Polizei und Ermittlungsbehörden sollen künftig in ganz Deutschland Kfz-Kennzeichen scannen und mit Fahndungslisten abgleichen dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor. Dafür könnten auch bereits existierende Anlagen, die ursprünglich für Tempolimits oder Diesel-Fahrverbote aufgestellt wurden, genutzt werden.