Adresshandel
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Österreich: Datenschutzbehörde soll Adresshandel prüfen
Adresshändler wie die Bertelsmann-Tochter AZ Direct sind darauf spezialisiert, Adressen zu sammeln und weiterzuverkaufen. Österreich: Datenschutzbehörde soll Adresshandel prüfen Der Handel mit Adressen ist ein einträgliches Geschäft. Die Datenschützer:innen von NOYB denken, dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugeht und bringen eine Beschwerde vor die österreichische Aufsichtsbehörde.
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: Privacy-Shield: „Da steht genauso drin, US-Recht hat Vorrang“
: Privacy-Shield: „Da steht genauso drin, US-Recht hat Vorrang“ Der Deutschlandfunk hat heute Max Schrems von europe-vs-facebook und Marit Hansen vom Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein zum geplanten Privacy-Shield zwischen der EU und den USA interviewt.
Max Schrems sieht kleine Verbesserungen gegenüber Safe Harbour, aber keinen wirklichen Schutz unserer Daten. -
: Kompromiss bei Meldegesetz: Explizite Zustimmung nötig zur Weitergabe und Nutzung von Daten
: Kompromiss bei Meldegesetz: Explizite Zustimmung nötig zur Weitergabe und Nutzung von Daten Das Meldegesetz war hier schon häufig Thema. Das im Sommer 2012 vom Parlament durchgewunkene Gesetz hätte es Einwohnermeldeämtern erlaubt, persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern an Unternehmen und Adresshändler weiterzugeben, es sei denn die Betroffenen widersprechen dem explizit – eine Opt-out Lösung.
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: Staatlicher Datenhandel: Meldeämter verkaufen Datensätze von jedem vierten Einwohner, pro Jahr
: Staatlicher Datenhandel: Meldeämter verkaufen Datensätze von jedem vierten Einwohner, pro Jahr Die deutschen Einwohnermeldeämter geben Millionen Datensätze ihrer Einwohner ohne deren Einwilligung heraus und verdienen Millionenbeträge damit. Das geht aus Auskünften der 35 einwohnerstärksten Städte hervor, die Konrad Lischka für Spiegel Online eingeholt hat. Diese Praxis könnte durch das umstrittene neue Meldegesetz weiter ausgebaut werden.
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: Datenauskunft von Meldeämtern: Bundesregierung macht Widerspruch wirkungslos
: Datenauskunft von Meldeämtern: Bundesregierung macht Widerspruch wirkungslos Künftig können Daten von Einwohnermeldeämtern auch für Werbung und Adresshandel genutzt werden, selbst wenn man dieser Herausgabe widersprochen hat. Das hat der Bundestag letzte Woche mit der schwarz-gelben Mehrheit beschlossen. Außerdem ist die vorgeschlagene Opt-In Lösung in das schwächere Opt-Out abgeändert worden.
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: Selbstauskünfte leicht gemacht
: Selbstauskünfte leicht gemacht Seit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes im Jahr 2009 hat jeder Bundesbürger das Recht, einmal jährlich bei Auskunfteien wie der Schufa, Adresshändlern und Inkassofirmen seinen Datenbestand abzufragen. Bisher machen allerdings nur wenige Bürger gebrauch von dieser Regelung, da es sich schwierig gestaltet, jede einzelne dieser Firmen seperat anzufragen.
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: Britische T‑Mobile-Mitarbeiter verkauften Kundendaten
: Britische T‑Mobile-Mitarbeiter verkauften Kundendaten In Großbritannien haben Mitarbeiter von T‑Mobile Vertragsdaten von tausenden Kunden an Adresshändler weitergegeben, berichtet die BBC. Die Zwischenhändler verkauften die Datensätze an Konkurrenzunternehmen, welche die betroffenen Kunden dann vor Ablauf ihrer Verträge mit T‑Mobile anriefen, um sie zu einem Anbieterwechsel zu überreden.
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: Quelle-Insolvenz: Stehen die Kundendaten vor dem Verkauf?
: Quelle-Insolvenz: Stehen die Kundendaten vor dem Verkauf? Sueddeutsche.de berichtet, dass im Zuge der Geschäftsauflösung von Quelle auch die Kundendatenbank des Versandhändlers unter den Hammer kommen könnte:
[E]in Sprecher von Insolvenzverwalter Karl Hubert Görg bestätigte sueddeutsche.de, die Daten könnten verkauft werden – sofern kein Widerrufsvermerk in der Kundendatei vermerkt sei. -
: ULD: Speicherung von Meldedaten durch Adresshändler ist unzulässig
: ULD: Speicherung von Meldedaten durch Adresshändler ist unzulässig Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) weist darauf hin, dass man mit Daten aus den Meldebehörden schon jetzt keinen Handel treiben darf und die Speicherung durch das Meldegesetz verboten ist: ULD: Speicherung von Meldedaten durch Adresshändler ist unzulässig.
In einer im Internet veröffentlichten Stellungnahme des ULD wird die restriktive Auskunftspraxis der schleswig-holsteinischen Meldebehörden gegenüber Adressvermittlern ausdrücklich begrüßt und rechtlich detailliert begründet: Meldedaten sind vom Bürger eingesammelte „Zwangsdaten“.