härting
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Staatstrojaner: Hoffnung auf eine Grundsatzentscheidung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Staatstrojaner: Hoffnung auf eine Grundsatzentscheidung Reporter ohne Grenzen klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den BND. Anwalt Niko Härting will erreichen, dass der Gerichtshof den Schutz gegen die mächtigen Hacking-Instrumente verbessert.
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: Trotz vorläufigem Scheitern der Klage in Leipzig neue Erkenntnisse: BND überwachte 2010 196 Länder – auch die USA
CC-BY 3.0 via Wikimedia Commons : Trotz vorläufigem Scheitern der Klage in Leipzig neue Erkenntnisse: BND überwachte 2010 196 Länder – auch die USA Die Klage des Berliner Anwalts Niko Härting gegen den BND, die heute vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelt wurde, ist vorerst gescheitert. Härting hatte im Februar 2013 Beschwerde gegen den Bundesnachrichtendienst eingereicht, da aus dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus dem Jahr 2010 hervorging, dass der BND 2010 37 Millionen E‑Mails nach terroristischen Inhalten gefiltert hatte – wovon 12 sich als relevant erwiesen.