Erneut wurde in den USA eine Klage gegen die Massenüberwachung von US-Bürgern durch den Geheimdienst NSA abgewiesen. Ende April entschied das Bundesbezirksgericht in Nord-Kalifornien, die US-Regierung könne aus Gründen der nationalen Sicherheit nicht preisgeben, ob die Kläger:innen direkt von der Spionage betroffen wären – eine der Voraussetzungen für ein erfolgreiches gerichtliches Vorgehen. Öffentlich verfügbare Beweise wiederum, etwa vom Whistleblower Edward Snowden beglaubigte Dokumente oder Aussagen des ehemaligen AT&T-Mitarbeiters Mark Klein, seien nicht stichhaltig genug, begründete der Richter in seinem Urteil.
Geklagt hatten mehrere US-Bürger, unter anderem die AT&T-Kundin Carolyn Jewel, bereits im Jahr 2008. Unterstützung erhielten sie dabei von der Digital-NGO Electronic Frontier Foundation (EFF). So soll das Telekommunikationsunternehmen AT&T Internet- und Telefonie-Daten seiner Kund:innen verdachtsunabhängig und somit illegal an den Geheimdienst weitergegeben haben. Im Zuge der Snowden-Enthüllungen erhielten die Anstrengungen um die Klage neuen Aufwind, durchsetzen konnten sich die Kläger:innen im Fall „Jewel vs. NSA“ jedoch bislang nicht.
Nationale Sicherheit statt Privatsphäre
Die EFF gab sich in einem Blog-Eintrag zwar enttäuscht, aber nicht überrascht – immerhin hat der Fall bereits einige eigenartige Windungen hinter sich. Der EFF-Anwalt Aaron Mackey schreibt: „Der Fall ‚Jewel vs. NSA‘ der EFF, der die NSA-Spionage in Frage stellt, ist weiter als jeder andere Fall gekommen, der versucht, die Massenüberwachungsprogramme der Regierung zu beenden.“ Deswegen sei es die EFF mittlerweile gewöhnt, die rechtlichen Hindernisse zu überwinden, die ihnen in den Weg gelegt würden.
Dass Klagen gegen die Massenüberwachung bisher keinen Erfolg hatten, liegt unter anderem daran, dass sie grundsätzlich auf ein sogenanntes Catch-22-Dilemma stoßen, schreibt die EFF. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass niemand effektiv klagen könne, es sei denn, ein Gericht stellt zunächst fest, dass eine Person von den umfangreichen Überwachungsmechanismen der NSA tatsächlich betroffen war oder ist. Vertreter der US-Regierung argumentierten bislang erfolgreich, dass ein Gericht gar nicht entscheiden könne, ob eine Person von der Überwachung betroffen sei, es sei denn, die Regierung würde dies zugeben. „Was sie natürlich niemals machen wird“, schreibt die EFF.
Gegen dieses Urteil wird die NGO nun Berufung einlegen: Die Anwälte verweisen auf die vielen direkten und indirekten Beweise für eine Massenüberwachung, sodass es sehr wahrscheinlich sei, dass auch die Kommunikation der Kläger:innen davon betroffen sei.
Hat die NSA die Klage selbst abgewiesen, oder wurde die Klage gegen die Massenüberwachung der NSA durch ein Gericht abgewiesen?
Die Überschrift und der erste Absatz sind da nicht eindeutig formuliert.