Überwachung
Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.
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: Demonstration am Donnerstag in Berlin: Geheimdienste runterfahren – für ein demokratisches Systemupdate!
: Demonstration am Donnerstag in Berlin: Geheimdienste runterfahren – für ein demokratisches Systemupdate!
Der Digitale Gesellschaft e.V. lädt am Donnerstag Vormittag im Vorfeld der nächsten Sitzung des NSA-Untersuchungsausschuss zum kreativen Protest gegen die Totalüberwachung und der ungeklärten Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit NSA & Co. Demonstration: Geheimdienste runterfahren – für ein demokratisches Systemupdate!
Anlässlich der jüngsten Enthüllungen über das “Eikonal” Programm und der anhaltenden Transparenzverweigerung der Bundesregierung veranstalten wir am Donnerstag dieser Woche eine Demonstration unter dem Motto “Geheimdienste runterfahren – für ein demokratisches Systemupdate!”
Wann: Donnerstag, 16.10.2014, 10–11.30h
Wo: Vorplatz Bundeskanzleramt/Willy-Brandt-Straße (Sammlung)
Route: über Brandenburger Tor mit Stopp am Pariser Platz (Zwischenhalt US-Botschaft) bis zur Marschallbrücke (Endpunkt)
(Route bei Google Maps)Nicht erst die jüngst veröffentlichten Details über das Programm “Eikonal” belegen klar, dass deutsche Nachrichtendienste fester Bestandteil der weltweiten geheimdienstlichen Überwachungsmaschinerie sind. Auch die Äußerungen von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes (BND) im NSA-Untersuchungssausschuss, geleakte Gesprächsprotokolle aus dem BND und die als Deutschland-Dossier publizierten Unterlagen aus dem Snowden-Fundus verdeutlichen, dass deutsche Dienste unsere Grundrechte auf Telekommunikationsfreiheit, Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung mit Füßen treten, den demokratischen Rechtsstaat unterwandern und sich dabei an Recht und Gesetz nicht gebunden fühlen.
Über Jahre hinweg hat etwa der BND im Rahmen von “Eikonal” massenhaft Kommunikationsdaten am Netzknotenpunkt DE-CIX abgeschöpft und an die NSA weitergeleitet. Dies geschah mit Wissen und Billigung des Bundeskanzleramtes, jedoch ohne jegliche Unterrichtung der parlamentarischen Kontrollstellen wie G10-Kommission oder Parlamentarischem Kontrollgremium.
Geheimdienste sind Fremdkörper in einer Demokratie. Zum Wohle einer freiheitlichen und offenen Gesellschaft muss der Entwicklung eines unkontrollierbaren Staats im Staate endlich Einhalt geboten werden. Dazu bedarf es neben der Herstellung völliger Transparenz über die Tätigkeit der deutschen Nachrichtendienste mindestens auch einer grundlegenden Reform ihrer Befugnisse sowie ihrer parlamentarischen Aufsicht. Vor dem Hintergrund des NSU und BND/NSA-Skandals darf selbst eine Abschaffung der Geheimdienste kein gedankliches Tabu darstellen.
Statt Transparenz über die Tätigkeit der deutschen Dienste herzustellen und eine Reform anzugehen, wirft die Bundesregierung lieber weiter Nebelkerzen und sabotiert die Aufklärung des größten Überwachungsskandals der Geschichte, wo sie nur kann. Das ist nicht nur kurios, weil angeblich niemand etwas zu befürchten hat, wenn er nichts zu verbergen hat. Es ist zugleich alarmierend, weil die Bundesregierung damit zum Ausdruck bringt, dass sie hinter der Überwachung, hinter den millionenfachen Grundrechtsverstößen und hinter dem verfassungswidrigen Informationsaustausch zwischen den Geheimdiensten steht und all dies deckt.
Damit muss Schluss sein.
Wir fordern in einem ersten Schritt von der Bundesregierung
sämtliche Vereinbarungen über die Zusammenarbeit deutscher Dienste mit denen anderer Staaten offenzulegen,
jegliche verfassungswidrige Kooperation mit Nachrichtendiensten anderer Staaten unverzüglich einzustellen,
die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses nach Kräften zu fördern statt aktiv zu behindern,
sämtliche für die Massenüberwachung durch den BND politisch und behördlich Verantwortlichen zu benennen und aus ihren Ämtern zu entfernen und
jegliche Budgeterhöhungen für Geheimdienste unverzüglich einzufrieren.Des Weiteren appellieren wir an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Gesetzesentwürfe für eine grundlegende Neufassung der Befugnisse deutscher Dienste sowie ihrer parlamentarischen Kontrolle zu erarbeiten und zu verabschieden,
sich interfraktionell zusammenzuschließen, um die Aufsichtsbefugnisse und ‑ressourcen des Bundestages drastisch zu stärken und wieder klarzustellen, wer in einem demokratischen Rechtsstaat die Spielregeln definiert, und
mit verfassungsgerichtlichen Rechtsmitteln gegen die Untätigkeit der Bundesregierung und die Tätigkeit der Nachrichtendienste vorzugehen. -
: Adler, Falke, Habicht, Rabe, Eule – Wachvögel der NSA fangen möglicherweise auch in Deutschland Post ab
: Adler, Falke, Habicht, Rabe, Eule – Wachvögel der NSA fangen möglicherweise auch in Deutschland Post ab Parallel zur Premiere von Citizenfour, der Snowden-Dokumentation von Laura Portrais, hat The Intercept neue Enthüllungen aus dem Snowdenfundus publiziert.
Im Programm „Sentry Eagle“ – Wachadler – wird die Geheimhaltungshierarchie der US-Geheimdienstbehörde dargelegt. Man erfährt, dass „Top Secret“ nicht immer das gleiche sein muss. Es besteht eine weitere Stufe, die Informationsweitergabe noch weiter auf die Kreise von NSA und Central Security Service (CSS) und beschränkt und in Teilprojekten von Sentry Eagle beschrieben. Am Beispiel von „Sentry Raven“, einem Teilprogramm zum Knacken von Verschlüsselung, ist etwa eine offizielle Information, dass die NSA fremde Verschlüsselungen knackt. Nur noch für den Dienstgebrauch ist die Tatsache, dass sie dabei mit den Five Eyes zusammen arbeitet. Streng geheim wären in nächster Instanz die Informationen, die aus dem Brechen der Verschlüsselung hervorgegangen sind. Noch geheimer ist nur, wo die kryptographischen Schwächen lagen, die das Brechen ermöglicht haben und welche Bemühungen die NSA konkret in das Knacken von Code und Supercomputer steckt.
Andere Teilprogramme von Sentry Eagle sind „Sentry Hawk“ zum Ausspähen von Computernetzwerken und „Sentry Falcon“ zur Verteidigung ebenjeber, „Sentry Condor“ beschreibt Angriffe auf solche. „Sentry Osprey“ dreht sich um Kooperationen der NSA, etwa mit CIA und FBI und „Sentry Owl“ mit privaten Unternehmen.
Konkreter wird es in einem „Classification Guide“ für das TAREX-Programm. Er geht auf konkrete Operationen und ihre Geheimhaltungsbedürftigkeit ein. Und so enthüllt er auch, dass die NSA nicht nur wie seit Mai bekannt in den USA Spezialeinheiten damit beschäftigt, Postpakete zu öffnen und Netzwerktechnik mit Spähtechnik zu präparieren. Zu den Gebieten, in denen TAREX – kurz für TARget EXploitation – durchgeführt wird, werden außerdem konkret Südkorea, Deutschland und Peking genannt – allesamt Standorte, die stark an der Produktion von Netzwerk- und Kommunikationstechnik beteiligt sind. Wie genau TAREX funktioniert, wie viele Leute an den Operationen beteiligt sind und ob diese mit dem Wissen von Postunternehmen und ähnlichen Beteiligten ablaufen, geht aus den Dokumenten nicht hervor.
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: Klärt der BND via Netzpolitik auf?
: Klärt der BND via Netzpolitik auf?
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach eigener Aussage von einer Protestveranstaltung gegen seine Außenstelle Schöningen bei Hannover nicht von der zuständigen Versammlungsbehörde, sondern zuvor durch eigene Aktivitäten „aus dem Internet erfahren“. Dies teilte der Dienst auf Nachfrage des Anmelders mit. Welche Webseiten hierfür besucht wurden, ob man dafür X‑Keyscore in Anschlag brachte oder es sich um einen Zufallsfund handelte, wird jedoch nicht gesagt. Auch Netzpolitik hatte im Vorfeld auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht.
Auch interessant: Laut dem Schreiben des BND sei die angemeldete Versammlung während ihrer gesamten Dauer von Videokameras aufgenommen worden. Dabei habe man von „einstellbaren Blickwinkeln“ Gebrauch gemacht. Nachdem jedoch keine sicherheitskritischen Vorfälle auftraten, habe man die Speichermedien mit neuen Daten überschrieben und dadurch unwiederbringlich gelöscht.
Möglicherweise handelt sich der BND mit der Videoüberwachung aber Ärger ein. Denn die Versammlung war nicht nur angemeldet und höflich, sondern auch nicht besonders groß. Ein Anlass zur Aufzeichnung der Teilnehmenden dürfte also nicht bestanden haben.
Das will der Anmelder nun genauer wissen. Als Antwort auf einen auf „Devianzen“ veröffentlichten Brief soll der BND nun Details zur Videoüberwachung und besuchten Webseiten mitteilen:
Zum ersten hat der BND gar keine Befugnis, „das“ Internet in Bezug auf innerdeutsche Aktivitäten zu überwachen. Er ist der Auslandsgeheimdienst von Deutschland, der innerhalb Deutschlands keine Überwachung durchführen darf. Selbst das im § 2 des BND-Gesetzes beschriebene Recht, dass der Geheimdienst seine Liegenschaften schützen darf, berechtigt ihn nicht dazu, wie der § 1 des BND-Gesetzes klar ansagt.
Gleichwohl wurden die eigentlich nur für das Ausland und das Weltall zuständigen Schlapphüte selbst Opfer einer Transparenzattacke: Im Windschatten der Versammlung entstanden Aufnahmen mit einer fliegenden Kamera, die einen interessanten Blick auf die gesamte Anlage samt Antennen und Gebäuden erlauben.
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: Bundesinnenministerium veröffentlicht rückwirkende Zahlen zu „personengebundenen Hinweisen“
Zahlen zu "Personengebundenen Hinweisen" (PHW beim BKA. Die gelöschten Kategorien sind nicht berücksichtigt. : Bundesinnenministerium veröffentlicht rückwirkende Zahlen zu „personengebundenen Hinweisen“ In den vergangenen Wochen gab es einige öffentliche Aufmerksamkeit zu „personengebundenen Hinweisen“ (PHW), die in polizeilichen Datenbanken gespeichert werden und die Betroffenen stigmatisieren und auch kriminalisieren. Die Vergabekriterien von in der bundesweiten INPOL-Datei eingespeisten PHW werden in einem sogenannten PHW-Leitfaden definiert. Der ist jedoch als Verschlusssache eingestuft, das Bundeskriminalamt (BKA) weigert sich diese Einstufung zurückzunehmen.
Zunächst hatten die Piraten in Berlin deshalb entsprechende Auskünfte zu den PHW erfragt, es folgte eine Anfrage im Bundestag und in weiteren Landtagen. Deutlich wurde, dass es zwar eine Reihe bundesweit einheitlicher PHW gibt, einige Bundesländer aber nach Gutdünken weitere Kategorien hinzufügen. Berlin sammelt etwa Daten zu „Geisteskranken“.
Angeblich dienen die PHW der „Eigensicherung“ von Polizeikräften. Das ist dann wohl so gemeint, dass die BeamtInnen vorsorgen wollen nicht von „Fixern“ angesprungen zu werden oder von „Landstreichern“ belästigt zu werden. Nachdem auch Zeitungen darüber berichteten, gerieten die Behörden unter Druck. Das Bundesinnenministerium kündigte eilig an, dass es sich bei mehreren PHW-Kategorien um „Altbestände“ handele. Diese würden längst nicht mehr genutzt.
Das war dem Amt angeblich vorher gar nicht aufgefallen. Deshalb habe das BKA veranlasst, die PHW „Prostitution“, „Landstreicher“, „Hilflosigkeit vermutet“, „Straftäter militanter Organisationen“ und „Fixer“ nun zu löschen. Ob das bereits passiert ist, bleibt aber unklar, auch ob eventuelle Backups auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind.
Trotzdem werden weiterhin viele PHW erhoben. Das BKA hat nun eine Historie veröffentlicht, die bis 2008 zurückreicht. Die nun gelöschten PHW werden nicht beauskunftet, da sie nicht mehr existierten. Dies teilte die Behörde auf neuerliche Anfrage mit:
Auf welche Weise die Betroffenen in den Datenbanken kategorisiert werden ist häufig unklar. Als „ansteckend“ werden in Berlin Beispielsweise Personen mit Hepatitis B, Hepatitis C und HIV gekennzeichnet. Woher die Polizei über dieses vermeintliche Wissen verfügt, ist vielfach unklar.
Die Berliner Piratenfraktion hatte im Mai zusammen mit der Fraktion Die Linke und den Grünen die Abschaffung der Kategorien „Ansteckungsgefahr“ und „geisteskrank“ gefordert:
Zudem bleibt auch offen, ob und auf welche Weise die jeweiligen Beamt*innen dieser behaupteten Gefahr überhaupt mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln begegnen können. Daran wird erkennbar, dass mit der Einstufung „geisteskrank“ kein Erkenntnisgewinn verbunden ist, der in einer konkreten Einsatzsituation eine sinnvolle Hilfe bieten kann.
Eine Benachrichtigungspflicht zu den PHW ist laut dem Bundesinnenministerium (außer bei Kindern) gesetzlich nicht vorgesehen. Angeblich können Betroffene aber beim BKA auf Nachfrage entsprechende Auskünfte erhalten. Diese dürfen aber nur erteilt werden, wenn die einspeisende Stelle kein Veto dagegen hat – ansonsten bleiben die Daten unter Verschluss.
Deswegen wäre interessant zu wissen: Hat schon jemand vom BKA bzw. Landeskriminalämtern jemals Auskunft über seine/ ihre PHW erhalten?
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: Reporter ohne Grenzen lädt ein zum „yoUturn“ – einem Überwachungsexperiment
: Reporter ohne Grenzen lädt ein zum „yoUturn“ – einem Überwachungsexperiment Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“, die sich für die Pressefreiheit u.a. im Internet einsetzt, lädt ein zum „yoUturn“ – einem Überwachungsexperiment von Regisseurin Christiane Mudra. Sie hat zahlreiche Interviews mit Überwachungsopfern aus der DDR, dem Nahen Osten, der BRD und den USA geführt. Im „yoUturn“ möchte sie nun in performativen Touren durch Berlin die Mechanismen von Angst und Paranoia für die Teilnehmer unmittelbar erlebbar machen. Aus der Pressemitteilung:
yoUturn beleuchtet unterschiedliche Aspekte der Observation – ausgehend von Menschenrechtsverletzungen durch die Stasi über menschenrechtswidrige Spyware-Exporte deutscher Hersteller in despotische Staaten bis hin zu Fällen von jahrelanger ungerechtfertigter Überwachung durch den Verfassungsschutz und den jüngsten Enthüllungen über die weltweite Massenüberwachung durch den US-Geheimdienst NSA sowie seine enge Kooperation mit dem BND.
Zweimal täglich laufen parallel drei Touren mit unterschiedlichen Inhalten im Stadtraum von Berlin. Der Treffpunkt wird nach vorheriger Onlineanmeldung unter yoU.turn@gmx.de bekannt gegeben.
Termine: 9. bis 12. und 16. bis 19. Oktober 2014, jeweils 18 Uhr und 20:30 Uhr
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: Geheimdienstkoordinator bedauert, dass Eikonal-Dokumente geleakt wurden. Die dokumentierten Grundrechtsverletzungen bedauert er leider nicht.
Klaus-Dieter Fritsche. Bild: <a href="https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Biographien/Bilder/klaus-dieter-fritsche.jpg">Peter Lorenz, BMI</a>. : Geheimdienstkoordinator bedauert, dass Eikonal-Dokumente geleakt wurden. Die dokumentierten Grundrechtsverletzungen bedauert er leider nicht. Gestern nutzte Britta Haßelmann, die erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, die aktuelle Fragestunde im Bundestag, um die Bundesregierung nach der NSA-BND-Kooperation zu fragen, die in der vergangenen Woche als Eikonal an die Öffentlichkeit kam. Der Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche, antwortete darauf. Oder auch nicht. Wenn man sich die Frage und die Antwort genau durchliest stellt man fest: Fritsche nutzt die übliche Vernebelungsstrategie, einfach eine Antwort auf eine nicht-gestellte Frage zu geben.
Haßelmann fragt ohne Zeitangabe, Fritsche antwortet mit Zahlen aus 2012, die bereits letztes Jahr von Pofalla immer als Antwort mitgegeben wurde. Die Vorwürfe zu Eikonal stammen aus den Jahren 2004–2008, darauf antwortet Fritsche explizit nicht.
Stattdessen erklärt er sein Bedauern, dass die Dokumente zu Eikonal an Medien geleakt wurden. Die Grundrechtsverletzungen bedauert er leider nicht:
Ja zunächst einmal, Frau Abgeordnete, bedauere ich es ausdrücklich, dass Unterlagen, die bis zu „streng geheim“ eingestuft waren und dem Untersuchungsausschuss von Seiten der Bundesregierung zur Verfügung gestellt worden sind, in kürzester Zeit in die Presse gekommen sind und das sie Hintergrund offensichtlich der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung waren.
Hier ist der ganze Dialog aus der Fragestunde (PDF):
Britta Haßelmann: In welchem Umfang und in welchem Zeitraum hat der Bundesnachrichtendienst Kommunikationsdaten über Bundesbürger an die NSA weitergegeben?
Staatsminister: Ich denke, Frau Kollegin, Sie sind mit mir einverstanden, dass wir Ihnen diese Frage schriftlich beantworten.
Britta Haßelmann: Nein, bin ich nicht, denn diese Frage wurde Herrn Ströbele ja auch in einer Fragestunde vor der Sommerpause schon mal beantwortet.
Staatsminister: Gut. Dann kann ich Ihnen die Frage ja auch gerne nochmal übermitteln, aber ich bin jetzt nicht in der Lage, da wir die Frage vorher nicht kannten, Ihnen hier umfangreiche Informationen, auch unter der Berücksichtigung aller Geheimschutzaspekte, aus dem Kopf zu beantworten.
Britta Haßelmann: Dann beantrage ich hiermit, dass jemand aus der Bundesregierung, der diese Frage beantworten kann, hierher kommt. Vielen Dank.
Vorsitzender: Letzterer ist, wenn ich das richtig sehe, ein Antrag zur Geschäftsordnung. Über den lasse ich dann jetzt abstimmen. Wer diesem Antrag der Fraktion – ich nheme mal an, dass Sie das für die Fraktion tun, zustimmt, bitte ich ums Handzeichen
Präsident: Sitzung 56. Es ist die letzte Frage hier in der Fragestunde. Zur Beantwortung steht Klaus-Dieter Fritsche bereit: „Weitergabe von Kommunikationsdaten deutsche Staatsbürger an den NSA durch den Bundesnachrichtendienst“ Herr Staatssekretär, bitte.
Klaus-Dieter Fritsche: Danke, Herr Präsident. Sehr verehrte Frau Abgeordnete, ich verstehe die Frage so, dass Sie mit Kommunikationsdaten von deutschen Staatsangehörigen solche Daten meinen, die durch eine G10-Beschränkungsmaßnahme erhoben wurden. Es kann sich dabei sowohl um Inhalts- als auch um Verkehrsdaten handeln. Während unter Inhaltsdaten insbesondere Gesprächsinformationen zu verstehen sind, bezeichnen die Verkehrsdaten, auch als Metadaten bezeichnet, sämtliche Umstände einer Kommunikation, also zum Beispiel auch eine Telefonnummer. Wenn Daten aus einer G10-Beschränkungsmaßnahme an andere Nachrichtendienste, etwa der USA übermittelt werden, dann richtet sich diese Übermittlung unter anderem nach den strengen Vorschriften des §7a G10-Gesetz. Ich zitiere:
Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit
- die Übermittlung zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist,
- überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und
- das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist.
Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes.
Nach §7a des Artikel-10-Gesetzes hat der BND im Jahr 2012 zwei Übermittlungen an die USA durchgeführt. Diese betrafen den Fall eines im Ausland entführten Deutschen und US-amerikanischen Staatsbürgers. Die beiden Übermittlungen betrafen Erkenntnisse zur konkreten Umständen der Situation des Entführungsopfers. Ihre Weitergabe an die USA diente dazu, die Situation weiter aufzuklären und auf diese Weise Leib und Leben des Entführungsopfers zu schützen. Die Übermittlungen waren notwendig, um die Umstände der Übermittlung weiter aufzuhellen. Ziel der Übermittlungen war, die Geisel möglichst unversehrt zu retten.
Vorsitzender: Das war eine Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann. Haben Sie eine Zusatzfrage?
Britta Haßelmann:Viele Dank Herr Präsident – auch Ihnen, Herr Fritsche, Ihnen für die Beantwortung. Sie haben ja am Anfang eine Grundannahme getroffen für die Beantwortung der Frage. Meine Frage bezieht auf sämtliche abgezapften Rohdaten. Deshalb erstmal meine erste Rückfrage: Muss dann Ihre Antwort nicht noch ergänzt werden (Fragezeichen)? Zum Zweiten, Sie hatten meinem Kollegen Hans-Christian Ströbele mit Datum vom 11. Juli auf eine entsprechende Frage geantwortet: „Der Bundesnachrichtendienst hat im angefragten Zeitraum weder selbst noch mit Hilfe des Betreibers DE-CIX Rohdaten aus dem Raum Frankfurt erfassten Telekommunikationsverkehren die automatisiert an die NSA weitergeleitet.“
Der in der zweiten Teilfrage suggerierte Zusammenhang besteht nicht, der bezog sich noch auf einen anderen Sachverhalt.
Nach den Presseberichten der Süddeutschen Zeitung, des SWR und NDR ist ja jetzt bekannt geworden, dass unter dem Stichwort „Eikonal“ ein Austausch von Daten regelmäßig über Jahre stattgefunden hat. Wie deckt sich ihre Aussage jetzt in der Beantwortung meiner Frage und die von Hans Christian Ströbele am 11. Juli mit diesen Vorwürfen und Behauptungen, die aufgrund der Presseberichterstattungen für die Operation Eikonal bekannt gegeben werden?Klaus-Dieter Fritsche: Ja zunächst einmal, Frau Abgeordnete, bedauere ich es ausdrücklich, dass unterlagen, die bis zu „streng geheim“ eingestuft waren und dem Untersuchungsausschuss von Seiten der Bundesregierung zur Verfügung gestellt worden sind, in kürzester Zeit in die Presse gekommen sind und das sie Hintergrund offensichtlich der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung waren. Aber, um nochmal auf die grundsätzliche Frage , die Sie einleitend gestellt haben, zurückzugehen: Es gibt nur zwei Möglichkeiten für den BND Kommunikationsdaten von Deutschen oder über Deutsche weiterzugeben. Das ist die von mir Eingangs geschilderte G10-Möglichkeit nach den regularien des G10-Gesetzes und es ist die zweite Möglichkeit, dass Daten von anderen Diensten, also auch Kommunikationsdaten von anderen Diensten beziehungsweise Daten von menschlichen Quellen, die der BND führt, übermittelt werden und diese Daten werden ebenfalls auf einer rechtlichen Grundlage nach dem Bundesnachrichtendienstgesetz in verbindung mit dem Bundesverfassungsschutzgesetz auch an öffentliche, ausländische Stellen, also auch an andere Dienste übermittelt. Nur diese beiden Möglichkeiten gibt es für eine Datenübermittlung von Kommunikationsdaten Deutscher.
Noch eine Zusatzfrage Frau Haßelmann, bitte?
Britta Haßelmann: Kann ich jetzt Ihren Aussagen entnehmen, dass Sie definitiv davon ausgehen, dass Kommunikationsdaten ausschließlich in den von zwei benannten Fällen, die Sie hier skizziert haben, zwischen BND und NSA weitergegeben worden sind und dass sämtliche Sachverhalte, die, durch welche Indiskretionen auch immer, Thema öffentlicher Berichterstattung waren, dann somit nicht zutreffend sind?
Schließen Sie aus, dass es eine Weitergabe von Daten gegeben hat, Vereinbarungen gegeben hat zwischen dem BND und der NSA über die Frage des Austausches und der Weitergabe von Telekommunikationsdaten?Klaus-Dieter Fritsche: Frau Abgeordnete, ich beantworte die Frage wie folgt: Ich schließe aus, dass solche Abkommen zwischen der NSA und dem BND gegeben hat, die sich über die beiden Möglichkeiten, die ich Eingangs geschildert habe, hinweg zu einem Datenaustausch einlassen. Es gibt die sogenannte Routineaufklärung, die keine G10-Aufklärung ist, des Bundesnachrichtendienstes. Und hier: Die betrifft Ausland ‑Ausländer im Ausland und hier hat der Bundesnachrichtendienst entsprechende Schutzmaßnahmen, nämlich Filtersysteme, eingebaut. Nach diesen Filtersystemen werden dann, sollte ein deutscher Staatsangehöriger in diese Ausland-Ausland-Aufklärung geraten, heraus gefiltert. Damit können auch Daten, die hier weitergegeben werden, keine deutschen Staatsangehörigen enthalten.
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: Hochfliegendes Abhörsystem ISIS: Verteidigungsministerium schießt nach eigener Aussage nicht mit Geld
"Winning the intelligence battle" - Aus der Broschüre eines ebenfalls von der Bundeswehr geprüften fliegenden Spionagesystem aus Israel. : Hochfliegendes Abhörsystem ISIS: Verteidigungsministerium schießt nach eigener Aussage nicht mit Geld Vorgestern hatten wir über die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage zur Drohne „Euro Hawk“ berichtet. Das hochfliegende unbemannte Luftfahrzeug sollte ein Abhörsystem befördern, das von EADS (jetzt Airbus Group) entwickelt wurde und den Verteidigungshaushalt bereits 270 Millionen kostete. Die Rede ist vom „Integrierten SIGINT-System” (ISIS), das jeden Funkverkehr abhören und sogar Strahlung von Mikrowellen im Haushalt auffangen kann. Das Gerät muss dabei nicht unbedingt über dem Zielgebiet kreisen, sondern kann auch von benachbarten Ländern operieren.
Durch die Anfrage kam heraus, dass der Bundeswehr damit allerdings noch keine serienreife ISIS-Plattform zur Verfügung steht, sondern lediglich ein einmaliger Prototyp. Das war dem zuständigen Verteidigungsausschuss so deutlich anscheinend noch nicht kommuniziert worden. Stattdessen heißt es jetzt, dass für die Serienreife weitere Mehrkosten in Höhe von 255 Millionen Euro veranschlagt werden.
SPD und Grüne hatten nach dem Debakel um den „Euro Hawk“ darauf gedrungen, das ISIS auch ohne Drohne möglichst schnell einsatzbereit zu machen. Notfalls solle das Abhörsystem in andere, auch bemannte Flugzeuge eingerüstet werden.
Preissteigerung angeblich wegen „Inflation“
Die Abgeordnete Katja Keul hatte die Angelegenheit deshalb gestern in der Fragestunde des Bundestages noch einmal thematisiert. Wie üblich war der Informationsgehalt zunächst gering, im Prinzip wiederholte der Staatssekretär Ralf Brauksiepe die Frage mit eigenen Worten und gab dies als Antwort aus.
Erhellend waren dann erst die Nachfragen. Keul wies zunächst darauf hin, dass sie Ministerin Ursula von der Leyen gestern im Verteidigungsausschuss auf die zusätzlichen 255 Millionen Euro ansprach, diese habe die Zahl aber gar nicht gekannt.
Brauksiepe erklärte anschließend, wie es aus seiner Sicht zur Kostenexplosion des ISIS gekommen sei. Es handele sich demnach im Wesentlichen um „Preissteigerungen, wie es sie auch in anderen Bereichen gibt“. Inflation sei beispielsweise „kein Grund, ein Unternehmen zu verklagen“. Außerdem habe die Bundesregierung 2010 davon gesprochen, dass rund 330 Millionen Euro für das ISIS ausgegeben würden.
Vereinfacht gesagt: Die Kosten haben sich laut Brauksiepe in vier Jahren gar nicht verdoppelt, sondern stiegen lediglich um den Faktor 1,6. Außerdem werde weiter verhandelt, man befinde sich „in entsprechenden Gesprächen mit der Industrie“. Erst wenn es einen unterschriftsreifen Vertrag gebe, wende man sich an den Haushaltsausschuss des Bundestages.
Viertelmilliarde für Flugzeug, das nicht fliegt, und Viertelmilliarde für Aufklärungstechnologie, die nicht funktioniert
Wie absurd die Ausreden sind bringt Katja Keul in einer weiteren Nachfrage auf den Punkt:
Ich stelle mir gerade vor, was geschehen würde, wenn so etwas im privaten Bereich passierte. Sie haben an die EuroHawk GmbH eine Viertelmilliarde Euro für ein Flugzeug gezahlt, das nicht fliegt, und eine Viertelmilliarde für eine Aufklärungstechnologie, die ebenfalls noch nicht funktioniert und die Investition des doppelten Betrags benötigt, bis sie auch nur ansatzweise fertig entwickelt ist. Sie haben des Weiteren keine Schadensersatzansprüche gegen EADS geltend gemacht, weil der Vertrag offensichtlich so schlecht ist, dass Sie Angst haben, dass er möglicherweise vor Gericht nicht besteht. Jedenfalls heißt es, die Prozessrisiken seien zu hoch. Jetzt will man also diesem Auftragnehmer mit diesem Vertrag noch einmal eine Laufzeitverlängerung mit Kosten von 250 Millionen Euro geben. Ich frage Sie: Wird man diesen Vertrag dann endlich um eine effektive Gewährleistungsklausel ergänzen? Oder will man hier EADS weiter das Geld hinterherschießen?
Brauksiepe dazu:
Frau Kollegin, den Vorwurf, dass wir jemandem Geld hinterherschießen, weise ich namens der Bundesregierung entschieden zurück. Es macht, glaube ich, Sinn, sich etwas tiefer mit der Materie zu beschäftigen.
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: Gesichtserkennung mit Google Glass: Nach ersten Apps jetzt auch die Polizei in Dubai
Foto: Tim.Reckmann Lizenz: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">CC BY-SA 3.0</a> : Gesichtserkennung mit Google Glass: Nach ersten Apps jetzt auch die Polizei in Dubai Google untersagt zwar „derzeit“ eine Gesichtserkennungsfunktion in Apps auf der umstrittenen Datenbrille Google Glass. Vermutlich will Google damit den Datenschutzdiskussionen etwas Wind aus den Segeln nehmen. Aber nur weil Google solche Apps untersagt und (voerst) nicht in seinen Markt aufnehmen wird, hält sich der Rest der Welt nicht an das Verbot.
Bisher vor allem Machbarkeitsstudien und Previews
Eine der ersten Apps die Gesichtserkennung einsetzt heisst Medref und entstand bei einem Medical Hackathon: Die App richtet sich an medizinisches Personal und soll dafür sorgen, dass diese die Patienten immer mit ihrem Namen ansprechen können. Dazu werden Informationen aus der Krankenakte und ein Referenzfoto eingeblendet – das Ganze funktioniert auch mit vorlesen des Patientennamens. Die Gesichtserkennung wird dabei Online über den Dienst Betaface abgewickelt.
Ganz ohne Gesichtserkennung kann Insight Menschen erkennen. Das von Google mitfinanzierte Projekt erkennt Personen anhand von Kleidung, Brillen und sonstige Accessoires – in ersten Tests mit einer Erkennungsrate von 93 Prozent.
Die Firma FacialNetwork.com geht mit ihrer App NameTag deutlich weiter und hofft auf eine Lockerung der Regelungen seitens Google. Die App greift auf eine Datenbank mit zwei Millionen Bildern zu – bisher vor allem Stars und Sternchen. In einem Testvideo wird auf die Datenbank mit verurteilten Sexualstraftätern zurückgegriffen. In Zukunft sollen Bilder aus sozialen Netzwerken wie Facebook in die Datenbank eingepflegt werden und mit Partnerbörsen kooperiert werden. Wer nicht in der Datenbank sein möchte kann nachträglich widersprechen.
Dubais Polizei plant Einsatz von Google Glass zur Fahndung
Dubai möchte die dortige Polizei mit Google Glass ausrüsten. Auf diesen soll eine von der Dubaier Polizei entwickelte Software zum Einsatz kommen, mit deren Hilfe die Polizei ihr Sichtfeld mit der Datenbank gesuchter Personen abgleichen können soll. Zu Beginn soll die Brille zur Bekämpfung von Verkehrsdelikten und zur Fahrzeug-Fahndung eingesetzt werden. Später sollen auch Kriminalbeamte mit den Brillen ausgestattet werden.
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: Klage gegen US-Regierung: Twitter will Nutzer über Datenweitergabe an Behörden informieren
: Klage gegen US-Regierung: Twitter will Nutzer über Datenweitergabe an Behörden informieren National Security Letters (NSL) werden von verschiedenen US-Behörden, hauptsächlich jedoch dem FBI, eingesetzt, um amerikanische Unternehmen ohne Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Kundeninformationen zu zwingen. Zu den angefragten Daten gehören häufig Adresse und die dazugehörigen Metadaten (Anmerkung: Zunächst haben wir hier fälschlich auch die Kommunikationsinhalte genannt). Dagegen regt sich Widerspruch. Unternehmen würden gerne transparenter damit umgehen.
Dem Kurznachrichtendienst Twitter ist es weitgehend verboten, sich über die von ihm, zwangsweise an das FBI durch NSLs weitergeleiteten, Nutzerdaten zu äußern.Gegen die, unter anderem durch den Patriot Act geschützten, Briefe selbst lässt sich juristisch wenig erreichen:
Von geschätzten 300.000 National Security Letters, die zwischen den Jahren 2000 und 2013 versandt wurden, kamen lediglich fünf vor Gericht. Drei von ihnen wurden tatsächlich außer Kraft gesetzt und das auch nur, weil das FBI sie aufgrund ihres Inhaltes als des Aufwandes eines Verfahrens nicht wert befunden hat. Fast noch strenger ist der Umgang mit den Angaben, die befragte Unternehmen machen dürfen – so gut wie gar keine. Nicht einmal eine halbwegs präzise Angabe zur Zahl der Aufforderungen ist erlaubt. Auf Nachfragen dürfen betroffene Konzerne die Zahl nur in Tausender-Schritten angeben. Auch wenn keine NSLs vorliegen, darf Twitter dies nicht kundtun. Das soll sich jetzt ändern.„It’s our belief that we are entitled under the First Amendment to respond to our users’ concerns and to the statements of U.S. government officials by providing information about the scope of U.S. government surveillance – including what types of legal process have not been received. We should be free to do this in a meaningful way, rather than in broad, inexact ranges.“
Eine bereits seit Februar geplante Klage gegen die US-Regierung geht nun vor Gericht. Die Klage von Twitter ist hier als PDF einsehbar. Twitters Ansatzpunkt ist das Recht auf freie Meinungsäußerung aus dem First Amendment der US-Verfassung. In Hinblick auf die Snowden-Leaks, die die Überwachung von Online-Diensten im großen Stil erst sichtbar gemacht haben, erscheint die späte Klage von Twitter jetzt mehr als eine schadensbegrenzende PR-Aktion, um die so oder so überwachten Nutzer zu beruhigen. An der Tatsache, dass Behörden beliebig Nutzerdaten abfragen dürfen, wird sie nichts ändern.
Zuletzt haben verschiedene große US-Unternehmen gerichtlich Widerspruch gegen die durch National Security Letters auferlegte Schweigepflicht eingelegt – allerdings ohne Erfolg. Unter anderem Microsoft und Google haben versucht, über die an sie gerichteten Briefe Auskunft geben zu dürfen, mit der selben Begründung, dass der aktuelle Zustand nicht mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist. Googles halbjährlich erscheinender Report zum Einsatz von NSLs zeigt im Prinzip nur, wie wenig wir darüber wissen dürfen.
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: Serienreife Abhörplattform ISIS für hochfliegende Drohnen soll weitere Viertelmilliarde kosten
Wappen des Aufklärungsgeschwaders "Immelmann" in Schleswig-Holstein, dem Standort der zukünftigen deutschen Drohnenflotte (Bild: Devianzen). : Serienreife Abhörplattform ISIS für hochfliegende Drohnen soll weitere Viertelmilliarde kosten Die Riesendrohne „Euro Hawk“ ist bekanntlich letztes Jahr gegroundet worden und brachte auch den damaligen Verteidigungsminister beinahe zu Boden. Damals ging es um erwartete Mehrkosten von einer halben Milliarde Euro für luftfahrtrechtliche Zulassungsverfahren eines bereits gelieferten Prototypen. Seitdem wurde immer wieder kolportiert (1 | 2), dass die im bayerischen Manching geparkte Drohne wieder aus der Versenkung geholt werden könnte. Am Wochenende hatte die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bestätigt, dass weitere Erprobungsflüge mit dem „Euro Hawk“ unternommen werden sollten.
Hintergrund ist die endgültige Fertigstellung des Spionagemoduls ISIS, das ein Regierungssprecher letztes Jahr als „Juwel“ bezeichnet hatte, mit dem man „sehr schön gucken und schauen kann”. Der Mensch hatte wenig Sachverstand von militärischer Aufklärungstechnik, denn das ISIS guckt nicht, sondern es hört funkgebundene Kommunikation ab und detektiert elektronische Strahlung. Die Abkürzung steht für „Integriertes SIGINT-System”. „Integriert“ bedeutet, dass das Abhörsystem auch über eine Bodenstation zur Auswertung abgeschnorchelter Daten verfügt.
„Grundlagendaten für den Elektronischen Kampf“
Die Bundeswehr will mit dem ISIS „gesicherte Informationen für die militärische und militärpolitische Lagefeststellung“ in Kriegs- und Krisengebieten erlangen, heißt es in der viel zu spät versandten Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. Einsätze der Spionagedrohnen dienten demnach aber auch als „Grundlagendaten zur umfassenden Unterstützung des Elektronischen Kampfes“.
Immer wieder hatten Abgeordnete mit parlamentarischen Anfragen die weitere Nutzung der Drohne und des ISIS erfragt. Erhellend war das nicht, denn bevorstehende Entwicklungen wurden meist beschwiegen und die Antworten mehrere Wochen nach den gewöhnlichen Fristen geliefert. So hatten sich Grüne und Linke bereits vergangenes Jahr erkundigt, inwiefern die Bundesregierung Schadensersatzansprüche gegenüber den Herstellern des „Euro Hawk“ geltend machen würden. Erst jetzt hat das Verteidigungsministerium hierzu Stellung genommen: Wegen „ganz erheblicher Prozessrisiken“ sehe man davon lieber ab.
Für die Entwicklung des ISIS wurden bislang rund 270 Millionen Euro verausgabt. Das ist aber noch lange nicht alles: Denn es seien laut dem Ministerium „Restzahlungen im Rahmen der noch zu beendigenden Verträge“ zu leisten. Deren Höhe könne laut der Bundesregierung erst nach Ausgang von Vertragsverhandlungen beziffert werden. Schon jetzt ist aber klar, dass das fertige ISIS ebenfalls nur enein Prototyp darstellt: Denn für die Entwicklung „eines serienreifen ISIS, das auf dem derzeitigen technischen Stand aufbaut“, würden weitere Kosten in Höhe von 255 Millionen Euro abgeschätzt. Insgesamt sollen wohl drei ISIS-Plattformen gekauft werden. Hierfür entstünden dann abermals 55 Millionen Euro.
Bundeswehr auf heißen Kohlen
Weil die Bundeswehr dringend die vermeintliche „Fähigkeitslücke zur signalerfassenden Aufklärung“ stopfen will, sitzt man im Verteidigungsministerium also auf heißen Kohlen. Daher wurden schon vorvergangenes Jahr „begleitende Untersuchungen“ beauftragt, um alternative Trägersysteme für das ISIS zu suchen. Dies schloss auch bemannte Luftfahrzeuge ein.
Geprüft wurde beispielsweise, inwiefern das ISIS in israelische „Heron“-Drohnen verbaut werden könnte. Dafür müsste das Abhörsystem aber in seine zwei Komponenten zerlegt werden. Außerdem fehle den „Heron“ laut dem Ministerium „genügend elektrische Energie zum Betrieb der Missionsausrüstung“.
Erwogen wurde sogar, die Entwicklung des ISIS einzustampfen und die verausgabten Millionen in den Sand zu setzen. Mitarbeiter der zuständigen militärischen Abteilungen hatten nach Angaben des Verteidigungsministeriums bereits Dienstreisen zur „Informationsgewinnung“ durchgeführt, um zu prüfen, ob man nicht besser ein entsprechendes Abhörsystem im Ausland einkaufen könne. Wohin die Reisen führten wird nicht mitgeteilt, vermutlich aber in die USA und nach Israel.
Nutzung des ISIS in „Triton“ angeblich kein Problem
Relativ unbemerkt hatte die Bundeswehr zwei weitere Studien „Vertiefende Technisch-wirtschaftliche Untersuchungen“ und „Weiterführung der Technisch-wirtschaftlichen Untersuchungen“ zur Integration des ISIS-Systems in alternative Plattformen
beauftragt. Am Wochenende offenbarte die Verteidigungsministerin, dass dadurch eine weitere Drohne ins Rennen kam: Die „Triton“, die wie der „Euro Hawk“ vom US-Konzern Northrop Grumman gebaut wird, aber eigentlich für die Seeaufklärung gedacht ist.Die Ministerin erklärte am Wochenende gegenüber der ARD, mehrere „Triton“-Drohnen beschaffen zu wollen. Damit setzt sich über ein von ihr selbst beauftragtes und erst am Montag veröffentlichtes Gutachten hinweg, in dem es zum Kauf einer neuen Trägerplattform heißt:
Es bedarf einer belastbaren Informationsgrundlage und einheitlichen Entscheidungsreife für eine möglichst verzugslose, fundierte und nachhaltige Auswahlentscheidung.
Die endgültige Verwendung der fliegenden Abhöranlagen werde laut dem Verteidigungsministerium im Rahmen der Bewertung der drei Studien „umfassend untersucht“. Nach Medienberichten kann das ISIS-Modul aber nicht ohne weiteres in die „Triton“ eingerüstet werden. Das Verteidigungsministerium hält dem entgegen: Es seien „bisher keine Probleme bekannt, die eine grundsätzliche Nutzung des ISIS-Moduls auf einer alternativen Trägerplattform ausschließen“.
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: Regierungssprecher Seibert: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ gilt nur für die NSA
Regierungssprecher Seibert. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/36976328@N04/7165223928">Gregor Fischer</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">BY 2.0</a>. : Regierungssprecher Seibert: „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ gilt nur für die NSA Auf der gestrigen Regierungspressekonferenz wurde Staatssekretär Steffen Seibert auch zum Überwachungsprogramm „Eikonal“ befragt. Die Antworten sind traurig: alles geheim, kein Kommentar, dazu sagen wir nichts. Ein Detail ist aber erhellend: Der Satz „Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht“ bezog sich nur auf „Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen“:
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Bundeskanzlerin, als sie „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ gesagt hat, nicht nur auf das bezogen hat, was über die Unterlagen von Herrn Snowden berichtet wurde, sondern dass sie zu diesem Zeitpunkt ganz genau wusste, was passiert war, und sich konkret zu Informationen geäußert hat, die sie selbst hatte?
StS Seibert: Ich glaube, der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser viel zitierten Äußerung ist sehr klar. Es standen damals Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen zur Rede. Das war der Punkt, den die Bundeskanzlerin ansprach. Mit streng geheimen Verschlusssachen, die dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Dokumentform vorliegen und vorgelegt wurden, hatte das nichts zu tun.
Das ursprüngliche Statement:
Der Auszug aus der Mitschrift der Pressekonferenz:
Frage: Herr Seibert, „Auf deutschem Boden muss deutsches Recht gelten“, so die Aussage der Kanzlerin. Jetzt haben wir in den vergangenen Tagen von „Eikonal“ und den Ausleitungen vom Internet-Knoten DE-CIX in Frankfurt erfahren dürfen. Gilt das uneingeschränkt? Wie ist das zu bewerten? Wie ist die Sicht der Kanzlerin und der Bundesregierung auf „Eikonal“ und das damit zusammenhängende Kooperieren mit der Preisgabe von Daten deutscher Bürger an die NSA?
StS Seibert: Ihre Frage bezieht sich auf Dokumente, die die Bundesregierung dem ersten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt hat und die als Verschlusssache beziehungsweise teils als „streng geheim“ gelten. Deswegen wird die Bundesregierung zu diesem angefragten Sachverhalt nun auch nicht Stellung nehmen. Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ist es ja so, dass der BND über die operativen Aspekte seiner Arbeit ausschließlich der Bundesregierung und dem dafür vorgesehenen und zuständigen Gremium des Deutschen Bundestags berichtet, insbesondere auch diesem Untersuchungsausschuss, dem ersten dieser Wahlperiode. Dem liegen die teils streng geheimen Unterlagen vor. Ich kann dazu hier nicht Stellung nehmen.
Frage: Herr Seibert, es ist ja durchaus so, dass Sie und die Kanzlerin Stellung nehmen, wenn Sie es gerne tun möchten, wie man sieht, wenn man nur einmal den Satz „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ zitiert. Würde die Kanzlerin oder würden Sie sich auch zu dem Satz „Das Schicken von Daten deutscher Bürger in enger Kooperation des BND mit der NSA in Richtung USA geht gar nicht“ hinreißen lassen?
StS Seibert: Ich glaube, Sie werden kein Beispiel dafür finden, dass ich mich hier für die Bundesregierung oder die Bundeskanzlerin schon zu streng geheimen Sachverhalten, die in Dokumenten enthalten sind, die dem Deutschen Bundestag oder seinem Untersuchungsausschuss zugeleitet worden sind, geäußert hätte. Deswegen tue ich es auch diesmal nicht.
Zusatzfrage: Heißt das, dass sich die Bundeskanzlerin, als sie „Abhören unter Freunden geht gar nicht“ gesagt hat, nicht nur auf das bezogen hat, was über die Unterlagen von Herrn Snowden berichtet wurde, sondern dass sie zu diesem Zeitpunkt ganz genau wusste, was passiert war, und sich konkret zu Informationen geäußert hat, die sie selbst hatte?
StS Seibert: Ich glaube, der zeitliche und sachliche Zusammenhang dieser viel zitierten Äußerung ist sehr klar. Es standen damals Abhöraktionen gegen Botschaften von EU-Staaten wie auch Abhöraktionen gegen deutsche Einrichtungen zur Rede. Das war der Punkt, den die Bundeskanzlerin ansprach. Mit streng geheimen Verschlusssachen, die dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages in Dokumentform vorliegen und vorgelegt wurden, hatte das nichts zu tun. Ich werde mich aus diesem Grunde und aufgrund grundsätzlicher Erwägungen hierzu nicht äußern.
Frage: Es gab ja auch andere Äußerungen der Bundesregierung, zum Beispiel von Herrn Pofalla, der mehrfach gesagt hat, dass die Daten deutscher Bürger, bevor Daten weitergegeben wurden, ausgefiltert worden seien. Einmal ganz unabhängig vom aktuellen Fall gefragt: Würden Sie das heute noch einmal bekräftigen?
StS Seibert: Ich habe jetzt nicht zu interpretieren, was damals gesagt wurde. Ich kann zu dem aktuellen Fall aus diesen Gründen nicht sagen. Grundsätzlich ist es so, dass die operativen Angelegenheiten des Bundesnachrichtendienstes dem zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremium mitgeteilt werden. Das ist immer so gewesen und hat, glaube ich, auch sehr viel Sinn, wenn man den Sinn einer geheimdienstlichen Tätigkeit überhaupt bedenkt.
Zusatz: Aber die Äußerung steht ja so im Raum.
StS Seibert: Ich habe auch dazu nichts zu sagen.
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: Resolution gegen „gewaltsamen Extremismus“: UN-Sicherheitsrat fordert Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
Obama leitete die Sitzung des Sicherheitsrats am 24. September. : Resolution gegen „gewaltsamen Extremismus“: UN-Sicherheitsrat fordert Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten Fluggesellschaften sollen Fluggastinformationen vor Reiseantritt an nationale Behörden übermitteln. Das fordert der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in einer Resolution gegen „gewaltsamen Extremismus“. Eine solche Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten existiert bereits mit drei Staaten, auch auf EU-Ebene soll ein solches System eingeführt werden.
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: Bundesregierung erklärt: Die Verfassung verhindert leider Geheimdienst-Transparenz
: Bundesregierung erklärt: Die Verfassung verhindert leider Geheimdienst-Transparenz Die Bundesregierung zeigt im Rahmen ihrer Transparenzoffensive bei der Aufklärung über den größten Überwachungsskandal in der Geschichte der Menschheit viel Kreativität. Das lesen nicht nur wir immer wieder, wenn wir kreative Begründungen bekommen, warum unsere Informationsfreiheitsanfragen leider nicht beantwortet werden können. Auch Bundestagsabgeordnete und ihre Fraktionen dürfen das immer wieder erleben, heute z.B. die Linksfraktion. Diese hatte verschiedene Fragen im Rahmen einer kleinen Anfrage zum Thema „Spionagetätigkeit des Bundesnachrichtendienstes gegenüber den NATO-Partnern Türkei und Albanien sowie den US-Außenministern“ (Drucksache 18/2474) gestellt, die jetzt beantwortet wurde. Also so wie immer: Eher nicht, weil ist ja alles streng geheim.
Hier ist ein Best of der Ablehnungsbegründung:
Der Bundesregierung ist eine umfassende Beantwortung der Fragen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich, da hier das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung das Informationsinteresse des Deutschen Bundestages überwiegt. Die in den Fragen 1 bis 4, 9 und 10 sowie 13 und 14 erbetenen Informationen unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.[…]
Ein Bekanntwerden der Auftragsinhalte und der vorangegangenen Abstimmungsprozesse würde dazu führen, dass Dritte mittelbar Einfluss auf die künftige Auftragsgestaltung der Bundesregierung gegenüber dem BND haben würden, was einem „Mitregieren Dritter“ gleich käme.[…]
Würden die Aufklärungsinteressen der Bundesregierung sowie die Hintergründe dieser Aufklärungsinteressen gegenüber anderen Staaten öffentlich bekannt, wäre dies geeignet, die deutsche Außenpolitik nachhaltig zu beschädigen.Nur wenige Fragen wurden beantwortet, darunter diese:
Inwieweit treffen Berichte der Medien zu, das Kanzleramt habe veranlasst, abgehörte Telefonate oder Mails von befreundeten Politikern ungelesen zu vernichten? Wann, durch wen und in welcher Form erfolgte diese Anweisung aus welchem Anlass?
Die in Frage stehende Medienberichterstattung trifft zu.
Stellt sich nur die Frage: Wie findet der BND denn heraus, ob die Kommunikation von befreundeten Politikern überwacht wird, damit man diese vor dem Lesen schnell löschen kann? Gibts da ein Telefonbuch zur Metadaten-Analyse, damit zukünftig verhindert wird, dass Hillary Clintons Telefon abgehört wird? Wenn ja, warum gabs das noch nicht als das tatsächlich passierte? Und seit wann gibt es diesen? Wie funktioniert denn der Filter, ist der so gut wie der von Eikonal?
Wir werden es vielleicht nie erfahren. Aber freuen uns, wenn Abgeordnete da mal nachfragen könnten.
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: Eikonal: Der kalkulierte Grundrechtsbruch der Bundesregierung – Wie der BND der NSA Zugang zum Internetknoten DE-CIX schenkte
Mehr Fotos bei <a href="http://www.ekvidi.net/geh-heim-dienst/">Ekvidi</a>. : Eikonal: Der kalkulierte Grundrechtsbruch der Bundesregierung – Wie der BND der NSA Zugang zum Internetknoten DE-CIX schenkte Der Bundesnachrichtendienst überwacht den zentralen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt und kooperierte mehrere Jahre lang eng mit der NSA und verschaffte dieser auch einen teilweise ungefilterten Zugang zu dem überwachten Material. Politisch verantwortlich war zu der Zeit der damalige Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier.
Das gemeinsame Rechercheteam von NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung berichtet heute über „Codewort Eikonal – der Albtraum der Bundesregierung“. Nachdem bereits im Sommer Details über die DeCIX-Überwachung durch den Bundesnachrichtendienst offengelegt wurde, zeigen jetzt neue Akten des Kanzleramts und des BND, wie genau die Zusammenarbeit zwischen BND und NSA zwischen 2004 und 2008 funktionierte. In Frankfurt wurden die Daten von Filtern erfasst und über eine Leitung der Deutschen Telekom (für 6000 Euro im Monat) zum BND-Hauptquartier nach Pullach geschickt und von dort weiter nach Bad Aibling, wo NSA und BND zusammen sitzen (aber offen darüber nicht gesprochen werden darf).
Dass Eikonal überhaupt zustande kam, ist erstaunlich, denn im BND selbst gab es Warnungen und juristische Bedenken. Da war das Versprechen der Amerikaner, sich auf deutschem Boden an deutsches Recht zu halten, aber in einem Vermerk des BND stand, dass man dieses Versprechen aufgrund der „technischen Unterlegenheit“ des BND gar nicht überprüfen könne. Mindestens bei verschlüsselten Verkehren könne der BND doch gar nicht beurteilen, was sich in den abgefangenen Daten befinde. Die „volle Kontrolle durch den BND ist real nicht möglich“, stand in einem Vermerk für Hanning.
Ein Filter namens „Dafis“ sollte die Daten von Deutschen Staatsbürgern rausfiltern, aber dieser funktionierte niemals richtig und man ging davon aus, dass nur 95% rausgefiltert werden, was immer noch 5% Grundgesetzbruch bedeutet. Möglicherweise ist das der Filter, der einfach nur deutsche Vorwahlnummern und .de-Mailadressen rausfilterte. Aber wurde das nicht diskutiert?
Um an die Transitverkehre zu kommen, sollte eine ziemlich kreative und selbst nach Auffassung mancher BND-Experten unzulässige Auslegung des G‑10-Gesetzes helfen: „G‑10 ist Türöffner für die Erfassung internationaler Verkehre“, notierte ein BND-Beamter, und genau gegen diesen Vorgehen protestierte prompt ein Unterabteilungsleiter. Das sei rechtswidrig, auch Transitverkehre dürften – jedenfalls wenn sie mithilfe einer G‑10-Genehmigung abgefangen würden – nur unter den engen Voraussetzungen dieses Gesetzes etwa nach Terroristen oder Waffenhändlern durchsucht werden. Alles andere müsse „spurenlos“ gelöscht werden. Aber wie kann man spurenlos löschen, wenn die Daten weitergereicht werden? Sein Abteilungsleiter wiegelte ab: Alles in Ordnung, alles durch das BND-Gesetz gedeckt.
Funktionierte dabei die Parlamentarische Kontrolle? Das kann man Frank-Walter Steinmeier fragen, der laut den Recherchen damals die politische Verantwortung trug, dass man die G‑10-Kommission nicht mit solchen Fragen behelligen sollte:
Im BND wurde diskutiert, ob man zumindest das G‑10-Gremium über den wahren Charakter der Operation informieren müsse. Die Frage landete im Kanzleramt, wurde wieder diskutiert und, so scheint es, mit Nein beantwortet. Am 27. April 2004 soll in der sogenannten Präsidenten-Runde, an der in der Regel auch Steinmeier teilnahm, diese Entscheidung getroffen worden sein.
2005 fiel dann beim Bundesnahrichtendienst auf, dass die freundlichen Geheimdienstler von der NSA nebenan in den Daten auch nach französischen Behörden und dem europäischen Rüstungskonzern EADS suchten, was zwar auffällig war, aber nicht zu einem Ende der gemeinsamen Überwachung führte. 2008 gab es dann ein Ende:
Wahrscheinlich endete Eikonal, weil trotz aller Bemühung die Daten von Deutschen immer wieder an die NSA gingen, der Filter taugte einfach nicht. Als der Abteilungsleiter der Technischen Aufklärung beim BND im Juli 2008 ein Resümee der Operation zog, räumte er ein, dass der Filter, der die Rechte der Deutschen sichern sollte, nie richtig funktionierte. „Das Vorhaben scheiterte daran, dass es technisch nicht möglich ist, eine absolute und fehlerfreie Trennung von geschützter und ungeschützter Kommunikation zu erreichen.“
Fragen, die bleiben:
Was wusste Frank Walter Steinmeier und welche politische Verantwortung trägt er? Im Juli vergangenen Jahres erklärte er auf seiner Facebook-Seite zum Thema:
Im Interview mit dem WDR.de wurde ich gefragt, was ich in meiner Zeit als Geheimdienstkoordinator über die Abhöraktionen der USA gewusst habe. Ich habe geantwortet: Ich kenne keinen, den dieses Maß von lückenloser und flächendeckender Aufklärung nicht überrascht hat. Meine Zuständigkeit liegt jetzt acht Jahre zurück. Was in diesen letzten acht Jahren passiert ist, müssen die beantworten, die in diesen letzten acht Jahren Verantwortung getragen haben. Fest steht, dass die technischen Möglichkeiten heute ganz andere sind als zu meiner Zeit. Die Möglichkeiten, auf Server in den USA zuzugreifen und damit weltweite Kommunikationsverkehre abzuhören, sind offensichtlich sehr viel größer geworden.
Und im Deutschlandfunk sagte er:
Ich kann Ihnen nur sagen, es hat zu meiner Zeit keine Kenntnisse gegeben über erstens eine derart umfangreiche Abhörpraxis, geschweige denn über die Tatsache, dass vielleicht systematisch, wenn das stimmt, was wir hören von Herrn Snowden, Botschaften der europäischen Mitgliedsstaaten und öffentliche Einrichtungen der Europäischen Union abgehört worden sind. Das geht nicht und das muss man auch mit großer Klarheit unseren amerikanischen Freunden und unter Freunden, die wir bleiben wollen, sagen.
Und was wusste sein Nachfolger im Kanzleramt, der jetzige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, der drei Jahre lang für die Operation politische Verantwortung trug?
Wir sind gespannt.
Etwas weniger ausführlich als bei der SZ liest man zum Thema bei tagesschau.de: Zusammenarbeit zweier Geheimdienste: Codename „Eikonal“.
Die geheimen Unterlagen legen auch den Verdacht nahe, dass die entsprechenden Kontrollausschüsse des Bundestags nicht richtig informiert wurden. Zwar war der für Zugriffe auf Kommunikation in Deutschland zuständigen G‑10-Kommission des Bundestags bekannt, dass der Kommunikations-Knotenpunkt angezapft worden war. Doch dass die Daten auch an die NSA gingen, scheint man dort nicht gewusst zu haben. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags war offenbar ahnungslos.
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: Trotz Kritik: Bundesbehörden wollen Mobiltelefone weiterhin ohne eigenes Gesetz als Ortungswanzen benutzen
: Trotz Kritik: Bundesbehörden wollen Mobiltelefone weiterhin ohne eigenes Gesetz als Ortungswanzen benutzen Deutsche Polizeien und Geheimdienste werden auch in Zukunft „Stille SMS“ versenden. Die Bundesregierung lehnt es aber ab, für die heimlichen Ortungsimpulse ein eigenes Gesetz zu erlassen. Dies teilt das Justizministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage mit und unterstreicht, dass es bundesweit keine „einheitliche Rechtsprechung zu dieser Frage“ gibt.
„Stille SMS“ sind für die betroffenen Personen nicht erkennbar. Sie erzeugen einen Kommunikationsvorgang, durch den beim Telefonanbieter Vorratsdaten entstehen. Diese können dann im zweiten Schritt abgefragt werden, um den Aufenthaltsort von Telefonen zu bestimmen. In kurzen Abständen versandt können auf diese Weise Bewegungsprofile erstellt werden, um Verdächtige unbemerkt zu verfolgen.
Die Behörden umschiffen mit den „Stillen SMS“ das Problem, dass Standortdaten von Mobiltelefonen im Normalbetrieb nur für sehr kurze Zeit gespeichert werden. Zwar teilen die Geräte dem Mobilfunknetz in regelmäßigen Abständen mit, in welchen Funkzellen („Location Area“) sie sich gerade befinden (das „Periodical Location Update“). Ein Wechsel in eine andere Funkzelle wird ebenfalls übermittelt, der frühere Wert dabei jedoch überschrieben. Für das Tracking einer Person stehen also keine Daten zur Verfügung. Weil auf dem Land Funkzellen nach Angaben des Justizministeriums aber bis zu 10 km betragen können, fallen dort überhaupt keine Daten an. Es ist also kaum möglich, den genauen Aufenthaltsort einer Person zu bestimmen.
Den Sachverhalt ohne Antrag bei der Staatsanwaltschaft „erforschen“
Erst nach dem Versand einer „Stillen SMS“ wird ein umfangreicher Datensatz zum Mobiltelefon, zur Funkzelle und den Standorten der Funkmasten generiert. Dadurch können die Geräte sehr viel genauer lokalisiert werden. Die Bundesnetzagentur definiert die Vorratsdatenspeicherung dieser Standortdaten für bis zu drei Monate nach Rechnungsversand als „datenschutzgerecht“.
JuristInnen und Bürgerrechtsgruppen hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass die „Stillen SMS“ nicht von der Strafprozessordnung (StPO) gedeckt sind. Denn die Telekommunikationsüberwachung muss laut Gesetz als „passive Maßnahme“ ausgeführt werden. Das Absenden einer „Stillen SMS“ ist aber ein aktiver Vorgang: Die Verbindungsdaten werden von Sicherheitsbehörden erzeugt, nicht durch die Betroffenen.
Das reine Absenden einer „Stillen SMS“ ist als „isolierte, taktische Maßnahme“ gesetzlich nicht gesondert geregelt, bestätigt die Bundesregierung. Als Ermächtigungsgrundlage werden deshalb die §§ 161, 163 StPO genommen. Dabei handelt es sich um sogenannte „Generalklauseln“, die weitreichende Kompetenzen erlauben. Schon das Vorliegen eines „Anfangsverdachts“ ermächtigt die Polizei, ohne Antrag bei der Staatsanwaltschaft „den Sachverhalt zu erforschen“. Allerdings sind davon lediglich „Maßnahmen von geringer Eingriffsintensität“ erfasst. Dies wird von der Bundesregierung auch nicht bestritten. Das Anpingen von Telefonen, um diese dann als Ortungswanzen zu umzufunktionieren, ist jedoch ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre.
Gleicher Paragraf für Trojaner, Funkzellenabfragen und Abhören von Telefongesprächen
Die „Stillen SMS“ werden laut der nun vorliegenden Antwort „nach gesonderter Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft“ verschickt. Nach einem richterlichen Beschluss werden die Netzbetreiber dann verpflichtet, Daten auf Grundlage der §§ 100a, 100b StPO an die Strafverfolgungsbehörden auszuleiten. Die Bundesregierung bezeichnet dies als den „eigentlichen Grundrechtseingriff“. Es handelt sich dabei um die gleichen Paragrafen, die auch den Einsatz von Trojanern, Funkzellenabfragen oder das Abhören von Telefongesprächen regeln. In der Antwort des Justizministeriums ist die Rede von „strengen Voraussetzungen dieser Vorschriften“
Wenn die Gesetze wie behauptet „streng“ sind, werden sie von Behörden und den zuständigen Gerichten aber großzügig ausgelegt: Parlamentarische Anfragen bei Bund und Ländern zeigen, dass immer häufiger „Stille SMS“ verschickt werden. Allein im ersten Halbjahr 2014 wurden beim BKA 122 Personen in 58 Ermittlungsverfahren heimlich verfolgt. Insgesamt wurden rund 35.000 „Stille SMS“ versandt, das sind fast 300 pro Person. Es werden keine Statistiken geführt, über welchen Zeitraum die Maßnahme eingesetzt wird: Beträgt dieser lediglich wenige Tage, ist der Aufenthalt einer Person lückenlos nachvollziehbar. Werden die durchschnittlich 300 Ortungsimpulse innerhalb eines Jahres verschickt, können etwa Auslandsaufenthalte dokumentiert werden.
Bei der Bundespolizei liegen die Zahlen gegenüber dem BKA etwa doppelt so hoch. Beide Behörden nutzen die „Stillen SMS“ dabei oft im Verbund mit weiteren digitalen Eingriffen:
In diesen Fällen – z. B. mit dem Ziel der Ergreifung des Beschuldigten oder zur Feststellung von Strukturen und Hinwendungsorten – ist neben der für die Ermittlung erforderlichen Erhebung der Telekommunikationsinhalte einschließlich der näheren Umstände der Telekommunikation die Nutzung dieses Einsatzmittels angezeigt.
Unklare Regelungen zum Rechtsschutz
Angeblich würden Betroffene nach dem Abschluss von Ermittlungsverfahren durch die zuständige Staatsanwaltschaft über die heimliche Verfolgung informiert. Nach unseren Recherchen stimmt das aber nicht (oder zumindest nicht immer). Zwar wird mitgeteilt, dass beim Telefonanbieter Standortdaten abgefragt wurden. Dass diese durch „Stille SMS“ entstanden sind, wird aber verschwiegen. Angaben hierzu finden sich lediglich in Ermittlungsakten. Wenn die Betroffenen diese nicht zu Gesicht bekommen, etwa wenn gar kein Verfahren eingeleitet wird, ist kein Rechtsschutz gegen die „Stillen SMS“ möglich.
Immer wieder wird die rechtliche Grundlage für die Anordnung, Durchführung und Protokollierung von Maßnahmen zur Funkzellenauswertung oder dem Versand „Stiller SMS“ kritisiert. Sachsen hatte deshalb im Bundesrat einen Antrag für eine Neuregelung per eigenem Gesetz eingebracht. In früheren Anfragen hatte die Bundesregierung dies stets als Begründung angeführt, keine eigenen Initiativen zur rechtlichen Definition von „Stillen SMS“ zu starten.
Allerdings hat der Rechtsausschuss des Bundesrates vor über zwei Jahren beschlossen, den Gesetzesantrag des Freistaates „bis zum Wiederaufruf durch das antragstellende Land“ zu vertagen. Alle übrigen beteiligten Ausschüsse haben sich dem angeschlossen. Der angekündigte „Wiederaufruf“ ist jedoch nie erfolgt.
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: Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update)
Zeigte sich nichtmal für Bilder: Zeuge R. U. vor dem Untersuchungsausschuss. : Aussagegenehmigung: Wir veröffentlichen die Liste an Sachen, die BND-Mitarbeiter dem Parlament nicht sagen dürfen (Update) BND-Mitarbeiter müssen dem Untersuchungsausschuss eine lange Liste an Informationen verschweigen, zum Beispiel Angaben über laufende Vorgänge. Das geht aus der Aussagegenehmigung des Bundesnachrichtendiensts hervor, die wir veröffentlichen. Die Opposition kritisiert, dass der Öffentlichkeit so praktisch alle relevanten Informationen vorenthalten werden, die Regierungsparteien kündigen an, das Protokoll der geheimen Sitzung herabstufen zu wollen.
Letzte Woche haben zwei BND-Mitarbeiter vor dem „NSA“-Untersuchungsausschuss ausgesagt. Die Zeugen waren nur mit Initialen benannt und hatten den bekannten Anwalt Johannes Eisenberg als Rechtsbeistand dabei. „R. U.“, Leiter des BND-Standorts Bad Aibling, sprach zwar im öffentlichen Teil der Anhörung, verweigerte aber dort über 50 Mal die Aussage unter dem Hinweis, dass eine Beantwortung nicht von seiner Aussagegenehmigung gedeckt sei. Sein Mitarbeiter „J. Z.“ aus dem Sachbereich, in dem X‑Keyscore genutzt wird, ist hingegen gar nicht öffentlich aufgetreten und sagte nur in nicht-öffentlicher Sitzung aus.
Jetzt haben wir die „nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Aussagegenehmigung des Bundesnachrichtendienstes erhalten und veröffentlichen sie am Ende dieses Postings im Volltext. Darin verbietet der BND den Zeugen jegliche Aussagen zu folgenden Themen:
- „die Vorlage sächlicher Beweismittel zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere von Akten“
- „Vorgänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses“ noch nicht „abgeschlossen waren“
- „Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind“
- „Angaben, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen“ (sic!)
- Informationen, die der „Wahrung des Wohls des Bundes oder eines Landes (Staatswohl)“ entgegenstehen
- „Informationen, deren Gegenstand spezifisch nachrichtendienstliche Arbeitsweisen sind“
- „Informationen, die auf die Identität nachrichtendienstlicher Verbindungen des [BND] schließen lassen“
- „Angaben zu offenkundig schutzbedürftigen militärischen Einsatzverfahren oder militärischen Fähigkeiten“
Nur unter Ausschuss der Öffentlichkeit dürfen Angaben und Erklärungen gemacht werden,
- „die unter Geheimhaltungsgrade fallen, weil besondere Gründe des Staatswohls entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind“
- „die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betreffen“
- „die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, betreffen“.
Wenn die Zeugen begründen, warum sie Informationen nicht erteilen, müssen sie die schutzbedürftigen Inhalte auch in der Antwort schützen. Falls Zweifel bestehen, ob eine Aussage gemacht werden darf oder nicht, „sind diese Angaben zu unterlassen“.
Alles in allem also eher eine Nichtaussage-Genehmigung, bei der die Nichtantworten nicht mehr überraschen. Wir haben den Vorsitzenden und die Obleute der Fraktionen des Ausschusses gefragt, ob sie diese Aussagegenehmigung im Ganzen und die Einschränkungen im Einzelnen für gerechtfertigt halten und welche Konsequenzen sie daraus ziehen. Hier die Antworten:
Der Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU/CSU) sagte uns:
Die Einschränkung der Aussagegenehmigung ist nachvollziehbar, da die Zeugen weitgehend geheime Sachverhalte berichten sollen. Hierzu haben wir die Möglichkeit unsere Sitzungen als „geheim“ einzustufen. Die Zeugen können dann umfassend aussagen.
Die Bundesregierung muss dem Untersuchungsausschuss Zeugen zur Verfügung stellen, die auch aussagen. Wenn Sie bestimmte Sachverhalte nur in nicht-öffentlicher Sitzung mitteilen lassen will, erfährt die Öffentlichkeit leider nicht unmittelbar von der Aussage. Entscheidend ist aber, dass der Ausschuss alle Fragen beantwortet bekommt.
Wir werden in den nächsten Wochen vermutlich viele Zeugen des BND und anderer Dienste hören. Der BND und auch andere Behörden werden erkennen, dass wir unsere Fragen so oft stellen werden, bis wir sie beantwortet bekommen. Gerade der zweite Zeuge am vergangenen Donnerstag hat aber umfassend ausgesagt und viele neue Erkenntnisse gebracht. Ich werde nun versuchen, das Protokoll der geheimen Sitzung herabzustufen, so dass die Aussage in den wesentlichen Teilen auch öffentlich wird.
Roderich Kiesewetter, Obmann der CDU/CSU, sagte uns:
Ihre Anfrage schildert die Aussagegenehmigungen und die davon aufgeworfenen Fragen nicht vollständig. Auch unsere Fraktion hat mit den ersten dem Ausschuss übermittelten Aussagegenehmigungen Probleme gesehen – alle Fraktionen gemeinsam haben diese Probleme angesprochen, in diesen Punkten wurde die Aussagegenehmigung geändert.
Die von Ihnen zitierten Stellen betreffen das in allen bisherigen Untersuchungsausschüssen Übliche und für den BND als Dienstherrn rechtlich grundsätzlich auch Gebotene. Wenn öffentlich Bedienstete als Zeugen – welche Überlegung Ihre Fragen nahelegen – gar keine Aussagegenehmigung hätten, könnten Sie gar nicht aussagen.
Aus meiner Sicht haben die Befragungen der beiden Zeugen in der letzten Sitzung wichtige Aufschlüsse und Erkenntnisse und auch Ansatzpunkte für weitere Befragungen erbracht. Meine Konsequenz ist: wir werden daran weiterarbeiten. Vier Stunden Befragung eines Mitarbeiters des BND ohne herausgehobene Leitungsfunktion in öffentlicher Sitzung sind ein Erfolg für den Ausschuss, der nicht klein geredet werden sollte.
Wir haben im Untersuchungsausschuss sicher Probleme festgestellt mit ungerechtfertigten Unkenntlichmachungen in Akten. Die Aussagegenehmigungen dagegen stellen – mit der oben genannten, aber korrigierten Ausnahme – aus meiner Sicht kein Problem dar.
Christian Flisek, Obmann der SPD, sagte uns:
In der Praxis werden die Bedingungen der Aussagegenehmigungen im Zweifel eher großzügig zugunsten des Aufklärungsinteresses handhabt. Bspw. hätten die Zeugen aus dem BND eigentlich nicht zu der aktuell praktizierten Zusammenarbeit mit der NSA aussagen müssen, da dies bei strenger Lesart ein laufender Vorgang ist. Die wesentlichen Fragen der Ausschussmitglieder hierzu wurden dennoch, wenn auch größtenteils in geheimer Sitzung, beantwortet.
Das gesetzliche Leitbild des grundsätzlich verschwiegenen Beamten- und Behördenapparats steht in einem Spannungsverhältnis zur berechtigten Forderung nach mehr Transparenz des staatlichen Handelns und der öffentlichen Aufklärung mutmaßlicher Missstände durch einen Untersuchungsausschuss. Hier muss in jedem Einzelfall eine Abwägung stattfinden. Sofern Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Aussagegenehmigung bestehen, kann diese notfalls auch gerichtlich überprüft werden.
In der Vernehmung der beiden ersten Zeugen aus dem BND gab es jedoch keine Anhaltspunkte für eine unangemessene Beschränkung der Aussagegenehmigung. Vielmehr wurden alle Fragen des Untersuchungsausschusses beantwortet. Sensible und sicherheitsrelevante Fragen zur nachrichtendienstlichen Arbeitsweise konnten zwar nur in geheimer Sitzung erörtert werden, ich werde mich aber dafür einsetzen, dass das Protokoll alsbald und soweit wie rechtlich möglich herabgestuft und veröffentlicht wird.
Aus meiner Sicht war es ein Erfolg, dass wir den Dienststellenleiter aus Bad Aibling mehrere Stunden in öffentlicher Sitzung befragt haben. Dies zeigt, dass es sich lohnt hartnäckig zu bleiben und auf öffentliche Aufklärung zu drängen. Für den BND wäre es sicher angenehmer gewesen, wenn diese Befragung hinter verschlossenen Türen stattgefunden hätte.
Konstantin von Notz, Obmann von Bündnis 90/Die Grünen, sagte uns:
Zunächst ist festzuhalten: Die Aussagegenehmigungen der BND-Zeugen sind, wie viele andere Dokumente auch, NfD eingestuft, so dass ich nicht über den konkreten Inhalt informieren darf. Gleiches gilt für den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Im öffentlichen Teil der Sitzung wurde aber ja bereits deutlich, wie sehr die vorliegende Aussagegenehmigung die Aufklärungsbemühungen des Parlaments erschwert hat. Sowohl der enge Zuschnitt der Aussagegenehmigung als auch ihre sehr kurzfristige Änderung im Vorfeld der Sitzung haben dazu geführt, dass der Öffentlichkeit praktisch alle relevanten Informationen zur Abhörstation in Bad Aibling und der Kooperation von deutschen und amerikanischen Diensten vorenthalten wurden.
Das Vorgehen der Bundesregierung, die Aussagegenehmigung möglichst eng zu fassen und die öffentliche Diskussion über die Vorgänge in Bad Aibling so zu erschweren, reiht sich nahtlos in das bisherige Agieren ein: Man hintertreibt die Aufklärung durch das Parlament, wo es nur geht. Das reicht von der Nicht-Ladung von Edward Snowden vor den Untersuchungsausschuss, über die Nicht- oder verspätete Zusendung von Akten, den weitreichenden Herausnahmen ganzer Akten-Teile, den umfangreichen Schwärzungen, den zahlreichen Einstufungen der übersandten Dokumente, der Versuch einer Beschneidung der Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden bis eben zu den aus unserer Sicht zu eng gefassten Aussagegenehmigungen, die das Bundesverfassungsgericht bereits bei zurückliegenden Untersuchungsausschüssen moniert hatte.
Kurz: Die Bundesregierung wird ihrer aus Artikel 44 GG abzuleitenden Verpflichtung, dem Ausschuss Amtshilfe zu leisten und bei seinen Aufklärungsbemühungen aktiv zu unterstützen, auch weiterhin nicht gerecht. Es scheint fast so, als läge sie es darauf an, dass wir ein weiteres Mal in Karlsruhe für unsere Rechte klagen. Insgesamt verfestigt sich das Bild einer Bundesregierung, die keinerlei Interesse daran hat, die bekannt gewordenen Überwachungspraktiken auf den Prüfstand zu stellen und ihre Verfassungskonformität nachzuweisen.
Martina Renner, Obfrau von Die Linke, konnte leider noch nicht antworten, ihre Aussage werden wir nachtragen, sobald wir sie haben.
Update: Jetzt ist auch die Antwort von Martina Renner da:
Für die inhaltliche Ausgestaltung einer Aussagegenehmigung – wie der von Ihnen bei Ihrer Anfrage übermittelten – gelten allgemein verfassungsrechtliche Grenzen. Anerkannt sind insoweit nach der Rechtsprechung des BVerfG u.a. der Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung und innerhalb enger Grenzen auch das Staatswohl. Auch können Persönlichkeitsrechte Dritter und auch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse (vgl. § 9 KWG) im EINZELFALL eine verfassungsrechtliche Einschränkung einer Aussagegenehmigung rechtfertigen. Dazu hat das BVerfG in seinem sogenannten BND-Urteil (BVerfGE 124, 78, 124 ff.) entschieden, dass Einschränkungen zu den Themen und Inhalten zulässiger Aussagen nicht pauschal und ohne substantiierte, auf die konkrete Fragestellung bezogene Begründung, weshalb einer der Einschränkungsgründe einschlägig sein soll, erfolgen dürfen. Die aussageerteilende Behörde, die eine solche Einschränkung vor nimmt, trifft vielmehr eine Begründungs- und Darlegungspflicht. Ohne entsprechende Begründungen und Darlegungen sind Einschränkungen einer Aussagegenehmigung unzulässig und die Berufung eines Zeugen hierauf mithin eine Aussageverweigerung.
Da die Aussagegenehmigung für den Einzelfall keine tragfähige Begründung enthielt und im Ergebnis auch für den Zeugen selbst gar nicht erkennbar war, wie weit die ihm erteilte Genehmigung reicht, stellt es sich jedenfalls auf den ersten Blick als eine Nicht-Aussagegenehmigung dar. Bezeichnenderweise versuchte die Bundesregierung anlässlich der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche dann die Angelegenheit in ein diskursives Monitoring zu verlagern, in dem die Zeugen letztlich immer wieder verunsichert schienen, ob sie eine Frage überhaupt und auch inwieweit beantworten dürfen und sich jeweils mit ihrem Rechtsbeistand und Regierungsvertretern beraten mussten. Es ist zu begrüßen, dass der Ausschussvorsitzende und andere Obleute auf diesem Wege mitteilen, sich für die Herabstufung des Sitzungsprotokolls einsetzen zu wollen. Allerdings führte dies schon in früheren Fällen dazu, dass die Öffentlichkeit ein mit Schwärzungen verstümmeltes Protokoll zu sehen bekam. Zumindest könnte die Öffentlichkeit dann einen weiteren Eindruck davon erhalten, mit welchen Schwierigkeiten der Ausschuss angesichts geschwärzter und vorenthaltener Akten und der Verhinderung der Vernehmung von Edward Snowden zu kämpfen hat und welches Maß an öffentlicher Aufklärung seitens der Verantwortlichen überhaupt ermöglicht wird.
Bei fortgesetzter Praxis drängt sich allerdings wie auch im Falle der massenhaften Aktenschwärzungen der Rechtsweg zum BVerfG auf, was allerdings zunächst keine Änderung der Praxis der Bundesregierung und ihrer Behörden bewirken dürfte. Zumal die Praxis der Aussagegenehmigungen und der Aktenschwärzungen bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen in Karlsruhe waren.
Im Ergebnis ist hier auch ein weiterer öffentlicher Druck erforderlich, der den Verantwortlichen auch vor Augen führt, dass die Menschen nicht gewillt sind, sich mit jeder billigen Erklärung zufrieden zu geben. Zumal solche Erklärungen naturgemäß mit größter Skepsis begegnet werden muss.
Hier die Aussagegenehmigung im Wortlaut (Hervorhebungen von uns):
Sehr geehrter Herr Z
der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat Sie mit Beschluss vom 11.09.2014 zu einer Zeugenvernehmung am 25.09.2014 geladen.
Hiermit wird ihnen gemäß § 67 Bundesbeamtengesetz die Genehmigung erteilt, als Zeuge auszusagen. Grundlage Ihrer Vernehmung ist der Untersuchungsauftrag gemäß Einsetzungsbeschluss vom 20.03.2014 (Bundestags-Drucksache 18/843, Anl. 2) in Verbindung mit dem Beweisbeschluss Z‑40 vom 11.09.2014 (Anl. 3) sowie dem Beweisantrag (Ausschussdrucksache 190) vom 01.09.2014 (Anl. 4).
Bei Ihrer Vernehmung als Zeuge treten Sie gegenüber dem Untersuchungsausschuss zum Schutz Ihrer nachrichtendienstlichen Einsatzfähigkeit ausschließlich unter einem Arbeitsnamen auf. Um weiterhin operativ tätig sein zu können, treten Sie identitätswahrend ausschließlich in nicht-öffentlicher Sitzung auf. Benannt wurden Sie im Vorfeld lediglich mit den Initialen Ihres Namens. Im Rahmen der Erfüllung des Beweisbeschlusses BND-10 hat der Bundesnachrichtendienst zudem erklärt, dass Sie die von Ihrer Zeugenladung betroffene Funktion wahrnehmen.
Für Ihre Zeugenaussage gelten im Übrigen die nachstehenden Maßgaben:
1. Von der Aussagegenehmigung ist die Vorlage sächlicher Beweismittel zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere von Akten, nicht erfasst.
2. Die Aussagegenehmigung erstreckt sich nur auf Vorgänge, die bei Einsetzung des Untersuchungsausschusses bereits abgeschlossen waren. Sie ist beschränkt auf Ihre eigenen Wahrnehmungen, die Sie während Ihrer Tätigkeit als Angehöriger der Dienststelle 3D30 in Bad Aibling gemacht haben.
Zu Themen, die vom durch den Einsetzungsbeschluss vom 20.03.2014 konkretisierten Untersuchungsgegenstand nicht umfasst sind, dürfen Sie keine Angaben machen.
3. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Angaben über Vorgänge, die dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind, wenn nach den konkreten Umständen die Gefahr der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung das parlamentarische Informationsinteresse überwiegt. Zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung können im Einzelfall insbesondere Angaben über die Willensbildung der Bundesregierung, Erörterungen im Kabinett oder ressortübergreifende und ‑interne Abstimmungsprozesse zur Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen gehören.
4. Von der Aussagegenehmigung ausgenommen sind Angaben, welche die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Greifen Angaben in Persönlichkeitsrechte und damit Grundrechte Dritter ein, sind sie nur zulässig, wenn in einer Abwägung nach den konkreten Umständen das Informationsinteresse des Parlamentes die betroffenen Grundrechte überwiegt.
5. Angaben und Erklärungen,
- die unter Geheimhaltungsgrade fallen, weil besondere Gründe des Staatswohls entgegenstehen, insbesondere wenn Nachteile für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder ihre Beziehungen zu anderen Staaten zu besorgen sind oder
- die Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich betreffen oder
- die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Privater, geschützt durch Art. 12 und 14 GG, betreffen,
dürfen nur in nicht-öffentlicher Sitzung, erforderlichenfalls in Anwendung der Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages, erfolgen. Sollten sich Ihrerseits Zweifel ergeben, ob die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, sind Sie gehalten, eine gestellte Frage zunächst nicht zu beantworten, sondern sich mit ihrem Rechtsbeistand sowie den bei der Vernehmung anwesenden Vertretern der Bundesregierung, insbesondere des Bundeskanzleramtes, abzustimmen.
6. Soweit nach Abwägung im Einzelfall die Wahrung des Wohls des Bundes oder eines Landes (Staatswohl) aufgrund ganz besonderer Umstände einer Erörterung eines Sachverhalts im Rahmen der Beweisaufnahme durch den Untersuchungsausschuss in Gänze oder in Teilen entgegensteht, dürfen zu diesem Sachverhalt keine Angaben und Erklärungen erfolgen. Hiervon umfasst sind im gegebenen Falle
- Informationen, deren Gegenstand spezifisch nachrichtendienstliche Arbeitsweisen sind (Methodenschutz). Würden diese Arbeitsweisen bekannt, wären die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes zur operativen Informationsbeschaffung der Aufklärung durch fremde Mächte preisgegeben; gleichzeitig wäre Leib und Leben der eingesetzten Mitarbeiter gefährdet. Hierdurch wäre die Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes als geheimer Auslandsnachrichtendienst insgesamt beeinträchtigt.
- Informationen, die auf die Identität nachrichtendienstlicher Verbindungen des Bundesnachrichtendienstes schließen lassen (Quellenschutz). Würden diese Informationen bekannt, wären Leib und Leben der nachrichtendienstlichen Verbindungen („Quellen“) konkret gefährdet. Darüber hinaus würde dies eine konkrete und erhebliche Gefährdung der Arbeitsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes bedeuten.
- Informationen, die einen Bezug zu einem ausländischen Nachrichtendienst enthalten und über die der Bundesnachrichtendienst nicht uneingeschränkt verfügen kann und die als Verschlusssache eingestuft oder erkennbar geheimhaltungsbedürftig sind (AND-Material), oder sonstiges Material, bezüglich dessen der Bundesnachrichtendienst nicht uneingeschränkt verfügen kann. Ein Bekanntwerden solcher Informationen würde einen Verstoß gegen die bestehenden Geheimschutzabkommen mit den betreffenden Staaten (USA, Vereinigtes Königreich, Australien) oder gegen sonstige Geheimhaltungsverpflichtungen (Kanada, Neuseeland) bedeuten. Die Nichtbeachtung völkervertraglicher Vereinbarungen würde die internationale Kooperationsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland stark beeinträchtigen und gegebenenfalls andere Staaten dazu veranlassen, ihrerseits völkervertragliche Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland in Einzelfällen zu ignorieren und damit deutschen Interessen zu schaden. Im Rahmen der Aktenvorlage an den l. Untersuchungsausschuss ist die Bundesregierung mit den vorgenannten Staaten in ein Konsultationsverfahren eingetreten, um die Zustimmung zur Freigabe von Informationen an den Ausschuss zu erwirken. Diese Freigaben liegen gegenwärtig noch nicht vor.
Das Staatswohl kann auch durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger militärischer, nachrichtendienstlicher oder nachrichtendienstlich gewonnener Informationen gefährdet werden. So sind etwa Angaben zu offenkundig schutzbedürftigen militärischen Einsatzverfahren oder militärischen Fähigkeiten, die konkret die Durchführung von militärischen Operationen oder den Schutz von eingesetztem Personal gefährden würden, von der Aussagegenehmigung ausgenommen.
7. Die Verweigerung der Aussage nach Maßgabe eines oder mehrerer der vorgenannten Gründe bedarf einer substantiierten Begründung gegenüber dem Untersuchungsausschuss. Hierbei ist darauf zu achten, dass durch die Begründung nicht schutzbedürftige Inhalte preisgegeben werden.
8. Wenn und soweit bei ihrer Vernehmung Zweifel über die Zulässigkeit bestimmter Angaben nach den vorgenannten Maßgaben bestehen, sind diese Angaben zu unterlassen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass zur Klärung der Reichweite Ihrer Aussagegenehmigung zunächst eine Rücksprache mit Ihrer Dienststelle bzw. den Beauftragten der Bundesregierung sowie Ihrem Rechtsbeistand erforderlich ist.
Im Übrigen weise ich Sie auf die Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) hin, insbesondere §§ 23 ff. PUAG.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Dr. P
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: Neue EU-Kommission: Günther Oettinger kündigt Vertragsverletzungsverfahren gegen Vorratsdatenspeicherung an
Oettinger bei der Beantwortung der Frage. : Neue EU-Kommission: Günther Oettinger kündigt Vertragsverletzungsverfahren gegen Vorratsdatenspeicherung an Günther Oettinger will Mitgliedsstaaten verklagen, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen. Das antwortete der designierte EU-Kommissar für Digitales auf eine Frage von Jan Philipp Albrecht zur Vorratsdatenspeicherung. Nach dem Urteil des EuGH ist Oettingers Arbeitsauftrag damit klar: die existierenden Gesetze zur anlasslosen Massenüberwachung müssen weg.
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: Neue EU-Kommission: Innenkommissar Avramopoulos will neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung (Update)
Dimitris Avramopoulos bei seiner Anhörung vor dem Parlament. : Neue EU-Kommission: Innenkommissar Avramopoulos will neuen Anlauf für Vorratsdatenspeicherung (Update) Die neue EU-Kommission soll „künftige gemeinsame Vorschriften für die Vorratsdatenspeicherung“ sondieren. Das sagte der designierte Innenkommissar Avramopoulos bei seiner Befragung vor dem Parlament. Doch das EuGH-Urteil ist eindeutig: die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig – und gehört restlos abgeschafft.
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: „Informationserfassung, plus …“ – Neue Erkenntnisse über Grundlagen und Auffassung von Massenüberwachung
Ronald Reagan legte bereits 1981 die gesetzlichen Grundlagen für eine allumfassende Überwachungsmaschine : „Informationserfassung, plus …“ – Neue Erkenntnisse über Grundlagen und Auffassung von Massenüberwachung Die American Civil Liberties Union hat es zusammen mit der Media Freedom and Information Access Clinic geschafft, über eine Informationsfreiheitsanfrage und Klage an Dokumente zu gelangen, die mehr über die wahren „gesetzlichen“ Grundlagen für die NSA-Spionage offenbaren.
Es handelt sich dabei um das Dekret 12333, das Präsident Reagan 1981 erlassen hat. Eine der ACLU übergebene Übersicht in „Lektion I einer Geheimdienstschulung“ über die Autorisierungen und Befugnisse der Geheimdienste aus dem Jahr 2007 enthält folgenden kurzen wie aufschlussreichen Absatz:
Der Großteil der NSA-Überwachungsmaßnahmen basiert ausschließlich auf den Befugnissen des Dekrets 12333.
Das Dekret 12333 eine Rolle spielt ist nicht neu, schon vorher gab es Meldungen zu dem besagten Dekret, das Programme wie MUSCULAR autorisiert. Im Vordergrund der Überwachungslegitimation standen jedoch bisher Abschnitt 215 des Patriot Act und der FISA Amendments Act. Letzterer legt die Grundlagen für umfangreiche Auslandsaufklärung und die Überwachung von Nicht-US-Personen. Abschnitt 215 legt unter anderem die Grundlagen für Anordnungen, die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten dazu verpflichten, Daten an das FBI auszuhändigen.
Dass das Dekret 12333 bisher vernachlässigt wurde, vernachlässigt auch einen entscheidenden Umstand: Dass ein Löwenanteil der Überwachungsaktivitäten von einem Gesetz mit geheim gehaltener Auslegung autorisiert wird. Es legt für die gesamte In- und Auslandsaufklärung fest, dass durch eine Verfügung des Präsidenten andere Genehmigungen überflüssig werden. Richterliche Kontrolle fehlt vollständig.
Ein deutlicher Hinweis, dass die Geheimdienste noch weiter außerhalb jeder Kontrollmöglichkeiten arbeiten, als sowieso schon klar war. Überwachung wird erlaubt, sobald es potentiell ausländische, nachrichtendienstlich relevante Informationen zu holen gibt. In Klartext: Mit der gummiartigen Auslegungsmentalität, die bisher an den Tag gelegt wurde, immer.
Eine Präsentation des Verteidigungsministeriums schlüsselt weiter auf, was auch über US-Personen und US-Unternehmen gesammelt werden darf:
Und eine weitere Folie gibt Tipps, wie man mit diesen Ausnahmen ohne Probleme US-Personen überwachen kann und eine Standardbegründung für jegliche Überwachung findet:
- Du sollst keine Daten über US-Personen sammeln
- Es sei denn, die Sammlung fällt unter eine der 16 Ausnahmen
- Im Regelfall verlässt man sich auf die Ausnahme einer potentiellen Quelle von Informationen oder den hilfreichen Effekt für die US-Geheimdienst-Behörden.
Doch nicht nur die tatsächliche Grundlage für die Überwachungsaktivitäten wird durch die nun veröffentlichten Dokumente deutlich. Es werden auch einige Begriffe erklärt, von denen die NSA ein etwas anderes Verständnis hat als allgemein üblich. Wie etwa der Term „Sammlung“, der in einem „Geheimdienstgesetz-Handbuch“ etwas breiter definiert wird:
Zuerst einmal muss man innehalten und sein Vokabular anpassen. Die Begriffe und Wörter aus DoD 5240.1‑R haben sehr spezielle Bedeutungen und man kann von der landläufigen Interpretation in die Irre geführt werden […] Informationen gelten erst als „gesammelt“, wenn sie von einem Angestellten eines Geheimdienstes im Zuge seiner Aufgaben empfangen wurden … und ein Angestellter bestätigende Maßnahmen ergreift, diese Informationen zu nutzen oder zu speichern […] Wir sehen also, dass „Sammlung von Informationen“ zu Zwecken von DoD 5240.1‑R mehr ist als ihr Erfassen – man könnte es auch „Erfassen, plus … “ nennen.
Kein Wunder, dass sich mit dieser Art Neusprech Geheimdienstfreunde in den USA, wie zuletzt der Kongressabgeordnete Robert Pittenger, ohne mit der Wimper zu zucken verbreiten, man „sammle“ ja nur:
Die NSA betreibt überhaupt keine Massenüberwachung, sie sammelt Daten, etwa Telefonnummern und E‑Mails. […] Das ist ein Riesenunterschied.
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Geheime Informationen: Wie die Überwachung von BND und NSA in Bad Aibling funktioniert
580 oder 1,3 Milliarden? Geheime Informationen: Wie die Überwachung von BND und NSA in Bad Aibling funktioniert Der BND überwacht im bayrischen Bad Aibling neben Satelliten auch millionenfach Mobilfunkdaten, unter anderem aus Afghanistan. Das geht aus Informationen hervor, die der Leiter der Dienststelle dem Untersuchungsausschuss vorenthalten hat. Die abgeschnorchelten Daten werden auch nach Selektoren und einem Interessenprofil der NSA durchsucht – und an diese übermittelt.
