Die Klage des Berliner Anwalts Niko Härting gegen den BND, die heute vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelt wurde, ist vorerst gescheitert. Härting hatte im Februar 2013 Beschwerde gegen den Bundesnachrichtendienst eingereicht, da aus dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus dem Jahr 2010 hervorging, dass der BND 2010 37 Millionen E-Mails nach terroristischen Inhalten gefiltert hatte – wovon 12 sich als relevant erwiesen. Das sei vollkommen unverhältnismäßig, fand Härting und ging gegen eine solche Massenüberwachung vor.
Das Gericht in Leipzig hat Härtings Klage heute nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen abgelehnt. Er könne nicht nachweisen, dass er von der Massenüberwachung selbst direkt betroffen sei, damit sei er nicht klageberechtigt – zumindest nicht vor dem BVerwaltungsgericht, Härting kann sich nun an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Dass für ein Verwaltungsgericht andere Maßstäbe gelten sollen als für andere Gerichte erscheint auf den ersten Blick nicht einleuchtend. Dass es in Karlsruhe aber wirklich zu einer Annahme der Klage kommt ist recht wahrscheinlich, denn bereits 1999 gab es einen ähnlichen Fall, bei dem es sich um Telefon- und nicht Mailüberwachung durch den BND drehte. Auch dort ließ sich eine persönliche Betroffenheit nicht nachweisen, denn schließlich erfolgten die Abhörmaßnahmen im Geheimen. Das Gericht befand jedoch, dass genau aus diesem Grund ein Nachweis gar nicht nicht verlangt werden kann. Das Vorliegen einer ernsthaften Möglichkeit müsse hier also ausreichen.
Härting will deshalb nun weitergehen und eine Verfassungsbeschwerde einlegen, er bezeichnet die heutige Ablehnung in Hinblick auf den 1999er-Fall trotz der momentanen Niederlage sogar als „Einladung, bis nach Karlsruhe zu gehen“.
Auch sonst war der heutige Verfahrenstermin nicht gänzlich vergebens, denn er brachte während der siebenstündigen Verhandlung erschreckende neue Erkenntnisse zum Ausmaß der BND-Überwachung mit sich. Für Rechtsanwalt Härting war eine schockierende Negativüberraschung eine Liste von Ländern, die 2010 (und vermutlich bis heute) von der Auslandsüberwachung des BND betroffen sind. Da findet sich nicht etwa eine kleine Auswahl von Zielen, sondern 196 (sic!) Nationen. Härting berichtete netzpolitik.org:
Auf der Liste befanden sich alle europäischen Länder mit der Ausnahme Polens. Auch die USA, Großbritannien und Kanada waren dabei.
Diese Liste muss sowohl dem Bundeskanzleramt als auf der G10-Kommission bekannt gewesen sein, die solche Überwachungsmaßnahmen beaufsichtigen und autorisieren. Das zeigt, dass auch deutsche Stellen in der Herausgabe von Quasi-Vollmachten Institutionen wie dem US-FISA-Gericht, der die NSA-Maßnahmen genehmigt, in nichts nachstehen. Aber Entwarnung für die deutschen Bürger: Natürlich sorgt man sich beim BND darum, bloß keine Deutschen zu überwachen. Und wie macht man das? Indem man alle E-Mail-Adressen mit .de-Domains ausfiltert. Mal gut, dass man uns unter „@netzpolitik.org“ erreichen kann und trotzdem Deutsche sind… Doch auch in diesem Fall ist man vorbereitet, es gibt im Fall von Auffälligkeiten natürlich immer noch manuelle Nachbearbeitung. Falls also jemand unsere Mails liest verdächtige Inhalte findet und dann feststellt, dass sie doch rein innerdeutsch waren, vergisst man sie einfach wieder. Danke für so viel deutsche Gründlichkeit.
Hm, die meisten Industriebetriebe (und damit deren Mitarbeiter, also Menschen), mit denen ich zusammenarbeite, haben eine dot com Adresse. Die werden also alle gelesen, da ist sicherlich einiges an geldwertem Vorteil beinhaltet.
Der BND und die NSA arbeiten doch jenachdem im Ausland zusammen: Wenn der BND nicht die eigenen Bürger abhören darf, dann übernimmt das die NSA und vice versa. Schon ist dieses lästige Problem der Bürgerrechte beseitigt und es spioniert sich leichter.
Der Rechtsstaat wie die Demokratie sind doch mittlerweile nur noch als pulverisiert zu bezeichnen. Wir werden von bürokratischen Verbrechern dominiert, die sich als Dienste Legitimationen eingeheimst haben, die zugleich aber die Legitimation des Staates an sich komplett erledigen. Was bleibt da noch? Das ist doch nur noch Wahnsinn. Vom Bundesanwalt, der mal einfach nicht weiterarbeitet, ganz zu schweigen… Ich kann das alles nicht mehr fassen. Und ob Wählen oder nicht – völlig egal. Dieses Verbrecher-Gesindel macht eh, was es will?!?
BUNDESVerwaltungsgericht … please check the facts!
Und die rücken diese Liste einfach so raus? Das sollte doch mindestens VS vertraulich sein.
Ist da der Zensor eingepennt während der Verhandlung?