Die EU-Kommission fordert Patrick Breyer auf, Dokumente über die Vorratsdatenspeicherung von seiner Webseite zu entfernen. Das geht aus einem Schreiben der Brüsseler Behörde hervor, das der Fraktionsvorsitzende der Piratenpartei Schleswig-Holstein auf seiner Webseite veröffentlichte. Die Kommission stört sich daran, dass die Öffentlichkeit Kritik üben könnte.
Vor drei Jahren verklagte die EU-Kommission den Staat Österreich, weil dieser die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt hatte. Als Teil seiner Verteidigung hinterfragte der Alpenstaat damals, ob die anlasslose Massenüberwachung überhaupt mit den Grundrechten vereinbar sei. Patrick Breyer, langjähriger Aktivist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und mittlerweile Fraktionsvorsitzender der Piratenpartei Schleswig-Holstein, wollte Einblick in diese Schriftsätze. Da sowohl Österreich als auch die EU-Kommission eine Herausgabe verweigerten, reichte Breyer Ende April diesen Jahres Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Dazu veröffentlichte er selbstverständlich die 52-seitige Klageschrift auf seinem Blog.
Im Juli schickte die EU-Kommission ein 18-seitiges Antwortschreiben, in dem sie ihre Weigerung der Daten-Herausgabe begründete. Auch dieses Dokument veröffentlichte Breyer auf seinem Blog.
Gestern hat sein Anwalt Meinhard Starostik ein Fax erhalten, in dem er zur Depublizierung dieser beiden Dokumente aufgefordert wird:
Im Anbetracht des Vorangegangenen fordert die Kommission Ihren Mandanten förmlich dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Klage sowie die Klagebeantwortung der Kommission von der oben genannten Internetseite und jeder anderen Internetseite, auf der sich diese Dokumente ggf. befinden, umgehend entfernt werden und auch ansonsten nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Dieses Entfernen hat umgehend zu erfolgen, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach dem Erhalt dieses Briefes.
Als Begründung führt die Kommission unter anderem ein 14 Jahre altes Gerichtsurteil an, in dem es heißt:
Daher darf eine Partei, die Zugang zu den Verfahrensstücken der anderen Parteien hat, von diesen Stücken nur für die Vertretung ihrer eigenen Interessen und zu keinem anderen Zweck wie etwa dem Gebrauch machen, die Öffentlichkeit zur Kritik am Vorbringen der anderen Verfahrensbeteiligten zu bewegen.
Die EU-Kommission will also nicht nur Unterlagen längst abgeschlossener Verfahren geheim halten, sondern auch gegen sie eingereichte Klagen. Die Reaktion von Patrick Breyer:
Ich werde dieser Aufforderung natürlich nicht nachkommen und veröffentliche stattdessen die Aufforderung selbst (pdf).
Damit dürfte die EU-Kommission Bekanntschaft mit Barbra Streisand machen. Netzpolitik.org hat vorsichtshalber ein Backup der Dokumente erstellt:
- Klageschrift Breyer vs. EU-Kommission (2012–04-27) PDF
- Kommission Klagebeantwortung (2012–07-16) PDF
- Kommission Löschungsverlangen (2012–10-11) PDF
Weitere Backups können gerne in den Kommentaren ergänzt werden.