurf nur unzureichend behandelt wird.
Dieser Gastbeitrag von Dennis-Kenji Kipker basiert auf dem Aufsatz von Gärtner/Kipker, „Die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung – Lösungsansätze für zentrale Kritikpunkte am aktuellen Gesetzentwurf“, Datenschutz und Datensicherheit (DuD) 2015, 593.
Dennis-Kenji Kipker ist Jurist und wissenschaftlicher Assistent am Institut für Informations‑, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) an der Universität Bremen und Mitglied in der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID). Im Rahmen seiner Forschungstätigkeit beschäftigt er sich mit Fragen und Problemen des Datenschutz- und Datensicherheitsrechts, dort schwerpunktmäßig im Polizei- und Nachrichtendienstrecht sowie im Recht der IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen.
Dieser Beitrag soll nach einer kurzen Darstellung der rechtlichen Ausgangslage einen möglichen Verfahrensansatz zur Diskussion stellen, um den Interessen der zeugnisverweigerungsberechtigten Personengruppen gem. § 53 StPO auch im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung in noch hinreichender Form gerecht zu werden. Abschließend wird darüber hinaus untersucht, ob der Anwendungsbereich des Berufsgeheimnisträgerschutzes rechtlich dergestalt ausgedehnt werden kann, dass auch mit der öffentlichen Meinungsbildung nicht hauptberuflich befasste Personengruppen von dessen Schutzgewährleistungen profitieren können.
I. Ausgangspunkt: Die Rechtsauffassungen von EuGH und BVerfG zum Berufsgeheimnisträgerschutz bei der VDS
Die Problematik eines unzureichenden Schutzes der Berufsgeheimnisträger im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung ist nicht neu, so kritisierte bereits der Europäische Gerichtshof an der bisherigen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG fehlende Ausnahmen für die Speicherung der Daten von Personen, die dem Berufsgeheimnis unterliegen. Eng damit verbunden ist die Tatsache, dass die EU-Richtlinie keine verfahrensrechtlichen Voraussetzungen enthielt, um den Zugang der zuständigen nationalen Behörden zu den Daten und deren spätere Nutzung zu begrenzen. So war folglich nicht nur die Speicherung der Daten in einem nahezu unbegrenzten Ausmaß möglich, sondern auch der Zugang zu den einmal gespeicherten Daten unterlag keiner vorherigen Kontrolle durch ein Gericht oder einer unabhängigen Verwaltungsstelle, die Anträge auf den Zugang zu den gespeicherten Daten überprüft und das Maß von deren Nutzung auf das absolut Notwendige beschränkt.
Fraglich dürfte in Bezug auf die Berufsgeheimnisträger aber schon sein, ob bloße Zugangsbeschränkungen für gespeicherte Daten ausreichend sind, um der besonderen Gefährdungslage für diese Personengruppen gerecht zu werden. Die Begrenzung der Datennutzung auf das „absolut Notwendige“ könnte vielmehr nur darin zu sehen sein, von Beginn an sicherzustellen, dass die Speicherung der Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern so weit wie technisch möglich ausgeschlossen ist.
Das Bundesverfassungsgericht ist im Rahmen seines damaligen Urteils zur Nichtigerklärung der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf den Berufsgeheimnisträgerschutz weniger konkret geworden als der EuGH: So wurden zwar keine ausdrücklichen Ausführungen zum Schutz speziell dieser Personengruppe getätigt, aber schon gleich zu Beginn der Begründetheitsprüfung der Verfassungsbeschwerde festgestellt, dass es einer Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung bedarf, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt und deshalb besonders strengen Anforderungen genügen muss.
Die Schwere des Eingriffs hat das Bundesverfassungsgericht vor allem auch damit begründet, dass die Verarbeitung der Verkehrsdaten einerseits von den Betroffenen nicht bemerkt wird, zugleich aber auch Verbindungen umfassen kann, die unter „Vertraulichkeitserwartungen“ aufgenommen wurden. Beispielhaft wird dabei auf die in § 99 Abs. 2 S. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) genannte Notlagen-Beratung von anonymen Anrufern durch besonderen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegende Mitarbeiter im sozialen und kirchlichen Bereich Bezug genommen. Diese Schutzgewährleistung kann ohne Schwierigkeiten auf sämtliche in § 53 StPO genannten Personengruppen übertragen werden. Nicht zuletzt wurde die damalige Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auch deshalb durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, weil sie keinerlei Vorkehrungen zum Schutz von besonderen Vertrauensbeziehungen vorsah.
II. Berufsgeheimnisträgerschutz nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur VDS
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kommt den rechtlichen Vorgaben von BVerfG und EuGH im Hinblick auf den Berufsgeheimnisträgerschutz in nur unzureichendem Maße nach, indem er mit § 100g Abs. 4 StPO‑E (StPO-Entwurf) lediglich einen einzelnen Absatz vorsieht, um besondere Vertrauensverhältnisse auch im TK-Bereich zu schützen. In dieser Vorschrift wird ausschließlich bestimmt, dass die Erhebung von Verkehrsdaten, die sich gegen einen Berufsgeheimnisträger richtet und die voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würde, über die dieser das Zeugnis verweigern dürfte, unzulässig ist. Dennoch erlangte Erkenntnisse dürfen nicht verwendet werden.
Warum keine weitergehenden Schutzregelungen getroffen werden, wird bei einem Blick in die Entwurfsbegründung deutlich: Die Regelungsalternative, die Berufsgeheimnisträger in ihrer Gesamtheit schon von der Speicherung der TK-Verkehrsdaten auszunehmen, sei unmöglich, denn hierzu müsse eine Liste aller Berufsgeheimnisträger in Deutschland geführt werden, die regelmäßig aktualisiert wird. Die Erstellung, Übermittlung und Aktualisierung dieser Liste berge nicht nur ein erhebliches Missbrauchsrisiko, sondern sei auch technisch bereits nicht realisierbar, weil in den meisten Fällen dynamische IP-Adressen genutzt würden. Ohnehin sei der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Ansatz die bessere und auch bewährte Alternative.
Dieser pauschalen Auffassung kann jedoch nicht ohne Weiteres zugestimmt werden: So wird von verschiedenen Stellen gefordert, dass der Schutz des Berufsgeheimnisses nicht erst im Anschluss an die Speicherung, sondern bereits bei der Erhebung durch technische Maßnahmen stattfinden muss. Die von der Bundesregierung vertretene Unmöglichkeit technischer Schutzmaßnahmen, insbesondere der Erstellung von Listen, mag dabei ebenso angezweifelt werden. Im Folgenden soll deshalb ein möglicher verfahrenstechnischer Lösungsansatz zum Berufsgeheimnisträgerschutz zur Diskussion gebracht werden, der auf dem Listenprinzip basiert.
III. Verfahrenstechnischer Lösungsvorschlag für den Berufsgeheimnisträgerschutz in der VDS
Im Rahmen der automatisierten Datenverarbeitung gibt es kein belangloses Datum mehr. Zu dieser Erkenntnis gelangte bereits das BVerfG im Volkszählungsurteil von 1983. Wenn diese Feststellung allgemein für jedwede Art von personenbezogenen Daten gilt, so muss sie erst recht auf die Datenverarbeitung der Berufsgeheimnisträger Anwendung finden, die ein besonderes Bedürfnis des Schutzes vor staatlichen Eingriffen hat. Aus diesem Grund ist es für Berufsgeheimnisträger notwendig, bereits die Speicherung von Vorratsdaten auszuschließen, denn wo keine Daten vorhanden sind, können diese auch nicht missbraucht werden. Ein solcher Ansatz müsste zwangsläufig unmittelbar in die organisatorische Infrastruktur der TK-Unternehmen integriert werden und könnte sich in folgende Schritte gliedern:
- Ermittlung und Einmeldung der Berufsgeheimnisträger: Zuvorderst ist sicherzustellen, dass bereits den TK-Dienstleistern diejenigen Personen unmittelbar bekannt sind, deren Kommunikation besonders schutzwürdig ist. Hierzu müssen für Bestands- und für Neukunden folgende Maßnahmen getroffen werden: Für Bestandskunden gilt, dass nach einer möglichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung den TK-Unternehmen die einmalige Verpflichtung zugewiesen werden muss, sämtliche Anschlussinhaber auf die Speicherpflicht hinzuweisen und in diesem Zuge die Kunden befragen, ob sie den gesetzlich festgeschriebenen Kategorien besonders schutzbedürftiger Personen unterfallen. Diese können gegen einen gültigen Nachweis, beispielsweise einer beglaubigten Kopie des Arztausweises, ihre Einmeldung als Berufsgeheimnisträger unmittelbar bei dem jeweiligen TK-Unternehmen vornehmen. Die Rückmeldefrist für die Berufsgeheimnisträger kann beispielsweise ein halbes Jahr betragen. In dieser Phase nach Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ist in jedem Falle im Hinblick auf den Berufsgeheimnisträgerschutz vorzusehen, dass noch keinerlei Speicherung von Verkehrsdaten stattfindet.
Die durch das Einmeldeverfahren seitens der Betreiber entstehenden finanziellen Belastungen sind durch den Staat auszugleichen; entsprechende Ausschüttungen zugunsten der TK-Dienstleister müssen bereits im Vorfeld gesetzlich vorgesehen werden. Nach Ablauf der Privilegierungsfrist kann die Speicherung der Vorratsdaten theoretisch stattfinden, zugleich aber ist die Einmeldung als Berufsgeheimnisträger für Bestandskunden weiterhin möglich. Für Neukunden gilt, dass die Einmeldung als Berufsgeheimnisträger bei Abschluss des TK-Dienstvertrags unmittelbar beim Netzbetreiber erfolgen muss. Entsprechende Vertragsformulare sind daher vorzusehen. Nach Nachweiserbringung und Überprüfung durch das TK-Unternehmen sind die Neukunden ebenso als Berufsgeheimnisträger eingemeldet.
- Privilegierung der Berufsgeheimnisträger unmittelbar durch den TK-Dienstleister: Diejenigen Personen, die überprüft und eingemeldet sind, werden als Berufsgeheimnisträger in dem Sinne privilegiert, dass für ihren Anschluss die Verkehrsdaten nach § 113b TKG nicht gespeichert werden. Eingemeldete Berufsgeheimnisträger müssen in regelmäßigen Zeitabständen Nachweise über die Aktualität ihres Status erbringen, anzudenken wäre hier ein Halbjahresrhythmus. Dabei ist es nicht notwendig, dass jeweils spezifische Informationen über den tatsächlich ausgeübten Beruf gespeichert werden, vielmehr ist es ausreichend, dass alle eingemeldeten Personen ohne nähere Angaben in einer gemeinsamen Kategorie geführt werden.
Ein solches Verfahren bietet gegenüber einer zentral geführten, bundesweiten Liste nicht nur den Vorteil, dass eine deutlich leichtere Aktualisierung stattfinden kann, indem der Kontakt zum Berufsgeheimnisträger unmittelbar über den jeweiligen Diensteanbieter vorgenommen wird, der stets über aktuelle Kundendaten verfügt. Darüber hinaus besteht auch ein geringeres Missbrauchsrisiko, indem eine Übermittlung der Liste mit der Gefahr der Erstellung unbefugter Kopien und deren Weiterverwendung nicht stattfindet. Freilich sind die TK-Dienstleister für den Aufwand, jeweils eine eigene Kategorisierung der Berufsgeheimnisträger führen zu müssen, aus staatlichen Mitteln finanziell zu entlasten, damit diese Kosten nicht unmittelbar an die Endkunden weitergereicht werden müssen.
- Ergänzung der Einmeldungen durch manuelle Prüfverfahren: Grundsätzlich wird davon auszugehen sein, dass die Berufsgeheimnisträger sich selbstständig einmelden, um in den Genuss der Privilegierung einer Befreiung von der Vorratsdatenspeicherung zu gelangen. Dies kann jedoch nicht ausreichend sein, um einen möglichst umfassenden Schutz vor unberechtigten Datenerhebungen seitens der Ermittlungsbehörden zu gewährleisten, denn immer noch besteht das Risiko, dass einzelne Berufsgeheimnisträger keine Einmeldung nach vorgenanntem Verfahren durchführen. Für diesen Fall ist ein weiterer Verfahrensschritt vorzusehen: Soweit eine Person nicht eingemeldet ist, werden ihre Verkehrsdaten unabhängig von ihrem beruflichen Status zunächst beim TK-Diensteanbieter gespeichert.
Falls dann ein behördlicher Abruf dieser Daten über das Instrument der Vorratsdatenspeicherung erfolgt, ist in einem doppelt gestuften Verfahren das behördliche Informationsrecht zunächst auf die Identifikationsmerkmale des Berufsgeheimnisträgers zu beschränken („Grunddaten“). Die Ermittlungsbehörde wäre dann zu verpflichten, zunächst die fehlende Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger festzustellen, bevor der Abruf der eigentlichen Vorratsdaten vom TK-Unternehmen stattfindet („erweiterte Grunddaten“). Falls sich im Rahmen der Ermittlungen hingegen ergibt, dass es sich bei der betroffenen Person tatsächlich um einen Berufsgeheimnisträger handelt, der jedoch beim Diensteanbieter nicht eingemeldet ist, so dürfen die Vorratsdaten trotz zunächst erfolgter Speicherung nicht abgerufen werden. Vielmehr ist das TK-Unternehmen durch die Behörde von der Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger in Kenntnis zu setzen und die schon gespeicherten Verkehrsdaten sind zu löschen.
Der TK-Diensteanbieter muss den Kunden darüber hinaus über seine von nun an folgende, halbjährliche Nachweispflicht unterrichten, will dieser die Privilegierung einer Befreiung von der Speicherung aufrechterhalten. Abschließend ist zu gewährleisten, dass die Einhaltung des gesamten, behördlich vorzunehmenden manuellen Prüfverfahrens durch regelmäßige Kontrollen zumindest der Fach- und Dienstaufsichtsbehörden sichergestellt wird. Ebenso muss eine regelmäßige, externe Überprüfung der für den TK-Diensteanbieter vorgesehenen Verfahrensbestimmungen stattfinden.
Durch das vorgenannte Konzept wäre es zumindest möglich, auch nach Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Kommunikation bestimmter Berufsgruppen besonders vertraulich ist und deshalb auch eines besonderen Schutzes vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen bedarf. Auch könnte hierdurch, da im Regelfall von Anfang an keine Daten der Berufsgeheimnisträger gespeichert werden, die beispielsweise in § 100g Abs. 4 S. 1 StPO‑E vorgesehene unsichere Prognoseentscheidung vermieden werden, welche das Bestehen des Erhebungsverbots davon abhängig macht, ob voraussichtlich Erkenntnisse erbracht würden, bezüglich derer ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. Nicht zuletzt ist die vorgeschlagene Methode einer freiwilligen Einmeldemöglichkeit der Berufsgeheimnisträger bei den verschiedenen privaten TK-Dienstleistern gegenüber einer allgemein von staatlicher Seite aus angeordneten Anmeldepflicht in einem zentral geführten und weiter zu übermittelnden Register zu favorisieren. Hierdurch wird den Interessen derjenigen Berufsgeheimnisträger, die eigenständige Schutzmaßnahmen ergreifen wollen, Rechnung getragen.
IV. Weit gefasster Anwendungsbereich des Berufsgeheimnisträgerschutzes
Obgleich durch das vorgenannte, listenbasierte Verfahren dem Grunde nach ein Berufsgeheimnisträgerschutz auch im Rahmen der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung gewährleistet werden kann, stellt sich die Frage, ob ein solches Verfahren den Interessen aller durch die Ermittlungsmaßnahme betroffenen Personen gleichermaßen gerecht werden kann. Diese Problematik ergibt sich daraus, dass eine Unzulässigkeit der Erhebung von Verkehrsdaten nach dem Gesetzentwurf nur dann angenommen wird, wenn der Betroffene zumindest einer der Kategorien des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 53 StPO unterfällt (siehe § 100g Abs. 4 StPO‑E). Speziell in diesem Zusammenhang wird folglich auf die gesetzliche Bestimmung des Berufsgeheimnisträgers Rückgriff genommen. Hiernach sind unter anderem Geistliche, Verteidiger eines Beschuldigten, Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Mitglieder einer Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz, Berater für Fragen der Betäubungsmittelabhängigkeit, parlamentarische Abgeordnete und Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben, aus beruflichen Gründen zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.
Insbesondere für die letztgenannte Personengruppe stellt sich die Frage, wie eng oder weit die in § 53 StPO genannten tatbestandsmäßigen Kriterien zur Schutzgewährleistung auszulegen sind, da sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt hat, dass es vor allem auch die nicht hauptberuflich im Printbereich großer Zeitungsgesellschaften tätigen Personen sind, die einen erheblichen meinungsbildenden Beitrag in der Öffentlichkeit leisten. Hierzu kann Folgendes festgestellt werden: Der Begriff der Verbreitungsmedien, die in § 53 StPO genannt werden, ist grundsätzlich weit zu fassen. So unterfallen den Informations- und Kommunikationsdiensten sämtliche Mediendienste, insbesondere auch in digitaler Form, die für die Allgemeinheit relevante Informations- und Kommunikationsbedürfnisse befriedigen.
Ebenso ist kein hauptberufliches Mitwirken an einem Mediendienst notwendig, um in den Genuss einer Privilegierung im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung zu gelangen, eine nebenberufliche Mitarbeit oder die Tätigkeit als freier Mitarbeiter können ebenso ausreichend sein. Entscheidend ist allein die Absicht der betroffenen Person, die Arbeit durch eine wiederholte Ausübung zu einer dauernden oder zumindest doch wiederkehrenden Beschäftigung zu machen. Dabei kann bereits eine einmalige publizistische Mitwirkung genügen, soweit nur eine Wiederholungsabsicht besteht. Eine Entgeltlichkeit der publizistischen Leistung oder gar eine Gewinnerzielungsabsicht sind ebenso nicht erforderlich.
Grundsätzlich können somit auch die publizistisch tätigen Betreiber eines dauerhaft eingerichteten, politischen Internetblogs mit für jedermann frei zugänglichen Inhalten der Vorschrift des § 53 StPO unterfallen, sodass eine entsprechende Verkehrsdatenerhebung rechtlich unzulässig wäre. Freilich ist der rechtliche Schutz von Informanten schwächer ausgeprägt; für diesen Bereich sind die eindeutige Auslegung und Abgrenzung mit Schwierigkeiten verbunden. Auch wenn zumindest für redaktionell befasste Mitglieder eines Online-Dienstes ein Zeugnisverweigerungsrecht und damit die Unzulässigkeit der Erhebung von Verkehrsdaten angenommen werden kann, stellt sich die Frage, wie dieser Schutz in der Praxis zu realisieren ist. Entscheidend dürfte dabei vor allem sein, welche Stelle über die Berufsmäßigkeit der Tätigkeit im Sinne des § 53 StPO entscheidungsbefugt ist und wie ein entsprechendes Überprüfungsverfahren ausgestaltet werden könnte, um den Nachweis der Berufsgeheimnisträgerschaft vor den TK-Unternehmen zu erbringen. Nur wenn hierzu ebenso wie für die „klassischen“ Kategorien der Berufsgeheimnisträger vergleichbare Voraussetzungen geschaffen werden, wird ein listenbasiertes Verfahren für den Ausschluss von der Vorratsdatenspeicherung allen potenziell Beteiligten gleichermaßen zugutekommen können.
V. Zusammenfassung und Fazit
Es scheint wahrscheinlich, dass die Vorratsdatenspeicherung wiederkommen wird und dies trotz der Tatsache, dass der Gesetzentwurf in verschiedener Hinsicht nicht ausgereift ist. Durch die neue Vorratsdatenspeicherung betroffen werden auch wieder die Berufsgeheimnisträger sein. Für die hierunter im Einzelnen zu fassenden Personengruppen werden jedoch nur unzureichende Schutzvorgaben getroffen. Die Bundesregierung sieht sich dabei außerstande, geeignete Verfahrensregelungen vorzuschlagen. Eine Möglichkeit des Berufsgeheimnisträgerschutzes könnte im hier vorgestellten dezentralisierten Listenprinzip gesehen werden. Zumindest für die klassischen Kategorien von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten oder Rechtsanwälten scheint diese Lösung praktikabel, Umsetzungsprobleme ergeben sich jedoch insbesondere für Personen, die nicht hauptberuflich im journalistischen Bereich tätig sind. An dieser Stelle müsste das vorgeschlagene Konzept deshalb weiter ausgebaut werden. Wie ein solcher Ausbau erfolgen könnte, sollte eigentlich im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einer weiteren Diskussion zugänglich gemacht werden, im Rahmen derer auch die betroffenen Personenkreise besser einbezogen werden. Es bleibt somit zu hoffen, dass der Bundestag, bevor er – wie nicht zum ersten Mal – übereilt über eine neue sicherheitspolitische Maßnahme beschließt, gründlich die Interessen sämtlicher beteiligter Akteure berücksichtigt.
- Ermittlung und Einmeldung der Berufsgeheimnisträger: Zuvorderst ist sicherzustellen, dass bereits den TK-Dienstleistern diejenigen Personen unmittelbar bekannt sind, deren Kommunikation besonders schutzwürdig ist. Hierzu müssen für Bestands- und für Neukunden folgende Maßnahmen getroffen werden: Für Bestandskunden gilt, dass nach einer möglichen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung den TK-Unternehmen die einmalige Verpflichtung zugewiesen werden muss, sämtliche Anschlussinhaber auf die Speicherpflicht hinzuweisen und in diesem Zuge die Kunden befragen, ob sie den gesetzlich festgeschriebenen Kategorien besonders schutzbedürftiger Personen unterfallen. Diese können gegen einen gültigen Nachweis, beispielsweise einer beglaubigten Kopie des Arztausweises, ihre Einmeldung als Berufsgeheimnisträger unmittelbar bei dem jeweiligen TK-Unternehmen vornehmen. Die Rückmeldefrist für die Berufsgeheimnisträger kann beispielsweise ein halbes Jahr betragen. In dieser Phase nach Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ist in jedem Falle im Hinblick auf den Berufsgeheimnisträgerschutz vorzusehen, dass noch keinerlei Speicherung von Verkehrsdaten stattfindet.
-
: Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: BND interessiert sich für Brotpreis in Aleppo
Europasaal vor der Anhörung. : Live-Blog aus dem Geheimdienst-Untersuchungsausschuss: BND interessiert sich für Brotpreis in Aleppo Heute tagt wieder der Geheimdienst-Untersuchungsausschuss im Bundestag. Diesmal sind Frau K., ehemalige Leiterin der Hauptstelle für Befragungswesen (HBW) des BND, und Joachim Mewes, ehemals Bundeskanzleramt, als Zeugen vorgeladen.
Frau K. war die letzte Leiterin der HBW, die im Juni 2014 aufgelöst wurde. Die HBW befragte bis dahin Geflüchtete und Asylbewerber über ihre Herkunftsländer und warb Spitzel an, sowohl offen als auch verdeckt. Ziel war es, an Informationen über politische und organisatorische Strukturen in den jeweiligen Ländern zu gelangen und damit auch an Namen und Daten von jeweiligen Akteuren. Dabei sollten islamistische Gruppierungen entdeckt und ausgeforscht werden.
Im November 2013 berichteten die Süddeutsche Zeitung und der NDR, dass Informationen aus diesen Befragungen eventuell auch von britischen und US-amerikanischen Geheimdiensten genutzt worden seien, um Ziele beim Einsatz von Kampf-Drohnen für Tötungen zu definieren. Frau K.s Vernehmung stellt somit den Anfang der Beschäftigung mit dem Themenkomplex „Geheimer Krieg“ dar, der den Ausschuss eine Weile begleiten wird.
Joachim Mewes Befragung soll weiteren Einblick in G‑10-Fragen und ‑Praktiken geben. Er war von 2002 bis 2008 Leiter des Referates 603 des Bundeskanzleramtes, das Referat für:
Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes: Staatssekretärausschuss für das geheime Nachrichtenwesen; parlamentarische Kontrollgremien; Bundesamt für Verfassungsschutz; Militärischer Abschirmdienst
Später wurde das Referat in Referat 612 überführt:
Parlamentarische Kontrollgremien; Kontakte zum Parlament; Grundsätze der Koordinierung; G‑10-Angelegenheiten; BND-Informationsgewinnung und Verwertung auf den Gebieten Proliferation und internationaler Waffenhandel
Er wird sich also in die Zeugen der letzten Monate einreihen, bei denen es um die Zusammenarbeit des BND mit der NSA und die eventuelle Weiterleitung von Daten G‑10-geschützter Personen ging.
Wir sitzen wie immer drin und bloggen live, heute leider ohne zeichnerische Begleitung von Stella Schiffczyk.
Gliederung
- Gliederung
- Vorbemerkungen
- Einleitung: Vorsitzender
- Zeuge 1: Frau K., BND, ehemalige Leiterin der Hauptstelle für Befragungswesen
- Zeuge 2: Joachim Mewes, ehemals Bundeskanzleramt, Referatsleiter 603, später 612
Vorbemerkungen
Disclaimer: Dieses Protokoll ist nach bestem Wissen und Können erstellt, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder umfassende Korrektheit.
Dargestellte: Abgeordnete und Zeugen, gerne korrigieren und vervollständigen wir Ihre Aussagen. Kontaktieren Sie uns!
Einen regelmäßigen Podcast zum Untersuchungsausschuss gibt es bei Technische Aufklärung, auch zur heutigen Sitzung. Danke!
Wer uns unterstützen möchte, darf gerne spenden.
Update: Das offizielle stenografische Protokoll gibt es auf bundestag.de als PDF (Mirror bei uns).
Einleitung: Vorsitzender (12:04)
$Begrüßung
Zeugin 1: Frau K., BND, ehemalige Leiterin der Hauptstelle für Befragungswesen (HBW)
Rechtsbeistand ist Johannes Eisenberg. Weist darauf hin, dass Zeugin in „massiv angegriffener gesundheitlicher Verfassung“ ist und evtl. Pausen notwendig werden.
Frau K., Bundesnachrichtendienst seit 86, Anschrift BND Pullach.
Kein Eingangsstatement gewünscht.Sensburg: Falls Sie Heiß- oder Kaltgetränke benötigen, sagen Sie einfach Bescheid. Wir tun alles Mögliche.
Fragerunde 1: Vorsitzender
Sensburg: Ausbildung? Studium? Werdegang? Techn./Jur. Expertise?
Frau K.: Volljuristin, Jura studiert, direkt zum BND, 86.
Sensburg: Welche BND-Stationen?
Frau K.: Seit 2001 verschiedene Referatsleitungen. Vergaberecht angefangen, dann Organisation, Leitung Referat Partnerbeziehungen, danach HBW.
Sensburg: Wann HBW?
Frau K.: 2008.
Sensburg: Was macht HBW.
Frau K.: Referat, Steuerung im Bereich Befragung Asylbewerber. Ehemals.
Sensburg: Nur Asylbewerber? Sonstige Personen?
Frau K.: Auch andere Personen.
Sensburg: Menschen, die hier neuen Aufenthaltsort finden wollen?
Frau K.: Kann man so formulieren.
Sensburg: Welches Referat in Organigramm?
Frau K.: EAC.
Sensburg: Seit 2008?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Referat gibts schon länger?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Schon seit 80er?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Gab es während 86–01, Funktionen, die für NSAUA relevant? Kooperationen mit FVEYs? Hauptperson für NSA?
Frau K.: Nein.
Sensburg: Sonst Kooperation mit Five Eyes?
Frau K.: Nein.
Sensburg: Ab 08 Referat EAC, was genaue Funktion?
Frau K.: Steuerung und Koordinierung Sachgebiete und Außenstellen. Regelmäßige Gespräche, Arbeitsergebnisse besprechen, Vorgehensweisen.
Sensburg: Prozeduren und Vorgehensweisen, Dinge von Vorgängern übernommen?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Ziel der Befragungen?
Frau K.: Informationsgewinnung nach APB.
Sensburg: In einem Satz ausführen. Kernaufgabe?
Frau K.: Informationsgewinnung zu zentralen Fragen aus Politik, Wirtschaft, Versorgungslage.
Sensburg: Erkenntnisse sie zusammengefasst, oder wer anders?
Frau K.: Verstehe ich nicht.
Sensburg: Haben sie Bericht gemacht? In jedem Haus IS-Kämpfer z.B.? Nur Beispiel. Aus Informationen aus Befragungen Berichte gemacht oder weitergesteuert?
Frau K.: Nein.
Sensburg: Weder selber gemacht noch weitergeleitet?
Frau K.: Nein. Funktionen im Referat.
Sensburg: Was mit Erkenntnissen gemacht?
Frau K.: Weitergeleitet an Analyse.
Sensburg: Welches Referat ist das?
Frau K.: Ist kein Referat, sondern Geschäftsbereich.
Sensburg: Welcher Geschäftsbereich?
Frau K.: Geschäftsbereich 2. Mehrere Andockstationen.
Sensburg: Wer entscheidet, wer Information erhält?
Frau K.: Kommt auf Information an.
Sensburg: Für uns vieles Neuland, nicht über Fragen wundern.
Erkenntnisse in kleinen Berichten zusammengefasst?Frau K.: Ja.
Sensburg: Herr X wird befragt, dann kleines Protokoll erstellt?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Noch weiteren Institutionen zur Verfügung gestellt? BAMF, Verfassungsschutz? Auch für interne Sicherheit interessant?
Frau K.: KA.
Sensburg: Nur sicherstellen, dass Weiterleitung an Abt. 2?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Mal Rückkopplung von Abt. 2 bekommen, was besonders wichtig?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Regelmäßige Absprachen?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Wer führt die Gespräche mit Abt. 2? Länderspezifische Gespräche?
Frau K.: Ja, Funktionalität beschäftigt sich mit Ein-/Ausgang.
Sensburg: Wenn in Abt. 2 Gespräche führen, wer führt die denn? Sachgebiete?
Frau K.: Auftrags- und Meldungskontrolle.
Sensburg: Wie sieht das aus?
Frau K.: Als Verarbeiter bekannt, bekommt Feedback und Steuerung, trägt die in Arbeitsbereich.
Sensburg: Beispiel? Schwer vorstellbar.
Frau K.: Wenn Nachfrage, dann werden Einzelheiten nachgefragt, wird dann verucht, Einzelheiten nachzuliefern.
Sensburg: Wenns um ein Land geht, wer sagt, auf was Wert legen? Feinsteuerung, kommunikativer Prozess? Meetings, Email, Hinweise, was beonders sensibel?
Frau K.: Nicht festgeschrieben, ist den Personen klar, wo Interesse besteht. APB. In Feintuning das, was an Steuerung vorgegeben.
Sensburg: Niemand kann APB der Bundesregierung aufsagen. Klar, dass das Basis von Befragungen ist. Kann aber nicht alles sein. Vermute, dass es Rückkopplung gibt, z.B. zu Syrien?
Frau K.: Über Jahre hinweg etabliert, schon Routine in Arbeit gebildet. Nichts Neues schaffen, Arbeitswege schon da. Eingespielte Routine.
Sensburg: Sagen, war klar. Habe das nie erlebt. Beschreiben? War nie bei ihnen.
Frau K.: Einzelne Nachfragen, die einfließen in Rückläufe auf Informationen, die gegeben werden. Zu Details.
Sensburg: Zu Einzelheiten einer konkreten Befragung? Oder Land?
Frau K.: Je nach Gegenstand. Bei Versorgungslage: „Wie war Brotpreis? Medizinische Versorgung. Wasserversorgung“.
Sensburg: Sowas käme auch an ihr Referat?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Gehen Berichte auch an Dritte? Nicht nur BND?
Frau K.: KA.
Sensburg: Bekannt, dass ihre Arbeit nicht nur für BND interessant, sondern auch AND?
Frau K.: Gehe davon aus.
Sensburg: Sagt ihnen „integriertes Befragungswesen“ was?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Alt oder neu?
Frau K.: Alt.
Sensburg: Kein Knaller? Nicht besonders?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Wie viele Befragungen durchgeführt pro Jahr?
Frau K.: Keine Konstante. Hing von Zulauf von Personen ab. Zeiten mit vielen Befragungen, die fruchtbar waren. Zeiten, wo nicht.
Sensburg: Unterschiedlich zwischen Ländern?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Wie viele Befrager? Fallzahlen?
Frau K.: Abnehmende Zahl Befrager. Habe übernommen mit vier Außenstellen, im Lauf der Zeit zurückgebaut, weil Informationsgewinn immer geringer. Standorte/Dienststellen aufgegeben.
Sensburg: Wieviel Personen?
Frau K.: Referat übernommen mit ca. 100 Personen, davon nur [überlegt]. Auch Regiepersonal, Verwaltungspersonal.
Sensburg: So an die 50?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Wieviel Befragungen pro Jahr?
Frau K.: Fluktuiert.
Sensburg: In welchen Grenzen?
Frau K.: ~300 pro Jahr.
Sensburg: 50 Befrager: Alle BND-Mitarbeiter?
Frau K.: Nein.
Sensburg: Wieviel andere auch mit Befragungen beschäftigt?
Frau K.: Bis zu zehn, auch Unterschiede. Versetzungen, Personalkörper angepasst.
Sensburg: Die zehn, wo kamen die her?
Frau K.: AND.
Sensburg: Von Five Eyes?
Frau K.: Ja.
Sensburg: USA?
Frau K.: Ja.
Entschuldigen Sie bitte [berät sich mit Eisenberg, Wolff meldet sich: Untersuchungsgegenstand (Untersuchungsgegenstand) nur USA.]Sensburg: Zehn nur USA?
Frau K.: In Zeitraum, als ich Leiterin, ja.
Sensburg: War das für Befragte ersichtlich?
Frau K.: NÖ.
Sensburg: USA, alleine Befragungen gemacht? Oder immer BND dabei?
Frau K.: Grundsätzlich Regel: Im Team mit BND. Aus personeller Hinsicht nicht 100% durchzuhalten.
Sensburg: Erkenntnisse dann BND zugeflossen?
Frau K.: BND bekommen.
Sensburg: USA Erkenntnisse auch selber genutzt?
Frau K.: Nein, nicht, dass ich wüsste.
Sensburg: Warum haben die das dann gemacht, wenn kein eigener Vorteil?
Frau K.: Haben sie doch, schließt sich nicht aus.
Sensburg: Worin Mehrwert?
Frau K.: [schaut zu Wolff, er nickt.] Haben dann andere Quellen zur Verfügung.
Sensburg: Haben die sich dann Kopie gemacht?
Frau K.: KA, weiß nur, was an Infos gekommen.
Sensburg: Mal Gedanken gemacht, was USA da machen? Was deren Intention ist? Wie die Infos nutzen?
Frau K.: [schaut zu Wolff, er nickt.] [?]
Sensburg: Gab es Berichte, die von BND genutzt und von US-Befrager zu seinem Dienst weitergeleitet wurden? Oder haben die auch eigenes Ding gebacken? Oder einheitl. Informationsgewinn?
Frau K.: Soweit ich weiß letzteres.
Sensburg: Nachvollziehbar, gleiche Erkenntnisse?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Auch wenn Befragung ohne BND?
Frau K.: Wenn im nat. Interesse, nicht unbedingt mit USA geteilt.
Sensburg: Kriterien?
Frau K.: Absprache mit Auswertung. Wenn nat. Interesse, dann nicht.
Sensburg: Details Erkenntnisgewinnung. Aus ND-Sicht tolle Erkenntnisse? Highlights?
Frau K.: Kann ich nicht beurteilen.
Sensburg: Was wäre denn relevant von bes. Wert? Handynummer von Terrorist?
Frau K.: Kein zentraler Punkt.
Sensburg: Was dann? Aktueller Brotpreis?
Frau K.: Nein, Brotversorgungslage.
Sensburg: Nach Netzwerken, Terrorzellen, Kontakten nicht prinzipiell gesucht?
Frau K.: Nein.
Sensburg: Vllt. für USA relevant? Andere Fragen gestellt?
Frau K.: Nein, medical intelligence, keine Handynummern.
Sensburg: Wundert mich. Was ist medical intelligence?
Frau K.: Krankenhäuser in Gebieten, Versorgung, Ausstattung.
Sensburg: Häufigkeit von Verletzungen, genug Chirurgen?
Frau K.: Ja.
Fragerunde 1: Linke (12:47)
Renner: An Auswahl von Befragten, USA beteiligt?
Frau K.: Zunächst nicht.
Renner: Was heißt das?
Frau K.: Selektion durch BND erfolgt.
Renner: Und dann?
Frau K.: Festgestellt, ob Person rein nat. Interesse ist oder zusammen mit USA.
Renner: Wenn man von Menschen in Zusammenhang mit Selektion spricht, bekommt man in diesem Land Gänsehaut. Keine Bitten von USA zu Herkunftsländern, bestimmten Personen?
Frau K.: Daran erinnere ich mich nicht.
Renner: USA nie gesagt, uns interessiert irgendetwas verstärkt?
Frau K.: Keine Erinnerung.
Renner: Erinnerungen an andern Stellen zu Details, jetzt nicht. Schwierig. Wie BND in den Befragungen vorgestellt?
Frau K.: NÖ.
Renner: Warum?
Eisenberg: Geht um Methoden.
Renner: Was ist darunter zu verstehen?
Frau K.: Methodenschutz.
Renner: Legendiert vorgestellt?
Frau K.: NÖ.
Renner: Will keine Details, nur ob?
[Wolff berät sich, Eisenberg redet, Wolff geht zu Eisenberg und Zeugin, Besprechung.]
Frau K.: Legendierung erfolgt unter HBW.
Renner: US-Partner, auch Legende HBW?
Frau K.: Gehe davon aus.
Renner: Tja. In welcher Form Befragungen von USA schriftl. nachgereicht, wenn Einzelbefragungen?
Frau K.: Ja, gewiss.
Renner: Jede Befragung?
Frau K.: Gehe davon aus.
Renner: Wenn Befragung durchgeführt, welchen Zweck geäußert gegenüber Befragten?
Frau K.: Nie selber teilgenommen, KA.
Renner: Waren Teil Nachrichtengewinnung. Wenn Legende, dann sicherlich besprochen, wie Quelle zum Reden bringen. Referatsbesprechungen, Austausch? Kann ja sein, dass Befragter nicht antworten will.
Frau K.: [Wolff berät sich weiter.] Behörde als solche dargestellt, Freiwilligkeit klargemacht.
Renner: Was gesagt, das Ziel der Behörde?
Frau K.: Schwierig, fließt über in Methodik.
Renner: Hat mit Methodik nichts zu tun. Was gesagt, muss doch irgendwas sein?
Habe mehrfach Gefühl, dass Eisenberg auch inhaltl. Hinweise gibt. Das nicht zulässig. Nur ob Aussage oder nicht. Bitte, das auf solches zu beschränken. Erweckt den Eindruck, dass auch inhalt. Hinweise.
Eisenberg: Wollen sie, dass ich etwas dazu sage?
Sensburg: Nein, wollen wir nicht.
Renner: Wie der befragten Person vorgestellt?
[Eisenberg flüstert.]
Notz: Will sich Vorsitzender das gefallen lassen?
Sensburg: Rechtl. zulässig.
Frau K.: Gesagt, HBW sammelt Informationen. Keinen Einfluss auf Asylverfahren, frewillig.
Renner: Wie ist Erklärung? Jedem Befragten so gesagt?
[Eisenberg redet dazwischen.]
Frau K.: War Weisungslage.
Eisenberg: Sie war doch nicht dabei.
Renner: So durchgesetzt?
Frau K.: Gehe davon aus.
Fragerunde 1: SPD (12:58)
Flisek: Freiwillige Befragung. Also braucht es keine Rechtsgrundlage. Es werden sensible Daten gesammelt, brauchen Rechtsgrundlage. Sie wissen auch, dass es nach Datenschutz-Recht entweder gesetzl. Grundlage oder Einverständnis des Betroffenen braucht.
Frau K.: Verstehe nicht ganz.
Flisek: Rechtsgrundlage?
Frau K.: BND-Gesetz.
Flisek: Wo genau?
Frau K.: Verstehe nicht.
Flisek: Was Rechtsgrundlage für Tätigkeit in Abteilung? Konkreter als ein Gesetz.
Frau K.: Sprechen sie §8 und §9 BND-Gesetz an?
Flisek: Was steht da drin?
Frau K.: Kann ich nicht auswendig. Tut mir leid.
Flisek: Reicht für Übermittlung an AND aus?
Frau K.: [berät sich mit Eisenberg.] Gehe davon aus, dass Rechtsgrundlage §8 BND-Gesetz war.
Flisek: [zitiert §8] Lasse das bei Informatikern durchgehen, aber nicht bei Volljuristin. Sage auf ersten Blick, §8 passt nicht.
Frau K.: Kann Frage nicht beantworten.
Flisek: Freiwilligkeit. Komme aus Passau, habe viel Kontakt mit Flüchtlingen, weiß, wie der Prozess abläuft, wie Menschen eingeschüchtert sind. Dann fragt man die: „Wollen sie uns Angaben machen über pol. Verhältnisse oder Personen?“ Sollen ja nicht über Wetter in Hindukusch berichten. Wie macht man das, dass das freiwillig ist?
Frau K.: Worin besteht Frage?
Flisek: Rede doch verständlich. Wie macht man das, dass jemand in so einer Situation freiwillig redet?
Sie müssen ganz schön lange nachdenken. Wie lange das geleitet? 6 Jahre, nicht lange her. Sind in einem UA, bitte wahrheitsgemäß und umfassend Angaben machen, wie bei Gericht.
Eisenberg: Zeugin braucht Pause.
Flisek: 5 Minuten Unterbrechung. (13:07)
Frau K.: Umstände sind anders als bei Grenzübergang. Gehe nicht von belastender Situation aus.
Flisek: Wie stellen sie das sicher? Finde das ja positiv, will nur wissen.
Frau K.: Befragten waren in Asylverfahren, Anhörung des BAMF schon erfolgt. Hat mit Registrierung nichts zu tun.
Flisek: Schon klar, also schon länger hier und entspannter?
Frau K.: Richtig.
Flisek: Nicht gesagt, wenn Informationen, dann Einfluss auf Asylverfahren?
Frau K.: Im Gegenteil, gesagt, dass kein Einfluss. War Vorgabe.
Flisek: Wenn jemand nicht so gute Chancen auf Bleiberecht hatte und Probleme im Herkunftsland, dann Konstruktion, dass er nachträglich anerkannt wird? Haben doch beim BAMF interveniert.
Frau K.: Das war doch Praxis, wusste der Befragte nicht.
Flisek: Spricht sich das nicht rum?
Frau K.: KA.
Flisek: Halte das für lebensfremd, dass Befragte Eindruck haben, das hätte keine Konsequenz für Verfahren. Will nur Bild von der Situation bekommen.
Frau K.: Hm.
Flisek: Vllt. dann NÖ. Sicherstellung: 100 Mitarbeiter, 50 Befrager, 10 USA. 300 Befragungen pro Jahr.
Frau K.: Etwa.
Flisek: Kommt mir rel. überschaubar vor, hatten Befrager noch andere Aufgaben?
Frau K.: Während der Zeit hat sich Informationsaufkommen geändert, deshalb auch Dienststellen geschlossen.
Flisek: Befrager nichts anderes gemacht?
Frau K.: Nein.
Flisek: Also im Durchschnitt 5–6 Befragungen pro Jahr?
Frau K.: Ja.
Flisek: Nicht schlecht. Wie Befragungen zusammen mit USA? Aber 50 unterbeschäftigte Befrager, drehen die 40 Wochen Deutschlandäumchen? Sie erzählen, aus Kapazitätsgründen USA alleine? Daraus wird kein Schuh.
Frau K.: Fluktuierte, manchmal nur sechs Befragungen, manchmal mehr.
Flisek: USA nur aus Kapazitätsgründen alleine? Bleiben dabei?
Frau K.: Ja.
Flisek: Wann war das z.B.?
Frau K.: In letzten Jahren, hing mit Rotation der deutsch. Mitarbeiter zusammen. Was auch personalgebunden, die neuen, jungen Leute einzuarbeiten.
Flisek: War das Ausnahme oder Regelfall, dass USA alleine?
Frau K.: Grundsätzlich Ausnahme.
Flisek: Aha, grundsätzlich. Wie sichergestellt, dass USA sich an Standards für deutsche Befrager gehalten?
Frau K.: Mit USA Richtlinien aufgestellt. Sicherheit, Arbeit, Berichte, usw.
Flisek: Jemals Beschwerden über Befragungen?
Frau K.: Nicht angekommen.
Flisek: Nichts zu Ohren gekommen? Ihre Wahrnehmung?
Frau K.: Hörensagen, nicht unmittelbar.
Flisek: Was gehört?
Frau K.: Aus der Zeitung.
Flisek: Nicht Dienstbereich?
Frau K.: Nein.
Flisek: Problematisiert, auf welcher Rechtgrundlage USA da rein gehen?
Frau K.: KA.
Flisek: 2013 Weisung durch Bundeskanzleramt. Geändert, ob USA alleine befragen dürfen?
Frau K.: War die Weisung, dass nicht alleine.
Flisek: Haben gesehen, dass viele Dinge angeordnet werden. Warum ihrer Meinung nach diese Weisung?
Frau K.: KA.
Flisek: Gab es Vorbereitung, Besprechung, Stellungnahme, aus dem blauen Himmel?
Frau K.: KA.
Flisek: Schade, schade.
Fragerunde 1: Grüne (13:21)
Notz: Abt. nichts anderes gemacht, als Asylbewerber zu befragen?
Frau K.: Keine Abt., war Referat.
Notz: Also Referat nichts anderes gemacht?
Frau K.: [berät mit Eisenberg.] Im nat. Interesse andere Befragungen, weil Orga-Frage nach Kosten-Nutzen. Andere Felder ausprobiert, Flughafenbefragungen.
Notz: Menschen, die mal in Deutschland einen Stop gemacht haben? Stelle Frage, weil 50 legendierte Befrager, kommt mir spanisch vor. Gab es Tarnabteilung einer Tarnabteilung? Also Befragungen an Flughäfen?
Frau K.: NÖ.
Notz: Anzahl? 1200? 30?
Frau K.: KA.
Notz: Ungefähr?
Frau K.: Zweistellig.
Notz: Finde es erstaunlich, dass nie an Befragung teilgenommen.
Frau K.: Ja.
Notz: Nicht mal zugehört oder geschaut?
Frau K.: Nein.
Notz: Nie?
Frau K.: Nein.
Notz: Wie Referat leiten, wenn sie an wesentl. Aufgabe nie teilnehmen? Wie beurteilen? Wie Effizienzprüfung?
Frau K.: Zwischenvorgesetzte, Sachgebietsleiter, Außenstellenleiter. Regelmäßige Tagungen, da nachgefasst.
Notz: Was haben sie ganzen Tag gemacht?
Frau K.: Gesteuert, wie Arbeit abzulaufen hat. Habe ja Akten gelesen.
Notz: Wie wurde bei Befragungen aufgezeichnet? Tonband? Stift und Zettel?
Frau K.: Stift und Zettel. Regelarbeitsgerät.
Notz: USA auch, hatten die Computer?
Frau K.: Hatten auch Computer.
Notz: Auch die Deutschen?
Frau K.: Ja.
Notz: Also Regel Stift und Zettel, aber auch Computer.
Frau K.: Ja, Notizen machen, abgleichen.
Notz: Was hat Befrager mit in Gesprächsraum genommen? Scheint Problem zu sein.
Frau K.: Einige Laptops im Einsatz, auch Schreibblöcke und Stifte.
Notz: In welches Programm/Datenbank Ergebnisse eingegeben?
Frau K.: Kann ich im Detail nicht sagen.
Notz: Kaufe ich ihnen nicht ab, dass sie nicht sagen können, was mit Ergebnissen passiert. In welche Datenbank haben Deutsche eingegeben, in welche USA?
Frau K.: Informationsweg. Informationsoberflächen, Datenströme.
Notz: Aber nicht auf Stift und Zettel.
Frau K.: Ja.
Notz: Also Fragebögen in Computer?
Frau K.: Im Nachgang.
Notz: Was war denn im Nachgang, was ist mit Infos passiert?
Frau K.: An Auswertung geliefert.
Notz: Wo?
Frau K.: An zuständige Stellen.
Notz: Wer ist das? Ist sehr zäh hier.
Frau K.: Hm.
Notz: Wir dürfen das fragen, sind der Bundestag.
Frau K.: Zuständiger Bericht aus Geschäftsbereich 2, der damit befasst ist.
Notz: Arbeite nicht bei BND, habe KA. [Richtung Bundesregierung: Solche verunsicherte Zeugen zu schicken, nicht in Ordnung.
Sensburg: Müssen auf die Uhr gucken.
Notz: Müssen meine Fragezeit ja mindestens verdoppeln, so wie das hier läuft.
Sensburg: Nein, eher verkürzen.
Eisenberg: 5 Minuten Pause, Zeugin ist entkräftet. (13:31)
[Wolff redet mit Frau K. und Eisenberg.]
Fragerunde 1: Union (13:36)
Warken: Wer Vorgesetzter?
Frau K.: Unterabteilungsleiter und Abteilungsleiter.
Warken: Welche Abt.?
Frau K.: Hat Bezeichnung gewechselt, ursprüngl. Abt. 1, dann EA.
Warken: HBW 2014 aufgelöst, Aufgaben jetzt in anderem Referat?
Frau K.: Nicht verfolgt.
Warken: Was machen sie jetzt? Nichts mit Untersuchungsgegenstand?
Frau K.: Gar nichts damit zu tun.
Warken: HBW über 50 Jahre alt. Wie hat sich die Befragungszahl entwickelt? Waren 300 Befragungen nur alleinige Befragungen?
Frau K.: Beides, soweit ich mich erinnere. Aufkommen in letzten Jahren weniger. 90er Jahre waren gute Jahre. Aber ich kam relativ spät, bis zum bitteren Ende.
Warken: Woran machen sie fest, dass bessere Jahre? Woran machen sie das fest?
Frau K.: Hängt an Zulauf von Asylbewerbern.
Warken: Aber Auftrag gleich geblieben?
Frau K.: Ja.
Warken: Gründe für Auflösungen?
Frau K.: Gab org. Nachfragen, in welchem Zuschnitt aufrecht erhalten. Sachgebiete organisatorisch aufgelöst, Außenstellen geschlossen, Personal zurückgebaut.
Warken: Legt Vermutung nah, dass Tätigkeiten endgültig aufgegeben, jetzt andere Abt., anderes Referat, komplett aufgegeben?
Frau K.: Nur verfolgt bis 2014, ging ja auch durch Presse.
Warken: Also wirklich beendet?
Frau K.: Mein Auftrag endete.
Warken: HBW auf Asylbewerber und Aussiedler konzentriert. Wo waren Befragungen?
Frau K.: Unterschiedlich. Sowohl in Aufnahmestellen, auch in Cafes, was sich angeboten hat.
Warken: Auch bei Menschen zu Hause?
Frau K.: Was heißt zu Hause? Das war ja ihr Zuhause.
Warken: Also nur am Anfang?
Frau K.: Ja.
Warken: In Aufnahmestellen: Hatten sie da Räumlichkeiten, organisatorisch getrennt?
Frau K.: Passierte, ohne dass Heimleitung Bescheid wusste, keine eigenen Räume.
Warken: Welche Regionen waren im Fokus, thematische Schwerpunkte?
Frau K.: Hängt mit pol. Entwicklung weltweit zusammen, Krisengebiete. Balkan, Mittlerer, Naher Osten.
Warken: Nicht alle Asylbewerber gefragt. Woher wussten sie, wann sich Kontaktaufnahme lohnt?
Frau K.: Anhörungsprotokolle gelesen, ausgewählt, wenn befragungsrelevant.
Warken: Von wem Protokolle bekommen?
Frau K.: BAMF.
Warken: Vorabbesprechung?
Frau K.: Ja, ob Person aussagerelevant.
Warken: Wer hat das entschieden, mit AND?
Frau K.: Grundsätzlich BND.
Warken: Aber auch AND?
Frau K.: Ja.
Warken: Wie war Anteil von Vorgesprächen zu tatsächlicher Befragung?
Frau K.: KA.
Warken: Mitarbeiter haben sich als HBW ausgegeben, kam auch anderes vor?
Frau K.: Weiß nichts anderes.
Warken: Zusammenarbeit mit AND, wer genau? CIA?
Frau K.: [Eisenberg berät sich.] Ausschließlich mit DIA.
Warken: DIA?
Frau K.: Defense Intelligence Agency.
Warken: Welche Voraussetzungen brauchten Befrager? Gab es auch Ablehnungen?
Frau K.: Ja, wollten Sprachkenntnisse. Deutsch, auch andere Sprachen.
Warken: Wenn Ablehnung, konnten sie dann darauf einwirken?
Frau K.: Ja.
Warken: Wer hat Ablauf und Inhalte der Befragung festgelegt? AND und BND gleichberechtigt?
Frau K.: BND hatte Rolle des Hauptbefragers. AND-Befrager hat sich dazugesellt.
Warken: Konnte aber frei fragen?
Frau K.: Joa…
Warken: Fragen vorher besprochen, vorher genehmigt?
Frau K.: Ja, mit Einsatzleiter besprochen.
Warken: Hielt man sich daran? Frei in Rahmen eines Themas?
Frau K.: Ja, vorher geschaut, was könnte Zeuge wissen.
Warken: Gab es Konflikte?
Frau K.: Wüsste ich nicht.
Warken: Wie Ergebnisse festgehalten? Laptops von beiden Seiten?
Frau K.: Zur Illustration: Als Hilfsmittel auch Computer herangezogen, nach dem Motto Google Earth. Gefragt: Region zutreffend, Standort Krankenhaus?
Warken: Also örtliche Gegebenheiten erläutern lassen? Bei Google Earth?
Frau K.: Ja.
Warken: Dafür PCs ausschließlich gebraucht? Auch darauf mitgeschrieben? Spezielles Programm? Archiviert, direkt in Befragung?
Frau K.: Danach, Stichworte gefunden, Meldungen zusammengefasst.
Warken: Stichworte mitgeschrieben und archiviert?
Frau K.: Ja, wurde zu Bericht.
Warken: AND auch so gemacht?
Frau K.: Ja. Hat sich geeinigt, wer Bericht verfasst.
Warken: Heißt, AND hat ggf. auf seinem PC mitgeschrieben und am Ende konnte er selbstständig damit umgehen. Kein Einfluss, was mit den Informationen passiert? Wurde ja auch Wert gelegt darauf, dass Meldung angeschaut wird? Wie sicherstellen, dass alles, was zu Tage getreten ist, vorher nochmal überprüft wird, bevor es an AND geht?
Frau K.: Haben über Jahre vertrauensvoll zusammengearbeitet. Hätte dann zu Vertrauensverlust geführt, war ja nicht im Sinne des AND.
Warken: Sicher sagen können sie das nicht?
Frau K.: Kann nur davon ausgehen.
Warken: Welche Software hat USA verwendet?
Frau K.: Bearbeitungssoftware sehr spezifisch und technisch. Hatte Einheit, die sich damit beschäftigt hat. Systeme waren getrennt, haben nicht USA und Deutschen nebeneinandergesetzt, haben sich nicht über die Schulter geguckt. Inneramerikanisches und deutsches Informationsbearbeitungssystem. Bin kein Techniker.
Warken: Also beide mit Laptops, jeder mitgetippt, dann geeinigt, wer Bericht tippt? War das spezielles Programm?
Frau K.: Kann mit speziellem Programm nicht viel anfangen. Gibt Meldungssystem, das wird befüllt.
Warken: US-System war eigenes, sie hatten keinen Zugriff?
Frau K.: Waren integrierte Befragungswesensmeldungen. Waren als amerikanisch erkennbar.
Warken: Aber nun beide zugänglich. USA hatte schon eigene Datenbank, darauf hatten sie auch keinen Zugriff?
Frau K.: Sie fragen nach Link, gab das Informationslink.
Warken: Geht mir nur darum: Wusste deutscher Kollege, mit was Amerikaner mitschreibt?
Frau K.: Doch, hat sich gemeinsam über Ergebnis drübergebeugt.
Warken: Aber USA konnten speichern ohne ihren Einfluss?
Frau K.: War die Verarbeitungsoberfläche.
Warken: Die getrennt war?
Frau K.: Ja.
Warken: Dann gemeinsames Ergebnisprotokoll in integriertem System? Hat man gesehen, von wem der Bericht war?
Frau K.: Genau, Befrager sowieso, notiert: Hat soundsolange gedauert, daundda, Ergebnis.
Warken: Amerikaner hat reinen Mitschrieb behalten? Auf Laptop, Block?
Frau K.: Ja.
Warken: Zahl der Meldungen der HBW? Jährlich, monatlich?
Frau K.: KA.
Warken: Mehrwert für BND bei gemeinsamer Befragung? Hätte Deutschland nicht die selben Ergebnisse erzielen können? Gab es Spezialwissen der Amerikaner?
Frau K.: Hatten Sprachkapazitäten, kein kostspieliger Dolmetscher nötig gewesen.
Warken: Also USA mit Befragtem in Landessprache unterhalten? (!)
Frau K.: Ja.
Warken: Welche Legende US-Mitarbeiter?
Frau K.: HBW.
Warken: Befrager haben auch deutsche Tarnpapiere bekommen?
Frau K.: Ja.
Warken: Warum erforderlich?
Frau K.: Gehört zu Methodik. NÖ.
Warken: Welche Rechtsgrundlage?
Frau K.: BND-Gesetz.
Warken: Jemals Missbrauch der Dokumente?
Frau K.: Nein.
Warken: Wie lange hat AND-Mitarbeiter deutsche Papiere behalten?
Frau K.: Bei Versetzung eingezogen und vernichtet.
Warken: [legt Protokoll 2. Quartalsbericht vor; MAT A BND 2–3‑10, Order 375, Blatt 350ff] „Leider wirkt sich Vorschrift gemischter Teams negativ aus. Mangel an Deutschlands Befragerkapazität führt zu Untätigkeit. Frau K. stimmte Vorschlag zu, dass auch Anwesenheit eines deutschen Praktikanten und Bürosachbearbeiters die Vorgaben der gemischten Teams erfüllt.“
Frau K.: Ja.
Warken: Warum?
Frau K.: Personalverknappung, Mutterhaus erwartet gewisse Leistung. Haben versucht, Ausweg zu finden. Haben langjährige Mitarbeiter, die nicht Befrager waren, mitgeschickt. Oder gestandenen Praktikant.
Warken: BND-Hoheit bei Befragung noch gewährleistet?
Frau K.: Gab Vorbesprechung. Vorgaben waren klar, abgestimmt.
Fragerunde 2: Linke (14:07)
Renner: Noch weitere Unterlagen vom BAMF bekommen?
Frau K.: KA.
Renner: Herr Eisenberg weiß es auch nicht. Waren bei Anhörungen Mitarbeiter von BAMF dabei?
Frau K.: Nein.
Renner: Waren sie bei Anhörungen des BAMF dabei?
Frau K.: Nein.
Renner: Auf welcher Grundlage Dokumente von BAMF bekommen?
Frau K.: BND-Gesetz.
Renner: Aber Asylverfahrensgesetz §8 einschlägig. [zitiert] Von BND nicht die Rede. Nun, auf welcher Rechtsgrundlage von BAMF Anhörungsprotokolle erhalten?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere aus BND-Gesetz, §8 oder §9. Geht ja grundsätzlich um Informationen an den BND.
Eisenberg: Können sie mal vorlegen, was sie vorgelesen haben?
Renner: Möchte keine Antwort aus BND-Gesetz, sondern Erinnerung der Zeugin. Ich gehe davon aus, dass für Übermittlung von Daten Asylverfahrensgesetz einschlägig.
Sagten, gebe auch Verfahren an Flughäfen? Auch Fluglisten vorgelegt bekommen?
[Wolff meldet sich: Flughafenverfahren nicht Untersuchungsgegenstand.]
Renner: Hat was damit zu tun. Wurden an Flughäfen Asylbewerber und Spätaussiedler befragt?
Frau K.: Nein.
Renner: Normale Transitreisende, Touristen?
Frau K.: Ja.
Eisenberg: Nicht Untersuchungsgegenstand.
Frau K.: USA waren daran nicht beteiligt.
Renner: USA haben auch nicht die Daten aus Flughafenbefragung bekommen?
Frau K.: Nein.
Renner: Frage zu Organisatorischem und Inhaltlichem. Am 28.11.2013 gab es mündliche Frage in Plenum, Antwort: „Immer organisatorische und inhaltliche Aufsicht durch BND.“ Jetzt: Vorzug, dass USA Landessprache der Flüchtlinge konnten. Wenn deutscher Praktikant danebensaß, wie konnte der kontrollieren, was gefragt wird?
Frau K.: Haben im Nachhinein Bericht gesehen.
Renner: Da kann man ja sonstwas reinschreiben. Z.B. „Habe nach dem Brotpreis gefragt“. Aufsicht nicht gewährleistet, USA konnten fragen, was sie wollten.
Frau K.: Das was niedergelegt war, war ja auch deutsch.
Renner: Kann ja auch falsch sein. Kennen sie Begriff „hidden agenda“ oder „Segeln unter falscher Flagge“. Kann noch mehr Begriffe aufzählen. Jemals gefragt, ob USA 100% ehrlich?
Frau K.: Kein Anlass zu Zweifel.
Renner: Welche Sprache Berichte?
Frau K.: Deutsch.
Renner: Auch US-Amerikaner?
Frau K.: Ja.
Renner: Gab es auf US-Seite Pendant zu Ihnen?
Frau K.: Nein, nur Teamleiter.
Renner: Saß auch bei ihnen?
Frau K.: In Außenstelle.
Renner: Wo?
Frau K.: Veränderung über Jahre.
Renner: Beispiel?
Frau K.: In Berlin.
Renner: Wo saß wann Teamleiter?
Frau K.: Nicht mehr genau einordnen. Solange ich an Stelle, in Berlin.
Renner: Wo saß der? BND, US-Botschaft?
Frau K.: BND-Liegenschaft.
Renner: Was stand an seiner Tür?
Frau K.: NÖ.
Fragerunde 2: Union (14:21)
Warken: Von Seiten AND, anderes Personal als Normalbefrager?
Frau K.: Gelegentlich.
Warken: Welches genau?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere, Auswerter.
Warken: Direkt teilgenommen?
Frau K.: Ja, erinnere nicht genau.
Warken: Warum? Wurde bestimmt vorher besprochen?
Frau K.: In Zusammenhang mit Auswertung. Entschied ja, ob nat. Interesse vorlag oder AND dabei sein kann. Im Fall des Falles auch Befragung mit AND-Auswerter.
Warken: Welche Gründe, Besonderheiten bei Befragtem?
Frau K.: Besondere Sachgruppen.
Warken: Nochmal Anfragen/Antwort Staatssektretär Dr. Schröder auf Frage von MdB Korte: „Meldungen werden bei Bedarf bereinigt. Rund 60% der Meldungen gingen an AND.“ Betont, dass Fachaufsicht des BND und Ergebnisse vorher überprüft. Ist dann schon ein bisschen weltfremd, zu sagen, dass Fachaufsicht des BND bestanden hat, weil Befrager seine Mitschriften direkt weitergeben konnte?
Frau K.: Muss sich vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen. Kein Anlass zu Zweifeln.
Warken: Bundesregierung hat gesagt, keine Weitergabe von milit. Daten. [Dokument MAT A BND 2–5‑10, Ordner 413, VS-Nfd., Email von 5.11.2013] „EAC wird vor Hintergrund akt. Presse gebeten, bis auf weiteres keine Daten mit Relevanz für mögliche Angriffsziele weiterzugeben.“ Erläutern, bis zu diesem Zeitpunkt Weitergabe?
Frau K.: Bezieht sich auf Sensibilisierung auf bestimmte Vorgänge, Geodaten.
Warken: Hat vorher sein können, dass einer ein Kreuzchen für mögl. Angriffsziel genannt hat und AND das verwerten konnte? Also ab Zeitpunkt der Mail hat man sowas nicht mehr gemacht?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere damals Presseberichte, die auf Drohnenszenario eingegangen sind. Insgesamte Sensibilisierung bei Informationsbeschaffung. Aufpassen, mögliche Relevanz für Angriffsziele.
Warken: Also vorher mögl. Angriffsziele?
Frau K.: Nein, war vorsorglich.
Warken: [Dokument Tagungsprotokoll 24./25.10.2007: MAT A BND 2–1‑d, Ordner 346, Seiten 34ff, VS Nfd.] „Sperrung von Quellen aus Palästina, Syrien, Libanon: Keine Veränderung derzeitige Regelung. Aber Ortsangaben, Beschreibungen, milit. taktische Informationen. Vermeiden, dass Partner von gesperrter Meldung Kenntnis erlangen. Vorprüfung ausschließlich durch P1-Befrager vorzunehmen.“ Seit wann Regelung?
Frau K.: Zeit vor meiner Referatsleitung.
Warken: Was Auslöser der Regelung?
Frau K.: KA.
Warken: Hatte noch während ihrer Zeit bestanden?
Frau K.: Müsste.
Warken: Infos, dass sie AND dennoch zur Kenntnis gelangten?
Frau K.: KA.
Warken: 19.12.2008: „Gemäß Weisung 12c, 2006 soll bei Befragungen Palästina, Jordanien,Libanon, Syrien, … kein Kontakt nur durch AND-Befrager erfolgen … Keine Informationen ohne Genehmigung weitergeben.“ Klingt, als ob bis 2006 milit. nutzbare Ergebnisse weitergegeben, danach in Einzelfällen möglich. Richtig?
Frau K.: Vor Amtsantritt, KA.
Warken: Aber wäre möglich gewesen. Nach welchen Kriterien Weitergabe?
Frau K.: Entscheidung pol. Ebene.
Warken: Sie nicht damit befasst?
Frau K.: Anfrage.
Warken: Haben sie gemacht?
Frau K.: Ja.
Warken: Kam das öfter vor? Eher zugestimmt/abgelehnt? Begründungen?
Frau K.: Pol. Abwägungsprozess, kein Massenvorgang.
Warken: [Dokument MAT A BND 2–3‑2b, Ordner 274, 12.1.2006] „Bei Recherchen haben sich in Zeitraum ? 170 Meldungen ergeben, die an AND verteilt wurden. Mehrzahl Lokalisierung von Objekten. Nur 27 der Meldungen durch AND-Befragungen. Aussage, ob Quellen in Beisein BND befragt, nicht möglich. Weisung, dass bis Ende Irakkrieg keine alleinige AND-Befragung, nicht zu beurteilen.“ Wie bewerten sie Aussagen?
Frau K.: Vor meiner Zeit.
Warken: Also vorher Befragungen nur von AND-Mitarbeiter, bei denen Weiterleitung von milit. nutzbaren Infos kam?
Frau K.: KA, 2006. Gabs 2006 schon Google Maps?
Warken: [Dokument, 2005] „Partnersystem zu Befragung mit Satellitenbildern brauchte zwei leistungsfähige Notebooks. Also gab es Satellitenbilder.“ Also milit. Infos abgefragt?
Frau K.: Milit. und milit. nutzbar unterscheiden.
Warken: Sachinformation vs. taktische Information.
Weil milit. Information nicht gleichzeitig nutzbar? Also milit. Info weitergegeben und dann gezeigt, ob auch nutzbar? Wurde von ihnen geprüft?
Frau K.: Z.B. wenn auf Satellitenbild Gebäude zu sehen: Dann Frage, wird milit. genutzt oder nicht? Ist milit. interessant, muss aber nicht taktisch nutzbar sein.
Warken: Information an sich wäre an AND weitergegeben worden?
Frau K.: KA zu Zeitraum vor meiner Leitung. Rest NÖ.
Warken: Jahresbericht 2005: Partner 3, System für Satellitenbilder, 2 Notebooks nötig. Wenn System von AND, sicherstellen, dass Information nicht direkt zu AND gegangen?
Frau K.: Kein Anlass, das zu glauben.
Warken: Über Vor- und Nachbesprechung hinaus keine bes. Sicherstellung?
Frau K.: Ja.
Warken: Anderer Bereich. Zusammenarbeit HBW mit BAMF: Welche Arten von Informationen ausgetauscht? Eigene Worte?
Frau K.: Beamten im BAMF gehabt, der Kontakte gepflegt hat, Scharnierstelle.
Warken: Regelmäßger Austausch oder regelmäßiger Mitarbeiter?
Frau K.: Regelmäßiger Mitarbeiter.
Warken: Gab es Schulungen zu Asylrecht z.B.?
Frau K.: Nein.
Warken: In Entscheidungsvorlage an BND-Präsident steht: BAMF gab zentrale Tips für Befragungen. Gibt Tips zu Asylbewerber über EAC an BND. Informationsgesuch BND auch pauschale Übermittlung zu pers. Daten von Asylbewerber. EAC verteilt Hinweise in Außenstelle des Befragungswesens. EAC in Nürnberg, war das der Mitarbeiter, von dem sie sprachen?
Frau K.: Ja.
Warken: Wie eng Zusammenarbeit?
Frau K.: Regelmäßige Fachkontakte.
Warken: Gab Mail an sie am 6.11.2012: Interne Abstimmung um parl. Anfrage. [MAT A BND 2–1e, Ordner 347, Blatt 111,112] „Bei Beantwortung der Frage tue ich mir schwer, Rechtsgrundlage zu finden bzw. zu kreieren. (!) Kann auf 4/4a BDSG nicht zurückgreifen. Sonstige Übermittlungsbestimmungen gibt es nicht. Übertragung an HBW sonst nicht vorgesehen. §8 BND-Gesetz geht nicht, weil Übermittlung an HBW, weil eigenständige Behörde.“ Erläutern!
Frau K.: Doppelcharakter der Befragungsstelle. BND-Stelle und nach außen eigene Behörde. 2012 war noch nicht HBW enttarnt als BND. Deshalb BND-Gesetz nicht unmittelbar anwendbar.
Warken: Rechtsgrundlage aufgeworfen und verworfen, was war für sie Grundlage?
Frau K.: §8 BND, war ja BND-Beamtin.
Fragerunde 2: Grüne (14:48)
Ströbele: Hängt nicht davon ab, für wen sie arbeiten, sondern ob sie enttarnt sind. Meinen sie das ernst?
Frau K.: Habe grade Gegenteil gesagt.
Ströbele: Haben gesagt, auch damals BND-Gesetz angewendet. Waren Zwitterbehörde.
Frau K.: Schon schlüssig, Unterschied ob Argumentation aus HBW oder BND.
Ströbele: Was denn?
Frau K.: Kein Bruch für BND, kann unmittelbar auf BND-Gesetz zurückkommen.
Ströbele: Sie sind doch Teil des BND, werden darüber bezahlt. Richten sich nach BND-Gesetz, aber sind keiner. Einschränkungen für BND gelten nicht. Wo gesetzl. Grundlage für Informationen von BAMF über Flüchtlinge?
Frau K.: Bin immer BND, also BND-Gesetz. Wenn gefragt als HBW, dann steht BND-Gesetz nicht zur Verfügung.
Ströbele: Wie gegenüber BAMF aufgetreten. BND?
Frau K.: Ja.
Ströbele: Also waren sie das auch, dann hätten sie doch keine Daten kriegen dürfen. Sie sind Juristin.
Frau K.: Aus BND heraus konnte ich mich darauf berufen. [Erheiterung bei Wolff.]
War BAMF bekannt, dass HBW BND war.
Ströbele: Von Anfang an?
Frau K.: Ja.
Ströbele: Warum geben die ihnen dann Informationen ohne gesetzl. Grundlage?
Frau K.: Dürfen sie doch.
Ströbele: Wo in BND-Gesetz, dass sie Infos von BAMF kriegen dürfen?
Frau K.: Spezialfall, der nicht im BND-Gesetz steht. Ist Regelung, die für den BND gilt.
Ströbele: Haben ohne Rechtsgrundlage gearbeitet…
Haben gesagt, milit. Infos müssen nicht nutzbar sein. Waren Panzerstellungen u.ä., sagen sie das waren milit. Infos, die nicht nutzbar sind? Erst wenn die Bombe drauffällt? Abenteuerliche Begründung. Waren milit. Infos von ihnen nicht auch milit. nutzbar?
Frau K.: KA.
Ströbele: Wenn sie bei Befragung mit/ohne AND bei Informanten waren, auch nach Wilmersdorf eingeladen?
Frau K.: Ausnahmefall.
Ströbele: Stand da BND dran?
Frau K.: Nein.
Ströbele: Wussten die, wo sie hinkommen?
Frau K.: HBW.
Ströbele: Haben sie gesagt, dass sie ein ND sind?
Frau K.: War nie an Befragung beteiligt.
Ströbele: Sollten Mitarbeiter reinen Wein einschenken?
Frau K.: Nein, waren von HBW.
Ströbele: Flüchtling aus Somalia kann sich darunter nichts vorstellen. Wurde das erklärt?
Frau K.: Nein.
Ströbele: Bewusste Irreführung, Karten nicht auf Tisch gelegt. War deren Risiko. Wenn sie bei Befragung rausbekommen haben, dass dieser im Irak in Labor beschäftigt war mit Giftgas. Oder aus Somalia hat Onkel bei Islamisten beschäftigt. In solchen Fällen diese Person selber weiterbefragt, oder gab es Stelle im BND, wo bei gravierenden Fällen weitergegeben wurde für mehr Befragung?
Frau K.: Schließe ich nicht aus.
Ströbele: Somalia-Fall in ihrer Zeit. Haben sie selber mal für Flüchtlinge interveniert, Ausländeramt, BAMF, zügigere Bearbeitung. Wissen sie von solchen Gesprächen, selbst teilgenommen?
Frau K.: Selbst nicht teilgenommen, Rest NÖ.
[Sitzung unterbrechen, weil namentliche Abstimmung (14:59)]
Fragerunde 2: SPD (15:23)
Sensburg: Zeugenbeistand fehlt.
Zwischenruf: Das ist ja gar nicht so schlecht.
Flisek: Haben fast alle wesentlichen Bereiche berührt. Frage: Waren bei Befragung nie beteiligt? Waren sie mal anwesend?
Frau K.: Nein.
Flisek: 6 Jahre Leitung HBW, nie gedacht, ich gucke mir das einmal an? Warum?
Frau K.: Arbeitsverteilung, Sachgebiete, Außenstellen, Frageführer, Beamter für Sicherheitsfragen. Mit USA Richtlinien festgelegt, konnte davon ausgehen, dass diesen auch entsprochen wurde.
Flisek: Wenn ich mir vorstelle, man hat Leitungsfunktion, dann will ich wissen, wie der Kernprozess läuft, aus dem sie Produkte liefern. Nicht im Sinne von Kontrolle, sondern Interesse.
Frau K.: Bild ergab sich aus Berichten. Habe alle Personen gekannt, hatte Persönlichkeits- und Leistungsbild.
Flisek: Gibt Bericht der SZ vom 3.12.2013.
Frau K.: Könnte ich den auch sehen?
[Renner sucht, Zeugin wird Zeitungsmeldung gebracht.]
Flisek: „Von BND weitergegebene Meldungen werden bei Bedarf bereiningt, wegen Datenschutz und milit. nutzbaren Zielen.“ Wie erfolgte das?
Frau K.: Z.B. Geologisches Datum verallgemeinert.
Hahn: Haben einzelne Informationen bewusst verändert?
Flisek: [wiederholt Frage.]
Frau K.: Geht ja um die Weitergabe.
Ströbele: Dann werfen sie die Bombe eben daneben!
Flisek: Also wurden geografische Koordinaten verändert?
Frau K.: Z.B.
Flisek: Das ist ja irre. Das ist auch für vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht förderlich. Wer hat entschieden, wie manipulieren?
Frau K.: Fachleute.
Flisek: Nach welchen Kriterien?
Frau K.: KA.
Flisek: Würde denken, manche Informationen werden dann gar nicht weitergegeben, geschwärzt…
Frau K.: Das geht genauso. Wurde auch gemacht.
Flisek: Haben Interessantes geschildert, was Probleme erzeugt, wenn Geoinformationen geändert.
Wolff: Will nicht, dass falscher Eindruck entsteht. Wenn Zeugin etwas weiß, dann NÖ.
Flisek: Haben ja Leute von Führungsebenen. Frage mich, was BND-Leute in führenden Stellen überhaupt wissen, oder wissen sollen. Wenn ich angucke, was man meint, nicht zu wissen, in so einer Führungsposition… Frage mich, wie man eine Einheit führen kann ohne zu wissen, wie sowas vor Ort konkret abläuft. Entweder weiß man es nicht oder das ist eine Schutzbehauptung.
Frau K.: Geht um Weitergabe von Infos an Partner. Gibt Palette an Optionen, wie man Infos bereinigt.
Flisek: Das wäre der Oberbegriff. Uns interessiert, inwieweit Informationen an AND weitergegeben wurden, z.B. als Anlass für Drohnenschläge.
Frau K.: KA.
Flisek: Also gab keine Hinweise, bekommen bei Meldungen nicht mit, was da passiert. Das was da 6 Jahre in ihrer Verantwortlichkeit produziert wurde, können sie ausschließen, dass dabei Infos waren, die geeignet waren, tödl. Drohnenangriffen zu dienen?
Frau K.: [redet mit Eisenberg] Zu Einzelheiten zu nicht-weitergegebenen Infos: NÖ.
Grundsätzlich kann ich das nicht ausschließen.
Flisek: Ok, werden NÖ an dem Punkt weitermachen. Es ist die Rede davon, dass integriertes Befragungswesen weltweit einzigartig. Kennen sie die Bewertung? Sehen sie das auch so?
Frau K.: Konnte man in den Festschriften immer lesen.
Flisek: Was für Festschriften?
Frau K.: Jahrestag, Jubiläum.
Flisek: Was zeichnet Einzigartigkeit aus?
Frau K.: Vor allem Langlebigkeit.
Flisek: Also, dass man das über 50 Jahre gemacht hat?
Frau K.: Ja.
Flisek: Gibt es das irgendwo anders auch?
Frau K.: [redet mit Eisenberg.] Kann ich nicht beurteilen.
Flisek: Waren USA mit Ergebnissen zufrieden?
Frau K.: So waren die Rückäußerungen.
Flisek: Was für Äußerungen, wer war ihr Counterpart?
Frau K.: Z.B. US-Teamleiter.
Flisek: Wie oft getroffen?
Frau K.: 1–2 Mal im Jahr.
Flisek: Was besprochen?
Frau K.: Arbeitsergebnisse, Zielvorstellungen.
Flisek: Statistiken, Erfolgsbilanz, Zufriedenheit? Durch die Bank positiv?
Frau K.: Ja, war mein Eindruck.
Flisek: USA hat nie gesagt, etwas Bestimmtes zu intensivieren?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere nein.
Flisek: Wenn 50 Befrager, Befragung kann sehr kurz sein, wie Vorstellung?
Frau K.: Interview.
Flisek: EIN Interview?
Frau K.: In der Regel, können auch mehrere Interviews sein.
Flisek: Wie lange durchschnittliche Befragung der Befragungsquelle?
Frau K.: Können wenige Informationen sein, oder mühsam.
Flisek: Man befragt ja nicht lange, wenn man weiß, da kommt nix. Befragungen über Wochen, Monate? Immer wieder?
Frau K.: Gab solche Fälle.
Flisek: Einzelfälle?
Frau K.: Ja.
Flisek: Sonst schnelle Einzelinterviews?
Frau K.: Richtig.
Flisek: Befrager haben sonst nichts gemacht?
Frau K.: Was hätten sie machen sollen?
Flisek: Selektorenprüfer haben auch noch anderes gemacht.
Wenn USA alleine gefragt haben, was bis zu Weisung der Fall…
Frau K.: Nur im Ausnahmefall.
Flisek: Was heißt das?
Frau K.: Die Weisung war vor meiner Amtszeit.
Flisek: Ne, 2013.
Frau K.: 2006 war doch das, was besprochen wurde.
Flisek: Warten sie mal kurz.
Gab Aussage von Referat 603, dass Befragungen auch ohne BND erfolgen, hat angemerkt, dass das nicht so sein soll. Das war November 2013.
Frau K.: War Neuauflage, dass Befragung nicht ohne BND sein soll.
Flisek: Sollen? Macht Unterschied dazu, das sicherstellen zu müssen.
Frau K.: Das war die Konsequenz. Keine Soll-Vorschrift, Weisung wurde erlassen, Referat hatte sich fortentwickelt.
Flisek: Nochmal: Sollvorschrift oder bindend?
Frau K.: Nochmal Wortlaut 2006-Weisung zeigen, bitte.
Flisek: Hätte gedacht, dass sie das präsent haben. Das sind die elementaren Grundbedingungen ihrer Arbeit. Mir fehlt das Verständnis.
Fragerunde 3: Linke (15:47)
Hahn: AND eigenständig Befragungen durchgeführt, ja?
Frau K.: Ja
Hahn: Wussten nicht, was USA mit Notizen machen?
Frau K.: Ja.
Hahn: Teilweise BND keine Ahnung, was besprochen wurde, weil Sprache?
Frau K.: Teilweise.
Hahn: Können nicht ausschließen, dass Ziele für Drohnenangriffe genutzt werden?
Frau K.: Kann nicht ausschließen, aber keine Hinweise darauf.
Hahn: Wenn bereinigte, verfälschte Daten an USA, haben die evtl. falsche Ziele bekämpft?
Frau K.: Keine Hinweise.
Hahn: Hat Mitarbeiter im BAMF selbst ausgewählt, welche Infos weitergegeben wurden?
Frau K.: APB.
Hahn: Welchen Status hatte der BND-Mitarbieter beim BAMF, was konkret gemacht? Alle Unterlagen eingesehen?
Frau K.: Nur die, die Kriterien entsprochen haben?
Hahn: Gelost? Wie macht er das?
Frau K.: BAMF kannte Kriterien.
Hahn: BAMF-Mitarbeiter wussten, dass es ein BND-Mitarbeiter war? Wofür haben sie die Infos dann rausgesucht?
Frau K.: Für die Behörde.
Hahn: Welche Behörde, HBW?
Frau K.: Ja.
Hahn: Was war Ziel der Befragungen?
Frau K.: Informationsbeschaffung.
Hahn: Auch um V‑Leute zu bekommen?
Frau K.: Nein.
Hahn: Für BND selbst, nach Status der Einbürgerung?
Frau K.: [berät mit Eisenberg] Ist das Untersuchungsgegenstand?
Hahn: Natürlich.
Frau K.: Warum?
Hahn: Habe Frage gestellt, will, dass sie die beantworten.
Wolff: Untersuchungsgegenstand ist, wie Bundesregierung AND ermöglicht hat, an Befragungen teilzunehmen.
[Zwischengerede.]
Eisenberg: Frage, ob USA …
Hahn: [unterbricht] Galt die Befragung der Werbung von Quellen?
Frau K.: Nein.
Eisenberg: Wer jetzt? Ist nicht Untersuchungsgegenstand.
Frau K.: Wüsste ich nicht.
Hahn: Wenn BAMF wusste, dass Mitarbeiter vom BND sind, wer wusste das? Behördenleiter, Mitarbeiter, …?
Frau K.: Eingeschränkter Personenkreis.
Hahn: Welcher?
Frau K.: Leiter der Behörde und mein Counterpart im BAMF.
Hahn: Also alle anderen Mitarbeiter dachten, wäre staatliche Stelle, die nichts mit ND zu tun hat?
Frau K.: Mitarbeiter des BAMF war klar, dass Behörde mit sicherheitlichem Bezug.
Hahn: Habe ein Buch: „Geheimer Krieg“. Da fragen die Befrager nach Wegen von Präsidenten im Ausland, … Was hat das mit der Sicherheit von Deutschland zu tun?
Eisenberg: Was ist denn das für ein Buch?
Hahn: Ein sehr gutes Buch.
[Unterbrechung für namentl. Abstimmung (15:57)
Geht weiter, Eisenberg fehlt (16:22)]
Sensburg: Geht ohne Rechtsbeistand weiter. Zeiten sind klar.
Fragerunde 3: Union
Warken: Besprochen, wie Ablauf der Befragung und Ergebnisse verarbeitet. Sagen, es werden Berichte erstellt. Was passiert dann?
Frau K.: Ǵing an Referat Stelle Auftragssteuerung/Koordinierung.
Warken: Direkt von Befrager an die Stelle, oder nochmal drübergeguckt?
Frau K.: Nochmal drübergeguckt, Rechtschreibfehler.
Warken: Nur redaktionell?
Frau K.: Ja.
Warken: Und dann an Auftragssteuerung?
Frau K.: War ja in meinem Referat.
Warken: Was haben die mit Bericht gemacht?
Frau K.: Produkt bei Auswertung angeboten, geprüft ob zielgerichtet ja/nein.
Warken: Also ob APB?
Frau K.: Ja, also ob Fleisch dran.
Warken: Ggf. Auftrag gegeben, weiterzubefragen?
Frau K.: Hätte sein können, dass Info schon bekannt.
Warken: Dann Meldung erstellt und an Auswertung gegeben. Wo war dann Zuständigkeitsbereich? Innerhalb BND?
Frau K.: Ja.
Warken: Dort auch entschieden, was an AND geht?
Frau K.: Ja, Auswerter hat entschieden.
Warken: Welche Kriterien?
Frau K.: [zögert lange, redet mit Eisenberg] Rückfrage: Welches Prozessende interessiert sie?
Warken: Anhand welcher Kriterien hat Auswerter entschieden, was weitergegeben werden kann und was man selbst behält?
Frau K.: Ja, genau. Man hat geschaut: Was ist nat. Interesse, was ist dem AND abträglich, Quelle hat sich negativ zu USA geäußert?
Warken: Also Quellenschutz?
Frau K.: Ja.
Warken: Jede Meldung durchgeguckt und dann weitergeleitet?
Frau K.: Ja.
Warken: Keine Filter, Selektoren?
Frau K.: Inhaltlich angeguckt und weitergegeben.
Warken: Suchegriffe angewandt?
Frau K.: Nein.
Warken: An wen ging das bei AND?
Frau K.: Kann ich techn. nicht genau sagen. Haben Feedback bekommen, Referat ist mit Endergebnis betraut worden, haben wir USA weitergegeben. Nicht zielgerichtet auf USA zurückgesteuert.
Warken: Also Auswertung hat das ihnen gesagt?
Frau K.: Mein Referat.
Warken: Wie hatte Auftragssteuerung/Koordination damit zu tun, wer war ihr Gegenpart? Wohin haben die Meldung gegeben? An Stelle in Deutschland, USA, an Befragungsleute?
Frau K.: Kam als Feedback an USA, wurde US-Mutterhaus weitergeleitet.
Warken: Nicht ganz verstanden. Also gegeben an Person, die an Befragung teilgenommen hat? Keine Gegenstelle zu Sachgebiet Auftragssteuerung in USA, die das entgegengenommen haben? Befrager war der, der die fertige Meldung bekommen hat und weitergegeben hat? Gab es Austasch zu noch anderen Personen?
Frau K.: Gab bei USA auch auswertende Stelle, gab soweit ich mich erinnere kein Pendant zu Auftragssteuerung.
Warken: Wo war die Stelle, in ihren Räumlichkeiten?
Frau K.: Washington.
Warken: Zusammenarbeit mit denen fand statt?
Frau K.: Befrager geschickt. Ging an deutsche Auswertung, von deutscher Auswertung [überlegt] grundsätzlich auch an… Hm, müsste so sein.
Warken: In Antwort an parlm. Anfrage heißt es: 60% der Meldungen sind an AND weitergegeben worden. Wie das funktioniert hat, hätte ich gerne konkretere Vorstellung. Wie an USA gegangen? Über Befrager oder direkt?
Frau K.: KA.
Warken: [Dokument MAt A BND 2–1c, S. 13, VS-Nfd] Zu Zusammarbeit BND-USA: Für 12c nicht USA-MD, sondern USA-ND. Kann aber an allen übermittelnden Meldungen partizieren. Kann teilnehmen und Fragenkataloge einbringen. USA-ND wäre CIA, oder?
Frau K.: Ja. CIA tritt in Community als kräftiger Partner auf. Interessen aufgekommen, man musste reagieren. Schreiben war vor meiner Zeit.
Warken: CIA konnte Interessen über USA-MD einsteuern, nicht direkt?
Frau K.: Ja.
Warken: Rechtliche Grundlage für Zusammenarbeit, Kostenteilung, was hat BND bekommen? Know-How-Austausch? Schriftl. Vereinbarungen?
Frau K.: Gab Schriftliches, NÖ.
Warken: Was ist für BND rausgesprungen? Kostenbeteiligung?
Frau K.: Ja.
Warken: Zusammenarbeit HBW/BAMF: Clearingstelle erwähnt. Eine Person, mehrere? Warum eigentlich Clearing?
Frau K.: Ausdruck habe ich übernommen, ich habe Verbindungsstelle gesagt. Hat sich vor meiner Zeit eingebürgert.
Warken: Eine Person, mehrere?
Frau K.: Verbindungsbeamter eine Person. Funktion Verbindungshaltung zwei, also ein Vertreter.
Warken: Auf welcher Grundlage, Schriftliches? Besprechungen?
Frau K.: Besprechungen und Vereinbarungen. KA, wie tief die waren.
Warken: BAMF hat Vorauswahl getroffen, nach welchen Kriterien? Schriftliches, nach was zu schauen ist? Seltsam, wenn nur BAMF-Mitarbeiter entscheidet.
Frau K.: APB, Herkunftsländer, interessante Erkenntnisse aus Anhörungen.
Warken: Wie groß Menge an Akten vom BAMF? Jeder 2. Asylbewerber, jeder 5.? Akte in Papierform? Wie weitergegangen?
Frau K.: Aufkommen unterschiedlich, konnten nicht steuern, wieviele Leute kommen. Haben reagiert, nicht agiert.
Warken: Also Verbindungsbeamter hat Akten gekriegt und weitergegeben? Landeten Akten bei ihnen? Was war da drin?
Frau K.: Hatte Auszüge von Akten, an Außenstellen verteilt.
Warken: Inwiefern hat Mitwirkung Einfluss auf Asylverfahren [Dokument MAT A BND 2–3c, Ordner 375, S. 16 vom 17.12.12] „Intern sollten wir Bundeskanzleramt Realität schildern. Nehmen Einfluss auf Asylverfahren. Strenger Maßstab mit BAMF abgestimmt.“ Welcher Maßstab war das?
Frau K.: [liest] Wenn Nachfluchtgründe bestanden, das BAMF mitgeteilt.
Warken: Also gesagt, Nachfluchtgrund. Und dann BAMF gehandelt oder nicht?
Frau K.: Ja.
Warken: Wie „strenger Maßstab“ zu verstehen?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere bezogen auf Anzahl.
Warken: Also bei wie vielen Einfluss genommen wird.
Frau K.: War meine spontane Idee, KA.
Warken: Warum Einfluss? Um Befragten zu schützen?
Frau K.: Ja.
Warken: Noch andere Gründe?
Frau K.: Fallen keine ein.
Warken: Erinnern sie sich, bei wie Vielen es wegen Einflussnahmen positive Entscheidung gab?
Frau K.: Minderzahl von Fällen.
Warken: Weil auf wenige Fälle reagiert oder weil wenig Hinweise gegeben?
Frau K.: KA, kann mich nur an Ergebnis erinnern. Wenig positive Entscheidungen. Überschaubar.
Warken: Können nicht sagen, ob BAMF immer ihrem Hinweis gefolgt oder nicht?
Frau K.: Tendenziell haben sie das gemacht.
Warken: Haben Befragte Aufwandsentschädigung bekommen?
Frau K.: Wenn überhaupt, dann Aufwandsentschädigung.
Warken: Für Anreise, Zeit?
Frau K.: Ja.
Warken: Größenordnung?
Frau K.: Fahrtkosten.
Warken: Darüber hinaus, Tagessätze, geldwerte Vorteile? Hatten sie Budget?
Frau K.: Nein, habe Wasser ausgegeben oder Kleinigkeit zum Essen.
Warken: Über Ersatz von Aufwendungen nichts erinnerlich?
Frau K.: Nein.
Schipanski: Rechtsgrundlagen: Haben zu BAMF §8 BND-Gesetz genannt. Behörde hatte Doppelcharakter, was war aus ihrer Sicht da Rechtsgrundlage?
Frau K.: Ist ND-Mittel, also BND-Gesetz.
Schipanski: Weitergabe der Infos zum AND: Schriftl. Vereinbarungen, die NÖ?
Frau K.: Ja.
Schipanski: Diese Vereinbarung ihnen bekannt?
Frau K.: Ja.
Schipanski: Hatten sie auch bei Arbeit in Partnerbeziehungen sowas schon gemacht?
Frau K.: Überhaupt nicht.
Schipanski: Unmittelbare Tätigkeit in Referat: Wenn sie Chefin waren, haben sie Kriterien festgelegt, was gefragt wird?
Frau K.: Ergab sich aus Besprechungen. Zielrichtung. Wenn Krisen, dann umgesteuert.
Schipanski: Kriterien gingen über ihren Tisch?
Frau K.: Ja.
Schipanski: Vorhin gesagt: Was weitergegeben wurde, war nicht ihre Entscheidung, sondern pol. Ebene?
Frau K.: Im Einzelfall. Routinefall: Habe in Abstimmung vorgegeben, bei spez. Infos Rückversicherungen.
Schipanski: Nur Einzelfälle, Routinemeldung haben sie entschieden?
Frau K.: Ja.
Fragerunde 3: Grüne
Notz: Mal gesagt bekommen, dass Infos Erfolge gebracht haben?
Frau K.: Kam uns auf Bewertungsergebnisse an.
Notz: Gesagt bekommen, ob weitergegebene Sachen Erfolge gebracht haben? Das mal begegnet? Mal ein Terrorist mit Infos ausgeschaltet worden?
Frau K.: KA.
Notz: Können sie nicht ausschließen? Sie arbeiten von 08 bis 14 als Leiterin und wissen nicht, ob eine Info mal einen Erfolg gebracht hat? Mal gesagt, dass damit etwas Konkretes passiert? Können wir sowas irgendwo in den Akten finden, dass jemand getötet wurde?
Frau K.: Erinnere ich nicht.
Notz: Können auch nicht ausschließen?
Frau K.: Erinnere mich an keinen Fall.
Eisenberg: Was ist das für eine Befragungstechnik?
Notz: Gilt aus ihrer Sicht die Grundrechtsbindung für Befragung von Ausländern?
Frau K.: Ja.
Notz: Rechtl. Unterschied ob legendiert befragt oder offen?
Frau K.: Rechtsgrundlage ist BND-Gesetz.
Notz: Sagen sie mal genau. Und Erläuterung. Wie nach Regeln der verdeckten Datenerhebung vorgegangen? Da greift BDSG §11.
Frau K.: Sehe in BND Grundlage.
Notz: Wissen sie, dass bei versteckter Erhebung anders vorgegangen werden muss?
Frau K.: Was verstehen Sie unter verdeckter Erhebung?
Notz: Ok…
Haben sie Leute gebeten, aus Handys, Computern Infos zu geben?
Frau K.: KA.
Notz: Wissen sie nicht?
Frau K.: War nicht unser Ziel.
Eisenberg: Können Zeugin nicht weiter bedrängen.
Notz: Erinnern sie sich nicht oder können sie das ausschließen?
Frau K.: Habe keine Anhaltspunkte.
Eisenberg: Hat sie nicht. [pöbelt weiter…]
Notz: In welche Datenbank Informationen eingespeist? Weiß sie das auch nicht, Herr Eisenberg?
Eisenberg: Wenn ich eine Standleitung zu ihnen hätte.…
Notz: Das wäre ein Albtraum. Hätte gerne Antwort auf meine Frage.
Nochmal anders, Frau K.: Auf welcher Rechtsgrundlage haben 10 AND-Mitarbeiter agiert?
Frau K.: Waren Erfüllungsgehilfen.
Notz: Hatten sie Weisungsrecht?
Frau K.: Ja.
Notz: Haben getan, was sie gemacht haben?
Frau K.: Ja.
Notz: Wenn sie gesagt haben, da gehen nur AND-Mitarbeiter und eine Praktikantin von uns hin: Haben sie das entschieden?
Frau K.: Ja, wenn sie Kompetenzen hatten.
Notz: Wenn AND alleine, lief das nach ihrer Anweisung?
Frau K.: Nein.
Notz: Wie dann?
Frau K.: Hat sich einfach ergeben. Stand kein deutscher Befrager zur Verfügung, dann hat Außenstelle entschieden. Habe nicht jede einzelne Befragung…
Notz: Mag sein. Haben gesagt, sie waren weisungsbefugt.
Frau K.: Ja.
Notz: Das ist hochgradig widersprüchlich.
Fragerunde 3: SPD (17:04)
Flisek: Stelle hat 2008 50. Geburtstag gefeiert?
Frau K.: Ja.
Flisek: Stelle historisch gesehen auch mit Briten und Franzosen zusammen gearbeitet. Als sie Leitung übernommen haben, waren auch britische Mitarbeiter da?
Wolff: Für Untersuchungsgegenstand zu HBW nur USA relevant.
Flisek: Interpretiere ich anders. Ziffer I, Untersuchungsgegenstand: In welchem Umfang gibt es nachrichtendienstliche Five Eyes-Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge und Inhalte von/nach/in Deutschland?
Wolff: Sehe ich anders. Eindeutig, wenn sie Unterziffern vorlesen.
Flisek: Reden über Kommunikationsvorgänge in Deutschland. Keine Einschränkung auf SIGINT.
Wolff: Lesen sie weiter…
Flisek: Da steht das auch. Ich kenne mich mit Auslegung aus. Das mit Briten ist interessant.
Wolff: Dann wären Briten auch in APB aufgenommen.
Flisek: Ziffer I Generalklausel, sonst Lex Specialis. Lassen wir das mal so.
Wenn wir nochmal über USA reden, die hoffentlich eindeutig Untersuchungsgegenstand sind: Wie sind die aufgetreten? Hatten die deutsche Legende?
Frau K.: NÖ.
Flisek: Sie werden NÖ dazu was sagen?
Frau K.: Ja.
Flisek: In welcher Sprache mit Asylbewerberń unterhalten?
Frau K.: Im Zweifel über Dolmetscher.
Flisek: Befrager mussten keine Sprachen beherrschen?
Frau K.: Im Einzelfall, aber teils schwierige Sprachfamilien, dann hat man Dolmetscher mitgebracht.
Flisek: Frage, was NÖ oder nicht. Vllt. macht öffentliche Befragung keinen weiteren Sinn.
[Dokumentenvorhalt aus „Journal Intelligence Propaganda …“] Jack Dorson hat Bericht geschrieben: „BND, HBW and its British Partner“
Da wird genannt auf S. 141, 2. Absatz: „Merely told, that HBW subordinate to Bundeskanzleramt and responsible that responsible for natural desasters, … that could be of use for the German state“
Klingt, als hätte man sich als statistisches Bundesamt ausgegeben?
Frau K.: Kein Auftritt als Statistisches Bundesamt.
Flisek: War ja auch ironisch gemeint. Hat man Asylbewerbern gesagt, Befragung zu statistischen Zwecken?
Frau K.: Ist Behauptung aus dem Artikel.
Flisek: Deshalb frage ich ja, ob die zutrifft.
Frau K.: Auftritt als Statistisches Amt gab es nicht.
Flisek: Gab es Aussage, dass Befragung zu statistischen Zwecken?
Frau K.: Glaube ich nicht.
Flisek: Warum?
Frau K.: Anweisung, dass HBW.
Flisek: HBW klingt neutral, was haben sie gesagt, was HBW ist? Was haben sie erklärt? Haben sie gesagt, sie sammeln Daten im Auftrag von Bundeskanzleramt? Umwelt, …?
Frau K.: Wundere mich über Bezeichnung „im Auftrag Bundeskanzleramt“. Finde ich eigenartig.
Flisek: Ganz fernliegend ist das nicht. BND steht unter Aufsicht Bundeskanzleramt. Aus Sicht Asylbewerber kling Bundeskanzleramt anders als Geheimdienst.
Frau K.: Geheimdienst ist auch … Kann nur sagen, was ich weiß. Nur gesagt, wir sind HBW.
Flisek: Was wurde gesagt, wenn Asylbewerber gefragt hat, was ist HBW?
Frau K.: Hauptstelle für Befragungswesen.
Flisek: Wenn gefragt: Was machen sie da?
Frau K.: Gesagt, wir sammeln Informationen.
Flisek: Für wen?
Frau K.: Für die Regierung.
Flisek: Nicht für ND?
Frau K.: Nein.
Flisek: Karten den Asylbewerbern nicht auf den Tisch gelegt? Nicht gesagt, das ist Mr. Smith, der Freund von den anderen?
Frau K.: Nein.
Flisek: Wie oft fanden Befragungen durch die anderen alleine statt? Welches Ausmaß der Ausnahme? Wenn 300 Befragungen pro Jahr, dann so 10–20%?
Frau K.: KA. Zahlen nicht im Kopf.
Flisek: Pi mal Daumen?
Frau K.: KA.
Flisek: Nie Anfrage von Bundeskanzleramt dazu?
Frau K.: Wüsste ich nicht.
Flisek: Kennen Sie Hr. Dorson? Wissen sie, wer das ist?
Frau K.: Nein.
Flisek: Waren sie bei 50-Jahr-Feier dabei?
Frau K.: Nein.
Flisek: Denke, wir werden in NÖ Sitzung gehen. Auseinandersetzung wird weiter gehen.
Fragerunde 4: Linke (17:04)
Renner: Direkter Partner war DIA?
Frau K.: Ja.
Renner: Wodurch Entscheidung milit. Nachrichtendienst zu ND?
Frau K.: Milit. Fragen.
Renner: Aber nicht Brotpreise in Aleppo?
Frau K.: Gehört zum Bild.
Renner: Befragungen in welchen Länder zu ihrer Zeit?
Frau K.: Balkan, Russland, Nah- und Mittelost, usw…
Renner: Gab es Schwerpunkte?
Frau K.: Ja.
Renner: Wo Geodaten geändert?
Wolff: NÖ.
Renner: Kennen sie Datenbank VENNLIG und HAMAH?
Frau K.: Nein.
Renner: Spezielle Datenbank für spezielle Länder?
Frau K.: Nein.
Renner: Hatten USA das?
Frau K.: Nein, nur Sachen wie Google Earth verwendet.
Renner: Nur Satellitenaufnahmen?
Frau K.: Landkarten.
Renner: Satellitenaufnahmen auch?
Frau K.: Glaube schon.
Renner: Waren sie mal in USA?
Frau K.: Ja.
Renner: Wen besucht?
Frau K.: In Zusammenhang mit Tätigkeit nicht in USA gewesen.
Renner: AND in USA besucht in Untersuchungszeitraum?
Frau K.: Nein.
Renner: US-Militär besucht?
Frau K.: [zögert] Stelle in Stuttgart besucht.
Renner: Welche?
Frau K.: DIA war in Stuttgart.
Renner: Als was getarnt?
Frau K.: KA.
Renner: Kaserne?
Frau K.: Ja.
Renner: Stützpunkt US-Militär besucht, um DIA zu besuchen?
Frau K.: Ja.
Renner: Jmd. anderes als Teamleiter hier in Berlin? Vorgesetzter des Teamleiters?
Frau K.: NÖ.
Renner: Kriegen Gefühl, Befragung diente milit. Zwecken. Das hat etwas mit Krieg zu tun.
Frau K.: Was hat das mit Krieg zu tun?
Renner: Ist ihnen bekannt geworden, wie die DIA verhört? Wikipedia über DIA auf Englisch sagt: Rüde Verhörmethoden, Kritik in USA. Thematisiert worden, dass keine Leute mit Samthandschuhen angefasst werden?
Frau K.: Ich habe mit Vertetern zu tun gehabt…
Renner: Sie sind ja auch nicht verhört worden.
2012 gab es geleakte Dokumente, dass DIA an Islamischem Staat beteiligt. Spezielles Interesse an Flüchtlingen aus Syrien und Irak wegen IS?
Frau K.: NÖ.
Renner: Wurden Syrer und Iraker befragt zu ihrer Zeit?
Frau K.: Im Grundsatz ja.
Renner: Große Gruppe? Besondere Bedeutung?
Frau K.: NÖ
Fragerunde 4: Union (17:29)
Warken: Auf Bericht der Befragung hatte AND-Mitarbeiter Zugriff, richtig? Vor Weitergabe an Auftragssteuerung?
Frau K.: Ja.
Warken: Aber dann gings an Auftragssteuerung, Auswertung, da Meldung erstellt. Auf Meldung hätte AND keinen Zugriff, wenn er das nicht bekommen hätte? Nur auf Bericht? Andere Möglichkeiten zum Zugriff auf Datenbank?
Frau K.: Kann mich nicht genau erinnern.
Warken: Muss ja klar sein, ob nur BND-seitig Einsicht, …?
Frau K.: Eingeschränkter Zugriff, USA keinen Zugriff aufs deutsche System.
Warken: Haben gesagt, ihr Verbindungsbeamter beim BAMF bekommt ausgewählte Aktenauszüge, die er verteilt. Hatte AND-Mitarbeiter selben Aktensatz?
Frau K.: NÖ.
Warken: Rein theoretisch wusste man, mit wem man spricht. Wäre es denkbar, dass AND-Mitarbeiter nach Befragung selbstständig nochmal Kontakt zu Befragtem aufnimmt?
Frau K.: Wäre ungewöhnlich gewesen und aufgefallen.
Warken: Inwiefern?
Frau K.: Wenn Zweierteam unterwegs war, waren die ständig zusammen.
Warken: Aber ne Woche später?
Frau K.: Haben Aufsicht geführt, wer wann wo auf Dienstreise gegangen ist.
Warken: Ihnen nicht bekannt, aber denkbar?
Frau K.: Wäre ungewöhnlich und auffällig.
Schipanski: Mit milit. ND gearbeitet. Konnten sie das aussuchen?
Frau K.: Partner war DIA.
Schipanski: Haben sie nicht hinterfragt?
Frau K.: Nein.
Schipanski: Kriegsflüchtlinge, also nicht weiter hinterfragt, warum nicht NSA?
Frau K.: Richtig.
Sensburg: Am Anfang gesagt, ging um Hintergrundinfos wie Brotpreis. Ging aber auch schon um andere Daten, Satellitenbilder, etc.?
Frau K.: NÖ.
Sensburg: Am Anfang gesagt, geht um Brotpreis. Aber geht anscheinend ja auch um andere Sachen.
Frau K.: Uns interessiert Politik, Wirtschaft, Militär, Technik.
Sensburg: Wie wählt man Leute aus? Aus Afghanistan kamen 2012 4798 Menschen. Habe das so vertanden: BAMF soll scannen, was für sie interessant ist. Kann nicht sein. Wenn ich jetzt im BAMF anrufe, wissen die nix von der Geschichte. Kann es sein, dass im Vorfeld durch HUMINT Personen ausgewählt werden?
Frau K.: Nein. Verbindungsbeamter sucht BAMF-Außenstellen auf und vertritt Interessen des HBW und macht Kriterien bekannt.
Sensburg: Dann melden sich Mitarbeiter des BAMF bei ihnen? Der und der könnte interessant sein.
Frau K.: Läuft im Sicherheitsbereich des BAMF.
Sensburg: Also Sachbereiter wendet sich an Sicherheitsbereich und der wendet sich an HBW.
Frau K.: Ja.
Sensburg: Sitzen in Sicherheitsbereich des BAMF BND-Mitarbeiter? Unter Legende?
Frau K.: Nicht im Sicherheitsbereich.
Sensburg: Sonst?
Frau K.: Unser Mitarbeiter saß im BAMF, als HBW.
Sensburg: Im Sicherheitsbereich?
Frau K.: Im gleichen Gang, aber nicht im Referat.
Sensburg: Ausgeschlossen, dass BAMF-Mitarbeiter BND-Mitarbeiter war?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Warum?
Frau K.: Habe ihn kennengelernt.
Sensburg: Haben USA gezielt Personen angesprochen?
Frau K.: Von Herkunftsregion, nicht von Person her.
Sensburg: Personengruppe, wen?
Sensburg: Was ist Personengruppe?
Frau K.: NÖ.
Sensburg: Rolling Stones sind eine Personengruppe, lokale Ethnie auch.
Frau K.: Ja, z.B.
Sensburg: Das wäre Wunsch, den USA gestellt hätte?
Frau K.: Gruppe wäre ja für uns alle relevant gewesen.
Sensburg: Wenn USA gesagt haben, Gruppe aus Nordsyrien ist interessant, haben sie da mitgemacht?
Frau K.: Innerbetrieblich abgestimmt.
Sensburg: Waren sie mal in Jordanien oder Türkei? Dienstlich?
Frau K.: [berät mit Eisenberg]
Sensburg: Frage, weil DIA in Jordanien und Türkei das gleiche macht, was sie mit ihnen machen.
Eisenberg: Kein Untersuchungsgegenstand.
Sensburg: DIA macht vergleichbare Befragungen in Jordanien. Erkenntnisgewinn bei drei Standorten, Deutschland als europäisches Land. Jordanien und Türkei nehmen intensivst Flüchtlinge auf. Ich würde versuchen, Kenntnisse zusammenzuziehen. Welche Rolle haben sie im Gesamtkontext gespielt?
Frau K.: Wüsste nichts.
Sensburg: Will nicht wissen, ob sie da im Urlaub waren. Können sie NÖ mehr sagen?
Frau K.: Gibt keinen Zusammenhang.
Sensburg: Kurz zu Karten. Hat HBW auch bei Befragung Karten dabei gehabt?
Frau K.: NÖ.
Fragerunde 4: Grüne (17:48)
Ströbele: Kontaktbeamter?
Frau K.: S.
Ströbele: War das ganze Zeit Herr S.?
Frau K.: Ja.
Ströbele: Stellvertreter?
Frau K.: R.
Ströbele: Haben gesagt, HBW wurde zugemacht, weil zu wenig Ergebnisse. Kann es auch sein, dass zugemacht, weil nicht mehr geheim?
Frau K.: Ich kenne die Entscheidungsgrundlage Ineffizienz.
Ströbele: Es war mal ein Fernsehteam bei ihnen. Hatten sie Scheu vor Öffentlichkeit, wenn das alle wissen, macht das keinen Sinn mehr? Vllt. wissen Asylbewerber ja dann, dass sie nicht im Auftrag der netten Kanzlerin kommen?
Frau K.: Kenne andere Begründung.
Ströbele: Haben milit. interessante Objekte abgefragt und mitgeteilt. Dann Koordinaten verschoben, damit Stellung dann woanders ist. Wer hatte diese grandiose Idee? Stand die in der Weisung für Befragung? Haben sie sich die ausgedacht?
Frau K.: Ergab sich aus dem Vorgang, um 2006 zum ersten Mal, soweit ich mich erinnere und nochmal zum Ende der HBW-Zeit.
Ströbele: Also ihnen überliefert?
Frau K.: Ja.
Ströbele: Mal die Idee gekommen, dass Annahme, dass US-Militär/DIA nichts Böses tun will, dass die Überlegung falsch ist? Dass die mal 20 km daneben schießen?
Frau K.: Keinerlei Hinweise oder Anzeichen.
Ströbele: Aber von selber… Teilen das mit und verlegen das. Sind sie dem mal nachgegangen, ob ihre Koordinaten mal in der Zeitung waren? Somalia z.B.
Frau K.: Soweit ich mich erinnere, gab es nie Vorfälle.
Ströbele: Stand in der Zeitung. Und im TV.
Haben sie mal von DIA oder anderer US-Stelle Preis bekommen?
Frau K.: Nein.
Ströbele: Verdienstmedaille?
Frau K.: Nein.
Ströbele: Nochmal zu Befragungen: Wurden da mal Videoaufnahmen gemacht?
Frau K.: Bei gemeinsamen?
Ströbele: Generell. Drei Varianten: BND macht, zusammen oder AND alleine?
Frau K.: Soweit ich weiß nein.
Ströbele: Tonband?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere nein.
Ströbele: Mal Mitarbeiter der USA von Befragungen ausgeschlossen worden auf Weisung?
Frau K.: NÖ.
Fragerunde 5: Linke (17:58)
Renner: Clearingstelle BAMF. Auch BfV-Mitarbeiter vertreten?
Frau K.: Ja.
Renner: Auch in Clearingstelle?
Frau K.: Nein.
Renner: Nahe bei der Stelle?
Frau K.: Selbe Liegenschaft.
Renner: Gab es Zusammenarbeit?
Frau K.: NÖ.
Renner: Warum?
Frau K.: Methodik.
Renner: Will nur wissen, ob. Nicht wie.
Wolff: Von Aussagegenehmigung gedeckt.
Frau K.: Gab Fachkontakte.
Renner: Bzgl. Flüchtlingsbefragungen?
Frau K.: Weiß nicht mehr.
Renner: Auf was haben sich Fachkontakte erstreckt?
Frau K.: Behördliche Zusammenarbeit.
Renner: Wie soll ich mir das vorstellen? Thematik.
Frau K.: Erinnere ich nicht.
Renner: Hatte BfV-Mitarbeiter Kontakt zu DIA? Das ist Untersuchungsgegenstand, aber sowas von.
Frau K.: KA.
Renner: Kontakt zu AND von Five Eyes?
Frau K.: KA.
Renner: BfV-Mitarbeiter mal an Besprechungen teilgenommen? Versuche mir Zusammenarbeit vorzustellen.
Frau K.: Wüsste nicht, dass Vertreter bei uns aufgeschlagen wäre.
Renner: Nur mit BAMF gearbeitet?
Frau K.: Erinnere nicht.
Renner: Tipgeber außerhalb der Clearingstelle?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere ja.
Renner: Was macht BAMF-Sicherheitsreferat? Für wessen Sicherheit zuständig?
Frau K.: Weiß ich nicht mehr.
Renner: Wie hieß Mitarbeiter?
Frau K.: Weiß nicht mehr.
Renner: Sicherheit des BAMF, Staates, Antragssteller? Für was zuständig?
Frau K.: [zögert] Für Fragestellungen aus dem Sicherheitsbereich.
Renner: Welche Sicherheitsfragen?
Frau K.: Sicherheitsfragestellungen des BAMF.
Renner: Selbe Liegenschaft wie Clearingstelle und BfV?
Frau K.: Ja.
Renner: Bezeichnung?
Frau K.: Kann ich nicht sagen.
Renner: Waren sie da mal? Mehrmals?
Frau K.: Ja.
Renner: Wie heißt diese Liegenschaft? Gesamtes Gebäude?
Frau K.: Gemietete Büroräume.
Renner: Wer sitzt da noch?
Frau K.: Verstehe ich nicht.
Renner: Sachbearbeiter?
Frau K.: Ja.
Renner: Spezielle Zugangssicherung?
Frau K.: Normales Büro.
Renner: Nicht gesondert gesichert?
Frau K.: Erinnere ich nicht.
Renner: Gab es Listen mit Mitarbeitern der HBW für BAMF? Oder immer neu anmelden?
Frau K.: Immer anmelden.
Renner: An der Pforte angemeldet?
Frau K.: Ich bei Verbindungsbeamten angemeldet.
Renner: War BfV auch legendiert im BAMF?
Frau K.: Nie auf Bezeichnungen an Bürotüren geachtet.
Renner: Hatten US-Mitarbeiter von NDs Zugang?
Frau K.: Nein.
Renner: Hatten AND-Mitarbeiter, die an Befragungen teilnahmen, hatten die Dienstausweis für HBW?
Frau K.: NÖ.
Renner: Sofern: Gab es Möglichkeit, sich damit Zugang zu deutschen Stellen zu verschaffen?
Frau K.: [berät mit Eisenberg] So nicht bekannt.
Renner: Waren Ausweise, die BND-Mitarbeiter hatten, identisch mit denen von AND-Mitarbeitern?
Frau K.: NÖ.
Renner: Hatten US-Mitarbeiter deutsche Legende?
Frau K.: NÖ.
Renner: Inwieweit können sie Zugang zu Gemeinschaftsunterkünften für AND-Mitarbeiter ausschließen? Oder für weitere Stellen des Bundes?
Frau K.: KA.
Sensburg: Brauchen 5 Minuten Pause (18:10)
Fragerunde 5: Union (18:21)
Sensburg: Am Anfang gesagt, wissen nicht viel. Nun habe ich Gefühl, sie wissen doch sehr viel, wie man erwarten würde.
Haben gesagt, sie waren in Stuttgart. Waren sie auch mal in den USA?
Frau K.: Nicht in meiner Funktion als Leiterin Befragungswesen.
Sensburg: Als Leiterin AND-Kooperation?
Frau K.: Nein.
Sensburg: Vor 2005?
Frau K.: Hatte nichts mit Amerikanern zu tun.
Sensburg: Zurück zu Befragungen: Glaube, dass die sehr konkret längere Zeiträume annehmen, intensiv, über milit. Hintergründe. Wie war die Führung der Befragten? Absprachen? HUMINT? Vertrauenspersonen? Mal Familien in Syrien angerufen?
Frau K.: Referat war zuständig für rezeptive Befragung, nicht operativ, fand nicht statt.
Sensburg: Mehrfachbefragungen?
Frau K.: Ja, wenn rezeptives Wissen zu groß für ein Treffen.
Sensburg: Bis zu 20–30?
Frau K.: Wäre extreme Ausnahme gewesen.
Sensburg: So jemand sehr wertvoll für ND.
Frau K.: Ja.
Sensburg: Vmtl. nicht abwegig, bestimmte Gefährder zu lokalisieren, Mobilnummern auszutauschen?
Frau K.: War nicht das Hochziel, Befragung zu ganz anderen Themen.
Sensburg: Braucht es ND-Kooperation, um die Brotpreise rauszukriegen? Mindestens genauso spannend, wer im Bereich der Führung oder in Milizen ist und wie die kommunizieren? Können sie mir da folgen? Würde man da Handynummern etc. ausschließen?
Frau K.: Nicht verstanden.
Sensburg: [wiederholt Frage] Wenn das anders wäre, würde mich das erschrecken. Hoffe, dafür werden sie bezahlt. Wenn nicht, dann fühle ich mich nicht sicher in diesem Land. Habe Unterlagen, wo anderes drinsteht. [Dokumentenvorlage: MAT A BND 2–3f 144 15 GEHEIM S. 383, unten links]
Würden sie nach Sichtung auch der Meinung sein, dass neben Daten für grundsätzliche Bewertung auch die von mir angesprochenen Erkenntnisse sehr wertvoll sind?
Frau K.: Geht ja um Sperr- und Freigabepraxis. Was wäre jetzt die Frage?
Sensburg: Na die, die ich gerade gefragt habe. [wiederholt nochmal]
Frau K.: Wo lesen sie das heraus?
Sensburg: Aus dem Dokument, das ihnen vorliegt. Kann leider nicht vorlesen, weil eingestuft. Kann anbieten, dass NÖ.
Frau K.: Das würde ich vorschlagen.
Sensburg: Könnte zu Falschaussage führen, die sie NÖ revidieren müssten. Deshalb dieses System eingeführt.
Eisenberg: Zeugin versteht die Frage nicht.
Sensburg: Wurde nach Handynummern oder E‑Mail-Adressen gefragt?
Frau K.: Soweit ich weiß nicht, höchstens Beifang.
Sensburg: Auch mit diesem Dokument.
Frau K.: Meiner Meinung nach ja.
Sensburg: Kein anderer Eindruck? Nie nach Handynr. von Al-Shabaab-Führer gefragt?
Liegt das daran, dass sie das nicht wissen, weil sie nie dabei waren? Wenn sie sich nicht erinnern können, ist ja auch gut.
Wird nach Handynummern gefragt oder nicht?
Frau K.: Soweit ich weiß, wurde nicht zielgerichtet nach Handynummern gefragt.
Sensburg: Was heißt zielgerichtet?
Frau K.: War nicht die Agenda.
Sensburg: Aber wenn jemand von Lager etc. erzählt, dann mal nachgefragt?
Frau K.: Sehe in Dokument keinen Bezug.
Sensburg: Wurde nach Handynummern gefragt?
Frau K.: Höchstens Beifang.
Sensburg: Bei jeder Befragung als Beifang?
Frau K.: Nein, selten.
Sensburg: Habe gefragt: Wenn einer gefragt hat, was macht HBW, dann sie gesagt: Für Bundesregierung. Ist das spekulativ oder war das tatsächlich so?
Frau K.: Müsste mal in die damaligen Unterlagen schauen.
Sensburg: Hatten sie so gesagt, als Kollege Flisek gefragt hat. Wurde das wirklich so gesagt?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere, wurde gesagt: HBW ist Geschäftsbereich der Regierung.
Sensburg: Wenn sie jemand auf der Straße erzählen, wir sind von einem Geschäftsbereich. Der hält sie doch für verrückt, so sprechen doch keine normalen Menschen, nur wir hier. Das kauft ihnen doch keiner ab. „HBW? Ist das ein Energieversorger“, würden die fragen. Waren da Rechtsanwälte dabei?
Frau K.: Manchmal auch RA.
Sensburg: Aber Herr Eisenberg hätte dann nicht gesagt, dass ist schon ok. [Lachen]
Ich würde im Zweifel den Brotpreis als Beifang nehmen, aber auf Telefonnummer würd ich draufspringen. Das ist doch trivial.
Frau K.: Nein, Brotversorgungslage kann zu Aufstand führen.
Sensburg: Rinderpreis ist in Darfurgebiet total interessant…
Wenn da ein RA dabei ist, sagt man, das macht man für die Regierung. Wenn sie das sagen – ok.
Fragerunde 5: Grüne (18:39)
Notz: Rechtsgrundlage für Agieren des BND, welche Norm?
Frau K.: BND-Gesetz.
Notz: Sie brauchen eine Befugnisnorm. Ich versuche das klarzumachen. Offensichtliches rechtswidriges Agieren des BND wird hier deutlich.
Norm für AND, DIA? Befugnis für Grundrechtseingriffe?
Frau K.: BND-Gesetz §2, Befugnisse.
Notz: Steht nichts von AND.
Frau K.: Das beruht auf vertraglichen Vereinbarungen.
Notz: Höre keine Norm. Welche bilateralen Vereinbarungen?
Frau K.: NÖ.
Notz: [zu Wolff] Gibt es solche Vereinbarungen?
Wolff: Gibt ein Abkommen.
Notz: Ergebnisse, die zu bewerten sind: Haben Mitarbeiter ihres Referats mal eine Auszeichnung bekommen?
Frau K.: Nicht in der Form wie sie das darstellen.
Notz: In welcher Form?
Frau K.: Jemand zu Besuch gekommen und sich zufrieden geäußert.
Notz: Mal Rückmeldung bekommen für konkrete Aktion, bestimmte Infos?
Frau K.: War ja Frage von vorhin.
Notz: Haben gesagt, sie wissens nicht. Jetzt können sie Besuche erinnern, wo Rückmeldung kam. Welche Rückmeldung denn?
Frau K.: Dass es eine gute Zusammenarbeit war.
Notz: Ganz allgemein?
Frau K.: Ja.
Notz: APB: Nicht nur Terrorismus?
Frau K.: Ja.
Notz: Was noch?
Frau K.: Politik.
Notz: Proliferation? Was außer Terrorismus?
Frau K.: Militärisch, Wirtschaft.
Notz: Auch europ. Wirtschaft?
Frau K.: KA.
Notz: Haben gesagt, BfV war mit. Warum befragen sie Aussiedler, hat das auch was mit Spionageabwehr zu tun?
Frau K.: Nein.
Notz: Vorhin gesagt, Geodaten wurden manipuliert. Ab wann, während ihrer gesamten Zeit?
Frau K.: Ab bestimmtem Zeitpunkt.
Notz: Wann?
Frau K.: KA.
Notz: 2009? 2010?
Frau K.: KA.
Notz: Hat das was mit Snowden zu tun?
Frau K.: Nein.
Notz: Bitte konkreten Zeitpunkt benennen, finde das irreführend. Ab welchem Zeitpunkt Geodaten verändert?
Frau K.: KA.
Notz: Ungefähr? Haben sie da schon 2, 3, 5 Jahre das Referat geleitet?
Frau K.: KA.
Notz: Unglaubwürdig. Es stellt sich die Frage, ob auch sie für Tötungen verantwortlich sind. Wir werden andere Leute auf Referat vernehmen. Wenn die uns sagen, dass das großes Thema war, ist das ein Problem.
Ab wann war das Thema? Muss ja Diskussion gegeben haben? Weisung?
Frau K.: KA.
Notz: Was war Anlass dafür?
Frau K.: [zögert] KA.
Notz: Mal mit Hausjuristen gesprochen, was Daten für extralegale Tötungen mit ihnen rechtl. macht?
Frau K.: Kein Anlass.
Notz: Aber vllt. für Fach- und Rechtsaufsicht. Dass Menschen sterben, ohne Gerichtsverfahren. Sie leiten 100 Leute, viele Jahre. Dann sagen sie, wir können denen Geodaten nicht mehr geben, die töten damit Menschen.
An bestimmtem Zeitraum in den Akten sehr viel Wert darauf gelegt, dass keine richtigen Daten weitergegeben werden, aber erst ab gewissem Zeitpunkt. Was war Auslöser für die Diskussion?
Frau K.: KA.
Notz: Wie lange arbeiten sie beim BND? Seit 87?
Da feiert man mal 20-Jähriges, 25-Jähriges. Der wesentliche Einschnitt in das Vertrauen, das muss ja Einschnitt gewesen sein. War das vor 25-Jährigem Jubiläum, davor, danach?
Eisenberg: Sie versteht die Frage nicht.
Notz: Ab wann haben sie Geodaten verfälscht an Amerikaner weitergegeben?
Frau K.: Kann es ihnen nicht sagen.
Notz: Würde anraten, das zu beraten, weil unglaubwürdig.
Muss Zwischenfall gegeben haben, den Leiterin erinnern muss. Verdacht, dass nicht die Wahrheit gesagt wird.
Fragerunde 6: Linke (18:54)
Hahn: Wie war Bereitschaft der Asylbewerber, auszusagen? [zitiert aus Buch „Geheimer Krieg“] „Viele nur der Einladung gefolgt, weil Vorteile… Mündlich schnellere Bearbeitung des Antrags versprochen…“
Wenn das Dolmetscher sagen, wollen sie wirklich behaupten, es war nicht Methode, ein schnelleres Anerkennungsverfahren, Asyl zu versprechen?
Frau K.: Unser Anknüpfungspunkt war das vorhandene Wissen der Personen.
Hahn: Habe gefragt, ob Flüchtlinge deshalb ausgesagt haben, weil ihnen schneller Asyl verprochen wurde. Wollen sie dabei bleiben?
Frau K.: [berät mit Eisenberg] Bin bei Befragungen nicht dabei gewesen. Solche Vorfälle nicht bekannt.
Hahn: Müssen doch wissen, was die gesagt haben. Sowas tauscht man doch aus. Ansonsten hätte wahrscheinlich keiner irgendetwas gesagt.
Frau K.: Ich war bei Gesprächen nicht dabei.
Hahn: Da wird nie über Methodik gesprochen? Nie über Umgang mit Flüchtlingen?
Frau K.: Gab Abstimmungsgespräche, aber war nicht als Vorgehen besprochen.
Hahn: Zu manipulierten Geodaten: Sicher, dass zunächst mal Mitarbeiter des AND die entsprechenden Berichte mit angefertigt haben, in jedem Fall aber gekannt haben und dann werden daraus Meldungen gemacht, die manchmal weitergeleitet werden, mit Geodaten, die verfälscht waren. Brauchte der AND die Meldungen, wenn die Mitarbeiter Zugang zu den Originalberichten hatten? War das noch notwendig?
Frau K.: War jetzt aber eine lange Frage.
Hahn: [paraphrasiert Frage] AND-Mitarbeiter kennen richtige unverfälschte Daten aus Berichten. Die werden zu evtl. verfälschten Meldungen. Das ist USA dann doch egal. Die haben dann doch immer über Originaldaten verfügt.
Frau K.: Gedankenfehler.
Hahn: Erklären.
Frau K.: Ging um Weiterleitung an die USA.
Hahn: Aber Berichte wurden doch gemeinsam verfasst.
Frau K.: Aber nicht alle.
Hahn: Aber viele. Dann hatten sie doch die Originaldaten.
Frau K.: Ging um Befragungen, bei denen USA nicht dabei waren.
Hahn: Steht im Protokoll anders.
Sind sie auch nach Auflösung HBW noch im BAMF? Die legendierten Mitarbeiter? Mitabgeschafft und aufgelöst?
Sensburg: Nicht Untersuchungsgegenstand.
Hahn: Frage aus bestimmtem Grund. Jetzt Direktlieferung an den AND? Ohne, dass der BND noch Befragung vornimmt?
Eisenberg: Müssen sie Bundesregierung fragen.
Hahn: Wurden die Mitarbeiter mit abgewickelt?
Frau K.: Auftrag endete.
Hahn: Noch jemand beschäftigt?
Frau K.: Auftrag abgewickelt.
Hahn: BND-Mitarbeiter ist kein Referat.
Akmann: Gibt heute noch BND-Mitarbeiter beim BAMF.
Hahn: Gehen die Daten jetzt direkt zum AND?
Frage interessiert uns für Konsequenzen.
Renner: Haben sie in Stuttgart die Kelley-Baracks besucht?
Frau K.: Kann sein.
Renner: Was mit Africom zu tun?
Frau K.: Habe Africom nicht besucht.
Renner: Hatte Partner in Stuttgart etwas mit Africom zu tun?
Frau K.: Schließe ich nicht aus.
Renner: Wird immer unwahrscheinlicher, dass sie nicht wissen, warum/wann Geodaten manipuliert wurden.
Haben auch Vorhalte aus geheimen Akten. Wissen rel. genau, was der Anlass war. Wer ist gestorben?
Frau K.: KA.
Renner: Glaube ich nicht. Haben gefragt zu Afghanistan, Syrien, Irak, Somalia. Welcher Anlass hat dazu geführt, dass Geodaten nicht mehr zu Zielerfassung gegeben wurden?
Was war der Anlass?
Frau K.: Erinnere mich nicht.
Renner: Wir glauben ihnen nicht.
Fragerunde 6: Grüne (19:10)
Ströbele: Gab es eine Veröffentlichung, die zum gezielten Drohneneinsatz/Tötung geführt hat?
Frau K.: Meinen sie Zeitungsberichte?
Ströbele: Ja, auch.
Frau K.: Gab den einen oder anderen Zeitungsbericht.
Ströbele: Hat das bei ihnen zu Gesprächen geführt?
Frau K.: Sind dem vorsorglich nachgegangen und konnten keine Ursachen feststellen.
Ströbele: Wann, welcher Vorfall?
Das kommt doch nicht jeden Tag vor, daran erinnert man sich doch.
Frau K.: Wurde in einem Zeitungsbericht erwähnt, über angebl. Drohnenangriff.
Ströbele: Auf wen, welches Land?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere, Somalia.
Ströbele: Zeitl. Einordnung?
Frau K.: Nach 2010.
Ströbele: Sie haben gesagt: Wir sind nicht schuld, von uns stammt Info nicht? Näher beschreiben, Mogadishu?
Frau K.: Haben damalige Namen hinterfragt. Gab überhaupt keine Spur.
Ströbele: Spielte auch Telefonnummer eine Rolle?
Frau K.: In Zeitung ja.
Ströbele: Auch bei ihnen, bei Infos, die sie erbracht haben?
Frau K.: Am Rande.
Ströbele: Sind die auch weitergegeben worden?
Frau K.: Nein.
Ströbele: In keinem einzigen Fall?
Frau K.: Kann ich nichts beitragen.
Ströbele: Wieso, sie wussten doch relativ viel?
Da war dieser Vorfall, der in Zeitung steht, wo genau geschildert wird, wie ein Angriff abgelaufen sein soll, der auch auf Infos Deutscher beruhen sollte. Da haben sie sich nicht darüber unterhalten, was haben wir überhaupt über Somalia an USA weitergegeben?
Frau K.: Haben geprüft, gab keinen Beleg für das Zutreffen.
Ströbele: Deshalb, weil sie behaupten, dass allein mit Handynummer Ziel nicht konkret genug erfasst werden kann?
Frau K.: Nein, war Zuordnung. War Prüfung des Vorgangs nach Plausibilität. Haben keinen Zusammenhang festgestellt.
Ströbele: Nur intern, war Leitung beteiligt?
Frau K.: Umfänglich geprüft.
Ströbele: In Referat?
Frau K.: Auch Abteilung 2.
Ströbele: Auch BND-Leitung?
Frau K.: Glaube, wir haben Bericht verfasst.
Ströbele: Wissen sie, wo der ist?
Frau K.: Vllt. liegt der ja auch ihnen vor.
Ströbele: Mir jedenfalls nicht.
War der umfangreich?
Frau K.: Umfangreich nicht.
Ströbele: Mit Karten, ein paar Seiten?
Frau K.: Nur Text.
Ströbele: Wo ist der geblieben?
Frau K.: In den Akten des Referates.
Ströbele: Da müssen wir nochmal nachgucken. Oder Hr. Wolff nachgucken lassen. Fällt ja in Untersuchungsgegenstand.
Wolff: Das müsste man ja erst nochmal prüfen.
Ströbele: Geht darum, ob BND-Infos Grundlage für gezielte Tötungen im Ausland sind.
Wolff: Genau das steht nicht im Auftrag-
Notz: Interessant, dass sie das finden. Können das jederzeit erweitern. Würde uns sehr freuen, die Akten zu bekommen.
Fragerunde 6: SPD (19:20)
Flisek: Was ist Geschäftsbereich 2?
Frau K.: Abt LA, LB, TW, …
Flisek: Da waren sie angegliedert?
Frau K.: Nein, Geschäftsbereich 1.
Flisek: Wer war unmittelbarer Vorgesetzter?
Frau K.: Unterabteilungsleiter, Abteilungsleiter, dann umorganisiert, nur noch Abteilungsleiter.
Flisek: Aber immer BND?
Frau K.: Ja.
Flisek: Zu Abteilungsleiter 6 Bundeskanzleramt nie Kontakt?
Frau K.: Nein.
Flisek: Waren sie Leiterin bis zu Auflösung?
Frau K.: Ja.
Flisek: Also Stelle noch mit liquidiert?
Frau K.: Ja.
Flisek: Mit Beanwortung parl. Anfragen betraut?
Frau K.: Ja.
Flisek: Wann zum ersten Mal?
Frau K.: KA.
Flisek: Sind parl. Anfragen im Zeitraum vor Auflösung so beantwortet, dass eingeräumt wurde, dass Stelle überhaupt existiert?
Frau K.: Ole Schröder hat Zusammenhang hergestellt.
Flisek: Verstehe ich nicht. Wurde Existenz geleugnet? Gesagt, HBW gibt es nicht?
Frau K.: Ole Schröder hat das in Parl. Fragestunde klargestellt. Daraufhin war klar, HBW war Teil des BND.
Flisek: Eingestuft oder offen? Wann war das?
Frau K.: 2013.
Flisek: Vor Auflösung?
Frau K.: Ja.
Flisek: Auch erstes Mal, dass sie an Beantwortung von parl. Anfragen beteiligt waren?
Frau K.: Nein, weit voraus.
Flisek: Was waren das für Anfragen? Existenz, was für Mitarbeiter?
Frau K.: Ja.
Flisek: Was hat man da geantwortet?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere: Ist eine Behörde aus Geschäftsbereich Bundeskanzleramt.
Flisek: Was nicht stimmt.
Frau K.: Indirekt ja.
Flisek: Aber waren nie Bundeskanzleramt zugeordnet, immer BND.
Frau K.: Ja.
Flisek: Nur Fall Somalia geprüft worden?
Frau K.: War Unterrichtung?
Flisek: Von wem?
Frau K.: Von Referat an Leitung.
Flisek: Wurden von Leitung beauftragt, das zu prüfen?
Frau K.: Ja.
Flisek: Leitung des BND? Präsident?
Frau K.: Soweit ich mich erinnere.
Flisek: Als Reaktion auf Medienveröffentlichung?
Frau K.: Gehe davon aus.
Flisek: Also prüfen, ob BND-Infos mit Tötungen zusammenhängen?
Frau K.: Kann sein, dass auch vorsorglich gemacht.
Flisek: Gabs auch weitere Fälle, wo vorsorgliche Prüfung?
Frau K.: KA.
Flisek: Strengen sie sich mal an.
Frau K.: Kann nichts beitragen. Erinnere mich nicht.
Flisek: Kann also sein, dass es mehrere Fälle gab, können sie nicht ausschließen?
Frau K.: Ja.
Flisek: Vorwurf ist ja nicht ohne.
Frau K.: An andere Fälle erinnere ich mich nicht.
Flisek: Was war jetzt üblich?
Frau K.: Den Präsidenten möglichst schnell über Dinge informieren, was von Interesse war.
Flisek: Besondere Vorkommnisse?
Frau K.: Auch unterhalb der Schwelle.
Flisek: Das ist ja gut.
Was war ihre Aufgabe in der Leitung, was konkret? Aufgabenprofil?
Frau K.: Führungs- und Fachaufgaben.
Flisek: Auch Mitarbeiter beurteilt?
Frau K.: Ja.
Flisek: Müssen ja wissen, was die gemacht haben. Wie Infos beschafft?
Frau K.: Direkte Mitarbeiter habe ich ja gekannt.
Flisek: Sachgebietsleiter?
Frau K.: Z.B.
Flisek: Wie viele?
Frau K.: Am Anfang 2.
Flisek: Dann?
Frau K.: Am Ende keine mehr.
Flisek: Auch die unterhalb der Ebene?
Frau K.: Als Zweitbeurteilung.
Flisek: Wie da Infos verschafft?
Frau K.: Aussagen von direkten Vorgesetzten, Berichte, mit Mitarbeiter persönl. gesprochen.
Flisek: Gefragt, was die da machen?
Frau K.: Ja.
Flisek: Auch Befrager beurteilt?
Frau K.: Zweitbeurteilung.
Flisek: Was da beurteilt?
Frau K.: Ob zielgerichtet, gewissenhaft gearbeitet.
Flisek: Was heißt zielgerichtet?
Frau K.: An bestimmtem Ziel orientiert.
Flisek: Erkenntniszíel, Person?
Frau K.: Arbeitsziel.
Flisek: Wer hat Ziele definiert?
Eisenberg: Zeugin braucht Pause.
[5 Minuten Unterbrechung (19:33)
Geht weiter. (19:47)]
Flisek: Hatten über Beurteilung von Mitarbeitern gesprochen?
Frau K.: Was ist Zusammenhang Untersuchungsgegenstand?
Flisek: Das überlassen sie mal mir. Alle Mitarbeiter kommen als Zeugen in Betracht? Nennen sie mir mal die besten Mitarbeiter? Ganz einfach.
Frau K.: Ziemlich ausgewogenes Leistungsbild.
Flisek: 1–2 Gute mit ihren Kürzeln.
Frau K.: [schweigt lange] Ich bin vollkommen ausgebrannt, komme nicht mal mehr auf die Namen von den Kollegen.
Flisek: Ein paar werden ihnen NÖ doch noch einfallen.
Frau K.: Meine Aufmerksamkeit neigt sich dem Ende zu.
Flisek: Wir haben Verständnis, wenn sie sagen, sie können gesundheitl. nicht mehr. Wenn sie das sagen, können wir damit Schluss machen, da haben wir alle vollstes Verständnis für. Uns ist Zeugin lieber, die bei Kräften ist. Wenn sie das Signal geben wollen, besprechen sie das mit Hr. Eisenberg. Programm grundsätzlich ist da.
Bei Stellenprofil stehengeblieben: Mitarbeiter führen. Sonst?
Frau K.: Fachaufgaben.
Flisek: Beispiele?
Frau K.: Einsteuerung von Aufträgen.
Flisek: Konkret? Das ist für uns Fachchinesisch. Beispiel, wie läuft das?
Frau K.: Anleitung zu einem Arbeitsvorgang.
Flisek: Andere Kernaufgaben?
Frau K.: Alle, die damit zusammenhängen, das Personal einzustellen, den Auftrag bestmöglich zu erfüllen, mit welchem Maßstab.
Flisek: Auch Qualitätskontrolle?
Frau K.: Ja.
Flisek: Wie läuft das?
Frau K.: Berichte vorlegen lassen, Frageführer befragen.
Flisek: Hatten Befragergruppen alle die gleichen Aufgaben?
Frau K.: Regionale Zuständigkeiten in Außenstellen.
Fragerunde 7: Linke (19:54)
Sensburg: Schaffen sie noch eine Fragerunde?
Frau K.: Ich würde gern aufhören.
Renner: Können wir zwei kurze Fragen pro Fraktion stellen?
Notz: Zeugin hat gesagt, dass sie nicht mehr kann. Klar, dass nicht die Wahrheit gesagt wurde. Wird noch klarer, wenn wir noch andere Leute hören.
Sensburg: Würden gerne aus gesundheitl. Gründen die Befragung beenden, richtig?
Frau K.: Ja.
Sensburg: Befragung beendet. (19:57)
Zeuge 2: Joachim Mewes, ehemals Bundeskanzleramt, Referatsleiter 603, später 612
Begrüßung
Mewes: Habe keinen Rechtsbeistand, wüsste nicht, welcher Anwalt mir nützen könnte.
Sensburg: Wir achten darauf, dass es ihnen hier gut geht.
$Formalitäten
Joachim Mewes, 29.4.1949, im Allgäu geboren, Böllsche Straße 20, Berlin-Friedrichshagen, Ruhestandsbeamter, heute Geschäftsführer ortsteilbezogene Firma.
Eingangsstatement
Bundeskanzleramt-Tätigkeit. 1999 Referat 604 als Referent gekommen. „Sonderaufgaben“, i.W. Rückführung Deutscher aus Ausland.
August 01 Referatsleiter 603, PKGr-Angelegenheiten, Rosenholzdateien.
Juli 03 Referatsleiter 612, PKGr-/G‑10-Angelegenheiten.
Sep 07 PKGr-Angelegenheiten weiterhin, aber Proliferation und G‑10 abgegeben, dafür BND-Neubau.
Sep 08 in BMVg versetzt, Prüfgruppe milit. Nachrichtenwesen.
Mär 12 einstweiliger Ruhestand.
Schwerpunkte mit Relevanz für Untersuchungsgegenstand: Ab Jul 03 als Referatleiter 612, PKGr-Angelegenheiten, PKGr-Sitzungen vorbereiten, persönlich wahrgenommen. Referent war Politologe, Schwerpunkt Proliferation. Zunehmend „besondere“ Sitzungen PKGr (Irakkrieg), haben mich zu 75% ausgelastet, Rest G‑10-Angelegenheiten: Prüfung von G‑10-Anträgen, Eilergänzungsanträge.
Partnerbeziehung zu BND: Nicht bei mir angesiedelt. Im Vorfeld hat das Lagereferat 621 gemacht, wenn Absprachen niedergelegter Art gekommen (MoU), dann in Referat 611 behandelt. Ich nur am Rande mit G‑10-Erfassung befasst.
Fragerunde 1: Vorsitzender (20:14)
Sensburg: Wie funktioniert Dienst- und Fachaufsicht im Bundeskanzleramt in Verhältnis zu BND? Ist das echte, taugliche Aufsicht?
Mewes: Im Prinzip, stößt an Grenzen. 6000 Personen bei BND, in der Abt. ca. 30. Sonderproblem, dass unter Mitarbeiter in Abt. auch Mitarbeiter des BND sind. Daher gekommen und dahin zurückgegangen.
Weiß nicht, ob das Ideallösung ist. In Hinblick auf Personalverhältnis beider Einrichtungen kann man nur an Schwerpunkten Stellschrauben drehen. Allumfassende Aufsicht unter den Umständen kaum möglich.
BND ist Behörde der besonderen Art. (!)
Sensburg: Waren Referatleiter in Gruppe 61, zuständig für Rechtsaufsicht. Gab es ständig Situationen, wo man hätte korrigieren müssen? BND kontrollbedürftige Einrichtung?
Mewes: Nur dann gemerkt, wenn etwas Besonderes passiert ist. Insb. G‑10-Erfassung im Großteil Routine, von BND-Juristen betreut. In der Regel keine Beanstandungen, schon aus zeitl. Gründen. Konnte immer nur im Nachhinein Probleme aufgreifen.
Gibt in Komplex rechtliches Nirvana, Dunkelfeld. Routineaufklärung, die sich keiner richtig angesehen hat.
Sensburg: Anträge G‑10 kamen kurzfristig, was heißt das?
Mewes: Nicht so, dass man im Einzelfall Chance hätte, etwas zu ändern. Haben Verfahren gefunden, dass bevor Unterzeichnung durch Präsident gegeben, auch an uns gegangen ist. Präsident irritiert, aber Frist sehr kurz.
Solange Anträge fortgeschrieben, kein jur. Neuland. War eingespielt und zügig tragbar.
Sensburg: G‑10-Kommission, ist ja ne ganze Menge. Inwiefern kann die das leisten?
Zu Operationen mit AND: Wie detailliert hat BND über anstehende/laufende Operationen unterrichtet, Sie und Bundeskanzleramt?
Mewes: In meinem Bereich spielten Partnerbeziehungen prakt. keine Rolle. Wenn dann bei beiden anderen Referaten. Hatte schon gesagt: Partnerbeziehungen fielen unter Begriff Routine. Bereich, wo BND Handlungsfreiheit hatte.
Sensburg: Sie mal mit MoA zu tun?
Mewes: Erinnere nicht, von Zuständigkeit nicht bei mir, sondern Referat 611.
Sensburg: Nicht begegnet?
Mewes: Nicht ausschließen, nur nicht intensiver befasst. Nicht zuständig.
Sensburg: Thema Selektoren bekannt? Suchbegriffe?
Mewes: Suchbegriffe ja, Selektoren nur aus Zeitung. Begriff bis dato völlig fremd. Stammt aus Bereich Routineverkehre, wo BND eigenständig.
Sensburg: Wort Routine benutzt, was sind Routineverkehre?
Mewes: Ausland-Ausland, G‑10, wenn einer in Deutschland.
Sensburg: Thema Selektoren aus rechtl. Prüfung bekannt? Suchbegriffe, wurde ja auch generell genutzt.
Mewes: Suchbegriffe ja. Als Schlagwort bei Proliferation. Telefonnummern, Mailadressen.
Sensburg: Problematisch rechtl. Ansatzpunkt? Allgemeininteressen?
Mewes: G‑10-Kommission hat Anlässe für Begriffe stichprobenweise erklären lassen. Manchmal sehr viele. In G‑10-Sitzung hat BND zur Verwendung der Begriffe erklärt.
Sensburg: Also Suchbegriffe der G‑10-Kommission bewusst?
Mewes: Nur wenn in G‑10-Bereich benutzt. Was jetzt in Presse, habe ich vorher nicht gewusst. Was Weitergabe angeht keine eigene Entscheidung. G‑10-Kommission damit auch nicht befasst. Nur bei im G‑10-Bereich verwandten Suchbegriffen nach sachl. Hintergrund gefragt.
Fragerunde 1: Linke
Renner: Danke für Geduld. Jahr 2002: Überlegungen zur Übernahme Bad Aibling. Wann damit zum ersten Mal damit befasst?
Mewes: Originär nie damit befasst, habe aber von Bad Aibling gewusst, war nie da.
Renner: In dem Zusammenhang Vorlage für PKGr verfasst?
Mewes: KA. Denke, unwahrscheinlich.
Renner: Haben entsprechende Vorlage. [Dokumentenvorlage: 14.5.02 an Chef Bundeskanzleramt, Sitzung PKGr 15.5., NfD, Frage zu S. 3 MAT BK 2–10c, Blatt 110ff] „Danach soll u.a. künftige Tätigkeit der NSA in Bad Aibling unter Berücksichtigung deutschen Rechts erfolgen.“
Mewes: Vorlage 2002, kann mich nicht erinnern.
Renner: Davon ausgegangen, dass Tätigkeit NSA gegen deutsches Recht verstieß?
Mewes: Kann ich wirklich nicht beantworten. Sprechzettel stammt nicht von mir. Während USA Einrichtungen selbst genutzt haben, ohne Kontrolle von BRD, hat das unter besonderen Verhältnissen stattgefunden. Durch Kooperation versucht, Ausschließlichkeit von US-Rechtsverständnis zu begrenzen.
Renner: Unterschrift ist doch von ihnen?
Mewes: Das ist Vorlage, die ich aufgrund von Sprechzettel gemacht habe. Das Eigentliche ist Bericht BND. Stammt von BND, Präsident BND hat Vorlage in PKGr vorgetragen, stammt nicht aus Bundeskanzleramt.
Renner: Was ist spezielles Rechtsverständnis der Amerikaner, das abgestellt werden sollte?
Mewes: Dass USA als frühere Besatzungsmacht in ihren Einrichtungen nach US-Recht vorgegangen sind. Dass das abgestellt werden sollte.
Renner: Welche Maßnahmen?
Mewes: Vertraglich festschreiben.
Renner: Gedanken gemacht, wer kontrollieren soll?
Mewes: War mit MoU nicht inhaltl. befasst, kann nichts dazu sagen. In der Regel Absichtserklärungen, wer kontrolliert betroffene Seite.
Renner: Gehörten zu 603/612 auch Fach- und Rechtsaufsicht zu Überwachung von Telekommunikationsverkehr?
Mewes: Im Rahmen von G‑10-Anordnungen.
Renner: Auch gegenüber Deutsche Telekom?
Mewes: War nicht Adressat von G‑10-Anordnungen, hat nur Übergabepunkte zur Verfügung gestellt. G‑10-Anordnungen haben BND zu Maßnahmen ermächtigt.
Renner: Kennen sie Transitvertrag zw. BND und Telekom?
Mewes: Nein.
Renner: Kennen sie Eikonal?
Mewes: Durch Presse. Im Anschluss erfahren, dass das Knoten in Frankfurt am Main ist.
Renner: Wann von Name Eikonal erfahren?
Mewes: Kürzl. aus Presse. Dienstl. einmal damit zu tun, aber in Bundeskanzleramt nicht üblich, BND-Namen zu übernehmen. Gab nur Namen des Standorts.
Renner: Was heißt, dienstl. mit dem Knoten zu tun?
Mewes: BND auf Bundeskanzleramt zugekommen, hat Problem aufgeworfen, dass bisherige G‑10-Abgriffe techn. nicht auf neuestem Stand. Fortschritte in TK-Technologie, paketvermittelte Kommunikation. Internationaler Knoten war in Frankfurt am Main.
Zusammen mit Bestreben BND gab es Informationsbesuch mit G‑10-Kommission. Dann an Ort in Frankfurt am Main hat uns BND gezeigt, was dort stattfindet. Außer Kabel, Leuchten und Dioden nichts gesehen. G‑10-Kommission war einmal da. Dann paketvermittelte Wege in Kommission aufgenommen. Begrifflichkeit Eikonal da unbekannt.
Fragerunde 1: SPD (20:40)
Flisek: Wann war G‑10-Kommission in Frankfurt am Main?
Mewes: Schätze 2005.
Flisek: Hat man bei Besuch Thema Routineverkehre problematisiert?
Mewes: Nein, Mitgliedern der Kommission musste klar sein, dass nicht dort gefiltert wird, sondern das, was durch Kabel ging, wurde ganz an BND weitergegeben und in BND-Zentrale aufgesplittert. War für alle klar, weil dort keine Beschränkung techn. stattgefunden.
Flisek: Spiegelung gemacht, ausgeleitet, woanders weiterbearbeitet. Bei Besuch angesprochen, dass vllt. auch um Überwachung von Routineverkehren geht?
Mewes: Anlass von BND war, G‑10-Verkehr techn. zu verbessern. Dass BND in dem Fall primär Routine im Auge hatte, davon war nie die Rede. Vllt hätte man sich das denken können. Ist von BND nie gesagt worden, dass es primär um Routine geht? Wäre ja auch Missbrauch der G‑10-Kommission.
Flisek: Sie waren bei Besuch anwesend?
Mewes: Ja.
Flisek: Ihnen war das auch nicht bewusst?
Mewes: Zumindest, dass es BND um Routineverkehre ging.
Flisek: Rechtl. Einschätzung: Unterstellt, das wäre so – BND hätte gesagt, brauche ne Anordnung. Einziges Instrument G‑10-Anordnung.
Wenn in der Ausgangslage sich G‑10-Anordnung bedient: Wie würden sie das rechtl. bewerten? Rechtsbruch?
Mewes: Würde vorsichtig sagen: Vertrauensmissbrauch.
Flisek: Wenn G‑10-Kommission informiert: Was dann?
Mewes: Solche Info nicht bekannt.
Flisek: Schließe aus ihrer Äußerung, dass das Kuddelmuddel daher kommt, dass es nichts gibt, aber man nicht auf Überwachung von Routineverkehr verzichten will. Da müsste man ja was regeln.
Mewes: Frage ist, wie? Im Ausland gleiches Problem. Unbefriedigend. Geschützt ist eigene Bevölkerung. Ungeschützt ist Rest der Welt.
Flisek: Alle gegen alle.
Mewes: Kenne kein Land, in dem das anders ist. Mag heute anders sein, denke, ist so geblieben.
Flisek: In Bundeskanzleramt, war nicht so, dass man wusste, hier geht es nicht um G‑10, sondern Routineverkehr?
Mewes: Mir nie bewusst geworden. Auch nicht von anderer Stelle problematisiert.
Flisek: Hat sich das geändert?
Mewes: Bis heute so geblieben.
Flisek: Erst im Zuge von Snowden Problembewusstsein entwickelt?
Mewes: Seit 08 nicht mehr da, im Gespräch mit Kollegen heute: Habe nicht Gefühl, dass dafür Lösung auf dem Tisch liegt.
Flisek: Seit 99 in Bundeskanzleramt.
Mewes: Ja.
Flisek: Zeit, wo Kooperation mit US-Diensten angelaufen. Was mitbekommen?
Mewes: Nie direkt damit befasst. KA, wie andere Referate mehr damit befasst waren. Hat BND Spielraum gelassen.
Flisek: Spielraum ging von Bundeskanzleramt aus? Zäsur 9/11, Situation mit hoher Solidarität gegenüber USA. Gabs in Bundeskanzleramt Stimmung „Lassen mal Fünfe grade sein“?
Mewes: Nein, aber uneingeschränkte Solidarität. Später wegen Einzelvorkomnissen Fragen ergeben. Ob uneingeschränkte Solidarität auf Dauer so weitergeht. Z.B. US-Maßnahmen gegen Einzelpersonen. Ganz allmählich wurde klar, dass keine Einzelfälle, sondern US-Konzept.
Flisek: Anlauf und Entwicklung der Kooperation nicht in ihrem Bereich?
Mewes: Nein, Kooperation schon vorher, immer wegen techn. Entwicklung angepasst.
Flisek: Kennen sie Weltraumtheorie?
Mewes: Nein.
Flisek: Auffassung, dass Infos vom Himmel fallen und weil sie von oben fallen, gelten keine territorialen Gesetze, kein Datenschutzgesetz, kein deutsches Territorium.
Mewes: Nicht bekannt, erschließt sich mir auch nicht.
Flisek: Uns auch nicht. Wird aber bei BND vertreten? Theorie von virtuellem Ausland sagt auch nichts?
Mewes: Nein.
Flisek: Vorhin Ausführung, dass Personal zwischen BND und Bundeskanzleramt regelm. hin- und herwechselt. Kritischer Unterton wg. Aufsichtsfunktion, richtig?
Mewes: Punkt, über den man nachdenken müsste. Ist auch in BMI und Bad Aiblingz.B. so. Völlig klar, dass jmd. der aus Bereich geht und zurück gehen muss, sich nicht mit Herkunftsbehörde anlegt.
Flisek: Mal Fall aufgefallen, wo Interessenskonflikt besteht.
Mewes: Konkret nein, ist ein Gedanke, der sich auftut.
Flisek: Bundeskanzleramt der richtige Ort, wo Stränge zu NDs zusammenlaufen? ND-Arbeit manchmal schmutziges Geschäft, manchmal besser, man weiß nicht alles. Führt vllt. dazu, dass Dinge nicht mitgeteilt werden, dass Bundeskanzleramt Dinge manchmal nicht weiß?
Mewes: Ist ein Grundproblem.
Fragerunde 1: Grüne (20:59)
Notz: Erinnern sie sich an Operation Eikonal?
Mewes: Erst als geneigter Zeitungsleser.
Notz: Granat? Eikanol?
Mewes: Auch nicht.
Notz: Mal eingeladen, sich das anzugucken? Kann das nachher konkreter vorhalten.
Mewes: Nein.
Notz: Zugriff in Frankfurt am Main Gesprächsthema für Routineverkehr?
Mewes: Angekommen als Vorschlag BND zu Erkenntnisverbesserung G‑10-Bereich. Damit verbunden auch, dass damit Routineverkehr miterfasst wird, weil in man Verkehre in Frankfurt am Main nicht aufsplittern konnte. Verkehr wurde insg. übermittelt.
Notz: Erinnern rechtl. Auseinandersetzung zwischen Hanning und Uhrlau? Selbst beteiligt?
Mewes: Liegt zehn Jahre zurück, KA. Kann sein, dass ich involviert war.
Notz: Ḱönnen sie sich an Treffen erinnern, wo am Ende gesagt wurde: „Allen ist bewusst, dass es um Abgreifen von Routineverkehr geht“?
Mewes: Soweit ich mich erinnere nein.
Notz: Sagt ihnen „Türöffner“ was?
Mewes: Ja, Maßnahme wird vorgeschoben, um etwas anderem die Tür zu öffnen.
Notz: Bezogen auf diese Phase?
Mewes: Allen Mitgliedern G‑10-Kommission war klar, dass mit der Ableitung alles zu BND geleitet wurde.
Notz: Klar, dass BND mit AND teilt?
Mewes: G‑10-Kommission nicht im Einzelnen, aber bei Besuchen in Pullach über Partnerverbindungen und deren Wert informiert worden. Kam nicht zur Sprache. Aber hat sich ergeben.
Notz: Zwei Gedanken verbinden: Wenn man G‑10-Kommission nicht informiert, dass Routineverkehr-Ausleitungen, die man mit AND teilt, dass das dann Türöffner ist?
Mewes: Nicht gedacht, dass man mit AND teilt, sondern im Einzelfall weitergibt.
Notz: Also würde man sich betrogen fühlen, wenn ich heute sage, dass man Metadaten komplett rübergeschoben hat und dann bestimmte Daten komplett mit AND geteilt hat?
Mewes: Nicht für Weitergabe an AND verhandelt, davon ausgegangen, dass Weitergabe praktisch angesehen wird.
Notz: 2007 wurde Eikonal eingestellt. Warum?
Mewes: KA, nur Inbetriebnahme zu G‑10-Zweck verfolgt, weil zuständig. Dass eingestellt wurde, KA.
Notz: Waren bis 08 da!
Mewes: War bis 09/07 mit G‑10 befasst.
Notz: Sie sagen, dass sie in Bundeskanzleramt von Eikonal-Einstellung nichts mitbekommen haben?
Mewes: Soweit ich mich erinnere nicht.
Notz: Wer war Pendant bei 611?
Mewes: Jansen und Bartodziej.
Notz: Können nicht ausschließen, dass nichts mitbekommen?
Mewes: Kann sein. Ob unter meiner Zuständigkeit oder nicht erinnere, KA. Denke schon, hätte Erinnerungswert gehabt.
Fragerunde 1: Union (21:10)
Warken: 2004 Besprechung in Bundeskanzleramt. [Dokumentenvorlage MAT A BND 17–3, Auszug Ordner 190, Blatt 11–13 und 17–21] Von Vertrauensbruch gesprochen, aber erinnern nicht wirklich. Haben Besprechung offen gemacht, vorher streng geheim. An Besprechung teilgenommen, da entschieden, dass BND G‑10-Anordnung beantragen soll, um Zugang zu bekommen. Geschah 2005, Rechtsfrage, ob BND Routineverkehr auch erheben und auswerten darf, wurde in Bundeskanzleramt bejaht. Beschlossen, G‑10-Kommission nicht zu informieren. Erinnern sie?
Mewes: Trägt meine Unterschrift.
Warken: Von ihnen verfasst?
Mewes: Die Vorlage.
Warken: Wie kam es zu Besprechung, welcher Vorlauf?
Mewes: Frage BND nach neuem Verfahren.
Warken: Wann rechtl. Problematik Beifang aufgetaucht?
Mewes: Routine als Beifang schon immer Thema. BND hatte Freiraum. Ob das richtig oder falsch ist, sei dahingestellt. Wir haben versucht, BND im Rahmen der G‑10 Dinge zu ermöglichen.
Warken: Wer hat entschieden?
Mewes: KA, diese Vorlage ist an Uhrlau adressiert.
Warken: Dann entschieden, dass kein Gutachten durch Bundeskanzleramt oder Beschluss durch G‑10-Kommission. Von Vertrauensbruch gesprochen, war das einer?
Mewes: Wenn primär Routineverkehr im Blick, dann aus heutiger Sicht kritisch sehen.
Warken: Damals nicht klar?
Mewes: Soweit ich mich erinnere nein.
Warken: Ergibt sich doch aus Gesprächsverlauf? War auch Riesenbesprechung. Gab auch Anlagen zu Besprechung, Vortragsunterlagen, dass G‑10-Erfassung stattfindet und es um Routineverkehr geht. S.19: Ableitung Routineverkehr, Übertragungswege.
Mewes: Erinnere nicht.
Warken: Wurde dann Frage der Zulässigkeit der Ableitung von Routineverkehr nochmal in Bundeskanzleramt diskutiert?
Mewes: Soweit ich mich erinnere gab es keine Diskussion mehr.
Warken: Was hat BND vorgetragen, warum das so wichtig ist?
Mewes: KA, ob in der Besprechung vorgetragen. Allg. gegenüber G‑10-Kommission darauf hingewiesen, dass Routineverkehr für BND große Bedeutung hat, weil BND damit Kooperationspartner bedienen kann und Gegenleistungen erbringen kann.
Warken: Ohne Routineverkehr Zusammenarbeit für AND nicht so interessant?
Mewes: Gab soweit ich weiß kein G‑10-Material, das an AND ging. Daher G‑10-Material von BND als Tauschobjekt beschränkt. Aber werden nicht nur Meldungen direkt getauscht, auch Erkenntnisse aus G‑10-Verḱehr. Nicht G‑10-gekennzeichnet, gibt aber Zulieferung. Hatte bestimmt Bedeutung.
Warken: Bundeskanzleramt überzeugt, dass Routineverkehr wichtig, daher Entscheidung, das so zu tun? Kann aus Vermerk entnehmen, dass BND „geeignete“ G‑10-Maßnahme beantragt hat. Stichwort: G‑10-Legende. Ihr Vermerk: Zeitnah zu techn. Realisierbarkeit.
Was heißt „geeigneter“ G‑10-Antrag?
Mewes: Drei Bereiche: Proliferation, Terrorismus, Rauschgift. Rauschgift fast keine Erkenntnisse, Ansatz völlig falsch. Bei Terrorismus nur einzelne Hinweise aus G‑10-Aufkommen, zahlenmäßig nicht so relevant. Deshalb Proliferation geeignet, weil G‑10-Aufkommen schon gewisses Maß erreicht hatte.
Warken: G‑10-Kommission wurde nicht mitgeteilt, dass es um Routineverkehr geht? Wurde getäuscht. Hat sich das BND überlegt?
Mewes: Muss bei BND Problemlage gegeben haben. Bei uns Einzelgegenstand der Aufsicht, nicht so präsent.
Warken: Dem Vermerk ist zu entnehmen, dass man G‑10-Kommission nichts sagen will, weil „nicht vermittelbar“. Warum so gedacht?
Mewes: [liest] Aus jetziger Sicht KA.
Warken: Warum kein Rechtsgutachten? Welche Meinung hatten Sie damals?
Mewes: KA, BND hatte große Spielräume.
Warken: Warum keine Änderung G‑10-Gesetz, wurde überlegt?
Mewes: KA.
Warken: Erinnerung an Position von Uhrlau, Abt. 6?
Mewes: Unter seiner Ägide ist G‑10-Antrag gestellt worden. Vmtl. damit einverstanden gewesen.
Schipanski: Angefangen: Routineverkehr befindet sich in Nirvana. Auf welcher Rechtsgrundlage ist Routineverkehr erhoben worden?
Mewes: BND-Gesetz, zu Routineverkehr explizit nichts ausgesagt.
Schipanski: Hat ihnen §1 Abs. 2 BND-Gesetz genügt?
Mewes: Glaube ja.
Schipanski: Haben sie G‑10-Maßnahmen geprüft?
Mewes: Ja.
Schipanski: Gingen davon aus, dass das passt? Was dachten sie, wollte man damit erreichen?
Mewes: Verbesserte G‑10-Erfassung.
Schipanski: Festgestellt, auch Routineverkehr dabei. Für sie als Rechts- und Fachaufsicht logisch?
Mewes: Ja.
Schipanski: Was dachte G‑10-Kommission? Vermitteln den Eindruck, G‑10-Kommission wusste von Maßnahmen Bescheid.
Mewes: War klar, dass Gesamtverkehr abgeleitet wurde. Also war klar, dass nicht nur G‑10-Verkehr.
Schipanski: Spekulation, nicht mit Mitgliedern ausgetauscht?
Mewes: Nein.
Schipanski: Ihnen klar, dass mit AND gearbeitet wurde. G‑10-Kommission nicht klar?
Mewes: Nein, nicht klar. Ist vor 10 Jahren entstanden, wenn vorher gesehen, auch anders vorbereitet. Hat mich überraschend getroffen.
Schipanski: Mich getroffen, dass sie sagen, Routineverkehr liegt im Nirvana.
Mewes: Habe gesagt, Zustand ist mehr oder weniger in allen Ländern so. Gibt Ratlosigkeit, wie man das regeln kann.
Schipanski: Zu Amtszeit war es ja zufriedenstellend?
Mewes: Insofern, man hat gesagt das reicht. Hat Risiken und Chancen gesehen, weil Kooperation mit AND eröffnet und Möglichkeit, dass BND an Erkenntnisse kommt, die er sonst nicht erhalten hat. War Erstadressat von Hinweis eines AND, da gab es Hinweis auf Sauerlandgruppe. Daher Zusammenarbeit mit AND hohen Stellenwert, auch wenn rechtl. unscharfe Zone.
Schipanski: Können sie sich vorstellen, dass man das rechtl. klarer fassen kann?
Mewes: Könnte keinen Vorschlag machen.
Schipanski: Sagen, gehen davon aus, dass bei Zusammenarbeit mit AND Prüfung stattfindet. Spekulation oder Wissen?
Mewes: Vermutung, Ausgangspunkt. War überrascht, dass das automatisierter Prozess. Kann an Fortschritt der Technik liegen.
Fragerunde 2: Linke
Renner: Sagen, BND hatte Freiraum. Warum? Hält er Dinge vor Bundeskanzleramt geheim oder will Bundeskanzleramt Dinge nicht genau wissen?
Mewes: Weder noch. Glaube nicht, dass BND Dinge vor Bundeskanzleramt geheimhält. Aber hat Freiräume durch rechtl. Situation, weitestgehend ungeregelt. Auch personelle Ausstattung. 5–6 gegen Tausende beim BND, schwieriges Unterfangen.
Renner: Gibt Instrumente für Aufsicht, auch BfDI, BNetzA. Hatte Bundeskanzleramt von Zertifizierung durch BNetzA, für Geräte, Software, etc. Wissen?
Mewes: Nicht bekannt. Kann sein, dass wg. mangelndem techn. Sachverstand.
Renner: Gab es Überlegung, dass man techn. Sachverstand braucht? Personelle Forderungen?
Mewes: KA. Weiß nicht, ob ein Abteilungsleiter das erwogen hat.
Renner: Was wusste man bzgl. Kooperation mit US- und britischen Diensten zu Gegenleistungen?
Mewes: War mit Partnerbeziehungen in Routinebereich nicht befasst, kann kein Beispiel nennen. Wusste, dass es sowas gab, aber keine Einzelheiten. Einmal Hinweis auf Sauerlandgruppe.
Renner: War bekannt, dass man neben NSA auch mit CIA kooperiert?
Mewes: Ja, war Kooperationspartner. Im Grundsatz klar.
Renner: Wussten sie, wie Kooperation aussieht?
Mewes: Ich nicht. Waren CIA-Vertreter in Botschaft, gab Station in München. Personell augestattet, wusste ich nicht genau. Was in Einzelnen hin- und herging, wusste man bei uns auch nicht.
Renner: Nie mit gemeinsamer Operation befasst worden? Glotaic?
Mewes: KA.
Renner: Kabel bei Düsseldorf, MCI Worldcom.
Mewes: Kann ich nicht ausschließen.
Renner: Hätten sie davon erfahren müssen?
Mewes: Wenn G‑10, …
Renner: War es nicht.
Mewes: Dann ich nicht. Ob BND-Präsident Abteilungsleiter unterrichtet hat, KA. Begrifflichkeit sagt mir nichts.
Renner: Haben noch niemanden im Bundeskanzleramt gefunden, der war wusste.
Begriff „Abgschirmte Operation“?
Mewes: Verbinde nichts Konkretes damit. Operation in ND-Sinne ist geläufig, was abgeschirmt ist, da muss ich passen.
Fragerunde 2: Union (21:44)
Warken: Eikonal, Transitvertrag. Telekom hatte Bedenken. Ende 2003 Überzeugungsbrief aus Bundeskanzleramt. Dann Transitvertrag abgeschlossen. Sie damit befasst?
Mewes: Erinnere mich dunkel an gewisses Problem seitens Telekom. Daraufhin gab es Brief aus Bundeskanzleramt. Erinnere nicht Inhalt. Meine, Schreiben an Vorstandschef Telekom stammte von Uhrlau.
Warken: Welche Bedenken waren das?
Mewes: Erinnere nicht bestimmte Schreiben. Mglw. Sicherheitsbeauftragte Telekom vorstellig geworden. Kann mir vorstellen, dass Telekom nicht ohne Bestätigung Leitung zur Verfügung stellen wollte.
Warken: Wie war Diskussion in Bundeskanzleramt? Hatten sie Bedenken?
Mewes: KA zu Einzelheiten. Weiß, dass es Diskussion gab, aber nicht, auf welcher Ebene. Entscheidung von Abteilungsleiter, wer Schreiben unterzeichnet.
Warken: Wer war in Bundeskanzleramt eingebunden? Spitze, nur Abt. 6?
Mewes: Denke, Uhrlau hat das mit Chefetage besprochen.
Warken: Dann aber Uhrlau unterzeichnet?
Mewes: Soweit ich mich erinnere ja.
Warken: Längeres Schreiben oder kurz?
Mewes: Soweit ich mich erinnere kurz. Habe Schreiben bestimmt gesehen, aber …
Warken: Waren nicht an Erstellung beteiligt?
Mewes: KA. Weiß nicht, ob aus meinem Referat oder 611.
Warken: Kam das häufiger vor? Überzeugungsbriefe?
Mewes: Kann keinen weiteren Fall erinnern.
Warken: Uns beschäftigt, wie bei Eikonal sichergestellt wurde, dass kein Grundrechtsträger erfasst. [Zitat aus SZ 4.10.14] DAFIS hat nicht 100% funktioniert. Kenntnis von Problemen in Bundeskanzleramt?
Mewes: Erinnere nicht Probleme bei G‑10-Filterung. Braucht erhebliches techn. Fachwissen. Als normaler Jurist relativ hilflos. Alles spezialisiert.
Notz: Wie kann man dann Aufsicht führen!
Warken: Aber dann muss man doch im Notfall anderen Sachverstand holen, mal Informatiker einstellen?
Mewes: Hätte mglw. nicht gleich jemanden eingestellt, sondern woanders nachgefragt. Z.B. BSI.
Warken: Aber versucht, Tätigkeit des BND zu durchdringen? Meiner Meinung nach falsche Herangehensweise. Ausführen, wie man Sachverstand geholt hat? Insgesamt.
Mewes: In Abt. 2 von fachl. Seite, wenn Spezialfragen, kaum beurteilbar. Wenn ich sehe, wer in Referat ist, das sind Juristen, VWLer, Politologen. Auf anderer Seite Informatiker. Hätte dann das BSI geholt, war Überlegung von mir. Überlegungen wurden vllt. gar nicht an Bundeskanzleramt rangetragen.
Warken: Andersrum auch nicht versucht, zu verstehen, was da techn. vor sich geht?
Mewes: Abt. TA hat außerhalb G‑10-Aufklärung wg. spezifischer Eigenart gewisses autonomes Leben geführt. Konnte von Bundeskanzleramt nicht kontrolliert werden, hätte Fachpersonal gebraucht. Und wie viele? Einer hätte nicht ausgereicht.
Warken: Autonomes Leben: Fachaufsicht hat nicht wirklich stattgefunden?
Mewes: Eher: Hat nicht funktioniert, aber Routineverkehr war gewisser Freiraum.
Warken: Etwas über Beendigung von Zusammenarbeit (Eikonal) bekannt? Wegen weniger Ergebnisse? Wusste Bundeskanzleramt das?
Mewes: KA, weiß nur, dass nachdem mit Erfassung begonnen wurde, hat sich bei BND Aufkommen nicht relevant erhöht. Habe das aus den Augen verloren. G‑10-Erfassungen wurden bei jedem neuen Antrag mitgeteilt.
Warken: Zahlen?
Mewes: Bereich Rauschgift: gegen 0.
Wolff: NÖ.
Sensburg: Grob? Die in BT-Drucksache?
Wolff: Meinte Wertigkeit.
Mewes: Erinnernd auf BT-Drucksache bezogen. Festgestellt, dass gegenwärtig Tendenz so geblieben.
Warken: Tatsache, dass für Partner unbefriedigend bekannt?
Mewes: Nein, weder Einstellung noch Unzufriedenheit.
Warken: Wann genau beendet?
Mewes: KA, Zuständigkeit 09/2007 nicht mehr gehabt. Weiß nicht, ob überhaupt ins Bundeskanzleramt gekommen.
Warken: Nicht bekannt, ob andere Zusammenarbeit als Kompensation?
Mewes: KA.
Warken: BND hat 2005 probl. Selektoren festgestellt. Info erreichte Bundeskanzleramt angebl. erst Jahre später, nicht vor 2010. Irgendwas bekannt?
Mewes: Nur Presse. Kenntnis von Bad Aibling ausschließlich aus Presse.
Warken: KA, ob Bundeskanzleramt vor 2010 unterrichtet?
Mewes: Nein.
Warken: Wann erstmalig davon erfahren?
Mewes: Seitdem veröffentlicht worden.
Schipanski: Nicht im zuständigen Referat?
Mewes: Seit 09/2007.
Schipanski: Sie hat das in Bundeskanzleramt 2005 nicht erreicht?
Mewes: Ja. Aber war für G‑10 zuständig.
Schipanski: Große Frage: Gesagt, BND führte autonomes Leben. Ist das Wissen oder Spekulation?
Mewes: Meiner Ansicht nach unter verschiedenen Abteilungsleitern Einverständnis, gemeinsame Beurteilung.
Schipanski: Sie haben Problematik nicht durchdringen können?
Mewes: War nicht zuständig. Wäre in der pers. Besetzung nicht möglich gewesen.
Schipanski: Mit Blick auf ihre Abteilung G‑10, PKGr: Das haben sie durchdrungen?
Mewes: Gleiche Technologie, Schwierigkeiten mit techn. Vorgängen. Im PKGr techn. Vorgänge kaum erörtet. Vmtl. auch, weil Hemmungen beim BND, Abgeordnete mit spezifischen Fragen zu konfrontieren. Nicht günstig für Klima.
Schipanski: Fühlten sie sich für DAFIS zuständig?
Mewes: An Anträgen orientiert, informiert, welche spez. Probleme im Vorfeld bestanden. Mit Einzelschritten der Verarbeitung nicht befasst. Von techn. Problemen hat man eigentlich auch nichts gehört.
Schipanski: Nur weil man das techn. nicht erfasst, kann man ja nicht sagen, man beschäftigt sich nicht damit. Nicht ganz genau geschaut.
Mewes: Mit Endprodukten befasst, nicht mit Weg dahin. Außer besonderer Anlass, aber keiner bekannt. Kann mit nicht erinnern, dass Filterproblem thematisiert wurde.
Sehe keine Notwendigkeit, dass BND interne techn. Probleme an Bundeskanzleramt berichtet. Nicht für Bundeskanzleramt geeignet.
Schipanski: Also sie meinen, ihr Referat hat Aufsicht gut wahrgenommen.
Mewes: Relativiert Aussage „autonomes Leben“.
Schipanski: Meine G‑10-Problematik.
Fragerunde 2: Grüne (22:11)
Ströbele: Verstehe nicht, dass sie uns erklären, Rechtsgrundlage für Routineerfassung steht nicht in BND-Gesetz.
Mewes: Steht nur allgemein im Paragraphen.
Ströbele: Muss ich dann nicht sagen, das dürft ihr nicht? Nehmt ihr das einfach so hin? Sinn war ja, Partner zu bedienen. Kann das Grund sein, Rechtsgrundlage zu ersetzen?
Mewes: Rechtsgrundlage ja nur global. Für Routineverkehr gilt Ermächtigung des BND.
Ströbele: Warum schreibt man das für andere Sachen ganz konkret da rein, wenn die eh alles dürfen?
Mewes: Dürfen nicht alles. Aber G‑10-Gesetz gilt nur in G‑10-Bereich, für Routineverkehr nur allgemeine Vorschrift. Kann man drüber streiten.
Ströbele: Aber dafür ist die Aufsicht ja da, und die Juristen. Haben sie Rechtsgrundlage für ausreichend angesehen?
Mewes: Politische Frage, ist nur globale Rechtsgrundlage. Frage, ob man die für sich gelten lässt oder nicht.
Ströbele: Anträge bei G‑10-Kommission für Bundesregierung gestellt. Sollte ein Türöffner geschaffen werden. Gehen in G‑10-Kommission und erklären nicht, dass der eigentliche Sinn des Antrags Kooperation mit der NSA ist. Und sagen nicht, wo die Gefahr ist. Sondern nur: Wo ist es am wahrscheinlichsten, nehmen wir die Proliferation.
Sagen der G‑10-Kommission nicht, dass es um Bedienung des Partners ging. Ist das Aufsicht und Leitung?
Mewes: Kann nicht erinnern, dass das Hauptgrund war. G‑10-Kommission hat Knoten gesehen. Weiß nicht, ob das Ausnutzen oder Türöffner ist.
Ströbele: Was wussten sie denn damals? Kam BND und hat gesagt, wir glauben, dass wir Proliferation mit G‑10-Maßnahme aufklären können? Können sie das vertreten, dass man G‑10-Kommission nicht davon unterrichtet, was eigentlich bezweckt ist?
Mewes: Kann mich an den Besuch erinnern, nicht an Vorlage, muss wirklich passen.
Ströbele: Merke ich. Dritter Punkt. Bekannt, dass im BND Probleme gesehen wurden, dass Filter nicht funktionieren? Dass er nichts mehr fürchtete, als dass das G‑10-Kommission oder PKGr bekannt werden könnte. Und dass sie mehrfach aufgeschrieben haben, dass das dringend verhindert werden muss?
Mewes: Kann mich nicht an Filterschwierigkeiten erinnern.
Ströbele: Mal an sie herangetragen worden?
Mewes: Nein. Wenn es Ansinnen gegeben hätte, würde ich mich wahrscheinlich erinnern.
Ströbele: Ist in den Medien seit ein paar Jahren viel veröffentlicht worden. Das mal nachverfolgt? Interesse?
Mewes: KA, ob ich Eikonal-Artikel kenne. Nur als Snowden kam, war ich über Tatsache, dass das stattgefunden hat, nicht überrascht. Eingreifen in Handyverkehr soweit ich weiß profan. Was überrascht: Umfang und Ausmaß der US-Maßnahmen.
Fragerunde 3: Linke (22:23)
Renner: Jemals an Gespräch mit Five Eyes-ND teilgenommen?
Mewes: Ja, USA, GB. Hat gelegentlich stattgefunden, aber nicht mein Hauptfeld. In beschränktem Maß vorgekommen.
Renner: Ging es auch um techn. Kooperationen?
Mewes: Nicht erinnerlich. Natürlich auch mit USA Kontakt, als Rosenholz-Unterlagen zurückgegeben wurden. Ziel- und zweckgerichteter Kontakt mit US-Personal.
Renner: Bzgl. Rechts- und Fachaufsicht: Diskussionen zu Problematik, dass USA auch Personen/Institutionen erfassen, bei denen es um feindliche oder Industriespionage geht?
Mewes: Nichts Konkretes. Dass techn. Möglichkeiten bestanden, war größerem Personenkreis bekannt. Neue US-Botschaft war noch nicht in Betrieb, da haben wir von BSI Hinweis auf merkwürdige Kuppel auf GB-Botschaft erhalten und auf Verkleidung auf russischer Botschaft.
Auch in Bereich Proliferation, ging meist um iranisches Atomprogramm, haben sich Vertreter geäußert.
Renner: SZ hat vor Kurzem auf geleakte Dokumente abgestellt, die nahelegen, dass auch Bundeskanzleramt Überwachungsgegenstand war. War das mal Thema?
Mewes: Mit Möglichkeit muss man überall rechnen, weil techn. profan. Jeder, der telefoniert, muss mit Möglichkeit rechen, dass er erfasst wird. Hinweise von BSI bekommen.
Hahn: Für PKGr in ganzer Zeit zuständig?
Mewes: 2001–2008.
Hahn: Was bei Eikonal gelaufen ist, das kannten sie? Waren sie auch zu Besuch?
Mewes: Ja.
Hahn: War doch nicht alltäglich?
Mewes: Nein, Dienstreisen aus Berlin selten.
Hahn: Nein, ich meine Kooperation.
Mewes: Nein, war aber nicht Teil meiner ureigensten Tätigkeit. Kann mich aber nicht an alles in PKGr erinnern.
Hahn: Wenn einmaliger Vorgang, dann Pflicht, PKGr zu informieren. Warum ist das nicht passiert?
Mewes: Weil Kabel in Frankfurt am Main praktisch unter den Augen der G‑10-Kommission genehmigt worden ist.
Hahn: Ich meine das PKGr. Gab in ihrer Amtszeit keinen anderen Brief an Telko, dass man eine Zusammenarbeit zulässt. Warum keine Information an PKGr?
Mewes: Wurde nicht als besonderes Ereignis angesehen.
Hahn: Denken sie heute immer noch?
Mewes: Nachher ist man immer klüger.
Hahn: Müsste also aus heutiger Sicht PKGr informieren?
Mewes: „Muss“ schwierig. Darf man nicht mit bestimmten Berichten überhäufen. Mehrere Dienste. Mehrere Faktoren.
Hahn: Werden mit allem Möglichem überhäuft. Aber nicht mit so etwas Gravierendem?
Mewes: Damaliger Abteilungsleiter hat das offensichtlich anders gesehen. KA, ob das mal diskutiert wurde. Ist nicht informiert worden.
Fragerunde 3: Grüne (22:32)
Notz: Wussten Sie, dass BND vor G‑10-Genehmigung an Glasfaser gegangen ist?
Mewes: Muss Probebetrieb gegeben haben. Ist bei Besuch ja gelaufen.
Notz: Man kann doch nicht Grundrechte auf Probe verletzen, jahrelang. Wie geht man damit um, damals?
Mewes: Soweit es sich um nicht G‑10-geschützte Daten handelt…
Notz: Frage, sind Routineverkehr nicht geschützt? Sagt ihnen Gusy noch was? War gar nicht schlecht. Wie können sie sich hier hinstellen und sowas sagen? Hier wird entschieden, ob sie Teil der Verschwörung sind oder kritisch nachgefragt haben.
Hatten sie Bedenken? Haben sie nachgefragt?
Mewes: Kann mich nicht an Vermerk erinnern, ist zehn Jahre her.
Notz: Gerne, Frage ob heute, gibt Akten ohne Ende. Zu Ausführungen zu G‑10-Kommission. Wir sind heute schockiert, wollen auf Herausgabe der Selektorenliste klagen, dramatisch.
Sie sagen: Haben ihnen das damals gezeigt. Wie meinen die das? Schaubildchen gezeigt, gehofft, das raffen die auch nicht?
Mewes: Keine Schaubilder. Nicht viel außer blinkenden Dioden.
Notz: Wo war jetzt erkennbar, dass Routineverkehr an AND ausgeleitet?
Mewes: Nicht erkennbar, weil Gesamtverkehr.
Notz: Das erstmal durchlaufen lassen?
Mewes: KA, ob ich oder Bundeskanzleramt in Genehmigung involviert war.
Notz: Waren ihnen Hintergründe Austausch mit AND oder Five Eyes bekannt?
Mewes: Dass Austausch gegeben, ja. Gab Briefings.
Notz: Meldungen oder Rohdaten?
Mewes: Weder noch. Hanning selber hat auf Austausch hingewiesen. Einzelne Daten bei Besuchen nicht gesehen.
Notz: BND wusste genau, was sie tun und dass das nicht legal war. Wollten keine Genehmigung einholen, aber die blöde Telekom wollte das. Man wollte G‑10-Kommission nicht einweihen. Wussten sie, dass das so läuft?
Mewes: Nicht erinnern. Wussten, dass es erweiterte Erfassung der Routineverkehre gab.
Notz: Kennen sie „Kronjuwelen des BND“, wissen sie, was das ist? Auch nicht bei Snowden gelesen?
Mewes: Nein.
Notz: Letter of authorization?
Mewes: Nein.
Notz: 2. Aktion, Freibrief?
Mewes: Nein.
Notz: Nie gehört?
Mewes: Erinnere nicht.
Notz: Üblich, dass Menschen im Bundeskanzleramt Briefe an Unternehmen geschrieben haben: „Geht so in Ordnung.“
Mewes: Soweit ich mich erinnere, ja.
Notz: War es nicht, deshalb frage ich nach Letter of Authorization. An Gesprächen mit Telekom teilgenommen?
Mewes: Sicherheitsbeauftragter war mal bei mir, Gespräch befasste sich nicht mit Knoten, ging um Einzelperson.
Notz: Schwachstellenbericht bekannt?
Mewes: Nein.
Notz: Bericht des BND, wo jmd. über viele Seiten aufgeschrieben hat, wie schlecht alles funktioniert.
Mewes: KA.
Notz: Wäre das bei ihnen gelandet?
Mewes: Wenn nur G‑10, dann hätte es bei mir auf Tisch kommen müssen. Wenn allgemeiner Bericht über Zustand des Filters, dann eigentlich Bartodziej.
Notz: Wenn darum gegangen, wie Routineverkehr von G‑10-Verkehr zu trennen? An niemanden gegangen?
Mewes: Wäre von gewissem Interesse gewesen.
Fragerunde 4: Linke (22:46)
Renner: Waren sie dabei, als beschlossen wurde, dass Uhrlau Brief an Telekom unterschreibt?
Mewes: KA. Kann mir vorstellen, dass Ergebnis bei Etage Abteilungsleiter besser aufgehoben war.
Renner: Weil politisch heikel?
Mewes: Erwägungen spielen immer eine Rolle. Auch protokollarische Fragen. Können mehrere Dinge eine Rolle spielen.
Renner: Kennen sie 20%-Regelung?
Mewes: Soweit ich mich erinnere, hat das irgendwas mit G‑10 zu tun.
Renner: Begrenzung der Erfassung auf 20% Verkehrsanteile?
Mewes: Kann sein.
Renner: Spielte das mal eine Rolle?
Mewes: KA.
Renner: Auch Kontakt zu britischem AND. Kenntnis zu Zusammenarbeit mit GCHQ?
Mewes: Nur, dass es Zusammenarbeit gibt. Konkret nicht involviert, soweit ich mich erinnere.
Renner: An ND-Lagen teilgenommen?
Mewes: Ja, seit Juli 2003 bis Umorganisation im Sept. 2007.
Renner: Da über Kooperation mit Five Eyes-AND gesprochen worden?
Wolff: NÖ.
Renner: Mal bei Präsidentenbesprechung zugegegen?
Mewes: Nein.
Renner: Erinnerung an Beratung, weil Anzeichen, dass G‑10-Schutz nicht 100% funktioniert?
Mewes: Erinnere nicht, nicht ausschließen.
Renner: Keine weiteren öffentlichen Fragen.
Fragerunde 4: Grüne (22:51)
Notz: Gab es häufiger Bitten von BND an Bundeskanzleramt, Akten zurückzuschicken?
Mewes: KA, in der Regel hat BND keine eigenen Akten vorgelegt, sondern berichtet. Passiert z.B. im Rahmen Sonderermittler PKGr, der im Rahmen der Dienste ermittelt, dann hat BND seine Akten dem Bundeskanzleramt geschickt. Geprüft worden, weitergegeben worden. An Sonderermittler gegeben worden.
Notz: Wurden Akten zur Bereinigung der Nachvollziehbarkeit wieder an den BND zurückgeschickt?
Mewes: Will das nicht ausschließen.
Notz: Können sich das vorstellen?
Mewes: Nein. Wenn BND berichtet hat, dann eigenen Bericht geschrieben. War Informationsgrundlage für Bundeskanzleramt.
Notz: Können sich nicht daran erinnern?
Mewes: Ja.
Notz: Wie war das bei Verkehrsdaten mit strategischen Beschränkungen §5 G‑10-Gesetz. Rufnummern, Standort, etc. Werden solche Daten von BND bei G‑10-Maßnahmen erfasst?
Mewes: Keine Rohdatenerfassung in G‑10-Maßnahmen gesehen. Im Rahmen der Anträge wurde über Erfassung berichtet, aber eher statistisch. Nicht im Einzelnen aufgeführt. Wäre vmtl. auch sehr kompliziert gewesen.
Notz: Könnte es sein, dass solche Verkehrsdaten erfasst und gespeichert werden? Auf Vorrat?
Mewes: Bin falscher Adressat. Würde sagen: Warum soll ich Sachen speichern, wenn ich keine Verwendung dafür habe?
Notz: Weil interessant, siehe VDS-Debatte.
Als Fach- und Rechtsaufsicht: Wenn man Verkehrsdaten erfasst, pauschal, wäre das aus ihrer Sicht legal?
Mewes: Wenn es G‑10-Genehmigung gegeben hat, dann denke ich mal, bezogen auf die entsprechenden Erfassungen, dass es richtig ist, die Daten für die etnsprechenden Erfassungen zu speichern. Muss ja beurteilen und klassifizieren können.
Notz: Muss doch drinstehen, nach was für Kriterien erfasst wird?
Mewes: Suchbegriffe stehen in G‑10-Anordnung. G‑10-Anordnung nie bezogen auf einzelne Strecken, immer bezogen auf Gebiete im Ausland.
Notz: Wäre es nicht illegitim, wenn ich dann andere Sachen mit erfasse? Einfache rechtl. Frage.
Mewes: Nein, das ist komplex. Daten wären ja dann wertlos.
Notz: Das sehen Sicherheitsbehörden anders. Man kann mit Verkehrsdaten viel Unfug machen. Kein gutes Argument.
Mewes: Sage nicht, dass irrelevant, mglw. Begleitdaten doch relevant.
Notz: Waren in Bundeskanzleramt für Rechts- und Fachaufsicht zuständig für ND. Frage nach schlichter Einschätzung: Wenn die alle Verkehrsdaten abschöpfen, dürfen die das oder nicht? Was sagen sie da?
Mewes: Technik ist schwierig, wenn Suchbegriffe genehmigt, …
Notz: Geht um nicht Genehmigte. Sondern Beifang.
Mewes: Wenn Routineverkehr, dann Globalermächtigung des BND-Gesetzes. Sogesehen Einschränkung mit Verhältnismäßigkeit.
Notz: Hat es sie beunruhigt, dass drei Verfassungsrichter gesagt haben, dass das rechtswidrig ist? Sie haben damals nichts gemacht? Hat ihr Vorgesetzer gesagt, sie dürfen nicht? Technik kompliziert? Hatten sie den richtigen Riecher? Wie können sie nach zehn Jahren so relativistisch unterwegs sein? Kritisches Gepräch?
Mewes: Kann mich nicht an Gespräch erinnern, wo ich zum Weglassen von kritischen Anmerkungen aufgefordert wurde.
Notz: Hatten sie Counterpart in Abt. oder Referat
Mewes: GL Wenkebach, Bartodziej.
Notz: Wie waren die unterwegs?
Mewes: Wenkebach etwas großzügiger, Bartodziej guter Jurist.
Notz: Würden sie noch jemanden für Ladung als Zeugen empfehlen?
Mewes: Ne. Könnten Hr. Jansen noch fragen. Sonst fällt mir spontan keiner ein auf Referatsleiter- oder Referentenebene. 2008 bin ich gegangen.
Sensburg: Sehe keine Fragen mehr in öffentlicher Sitzung. (23:07)
-
: Live-Blog aus dem Rechtsausschuss: Union und SPD peitschen die Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag
Europasaal vor Beginn der Anhörung. : Live-Blog aus dem Rechtsausschuss: Union und SPD peitschen die Vorratsdatenspeicherung durch den Bundestag Heute tagt der Bundestags-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Vorratsdatenspeicherung. Da es keinen Livestream gibt, sitzen wir im Saal und bloggen live.
Die Stellungnahmen der sieben Sachverständigen gibt es (außer die von Meinhard Starostik) schon jetzt auf bundestag.de:
- Dr. Nikolaus Berger – Richter am Bundesgerichtshof
- Christoph Frank – Deutscher Richterbund
- Rainer Franosch – Hessisches Ministerium der Justiz
- Dr. Heide Sandkuhl – Deutscher Anwaltverein
- Frank Thiede – Bundeskriminalamt Wiesbaden
- Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger – Universität Augsburg, Juristische Fakultät
Die große Koalition hat mit ihrer 83-prozentigen Mehrheit natürlich fast ausschließlich Befürworter der anlasslosen Massenüberwachung geladen, die erwartungsgemäß vorbeten werden, dass ohne Vorratsdatenspeicherung das Cyberabendland untergeht. Alle Befürworter liefern jedoch seit Jahren jedoch immer nur Einzelfälle, eine statistisch belastbare – laut Verhältnismäßigkeitsprinzip unumgängliche – Erforderlichkeit können jedoch weder EU-Kommission noch Justizminister beweisen.
Oberstaatsanwalt Franosch ist sich nicht einmal zu schade, Bilder von Kindesmissbrauchsdokumentation in seiner Stellungnahme abzudrucken. Das ist nicht nur weit unter der politischen Gürtellinie, sondern auch falsch: auch ohne Vorratsdatenspeicherung haben Kinderpornografie und andere „Straftaten mit Tatmittel ‚Internet’ “ eine höhere Aufklärungsquote als andere Straftaten.
Einleitung: Vorsitzende (16:03)
Renate Künast (Grüne): $Begrüßung. $Danke. Manche sage auch Vorratsdatenspeicherung zur Mindestspeicherfrist. BfDI und Hessischer Datenschutzbeauftragter haben auch Gutachten zur VDS verteilt. EU-Kommission hatte ja auch Kritik. Sachverständige sollen uns klüger machen.
[Es ist voller als im NSAUA.]
Ablauf: Eingangsstatements Sachverständige, dann Fragerunde. Bild- und Tonaufnahmen sind verboten, Stream gibt es nicht. [Trinken ist auch verboten.]
Eingangsstatement: Nikolaus Berger
$Danke. Bedeutung von Verkehrsdaten für Verbrechensaufklärung. 20 Beispiele in Stellungnahme. Tötung, Raub, Bandenkriminalität. Verbrechen dürfen nicht unbestraft bleiben. Rückgriff auf Verkehrsdaten nicht nur Hebel und Indizien, sondern auch Erleichterung der Aufklärung. Hinweise auf weitere Personen. Ausschalten von Mobilgeräten machen Täter nicht bei spontanen Daten. Mobile Täter müssen auch mobil kommunizieren. Alltägliche Justizpraxis. Bisherige Verfahrensergebnisse zufallsbedingt, je nach Speicherdauer bei Anbietern. Straftatenkatalog § 100g StPO und Wohnraumüberwachung 100c. Hürden höher als bei Überwachung in Inhalten. Diese Beschränkung läuft Gesetzeszweck effektiver Strafverfolgung zuwider. Erhebliche Schutzlücken.
Eingangsstatement: Christoph Frank
Verweise auf Stellungnahme des Richterbundes aus Mai 2015. Erfahrungen zeigen, dass Justiz keine roten Linien überschreitet, trotz EuGH und BVerfG. Kritik: Wertungswiderspruch in Speicherzwecken. Nicht ausreichend für Praxis, brauchen sechs Monate Speicherfrist. Straftatenkatalog nicht schlüssig: manche unterhalb Verbrechenslinie, andere aus Katalog § 100a fehlen. Neuer 100g nicht machbar, an 100a anknüpfen. Datenart problematisch: TK-Verbindungen sind besonders bedeutend. Nicht nachvollziehbar, dass E‑Mailverkehr und aufgerufene Internetseiten nicht gespeichert werden. Kurze Speicherfristen sind nicht ausreichend, sollte nach Bedürfnissen der Praxis bewertet werden. Bekennen uns zu Richtervorbehalt. Erweiterte Begründungspflicht wird Verantwortung Gericht nicht gerecht.
Eingangsstatement: Rainer Franosch
Expertise Internetkriminalität, neudeutsch Cybercrime. Hat eine Änderung erfahren: nicht mehr nur Vermögensdelikte, auch organisierte Kriminalität. Bei sämtlichen Internet-Straftaten sind IP-Adressen wichtig. Identifizierung von Anschlussinhaber steht am Anfang des Verfahrens. Überführung erst später mit TKÜ und Durchsuchungen. Ohne VDS keine effiziente Bekämpfung von Cybercrime. Gesetz trägt dem Rechnung. In der Praxis kritisch: Speicherfristen sind zu kurz, brauchen mindestens sechs Monate. Bei Cybercrime häufig Daten aus Ausland, die bekommt man nicht innerhalb weniger Wochen. Straftatenkatalog zu eng, Verkehrsdatenabfrage darf keine höheren Hürden haben als Inhaltsdaten. Rückschritt zu derzeitigem Gesetz: § 100g Rückgriff auf gespeicherte Standortdaten (nicht Vorratsdaten) soll nicht mehr möglich sein. E‑Mail darf nicht ausgenommen sein, sondern wichtig. Internet-Zugangsdienste und Telefonanbieter, aber keine Telemediendienste wie Facebook-Chats. Die sollten auch darunter fallen.
Eingangsstatement: Heide Sandkuhl
Schließe mich Vorrednern nicht an. Kehrseite ist Darlegungslast. Gesetzgeber muss zur Rechtfertigung die Notwendigkeit darlegen, warum Daten von 80 Millionen Bürgern gespeichert werden sollen. Das tut der Gesetzentwurf nicht. Max-Planck-Institut und Wissenschaftliche Dienste des Bundestages sagen, dass VDS keine Auswirkungen auf Aufklärung hat. Beispiele gibt es, aber keine valide Untersuchung. Das braucht ein solcher Eingriff aber. Anlasslose Speicherung dieser TK-Daten ist besonders schwerer Eingriff in Grundrechte. Muss absolute Ausnahme bleiben. Personen ohne Anhaltspunkte für Zusammenhänge zu Straftaten dürfen nicht gespeichert werden. Berufsgeheimnisträger müssen ausgenommen werden, tut Gesetzentwurf nicht hinreichend genug. Telefonseelsorge, Gesundheitsberatung sowie Ärzte sind auf Vertrauen angelegt, Differenzierung erschließt sich nicht. VDS bring Erkenntnisse über Daten, die unter Zeugnisverweigerungsrecht fallen, also Inhalt. Der ist für Verfolger aber absolut tabu. § 113c ist zu streichen, damit dürfen auch Geheimdienste auf Bestandsdaten und Standortdaten zugreifen. Datenhehlerei geht nicht, siehe NSA. Gesetzgeber muss auf EU warten. Evaluierungspflicht fehlt. Begrenzen und evaluieren!
Eingangsstatement: Meinhard Starostik
Grundsätzliche verfassungsrechtliche Grenzen von BVerfG und EuGH. Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit. Randnummer 210 BVerfG: muss eine Ausnahme bleiben, additive Grundrechtseingriffe oder Überwachungsgesamtrechnung (Roßnagel). EuGH geht noch weiter und sagt, dass Eingriff in Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechte vorliegt, Beschränkung auf absolut notwendiges erforderlich. Das wird im Gesetz zwei mal überschritten: alle Personen ohne Zusammenhang zu Kriminalität und keine Ausnahmen für Berufsgeheimnisse. Große Eingriffstiefe. Gefährlichkeit von Missbrauch und Verwechslung. Strafverfolgung ist hohes Gut, aber auch Sicherheit der Bürger vor ungerechtfertigten Eingriffen. Heute 2015 weitere Zunahme von Überwachungsträgern: 7 Millionen Bestandsdatenabfragen pro Jahr, millionenfache Kontenabfragen, Antiterrordatei 350.000 Abfragen, private Datensammlungen. Persönlichkeitsprofilbildung heute noch viel stärker als bei Urteil. VDS bring das Fass zum Überlaufen. EuGH: Beschränkung auf absolut notwendiges ist nicht gegeben. VDS unzulässig. Ermittlungsnotwendigkeit rechtfertigt Grundrechtseingriff nicht, muss verhältnismäßig sein. Ist unzulässig.
Eingangsstatement: Frank Thiede
Was die ersten drei gesagt haben. Erforderlichkeit der Regelung: Ich mache im BKA rechtliche Beratung. Keine andere rechtspolitische Forderung wird von allen Polizeien in Bund und Ländern so vorgetragen wie VDS. Schon 2005. Insbesondere IP-Adressen bei Flatrates. Die Polizisten berichten uns das nichts hemdsärmlig, sondern sehr ausgewogen auf Datenarten und Speicherfrist. Leider BVerfG-Urteil. Danach fast 100 ausgewählte Fälle zusammengetragen, in allen Bereichen. BKA ist nur eingeschränkt zuständig. Ein Jahr lang Statistik im Haus: sehr eklatante Defizite. Gesetzesentwurf ist auf dem richtigen Weg, viele Fortschritte nach Stillstand, den wir nach BVerfG-Urteil ertragen mussten. Zehn Wochen IP-Adressen ist noch erträglich. Standortdaten retrograd überhaupt nicht mehr.
Eingangsstatement: Ferdinand Wollenschläger
Grundsatzproblem klar: anlasslos, Streubreite, Grundrechtseingriff. Andererseits Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. BVerfG erklärte alte Regel für verfassungswidrig, aber grundsätzliche Speicherung nicht. Hohe Anforderungen, Speicherdauer, Verwendungszwecke, Datensicherheit, Transparenz, Richtervorbehalt. Grundsatz: kein Verfassungsverbot zur Speicherung. Vor- und Nachteile. Klarstellungsbedarf, siehe Wissenschaftlicher Dienst. Aber kein Verfassungsproblem. Missverständnisse zu EuGH-Urteil: Gilt nur für EU, nicht für deutsche Gesetze ohne Anwendungsbereich von EU-Recht. (E‑Privacy-Richtlinie?) EuGH hat VDS auch nicht für europarechtswidrig erklärt, nur die frühere Richtlinie, wegen Gesamtabwägung aller Umstände. Einzelne problematische Aspekte, neue Gesamtabwägung. Neuer Entwurf bleibt weit hinter letzter Regelung zurück. Mitteilung der EU-Kommission: Speicherpflicht im Inland nur rechtswidrig, wenn Ausland kein gleichwertiges Datenschutzniveau hat, wenn das in der EU gleichwertig ist, geht das auch mit BVErfG-Urteil.
Fragerunde 1
Künast: Wie im Tourismus, schon lange Handtücher auf Liegestühlen.
Elisabeth Winkelmeier-Becker (Union): Was sind „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, was EU-Kommission kritisiert hat? Datenkranz nicht schlüssig: Beispiels für Delikte, die nicht aufgeklärt werden können?
Volker Ullrich (Union): EU-Recht. Anlasslosigkeit: niedrige Eingriffstiefe, also nicht anlasslos? Berufsgeheimnisträger durch Verwertungsverbot hinreichend?
Katja Keul (Grüne): Ist Datenhehlerei für Journalisten und Blogger ausreichend ausgeschlossen? Bundesregierung zu EU-Kommission: „Berufsgeheimnisträger können nicht ausgenommen werden, weil sie auch verdächtigt werden können, Straftaten zu begehen.“ Müssen wir Anwälte speichern?
Halina Wawzyniak (Linke): 20 Einzelfälle auf 26 Seiten: Andere Fälle haben Anklage auch ohne VDS. Darlegungslast zur Erforderlichkeit: Warum brauchen sie das? Sie haben doch Angeklagte ermittelt. Überwachungsgesamtrechnung: sieben Millionen Bestandsdaten pro Jahr. Visualisieren wie in Malte-Spitz-Buch? Was bedeuten Standort‑, Verkehrs- und Bestandsdaten?
Konstantin von Notz (Grüne): Gesetzentwurf bring keinen großen Rechtsfrieden: sie wollen ja noch drauf satteln. Wundere mich, dass man keine Statistik über Einzelfälle hinaus hat. Auch durch NSAUA spricht viel dafür, dass alle Verkehrsdaten schon bei Geheimdiensten erfasst werden. Dazu kommen weitere anlasslose Datenspeicherungen wie PNR und SWIFT. Was bedeutet das für Überwachungsgesamtrechnung und Tiefe des Grundrechtseingriffs? Was sagt EuGH über Berufsgeheimnisträger? Interessiert sie Rechtsprechung nicht?
Hans-Christian Ströbele (Grüne): Wir tagen hier nicht im luftleeren Raum. Dies ist auch der Saal für NSAUA. Da lernen wir, dass bei der Telekom die Geheimdienste an Datenleitungen gehen, diese abzapfen und mit der NSA teilen. Der BND hatte intern Bedenken, Telekom auch. Also gab es eine Bescheinigung vom Bundeskanzleramt, dass das okay ist. Also zentrale Datenleitung in Frankfurt am Main abgehört. Auch bei US-Firma MCI in Hilden. Wenn man so eine riesige Datenbank per VDS anhäuft, weckt das auch Begehrlichkeiten. Sichere Daten sind nur die, die nicht gespeichert werden. Berücksichtigen sie das? Können sie mir sagen, wie sie feststellen, ob eine Telefonnummer ein Gespräch von einem Journalist oder Rechtsanwalt geführt wird? Wie lange hören sie da rein?
Johannes Fechner (SPD): Alle kritisieren, also sehr ausgewogener Entwurf. Welche Nachteile haben Polizeien ohne VDS?
Christian Flisek (SPD): Berger spricht von Evaluierung. Wie kann man als Gesetzgeber beitragen, empirisch fundierte Grundlagen zu bekommen? Hatten ja jetzt lange keine VDS: gab es Defizite? Anlasslosigkeit: Schleierfahndung war ja auch räumlich begrenzt.
Antwortrunde 1
Wollenschläger: Anlasslosigkeit. Verkehrsdaten sind ja von allen Personen zu speichern, auch ohne konkreten Verdacht auf Straftaten. Ist punktueller Begriff. Entscheidet noch nicht über Schicksal der VDS. Anlasslosigkeit ist ja nicht Grundlosigkeit. Gesetz ist ja begründet: man will ja ermitteln. Auch wenn der Einzige nicht zwingend einen Anlass zu Ermittlungen gibt. Schleierfahndung geht ja auch.
Europarecht: Mitteilung der EU-Kommission geht davon aus, dass E‑Privacy-Richtlinie hier reinspielt. Diskutabel bei Verkehrsdatenspeicherung. EuGH hat nicht über diesen Entwurf entschieden, sondern die frühere Richtlinie. Alle Prognosen sind spekulativ, neue Gesamtabwägung. Unionsgrundrechtlich vertretbar.
EuGH über Berufsgeheimnisträger: „Zudem sieht [die Richtlinie] keinerlei Ausnahme vor, so dass sie auch für Personen gilt, deren Kommunikationsvorgänge nach den nationalen Rechtsvorschriften dem Berufsgeheimnis unterliegen.“ Gesamtabwägung. Gesetz bleibt hinter Richtlinie weit zurück.
Thiede: Wenn Telefonanschluss einem Anwalt gehört, leuchten Alarmglocken auf und es wird geprüft, ähnlich wie bei Kernbereichsschutz. Wird gesperrt, ist nicht mehr abrufbar.
Ströbele: Mein Handy ist nicht auf einen Rechtsanwalt zugelassen.
Thiede: Wenn sie das Gespräch hören, merken sie das. Bei VDS ist das in der Logik nicht machbar, jeden Anschluss eines Berufsgeheimnisträgers in eine Liste einzutragen.
Haben 91 Fälle zusammengetragen. Machen halbjährliche Zusammenstellung. Aus Hessen gibt es Fall zu Geheimnisverrat in Deutscher Bank, Schaden 1,4 Milliarden Euro. Dilemma: Leck konnte durch fehlende VDS im Telefonbereich nicht aufgeklärt werden. Bei IP-Adressen ist das ein Fakt: ohne IP können sie 90 % aller Fälle wieder zumachen. Aber auch bei Telefonie wichtig. Unterschiedliche Speicherpraxis: Bekommen sie die IMEI, wie lange wird gespeichert? Hängt derzeit leider vom Zufall ab.
@Flisek: Praktiker sagen uns täglich, dass wir VDS brauchen. Geht bei Telekom nur sieben Tage, bei anderen nur für einen Tag. Funkzellendaten und Telefonie sind Erfahrungswerte, nicht nur beim BKA, sondern auch bei Ländern. Brauchen Funkzellenabfragen bei Wohnungseinbrüchen.
Künast: Der Nachteil bei Anhörungen ist, dass so viel Kollegen kommen.
Starostik: BVerfG-Urteil: „Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland“. Was man mit den Daten machen kann, haben wir vor dem BVerfG schon erläutert. Constanze Kurz hat Beispiels für Verbindungsdaten-Auswertung vorgetragen. Verbindungsdaten sind sehr aussagekräftig. Das war damals noch abstrakt. Wir sind jetzt fünf Jahre weiter und schlauer. Haben jetzt drei Beispiele: Malte Spitz, Balthasar Glättli, Ton Siedsma (auf netzpolitik.org). Daten gehen tief in den persönlichen Bereich. Eingriffstiefe neu erörtern, Weiterentwicklung seit 2010.
Sandkuhl: Datenhehlerei nicht notwendig, gibt es schon im § 34 BDSG, nur wenige Fälle. Legitimiert nur Ankauf von Steuer-CDs. Aber NSAUA zeigt, dass alles überwacht wird. Fatales Signal, groteske Situation. Frage bei Journalisten: was ist berufliche Handlung, was nicht? Kompliziert.
Berufsgeheimnisträger: Wenn Anwälte selbst in Straftaten verstrickt sind, greift Schutz nicht. § 100g regelt zwar Erhebungsverbot, es wird aber alles gespeichert, auch von Anwälten. Aber auch die Speicherung soll unterbleiben. Gegenargument: geht nicht. Leuchtet nicht ein, weil das in § 99 TKG auch für Telefonseelsorger geht. Es gibt Anwaltsverzeichnisse, da sind alle drin. Erhebungsverbot hakt auch, weil das nur bei Zeugnisverweigerungsrecht greift. Dazu müsste man aber erst mal in den Inhalt gucken. Das kann nicht funktionieren. Geht viel zu weit in Richtung Inhaltskontrolle.
Überwachungsgesamtrechnung: Zitat BverfG: „Allerdings handelt es sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. „Hierdurch ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“ Dadurch wird die Demokratie gefährdet.
Franosch: „Straftat von erheblicher Bedeutung“ ist hinreichend abgegrenzt. Katalog im Gesetzentwurf, uns BGH-Rechtsprechung dazu: Straftaten mit mindestens 3 oder 5 Jahren. Gewerblicher Betrug: 74 % aller Cybercrime-Delikte fallen raus. Kinderpornografie fehlt. Kein Anlass, anderen Katalog als § 100a zu nehmen. Verbindungsdaten nicht enger regeln als Inhaltsdaten.
Berufsgeheimnisträger: EuGH nahm Gesamtwürdigung vor. Abrufverbot reicht zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Ja, Speicherung ist selbstverständlich Eingriff, aber gering. Abruf ist aber nur verdachtsbezogen. EuGH forderte keine Speicherausnahme. Möglichkeit gäbe es, Listen von Berufsgeheimnisträgern zu führen, wäre datenschutzrechtlich okay. Ist aber nicht geboten.
Frank: Gefälle zwischen § 100g Absatz 1 und § 100g Absatz 2 bei Straftatenkatalogen. Kinderpornografie, Computerstraftaten, unlauterer Wettbewerb und Datenhehlerei sollten auch aufgenommen werden. Ist nur politisch abgewogen, nicht kriminalistisch.
Notz sprach Rechtsfrieden an. Eingriffe des Staates sind begründet und gerechtfertigt. Wir können keine Statistiken liefern, weil es immer nur um die Frage geht „Was wäre wenn…?“ Die Schere ist im Kopf überall bereits angekommen und führt zu Vollzugsdefizit in Ermittlungen. Bedenklich, Stafbarkeitslücken, Möglichkeiten für organisierte Kriminalität.
Bei Berufsgeheimnisträgern wurden alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Datensammlung einschränken kann ich technisch nicht beurteilen.
NSAUA: Wir sind nicht naiv. Datenflut, dass private ihre Daten nahezu ungeschützt geben, bietet Gefahr des Missbrauchs. Hier geht es aber um Regeln, wie Strafverfolgungsbehörden diese Daten nutzen können. Wir haben Regeln zum Schutz der Betroffenen. Staansanwaltschaften und Gerichte wenden Bestimmungen so an, wie Gesetzgeber fordert. Ist ein hohes Schutzniveau.
Berger: Verdächtige zu ermitteln ohne VDS: Zufall, dass die Daten bei den Telefonfirmen noch da waren. Manchmal fragen wir Firmen erst Monate später. Verkehrsdaten sind wichtig, um Verdächtige zu identifizieren. Ohne Speicherung keine Aufklärung. Zwei Augenöffner für mich: Fall „Mord ohne Leiche“ und NSU: gab zerstörte Handys im Schutt des Hauses in Zwickau und des Wohnwagens. Haben nur von manchen dieser SIM-Karten Daten erhalten.
NSA-Zugriff: Stimmt Frank zu. Verhältnismäßigkeitsabwägung.
Evaluierung: Unbedingt Praktiker in eine Evaluierungskommission setzen, die beurteilen können, inwieweit Daten als Indiz in einer Kette eine Rolle spielen können. Ich bin sicher, man wird feststellen, dass es Alltag ist, dass diese Daten etwas nützen.
Fragerunde 2: Abgeordnete (17:55)
Künast: Schon zwei Stunden. Mehr Zeitdisziplin.
Patrick Sensburg (Union): Sachverständige sind fünf zu anderthalb für VDS. Wie entwickelt sich Internetkriminalität? Warum gibt es bei manchen Straftaten nur die Möglichkeit, mit retrograden Daten aus dem Internet aufzuklären? Erkenntniszugewinn auch bei den Grünen.
Notz: Noch nichtmal lustig.
Sensburg: Warum funktioniert Quick Freeze nicht?
Künast: Ich sehe auch, dass Meinungen 5:2 sind, kann das aber mit Ernennung der Sachverständigen erklären. Zu Beate Zschäpe kann ich mir nicht verkneifen, dass man auch zehn Jahre vorher hätte anders arbeiten können. Habe eine Sorge: Schutzmaßnahmen funktionieren gar nicht. Technisch möglich, Zugriff vor Five-Eyes-Geheimdiensten zu schützen? Meine Sorge auch leerlaufender Richtervorbehalt: Wie oft werden Anträge in der Praxis von Richtern abgelehnt? Gesamtbetrachtung und Gesamtbelastung der Menschen durch Überwachung: Wo ist dabei alles geblieben, was wir seit Snowden wissen? Wer von uns glaubt daran, dass sie NSA darauf nicht zugreift? Wie gehen sie damit an eine Gesamtbewertung? Siehe Merkel-Handy. Nach WikiLeaks sagte Fritsche, er wüsste davon nichts. Was heißt das Post-Snowden?
Metin Hakverdi (SPD): Warum Gesetz nicht in fünf Jahren auslaufen lassen?
Winkelmeier-Becker: Lief mit der letzten VDS mal etwas schief? Wurde etwas gehackt? Was ist der Worst-Case für Betroffene?
Johannes Fechner (SPD): Speicherpflicht im Inland: Ist das Eingriff in Grundrechte oder Grundfreiheiten der EU?
Antworten 2: Sachverständige (18:07)
Berger: Wir haben hohe Sicherheitsstandards.
Frank: Schutzmechanismen funktionieren. Natürlich werden Anträge von Staatsanwälten abgelehnt. Gibt keine Statistik dazu. Aber Sensibilisierung ist da. Ermittlungsrichter kommen Standards nach. Hohes Maß an Qualität. Aber Belastung der Gerichte sehr hoch. Die wenige Anträge die es gibt, werden geprüft und auch mal abgelehnt. Schere im Kopf: Höchste Sorgfalt auf allen Ebenen der Prüfung, weil man weiß wie kritisch VDS ist.
Verfallsdatum: Wäre ein neuer Weg für Regelungen der StPO, halte gar nichts davon. Brauchen Rechtssicherheit und Vertrauen, dass wir mit diesen schwerwiegenden Eingriffen in die persönlichen Rechte sensibel umgehen. Es wird nicht genug statistisches Material für eine wissenschaftliche Aufarbeitung geben. Frage ist immer: „Was wäre wenn…?“
Franosch: Internetkriminalität Steigerung bei Menge und Qualität. Internet als Tatmittel: Anonymisierungstechniken wie Tor – enormer Markt im Internet für Darknet mit Möglichkeiten, die es vor zehn Jahren noch nicht gab. In diesem Bereich, sind wir angewiesen, auf IP-Adressen, wenn es uns gelingt, Tor zu brechen, was hin und wieder passiert. Bei jeder Straftat mit „Tatmittel Internet“ gibt es nur IP-Adresse als Ansatz. Statistiken sind Schall und Rauch. Wenn Polizist weiß, dass seine 200 IP-Adressen mit sieben Monaten zu alt sind, wird er die gar nicht erst abfragen. Fälle helfen nichts für Statistiken.
Zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. Speicherfristen greifen zu kurz. Evaluierung.
Seit wir VDS hatten, ist kein Fall von Hacking oder Datenleck bekannt geworden. Geheimdienste interessieren sich nicht für diese Daten, die haben ganz andere Methoden. Datenbanken bei Providern für VDS sind für Geheimdienste uninteressant. Missbrauchvorwürfe sind völlig überzogen. Diese Daten dürfen von Providern sowieso gespeichert werden für Abrechnungen.
Sandkuhl: Evaluierung ist ja wohl das Mindeste. Gerade wenn gesagt wird, dass Statistiken nur Schall und Rauch seien. Hier werden Daten von Menschen gespeichert, die nichts im Geringsten mit Kriminalität zu tun haben. Gesetzgeber muss prüfen, ob dieser besonders schwere Eingriff auch erforderlich und notwendig ist. Justizministerium hatte Max-Planck-Institut beauftragt, Schutzlücke mit und ohne VDS zu ermitteln. Gibt es in vielen anderen Verfahren auch, Prüfung ist überhaupt nicht kompliziert. Mich wundert, dass darüber hinweg gegangen wird. Wahrscheinlich wird nicht gerne gesehen, dass nach Wegfall der VDS gar keine Lücke entstanden ist. Gibt ja auch eine Tätervernunft, der VDS umgehen kann. Wird als heiliges Mittel dargestellt,ist aber leicht auszuhebeln. Erforderlichkeit anzweifeln.
Starostik: Kann mich anschließen. Habe mich sehr gewundert. BVerfG sagt, dass Gesetzgeber technische Beobachtungen machen und evaluieren muss. Ich setze aber früher an.
Thiede: Quick Freeze wurde mehrfach erörtert. Antwort sagte BVerfG: geringere Maßnahme, aber nicht geeignet. Daten werden retrograd erhoben, können nicht vorher schon gespeichert werden. Mag Fälle geben, wo das hilfreich ist: § 100g StPO. Aber hier nicht sinnvoll, wenn Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
In letzten zwei Jahren mit VDS ist uns kein Fall von Missbrauch bekannt. BVerfG war ja bei Sicherheitsanforderungen streng. Zwei Töpfe: noch sicherer als Abrechnungsdaten.
Ströbele: Das nützt nichts, wenn die Telekom einverstanden ist.
Thiede: Betroffenheit von unbeteiligten Dritten Personen in Funkzellenabfrage: kurzes Zeitfenster und begrenzt auf Bereich. Ja, unbeteiligte Dritte sind drin. Wenn Daten nicht erforderlich sind, werden die gelöscht. Kreuztreffer von zwei Tatorten, die anderen Daten werden gelöscht.
Wollenschläger: Additiver Grundrechtseingriff seit Snowden. Überwachungsplus durch Gesetz, aber auch Überwachungsminus, weil Gesetz hinter dem Altem zurück bleibt.
Mir sind Ermittlungsmöglichkeiten der NSA unbekannt. Kann mir nicht vorstellen, dass die VDS-Daten brauchen.
Inlandsspeicherung: Ist Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit, kann aber gerechtfertigt sei durch hohen Datenschutz. Randnoten 66 und 67 des EuGH: E‑Privacy-Richtlinie reichen gerade nicht aus für adäquaten Datenschutz. Ist Aufgabe des Gesetzgebers, für Datensicherheit zu sorgen. Einigung mit Kommission oder Verteidigung in Vertragsverletzungsverfahren.
Formalitäten: Vorsitzende (18:30)
Künast: $Danke. Letzte Antwort. Noch nicht alle Fragen beantwortet: Verkehrsdaten unterschätzt, mindestens so spannend wie Inhalte. Nächste Lesung. $Danke. $Ende.
[Gibt wohl keine Presse-Statements. Damit war’s das für uns. Typos werden später korrigiert. (18:34)]
-
: EU-Militärmission im Mittelmeer: Zivile und militärische Sicherheitsbehörden sollen Personendaten austauschen
: EU-Militärmission im Mittelmeer: Zivile und militärische Sicherheitsbehörden sollen Personendaten austauschen Ende Juni hatten die Regierungen der 28 EU-Mitgliedstaaten den Start der militärischen Mission EUNAVFOR MED im Mittelmeer beschlossen. Ziel ist das Aufspüren der Netzwerke von kommerziellen Fluchthelfern, die in entsprechenden Dokumenten gewöhnlich als „Schlepper“ und „Schleuser“ bezeichnet werden. EUNAVFOR MED untersteht dem Auswärtigen Dienst in Brüssel, der für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik zuständig ist.
Die Mission wird als Teil einer „Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer EU“ bezeichnet. Bislang befand sich EUNAVFOR MED in „Phase 1“, Ziel war die Erstellung eines Lagebildes mithilfe fliegender Seeaufklärer und mit Kriegsschiffen aus Frankreich, Spanien, Deutschland und Luxemburg. Seit Ende Juni beteiligt sich die deutsche Marine mit der Fregatte „Schleswig-Holstein“ und dem Tender „Werra“. Angeführt wird die Mission vom italienischen Flugzeugträger „Cavour“ mit zwei eingeschifften Hubschraubern.
Die italienische Luftwaffe setzt nach Medienberichten zur Aufklärung ihre in den USA gekauften, unbewaffneten Drohnen vom Typ „Predator“ ein. Ein französisches Flugzeug ist vor libyschen Küsten unterwegs, um mit Radartechnologie verdächtige Aktivitäten aufzuklären. Großbritannien beteiligt sich mit einem „Mehrzweckschiff“ HMS Enterprise und einem auf Malta stationierten Hubschrauber, Luxemburg entsendet einen Seefernaufklärer. Die italienische Regierung hat außerdem die Entsendung eines U‑Bootes zugesagt, ein weiteres soll aus Griechenland in See stechen.
Bundeskabinett beschließt Übergang zur „Phase 2/1“
Gestern hat das Bundeskabinett den Übergang zur „Phase 2/1“ beschlossen. Nun sollen auf hoher See Schiffe angehalten, durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt werden. Dies wäre nach dem Seerechtsübereinkommen zulässig, wenn ein Schiff keine Staatszugehörigkeit besitzt. Führt das Schiff aber eine Flagge, muss vor jeder militärischen Zwangsmaßnahme eigentlich die Zustimmung des Flaggenstaats eingeholt werden. Vermutlich geht es aber vielmehr um Zwangsmaßnahmen gegen kleine Schiffe und Schlauchboote, die flaggenlos unterwegs sind.
Zum Einsatzgebiet von „Phase 2/1“ gehören das „mittlere und südliche Mittelmeer“ sowie der entsprechende Luftraum. Gemeint sind die Meeresgebiete südlich Siziliens sowie vor der Küste Libyens und Tunesiens. Während zu Tunesien keine Angaben zu Operationen in Hoheitsgewässern gemacht werden, soll die Mission nur bis 25 nautische Meilen vor den Territorialgewässern Libyens erlaubt sein.
Anvisiert ist in einer späteren „Phase 2/2“, in den Hoheits- und Küstengewässern Libyens oder anderer Staaten zu operieren. Hierfür wäre die Zustimmung der jeweiligen Regierung oder des UN-Sicherheitsrates erforderlich. „Phase 3“ könnte schließlich den Einsatz von Bodentruppen in Libyen ermöglichen, in einer derzeit utopischen „Phase 4“ würde die komplette Mission schließlich an libysche Militärs abgegeben.
Bundestag soll 42,3 Millionen Euro beschließen
Der Übergang zur „Phase 2/1“ soll nun vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Bis zu 950 SoldatInnen und Soldaten könnten eingesetzt werden, was eine deutliche Zunahme der bislang rund 350 Militärs zur Folge hätte. In nicht näher erläuterten „Notsituationen“ soll eine weitere Steigerung möglich sein. Die Mission ist zunächst bis zum 31. Oktober 2016 befristet. Die Kosten für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED werden bis dahin mit rund 42,3 Millionen Euro angegeben.
Das militärische Personal soll aber nicht nur Schiffe beobachten und gegebenenfalls entern und durchsuchen. Geplant ist auch, die Daten aller an Bord genommenen Personen zu erheben und zu speichern. Dabei handelt es sich um Geflüchtete und deren mutmaßliche HelferInnen gleichermaßen.
Ziel ist die „Identifizierung besagter Personen“. Außer den Fingerabdrücken und Angaben zur Person und Staatsangehörigkeit werden Beruf, Führerscheine sowie alle Daten mitgeführter Identitätsdokumente und Reisepässe gespeichert.
„Feldnachrichtentruppe“ und „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“
Erst kürzlich hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass schon jetzt alle an Bord genommenen Geflüchteten zu Transitrouten und HelferInnen ausgefragt werden. Die Befragungen können zwar verweigert werden, doch dürften viele der Befragten wegen vermuteter Nachteile im späteren Asylverfahren davon keinen Gebrauch machen. Vor jeder Befragung müssten die Betroffenen eigentlich belehrt werden, dass sie sich nicht selbst belasten müssen. Denn Behörden leiten Ermittlungsverfahren ein, wenn Geflüchtete Boote gesteuert haben und dafür weniger Geld für die Überfahrt bezahlen mussten.
Die Bundeswehr hat mit den Befragungen eine „Feldnachrichtentruppe“ beauftragt. Auch der Bundesnachrichtendienst beteiligt sich mit einem „Unterstützungselement Militärisches Nachrichtenwesen“. Inwiefern dort Personendaten erhoben und verarbeitet werden, war aber unklar. Auch war unbekannt, welche Nachrichtendienste und Polizeien gemeinsame Dateien führen. In Medienberichten ist hierzu von einem „gemeinsamen Informationspool“ die Rede.
Konkreter wird die Bundesregierung nun zu den Modalitäten für die „Phase 2“. Demnach sollen die erhobenen Daten zu Personen und von ihnen benutzten „Schiffen und Ausrüstungen“ an die einschlägigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet werden. Auch „die zuständigen Stellen der Union“ würden beliefert. Zwar wird diese nicht direkt benannt, doch dürfte es sich dabei um die Polizeiagentur Europol handeln, die selbst mit zwei maritimen Lagezentren in Den Haag und Catania/Sizilien Netzwerke von „Schleusern“ ermitteln will. Unter Mitarbeit des Bundeskriminalamtes nutzt Europol hierfür vor allem Finanzermittlungen.






