Die Piratenpartei hat beim ePetitionssystem des Deutschen Bundestag eine Petition gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht: Urheberrecht – Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. Diese Petition kann bis zum 10. Oktober mitgezeichnet werden:
Der Bundestag wird aufgefordert, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage grundsätzlich abzulehnen und insbesondere die geplante Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) um die Paragraphen §87e, §87f, §87g und §87h gemäß Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 27.07.2012 ersatzlos zu unterlassen.
Gleichzeitig verkündet die Piratenpartei, dass sie nun auch was gegen das Leistungsschutzrecht machen will:
Mit der heutigen Veröffentlichung der Petition startet eine E‑Mail- und Social-Media-Kampagne, in der die PIRATEN über Umfang und Auswirkung des Leistungsschutzrechts informieren. Weiterhin sind für Oktober ein Runder Tisch mit relevanten Vertretern der Debatte sowie begleitende Demonstrationen geplant, um Aufmerksamkeit für das Leistungsschutzrecht in der breiten Öffentlichkeit zu schaffen.
Wir können gespannt sein.
Ich finde es etwas suboptimal, dass eine solche Petition von allgemeinem Interesse als Partei-Aktion gebrandet wird, da damit automatisch Unterstützer aus anderen Parteien abgeschreckt werden. Petitionen waren in der Vergangenheit erfolgreich, wenn sie parteiunabhängig aus der Zivilgesellschaft kamen und sich Anhänger verschiedener Parteien dahinter versammeln konnten. Denn wie viele Piraten-Anhänger unterstützen gerne gebrandete Aktionen der SPD?