Um die Aufklärung des Bundestags-Hack aus dem vergangenen Jahr ist es etwas ruhig geworden. Was genau passiert ist, bleibt leider weiter unklar. Spiegel-Online berichtet jetzt, dass „die zur Bekämpfung von Spionagedelikten zuständige Fachabteilung der Bundesanwaltschaft bereits seit Mitte Januar ein entsprechendes Strafverfahren gegen unbekannt – wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit“ eingeleitet habe.
Der Generalbundesanwalt wollte das nicht bestätigen, auf der Webseite findet man auch nichts. Das war in unserem Fall der Landesverrats-Ermittlungen aber genauso.
Wir sind gespannt, ob der Generalbundesanwalt in diesem Fall motivierter sein wird als bei den früheren Ermittlungen wegen Massenüberwachung durch NSA & Co.
Apropos Bundestags-Hack: Wir haben immer noch Interesse an Hintergrundinformationen und freuen uns über sachdienliche Informationen und Kontaktaufnahmen über die üblichen sicheren Kommunikationswege.
Sie müssen das tun. Aber sie müssen nichts tun. Wenn darüber Gras gewachsen ist, wird eingestellt.