Im Mai war die Klage des Berliner Rechtsanwalts Niko Härting gegen die Massenüberwachung des BND im Jahr 2010 vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gescheitert. Härting hatte daraufhin angekündigt, im nächsten Schritt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einzulegen, aber dieses Vorhaben hat Härting nun zurückgezogen. Grund seien unter anderem verspätet eingegangene Unterlagen.
Die Klage wäre vermutlich aussichtsreich gewesen, denn 1999 wurde ein ähnlicher Fall beim Bundesverfassungsgericht mit Erfolg behandelt, damals noch bezogen auf Telefon- und nicht Mailüberwachung. Härting bereite laut taz jedoch bereits die nächste Klage vor, die sich auf Erkenntnisse aus dem NSA-Untersuchungsausschuss bezieht, deren zufolge Kontakte bis zur fünften Ebene einer Zielperson überwacht werden. Ein mangelndes Verdachtsmoment, selbst überwacht zu werden, wie bei der Ablehnung der Klage durch das Bundesverwaltungsgericht angebracht, dürfte damit zumindest nicht mehr zur Diskussion stehen.
Schade, dass die vorige Klage auf diese Art und Weise versandet, denn sie hat noch einmal in Erinnerung gerufen, dass auch Prä-Snowden bereits rechtliche Bedenken gegen den deutschen Nachrichtendienst bestanden. Aber zumindest öffentliche Aufmerksamkeit hat sie bei ihrer Ablehnung gebracht, genau wie erste Erkenntnisse zur zweifelhaften Ausfilterung deutscher Grundrechtsträger.
