Am heutigen Freitag diskutierten die EU-Innenminister bei ihrem Treffen vor allem über die jüngsten Terroranschläge in Europa. Zuletzt hatte ein Resolutionsentwurf des EU-Ministerrats für Aufregung gesorgt, nach dem Verschlüsselung geschwächt werden soll. Ein gemeinsames Statement der Innenminister zum heutigen Treffen, das Statewatch bereits gestern veröffentlicht hatte, erwähnt noch viele weitere Pläne.
Angesichts des „transnationalen Charakters“ der Terrornetzwerke werde klar, was auf europäischer Ebene getan werden müsse, heißt es in der Erklärung. Auch in der Pressekonferenz betont der deutsche Innenminister Horst Seehofer, es gebe gute gemeinsame Grundlagen wie den Informationsaustausch innerhalb Europas, die noch stärker in die Praxis umgesetzt werden müssten. Die Erklärung ist ein Rundumschlag, der fast alle wichtigen netzpolitischen Vorhaben der EU erwähnt. Diese sind nicht erst seit den Ereignissen der letzten Wochen in der Diskussion.
Vorratsdatenspeicherung und digitale Beweise
So betonen die Innenminister die europäische Polizeipartnerschaft, die Deutschland bereits zu Beginn seiner EU-Ratspräsidentschaft hervorhob. Das beinhaltet die Ausweitung vieler bereits bestehender Instrumente für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Polizisten sollen Zugriff auf die Informationen haben, die sie brauchen, heißt es im Statement. Aufgezählt wird dabei auch Vorratsdatenspeicherung, Datensammlung und ‑analyse sowie das Teilen von Informationen. Man brauche Zugriff auf Verkehrs- und Inhaltsdaten, dafür sei die geplante e‑Evidence-Verordnung ein wichtiger Schritt.
Gerade bei der Vorratsdatenspeicherung besteht seit Jahren ein Gerangel zwischen Gesetzgebern und Gerichten. Während der Europäische Gerichtshof jüngst wiederholt feststellte, dass eine anlasslose und massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten unzulässig ist, wollen viele EU-Mitgliedstaaten immer wieder eine Vorratsdatenspeicherung einführen, die sich gerade noch in den Grenzen der gerichtlichen Vorgaben bewegt.
Die e‑Evidence-Verordnung ist ebenfalls umstritten. Der Vorstoß der EU-Kommission soll es den EU-Strafverfolgungsbehörden erleichtern, Nutzerdaten von Internetunternehmen zu verlangen. Kritiker fürchten, dass sich dadurch zahlreiche Missbrauchsmöglichkeiten für Polizeibehörden in den 27 Mitgliedstaaten ergeben würden, gerade vor dem Hintergrund zahlreicher Berichte über rechtswidrigen Datenabruf durch Polizeibeamte. Derzeit verhandelt das Parlament über die Verordnung.
Datenbanken und digitale Grenzen
Weiterhin fordern die Innenminister, die Gesetzgebung bezüglich neuer Datenbanken und deren Interoperabilität fortzusetzen. Durch die zunehmende Vernetzung der EU-Datenbanken entstehen immer größere Sammlungen auch biometrischer Daten, die von den Behörden abgefragt werden können.
Laut den Innenministern müssen die zuständigen Behörden über digitale Erfassungssysteme wissen können, wer sich im Schengengebiet aufhält. „Reisebewegungen von Gefährdern stellen eine große Herausforderung für die Sicherheitsbehörden dar“, heißt es in dem Statement. Die Minister rufen die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst auf, schnellere Ausweisungen der sogenannten Gefährder und von anderen Straftätern zu unterstützen. Bisher gibt es keine EU-weite Definition für „Gefährder“, das deutsche Innenministerium kündigte bereits an, den Begriff vereinheitlichen zu wollen.
Verantwortung der sozialen Medien
Auch soziale Medien werden erwähnt: „Soziale Medien und andere Hosting-Anbieter tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Dienste nicht für illegale Aktivitäten zur Förderung von Verbrechen, Terrorismus oder Hass genutzt werden, wobei die Grundrechte, einschließlich der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Privatsphäre, in vollem Umfang gewahrt bleiben müssen“, heißt es. Dafür solle bis zum Ende des Jahres die EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda fertig verhandelt werden. Doch Rat, Kommission und Parlament sind sich in manchen Punkten noch nicht einig.
Danach sollen Diensteanbieter im Netz verpflichtet werden, mutmaßlich terroristische Inhalte in kurzer Zeit zu löschen. Kritiker sehen die Pläne als Gefahr für die freie Meinungsäußerung. Eine zu breite Definition terroristischer Inhalte könnte auch legitime Inhalte aus dem Netz verdrängen. Befürchtet werden auch Uploadfilter, mit denen die Diensteanbieter die Postings aller Nutzer automatisiert scannen sollen.
Ebenso fordern die Minister die EU-Kommission auf, ein „ambitioniertes“ Digitale-Dienste-Gesetz vorzulegen, der Internetunternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Dieses „Plattformgrundgesetz“ soll die Macht großer Konzerne wie Facebook oder Google einschränken, auch indem ihre Haftungspflichten neu definiert werden.
Zur jüngst viel diskutierten Frage nach der Schwächung verschlüsselter Kommunikation bleibt das Statement vage: Behörden müssten digitale Beweise rechtmäßig sammeln und nutzen können. Gleichzeitig soll „die Vertrauenswürdigkeit der auf der Verschlüsselungstechnologie basierenden Produkte und Dienstleistungen gewahrt“ bleiben.
Die Erklärung betont, man werde gemeinsam und entschlossen gegen Terrorismus vorgehen und „in keiner Weise unseren gemeinsamen Glauben an Menschenwürde, Toleranz, Demokratie, Gerechtigkeit und Freiheit, einschließlich der Redefreiheit“, einschränken. Viele der erwähnten Vorhaben stellen aber entgegen der Beteuerungen für die erwähnten Freiheiten eine nicht gerade kleine Gefahr dar.
