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: Trotz vorläufigem Scheitern der Klage in Leipzig neue Erkenntnisse: BND überwachte 2010 196 Länder – auch die USA
CC-BY 3.0 via Wikimedia Commons : Trotz vorläufigem Scheitern der Klage in Leipzig neue Erkenntnisse: BND überwachte 2010 196 Länder – auch die USA Die Klage des Berliner Anwalts Niko Härting gegen den BND, die heute vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig verhandelt wurde, ist vorerst gescheitert. Härting hatte im Februar 2013 Beschwerde gegen den Bundesnachrichtendienst eingereicht, da aus dem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus dem Jahr 2010 hervorging, dass der BND 2010 37 Millionen E‑Mails nach terroristischen Inhalten gefiltert hatte – wovon 12 sich als relevant erwiesen. Das sei vollkommen unverhältnismäßig, fand Härting und ging gegen eine solche Massenüberwachung vor.
Das Gericht in Leipzig hat Härtings Klage heute nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen abgelehnt. Er könne nicht nachweisen, dass er von der Massenüberwachung selbst direkt betroffen sei, damit sei er nicht klageberechtigt – zumindest nicht vor dem BVerwaltungsgericht, Härting kann sich nun an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Dass für ein Verwaltungsgericht andere Maßstäbe gelten sollen als für andere Gerichte erscheint auf den ersten Blick nicht einleuchtend. Dass es in Karlsruhe aber wirklich zu einer Annahme der Klage kommt ist recht wahrscheinlich, denn bereits 1999 gab es einen ähnlichen Fall, bei dem es sich um Telefon- und nicht Mailüberwachung durch den BND drehte. Auch dort ließ sich eine persönliche Betroffenheit nicht nachweisen, denn schließlich erfolgten die Abhörmaßnahmen im Geheimen. Das Gericht befand jedoch, dass genau aus diesem Grund ein Nachweis gar nicht nicht verlangt werden kann. Das Vorliegen einer ernsthaften Möglichkeit müsse hier also ausreichen.
