Nur zwei Wochen nach den Anschlägen in Paris kündigte die französische Regierung ein ganzes Bündel von Sicherheitsmaßnahmen an, um im Zuge des „Kriegs gegen den Terror“ aufzurüsten. Aber braucht das Land überhaupt weitere Gesetze?
Unsere Nachbarn haben bereits seit über zehn Jahren die Vorratsdatenspeicherung, flächendeckende Videoüberwachung (die dort Videoschutz heißt) und auch die Fluggastdatenüberwachung wurde massiv vorangetrieben. Und jetzt, nach #CharlieHebdo, wird weder der eingeschlagene Weg in Frage gestellt noch werden bereits existierende Mittel evaluiert. Ganz im Gegenteil, Frankreichs Premierminister Manuel Valls kündigte an, dass Frankreich in einer „außerordentlichen Situation mit außerordentlichen Maßnahmen“ reagieren müsse. Aus der Opposition wurden sogar Stimmen laut, die eine Art PATRIOT Act forderten:
Il faudra bien entendu un Patriot Act à la française. Il faut une réponse ferme et globale #renseignement #securité #laicite #education
— Valérie Pécresse (@vpecresse) January 11, 2015
Die französische Regierung kündigte letzte Woche eine Liste aller geplanten Maßnahmen an, hier die für uns relevanten:
- 735 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren für die innere Sicherheit,
- 2680 neue Arbeitsstellen – davon 1100 in Geheimdiensten,
- Fluggastdatenspeicherung (PNR), geplant im September 2015 (Frankreich bekam von der EU-Kommission hierfür bereits 17 Millionen EUR),
- eine neue Datenbank für Personen, die wegen des Verdachts auf Terrorismus verfolgt oder verurteilt wurden,
- ein neues Geheimdienstgesetz («loi sur le renseignement») um das Abfangen von Kommunikationen zu erleichtern, geplant im April 2015
- Websperren für Behörden, ohne Richterbeschluss (Durchführungsverordnung des Anti-Terror-Gesetzes vom November 2014)
- „größere Verantwortung“ für Internetdienste und verstärkte „Kooperation“ mit Unternehmen.
Einzelne Details für den Bereich der Netzpolitik sind noch nicht bekannt – was die „generelle Mobilmachung gegen den Terrorismus“ bedeuten wird, lässt sich lediglich aus den Äußerungen des Innenministers Bernard Cazeneuve erahnen. Während eines Treffens der EU-Innenminister rief Cazeneuve zur verstärkten Überwachung des Internets auf, was unter anderem schnellere Vorgänge zur Löschung illegaler Inhalte sowie Verherrlichungen von Terrorismus, Gewalt oder Hass beinhaltet.
Gegenüber der französischen Presse erklärte er:
Wir haben sehr stark hervorgehoben, dass wir eine verstärkte Kooperation mit Internet-Unternehmen brauchen, um die Meldung und Löschung von illegalen Inhalten und besonders jenen Inhalten zu garantieren, die Terrorismus verherrlichen oder zur Gewalt aufrufen. Die EU-Kommission wird Initiativen in diese Richtung starten und wir hoffen, dass diese verabschiedet werden.
Hier wird man unweigerlich an Artikel 27 ACTA (siehe EDRi Analyse, pdf) erinnert, der eine solche „Kooperation im Wirtschaftsleben“ forderte, um mit privatisierten Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss oder Gesetzen das Urheberrecht durchzusetzen. Dieser Logik schließt sich auch Premierminister Valls an, der nun den „moralischen Druck“ auf Internetdienste erhöhen möchte. Er erinnerte nur einige Tage später die versammelten Repräsentanten von Facebook, Google und Twitter während des Internationalen Cybersecurity Forums (FIC 2015) in Lille an ihre „Aufsichtsrolle“.
Zweifelsohne eine Überreaktion: Denn die Radikalisierung der Brüder Kouachi und Amedy Coulibaly fand nicht über das Internet statt. Im Gegenteil: Chérif Kouachi war Teil der „ Buttes-Chaumont“-Gruppe, die den Namen des Pariser Viertels trägt, wo bereits mehrere islamistische Mentoren zu Besuch waren. Dann wurde er während seines ersten Gefängnisaufenthaltes vom Salafisten Djamel Beghal unterrichtet. Seine Internet-Nutzung limitierte sich bekanntermaßen auf Seiten, die den Gebrauch von Waffen erklärten. Amedy Coulibably lernte Chérif Kouachi in Fleury-Mérogis kennen, dort landete er wegen wiederholten Diebstahls und Drogenhandels. Laut Polizeiberichten nutzte er lediglich Online-Pokerseiten.
Die lange Liste der französischen Überwachungsmaßnahmen
Aber zurück zu Frankreichs Überwachungsmaßnahmen. Dort wurde seit 2001 eine beträchtliche Anzahl an Gesetzen zur inneren Sicherheit verabschiedet. Es scheint also, als sei in Frankreich viel Geld ausgegeben worden, als seien viele Mühen der Gesetzgeber dafür draufgegangen, ineffiziente, unverhältnismäßige Maßnahmen abzunicken, anstatt auf Prävention, Integration und gezielte Ermittlungen zu setzen. Hier eine Übersicht:
2014
Im November 2014 verabschiedete die Nationalversammlung ein Anti-Terrorismus-Gesetz (text). Das Gesetz führt Internetsperren für „terroristische Inhalte“ ein – ohne klare Kriterien oder Richtervorbehalt.
Im März 2014 zeigten neue Snowden-Dokumente, dass der französische Geheimdienst bereits umfassend und ohne Kontrolle Bürger belauschen kann. Profitiert haben sie dabei von der Hilfe der Telefongesellschaft France Télécom/Orange.
Im Februar 2014 erhielt Frankreich von der EU-Kommission 17 Millionen EUR für eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastinformationen. Diese Unterstützung scheint geholfen zu haben, das System soll im September 2015 an den Start gehen, obwohl das EU-Parlament noch gar nicht über einen EU-Vorschlag abgestimmt hat.
2013
Frankreich führte im Dezember 2013 ein neues Militärplanungsgesetz eingeführt, das das Abfangen von Daten ohne eine vorherige richterliche Verfügung erlaubt (LPM, Loi de programmation militaire 2014–2019). Durch Artikel 20 erhalten nicht nur Militärstellen und Polizei, sondern auch das Wirtschafts- und Haushaltsministerium Zugang zu Verbindungsdaten, ohne dass es dafür einer richterlichen Verfügung bedarf.
2011
Im Februar 2011 wird in Frankreich die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt (text) – gespeichert werden Passwörter, IP-Adressen, Pseudonyme, E‑Mail-Konten, Telefonnummer etc.
Im März 2011 wird das Gesetz „LOPPSI 2“ (Loi d’Orientation et de Programmation pour la Performance de la Sécurité Intérieure) verabschiedet, inklusive Internetsperren, Verlängerung der Online-Durchsuchung, Erweiterung der Datenbanken der Polizei (u.a. durch genetische Informationen), Einführung von Ganzkörperscannern, verstärkte Kameraüberwachung (Ende 2011 soll eine Zahl von 60.000 Kameras erreicht werden – Budget: 23 Millionen €uro), Ausgangssperre nach 23 Uhr für Jugendliche unter 13, Einsatz von Trojanern und Keyloggern auf verdächtigen Computern.
2009
Das Gesetz zur Videoüberwachung von 2007 wird von der Durchführungsverordnung (décret) vom 22. Januar 2009 in die Praxis umgesetzt.
Frankreich verfügt im Jahr 2007 über 36 Polizeidatenbanken, zwei Jahre später sind es bereits 45.
2006
Im Januar 2006 wird das Gesetz zur Terrorismus-Bekämfung angenommen (LCT, la loi relative à la lutte contre le terrorisme), welches die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten auf Cybercafés ausweitet.
Dekret Nr 2006-358 vom 24. March 2006: Kommunikationsdaten müssen von allen Netzbetreibern für ein Jahr auf Vorrat gespeichert werden.
2004
Im Juni 2004 wird das Gesetz für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft angenommen (LCEN, la loi pour la confiance dans l’économie numérique), welches die Vorratsdatenspeicherung auf Hostingprovider und Plattformbetreiber ausweitet.
2003
Im März 2003 wurde das Gesetz zur inneren Sicherheit verabschiedet (LSI, Loi Sarkozy II).
Außerdem wird das Gesetz von 2001, das eine Ausnahmeregelung bleiben sollte, durch eine Änderung auf unbestimmte Zeit verlängert.
2002
Im August 2002 wird das Gesetz zur Programmation der inneren Sicherheit (LOPSI, loi d’orientation et de programmation pour la sécurité intérieure) angenommen, was zur Zusammenführung mehrerer Datenbanken führte.
2001
Nach 9/11 wurde eine vorrübergehende Maßnahme zur Stärkung der „täglichen Sicherheit“ (LSQ) verabschiedet, die eigentlich nur bis Ende 2003 laufen sollte. Dieses Gesetz führte die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten ein.
