Fragwürdiger Einsatz der BKA-Drohnenabwehr

Die Justiz- und Innenbehörden rüsten ihr Arsenal zur Bekämpfung von kleinen Drohnen auf. Für die Abwehr stehen „weiche“ und „harte“ Methoden zur Verfügung, darunter Störsender und Netzwerfer. Bei den zwei bekanntgewordenen Einsätzen des BKA half die Technik aber nicht. Einer davon richtete sich gegen eine Aktion des Seebrücke-Netzwerks.

Der Netzwerfer „SkyWall100“ bei der ILA Berlin. Sind die Drohnen zu weit entfernt, kann deren Elektronik mit dem „HP 47“ gestört werden. – Alle Rechte vorbehalten Openworks

Die Erkennung und Abwehr handelsüblicher Quadrokopter steht bei Justiz- und Innenministerien weit oben auf der Prioritätenliste. Gefängnisverwaltungen beklagen Drogenschmuggel, Kriminalämter fürchten den unbemannten Einsatz mit kleinen Sprengsätzen. Neben der Polizeiagentur Europol warnt auch der EU-Anti-Terrorismus-Koordinator vor der Nutzung kleiner Drohnen.

Für die Abwehr der Fluggeräte wird zwischen „weichen oder harten Methoden“ unterschieden. Zu den weichen Maßnahmen zählen Störsender für die Fernsteuerung oder Motoren der Drohne, mit denen diese zur sofortigen Landung gezwungen wird. Ein gefälschtes GPS-Signal kann zudem den Kurs der Drohne beeinflussen. Zur „harten Abwehr“ gehören Netzwerfer, elektromagnetische Impulse oder Laserwaffen. Möglich ist das Abschießen mit Wasserwerfern oder einer Schusswaffe, der Angriff mit „Kamikazedrohnen“ oder das Besprühen der Drohnen mit Kleber.

Einsätze bei Gipfeln und Staatsbesuchen

Inzwischen verfügen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei über verschiedene Geräte zur Drohnenabwehr. Einige davon waren bereits bei politischen Großereignissen installiert, bei denen eine terroristische Gefährdung angenommen wurde. Bekannte Einsätze sind der G7-Gipfel im bayerischen Elmau, der G20-Gipfel in Hamburg oder die Internationale Luft- und Raumfahrtausstellung Berlin (ILA).

Für das Stören der Funkverbindung nutzt das BKA unter anderem das „HP 47“ von der Firma H.P. Marketing & Consulting Wüst GmbH. Zur Wirkungsweise schreibt der Hersteller, Drohnen könnten damit zur Landung gezwungen oder „zum Ausgangspunkt zurück geschickt“ werden. Auf diese Weise kann auch die steuernde Person identifiziert werden.

Ein „HP 47“ kam außerdem beim Besuch des früheren US-Präsidenten Barack Obama in Berlin zum Einsatz. Das BKA hatte dort auch das tragbare Modell „SkyWall 100“ der britischen Firma OpenWorks mitgebracht. Die martialisch anmutende Waffe verschießt ein Projektil mit einem Netz, das eine Drohne einfangen kann. Auch die ILA wurde mit dem Netzwerfer gesichert.

Technik von Rüstungskonzernen

Die „SkyWall 100“ ist in ein Führungssystem des Rüstungskonzerns ESG zur Erkennung und Abwehr von Drohnen integriert. Erweist sich ein Fluggerät als feindlich, wird es zunächst mit Störsendern des Überwachungsdienstleisters Rohde & Schwarz bekämpft. Bleibt dies wirkungslos, schießt das BKA mit dem „SkyWall 100“. Wenn sich die Drohnen außerhalb der Reichweite des Netzwerfers befinden, ermöglicht das System den Einsatz einer Waffe mit elektromagnetischen Wellen. Dieses „HPEMcounterUAS“ stammt vom Rüstungskonzern Diehl Defence.

Unter Leitung des Fraunhofer Instituts für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie und im Verein mit Rüstungsfirmen haben deutsche und österreichische Polizeibehörden an einer ähnlichen Plattform geforscht. Das Projekt endete im Juni, der Abschlussbericht ist noch nicht veröffentlicht. Ähnliche Verfahren finanziert das Bundesforschungsministerium unter den Namen „ArGUS“ und „MIDRAS“. Dort wird auch der Einsatz von „Abfang-Drohnen“ erprobt.

Nur zwei tatsächliche Fälle beim BKA

Eigentlich wurde die Drohnenabwehr des BKA zur Terrorabwehr und zum Personenschutz beschafft. Für übrige Fälle, in denen unerwünschte Quadrokopter zur Landung gezwungen werden sollen, sind die Landeskriminalämter zuständig. Die Berliner Polizei hat für diese Einsätze eine „Kompetenzstelle Luft“ eingerichtet, in Nordrhein-Westfalen übernimmt dies die Abteilung „Operative Funküberwachung“.

Es bleiben also nur wenige Szenarien, in denen die Drohnenabwehr des BKA überhaupt zum Zuge kommt. Tatsächlich wurden die Geräte der Bundesbehörde erst in zwei Fällen genutzt, bestätigt jetzt das Bundesministerium des Innern. Einen dieser Einsätze hatte die Berliner Tageszeitung B.Z. im Mai öffentlich gemacht. Berliner AktivistInnen des Netzwerks Seebrücke hatten dem „Molecule Man“, einem großes Denkmal in der Spree, eine Rettungsweste angezogen und die Aktion mit einer Drohne gefilmt.

Einsatz mit Landesbehörden abgesprochen?

Es ist allerdings fraglich, ob das BKA überhaupt für die Bekämpfung dieser Aktion zuständig war. Vielleicht haben die BeamtInnen den Protest der Seebrücke auch von den wenige Meter entfernten Treptowers beobachtet, wo die Bundesbehörde Büroetagen angemietet hat. In jedem Fall müsste ein solcher Einsatz mit dem Land Berlin abgesprochen werden. Weder die B.Z. noch der Spiegel, die hierzu ebenfalls recherchiert haben, berichten von einer Weisung der Berliner Polizei oder einer anderen Landesbehörde.

Auf dem Beitragsbild der B.Z. ist zu erkennen, dass das BKA mit einem „HP 47“ hantiert. Ohne Erfolg, wie das Bundesministerium des Innern zugibt. So wurde zwar „mittels eines schultergestützten Störsenders gegen eine anfliegende Drohne interveniert“. Das BKA konnte dabei jedoch weder des Fluggeräts noch der PilotInnen habhaft werden. Auch der zweite, nicht näher bezeichnete Einsatz der BKA-Drohnenabwehr verlief demnach erfolglos.

In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

Aktion „wakEUpnow“ der Seebrücke Berlin vom 17. Mai 2019.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.