Nachdem Bundesverwaltungsgericht und Verteidigungsministerium Nachbesserungen in Sachen Tracking auf ihren Websites angekündigt haben, zog der Bundestag nun nach und besserte in der Datenschutzerklärung nach. Nach der Antwort des Bundestages auf unsere Anfrage letzten Monat kommt das recht unerwartet:
In der Datenschutzerklärung für die Apps des Deutschen Bundestages ist ein entsprechender Hinweis bereits enthalten. In der für bundestag.de geltenden Datenschutzerklärung wird dieser Hinweis ebenfalls enthalten sein.
Hier die alte und neue Version im Vergleich (für Vollansicht klicken):

Insbesondere der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit ist von Bedeutung, da sie im Telemediengesetz vorgesehen ist. Was sich technisch getan hat, ist leider nur bedingt nachzuvollziehen. Wir haben die Datenschutzbeauftragte auf diesen und andere Missstände hingewiesen und hoffen auf die Kompetenz der eingebundenen Institutionen und Personen.
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