ULD: Speicherung von Meldedaten durch Adresshändler ist unzulässig

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) weist darauf hin, dass man mit Daten aus den Meldebehörden schon jetzt keinen Handel treiben darf und die Speicherung durch das Meldegesetz verboten ist: ULD: Speicherung von Meldedaten durch Adresshändler ist unzulässig.

In einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme des ULD wird die restriktive Auskunftspraxis der schleswig-holsteinischen Meldebehörden gegenüber Adressvermittlern ausdrücklich begrüßt und rechtlich detailliert begründet: Meldedaten sind vom Bürger eingesammelte „Zwangsdaten“. Deren Nutzung ist präzise geregelt, wobei den betroffenen Einwohnern viele Rechte eingeräumt werden: Besonderen Nutzungen kann verbindlich widersprochen werden. Vor einer Auskunft muss eine eindeutige Identifizierung des gesuchten Bürgers erfolgen. Gruppenauskünfte und Selektionen sind nur im öffentlichen Interesse erlaubt. Weichert begründet die Abwehr der Begehrlichkeiten des Adresshandels: „Mit der Speicherung der Meldedaten durch Private für Auskunftszwecke würden private bundesweite Melderegister entstehen, bei denen den Betroffenen sämtliche melderechtlichen Rechte entzogen wären. Die kommunalen Melderegister sind kein Selbstbedienungsladen für Datenjäger, sondern dienen vorrangig der staatlichen Aufgabenerfüllung und sind daneben eine präzise definierte Dienstleistung für private Interessenten – nicht mehr und nicht weniger. Wer die aufgestellten gesetzlichen Spielregeln nicht zu achten bereit ist, der muss eben auf das Geschäft mit der Meldedaten-Adressvermittlung verzichten.“

3 Ergänzungen

  1. Hier in Baden-Würtemberg geben einige Städte „Adressbücher“ heraus. Das heißt, die Namen und Adressen aller Einwohner (die dem nicht explizit wiedersprochen haben) werden einfach mal so veröffentlicht. Hier in Tübingen als gedrucktes Buch, in Stuttgart ob der schieren Masse als CD.

    So verdient der Staat hier mit den zwangserhoben Daten noch etwas mit im schmierigen Geschäft der Adresshändler.

    1. In Nürtingen ist das auch der Fall, wobei man der Datenweitergabe an die Kirche, Parteien und der Verwendung in diesem Adressbuch ganz einfach widersprechen kann. Man muss es nur bewusst tun…

      1. „Man muss es bewusst tun.“ Genau da liegt das Problem. Bürger- und datenschutzfreundliches „Opt in“ statt behörden- und profitfreundliches „Opt out“ – schon wären nicht mehr 95% aller Daten „freigegeben“, sondern vielleicht noch 10%.

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