Der Vorschlag der EU-Kommission, mit Uploadfiltern, kurzen Löschfristen und hohen Geldstrafen für Diensteanbieter gegen mutmaßlich terroristische Inhalte im Internet vorzugehen, trifft auf ersten Widerstand im EU-Parlament. Dort klären derzeit mehrere Ausschüsse die Position des Parlaments, bevor es in die Verhandlungen mit der Kommission und den Mitgliedstaaten gehen kann.
Erste Berichtsentwürfe der Abgeordneten gehen vor allem mit den „proaktiven Maßnahmen“, mit denen solche Inhalte schon im Vorfeld erkannt und ausgefiltert werden sollen, teils hart ins Gericht.
Doch während der beratende Kulturausschuss (CULT) sowie der Binnenmarktausschuss (IMCO) ein ersatzloses Streichen des betreffenden Artikel 6 fordern, schwächt der Entwurf des Berichterstatters Daniel Dalton aus dem federführenden Innenausschuss (LIBE) die Formulierung der Kommission lediglich ab. Demnach sollen Online-Dienste, die nutzergenerierte Inhalte im Netz anbieten, freiwillig solche Maßnahmen erwägen, wenn ihre Plattform besonders solchen Inhalten ausgesetzt sind. Zudem sollen die Maßnahmen „zielgerichtet“ ausfallen, heißt es im letzte Woche veröffentlichten Papier.
„Aus meiner Sicht ist es eine Schlüsselkomponente des Gesetzentwurfs, Plattformen zum Einsatz gewisser proaktiver Maßnahmen zu ermuntern“, sagt Dalton gegenüber netzpolitik.org. Deshalb würde sich der konservative Brite unwohl dabei fühlen, den Passus komplett zu kippen. Jeder einzelne Experte, mit dem oder der er bislang geredet hätte, würde die Wichtigkeit von Instrumenten wie Uploadfiltern und Ähnlichem betonen, um die virale Verbreitung von terroristischen Inhalten im Internet zu verhindern.
Allerdings bezieht sich Dalton ausdrücklich auf Aussagen von Experten aus Ermittlungsbehörden sowie auf Vertreter der Kommission und Mitgliedstaaten. Zuletzt verwies er gegenüber netzpolitik.org auf ein recht dünnes Papier des US-Think-Tanks Wilson Center. Dem widersprechende Stimmen aus der Zivilgesellschaft, unter anderem Stellungnahmen der Digital-NGO European Digital Rights (EDRi), Mozilla oder La Quadrature du Net, fanden augenscheinlich weniger Gehör.
„Keine Überwachungspflichten durch die Hintertür“
Dennoch sieht Dalton die Gefahr einer weitreichenden Zensur und allgemeinen Überwachungspflichten für Diensteanbieter – was weder mit Gesetzen wie der E‑Commerce-Richtlinie noch mit bestehender EuGH-Rechtsprechung vereinbar wäre. Bereits in der Debatte rund um die EU-Urheberrechtsreform habe er sich gegen solche Filter- und Überwachungspflichten ausgesprochen. „Ich bin entschlossen, dass der Vorschlag keine einschlägigen Verpflichtungen durch die Hintertür einführt“.
Zunächst hatte die EU-Kommission versucht, die Plattformbetreiber mit Zuckerbrot und Peitsche zu einer „freiwilligen“ Selbstregulierung zu zwingen, um terroristische Inhalte aus dem Netz zu fegen. Bislang sind dem eine ganze Reihe an Plattformbetreibern wie Google, Facebook oder Twitter gefolgt, die eine gemeinsam betriebene Datenbank mit digitalen Fingerabdrücken von mutmaßlich terroristischen Inhalten führen. Darin abgelegte Inhalte, etwa Bilder oder Videos, lassen sich nicht mehr auf die jeweiligen Plattformen hochladen.
Ob es sich aber um tatsächlich illegales Material handelt, bleibt derweil unbekannt: Auf die Datenbank haben weder zuarbeitende Behörden wie Europol Zugriff noch die EU-Kommission, die eigentlich für eine demokratische Kontrolle sorgen sollte, wie unsere früheren Recherchen ergeben haben. Detaillierte Presseanfragen wollen die Plattformen nicht offiziell beantworten, während der für die Datenbank zuständige Dachverband, das Global Internet Forum to Counter Terrorism, seit September auf ein halbes Dutzend einschlägiger Anfragen von uns gar nicht reagiert hat.
Trotzdem gingen der EU-Kommission die bisherigen Maßnahmen nicht weit genug. Auf Druck der Mitgliedstaaten, darunter CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer, hat schließlich die Brüsseler Behörde im Herbst einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Mit diesem will sie nicht nur große Plattformen zu solchen Maßnahmen verpflichten, sondern sämtliche in Europa tätigen Diensteanbieter, die nutzergenerierte Inhalte zulassen. Dem haben die EU-Länder bereits grundsätzlich zugestimmt, jetzt ist das Parlament am Zug.
Privatisierte Rechtsdurchsetzung
Der aggressive Vorstoß steht seit seiner Vorstellung unter scharfer Kritik. Schwammig gefasste „Terrorismus“-Definitionen, kaum umsetzbare Löschfristen und die Komplettüberwachung aller Inhalte mit Uploadfiltern würden die Grundrechte aller Europäer unverhältnismäßig beschneiden sowie zu einer privatisierten Rechtsdurchsetzung führen, schrieben beispielsweise gleich drei UN-Sonderberichterstatter in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Ziel terroristischer Handlungen sei es, durch die Verbreitung von Schrecken das Vertrauen in die offene Gesellschaft zu zerstören und so Meinungsfreiheit und Demokratie aufzuweichen, sagt Elisabeth Niekrenz von der Digital-NGO Digitale Gesellschaft: „Mit dem vorgelegten Entwurf spielt die Kommission auf unverantwortliche Weise in die Hände des Terrors“.
Betroffen wären jedoch nicht nur möglicherweise grenzwertige Meinungsäußerungen, sondern auch journalistische Aktivitäten oder solche von Menschenrechtsorganisationen, die sich mit dem Thema Terrorismus beschäftigen. Ins Visier könnten zudem Formen zivilen Ungehorsams geraten, zum Beispiel Blockadeaktionen. Denn als Grundlage für die Definition „terroristischer Inhalte“ dient die Anti-Terrorismus-Richtlinie und deren sehr unscharfe Vorgaben. „Als terroristisch gilt etwa das Kapern eines öffentlichen Verkehrsmittels, wenn diese Handlung mit dem Ziel ausgeführt wird, staatliche Stellen zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen“, sagt Niekrenz.
Dies hätten auch die UN-Experten deutlich gemacht, betont Niekrenz, indem sie die EU-Organe darauf hingewiesen hätten, „dass auch Inhalte, die den Staat schockieren, angreifen und stören, von der Meinungs- und Informationsfreiheit gedeckt sind und zum demokratischen Diskurs gehören“.
Platz für unbequeme Meinungen wird knapp
Diesen gefährdet der Gesetzentwurf nicht nur durch die Überwachungspflichten, sondern auch mit den Mechanismen, mit denen mutmaßlich illegale terroristische Inhalte von „zuständigen Behörden“ der Mitgliedstaaten an die Diensteanbieter gemeldet werden sollen. Zum einen ist dafür die neu eingeführte, verbindliche „Ermittlungsanordnung“ vorgesehen, auf die Anbieter innerhalb einer Stunde reagieren müssen – dem Kommissionsvorschlag zufolge selbst kleine Blogs, auf denen Nutzer Kommentare hinterlassen können. Zum anderen können Behörden auch unverbindliche „Meldungen“ verschicken und damit die Betreiber auffordern, den beanstandeten Inhalt auf einen möglichen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform zu überprüfen.
Beide Weisungen bringen ihre eigenen Probleme mit: „Ermittlungsanordnungen“ mit einer Löschpflicht könnten womöglich nur von Polizeibehörden verschickt werden, ohne unabhängige richterliche Kontrolle. Zudem erlegt die nur einstündige Reaktionszeit kleinen wie großen Anbietern eine hohe und nur schwer umsetzbare Bürde auf. Eine naheliegende Folge wäre eine weitere Verlagerung von öffentlichen Debatten im digitalen Raum hin zu großen Plattformen, welche die Ressourcen besitzen, um die Auflagen zu erfüllen. Gleichzeitig steht zu erwarten, dass diese Firmen aus Furcht vor hohen Geldstrafen im Zweifel zu viel als zu wenig löschen und sich nur selten gegen solche Anordnungen wehren könnten.
„Meldungen“ wiederum dürften dafür sorgen, dass Anbieter auf Zuruf von Ermittlungsbehörden zwar legale, aber unwillkommene Inhalte entfernen würden. Das aber würde den beteiligten Behörden wie auch den IT-Firmen zu viel Macht in die Hand geben. „Private Hostinganbieter können im Rahmen ihres virtuellen Hausrechts durch Nutzungsbedingungen deutlich stärker als staatliche Akteure regeln, dass bestimmte Inhalte nicht gepostet werden dürfen“, erklärt Elisabeth Niekrenz von Digitale Gesellschaft.
Instrumentalisierte Plattformbetreiber
Auf diesem Weg könnten Behörden versuchen, Plattformbetreiber zu instrumentalisieren, um unliebsame Beträge verschwinden zu lassen, für deren Löschung auf Basis nationalen oder internationalen Rechts keine Grundlage bestünde, so Niekrenz. Besonders gefährlich sei dies, weil als Rechtsmittel gegen die Löschung eine Beschwerde beim Hoster vorgesehen ist. „Das ist skandalös und steht in eklatantem Widerspruch zum Erfordernis effektiven Rechtsschutzes nach der EU-Grundrechtecharta.“
Im Unterschied zu den Stellungnahmen der beratenden IMCO- und CULT-Ausschüsse, die sich beispielsweise einen Richtervorbehalt wünschen, fasst der LIBE-Berichtsentwurf die Bestimmungen jedoch gar nicht oder nur unwesentlich an. „Für eine Regelung, die der Polizei derart eigenmächtig erlauben würde, Seiten aus dem Netz zu nehmen, bin ich jedenfalls nicht zu haben“, sagt Cornelia Ernst gegenüber netzpolitik.org. Die deutsche Links-Abgeordnete verhandelt als sogenannte Schattenberichterstatterin für ihre Fraktion an der LIBE-Position des Parlaments mit. „Hier bräuchte es zumindest einen richterlichen Beschluss, aber dann ist klar, dass eine einstündige Frist nicht zu schaffen ist.“
Auch von den „Meldungen“ hält Ernst nichts. „Wirklich widerwärtige Terrorpropaganda soll schon weg, aber das kann doch nicht die Entscheidung von irgendwelchen Firmen sein“, sagt die Abgeordnete. Europol würde solche Referrals ja nun seit einiger Zeit verschicken, aber eine Überprüfung dieser Referrals habe bis heute niemand auf den Tisch gelegt. Zu beobachten ist jedoch, dass dieser Hebel immer mehr Anklang bei Polizeibehörden findet.
Sozialdemokraten und Konservative wollen Uploadfilter nicht streichen
Für die Piratin Julia Reda, die für den IMCO-Bericht verantwortlich zeichnet, wäre die vollständige Streichung der Uploadfilter und der Meldungen das beste Szenario. Allerdings hätten die Sozialdemokraten und konservativen EKR-Vertreter (dieser EU-skeptischen Fraktion gehört auch Dalton an) in Aussprachen signalisiert, die beiden Artikel nicht entfernen zu wollen, sich aber immerhin gegen eine Verpflichtung für „proaktive Maßnahmen“ ausgesprochen.
Von der größeren konservativen Fraktion EPP ist kaum Widerstand zu erwarten: Deren französische LIBE-Schattenberichterstatterin Rachida Dati ist als sicherheitspolitische Hardlinerin bekannt, die sich zudem technikgläubig zeigt: „Mit den Entwicklungen und technologischen Fortschritten der letzten Jahre ist es möglich, eine automatische Erkennung und systematische und dauerhafte Entfernung dieser Inhalte zu erreichen, insbesondere dank künstlicher Intelligenz“, sagte Dati der französischen Zeitung l’Opinion im Dezember.
Beim IMCO-Bericht gebe es jedenfalls noch Luft nach oben, sagt Reda: „Ich werde noch einige Änderungsanträge zur Verbesserung der Beschwerdemöglichkeiten bei ungerechtfertigten Löschungen von Inhalten und zur grenzübergreifenden Anordnung der Löschung von Inhalten stellen, um auch hier die Regeln der E‑Commerce-Richtlinie zu respektieren und Webseitenbetreiber nicht mit nicht standardisierten Nachrichten von Dutzenden verschiedenen Behörden zu konfrontieren“, sagt Reda.
Offiziell präsentiert werden soll der LIBE-Bericht in der kommenden Woche, danach beginnt das Ringen um Änderungsanträge – und darum, welches Gewicht die Berichte der anderen beiden, beratenden Ausschüsse haben sollen. So oder so wird es knapp: Der vorläufige Zeitplan sieht derzeit eine Vorstellung am ersten April im Plenum vor, im Monat darauf finden die Wahlen zum EU-Parlament statt. „Völlig unrealistisch“, dass das Gesetz noch vor der Wahl durchkommt, sagt Cornelia Ernst. Denn bis zu den Wahlen eine Verhandlungsposition zu erzielen, auf deren Grundlage dann Verhandlungen mit Rat und Kommission stattfinden würden, sei schon ehrgeizig.
Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es Kampf gegen den Terror bisweilen sehr schnell gehen kann: Die Anti-Terror-Richtlinie wurde im Schnellverfahren durch die Institutionen gebracht, und grundsätzlich steht das Parlament fragwürdigen Methoden offen gegenüber. Erst im Dezember haben die Abgeordneten mit überwältigender Mehrheit einem Bericht zugestimmt, der unter anderem Uploadfilter als probates Mittel im Anti-Terror-Kampf anerkennt.

