Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach eigener Aussage von einer Protestveranstaltung gegen seine Außenstelle Schöningen bei Hannover nicht von der zuständigen Versammlungsbehörde, sondern zuvor durch eigene Aktivitäten „aus dem Internet erfahren“. Dies teilte der Dienst auf Nachfrage des Anmelders mit.
Welche Webseiten hierfür besucht wurden, ob man dafür X‑Keyscore in Anschlag brachte oder es sich um einen Zufallsfund handelte, wird jedoch nicht gesagt. Auch Netzpolitik hatte im Vorfeld auf die Veranstaltung aufmerksam gemacht.
Auch interessant: Laut dem Schreiben des BND sei die angemeldete Versammlung während ihrer gesamten Dauer von Videokameras aufgenommen worden. Dabei habe man von „einstellbaren Blickwinkeln“ Gebrauch gemacht. Nachdem jedoch keine sicherheitskritischen Vorfälle auftraten, habe man die Speichermedien mit neuen Daten überschrieben und dadurch unwiederbringlich gelöscht.
Möglicherweise handelt sich der BND mit der Videoüberwachung aber Ärger ein. Denn die Versammlung war nicht nur angemeldet und höflich, sondern auch nicht besonders groß. Ein Anlass zur Aufzeichnung der Teilnehmenden dürfte also nicht bestanden haben.
Das will der Anmelder nun genauer wissen. Als Antwort auf einen auf „Devianzen“ veröffentlichten Brief soll der BND nun Details zur Videoüberwachung und besuchten Webseiten mitteilen:
Zum ersten hat der BND gar keine Befugnis, „das“ Internet in Bezug auf innerdeutsche Aktivitäten zu überwachen. Er ist der Auslandsgeheimdienst von Deutschland, der innerhalb Deutschlands keine Überwachung durchführen darf. Selbst das im § 2 des BND-Gesetzes beschriebene Recht, dass der Geheimdienst seine Liegenschaften schützen darf, berechtigt ihn nicht dazu, wie der § 1 des BND-Gesetzes klar ansagt.
Gleichwohl wurden die eigentlich nur für das Ausland und das Weltall zuständigen Schlapphüte selbst Opfer einer Transparenzattacke: Im Windschatten der Versammlung entstanden Aufnahmen mit einer fliegenden Kamera, die einen interessanten Blick auf die gesamte Anlage samt Antennen und Gebäuden erlauben.
