Für den G20-Gipfel in Hamburg hatte die Stadt nicht nur ein großflächiges Demonstrationsverbot verhängt. Auch der Luftverkehr war reglementiert, für Kleinflugzeuge und Drohnen sprach die Luftfahrtbehörde ein Flugverbot aus. Die Regelung galt jedoch nicht für die Polizei, die wie bei früheren Großereignissen Drohnen eingesetzt hat.
Laut der Antwort auf eine schriftliche Frage war die Bundespolizei „mehrfach“ mit Quadrokoptern unterwegs. Einsätze erfolgten unter anderem zur Überwachung von Bahnanlagen. Dabei flog die Bundespolizei mit einer eigenen Drohne und verantwortete außerdem die Nutzung einer baugleichen Drohne der Deutschen Bahn-AG. Der Typ wird nicht genannt, es könnte sich dabei um die „Phantom“ des chinesischen Herstellers DJI handeln. Sie ergänzt mittlerweile das Arsenal der Bundespolizei-Drohnen. Die Bahn verfügt ebenfalls über einen großen Fuhrpark, der von einem „Kompetenzcenter Multicopter“ verwaltet wird und sogar größere Drohnen umfasst.
Auch das BKA startete Drohnen
In Hamburg hatte die Bundespolizei außerdem Drohneneinsätze im Bereich des Grenzschutzes durchgeführt. Genauer wird das antwortende Bundesinnenministerium nicht, die Aufschlüsselung der Flüge ist Verschlusssache. So bleibt unklar, ob die deutschen Binnengrenzen oder beispielsweise Hafenanlagen überflogen wurden. Weitere Einsätze flog die Bundespolizei zur Unterstützung des Bundeskriminalamtes (BKA) bei „Durchsuchungsmaßnahmen“. Auch hier bleibt offen, welche Objekte für welchen Zweck durchsucht wurden.
Der Antwort zufolge hat das BKA auch selbst mehrfach Quadrokopter gestartet. Dies betraf den nicht näher ausgeführten „eigenen Zuständigkeitsbereich“ sowie die Unterstützung weiterer Durchsuchungsmaßnahmen. Schließlich hat auch die Bundeswehr unbemannte Fahrzeuge beigesteuert. Soweit bekannt, handelte es sich dabei nur um Unterwasserdrohnen, die auf Ersuchen der Stadt Hamburg im Rahmen der Amtshilfe in der Elbe und der Alster unterwegs waren. Die unbemannten Tauchgeräte sollten den Grund und die Uferbereiche nach Spreng- und Brandvorrichtungen absuchen.
Strahlenwaffe von Diehl
Im Vorfeld des Gipfels hatte das BKA davor gewarnt, dass auch mit Drohnen gestört werden könnte. Denkbar seien etwa Aktionen am Flughafen, um die Anreise der Teilnehmenden des Gipfels zu verhindern. Wie bereits beim G7-Gipfel 2015 in Elmau und beim Besuch des US-Präsidenten 2016 in Hannover hat die Polizei deshalb Systeme zur Drohnenabwehr beschafft.

Eine der in Hamburg installierten Anlagen mit der Bezeichnung „GUARDION“ stammte von der Firma ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH. Es handelt sich dabei um eine erst zwei Monate alte Kooperation von ESG mit dem Rüstungskonzern Diehl Defence und dem Überwachungsdienstleister Rohde & Schwarz. Das gemeinsam entwickelte „GUARDION“ kann Drohnen aufspüren und bekämpfen. Unerwünschte Fluggeräte werden mithilfe von „technischen Störmaßnahmen“ zu Boden gebracht. Der Hersteller nennt hierzu das Jammen der Funkverbindung oder des GPS-Signals sowie die Unterbrechung der WLAN-Verbindung für die Bildübertragung. Erweist sich dies als wirkungslos, kommt der „HPEMcounterUAS“ zum Einsatz. Die Drohnen werden dann mit elektromagnetischen Wellen traktiert, sämtliche elektronischen Systeme werden dadurch lahmgelegt.
Einbindung in Führungssysteme
Laut ESG waren in Hamburg „weitere leistungsfähige Sensoren namhafter Technologieunternehmen“ im Einsatz. Um welche Systeme es sich dabei handelte, ist nicht bekannt. Einer der Wettbewerber ist die Deutsche Telekom, die für den „Telekom Magenta Drohnenschutzschild“ mit dem Kasseler Startup Dedrone kooperiert. Für Behörden bietet die mittlerweile in San Francisco angesiedelte Firma zusammen mit Airbus ebenfalls ein Abwehrsystem an, das auf Störsendern beruht. DeDrone entwickelte hierfür den „DroneTracker“, der auf akustischen und visuellen Sensoren basiert. Er verarbeitet Geräusche, Bewegungsmuster oder die Silhouette der Fluggeräte. Hierzu werden handelsübliche Drohnenmuster genutzt, die in einer Datenbank hinterlegt sind. Ein Frequenz-Scanner erkennt außerdem die Verbindung der Drohne mit einer Fernsteuerung, ein Peilgerät kann die Position der PilotInnen ermitteln.
Auch die Bundeswehr hat nach unseren Informationen ihr „Leichtes Gefechtsfeldaufklärungsradar“ (LeGAR) nach Hamburg mitgebracht. Das vom französischen Rüstungskonzern Thales gebaute System dient der Aufklärung von bewegten Zielen am Boden und in geringen Höhen. Um das LeGAR für polizeiliche Zwecke nutzbar zu machen, hat die Hamburger Einsatzleitung vermutlich ein Amtshilfeersuchen gestellt.
Alle Aufklärungsdaten seien laut ESG im von der Firma entwickelten Führungsinformations- und Lagedarstellungs-System „TARANIS“ eingebunden worden. Vermutlich wurde „TARANIS“ von der Bundespolizei genutzt. Bisher war nur bekannt, dass die Hamburger Polizei das Führungsinformationssystem „CommandX“ der Firma Eurocommand gekauft hat. Nach Angaben des Hamburger Herstellers können auch dort Informationen von Drohnen dargestellt werden.
