Kennzeichenscanner in BrandenburgPolizei hockt auf Datei aus jahrelanger Überwachung von Autobahnen

Die brandenburgische Polizei kann bis zu drei Jahre in die Vergangenheit blicken und sehen, wer wann mit dem Auto durch das Bundesland gefahren ist. Ein neues Gutachten könnte nun dazu führen, dass sie die Vorratsspeicherung beendet.

Auch die Vorratsspeicherung von Kfz-Kennzeichen durch die Polizei könnte bald zu einem jähen Ende kommen. CC-BY-SA 2.0 Roger W

Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte fordert die Polizei auf, die nahezu dauerhafte Überwachung von Autobahnen zu beenden. Darüber hinaus soll die Polizei den Datensatz löschen, der Informationen über Fahrten der vergangenen drei Jahren enthält.

Von der Rüge der Datenschutzbeauftragen nicht betroffen ist der punktuelle Einsatz von Kennzeichenscanner zum Abgleich, etwa bei Fahndungen nach vermissten Personen oder nach gestohlenen Fahrzeugen.

Kennzeichen von Unbeteiligten über Jahre auf Vorrat gespeichert

An elf Standorten in Brandenburg erfasst die Polizei nahezu dauerhaft Kfz-Kennzeichen. Schätzungen zufolge landen jeden Tag etwa 55.000 neue Einträge auf dem Server. Sie speichert die Daten auf Vorrat, zur möglichen Strafverfolgung.

Nach fünfjähriger Prüfung kommt die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge zu dem Schluss, dass diese Vorratsspeicherung unzulässig ist. Hartge argumentiert, die Mehrzahl der erfassten Autofahrer*innen seien nicht an Straftaten beteiligt. Durch die Speicherung ihrer Kennzeichen werde ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Hartge hat nun eine Warnung ausgesprochen, die Polizei hat bis Februar Zeit dazu Stellung zu nehmen.

Innenminister hielt lange an dauerhafter Kennzeichenerfassung fest

Der beanstandete Datensatz reicht bis zum 1. April 2017 zurück und fällt damit in die Amtszeit des damaligen Innenministers Karl-Heinz Schröter (SPD). Schröter hat den dauerhaften Einsatz der Kennzeichenscanner bis zuletzt verteidigt, ein gegenteiliges Rechtsgutachten versuchte er zu unterdrücken.

Im Sommer veröffentlichten wir das vom brandenburgischen Innenministerium in Auftrag gegebene Gutachten, sowie die interne Kommunikation zwischen den Behörden. Daraus geht hervor, dass die Sachverständigen die dauerhafte Kennzeichenerfassung als rechtlich unzulässig bewerten. Als der Abteilungsleiter des Innenressorts Herbert Trimbach die Kennzeichenerfassung daraufhin pausieren wollte, wurde er versetzt.

Bei Fahndungen sind Kennzeichenscanner unstrittig

Unstrittig ist hingegen der Einsatz der Kennzeichenscanner in Gefahrenlagen, etwa bei Fahndungen. Die Landtagsabgeordnete Marlen Block (Linkspartei) schreibt auf Twitter: „Fahndung ja. Unbegrenzt Daten sammeln? Nein.“

Bei Fahndungen nach vermissten Personen setzt die Polizei die Kennzeichenscanner im „Abgleichsmodus“ ein, das heißt, die Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos werden erfasst und sofort wieder gelöscht, wenn sie nicht mit dem gesuchten Kennzeichen übereinstimmen.

Der kurzfristige Einsatz der Kennzeichenscanner hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Innerhalb von zwei Jahren hat sich die Zahl der automatisierten Fahndungen verdoppelt, von 73 Fällen im Jahr 2016 auf 147 Fälle im Jahr 2018. In der Mehrzahl der Fälle sucht die Polizei vermisste oder suizidgefährdete Personen.

Klage beim Verfassungsgericht anhängig

Die Polizei wird voraussichtlich im Februar eine Stellungnahme gegenüber der Datenschutzbeauftragten abgeben. Mit Marie Schäffer (Grüne) hat sich bereits ein Mitglied der Regierungskoalition der Forderung nach einem Ende der Speicherung von Kfz-Kennzeichen angeschlossen. Zeitgleich klagt ein Mitglied der Piratenpartei, Marko Tittel, vor dem Landesverfassungsgericht gegen die Speicherung der Kennzeichendaten auf Vorrat.

Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, bundesweit die Standorte von stationären Kennzeichenscannern zu sammeln.

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