Generell

Allgemeine Berichte aus der Welt, in der wir leben, der Politik und der Kultur Deutschlands und des Internets.

  • : Störerhaftung im Bundestag
    Störerhaftung im Bundestag

    Gestern Abend hat zu später Stunde der Deutsche Bundestag theoretisch über das Problem der Störerhaftung diskutiert. Praktisch wurden die Reden kurz vor Ende des Plenartages vorab zu Protokoll (Top 42, Seite 276) gegeben, weil man sonst kurz vor Mitternacht darüber hätte diskutieren müssen. Das zeigt auch etwas den Stellenwert, den der Deutsche Bundestag dem Thema gibt.

    Konkret ging es um einen Antrag und einen Gesetzesentwurf. Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ die Bundesregierung auf, endlich etwas zu unternehmen und verschiedene Wege zur Lösung der Störerhaftung-Frage zu evaluieren. Dieser Antrag lehnt sich stark an den von uns kritisierten Antrag des Bundesrats zum gleichen Thema an, lässt aber die kritisierten Punkte an entscheidenden Stellen fallen. Das freut uns!

    Die Linksfraktion geht weiter und hat, mit teilweise veränderter Begründung, unseren Gesetzesvorschlag vom Digitiale Gesellschaft e.V. als konkreten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes – Störerhaftung eingebracht. Die Diskussion wird im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie fortgeführt, wohin sie überwiesen wurde.

    Der erste Sprecher war Andreas G. Lämmel (CDU/CSU). Er sah für Gewerbetreibende kein Problem, denn für die sei das Problem ja schon gelöst, sie müssten einfach Nutzer identifizieren, sonst seien sie selbst schuld, wenn sie z.B. als Cafe das WLAN für die Gäste öffnen:

    26. Oktober 2012 22
  • : Goteo.org: Crowdfunding für Gemeingüter
    Goteo.org: Crowdfunding für Gemeingüter

    Die Berliner Gazette berichtet in einem lesenswerten Artikel über die spanische Crowdfunding-Plattform Goteo.org. Der Artikel basiert auf einem Interview, das Felix Stalder mit den Goteo-Gründern Enric Senabre und Olivier Schulbaum geführt hat. Die Strategie von Goteo weicht in mehreren Punkten bewusst vom dominanten, produkt-orientierten Kickstarter-Modell für Crowdfunding ab:

    Das Kickstarter-Modell scheint den sozialen Faktor von Projekten zu limitieren, wenn sie die Grenzen zwischen „Künstler/Produzent“ und „Publikum/Konsument“ überschreiten. Wenn sie andere Spenden als in Geldform akzeptieren würden, würde das eine verteilte und kooperative Ökonomie hervorbringen. Und das sind genau die Aspekte, die uns am meisten interessieren. Wir glauben, dass der Crowdfunding-Prozess viel mehr Möglichkeiten zum Lernen, Zusammenarbeiten und für die Gemeinschaft im Allgemeinen bietet.

    Die Goteo-Gründer kritisieren beispielweise, dass Kickstarter nach dem (Finanzierungs-) Erfolg des sozialen Netzwerks Diaspora die Regeln dahingehend geändert hat, dass sie die Finanzierung von reinen Softwareprojekten ausschließen – gerade weil dort die Grenzen zwischen dem Spenden von Geld und anderen Dingen weniger starr sind.

    24. Oktober 2012 1
  • : Rechte? Du hast keine Rechte an deinen eBooks.
    Rechte? Du hast keine Rechte an deinen eBooks.

    Symboldbild der Kampagne "Librarians Against DRM"

    Update: Wie Simon Phipps twittert, wurde der Account von Linn wieder hergestellt. Ausserdem hat sich Amazon bei ihm gemeldet (mehr Informationen dazu in seinem Artikel

    Probleme mit DRM, eine Abkürzung, die eigentlich für „Digital Rights Management“ steht, sind bei Netzpolitik.org in den schon öfter Thema gewesen. Nicht zuletzt deswegen nutzen wir gerne den Begriff der „Digitalen Rechteminderung“ oder „Digital Restriction Management“, weil das, worum es dabei geht, damit sehr viel besser beschrieben wird.

    Ein Vorfall, der das Problem einseitiger Einschränkung von Rechten in dem Kontext beschreibt, wurde heute von dem Norweger Martin Bekkelund unter dem Titel Outlawed by Amazon DRM in seinem privaten Blog dokumentiert: Nach seinen Aussagen wurde der Amazon-Account einer Bekannten mit Namen Linn gelöscht und nur eine äusserst schwammige Begründung gegeben, warum das genau passiert ist. Damit ist sie aller ihrer immerhin 60 eBooks verlustig gegangen. Die Aussage, Amazon hätte auch ihren Kindle ferngelöscht, hat sich nicht bestätigt, wie bei BoingBoing nachzulesen: Der Kindle war bereits kaputt. Ob eine Löschung stattgefunden hätte, ist damit eine reine Spekulation.

    22. Oktober 2012 33
  • : Der Deutsche Bundestag fordert uns auf, das bisher geheim gehaltene Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren
    Der Deutsche Bundestag fordert uns auf, das bisher geheim gehaltene Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren

    Der Deutsche Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der Veröffentlichung einer der Öffentlichkeit aus urheberrechtlichen Gründen nicht zugänglichen Sache.

    Vor zwei Wochen haben wir hier über das Gutachten zur Abgeordnetenkorruption berichtet, dass der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestag vor vier Jahren erstellt hatte. Da das Gutachten mit Verweis auf das Urheberrecht geheim gehalten und nicht vom Bundestag veröffentlicht wird, haben wir es hier veröffentlicht, um allen die Chance zu geben, sich aus der Originalquelle über das Thema zu informieren.

    Heute habe ich bei der Post ein Schreiben des Deutschen Bundestages abgeholt, das per Einschreiben geschickt wurde. Darin steht u.a.:

    17. Oktober 2012 252
  • : Klagedrohung: EU-Kommission will Dokumente zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Internet entfernen
    Klagedrohung: EU-Kommission will Dokumente zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Internet entfernen

    Die EU-Kommission fordert Patrick Breyer auf, Dokumente über die Vorratsdatenspeicherung von seiner Webseite zu entfernen. Das geht aus einem Schreiben der Brüsseler Behörde hervor, das der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei Schleswig-Holstein auf seiner Webseite veröffentlichte. Die Kommission stört sich daran, dass die Öffentlichkeit Kritik üben könnte.

    Vor drei Jahren verklagte die EU-Kommission den Staat Österreich, weil dieser die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt hatte. Als Teil seiner Verteidigung hinterfragte der Alpenstaat damals, ob die anlasslose Massenüberwachung überhaupt mit den Grundrechten vereinbar sei. Patrick Breyer, langjähriger Aktivist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und mittlerweile Fraktionsvorsitzender der Piratenpartei Schleswig-Holstein, wollte Einblick in diese Schriftsätze. Da sowohl Österreich als auch die EU-Kommission eine Herausgabe verweigerten, reichte Breyer Ende April diesen Jahres Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Dazu veröffentlichte er selbstverständlich die 52-seitige Klageschrift auf seinem Blog.

    Im Juli schickte die EU-Kommission ein 18-seitiges Antwortschreiben, in dem sie ihre Weigerung der Daten-Herausgabe begründete. Auch dieses Dokument veröffentlichte Breyer auf seinem Blog.

    Gestern hat sein Anwalt Meinhard Starostik ein Fax erhalten, in dem er zur Depublizierung dieser beiden Dokumente aufgefordert wird:

    12. Oktober 2012 71
  • : APuZ zum Thema ‚Zukunft des Publizierens’ mit Schwerpunkt Urheberrecht
    APuZ zum Thema ‚Zukunft des Publizierens’ mit Schwerpunkt Urheberrecht

    Die aktuelle und im Volltext online zugängliche Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ) der Bundeszentrale für politische Bildung widmet sich – wohl anlässlich der Frankfurter Buchmesse – der „Zukunft des Publizierens“. Bezeichnend für den Stand der Debatte: Neben zwei allgemeinen Essays und einem faktenreichen Überblicksartikel von Börsenblatt-Redakteur Michael Roesler-Graichen gibt es einen Artikel zum Thema „Social Reading“, aber gleich drei zum Thema Urheberrecht. Bereiche wie „Enhanced E‑Books“ oder Self-Publishing werden deshalb nur vereinzelt kurz angerissen.

    Wie immer bei APuZ wurde versucht, auf Ausgewogenheit zu achten. Die Beiträge zum Urheberrecht liefern deshalb sehr unterschiedliche Positionen. In dem Essay „Das Urheberrecht und die Zukunft des Verlegens“ fordert Campus-Verleger Thomas Carl Schwoerer im Namen von „Autoren und [der] Buchbranche“ die Mitwirkung von Internet-Providern bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Form von Warnhinweis-Modellen. Konsequenterweise trauert Schwoerer auch dem gescheiterten ACTA-Abkommen nach und verteufelt in seinem Rundumschlag nicht nur die Kulturflatrate sondern auch die Einführung einer Bagatellgrenze bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Im Bereich von Open Access – dem besseren Zugang zu wissenschaftlichem Wissen – steht Schwoerer ebenfalls auf der Bremse, wenn es darum geht, öffentlich finanzierte Beiträge zu Zeitschriften und Sammelwerken nach Ablauf eines bestimmten Embargozeitraums frei online zugänglich zu machen. Alles in allem eine schöne Zusammenschau maximalistischer Positionen der Verlagslobby.

    Im Gegensatz dazu ist die Juristin Anne Lauber-Rönsberg in ihrem Beitrag „Raubkopierer und Content-Mafia: Die Debatte um das Urheberrecht“ sehr um Neutralität bemüht und betont die Notwendigkeit eines Interessenausgleichs im Urheberrecht:

    9. Oktober 2012 1
  • : Steinbrücks Diktatur der Transparenz
    Steinbrücks Diktatur der Transparenz

    „Ich glaube, dass es Transparenz nur in Diktaturen gibt“, sagte Peer Steinbrück am Wochenende im Deutschlandfunk. Der designierte Kanzlerkandidat der Sozialdemokraten sieht sich derzeit unter Druck, über die Honorare Auskunft zu erteilen, die er als Redner neben seiner Abgeordnetentätigkeit erhalten hat.

    In der Natur eines Zitates liegt es, aus dem Zusammenhang gerissen zu sein. Deswegen folgt hier die gesamte Passage des Interviews, das Peter Kapern mit dem SPD-Mann am Samstag, den 6. Oktober, morgens führte:

    Kapern: Die Idee eines gläsernen Abgeordneten, ist die Ihnen wirklich in der Substanz sympathisch?

    Steinbrück: Nein, sie ist es nicht. Aber das ist nun in Fahrt gekommen. Und da sage ich dann, dann bringe ich mich da gerne ein. Diejenigen, die glauben, mich da jetzt im Augenblick angreifen zu können, die können die Auseinandersetzung gerne darüber haben. Ich glaube, dass eine gewisse Privatheit gelten muss. Ich glaube, dass es Transparenz nur in Diktaturen gibt und dass die Art der Debatte, die wir führen, der Politik und der, sagen wir mal, politischen Klasse auch nicht guttun. Es werden viele Vorurteile, viele Ressentiments bei den Wählerinnen und Wählern, bei den Bürgerinnen und Bürgern bestätigt nach dem Motto: Die sind so, die sind in einem System der Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, die bereichern sich et cetera. Und da muss man aufpassen, dass man über Parteigrenzen hinweg nicht einen Prozess in Gang setzt, der die Politik insgesamt beschädigt. Und bei einigen Stellungnahmen bezogen auf meine Person habe ich den Eindruck, das merken die gar nicht.

    Es ist eine übliche Vorgehensweise: Sich um die Symptome zu sorgen – „Vorurteile und Ressentiments“ könnten durch die Debatte bestätigt werden. Dabei wäre doch die Frage nach den Ursachen zu klären. Und gegebenfalls festzustellen, dass diesmal die  „Voruteile“ gerechtfertigt sein könnten. In diesem Fall geht es darum, politisch und moralisch fragwürdige Regelungen zu ändern. Formal hat sich Steinbrücks tatsächlich nichts vorzuwerfen.

    Auch gibt er nur Zeugnis eines politischen Selbstverständnis’, das meinem Erleben nach von zahlreichen Berufspolitikern, der von Steinbrück als „politische Klasse“ bezeichnete Gruppe, geteilt wird. Einer der Erklärungen dafür, warum hierzuzlande das Thema Open Government ein recht stiefmütterliches Dasein hegt: Transparenz im politischen Handeln und über politisch bestimmte Strukturen wird als Bedrohung, nicht als Chance und demokratische Selbstverständlichkeit verstanden.

    8. Oktober 2012 39
  • : Private Rechtsdurchsetzung mittels Content ID: neue Regeln, neuer Algorithmus
    Private Rechtsdurchsetzung mittels Content ID: neue Regeln, neuer Algorithmus

    Ein zentrales Instrument sowohl zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen als auch zur Monetarisierung auf YouTube ist das sogenannte Content-ID-Verfahren. Dabei hinterlegen Rechteinhaber Referenzdateien, die YouTube automatisch mit hochgeladenen Dateien abgleicht. Wird eine Übereinstimmung festgestellt, kann das entweder die Sperrung der Datei zur Folge haben oder die Beteiligung an mit dem Video verdienten Anzeigenerlösen.

    Wie David Pachali auf Arbeit 2.0 berichtet, stand dieses Verfahren aber heftig in der Kritik, u.a. von Seiten der Electronic Frontier Foundation (meine Übersetzung):

    Content ID ist ein undurchsichtiges und proprietäres System, wo der Ankläger gleichzeitig als Richter, Jury und Henker fungieren kann.  […] Das Content-ID-System kippt jede Balance, die im Rahmen des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA) vorgesehen ist, und erlaubt noch schädlichere Formen der Manipulation und des Missbrauchs.

    Letzteres spielt darauf an, dass neben betrügerischen Falschmeldungen um an Werbung mitzuverdienen insbesondere im Bereich von Fair Use bzw. urheberrechtlichen Schranken (z.B. Parodie) Videos fälschlicherweise blockiert, stumm geschaltet oder monetarisiert werden.

    4. Oktober 2012 18
  • : Anonymous gegen Leistungsschutzrecht
    Anonymous gegen Leistungsschutzrecht

    Es gibt ein Video zur Petition gegen das Leistungsschutzrecht aus dem Umfeld der Piratenpartei. Die Stimme könnte einigen bekannt sein, das ist Bruno Kramm, der auch schon das Anonymous-ACTA-Video seinerzeit auf deutsch synchronisiert hat. Das Video ist visuell gut gemacht. Allerdings wundere ich mich etwas über die Tonalität und das ist auch die Schwäche des Videos: Den Verlegern wird vorgeworfen, das Internet kolonisieren zu wollen, den Gegensatz dazu bilden laut Video die „guten Suchmaschinen“, die davor geschützt werden müssen. Das wundert etwas, denn im globalen Kontext würde ich ja eher Google zu den Kolonialherren zählen. Etwas naiv klingt dann auch der Begleittext:

    Die Freiheit des Netzes wird durch große Verlagskonzerne bedroht.

    Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist der erste Schritt zu einem eingezäunten Internet der digitalen Mautstationen!

    Als ob es keine andere Bedrohung eines freien Internet geben würde.

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    1. Oktober 2012 20
  • : Exklusiv: Wir veröffentlichen das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert
    Exklusiv: Wir veröffentlichen das geheime Gutachten, das strengere Gesetze gegen Abgeordnetenbestechung fordert

    Die deutschen Gesetze zur Abgeordnetenbestechung sind „praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung“ und müssen dringend verschärft werden. Diesem Urteil des Bundesgerichtshof schließt sich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem vor vier Jahren erstellten Gutachten an. Das Dokument wird bisher geheim gehalten, netzpolitik.org veröffentlicht jetzt das komplette Gutachten.

    Die Wikipedia sagt auf der Seite Abgeordnetenbestechung:

    In den meisten anderen Ländern ist dieser Straftatbestand schärfer als in Deutschland.

    1. Oktober 2012 74
  • : Rede von But Klaasen: „Es entsteht der Eindruck, wir wollen das Internet zerstören“
    Rede von But Klaasen: „Es entsteht der Eindruck, wir wollen das Internet zerstören“

    Der niederländische Koordinator für Terrorismusbekämpfung und Sicherheit hat heute in Amsterdam auf dem Treffen des Internet-Forums RIPE eine Rede über sein Projekt Clean IT gehalten. Netzpolitik.org dokumentiert an dieser Stelle das Transkript. Auch andere Talks haben das Projekt thematisiert, darunter Anto Veldre, der es recht deutlich kritisierte.

    Hier die Rede:

    27. September 2012 13
  • : Landgericht Köln verbietet alte Tagesschau-App
    Landgericht Köln verbietet alte Tagesschau-App

    Das Landgericht Köln hat die Tagesschau-App ind er Version vom 15. Juni 2011 verboten, weil diese nicht kompatibel mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag sei. Damit unterliegt die Tagesschau vor Gericht gegen die klagenden Verleger. Aber keine Panik: Es gibt ja bereits neuere Versionen der sehr empfehlenswerten Tagesschau-App. Aus Protest gegen das Urteil sollte man sich diese heute herunterladen!

    Die richtige Forderung zum jetzigen Zeitpunkt ist: Ändert den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, damit die Tagesschau selbstverständlich uns ihre Inhalte im Netz zur Verfügung stellen kann. Wir bezahlen sie immerhin dafür!

    Update: Heise berichtet darüber. Tagesschau-App: Etappensieg für Verleger.

    Das Gericht hatte sich der Argumentation der Verleger angeschlossen, wonach es sich bei der Tagesschau-App um ein nicht sendungsbezogenes presseähnliches Angebot handelt, das gemäß den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags unzulässig sei. Deshalb liegt nach Auffassung des Gerichts ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor. […]Die Kammer betwertet die Tagesschau-App deshalb als presseähnlich, weil nach ihrer Auffassung das Angebot geeignet sei, als Ersatz zur Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften zu dienen.

    27. September 2012 41
  • : Clean IT ist nur ein Symptom für die irreführende Politik der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet
    Clean IT ist nur ein Symptom für die irreführende Politik der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet

    Dieser Kommentar ist eine Übersetzung des aktuellen ENDitorials von Joe McNamee, Executive Director von European Digital Rights.

    Seit der Veröffentlichung des Entwurfs vom „Clean IT“-Projekt durch EDRi und der begleitenden Berichterstattung gab es eine Menge Aufmerksamkeit für das Projekt. Inzwischen haben die Organisatoren des Projekts gesagt, dass die Behauptung auf der Titelseite „dieses Dokument enthält detaillierte Empfehlungen“ nicht korrekt war und das Dokument noch weitere (nicht identifizierte) Fehler enthält.

    Projektkoordinator But Klaasen erklärte auf Twitter, dass das geleakte Dokument nicht mehr als ein „Diskussionspapier“ sei. Laut der Clean IT-Website ist das Dokument das Ergebnis von zweitägigen Sitzungen in Amsterdam (Oktober 2011), Madrid (Januar 2012), Brüssel (März 2012) und Berlin (Juni 2012). Nach Angaben der Webseite des Projekts, das 23 Seiten mit Stichpunkten an Vorschlägen für die Politik hervorgebracht hat, wird es nur noch eine Sitzung geben (Wien, November 2012), bevor im Februar 2013 eine abschließende Präsentation erfolgt. Herr Klaasen erklärte auch auf Twitter, dass alle bisher eingegangenen Vorschläge nur „Diskussionsvorschläge“ sind, weil die geäußerten Ideen nicht zensiert werden.

    26. September 2012 11
  • : Die Datenpaketkontrolle
    Die Datenpaketkontrolle

    Die Taz hat Professor Rüdiger Weis von der Beuth-Hochschule und vom Digitale Gesellschaft e.V. zu Deep-Packet-Inspection interviewt: „Nacktscanner fürs Internet“.

    taz.de: Herr Weis, können Sie für Otto Normalnutzer in drei Sätzen erläutern, was Deep Packet Inspection (DPI) eigentlich ist?

    Rüdiger Weis: Bei der DPI werden die versendeten Internet-Datenpakete komplett gelesen und analysiert, unter Umständen zeitlich zurückgehalten, einfach weggeworfen oder sogar inhaltlich verfälscht. Kaum vorstellbar, dass in der Offline-Welt ein Paketbote bei einem derartigen Verhalten juristisch ungeschoren davon käme. DPI ist damit eine Art Internet-Version der zurecht auf große Ablehnung gestoßenen Nacktscanner, mit der tief in die Intimsphäre eingegriffen wird.

    Wir suchen ja immer noch die passende Übersetzung für Deep-Packet-Inspection. Und damit meinen wir keine Wortgenaue Übersetzung, sondern gleichzeitig die passende Umschreibung. „Datenpaketkontrolle“ oder „Datenpaketüberwachung“ sind bisher unsere Favoriten. Habt Ihr noch Ideen?

    25. September 2012 38
  • : Rüstungsindustrie dominiert EU-Forschung
    Rüstungsindustrie dominiert EU-Forschung

    Die EU-Kommission hat den fünften Evaluierungsbericht (.pdf) zum aktuellen Rahmenforschungsprogramm (FP7) veröffentlicht, der einige sehr interessante Zahlen enthält.

    Im Durchschnitt liegt die Erfolgsrate bei den Projekten bei 20%. Vergleichsweise schlecht schneidet dabei der Sicherheitsbereich ab, bei dem nur 16% aller Projekte erfolgreich sind.

    Interessant sind die Zahlen zur Beteiligung einzelner Akteure beim FP7.

    Im Uni-Ranking gewinnt die Universität Cambrige klar und belegt Platz 1 mit insgesamt 446 Forschungsprojekten. Die Fraunhofer-Gesellschaft belegt mit 688 Projektteilnahmen Platz 2 unter den Forschungsorganisationen.

    Aufschlussreicher ist jedoch der Blick auf die Firmen, die an dem FP7 teilnehmen. Die Industrie ist im Schnitt an 28% aller Projekte beteiligt. Auffällig ist, dass die Beteiligung im Sicherheitsforschungsbereich mit 43% überdurchschnittlich hoch ist.

    Bei den Unternehmen belegt der Rüstungskonzern Thales mit insgesamt 104 Projekten vor Siemens (85 Projekte) den ersten Platz. Unter den Top 5 findet sich noch ein weiterer Rüstungsgigant: EADS Deutschland. Das Unternehmen belegt mit 74 Projektteilnahmen Platz 4. Es wird somit deutlich, dass die Rüstungs- und Sicherheitsindustrie ein großer Profiteur des FP7 ist.

    Gerade in diesem Sicherheitsbereich tauchen in dem Forschungsprogramm immer wieder heftig umstrittene Projekte wie Indect auf. Die EU hat für derartige Projekte einen „Schutzmechanismus“ installiert. Die Zahlen sprechen für sich: Fast 350-mal wurden im Jahr 2011 Projekte auf ihren ethischen Folgen hin überprüft, allerdings wurde nicht ein einziges Projekt auf Grundlage dieses Screenings, wie auch schon die Jahre zuvor, gestoppt.

    19. September 2012 14
  • : Alles liquid? Ein Jahr unter Politik-Piraten
    Alles liquid? Ein Jahr unter Politik-Piraten

    Heute Nacht läuft um 0:20 Uhr im ZDF die Dokumentation „Alles liquid? Ein Jahr unter Politik-Piraten.“ Vorab gibt es die 43 Minuten lange Dokumentation schon in der Mediathek.

    Im September 2011 zog erstmals die Piratenpartei überraschend in ein deutsches Landesparlament ein. Was ist aus den großen Versprechungen und der Euphorie geworden?

    Update: Jetzt auch auf Youtube gelandet.

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    18. September 2012 6
  • : Lasst tausende Jon Stewarts blühen? Internet Archive startet gigantisches TV-News-Portal
    Lasst tausende Jon Stewarts blühen? Internet Archive startet gigantisches TV-News-Portal

    Auch in Deutschland erfreut sich die satirische Nachrichtensendung „The Daily Show“ mit Jon Stewart ständig wachsender Beliebtheit. Gerade in Wahlkampfzeiten ist die Sendung eine äußerst unterhaltsame Möglichkeit über aktuelle politische Entwicklungen in den USA am Laufenden zu bleiben. Kernstück der Daily Show ist etwas, das der österreichische Journalist Robert Hochner einmal als „die Rache der Journalisten an den Politikern“ bezeichnet hat: die Konfrontation aktueller Aussagen und Behauptungen mit dem Nachrichtenarchiv.

    Die New York Times berichtet nun von einem neuen und hierzulande mit 7‑Tage-Depuplikationspflicht für öffentlich-rechtliche Inhalte utopisch anmutenden Service: Das von Brewster Kahle 1996 gegründete Internet Archive startet ab sofort ein TV-News-Portal, in dem sich sämtliche Nachrichtensendungen der vergangen drei Jahre von über 20 Kanälen nach Inhalten durchsuchen und Ausschnitte daraus ansehen lassen. Und Kahle begründet diese Initiative gegenüber der New York Times unter Verweis auf Jon Stewart:

    „Let a thousand Jon Stewarts bloom.“

    Passenderweise gehört Jon Stewarts Daily Show genauso zu den archivierten Inhalten wie die komplette 24/7‑Berichterstattung von CNN der letzten sowie der kommenden Jahre. Denn neue Inhalte sollen künftig 24 Stunden nach Ausstrahlung zum Archiv hinzugefügt werden. Außerdem sollen schrittweise und Jahr für Jahr auch die vergangenen Nachrichtensendung zurück bis zum Beginn des Fernsehens digitalisiert und durchsuchbar gemacht werden.

    In voller Länge lassen sich die gefundenen Sendungen dann kostenpflichtig auf DVD für 30 Tage ausleihen oder kostenlos in der öffentlichen Bibliothek des Internet Archives in San Francisco ansehen. Inwieweit eine Downloadmöglichkeit geplant ist und ob bestimmte Inhalte auch kostenlos angeboten werden können, wurde noch nicht bekannt gegeben. Gleiches gilt für internationale Erweiterungen des derzeit auf US-Nachrichtensendungen beschränkten Angebots.

    18. September 2012 4
  • : Netzwerkmanagement und Deep Packet Inspection – Wer kontrolliert das Netz?
    Netzwerkmanagement und Deep Packet Inspection – Wer kontrolliert das Netz?

    Ein weiteres Panel auf der „Netz für Alle“-Konferenz der Rosa Luxemburg Stiftung / Linken Bundestagsfraktion ging es um „Netzwerkmanagement und Deep Packet Inspection – Wer kontrolliert das Netz?“

    Für Hendrik Schulze, Präsident der ipoque GmbH, einem Leipziger Anbieter von Deep-Packet-Inspection-Dienstleistungen, ist DPI „ein ganzes Bandel an Technologien“. DPI sei sowas, „wie ein Röntgengerät“. Es gäbe nicht das eine konkrete Anwendungsszenario, sondern man könne damit Koffer scannen oder es zur Diagnose einsetzen. Im Grunde könne man damit aus Kommunikationspattern Informationen über Nullen und Einsen herausbekommen. Alles andere wären Anwendungsfälle. Im übrigen sei das Netz noch nie neutral gewesen und Netzneutralität werde meist gleichgesetzt mit „keine Regeln für das Internet“.

    Die Gegenmeinung vertrat Prof. Dr. Rüdiger Weis von der Beuth Hochschule für Technik Berlin und dem Digitale Gesellschaft e.V.: „DPI ist nicht ein Röntgengerät für Bomben am Flughafen. Es ist ein Nacktscanner für alle Geräte“.

    17. September 2012 10
  • : Piratenpartei startet ePetiton gegen Leistungsschutzrecht
    Piratenpartei startet ePetiton gegen Leistungsschutzrecht

    Die Piratenpartei hat beim ePetitionssystem des Deutschen Bundestag eine Petition gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht: Urheberrecht – Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Diese Petition kann bis zum 10. Oktober mitgezeichnet werden:

    Der Bundestag wird aufgefordert, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage grundsätzlich abzulehnen und insbesondere die geplante Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) um die Paragraphen §87e, §87f, §87g und §87h gemäß Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 27.07.2012 ersatzlos zu unterlassen.

    Gleichzeitig verkündet die Piratenpartei, dass sie nun auch was gegen das Leistungsschutzrecht machen will:

    Mit der heutigen Veröffentlichung der Petition startet eine E‑Mail- und Social-Media-Kampagne, in der die PIRATEN über Umfang und Auswirkung des Leistungsschutzrechts informieren. Weiterhin sind für Oktober ein Runder Tisch mit relevanten Vertretern der Debatte sowie begleitende Demonstrationen geplant, um Aufmerksamkeit für das Leistungsschutzrecht in der breiten Öffentlichkeit zu schaffen.

    Wir können gespannt sein.

    Ich finde es etwas suboptimal, dass eine solche Petition von allgemeinem Interesse als Partei-Aktion gebrandet wird, da damit automatisch Unterstützer aus anderen Parteien abgeschreckt werden. Petitionen waren in der Vergangenheit erfolgreich, wenn sie parteiunabhängig aus der Zivilgesellschaft kamen und sich Anhänger verschiedener Parteien dahinter versammeln konnten. Denn wie viele Piraten-Anhänger unterstützen gerne gebrandete Aktionen der SPD?

    12. September 2012 97