UN-Berichterstatterin warnt vor umstrittenem EU-Gesetz gegen Terrorpropaganda

Eine führende Menschenrechtlerin der Vereinten Nationen übte heute in Brüssel klare Kritik an einem Vorschlag der EU-Kommission zur Terrorbekämpfung. Dieser schaffe eine allzu breite Definition von Terrorismus, was viele legale Inhalte aus dem Netz fegen könnte. Die EU schaffe damit ein schlechtes Vorbild für den Rest der Welt, beklagte die irische Juristin Fionnuala Ní Aoláin.

UN-Sonderberichterstatterin Fionnuala Ni Aolain
UN-Sonderberichterstatterin Fionnuala Ni Aolain CC-BY-NC-ND 2.0 UN Geneva

Eine führende UN-Menschenrechtlerin warnt vor einem Gesetzesentwurf der Europäischen Union, der Plattformen die Löschung von angeblicher Terror-Propaganda binnen einer Stunde vorschreibt. Die Sonderberichterstatterin für den Schutz der Menschenrechte bei Terrorismusbekämpfung, Fionnuala Ní Aoláin, erläuterte heute in Brüssel ihre starken Bedenken gegen die allzu vage Definition von „Terror-Propaganda“ im Vorschlag der EU-Kommission – und seine wohl drastischen Folgen für die Meinungsfreiheit. Die EU schaffe damit ein schlechtes Vorbild für den Rest der Welt. Ní Aoláin und zwei weitere UN-Sonderberichterstatter hatten ihre Kritik zuletzt in einem gemeinsamen Bericht formuliert.

Die EU-Kommission hatte im September einen Vorschlag zur Bekämpfung von Terrorpropaganda im Netz vorgelegt. Der Entwurf sorgte für einen Aufschrei unter Menschenrechtlern und Netzaktivisten: Sie fürchten die Schaffung einer Infrastruktur für Überwachung und Zensur durch das EU-Gesetz. Es schreibt Plattformen wie Facebook oder Youtube, aber auch der Wikipedia oder kleineren Blogs wie netzpolitik.org vor, von Nutzern hinterlassene „terroristische Inhalte“ nach Aufforderung durch Behörden zu entfernen – in einigen Fällen binnen 60 Minuten.

Breite Definition, neue Polizeimacht

„Wir sind tief besorgt wegen der übermäßig breiten Definition von terroristischen Inhalten“, sagte die UN-Berichterstatterin bei einer von den Digital-NGOs European Digital Rights und Access Now organisierten Debatte mit der Kommission im EU-Parlament. Im Entwurf seien nach Artikel 2 (5) selbst Inhalte zu ahnden, die als Anstiftung zu terroristischen Handlungen verstanden werden könnten – damit seien unter gewissen Umständen selbst Formen explizit von Grundrechten geschützter Rede bedroht, etwa journalistische Berichte über Terroristen. Der Passus verweise nicht etwa auf bestehende nationale Gesetze, sondern schaffe eine neue, äußerst breit gefasste Definition von Terrorismus.

Die irische Juristin Ní Aoláin hält überdies den durch das Gesetz geschaffenen Prozess für bedenklich. Artikel 4 des Gesetzesvorschlags mache nationale Behörden für das Melden von Inhalten verantwortlich. Auf solche „Entfernungsanordnungen“ müssen Diensteanbieter innerhalb einer Stunde verbindlich reagieren. Aber dieser Zwangsmaßnahme fehle jegliche unabhängige richterliche Kontrolle, sagte Ní Aoláin. Das sei besonders in EU-Staaten wie Ungarn und Polen bedenklich, wo der Rechtsstaat zunehmend geschwächt werde, fügte Fanny Hidvegi von Access Now hinzu. Ní Aoláin wies darauf hin, dass die Lösch-Aufforderungen besonders an kleine und mittelgroße Betreiber von Plattformen unverhältnismäßige Anforderungen stelle. Die äußerst kurzen Fristen machten für kleine Betreiber eine Prüfung schwer. In der Praxis werde das dazu führen, dass Inhalte einfach gelöscht würden, statt sie zu prüfen und im Zweifel vor Gericht zu verteidigen.

„Menschenrechte nicht dem Zufall überlassen“

Einen starken Einwand formulierte die UN-Berichterstatterin auch gegen den Einsatz von automatisierten Systemen. Sie sei besorgt über Fehlerraten solcher Systeme. In von (angeblicher) Künstlicher Intelligenz gesteuerter Software müsse Respekt für die Menschenrechte von vornherein eingebaut sein, sagte Ní Aoláin. „Das kann man nicht dem Zufall überlassen, das muss man durch Regulierung lösen.“

Eine Vertreterin der Wikimedia-Stiftung, Anna Mazgal, erinnerte an haarsträubende Fehler ähnlicher Software. „Solche Algorithmen haben Gesichter von Schwarzen als Gorillas gekennzeichnet. Wir überlassen solchen Maschinen die Aufgabe, terroristische Inhalte zu finden.“

Der Kommissionsbeamte Hans Das vom Generaldirektorat für Migration und Inneres wischte die Einwände beiseite. Eine engere Definition von Terrorismus behinderte die Behörden nur dabei, eindeutig terroristische Inhalte zu entfernen. „Es würde uns behindern, wenn wir bei jedem Video von Daesh eine kriminelle Absicht beweisen müssten“, sagte Das. Durch das Gesetz verurteile man ja keine Menschen, sondern entferne lediglich Inhalte. „Es ist nur eine Frage davon, einen Knopf zu drücken und einen Inhalt zu entfernen.“

EU-Parlament entscheidend

Die Kommission wie auch die EU-Mitgliedstaaten zeigen sich wenig sensibel für die Einwände der Menschenrechtler. Werden sie wenigstens von den direkt gewählten Politikerinnen und Politikern gehört? Noch ist unklar, wie sich das EU-Parlament positioniert. Nur ein mutiges Eintreten für Menschenrechte durch die Abgeordneten kann den Vorschlag in entscheidenden Punkten entschärfen.

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1 Ergänzungen

  1. Da läuft doch eine Kampagne zur Verdrängung von BGB-Personen und kleinen Unternehmen aus dem proaktiven Teil des Internets. DSGVO, Copyright/Artikel 13 und nun auch noch das. Eine Anti-Terror-KI ist der Sarkasmus- und Satirekiller schlechthin.

    Ich sehe jetzt schon regelmässig ‚in ihrem Land nicht verfügbar‘ und permanent nerven Cookie-Erlaubnisanfragen, die z.T. auch nur in Gänze positiv beschieden werden können, oder es gibt halt keinen Zugriff auf die Site.

    Hier sind es 460 Cookies, die man zulassen muss, wenn man die Site benutzen möchte:
    https://lawandcrime.com (Bitte nur die Details aufklappen und ansehen).

    Persönliche Daten liefern, Werbung glotzen und Kaufen Kaufen Kaufen. Dafür sind die Otto-Normal-User noch zu gebrauchen. Der Rest soll alleinige Sache von Konzernen werden.

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