Der Rat der Europäischen Union hat die kontroverse Präsentation über eine „virtuelle Schengen-Grenze“ veröffentlicht. Es geht um den Vorschlag, eine „Chinesische Mauer“ um das europäische Internet zu errichten, der im Februar im Rat diskutiert wurde. Article 19 hat die Dokumente nun bekommen.
Sowohl die Präsentation, als auch der Begleitbrief sind faszinierende Lektüre. Hier die wichtigsten Punkte:
Es wird klar gesagt, dass dokumentierte Kindesmissbrauch nur genutzt werden soll, um politische Unterstützung für die Einführung von Sperren zu gewinnen: „Dies ist nur der erste Schritt (…) es ist in der Zukunft möglich, die Kooperation beim Sperren auf andere Arten von Kriminalität auszuweiten“
Obwohl die Präsentation das Logo der ungarischen Ratsräsidentschaft trägt, „gibt sie nicht die offizielle Meinung des Rats, Generalsekretariats des Rats oder der Präsidentschaft wieder“
Obwohl der „Experte“, der die Präsentation hielt, von der ungarischen Präsidentschaft eingeladen war, und die Präsentation von 27 Mitgliedstaaten und der EU-Komission besucht wurde, wird der Name des Vortragenden nicht veröffentlicht – angeblich, um seine Privatsphäre zu schützen.
In der Präsentation wird betont, dass der zu sperrende Inhalte ausreichend trivial wäre, dass er in anderen Ländern auch legal sein könnte – zum Beispiel in denen, wo das Material gehostet wird.
Ohne jegliche Beweise oder Beispiele wird versichert, dass das Netzsperren in Italien „funktionieren.“ (Es ist wahrscheinlich nur ein Zufall, dass Italien gleichzeitig auch im europäischen Vergleich die breiteste Definition von zu sperrenden Inhalten hat.)
Die Präsentation nimmt Bezug darauf, dass Inhalte in Italien „unerreichbar“ gemacht würden – obwohl DNS-Sperren besonders einfach zu umgehen sind.
Internet-Provider sollen „virtuelle Grenzübergänge“ werden.
Ein interessanter Punkt, und einer, der die inhärenten Gefahren der Betonung von Sperren zeigt, ist, dass an keiner Stelle von Strafverfolgung die Rede ist – selbst wenn der Inhalt innerhalb der europäischen Union gehostet wird. Da muss man sich doch fragen, wann genau die Priorität der Strafverfolgung vom Belangen der Täter und Schützen der Opfer zum Verdecken von Beweismitteln verschoben wurde.
Auch wenn die ungarische Ratspäsidentschaft jetzt sagt, dass die viruelle chinesiche Mauer formal weder die eigene, noch die Linie des Rats sei, passt dieser Vorschlag wunderbar zur EU Cyberkriminalitätplattform, die französische Ratspräsidentschaft 2008 vorgeschlagen hat.
Wenn auf EU-Ebene nur noch Vorschläge und Diskussionen über Internetsperren im Kontext von Kindesmisshandlung, Glückspiel, Urheberrecht und Fälschungen, neuerdings von Medikamentem, die Rede ist, ist es kaum überraschend, dass der Ministerrat jetz über eine harmonisierte „große Firewall um Europa“ für die ewig wachsende Liste von Inhalten spricht, zu denen man den Zugang verhindern möchte.
Da freut man sich, dass in Deutschland die Netzsperren vom Tisch sind, und auch in der EU ziemlich sicher verpflichtende Sperren verhindert werden konnten, da kommen neue Ideen zur Territorialisierung des Internets von der EU: die Law Enforcement Working Party (LEWP) des EU-Ministerrats schlägt ein Europa-Net vor, mit „virtuellen Schengen Grenzen“ an „virtuellen Zugangspunkten“ vor. Internet-Zugangsanbieter sollen dann „unerlaubte“ bzw. „gesetzwidrige“ Inhalte blockieren – China lässt grüßen!
Die neue Grün-Rote Koalition in Baden-Würtemberg hat heute ihren Koalitionsvertrag präsentiert. Erfreulich ist, dass netzpolitische Themen ziemlich häufig drin vorkommen und in der Regel auch gute Maßnahmen versprochen werden (Mehr Open-Source, mehr Open-Data, Netzneutralität erhalten, besseren Datenschutz, gegen Netzsperren, etc.) Einziger Wermutstropfen: Die Vorratsdatenspeicherung will man wieder haben, was unschön ist.
Da gerade auf Twitter von @tillwe der Hinweis kam, das mit der Vorratsdatenspeicherung würde ja nur heißen, dass man nur eine „minimal mögliche Vorratsdatenspeicherung“ wolle, sei hier nochmal auf die genaue Formulierung verwiesen:
Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.
Das hat Herr Schünemann von der CDU genauso auch schon gesagt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht geben einfach nur den verfassungsrechtlichen Rahmen wieder. Wenn man den nicht einhält, wird ein neues Gesetz schneller wieder kassiert.
Theoretisch hab ich hier beim Überfliegen der 93 Seiten alle Netzpolitik-relevanten Stellen rausgefischt. Falls ich was übersehen habe, könnt Ihr die fehlenden Stellen gerne in den Kommentaren posten.
Wie bei jedem Koalitionsvertrag gilt auch hier die Regel: Wir lassen uns mal überraschen, was vno den schönen Worten auch wie in die Praxis umgesetzt wird.
Open Access, Seite 21:
Gleichzeitig wollen wir größtmögliche Transparenz und allgemeine Zugänglichkeit zu wissenschaftlichen Daten herstellen. Dazu werden wir gemeinsam mit den Hochschulen und Universitätsbibliotheken des Landes eine Open-Access-Strategie entwickeln. Dabei prüfen wir, wie das Prinzip umgesetzt werden kann, alle öffentlich geförderten und alle durch das Land beauftragten Forschungsergebnisse kostenfrei der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Möglichkeit der Hochschulen zur Forschung im Auftrag Dritter darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Informations- und Kommunikationstechnologien, Green IT, intelligente Produkte, Seite 27:
Eine lustige Geschichte hat Golem heute veröffentlicht: Eine Niederlassung des „Ordo Supremus Militaris Templi Hierosolymitani Großpriorat Deutschland e. V.“ (Kurz: Templerorden) hat über die CDU/CSU-Fraktion eine schriftliche Eingabe an die Internetenquete eingereicht. In dieser fordern sie laut Golem ein Verbot von „negativen Computerspielen“ und wollen positive Computerspiele fördern.
Die Templer-Argumentation lautet:
Die Templer sehen auch die Wirtschaft bedroht, schließlich werde die soziale Entwicklung junger Menschen durch die „verrohenden Computerspiele“ sehr negativ beeinflusst, was „den Kommunen deutlich steigende Kosten der erzieherischen Jugendhilfe bescherte. Die negativen Auswirkungen in vielen Schulen sind bekanntermaßen verheerend. Dies wiederum wirkt sich wie ein Bumerang zeitversetzt auf die freie Wirtschaft aus, die über die steigende Zahl von ungeeigneten Jugendlichen ohne Schulabschlüsse klagt.“
Demnach hat die britische „Gamma International“ bzw. deren (vom Webauftritt her nicht weniger unsympathische) Tochterfirma „FinFisher“ angeboten, Software zum Eindringen in GMail, Skype etc. zu liefern, um sie gegen die ägyptischen Aktivisten einzusetzen.
Transkripte einer eigentlich verschlüsselten Skype-Konversation sollen sie auch gefunden haben.
Man kann jetzt also nicht von einer großen Überraschung reden.
Wir erinnern uns: Kurze Zeit später berichtete Jörg-Olaf von einer ähnlichen Funktion in Android-Geräten. Aber nur dass es „Common practice“ zu sein scheint, heißt ja nicht, dass man damit einverstanden sein muss – insbesondere, wenn man an Geräte wie dieses hier denkt, mit denen bei einer Verkehrskontrolle mal eben alle Daten vom Mobiltelefon gezogen werden.
Als Mensch, der einen zu hohen Anspruch an den Unterhaltungsfaktor seines Lebens stellt, um bedingungsloser Postprivacy-Jünger zu sein, habe ich mich für Gegenmaßnahmen entschieden, und die Datei unschädlich gemacht. Das aber schmeckt nicht jedem:
Im iPhoneblog platzte es aus der sonst so zarten Seele Alex Olmas heraus: „Liebe Panikmacher, ich hasse euch!“ Seine Argumentation: Die Datei war schon seit längerer Zeit bekannt, und in Büchern über die forensische Auswertung von iPhones dokumentiert – deshalb sei die „Panik“ jetzt nicht zu verstehen.
Ein heute veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom Februar 2011 zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.“ Es habe sich gezeigt, dass sich „die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten.“ Aufgrund der durch die Vorratsdatenspeicherung nur „marginal“ verbesserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss: „Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.“
Wer sich jetzt fragt, wieso die zu diesem Ergebnis kommen, das eher an das rumänische Verfassungsgericht erinnert als an das deutsche, das eine eng begrenzte Vorratsdatenspeicherung mit sehr engen Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten als gerade so eben noch machbar erklärt hatte: Der Wissenschaftliche Dienst orientiert sich an der Grundrechte-Charta der EU, die seit dem 1.12.2009 bindend ist und die es bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene 2005/2006 noch nicht gab.
Neben den bekannten Argumenten zur Unverletzlichkeit der privaten Kommunikation, zur Unverhältnismäßigkeit der flächendeckenden Überwachung etc. wird hier auch ein etwas anderer Akzent gesetzt: In der Charta findet sich auch die unternehmerische Freiheit als Ausprägung der Berufsfreiheit, in die hier bei den Telekommunikationsunternehmen stark eingegriffen wird. Der Europäische Gerichtshof hatte zwar bereits überprüft, ob die VDS-Richtlinie als Maßnahme der Binnenmarkt-Regulierung zulässig ist, aber bei seinem positiven Ergebnis eben noch nicht auf die Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta geschaut, die es damals noch nicht gab. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt daher insgesamt zu einer recht eindeutigen Bewertung.
Die Studie ist übrigens vor dem letzte Woche erschienenen Evaluierungsbericht der EU-Kommission erschienen. Sie orientiert sich daher noch nicht systematisch an den mittlerweile vorliegenden Zahlen zur Effektivität der ganzen Maßnahme. Da die Erfolge kaum nachweisbar sind, ändert sich zusätzlich auch noch die Bewertung der Verhältnismäßigkeit. Die angekündigte substanzielle Überprüfung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof dürfte jedenfalls nochmal richtig spannend werden.
Immer mehr Menschen äußern sich im Internet nicht nur zu politischen Fragen, sondern auch zu ihrem Konsumverhalten oder ihren sexuellen Vorlieben, sie zeigen das Innere und Äußere ihrer Wohnung, lassen uns an den kleinen und großen Dingen ihres Lebens teilhaben. Gleichzeitig wird es durch die entsprechende Software immer leichter, Nutzerprofile zu erstellen, die den Menschen durchsichtig machen und marktförmig. So oder so: Die Grenzen zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen verschwimmen, die Sphären durchdringen einander. Bleiben bei diesem Prozess die Persönlichkeitsrechte und das Politische auf der Strecke?
Die Beiträge im vorliegenden Sammelband #public_life untersuchen vor dem Hintergrund der digitalen Drift die Bedeutung von Privatheit und Öffentlichkeit heute. Die Gegensätzlichkeit der Positionen, die an Privatsphäre und Kontrollanspruch festhalten oder das Zeitalter von Post-Privacy ausrufen, scheuen sie dabei nicht.
Ich habe mich vorab mit den beiden für den Netzpolitik-Podcast über das Buch und die Themen unterhalten. Das rund 80 Minuten lange Gespräch findet Ihr als MP3 (80MB) und OGG (95 MB) auf dem Server.
Der Spiegel schrieb über Alvaros Erfahrungen hinsichtlich der Auskunfts- und Dokumentationsvorgaben:
Den deutschen Behörden ist es bisher nicht einmal gelungen herauszufinden, ob Daten überhaupt verarbeitet wurden. Dadurch werden die Rechte der EU-Bürger auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten zur Makulatur.
Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko hat sich heute mal in der Fragestunde bei der Bundesregierung erkundigt, wie sie das denn so finde.
Daraufhin ließ die Bundesregierung verlauten, dass sie selbstverständlich alle Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Datenschutzes unterstützt. Im Übrigen aber sei festzustellen…
…dass es Aufgabe der [EU-]Kommission ist, in Zusammenarbeit mit den USA Lösungen für mögliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Abkommens zu finden. Vertragspartei des Abkommens ist die EU, Deutschland ist nicht unmittelbare Vertragspartei.
In Zukunft ist also davon abzusehen, der Bundesregierung oder deutschen Behörden Vorwürfe zu machen, die das Ob und Wie der Übermittlung von Bankdaten ihrer Bürger ins Ausland betreffen. Die Regierung ist dafür nicht zuständig.
Schwarz-Gelb hat als eine der letzten Charmeoffensiven verkünden lassen, dass sie endgültig auf auf die Totgeburt des „umstrittenen Sperren von Kinderpornos im Internet“ verzichtet. So haben sich laut dpa die Politik-Spitzen gerade verständigt. Allerdings einigte man sich auf Schaffung der Visa-Warndatei. Hier ein Dump der dpa-Meldung bei der Rhein-Zeitung.
Die spannende Frage ist: Gab es einen weiteren Deal zwischen Union und FDP? Bekommen wir dafür jetzt die Vorratsdatenspeicherung?
Wenn man sich mit Menschen aus der PR-Branche unterhält, erhält man immer wieder Informationen, welche Zeitungen käuflich sind. In der Regel kann man das aber nicht verwenden, weil die Beweise fehlen. Aber trotzdem ist es interessant, um zu erfahren, wie das Mediengeschäft funktioniert. Sebastian Heiser von der Taz hat jetzt mal investigativ recherchiert und als vermeintliche PR-Firma bei einzelnen Zeitungen angefragt, ob redaktionelle Beiträge käuflich sind. Dabei hat er vier schwarze Schafe gefunden. Die Gewinner sind: Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau, Märkische Allgemeine Zeitung und Neues Deutschland.
Der taz-Reporter war an zehn deutsche Verlagshäuser herangetreten. Er hatte erklärt, er berate Firmen bei der Entscheidung, in welchen Medien sie Anzeigen schalten. Dabei habe er sich darauf spezialisiert, ein „geeignetes Umfeld“ zu finden. Dies gilt in der Branche als ein Codewort für Schleichwerbung. Wenn eine bezahlte Veröffentlichung nicht schon durch ihr Layout als Anzeige zu erkennen ist, muss sie nach den Landespressegesetzen mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden. Die drei genannten Zeitungen wollten die fraglichen Seiten mit Begriffen wie „Verlagssonderveröffentlichung“, „Anzeigensonderveröffentlichung“ und „Beilage“ kennzeichnen.
Nicht erschrecken!
netzpolitik.org bekommt jetzt sein neues Kleid angezogen. Ich habe gerade mit dem Umbau begonnen und rechne damit, dass es hier in den nächsten Stunden zwischendurch auch mal komisch aussehen wird. Hier könnt ihr den Stand der Bauarbeiten verfolgen.
Das tschechische Verfassungsgericht hat heute die dortige Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in einem weiteren EU-Staat für verfassungswidrig erklärt worden. Die EU-Direktive fällt damit immer weiter in sich zusammen. Die EU-Kommission sollte die Vorratsdatenspeicherung nun endgültig beerdigen.
Bisher gab es bereits Urteile in Zypern, Bulgarien, Rumänien und Deutschland, die aber alle recht verschieden waren. In der Warteschlage steht die Klage von Irland vor dem EuGH, sowie in Ungarn.
Seit elf 19 Jahren läuft auf 3sat zu wechselnden Sendezeiten das Computer- und Digitalkultur-Magazin neues. neues ist einzigartig im deutschen Fernsehmarkt. Zumindest will mir auch bei längerem Nachdenken keine andere Sendung einfallen, wo zumindest für eine halbe Stunde in der Woche im Fernsehen über digitale Themen berichtet wird und das Themenspektrum dabei auch noch von Computerspielen bis Netzpolitik reicht. Und ich schaue gerne neues, nicht immer, aber jede Folge lädt sich automatisch als Video-Podcast herunter. Ein Service, der leider immer noch selten ist.
Aber bald ist mit neues Schluß: 3sat möchte die Sendung im Sommer absetzen. Begründet wird das laut Pressestelle mit einer sinkenden Zuschauerakzeptanz am Sonntag Nachmittag. Aber anstatt die Sendung in den Abend zu verschieben, wo die Zielgruppe für diese Themen sicher eher Fernsehen schaut, setzt man neues lieber gleich ab. Die Pressestelle erklärte uns, dass „das Thema Wissenschaft/Wissen und Netzkultur stärker in den Hauptabend gelegt werden (soll), aber nicht mit Formaten, sondern mit flexibleren Programmformen“. Statt einer kompletten Sendung über digitale Kultur soll dann 3sat nano auch manchmal über digitale Themen berichten. Allerdings liegt der Schwerpunkt von nano generell auf populärwissenschaftliche Technikthemen, man kann sich vorstellen, dass digitale Themen dort nur am Rande vorkommen würden. Ansonsten soll auf dem neuen Spartensender ZDFkultur ein Magazin namens „Pixelmacher“ starten, was aber eher wie ein Computerspielemagazin klingt. Und überhaupt, wer kann denn dann wo ZDFkultur empfangen?
Es ist schade, dass 3sat die einzige Sendung über digitale Kultur (mit etwas Netzpolitik) in Deutschland absetzen will. Das sieht auch wie ein weiteres Zeichen dafür aus, dass junge Menschen und ihre Themen als Zielgruppe bei 3sat nicht mehr relevant sind. Ich bin auch skeptisch, ob eine Sendung in einem neuen digitalen Spartensender ein gleichwertiger Ersatz für 3sat neues sein kann.
Digitale Kultur ist keine Zielgruppe und hat bald keinen Sendeplatz mehr? Wenn Ihr damit nicht einverstanden seid: Beschwert Euch bei 3sat und ZDF.
Update: Es gibt jetzt die obligatorische „Wir wollen neues zurück – Facebook-Gruppe“. Da kann man natürlich Mitglied werden. Wirkungsvoller ist es allerdings, direkt an 3sat und ZDF zu schreiben, z.B. an die Verantwortlichen Personen. Wer will, kann ja mal die Kontaktdaten der Intendanten recherchieren.
Der Elektrische Reporter ist mit der dritten Staffel gestartet und hat das Konzept etwas verändert. In der ersten Folge geht es einerseits im klassischen ElRep-Stil um „Opendata“, im zweiten Teil des rund zwölf Minuten langen Videos wird „Übermorgen“ skizziert und dargelegt, wie wir mit möglichen technologischen Entwicklungen unsere Privatsphäre verlieren werden. Schön gemacht:
Hier klicken, um den Inhalt von www.elektrischer-reporter.de anzuzeigen.
Ich weiß, ich sollte nicht so viel über Atomkraftwerke schreiben. Einmal, weil die hier gar nicht unser Thema sind (die c’t kann sich immerhin mit „Computer & Technik“ rausreden“ …). Zum anderen, weil ich von Kerntechnik kaum mehr Ahnung habe, als die meisten anderen Menschen auch.
Trotzdem, das Thema bewegt mich. Eben, wie die meisten anderen Menschen derzeit auch. Und daher sei mir ein kurzer Hinweis auf das TV-Magazin „Report Mainz“ gestattet, wo es – gerade eben im Ersten (Videolcip) – u.a. um den so genannten „Lastfolgebetrieb“ von Atomkraftwerken ging.
Genauer gesagt ging es um die Frage, ob man Atomkraftwerke einfach so rauf- und runterfahren kann. Was man muss, wenn durch regnerative Energien genügend Strom zu Verfügungen steht (Laut EEG müssen regnerative Energien bei der Einspeisung in das Stromnetz bevorzugt werden, was aber wohl auch nicht so gut funktioniert …):
Hier data-epi-spacing sind data-epi-spacing mal data-epi-spacing weitere data-epi-spacing zwei data-epi-spacing drei data-epi-spacing Dokumentationen data-epi-spacing zur data-epi-spacing Information data-epi-spacing über data-epi-spacing Atomenergie data-epi-spacing und data-epi-spacing Folgen. data-epi-spacing
In data-epi-spacing diesem data-epi-spacing Fenster data-epi-spacing soll data-epi-spacing ein data-epi-spacing YouTube-Video data-epi-spacing wiedergegeben data-epi-spacing werden. data-epi-spacing Hierbei data-epi-spacing fließen data-epi-spacing personenbezogene data-epi-spacing Daten data-epi-spacing von data-epi-spacing Dir data-epi-spacing an data-epi-spacing YouTube. data-epi-spacing Wir data-epi-spacing verhindern data-epi-spacing mit data-epi-spacing dem data-epi-spacing WordPress-Plugin data-epi-spacing „Embed data-epi-spacing Privacy“ data-epi-spacing einen data-epi-spacing Datenabfluss data-epi-spacing an data-epi-spacing YouTube data-epi-spacing solange, data-epi-spacing bis data-epi-spacing ein data-epi-spacing aktiver data-epi-spacing Klick data-epi-spacing auf data-epi-spacing diesen data-epi-spacing Hinweis data-epi-spacing erfolgt. data-epi-spacing Technisch data-epi-spacing gesehen data-epi-spacing wird data-epi-spacing das data-epi-spacing Video data-epi-spacing von data-epi-spacing YouTube data-epi-spacing erst data-epi-spacing nach data-epi-spacing dem data-epi-spacing Klick data-epi-spacing eingebunden. data-epi-spacing YouTube data-epi-spacing betrachtet data-epi-spacing Deinen data-epi-spacing Klick data-epi-spacing als data-epi-spacing Einwilligung, data-epi-spacing dass data-epi-spacing das data-epi-spacing Unternehmen data-epi-spacing auf data-epi-spacing dem data-epi-spacing von data-epi-spacing Dir data-epi-spacing verwendeten data-epi-spacing Endgerät data-epi-spacing Cookies data-epi-spacing setzt data-epi-spacing und data-epi-spacing andere data-epi-spacing Tracking-Technologien data-epi-spacing anwendet, data-epi-spacing die data-epi-spacing auch data-epi-spacing einer data-epi-spacing Analyse data-epi-spacing des data-epi-spacing Nutzungsverhaltens data-epi-spacing zu data-epi-spacing Marktforschungs- data-epi-spacing und data-epi-spacing Marketing-Zwecken data-epi-spacing dienen.
Der data-epi-spacing NDR data-epi-spacing strahlte data-epi-spacing im data-epi-spacing vergangenen data-epi-spacing Jahr data-epi-spacing die data-epi-spacing Doku data-epi-spacing „Die data-epi-spacing Atomlüge“ data-epi-spacing aus, data-epi-spacing die data-epi-spacing ist data-epi-spacing noch data-epi-spacing im data-epi-spacing Netz data-epi-spacing (Und data-epi-spacing müsste data-epi-spacing vll data-epi-spacing mal data-epi-spacing gesichert data-epi-spacing werden, data-epi-spacing weil data-epi-spacing die data-epi-spacing Neuaustrahlung data-epi-spacing aus data-epi-spacing rechtlichen data-epi-spacing Gründen data-epi-spacing nicht data-epi-spacing im data-epi-spacing Netz data-epi-spacing steht).
Was data-epi-spacing sagt data-epi-spacing die data-epi-spacing Atomwirtschaft data-epi-spacing zu data-epi-spacing Reaktorsicherheit data-epi-spacing und data-epi-spacing Terrorgefahr? data-epi-spacing Mit data-epi-spacing diesen data-epi-spacing Fragen data-epi-spacing hat data-epi-spacing die data-epi-spacing Autorin data-epi-spacing Gesine data-epi-spacing Enwaldt data-epi-spacing ihre data-epi-spacing Spurensuche data-epi-spacing für data-epi-spacing 45 data-epi-spacing Min data-epi-spacing begonnen. data-epi-spacing Hier data-epi-spacing bieten data-epi-spacing wir data-epi-spacing Ihnen data-epi-spacing die data-epi-spacing Doku data-epi-spacing in data-epi-spacing voller data-epi-spacing Länge.
Es gibt Menschen, die spielen gerne „Mensch ärgere dich nicht“. Um sich dann eben doch zu ärgern, wenn jemand ihre Spielfiguren vom Brett kegelt. Wenn ich mich aufregen will, schaue ich Parlamentsfernsehen. Das ist, psychologisch gesehen, wohl eine ganz besonders hübsche Macke, aber ich stehe dazu.
Einer kontrovers geführten Parlamentsdebatte zu folgen, ist für mich wie Achterbahn fahren, zumindest emotional gesehen. Wo – vielleicht mal abgesehen von „Bauern sucht Frau“ – kann man schon in so kurzer Zeit so extreme Gefühle durchleben? Empörung, Zustimmung, Hass und Liebe! Und dann ist das noch das wirklich wahre Leben und die große Politik!
Moment, was schreibe ich hier überhaupt? Achso, ja … mit dem Achterbahnfahren könnte schon bald Schluß sein. Laut einer Meldung des Branchendienstes „Werben & Verkaufen“ ist nämlich „Schluss mit lustig“. Das Parlamentsfernsehen des Bundestages müsse „wohl zurückgebaut werden“: „Medienwächter knipsen Bundestagfernsehen aus“!