Die Bundesregierung versucht den unmöglichen Spagat. Auf der einen Seite streicht sie alle ausdrücklichen Verweise auf „proaktive Maßnahmen“, mit denen Online-Dienste zur Entfernung von terroristischem Material gezwungen werden könnten, aus einem Kompromissvorschlag. Diesen hatte sie im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft letzte Woche vorgelegt, das Arbeitspapier dient den EU-Ländern als Diskussionsgrundlage.
Auf der anderen Seite will Deutschland die Tür für einen verpflichtenden Einsatz von Uploadfiltern nicht ganz zuschlagen. Es soll keine „allgemeine Überwachungspflicht“ und keine „allgemeine Verpflichtung für den Einsatz automatisierter Werkzeuge“ geben, heißt es zwar in dem Papier, das kürzlich vom französischen Magazin Contexte veröffentlicht wurde. Die Formulierung würde Behörden aber ermöglichen, bestimmten Anbietern trotzdem Uploadfilter aufzuzwingen.
Grundsätzlich könnten Online-Dienste die Werkzeuge selbst bestimmen, mit denen sie gegen solche Inhalte auf ihren Plattformen vorgehen. In Frage kämen allerdings auch „technische Mittel, um terroristische Inhalte aufzuspüren, zu erkennen und zügig zu entfernen“, heißt es in dem Arbeitspapier. Dies gelte auch für Inhalte, die bereits zuvor als „terroristisch“ eingestuft wurden. Das würde darauf hinauslaufen, so der EU-Abgeordnete Patrick Breyer in einer Pressemitteilung, dass „die Anbieter ein (automatisiertes) Werkzeug wählen müssten, also nur die Wahl zwischen verschiedenen Filtertechnologien hätten“.
Lange in der Mache
Das Ringen um die genaue Formulierung geht auf einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission zurück, den sie vor rund zwei Jahren vorgestellt hat. Er richtet sich gegen die Verbreitung von terroristischen Inhalten im Internet und betrifft alle Online-Dienste, auf denen Nutzer:innen Inhalte posten können.
Der Verordnungsentwurf sieht in bestimmten Fällen verpflichtende Uploadfilter, eine Löschfrist von nur einer Stunde und grenzüberschreitende Löschanordnungen vor. Derzeit befindet sich der Entwurf der Verordnung in sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen der Kommission, den EU-Mitgliedstaaten und dem Parlament.
Seit den jüngsten Terroranschlägen in Österreich und Frankreich steigt der Druck auf die Verhandlungspartner, die Verordnung rasch ins Trockene zu bringen. Doch während Kommission und EU-Länder auf möglichst restriktive Regeln pochen, bremst das EU-Parlament.
Parlament will mehr Grundrechtsschutz
Die Abgeordneten wollen mehrheitlich keine Uploadfilter im Gesetzestext sehen, da sie fehleranfällig sind und den Kontext von Inhalten nicht erkennen können. Zudem stellen sie sich bei grenzüberschreitenden Löschanordnungen quer, die womöglich in manchen EU-Ländern unerwünschte Inhalte treffen könnten, die in anderen Ländern legal sind.
Gemeinsam mit der knappen Löschfrist von nur einer Stunde dürfte die Regelung den Druck auf Anbieter erhöhen, ihnen gemeldete Inhalte unverzüglich zu löschen. Deshalb drängen die Verhandler des Parlaments auf möglichst umfassende Sicherungsmechanismen. Vor allem wollen sie erreichen, dass das EU-Land, in dem die Plattform angesiedelt ist, ein Mitspracherecht hat. Und sie wehren sich dagegen, dass solche Löschaufforderungen ohne zwingende rechtsstaatliche Aufsicht, etwa einem Richter, verschickt werden könnten.
Der EU-Kommission und den EU-Ländern zufolge könnten diese Aufgaben auch von administrativen Einrichtungen übernommen werden. Dies würde aber bedeuten, sagt Patrick Breyer, dass „beispielsweise die Orbán-Regierung die Entfernung von Inhalten in der gesamten EU und darüber hinaus anordnen kann, und zwar auf der Grundlage ihres Verständnisses des Begriffs ‚terroristischer Inhalt’, der politisch motiviert sein kann“.
So könnten etwa tagesaktuelle Nachrichten über Umweltaktivist:innen, die bisweilen als „Ökoterroristen“ bezeichnet werden, aus dem europäischen Internet verschwinden. Selbst wenn die betroffene Plattform oder Nutzer:in sich erfolgreich gegen eine Entfernung wehrt und der Inhalt später wieder hergestellt wird, könnte er dann schon nicht mehr relevant sein.
Löschen mit mangelhafter Kontrolle
Als Kompromiss schlägt die deutsche Ratspräsidentschaft nun vor, dass eine Kopie der Löschanordnung an die zuständige Behörde des EU-Landes geht, in dem die Plattform ihren Sitz hat. Diese hätte dann 24 Stunden Zeit, um die Anordnung gutzuheißen oder ihr zu widersprechen. Der Zugang zum beanstandeten Inhalt müsste trotzdem innerhalb einer Stunde temporär gesperrt werden.
Dagegen sträuben sich jedoch sozialdemokratische, grüne und linke Abgeordnete. Sie hätten sich eine Entfernung erst dann gewünscht, wenn die Behörde des Sitzlandes aktiv zustimmt. Die deutsche Ratspräsidentschaft habe allerdings „sehr klar“ gemacht, dass das für den EU-Rat nicht in Frage kommt, wie aus einem Schreiben der konservativen EVP-Fraktion hervorgeht.
Eine politische Einigung steht in diesem Punkt aus. Und die Verhandler des Parlaments haben angekündigt, auf scharf zu schalten: Sie würden diesen Kompromiss möglicherweise absegnen, wenn Deutschland zusätzliche Sicherungsmaßnahmen einbaut – und in allen noch offenen Punkten der jeweiligen Parlamentsposition zustimmt.
Dazu zählt etwa eine bessere Absicherung, wenn potenziell terroristische Inhalte zu journalistischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Zwecken gepostet werden. Zudem weigert sich der Rat bislang, eine Ausnahmeregelung für kleinere oder nichtkommerzielle Anbieter zu schaffen. Die müssten rund um die Uhr erreichbar sein, um gegebenenfalls einer Löschanordnung fristgerecht nachkommen zu können. Oder sie müssten ihr Angebot einstellen, um sich nicht der Gefahr hoher Geldstrafen auszusetzen.
Ob Deutschland auf diese Forderungen eingeht, bleibt vorerst offen. Länder wie Österreich, Frankreich und Belgien sollen dem Kompromissvorschlag ablehnend gegenüberstehen, ihnen geht er nicht weit genug. In den kommenden Verhandlungsrunden wird es wohl darauf ankommen, wer zuerst blinzelt.
