Die NSA behauptet, nicht in der Lage zu sein ihrer Aufbewahrungspflicht für Daten, die als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren genutzt werden sollen, nachzukommen. Das berichtete die Washington Post bezüglich des Falles Jewel vs. NSA, in dem die Electronic Frontier Foundation die Geheimdienstbehörde bereits 2006 aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit dem Telekommunikationskonzern AT&T angeklagt hatte. Im März hatte ein Richter eine Verfügung zur Aufbewahrung von Daten ausgestellt, die ein Löschen von für die Beweisführung relevanten Dokumenten und Datensätzen verbot. Eine solche Beweismittelvernichtung war in der Vergangenheit bereits durch die Regierung geschehen, was in Hinblick auf das Verfahren die Beweislage für die EFF entscheidend erschwert.
Am letzten Freitag hob Richter Jeffrey S. White diese Anordnung zur Verhinderung weiterer Beweismittelvernichtung wieder auf, denn die NSA beklagte, dass der Aufwand für eine Aufbewahrung der Daten nicht tragbar sei. Die Speicherung erfolge in mehreren Datenbanken in verschiedenen Systemen, Löschung erfolge sowohl durch automatische als auch personengesteuerte Prozesse. Außerdem könne man nicht für den Erfolg garantieren und seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Nation nicht mehr nachkommen:
Such actions would have an immediate, specific, and harmful impact on the national security of the United States.
Diese Argumentation ist eine Beleidigung an die Intelligenz der Verfahrensbeteiligten und ein beispielloser Ausdruck der Janusköpfigkeit der NSA, zu deren Mottos doch „Collect it All“ gehört und die plötzlich nicht mehr in der Lage sein will, bestimmte Datensätze zu speichern, die sie aus Sicht der EFF nicht einmal hätte erheben sollen. Und das aus dem Grund, dass ihre Systeme zu komplex seien und Änderungen „monatelange Entwicklungs- Testzeiten“ benötigten. Wenn die NSA sich schon nicht in der Lage dazu sieht, einfache Datenbankabfragen durchzuführen, vielleicht sollte sie einfach mal darüber nachdenken, weniger Daten zu speichern.
Beinahe noch mehr kann man sich darüber aufregen, dass die Richter eine derartige Argumentation gelten lassen und der NSA eine Ausnahme zugestehen. Der Ausdruck mangelnden Willens, effektive Geheimdienstkontrolle und ‑aufsicht zu etablieren, könnte deutlicher nicht sein.
