Liebe Leser:innen,
wenn jemand Nacktbilder einer anderen Person ohne deren Einverständnis erstellt oder verbreitet, muss das doch klar verboten sein, oder? Das sagt mir zumindest meine Intuition. Ganz so einfach ist es aber nicht, hat mein Kollege Sebastian aufgedröselt. Oft sind die entsprechenden Taten zwar irgendwie strafbar. Aber so einen richtigen, passenden Paragrafen, der dem Problem gerecht wird, gibt es in Deutschland noch nicht.
Das soll nicht so bleiben, finden Betroffene, Verbände und die Justizminister:innen der Länder. Jetzt ist das Bundesjustizministerium am Zug. Ein Denkprozess ist schon im Gange. Wir sind gespannt, welche Taten (hoffentlich bald) folgen!
Liebe Grüße
anna

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