In Deutschland kosten Informationsfreiheitsanfragen oftmals Geld. Zwei Drittel aller Menschen, bei denen deutsche Behörden Gebühren für eine Anfrage erheben, ziehen diese auf dem Informationsfreiheitsportal fragdenstaat.de zurück. Gebühren sind also eine effektive Hürde gegen einen transparenten Staat.
Wie aus einem Vergleich von fragdenstaat.de (Google Doc / XLS ) hervorgeht, verlangen die meisten europäischen Länder keine Gebühren für Informationsfreiheitsanfragen. Deutschland hingegen steht mit Ländern Polen, Ungarn, Belarus, Tschechien, Bulgarien, Irland, der Schweiz und Teilen des Baltikums im Block der Gebührenländer, die ihren Bürger:innen Transparenz erschweren. Aus dem Vergleich geht auch hervor: In kaum einem Land in Europa sind die Anfragen so teuer wie in Deutschland.
Deutschen Behörden steht beim Erheben dieser Gebühren ein Ermessensspielraum zu. „Das grundsätzliche Verbot für Behörden, mit Gebühren Bürger:innen abzuschrecken, bleibt allerdings meist nur ein optimistisches Ideal“, heißt es in einem Blogeintrag von FragDenStaat. Denn die hohen Stundensätze für Beamte, die in Rechnung gestellt würden – teilweise 80 Euro pro Stunde –, verbunden mit der langsamen Bearbeitung von Anträgen würden Gebühren schnell in die Höhe schießen lassen.
Verfassungsbeschwerde gegen Gebühren
Die Informationsfreiheitsaktivist:innen von FragDenStaat sagen: „Staatliche Informationen sind Grundlage einer guten Demokratie. Sie dürfen kein Geld kosten.“ Sie sind deswegen schon bis zum Bundesverwaltungsgericht gezogen – und haben verloren. Nun lassen sie die Sache vom Bundesverfassungsgericht in einer Verfassungsbeschwerde prüfen.
Gleichzeitig hat das Portal zusammen mit Wikimedia Deutschland einen Fonds eingerichtet, um Anfragen zu bezahlen. Der Fonds richtet sich an alle Anfragen, aus denen die Informationen später auch in die Wikipedia einfließen. Für andere gebührenpflichtige Anfragen gibt es auf dem Portal auch die Möglichkeit eines Crowdfundings, bei dem andere Nutzer:innen die Anfrage finanziell unterstützen können.
Hallo, zunächst Danke für den Artikel.
Ich bin kein Jurist, deswegen folgende Fragen:
Kommt es nicht auf die Art der Anfrage an, ob sie Geld kostet oder nicht?
kann hier evtl. §12a des EGovG angewendet werden, um kostenlose Antworten zu erhalten?
https://www.gesetze-im-internet.de/egovg/__12a.html
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Methoden/open_data_faq.pdf
Vielleicht weiß jemand hier Bescheid, Danke und MFG
Anonym
Das kommt auch darauf an was für Informationen begehrt werden. Der von dir genannte §12a Absatz 6 EGovG ordnet zwar an das die Informationen entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden müssen; §12a Absatz 1 Satz 2 stellt aber klar das der Bürger keinen Anspruch auf die Bereitstellung hat; es handelt sich um eine rein objektivrechtliche Verpflichtung der benannten stellen und ist damit auch nicht einklagbar. Außerdem betrifft die Regelung nur unbearbeitete maschinenlesbare Daten und Selbstverwaltungskörperschaften (insbesondere auch Kreise und Gemeinden) sind von der Pflicht ganz ausgenommen.
Die jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze gewähren dagegen grundsätzlich einen Individuellen Anspruch auf Informationserteilung; sofern kein Ausschlussgrund greift. Das kostenpflichtige Informationsfreiheitsgesetz ist also grundsätzlich das mächtigere, wenn auch teurere Werkzeug zur Informationserlangung.
Bevor man eine, grundsätzlich kostenpflichtige, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellt sollte geprüft werden ob nicht kostenlose Informationsansprüche aus dem Fachrecht oder auch aus dem, für die erste Kopie kostenlosen, Auskunftsrecht aus Art 15 DSGVO die begehrte Information erbringen können.
Diese Ansprüche haben aber, im Vergleich zu einem Auskunftsverlangen nach dem jeweiligen Informationsfreiheitsgesetz, oft engere Voraussetzungen bzw. erstrecken sich auf einen beschränkteren Umfang an Informationen .