Bundestag

  • : Grüne und Linke verklagen Bundesregierung wegen vorenthaltener Selektorenliste
    Auszug aus der Klageschrift der Opposition zur Herausgabe der 38.000 abgelehnten NSA-Selektoren.
    Grüne und Linke verklagen Bundesregierung wegen vorenthaltener Selektorenliste

    Linke und Grüne im Bundestag erheben vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundesregierung. Dabei geht es um die Weigerung der Regierung, dem NSA-Untersuchungsausschuss die Selektorenliste vorzulegen, mittels derer der Bundesnachrichtendienst Telekommunikationsdaten durchsucht und an die NSA weiterleitet. Das ist laut Linken und Grünen eine Missachtung des Rechts zur Aktenvorlage des Ausschusses.

    Die Bundesregierung behauptete, die US-Regierung stimme der Übergabe nicht zu, was von dieser bestritten wird. Stattdessen wurde unter Einigung von Union und SPD ein Sonderbeauftragter eingesetzt, der ehemalige Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich. Er soll sich mit den Selektoren beschäftigen und danach dem Ausschuss Bericht erstatten. Dieser Vorschlag war von Beginn an unbefriedigend, da Graulich nicht erlaubt ist, den Abgeordneten „im Detail“ über seine Erkenntnisse zu berichten und zudem bekannt gab, sich vor allem „loyal gegenüber dem Auftraggeber“, der Bundesregierung, verhalten zu wollen, doch gerade diese steht mittlerweile für die größtmögliche Behinderung der Aufklärung. Desweiteren ist fraglich, ob Graulich die notwendige technische Expertise für eine derartige Aufgabe besitzt – dass ihm BND-Mitarbeiter dabei unterstützen sollen, macht das Vertrauen nicht größer.

    USA haben nicht das Recht, die Herausgabe der Selektoren an den Bundestag zu verbieten

    In der Klageschrift wird ausgeführt, dass es keinen Anspruch der Five-Eyes darauf gibt, dass Tatsachenfeststellungen über das Verhalten oder politische oder rechtliche Kritik unterlassen werden, auch eine Vereinbarung mit den USA in Form eines Notenwechsels würde das Aktenvorlagerecht nicht aufheben können, schon gar nicht, wenn die Vereinbarungen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.

    Generell liege der Umgang mit Verschlusssachen in den Händen des Staates, der sie empfängt und nicht im Entscheidungsrecht der USA.

    Argument „Gefährdung des Staatswohles von USA und Deutschland“ nicht plausibel

    Auch das Argument, das „Staatswohl“ der USA sei gefährdet, erkennt die Opposition für den vorliegenden Fall nicht an. Zwar sei das Zurückhalten von Dokumenten ein geeignetes und legitimes – eventuell sogar erforderliches – Mittel zu diesem Schutzzweck, angemessen sei es hier jedoch nicht. Das liege daran, dass eine endgültige Ablehnung der vollständigen Aktenvorlage vorliege, die von der Bundesregierung zusätzlich verzögert worden sei. Sie habe wohl nie vorgehabt, die Akten vorzulegen, unabhängig von einer Genehmigung durch die USA. Es sei der Regierung nicht um eine vorübergehende Lösung gegangen, bis vollständige Aktenvorlage gewährt werden kann.

    Öffentliches Bekanntwerden der Selektoren durch Übergabe an den Bundestag unwahrscheinlich

    Zusätzlich hält die Opposition es für sehr unwahrscheinlich, dass das Staatswohl sowohl der USA als auch Deutschlands durch die Herausgabe der Liste an die Abgeordneten gefährdet sei, da ausreichende Geheimschutzvorkehrungen bestünden. So besagt auch ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:

    Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind.

    Außerdem sei der Kreis der Mitglieder des Ausschusses mit acht Abgeordneten und acht Stellvertretern sehr klein:

    Vor diesem Hintergrund ist es in keiner Weise erkennbar, dass es infolge einer Aktenvorlage an den 1. Untersuchungsausschuss zu einer Indiskretion kommen könnte. Erst recht ist nicht erkennbar, dass ein solches Risiko in einem größeren Umfang besteht, als es bei der von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unzweifelhaft gewollten Kenntnisnahme von den Verschlusssachen im Bereich der deutschen Exekutive (des Bundesnachrichtendienstes und des vorgesetzten Bundeskanzleramts) der Fall wäre.

    Angst vor Peinlichkeit ist kein Grund zur Geheimhaltung

    Vielmehr sei zu befürchten, dass sich durch die Veröffentlichung von Information offene Kritik ergeben würde, die unangenehm und peinlich werden könne. Doch: Dieses Kind ist bereits durch vorige Erkenntnisse zur Arbeit von BND und NSA in den Brunnen gefallen. Es ist doch die Aufgabe des Parlaments, politisch unangenehme und peinliche Vorgänge aufzuklären.

    Gefährdung der Zusammenarbeit von NSA und BND nicht ausreichend begründet

    Ein weiteres Problem ist, dass die deutsche Regierung seit Beginn der NSA-Affäre immer wieder betont, dass durch Bekanntwerden von Informationen die „vertrauensvolle Zusammenarbeit“ mit den USA beeinträchtigt und die Zusammenarbeit der NSA mit dem BND eventuell eingestellt werden könnten. Um das als Grund zu nutzen, muss dieser aber plausibel ausgeführt werden – das Sprechen in Konjunktiven und der ständige Gebrauch von Formulierungen wie „unter Umständen“ zeigt, dass die Regierung dazu nicht in der Lage ist. Presseberichte, die Informationen enthalten, dass die USA sich eben nicht eine Genehmigungspflicht vorbehalten hätte, scheinen da wesentlich konkreter und glaubwürdiger. Weiterhin:

    In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, dass die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten niemals einen Informationsfluss nur von der einen – hier etwa der amerikanischen – zu der anderen – hier der deutschen – Seite beinhaltet. Reduzierte die amerikanische Seite also die Zusammenarbeit mit den deutschen Diensten, so wäre dies nicht zuletzt ihr eigener Schaden.

    Bundesregierung hält wichtige Beweismittel zurück und blockiert Arbeit des Untersuchungsausschusses

    Die Opposition hat schon früh angekündigt, auf Herausgabe der Selektorenliste klagen zu wollen. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam zu dem Ergebnis, dass „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“ darf.

    Durch die Verweigerung der Selektorenliste wird den Abgeordneten ein wichtiges Beweismittel vorenthalten, das sie zur Erfüllung ihres Untersuchungsauftrages benötigen. Die Beweismittel waren im Februar 2015 in den Beweismittelanträgen BND-26 und BK-14 beschlossen worden. Bis zum 15. April 2015 sollten unter anderem alle Akten, Dokumente und Daten an den Ausschuss übermittelt werden, die …

    […] Auskunft darüber geben, welche Erkenntnisse beim Bundesnachrichtendienst darüber vorlagen oder vorliegen, inwiefern die National Security Agency im Rahmen der Zusammenarbeit in der Joint SIGINT Activity Aufklärung gegen deutsche Ziele oder deutsche Interessen […] versucht oder tatsächlich betrieben hat und wie deutsche Behörden darauf reagierten

    Wir sind gespannt, was sich aus der Klage ergeben wird. Zunächst ist zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich des Falles schnell annimmt, da die Arbeit des Untersuchungsausschusses weitergehen muss und die Informationen maßgeblich für die Abgeordneten und damit für die Aufklärung sind.

    Auszüge aus den Statements der Abgeordneten

    In der heutigen Pressekonferenz von Linken und Grünen äußerten sich Abgeordnete und der Verfahrensbevollmächtigte über ihre Motivationen und Erwartungen:

    Martina Renner, Obfrau der Linken im Untersuchungsausschuss:

    Ich entschuldige mich für die Schwärzungen in der Antragsschrift, wir müssen Geheimschutzbestimmungen einhalten. […] Warum reichen wir die Klage ein? Es geht darum, dass die Kontrollrechte des gesamten Parlamentes verletzt wurden. Diese Verletzung soll durch Klage gerügt und behoben werden. Wir hoffen, dass am Ende die Selektorenliste als Beweismittel vorgelegt wird. Es kann keinen Bereich geben, der sich der Parlamentarischen Kontrolle entzieht. Dieses Recht lassen wir uns nicht nehmen. […]

    Es ist unsere Aufgabe, Vorgänge, die der Bundesregierung unangenehm und vielleicht sogar peinlich sind, aufzuklären […]

    Wir haben das Bundesverfassungsgericht gebeten, die Klage mit Dringlichkeit zu behandeln. Wir brauchen die Selektorenliste jetzt. Wenn die Beweisaufnahme erfolgreich sein soll, brauchen wir dieses Beweismittel ganz dringend für eine stringente Beweisaufnahme.

    Konstantin von Notz, Obmann der Grünen:

    Im Kern geht es um die Frage, wer wen kontrolliert. Kontrolliert das Parlament die Bundesregierung oder die Geheimdienste, kontrolliert sich die Bundesregierung selbst, kontrollieren sich die Geheimdienst selbst?

    Man hat bewusst Dinge verschwiegen und falsche Tatsachen behauptet. Das Vorenthalten der Beweismittel ist eine Fortsetzung dessen. Das steht in harter Diskrepanz zu dem, was am Mikrofon gesagt wird – dass man an Aufklärung interessiert ist. […] Man ist auch bereit, verfassungsrechtliche Normen zu umschiffen […]

    Wir haben kuriose Arbeitsbedingungen im Untersuchungsausschuss. Geschwärzte Listen, es gibt Akten, da fehlt der Großteil der Dokumente, wir haben Schwärzungswiesen. Die Einstufung auf GEHEIM und STRENG GEHEIM ist absurd und behindert unsere Arbeit. […] Die Geheimschutzstelle hat die Öffnungszeiten einer öffentlichen Bibliothek […] es ist schwer, der umfangreichen Arbeit während der normalen Arbeitszeiten nachzukommen.

    Es geht hier um parlamentarische Rechte und das Selbstverständnis des deutschen Bundestages.

    Petra Sitte, Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken:

    Man könnte fragen, warum ist uns das mit der Selektorenliste so wichtig? Weil dort der Kern des Untersuchungsgegenstandes berührt wird […] Es wird zu diskutieren sein, inwieweit das Geheimschutzabkommen mit den USA überhaupt verletzt worden wäre. Die Bundesregierung hat betont, dass sie eine eigene Entscheidung treffen wird […], hat das aber nicht gegenüber den USA getan. […]

    Wenn die Regierung hier von Staatswohl gesprochen hatte, geht es wohl hier eher Regierungswohl.

    Britta Haßelmann, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen:

    Wir werden daran gehindert, diesem Untersuchungsauftrag, der verfassungsrechtlich verbrieft ist, nachzukommen. […] In der Verfassung ist vorgesehen, dass der Untersuchungsausschuss selbstverständlich Beweismittel bekommt, um seinem Auftrag nachkommen zu können. […] Ich bin mir nicht sicher, ob die Abgeordeten von SPD und Union wissen, was sie da tun. […] Ich finde es eine Hybris, wie die Große Koalition hier agiert. Daher haben wir uns entschlossen, vor das Verfassungsgericht zu gehen.

    Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Verfahrensbevollmächtigter:

    Heute morgen war meine Laune nicht so gut wie vor anderen Pressekoferenzen. Mir war klar, dass ich heute hier hinkommen würde und ihre Erwartungen enttäuschen muss […] Das Problem des Geheimschutzes zieht sich bis in die heutige Pressekonferenz. Die entscheidenden Begründungen der Bundesregierung als auch die angeblich entscheidenen völkerrechtlichen Abkommen unterliegen dem Geheimschutz […]

    Der Umfańg des Geheimschutzes erschweren die Darstellung des Antrags gegenüber der Öffentlichkeit und die Erstellung des Antrags […]

    [erzählt Anekdoten aus der Arbeit:] Wir haben gefragt, ob wir gering eingestufte Schriftstücke in die Kanzlei bekommen dürfen. Dafür sei ein Tresor erforderlich,den haben wir. Dann wurde gesagt, der genügt nicht den Anforderung des BSI, da er nicht doppelt verschließbar sei […] Wir haben erwogen, einen den Anforderungen genügenden Tresor zu erwerben. Doch auch das reichte nicht, es sei auch eine 24h-Überwachung des Büros erforderlich. Das war nicht zu leisten […]

    Es gibt ein Kryptofax bei BfV Schleswig-Holstein. Dort durfte ich unter Aufsicht Schriftstücke in Augenschein nehmen […] Es war wie in 60er Jahren, ein Gang ohne Namen an den Türen, ein diffuses Zimmer mit Hanteln, wo vielleicht mal ein Special Agent war. Dort durften wir die Schriftstücke angucken […]

    Die Geschichte ging weiter, nach gewisser Zeit ist man zu Ergebnis gekommen, gering eingestufte Schriftstücke doch zur Verfügung zu stellen, wenn ich sie nicht aus den Augen lasse […] Wenn ich zur Toilette musste, musste ich die Schriftstücke mitnehmen […] Normalerweise arbeiten zusätzliche Kollegen zur Unterstützung mit, hier muss man alles allein machen, weil nur sicherheitsüberprüfte Personen das tun durften.

    Es liegt auf der Hand, dass diese Schwierigkeiten nicht nur mich treffen. Auch das Bundesverfassungsgericht ist betroffen, denn nicht jeder ist dort sicherheitsüberprüft […] Die Richter am BVerfG sind „geborene Geheimnisträger“, da sie Mitglieder eines obersten Verfassungsgerichtes sind […]

    Für alle Beteiligten bedeutet das eine deutliche Erschwerung […] Natürlich besteht ein Interesse daran, dass dieses Verfahren möglichst rasch entschieden werden muss. Das BVerfG wird mehrere Mitarbeiter sicherheitsüberprüfen müssen []

    Man muss sich fragen, ist das eine unausweichliche Erschwerung oder ist sie auch durch die Bundesregierung politisch motiviert. Ich will das ihrer Einschätzung überlassen […]

    Die Akten spielen eine wichtige Rolle, um sie Zeugen vorzuhalten. Es geht nicht um isolierte Erkenntnisse, sondern darum, effektiv den Auftrag wahrnehmen zu können […]

    Die Bundesregierung meint, es gibt einen Notenwechsel, aufgrund dessen die USA der Aktenübergabe zustimmen müssten. Verschlussachen dürften nur von Regierung zu Regierung weitergegeben werden […] Aber das hat nichts mit der Frage zu tun, wer davon Kenntnis haben darf oder nicht […]

    Solche Vereinbarungen sind immer zweisprachig. Im Englischen hat Regierung – government – eine Doppelbedeutung. Wenn wir voḿ Regierungssystem sprechen, meinen wir das gesamte Staatssystem […]

    Welchen Rechtscharakter kann etwas haben, das nicht öffentlich zugänglich ist? Es hat seinen Grund, warum eines der Kernelemente ist, dass erlassene Gesetze verkündet werden. Eine nicht zugängliche Rechtsnorm würde unserem Staatsverständnis deutlich widersprechen […]

    Es geht um die Frage, ob Europa und Deutschland im Internet quasi Freiwild sind.

    17. September 2015 13
  • : Vorratsdatenspeicherung braucht nun doch länger: EU-Kommission kritisiert Inland-Datenspeicherungsgebot
    Sitz der EU-Kommission in Brüssel - CC BY-SA 2.0 via flickr/Amio Cajander
    Vorratsdatenspeicherung braucht nun doch länger: EU-Kommission kritisiert Inland-Datenspeicherungsgebot

    Mit der Neueinführung der Vorratsdatenspeicherung könnte es nun doch ein wenig länger dauern. Die dritte Lesung des Gesetzesentwurfs kann nicht sofort gestartet werden, denn die EU-Kommission hat Beanstandungen an dem ihr zur Notifizierung vorgelegten Gesetz festgestellt. Diese Informationen sollen RP-Online in Form eines Dokumentes des Justizministeriums vorliegen (mittlerweile gibt es auch eine IFG-Anfrage dazu, die ihr beobachten könnt). Interessanterweise gehe es in dieser Beanstandung nicht um die offensichtlichen rechtlichen Probleme wie die Unverhältnismäßigkeit des Grundrechtsangriffes, sondern um etwas anderes: die Dienstleistungsfreiheit.

    In dem deutschen Gesetzesvorschlag findet sich das Gebot, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten „im Inland“ bleiben müssen, um sie besser gegen den Zugriff fremder Geheimdienste schützen zu können. Außerdem wäre außerhalb der BRD die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff nicht berechtigt, bei Datenschutzproblemen aktiv zu werden, sondern könnte nur die jeweils nationalen Behörden um Hilfe ersuchen. Die Exklusivität der Speicherung in Deutschland widerspricht jedoch der Dienstleistungsfreiheit und impliziert, dass nicht in allen EU-Staaten ein adäquates Datenschutzniveau vorliege.

    Verhindern können wird die Kritik der EU-Kommission eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung nicht, doch der Zeitplan wird sich nach hinten verschieben müssen. Es läuft eine verlängerte „Stillhalte“-Frist von einem weiteren Monat, die am 6. Oktober zu Ende geht und innerhalb derer die Bundesregierung Stellung zu den Bedenken nehmen muss. Ändern muss sie zunächst nichts, könnte aber im Nachgang ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bekommen.

    Gegen eine Änderung spricht sich Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD, aus, der diese nur in Betracht ziehen will, wenn das „rechtliche Risiko eines gerichtlichen Scheiterns zu groß“ wäre. Die Stellungnahme werde gerade geprüft.

    Tatsächlich dürfte es nicht leicht sein, eine Änderung dieser Inlandsbeschränkung durchzuführen, denn damit wäre es schwer, eine Gewährleistung für Datensicherheit zu geben – ein Punkt, den auch das Bundesverfassungsgericht 2010 betont hatte. Liegen die Daten nicht in Deutschland, kann die Einhaltung der Datenschutzvorkehrungen nicht vollständig kontrolliert und somit auch nicht – wie notwendig – garantiert werden. Dürfen sie nicht exklusiv in Deutschland gehalten werden, ist die Dienstleistungsfreiheit verletzt. Ein inhärenter Widerspruch.

    Es zeichnet sich ab: Neben der anlasslosen Grundrechtsverletzung, wegen derer das Gesetz wohl sowieso vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden wird, gibt es noch weitere rechtliche Schwächen, die eine Einführung der Vorratsdatenspeicherung fraglich machen. Überzeugender wird sie dadurch nicht.

    14. September 2015 6
  • : Die Netzpolitik im Haushaltsentwurf 2016
    Der Bundestag hat dem Anti-Terror-Paket am Freitagnachmittag zugestimmt.
    Die Netzpolitik im Haushaltsentwurf 2016

    Heute startet die Haushaltswoche des Deutschen Bundestages, während der der Regierungsentwurf für den Haushalt 2016 diskutiert wird. Von Dienstag bis Freitag werden fast alle Einzelpläne thematisiert.

    Wir haben die Kapitel oder Themengruppen herausgesucht, die eine Relevanz für die Netzpolitik haben. Durch den derzeitigen Zuschnitt der Ministerien sind die Einzelpläne dreier Ministerien interessant: der des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der des Innern und der des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Abseits dieser Ministerien gibt es auch in anderen Einzelplänen, zum Beispiel in dem des Bildungsministeriums, vereinzelte Posten, die der Netzpolitik zugezählt werden können.

    Neu ist, dass die Datenschutzbeauftragte mit einem eigenen Kapitel im Haushalt vertreten ist. Diese Änderung ist die Folge der Herauslösung des Postens der Datenschutzbeauftragten aus dem Innenministerium und der Schaffung einer unabhängigen Obersten Bundesbehörde.

    Der Haushaltsentwurf ist auf der Website des Bundestages zu finden (pdf).

    Kapitel 1204: Digitale Infrastruktur

    Beim Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist das Kapitel 1204 angesiedelt. Es soll die Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung von 2014 bis 2017 abbilden. Im Haushaltsjahr 2016 sollen etwa 347,8 Millionen Euro dafür verausgabt werden. Ein Großteil dieser Summe ist für den Breitbandausbau gedacht.

    Posten Geplante Ausgaben in Euro
    Kapitel 1204 Gesamt 347.798.000
    Breitbandausbau Bund 154.241.000
    Förderung Breitbandausbau Länder 154.241.000
    Digitale Innovationen 10.316.000

    Kapitel 0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung

    Beim Innenministerium angelegt ist das Kapitel 0602. Für 2016 sind darin 435,6 Millionen Euro veranschlagt. Zu „IT und Netzpolitik“ zählt der Aufbau der zentralen Infrastruktur des Bundes und dafür notwendige Dienstleistungen. Dieser Posten macht den Großteil der Titelgruppe IT und Netzpolitik aus. Für die „Internetstrategie des Bundes“ sind Ausgaben in Höhe von 8,3 Millionen Euro geplant.

    Für die seit vielen Jahren geplante Ablösung des analogen Funks durch Digitalfunk für Polizei und Feuerwehr stehen nächstes Jahr 250 Millionen Euro bereit. Hinter „Moderne Verwaltung“ versteckt sich der Anteil des Bundes an der einheitlichen Behördenrufnummer 115 sowie der Aufbau und Betrieb verschiedener Portale, beispielsweise von Bibliotheken.

    Posten Geplante Ausgaben in Euro
    Kapitel 0602 Gesamt 435.574.000
    IT und Netzpolitik 177.333.000
    Digitalfunk 250.000.000
    Moderne Verwaltung 7.756.000

    Kapitel 0907: Innovation, Technologie und Neue Mobilität

    Beim dritten Internetministerium, dem Ministerium für Wirtschaft und Energie, ist das Kapitel 0901 zu finden. Neben der Förderung des Mittelstands enthält es auch Ausgaben für Luft- und Raumfahrt, im Bereich Neue Mobilität zudem Elektromobilität. Enthalten ist aber auch der Förderbereich Digitale Agenda, der im Jahr 2016 mit etwa 84 Millionen Euro des 2,6 Milliarden Euro schweren Haushaltskapitel zu Buche schlägt. Teil der Digitalen Agenda sind die Entwicklung digitaler Technologien, die Förderung des Mittelstands hinsichtlich digitaler Technologien und „Potenziale der digitalen Wirtschaft“.

    Posten Geplante Ausgaben in Euro
    Förderbereich Digitale Agenda Gesamt 83.912.000
    Entwicklung digitaler Technologien 56.477.000
    Mittelstand Digital 17.835.000
    Potenziale der digitalen Wirtschaft 9.600.000

    Einzelplan 21: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

    2016 sollen Andrea Voßhoffs Behörde Ausgaben von bis zu 13,2 Millionen Euro ermöglicht werden. Davon ist der größte Posten das Personal, was etwa 9,3 Millionen kosten wird. Ansonsten fallen hauptsächlich Verwaltungskosten und geringe Ausgaben für Publikationen und Reisen an.

    Posten Geplante Ausgaben in Euro
    Einzelplan 21 Gesamt 13.246.000
    Personalausgaben 9.296.000
    Sächliche Verwaltungsausgaben 3.330.000

    7. September 2015
  • : Bundestagsnetz wieder online
    Bundestagsnetz wieder online

    Seit heute Mittag ist das Netzwerk des Bundestages Parlakom wieder online. Das System war letzten Donnerstag heruntergefahren worden, um die Auswirkungen des sogenannten Bundestag-Hacks in den Griff zu bekommen. Abgeordnete und deren Mitarbeiter müssen beim ersten Anmelden ihr Passwort ändern – und darauf vertrauen, dass ihre Rechner frei von Trojanern sind, die bislang unbekannte Täter Anfang des Jahres in das Netzwerk eingeschleust und dabei Daten unklaren Ausmaßes abgeschöpft haben.

    Innerhalb des Parlaments herrschte offenkundig Freude darüber, wieder mit der Außenwelt kommunizieren zu können, berichtet Heise Online:

    „Wir sind wieder erreichbar! Juchuuu!“, jubelte die Vorsitzende des Justizausschusses, Renate Künast, nach dem Neustart auf Twitter. „Sinnkrise beendet“, ergänzte der Wirtschaftsexperte der Grünen, Dieter Janecek, in dem sozialen Netzwerk. Der SPD-Abgeordnete Thomas Hitschler freute sich: „Ich kann wieder Mail :-)“

    Doch das erneute Hochfahren des Parlakom-Netzes kann nur ein erster Schritt sein, da weiterhin Unklarheit über Details des Hacks herrscht:

    „Leider besteht auch für uns Abgeordnete noch immer Unklarheit über das genaue Ausmaß des Angriffs, die getroffenen Abwehrmaßnahmen und wichtige Einzelheiten zur nun stattgefundenen Teil-Neuaufsetzung der IT“, monierte der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz gegenüber heise online. Es sei nach wie vor offen, ob weitere Maßnahmen notwendig seien, „wovon wir angesichts der Komplexität des Angriffs ausgehen“.

    24. August 2015
  • Landesverrat: Innenministerium wusste nicht nur von Strafanzeigen gegen uns, sondern billigte sie sogar
    Die gestrige Sitzung des Rechtausschusses. Bild: <a href="https://twitter.com/CarenLay">Caren Lay</a>.
    Landesverrat Innenministerium wusste nicht nur von Strafanzeigen gegen uns, sondern billigte sie sogar

    Das Innenministerium wusste nicht nur frühzeitig von den Strafanzeigen, die zur Landesverrats-Affäre führten, sondern billigte sie aktiv. Während Innenminister und Verfassungsschutz-Chef dem Rechtsausschuss fernblieben, widersprachen sich Justizministerium und Ex-Generalbundesanwalt. Der Verfassungsschutz hat keine „nachrichtendienstlichen Beobachtungen“ zu unseren Personen durchgeführt.

    20. August 2015 45
  • Landesverrat im Bundestag: Justizministerium rechtfertigt sich, Innenminister und Geheimdienstchef schwänzen
    Landesverrat im Bundestag Justizministerium rechtfertigt sich, Innenminister und Geheimdienstchef schwänzen

    Das Justizministerium schaltet auf Vorwärtsverteidigung und rechtfertigt seine Rolle und Handlungen in der Landesverrats-Affäre. Wir veröffentlichen einen Brief des Ministeriums an den Rechtsausschuss, der morgen dazu tagt. Im Gegensatz zu Justizminister Maas stehlen sich Innenminister de Maizière und Verfassungsschutz-Präsident Maaßen aus der Verantwortung und schwänzen den Ausschuss.

    18. August 2015 15
  • : Militärische „Cyberwar“-Einheiten und das Völkerrecht
    Militärische „Cyberwar“-Einheiten und das Völkerrecht

    Arne hat per Informationsfreiheitsanfrage vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags das Gutachten mit dem Titel „Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Computernetzwerkoperationen und digitale Kriegsführung (Cyber Warfare)“ (pdf) erhalten, das sich mit elektronischer Kriegsführung beschäftigt. Argumentiert wird darin aus rein rechtlicher Perspektive, wer sich eine Erörterung von ethischen oder technischen Fragen erwartet, wird hier kaum fündig.

    „Cyber warfare“ meint Methoden der technologieorientierten digitalen Kriegsführung, von der Ausspähung gegnerischer Institutionen und Personen bis hin zum offensiven Hacking in dessen Netzwerken. Nicht selten handelt es sich in der Praxis um gemeinschaftliche Operationen der technischen Geheimdienste mit den Militärs. Der militärische Gegner soll dadurch ausspioniert, geschwächt, sabotiert oder an der Nutzung seiner kritischen Systeme gehindert werden, zuweilen schicken Cyber-Warfare-Einheiten aber auch Millionen Tweets herum.

    Damit zusammenhängende rechtliche Fragen werden in den letzten Jahren häufiger diskutiert, insbesondere seit Fälle wie Stuxnet und Flame öffentlich wurden. Seitdem ist es als Fakt zu betrachten, dass Staaten digitale Waffen militärischer Herkunft gegeneinander anwenden – ob man nun den Begriff „Cyberwar“ dafür passend findet oder nicht.

    Entsprechend stellen sich vor allem völkerrechtliche Fragen, anknüpfend an die Zivilisten, die in den betroffenen Ländern zu potentiellen „Kollateralschäden“ der Angriffe werden können. Bisher bekanntgewordene Angriffe mit militärischem Hintergrund richteten sich im Regelfall direkt gegen zivile Infrastrukturen, sie können aber auch unbeabsichtigt in Mitleidenschaft gezogen werden.

    Die Frage der Anwendbarkeit des Völkerrechts auf militärische „Cyber-Angriffe“ wird in dem Gutachten erörtert, aber auch Kennzeichnungspflichten für technische Einrichtungen der Kriegsparteien sowie Fragen der Zurechenbarkeit von digitalen Angriffen. Es kommt im Ergebnis zu dem Schluss: Die Anwendung des Völkerrechts wirft bei der Unterscheidung von Kämpfern (Militärdeutsch: Kombattanten) und Zivilpersonen zwar einige Probleme auf, es ist aber auf digitale Operationen der Militärs insgesamt anwendbar:

    Die Anwendung der Regeln des Völkerrechts auf Computernetzwerkoperationen stellt weder prinzipiell noch methodisch ein unüberwindbares Hindernis dar. So können die hier erörterten Fragen der Kennzeichnungspflicht sowie die Unterscheidung zwischen Perfidie und Kriegslist im Cyberraum auch mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium zufriedenstellend gelöst werden.

    Militärische Angriffe über die Netze seien „trotz aller Besonderheiten grundsätzlich mit traditionellen Kampfhandlungen vergleichbar“. Die „Cyber-Angriffe“ der Militärs sind also nicht generell inkompatibel mit dem bestehenden Völkerrecht, selbst wenn bei diesen Angriffen zivile Schäden absichtlich angerichtet werden. Neue digitale Angriffsformen (Militärdeutsch: „Wirkmittel“) verbietet das Völkerrecht grundsätzlich nicht, ein Verbot bestimmter Waffen bedarf nämlich jeweils einer völkerrechtlichen Vereinbarung.

    „Erlaubte Kriegslisten“ in Netzwerken sind dem Gutachten nach folgende (Hervorhebungen im Original):

    • Aufbau eines „dummy“-Computernetzwerks, das nicht-existierende Streitkräfte simuliert 
und die gegnerische Aufklärung entsprechend irreführt,
    • Vorgetäuschte Cyber-Attacken,
    • Gebrauch von Signalen oder Passwörtern des Gegners,
    • Übermittlung falscher Nachrichten, die den Anschein erwecken, als stammten [sie] aus dem gegnerischen Hauptquartier. Allerdings dürfen diese Informationen den Gegner nicht dazu verleiten, zivile Ziele in der Annahme anzugreifen, es handele sich um militärische Ziele,
    • Führen eines Cyber-Angriffs über verschiedene Router, Server und Netzwerke in unterschiedlichen Staaten, um die Herkunft des Angriffs zu verschleiern,
    • Manipulation von Aufklärungs-Sensoren.

    Die Zivilgesellschaft sollte das Treiben der militärischen „Cyberwar“-Einheiten angesichts der strukturellen Probleme in der IT-Sicherheit und der Dynamik der Computertechnik gut im Auge behalten. Denn die aktuelle Verteidigungsministerin wartet ja bereits mit neuen Plänen für offensive Operationen der Bundeswehr auf.

    17. August 2015 11
  • : Website des Bundestages bessert in Sachen Datenschutz nach
    Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag
    Website des Bundestages bessert in Sachen Datenschutz nach

    Nachdem Bundesverwaltungsgericht und Verteidigungsministerium Nachbesserungen in Sachen Tracking auf ihren Websites angekündigt haben, zog der Bundestag nun nach und besserte in der Datenschutzerklärung nach. Nach der Antwort des Bundestages auf unsere Anfrage letzten Monat kommt das recht unerwartet:

    In der Datenschutzerklärung für die Apps des Deutschen Bundestages ist ein entsprechender Hinweis bereits enthalten. In der für bundestag.de geltenden Datenschutzerklärung wird dieser Hinweis ebenfalls enthalten sein.

    Hier die alte und neue Version im Vergleich (für Vollansicht klicken):
    2015-08-13 15_46_11-Computed Diff - Diff Checker

    Insbesondere der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit ist von Bedeutung, da sie im Telemediengesetz vorgesehen ist. Was sich technisch getan hat, ist leider nur bedingt nachzuvollziehen. Wir haben die Datenschutzbeauftragte auf diesen und andere Missstände hingewiesen und hoffen auf die Kompetenz der eingebundenen Institutionen und Personen.

    Frühere Artikel aus der Reihe:

    13. August 2015 9
  • : Mail von Norbert Lammert: Bundestag-IT wird am 13.08. abgeschaltet – wenn Griechenland-Verhandlungen nicht dazwischen kommen
    IT im Bundestag. Noch zu retten? Quelle: anonym
    Mail von Norbert Lammert: Bundestag-IT wird am 13.08. abgeschaltet – wenn Griechenland-Verhandlungen nicht dazwischen kommen

    Am 13. August soll begonnen werden, die IT-Systeme des Bundestags herunterzufahren, die aufgrund des Bundestag-Hacks geprüft und evtl. ausgetauscht werden müssen. Wenn alles gut geht, soll am 17. August die Funktionsfähigkeit wiederhergestellt sein. Bis dahin gibts keine E‑Mails aus dem Bundestag. Es sei denn, Verhandlungen um Griechenland kommen dazwischen.

    Aber lest selbst, wir veröffentlichen hier die E‑Mail, die von Bundestagspräsident Lammert an die Bundestagsabgeordneten verschickt wurde:

    Sehr geehrte Frau Kollegin,

    sehr geehrter Herr Kollege,

    in meinem jüngsten Unterrichtungsschreiben zum Angriff auf das Datennetz des Deutschen Bundestages habe ich bereits darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der in der Sommerpause durchzuführenden Neuaufsetzung von zentralen Komponenten des IT-Systems dieses für voraussichtlich vier bis fünf Tage nicht zur Verfügung stehen wird.

    Die vorbereitenden Arbeiten sind inzwischen so weit fortgeschritten, dass beabsichtigt ist, mit der Abschaltung des gesamten IT-Systems am 13. August 2015 ab 17.00 Uhr zu beginnen. Dabei soll die tatsächliche Abschaltdauer möglichst kurz gehalten und nach den derzeitigen Planungen die volle Funktionsfähigkeit des IT Systems möglichst im Laufe des 17. August 2015 wiederhergestellt sein. Die Wahlkreisrechner und Laptops können in diesem Zeitraum weiterhin genutzt werden, allerdings wird ein Zugriff auf das Netz des Deutschen Bundestages einschließlich E‑Mail nicht möglich sein. Nach der Wiederherstellung des Systems muss Ihr Passwort geändert werden; mit dem alten Passwort ist der Zugriff auf das System nicht mehr möglich.

    Zentraler Ansprechpartner bei Nachfragen und Problemen ist der IT-Support, den Sie unter der Hotline-Nummer 117 erreichen können.

    Sollte sich aufgrund der weiteren Entwicklung im Zusammenhang mit den Verhandlungen über ein drittes Rettungsprogramm für Griechenland abzeichnen, dass eine Abschaltung zum genannten Zeitpunkt nicht vorgenommen werden kann, werde ich Sie über einen neuen Termin informieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Norbert Lammert

    30. Juli 2015
  • Geheime Cyber-Leitlinie: Verteidigungsministerium erlaubt Bundeswehr „Cyberwar“ und offensive digitale Angriffe
    Cyberwar (Symbolbild).
    Geheime Cyber-Leitlinie Verteidigungsministerium erlaubt Bundeswehr „Cyberwar“ und offensive digitale Angriffe

    Die Bundeswehr erklärt den „Cyber-Raum“ zum Kriegsgebiet und rüstet sich zum digitalen Angriff mit „offensiven Cyber-Fähigkeiten“. Das geht aus einer geheimen Leitlinie zur „Cyber-Verteidigung“ von Ministerin von der Leyen hervor, die wir veröffentlichen. Abgeordnete und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren die neuen Befugnisse ohne gesellschaftliche Debatte.

    30. Juli 2015 40
  • : Datenanalyse: Bundestagsabgeordnete auf Twitter
    Twitter Netzwerk Bundestag/ Gesamter Bundestag
    Datenanalyse: Bundestagsabgeordnete auf Twitter

    Auf Spiegel-Online präsentiert Philipp Seibt eine Auswertung von Twitter-Accounts unserer Bundestagsabgeordneten: Abgeordnete auf Twitter – Die-140-Zeichen-Macht.

    Ohne Twitter geht nix im Bundestag: Die Berliner Politik ist vernarrt in die 140 Zeichen. Doch wer zwitschert am fleißigsten? Wessen Retweet schlägt ein? Unsere Datenanalyse schaut den Abgeordneten auf den Daumen.

    Dabei definiert er auch verschiedene Twitter-Typen mit Beispielen:

    Typ 1 – die Quasselstrippe
    Typ 2 – der Leithammel
    Typ 3 – der Netzwerker
    Typ 4 – der Wahlkampfstratege
    Typ 5 – der Fraktionsfolger

    Und so sieht dann die Vernetzung aller MdBs untereinander aus:

    (Zum interaktiven Klicken muss man aber zu Spiegel-Online wechseln. Und Tracking erlauben, sonst gehts nicht).

    30. Juli 2015 1
  • : Viel Erfolg: G10-Kommission will Regierung verklagen
    Viel Erfolg: G10-Kommission will Regierung verklagen

    klaert_doch_aufDie Bundesregierung möchte die NSA-Selektorenliste nicht den parlamentarischen Kontrollgremien übergeben, die in unserer Demokratie für die Geheimdienstkontrolle zuständig sind. Stattdessen hat die Bundesregierung einen Selektorenbeauftragten ernannt, der sich jetzt beim BND und mit Hilfe von BND-Agenten anschauen darf, was in den Listen stehen könnte. Und wo unklar ist, ob er die Listen versteht und im Anschluss überhaupt Bericht erstatten darf.

    Die Opposition im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, bestehend aus Linker und Grüner Bundestagsfraktion, hat bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.

    Laut Berichten des Rechercheverbundes von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hat jetzt auch die G‑10 Kommission des Bundestages Juristen beauftragt zu überprüfen, ob man auch klagen könnte.

    Die Süddeutsche Zeitung schreibt: G10-Kommission will Regierung verklagen.

    Man müsse die Listen selbst sehen und könne sich nicht auf einen Beauftragten verlassen, hieß es aus Kreisen der G‑10-Kommission. Die Juristen sollen nun zunächst klären, ob die Kommission – ein eigenständiges Organ des Bundestages – klageberechtigt ist. Einen solchen Fall hat es noch nicht gegeben. Mit einer endgültigen Entscheidung über die Klage wird Ende August in der nächsten Sitzung der G‑10-Kommission gerechnet.

    Wir wünschen viel Erfolg.

    29. Juli 2015 6
  • : Bundestag erklärt Geheimschutzrecht
    Bundestag erklärt Geheimschutzrecht

    Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erklärt in einem Infobrief „Geheimschutzrecht – Voraussetzungen und Folgen der Einstufung von Informationen als Verschlusssachen“ (PDF).

    Dieser Infobrief stellt die Grundzüge des Geheimschutzrechts des Bundes dar. Insbesondere werden die Kriterien erörtert, nach denen sich die Einstufung von Informationen als Verschlusssache richtet. Weiter wird ein Überblick über die Folgen einer Einstufung gegeben. Eingegangen wird schließlich auch auf Zuständigkeits- und Kontrollfragen.

    29. Juli 2015 7
  • : Bundestags-Sperrliste zensierte CDU.tv
    Bundestags-Sperrliste zensierte CDU.tv

    Im Bundestag sind bis zu 100.000 Webseiten dank der neuen Sperrliste der Bundesregierung nicht mehr zugänglich. Wir haben uns gefragt, wie die Sperrwarnungen wohl aussehen und haben diesen Screenshot zugeschickt bekommen:

    cdutv_bundestag_sperrliste

    In den vergangenen Tagen ist zumindest die Sperrung der Seite cdu.tv aufgehoben worden. Jetzt können wir verstehen, warum das BSI die Sperrliste wegen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit nicht raus geben will. Wer weiß, was sonst noch alles gesperrt wird.

    (Sachdienliche Hinweise nehmen wir gerne entgegen).

    29. Juli 2015 8
  • : IFG-Absage des Tages: Bekanntgabe der Bundestags-Sperrliste gefährdet innere und äußere Sicherheit
    Wird jetzt ein bisschen transparenter: Bundestag
    IFG-Absage des Tages: Bekanntgabe der Bundestags-Sperrliste gefährdet innere und äußere Sicherheit

    bundestagDie Liste mit rund 100.000 gesperrten Webseiten, die jetzt zum Schutz der Abgeordneten und ihrer Mitarbeiter im Bundestag eingesetzt wird, ist geheim. Und soll es auch bleiben. Martin Reyher von Abgeordnetenwatch.de hatte vor einem Monat beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) eine Anfrage über das Informationsfreiheitsgesetz gestellt.

    Heute twitterte er die Ablehnung. Verwendet wird die Standardargumentation, dass eine Freigabe „nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann“.

    Die inoffizielle Kurzform der Absage ist:

    „Wenn bekannt wird, welche Seiten wir dem Bundestag sperren, ist die Funktionsfähigkeit des Staates im Arsch.“

    Die offizielle Langfassung ist:

    „Ihr Antrag wird gemäß § 3 Nr 1 c) IFG abgelehnt. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben kann. Dies ist hier der Fall.

    Von dem Begriff der inneren und äußeren Sicherheit ist nach Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen umfasst. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen ist unter anderem eine effektive Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Eine Maßnahme, die zu einer solchen Absicherung beiträgt, ist die Verhinderung des Aufrufs bestimmter Webseiten, die zu einer solchen Absicherung der Informationstechnik des Bundes notwendig. Eine Maßnahme, die zu einer solchen Absicherung beiträgt, ist die Verhinderung des Aufrufs bestimmter Webseiten, von denen Angriffe auf die Informationstechnik des Bundes mittels Schadprogramme ausgehen. Bei Bekanntwerden der URLs der betroffenen Webseiten ist von nachteiligen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen auszugehen, da Angreifer mit diesem Wissen diese Schutzmaßnahme unterlaufen können.“

    27. Juli 2015 17
  • : Benutzerverfolgung durch staatliche Websites: Die Antworten
    Benutzerverfolgung durch staatliche Websites: Die Antworten

    Vor gut einer Woche stellten wir unser Rechercheergebnis zur Benutzerverfolgung auf staatlichen Websites vor. Dabei verglichen wir die Vorgaben des Telemediengesetzes und der Datenschutzbeauftragten mit der Umsetzung auf Websites staatlicher Behörden.

    Neun der 35 untersuchten Websites hatten bis zum Zeitpunkt der Recherche ein Trackingtool installiert, boten allerdings keine Widerspruchsmöglichkeit an. Wie das Rechercheergebnis (pdf) darlegt, steht diese Vorgehensweise im klaren Widerspruch zur Vorgabe der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auf Grundlage des Telemediengesetzes. Diese neun Websites sind Angebote des Bundestages, der Ministerien der Verteidigung und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesverwaltungsgerichts. Das Verteidigungsministerium hat bisher keine Stellungnahme abgegeben.

    Alle betroffenen Betreiber haben wir auf unsere Einschätzung hingewiesen und um eine Stellungnahme oder gegebenenfalls um Richtigstellung gebeten. Die Reaktionen fielen sehr gemischt aus und warfen einige Fragen auf.

    Definition eines Nutzungsprofils und Nachprüfbarkeit

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) setzt einen Tracker der Init AG ein. Uns ist nicht bekannt, wie die Erhebungen dieses Trackers aussehen. Auf unsere Anfrage antwortete das Ministerium:

    Die vom BMFSFJ eingesetzte Statistik-Software erstellt keine individuellen Nutzungsprofile. Einzelne Merkmale, insb. die Browserart (Attribut User-Agent) und Betriebssystem, werden zwar erfasst, aber keinem User zugeordnet. Es werden lediglich die kumulierten Zugriffe auf einzelne Dokumente gezählt.
    – Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 20.07.2015

    Auch werden laut Aussage des Ministeriums keine IP-Adressen gespeichert. Über Hinweise aus der Leserschaft, wie der Tracker der Init AG arbeitet, würden wir uns freuen.

    „Do Not Track“-Header als Widerspruchsmöglichkeit

    Viele der untersuchten Websites akzeptieren den „Do Not Track“-Header als Widerspruchsmöglichkeit. Dazu schrieb der Berliner Datenschutzbeauftragte im Jahr 2011:

    […] so sind sich die deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich einig, dass das Setzen der entsprechenden Option durch eine Nutzerin oder einen Nutzer der Erklärung eines Widerspruchs im Sinne von § 15 Abs. 3 TMG gleichkommt. Solche Widersprüche sind von Anbietern von Telemedien zu beachten. Technische Verfahren sind so umzugestalten, dass solche Widersprüche erkannt und umgesetzt werden.

    Grundsätzlich ist die Anerkennung des „Do Not Track“-Headers auch sehr begrüßenswert. Es stellen sich lediglich einige Fragen, die es in diesem Zusammenhang zu beantworten gilt:

    1. Ist diese Form des Widerspruch den Nutzern hinreichend bekannt? Ist davon auszugehen, dass das Gros der Internetnutzer mit dieser Option umzugehen weiß? Schon im Oktober 2012 sorgte sich die ehemalige EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, Neelie Kroes, um die zu langsam fortschreitende Standardisierung und mangelnde Information der Browsernutzer.
    2. Der „Do Not Track“-Header ist noch kein W3C-konformer Standard. Ist wirklich davon auszugehen, dass jeder Internetnutzer Kenntnis davon hat und in der Lage ist, ihn zu setzen? Ist es dabei akzeptabel, dass noch zahlreiche Browser im Einsatz sind, die das Setzen des Headers nicht ermöglichen?
    3. Das Telemediengesetz spricht von einem Erlaubnis der Erhebung von Nutzungsdaten, sofern der Nutzer nicht widerspricht. Ist es ein aktiver Widerspruch, wenn der Header bereits standardmäßig gesendet wird, wie es beim Internet Explorer 10 der Fall ist? Sind Anbieter immer noch verpflichtet, das als eindeutige Willenserklärung zu verstehen oder wird die Eindeutigkeit des Widerspruchs damit verwässert? (vgl. Telemedicus: Warum „Do not Track“ den Datenschutz nicht retten wird.)

    Insbesondere beim Einsatz von Programmen wie Piwik, die weitere Alternativen zum Opt-out anbieten, sollten diese zumindest ergänzend eingesetzt werden. Denn „Do not Track“ ist definitiv nicht als Standard etabliert.

    Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit

    Eindeutiger wird es beim Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit.

    Der Diensteanbieter hat den Nutzer auf sein Widerspruchsrecht im Rahmen der Unterrichtung nach § 13 Abs. 1 hinzuweisen.
    – § 15 Abs. § TMG

    § 13 TMG spricht von einer Unterrichtung zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung. Zu Beginn des Benutzervorgangs informierte lediglich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über das Tracking. Zugegebenermaßen ist es aber auch wenig realistisch, auf jeder Unterseite einer Website darauf hinzuweisen. Doch zumindest ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder auf vergleichbaren Seiten ist leicht umzusetzen.

    Auf die Frage, wo der Nutzer auf seine Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wird, antwortete der Bundestag:

    In der Datenschutzerklärung für die Apps des Deutschen Bundestages ist ein entsprechender Hinweis bereits enthalten. In der für bundestag.de geltenden Datenschutzerklärung wird dieser Hinweis ebenfalls enthalten sein.
    – Bundestag am 14.07.2015

    Wir konnten nach gründlicher Lektüre der Datenschutzhinweise der Bundestags-Website keinen Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeiten entdecken. Für den Fall von Änderungen hier eine Archiv-Version des Datenschutzhinweise des Bundestages. Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Datenschutzerklärung laut Auskunft des Bundestages derzeit aufgrund der Umstellung auf Piwik überarbeitet und die neue Version in Kürze freigeschaltet wird.

    Das Bundesverwaltungsgericht zeigte sich einsichtiger.

    Ihre Recherchen sind insoweit korrekt, als dass ein expliziter Hinweis auf die Widerrufsmöglichkeit für das Tracking derzeit nicht besteht.
    – Bundesverwaltungsgericht am 20.07.2015

    Auf die Frage, welche Maßnahmen unternommen werden würden, um den Missstand zu beheben, antwortete das Bundesverwaltungsgericht:

    Wir werden in Kürze eine Widerspruchsmöglichkeit unmittelbar im Rahmen der Datenschutzerklärung einbinden, die nicht nur auf die bloße Widerspruchsmöglichkeit hinweist, sondern auch ein unmittelbares „Opt-out“ ermöglicht.
    – Bundesverwaltungsgericht am 20.07.2015

    Eine sehr lobenswerte Reaktion, die von mehr beanstandeten Institutionen wünschenswert gewesen wäre.

    Fazit

    Die Regelungen des Telemediengesetzes sind immer noch teils uneindeutig, teils schwierig realisierbar. So ist es unklar, wie ein Widerspruch auszusehen hat und wie sich ein aktiver „Do Not Track“-Header als Standardeinstellung eines Browsers auf die Aussagekraft des Widerspruchs nach deutschem Recht auswirkt. Das zeigt sich auch am Ergebnis dieser Recherche. Selbst staatliche Organe erfüllen, aus offenbar unterschiedlichen Gründen, nicht die Vorgaben des Telemediengesetzes. Das ist ein schlechtes Signal für Website-Betreiber, die sich mit der Thematik auseinandersetzen.

    Uneinsichtigkeit und fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema sind aber auch Gründe für die erkannten Mängel. Die Antwort des Bundestages, dass in der Datenschutzerklärung ein Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit „ebenfalls enthalten sein“ wird, obwohl das nachweislich nicht ist, ist ein zumindest befremdliches Verhalten.

    Lobenswert ist, dass – zumindest bei einigen Institutionen – die Mängel eingesehen werden und die Behebung angekündigt wird.

    Ich hoffe, Sie entnehmen meinen Antworten, dass wir uns mit dem Inhalt Ihrer E‑Mail auseinander gesetzt haben und sofern erforderlich, selbstverständlich auch entsprechende Anpassungen vornehmen werden.
    – Bundesverwaltungsgericht am 21.07.2015

    Das entnehmen wir der E‑Mail. Liebe Grüße an das Bundesverwaltungsgericht.

    Wir werden die Angelegenheit weiter beobachten.

    Nachtrag
    Das Bundesministerium der Verteidigung meldete sich am 28.07 ebenfalls zurück. Die Antwort legten wir in einem gesondertem Artikel dar.

    21. Juli 2015 7
  • Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt
    Klassische "V-Personen": <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Skinheads_S%C3%A4chsische_Schweiz">Skinheads Sächsische Schweiz</a>.
    Wissenschaftliche Dienste Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt

    Dem Bundestag darf „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“. Das ist das Fazit eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das wir veröffentlichen. Deshalb wurde Kurt Graulich für die NSA-Selektoren auch als „Vertrauensperson“ eingesetzt – die Opposition sieht sich dennoch für ihre Klage gestärkt.

    21. Juli 2015 13
  • : Nach vier Jahren und drei Instanzen: Bundestag gibt UFO-Gutachten frei
    Nach vier Jahren und drei Instanzen: Bundestag gibt UFO-Gutachten frei

    UFO?Vier Jahre und drei Instanzen hat es gedauert. Nach einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht hat der Bundestag jetzt auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz das UFO-Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes freigegeben.

    Oder genauer: Die Ausarbeitung mit dem Titel “Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VNResolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestischen Lebensformen”.

    Der Inhalt des Dokuments von 2009 ist eher unspektakulär. Auf 10 Seiten schreiben die Wissenschaftler des Bundestags, dass die Existenz von weiterem intelligentem Leben im Universum unwahrscheinlich ist. Zudem sei das Entdecken von Planeten außerhalb des Sonnensystems “sehr schwierig”.

    Außerdem thematisiert die Ausarbeitung eine Resolution der Vereinten Nationen, in der Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, den UN-Generalsekretär über Untersuchungen außerirdischen Lebens zu informieren. Deutschland sei jedoch nicht verpflichtet, dies zu verfolgen. Schließlich sei es unklar, ob in der Vergangenheit solche Untersuchungen gemacht worden seien.

    Licht ins kosmische Dunkel bringt der Wissenschaftliche Dienst hier also nicht. Aber zumindest verlinkt er am Ende der Ausarbeitung auf einige Videobeiträge des Bayerischen Rundfunks zum Thema Außerirdische. Die sind interessant.

    Zum UFO-Gutachten
    Zu anderen Anfragen an den wissenschaftlichen Dienst

    21. Juli 2015 11
  • : Sensburg im Interview über NSA-Untersuchungsausschuss: Es ist noch viel zu tun
    Sensburg im Interview über NSA-Untersuchungsausschuss: Es ist noch viel zu tun

    Im Moment ist Sommerpause im Bundestag und damit auch im NSA-Untersuchungsausschuss. Zeit, ein bisschen aufzuarbeiten und zurückzublicken. Auf der Webseite des Bundestages findet sich ein Interview mit dem Ausschussvorsitzenden Patrick Sensburg, in dem er über die bisherigen Erkenntnisse und das zukünftige Weiterarbeiten des Ausschusses redet. Seiner Meinung nach arbeiteten die Fraktionen gut zusammen und man sei schon maßgeblich vorangekommen, auch wenn man noch „mit keinem Komplex am Ende“ sei.

    Was als nächstes kommt sei die Ebene Kanzleramt und dann sollen die Komplexe Drohnenkrieg und ausländische Dienste auf dem Programm stehen. Auch über Wunschzeugen äußert sich Sensburg:

    Ich kann selbstverständlich den Überlegungen der Fraktionen nicht vorgreifen. Ich kann sagen, wen wir grundsätzlich benannt haben. Das ist zum Beispiel Herr Frank-Walter Steinmeier als ehemaliger Kanzleramtschef. Ich könnte mir vorstellen, dass auch Bundeskanzlerin Angela Merkel kommen wird. Vielleicht der eine oder andere frühere Außenminister – das müssen die Fraktionen benennen.

    13. Juli 2015 6
  • : Bundestags-Hack bringt eine Woche Sommerpause für alle Abgeordneten-Büros
    Bundestags-Hack bringt eine Woche Sommerpause für alle Abgeordneten-Büros

    Die gehackte Infrastruktur des Deutschen Bundestages ist etwas aus den Medien raus, aber das Problem ist offensichtlich noch nicht gelöst. Es gab in den vergangenen Wochen Gerüchte, wonach der Bundestag in der Sommerpause seine IT komplett runterfahren und teilweise ersetzen / neu aufsetzen würde. Die Gerüchte gingen bis hin zur gesamten Sommerpause. Aufgrund der spärlichen Information durch die Verwaltung wurde das bisher nicht aufgelöst.

    Heute verschickte aber der Bundestagspräsident Norbert Lammert ein Schreiben an alle Büros, wonach es in dieser Sommerpause, die kommende Woche beginnt, mindestens 4–5 Tage Sonderurlaub geben wird, wo das Parlakom-System nicht genutzt werden kann.

    Wir wünschen schöne Ferien und viel Erfolg. Hier ist der Brief im Wortlaut:

    Sehr geehrte Frau Kollegin,
    sehr geehrter Herr Kollege,

    IuK-Kommission und Ältestenrat haben sich heute erneut mit dem Thema „Angriff auf das Datennetz des Deutschen Bundestages“ befasst, wobei es vor allem darum ging, das weitere Vorgehen insbesondere in der Sommerpause zu beraten und die hierfür notwendigen Beschlüsse zu fassen.

    Zunächst ist festzuhalten, dass auch seit der letzten Unterrichtung vom 11. Juni keine neuen Aktivitäten des Angreifers festgestellt wurden, gleichwohl aber noch nicht Entwarnung gegeben werden kann; ich verweise insofern auf die seinerzeit mitgeteilten allgemeinen Regeln für die Nutzung der Informationssysteme.

    Über die Sommerpause wird die Bundestagsverwaltung in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister mit der Neuaufsetzung von Teilen des IT-Systems des Deutschen Bundestages beginnen. Dies wird in einer bestimmten, zeitlich heute noch nicht genauer eingrenzbaren Phase dazu führen, dass das gesamte IT-System am Sitz des Bundestages für voraussichtlich 4–5 Tage nicht zur Verfügung stehen wird. Über den exakten Zeitpunkt der Abschaltung werden Sie rechtzeitig, etwa 14 Tage vorher, durch die Verwaltung informiert werden. Die Wahlkreisrechner und Laptops werden in dieser Zeit weiterhin genutzt werden können, allerdings wird ein Zugriff auf das Netz des Deutschen Bundestages nicht möglich sein.

    Zur Aufrechterhaltung des derzeitigen hohen Sicherheitsniveaus für den Internetzugang des Deutschen Bundestages wird die Bundestagsverwaltung eigene Sicherheitssysteme analog zum IVBB beschaffen und künftig unter der Hoheit des Deutschen Bundestages betreiben. Bis zu deren Betriebsbereitschaft soll zur sicherheitstechnischen Gewährleistung des derzeitigen Status quo für einen Übergangszeitraum der über den IVBB gesicherte Informationsweg weiterhin mitgenutzt werden. Die IuK-Kommission wird die Arbeiten in enger Verbindung mit den IT-Referenten der Fraktionen auch in der Sommerpause in geeigneter Weise begleiten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Norbert Lammert

    2. Juli 2015 8