Im Januar berichteten wir über Funkzellenabfragen auch in Berlin, was zu mehreren Ausschutz-Sitzungen führte und noch immer zu neuen Enthüllungen führt. Bis jetzt sind über sechs Millionen gesammelte Datensätze allein in Berlin bekannt geworden, Tendenz weiterhin steigend.
Heute hat der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix seinen Prüfbericht zum Thema vorgelegt. Nach der Auswertung von 108 Ermittlungsakten, Kontrollen bei der Zentralstelle Telekommunikationsüberwachung im Landeskriminalamt und Gesprächen mit Staatsanwaltschaft und Polizeipräsident kommt der Datenschützer zu einem vernichtenden Urteil:
- Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Funkzellenabfrage erfolgte in der Regel unzureichend und zum Teil überhaupt nicht.
- Die speziellen Löschbestimmungen für aus Funkzellenabfragen erlangte personenbezogene Daten wurden regelmäßig nicht beachtet.
- Die von einer Funkzellenabfrage Betroffenen wurden im Allgemeinen nicht von der Maßnahme benachrichtigt.
- Es erfolgte keine Protokollierung der Begründung des Einsatzes der Maßnahme sowie der Durchführung der Benachrichtigungs- und Löschpflichten.
- In der staatsanwaltlichen Ermittlungsakte gespeicherte Verkehrsdaten wurden entgegen der Gesetzesvorgabe überwiegend nicht entsprechend gekennzeichnet.
- Einigen Funkzellenabfragen lag keine Straftat von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung zugrunde.
Vernichtende Kritik
Bei einer Funkzellenabfrage werden zehntausende Datensätze von tausenden unschuldigen Menschen gesammelt, um eventuell in diesem Heuhaufen einen Verdächtigen zu ermitteln. Eigentlich sollte dieses Mittel, wegen dieser hohen Eingriffsintensität, „nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden dürfen“, politische Parteien begründen es regelmäßig mit schwersten Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung.
Die Realität sieht anders aus. Wie bereits berichtet, wird die Funkzellenabfrage „schwerpunktmäßig zur Aufklärung von Brandstiftung, Betrug und Raub“ eingesetzt. Über die Hälfte der Fälle sind Kfz-Brandstiftung und Enkeltrickbetrug.
Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte erkannte, wie der Innensenator, in einem Drittel der Funkzellenabfragen neue Ermittlungsansätze. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese auch weiter geholfen hätten. Die allermeisten Verfahren wurden trotzdem mangels Tatverdachts eingestellt. Kein einziger Auto-Brandstifter konnte damit gefasst werden. Nur zwei Betrüger hat man erwischt. Und dafür jeden Berliner pro Jahr zweimal gerastert.
Verhältnismäßigkeit: „unzureichend und zum Teil überhaupt nicht“ geprüft
Rechtlich ist eine Funkzellenabfrage nur zulässig, wenn eine Straftat auch im Einzelfall von erheblicher Bedeutung ist. Zudem ist es als „Ultima Ratio“ gedacht, vorher müssen andere Ermittlungsansätze probiert werden. Beide gesetzlichen Vorschriften wurden von den Behörden immer wieder verletzt.
Das fängt schon bei den Staatsanwaltschaften an. Die haben teilweise, wie in unserm Beispiel, nur den Begründungstext der Polizei kopiert. Das reicht als gerichtliche Überprüfung nicht aus, hier ist der Richtervorbehalt wirkungslos. In anderen Fällen wie einfachen Wohnungseinbrüchen hätten Funkzellenabfragen laut dem Datenschutzbeauftragten „nicht von der Staatsanwaltschaft beauftragt werden dürfen“.
In einem Fall wurde die Realität von der Satire eingeholt. Klar, gegen Handtaschenräuber hilft nur noch Funkzelleneinsatz. Dumm nur, dass der Räuber die Beute wieder weggeworfen und das Opfer diese wieder bekommen hat. Trotzdem gab es auch in diesem Fall eine Funkzellenabfrage.
Die Polizeibehörden begründen diese Maßnahme gerne damit, dass ja heutzutage viele Leute ein Mobiltelefon einstecken haben. Für den Datenschutzbeauftragten reicht das nicht: „Das Mitführen eines Telefons sagt jedoch nichts über dessen Nutzung aus und reicht daher nicht als Begründung für eine Funkzellenabfrage.“ Die Täterin muss schon damit telefoniert haben. Was meistens nicht der Fall war.
Funkzellenabfragen dürfen außerdem nur gemacht werden, „wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre“. Auch das wurde nicht eingehalten. In einem Fall wurde eine Funkzellenabfrage veranlasst, obwohl die Fingerabdrücke und DNA-Spuren vom Tatort noch nicht einmal ausgewertet waren. In einem anderen Fall wurde erst eine Funkzellenabfrage vorgenommen, und erst danach der Zeuge vom Tatort befragt. Durch seine Aussage konnte ein Verdächtiger ermittelt werden, die Funkzellenabfrage hingegen war ergebnislos. Das Fazit von Alexander Dix: „Diese Vorgehensweise widerspricht dem gesetzgeberischem Willen, Funkzellenabfragen lediglich als Ultima Ratio einzusetzen.“
Keine einzige Auto-Brandstiftung hat man damit aufgeklärt. Einmal gab es eine Funkzellenabfrage ohne Gutachten durch einen Sachverständigen. Der stellte später fest, „dass das Kfz aufgrund eines technischen Heizungsfehlers gebrannt hatte.“ Ein anderes Mal wurde ein Laubhaufen angezündet, wobei auch ein Sachschaden von 200 Euro an einem Auto entstand: Funkzellenabfrage. In einem Fall begutachtete die Polizei sogar nur 100 Euro Schaden an einem Auto: Funkzellenabfrage.
Löschbestimmungen: „regelmäßig nicht beachtet“
Sobald die Daten nicht mehr erforderlich sind, sind diese laut Gesetz „unverzüglich zu löschen“. Auch das wurde immer wieder missachtet. In nur jedem zehnten abgeschlossenen Verfahren konnte der Datenschutzbeauftragte eine dokumentierte Löschung nachvollziehen. Dabei sind die Verbindungsdaten Unbeteiligter so sensibel, dass die nicht einmal für den Rest des Verfahrens festgehalten werden dürfen.
In einem Drittel aller Verfahren gibt es nur eine Löschfrist für die gesamte Akte. Diese beträgt „in der Regel zwischen fünf und dreißig Jahren.“
Einmal wurden die Daten einer Funkzellenabfrage gar nicht ausgewertet, weil es so viele waren. „Anstatt die Daten nun zu löschen, verfügte die Staatsanwaltschaft ohne nähere Begründung eine dreißigjährige Speicherung hinsichtlich des gesamten elektronischen Vorgangs.“
In einem anderen Fall wurde ein Taxi-Fahrer um 200 Euro beraubt. In der Akte war nicht nur eine CD mit dem kompletten Verkehrsdaten der Funkzellenabfrage, sondern auch die Bestandsdaten aller 16 Betroffenen.
Das Fazit von Dr. Dix möchte ich in Gänze zitieren:
Aufgrund dieser Prüfungsergebnisse ist daher davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft überwiegend die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung der Daten aus Funkzellenabfragen nicht fortlaufend kontrolliert und daher die gesetzlichen Vorgaben zur Löschung dieser Daten größtenteils nicht umsetzt.
Betroffene: „im Allgemeinen nicht von der Maßnahme benachrichtigt“
Wie sinnlos die Funkzellenabfrage ist, zeigt auch die folgende Zahl: „In etwa drei Viertel der von uns geprüften Ermittlungsverfahren wurden zu den durch die Funkzellenabfragen erlangten Verkehrsdaten keine Bestandsdaten wie Name und Adresse des Betroffenen erhoben“. Oder die Polizei musste feststellen, dass Verbrecher einfach falsche Daten angeben. Damit konnte ja niemand rechnen.
Aber von den mehr als zwei Dutzend untersuchten Verfahren, in denen man Name und Anschrift hinter einer Telefonnummer ermittelte, wurden trotzdem nur in zwei Fällen Betroffene nachträglich informiert. Und das auch noch einen Hinweis auf ihre Rechtsschutzmöglichkeiten. In den anderen Verfahren, teilweise mit bis zu 75 Personen, wurde kein Einziger über die Maßnahme benachrichtigt.
Dabei ist die Benachrichtigung von Betroffenen eindeutig gesetzlich vorgeschrieben. Die Nicht-Informierung ist daher ein weiterer klarer Gesetzesbruch.
Fazit: Funkzellenabfrage abschaffen
Als erstes Ergebnis fordert der Datenschutzbeauftragte daher, dass die Betroffenen der 1.400 Funkzellenabfragen in Berlin darüber informiert werden müssen. Weiterhin müssen alle Daten, die nicht „nachweislich weiterhin zur Strafverfolgung oder möglichen gerichtlichen Maßnahmeüberprüfungen erforderlich“ sind, unverzüglich gelöscht werden.
Zudem sind die gesetzlichen Grundlagen der Funkzellenabfrage zu überprüfen:
Die von uns geprüfte Praxis der Funkzellenabfragen wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Die ermittlungsbehördlichen Entscheidungen über den Einsatz der Maßnahme und die darauf folgende Durchführung orientieren sich in großen Teilen nicht an der Eingriffsintensität einer Funkzellenabfrage für die davon Betroffenen. Dies ist zum einen der unklaren gesetzlichen Regelung geschuldet. Zum anderen werden die bestehenden Vorschriften nicht konsequent und einheitlich umgesetzt.
Schließlich fordert Dix, im Einklag mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, eine „gesetzliche Einschränkung“ und „klare Grenzen“ der Funkzellenabfrage.
Erstaunlich, dass er nach all diesen Gesetzesverstößen der Behörden einfach neue Gesetze vorschlägt. Zumal die Praxis derzeit einfach fortgesetzt wird, als wäre nichts gewesen. Für netzpolitik.org ist die Konsequenz klar: Die Funkzellenabfrage gehört ersatzlos abgeschafft.
Das nenne ich mal eine schallende Ohrfeige für Polizei, Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter…
Bis zu dem Tage an dem ein Datenschutzbeauftragter (von was auch immer…) irgendeine Befugnis oberhalb von „DuDuDu!“ erhält…
Oder zumindest von „der Bevölkerung“ als gewichtige Stimme ihrer Grundrechte wahrgenommen wird.
Bis zu diesem Tage ist es eine Ohrfeige… Ok!
Aber „schallend“??
Wohl eher „stealth“ -end!
Traurig aber wahr!
Schallend find ich sie schon, i.S.v. laut und deutlich hörbar.
Sie tut den Empfängern nur leider nicht weh und hat keinerlei erzieherische Wirkung…
Man hört die Ohrfeige hier – aber in der breiten Öffentlichkeit kommt doch nichtmal ein Echo an. Das ist das traurige…es findet Rechtsbruch statt und keiner schaut hin… und da fast niemand über die Maßnahme informiert wurde, kann fast keiner dagegen vorgehen.
Die Abschaffung eines Gesetzes, das massenhaft ignoriert wird, wäre in der Tat konsequent. Doch Konsequenzen kennt unsere Politik ja nit^^
Die Kritik von Dr. Dix wird von den Verantwortlichen sicherlich weitgehend ignoriert werden. Auch die Berliner Polizei hat bereits vielfach gezeigt, dass sie in jeder Hinsicht kritikresistent ist: http://kritikresistenz.blogsport.de/category/berlin/
Inzwischen rufen angeblich auch deutsche Finanzämter derartige Daten ab, um Bewegungsmuster von angeblichen Steuersündern zu beurteilen und damit festzustellen, ob Leute mit steuerlichem Auslandswohnsitz länger als 180 Tage p.a. im Ausland waren.
Schön, dass ihr dran bleibt! Weiter so!
Leider wird sich wohl nix ändern deswegen. Vlt. werden einige Leute bei der Polizei mit einer Beförderung bestraft aber mit mehr rechne ich leider nicht mehr…
Greetz,
GHad
wenn man es einfach nur feststellt, reicht das nicht aus. Der gehört mindestens eine Anzeige wegen § 202a StGB zu jedem der Fälle schon dazu, wo es nicht ordnungsgemäß gelaufen ist. Hätte zumindest den Vorteil das die Staatsanwaltschaften sich mal mit ihrem eigenen Bockmist auseinadersetzen müssten.
Ihr berichtet hier über fortgesetzte Straftaten. Wer müsste die bei wem eigentlich anzeigen, damit die Strafverfolgung einsetzen kann? (Schwierig, weil ja die Verbrechen von der Strafverfolgungsbehörde selbst begangen werden …)
Wann rollen endlich Köpfe!!!
Hier werden vorsätzlich und systematisch Gesetze gebrochen und niemand muss gehen?
Mich ärgert am meisten, dass ich zwar hier davon lesen kann, aber nichts in den breiten Medien davon berichtet wird!
Wo ist der Tagesschau Bericht dazu? Immerhin sind hier 6.000.000 Datensätze von deutschen Bürgern betroffen. Wenn sich mal ein Massenmedium dazu bereit erklären würde die Menschen darauf hin zu weisen hätten wir in spätestens 3 Monaten die Abschaffung erwirkt.
Wo bleibt da noch die harte Hand des Gesetztes die diesen Missbrauch unterbinden soll? Auf Handtaschenräuber mit Artillerie schießen und in den eigenen Reihen nur freundlich winken….
Presseanfrage zu Funkzellenabfragen in Dresden http://pastebin.com/yqnQ0Xpt | Related: http://www.scribd.com/doc/104989836/Handygate-Dresden-2011-Einblicke-in-Denken-Und-Handeln-Saechsischer-Ermittlungsbehoerden?in_collection=3785151
Hmm… Wie kann es denn sein, das eine Staatsanwaltschaft einfach mal so ein Gesetz bricht?
Und es anscheinend keine Sanktionierung gibt?
Irgnedwie lässt mich das zweifeln…