Angst essen Freiheit auf: Wir müssen unser Grundrecht auf Privatsphäre schützen

Das Grundgesetz und die Grundrechte bilden das feste Fundament unserer Demokratie. Wir dürfen sie nicht auf dem Altar der Sicherheit opfern. Ein leidenschaftliches Plädoyer der ehemaligen Justizministerin.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. CC-BY-SA 3.0 Benjamin Janecke

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist FDP-Politikerin und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. Sie war 1992-1996 sowie 2009-2013 Bundesministerin der Justiz. Dieser Beitrag ist das Kapitel „Die Privatsphäre: Ein massiv bedrohtes Gut“ aus ihrem heute erschienen Buch „Angst essen Freiheit auf – Warum wir unsere Grundrechte schützen müssen“.

Privatsphäre ist eine Voraussetzung für persönliche Freiheit und Autonomie, das Recht auf Privatsphäre ist deshalb aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Das Bedürfnis nach einem privaten, anderen nicht zugänglichen Bereich besteht nicht nur gegenüber einer allgemeinen Öffentlichkeit, sondern ebenso innerhalb enger freundschaftlicher Beziehungen.

Damit das funktionieren kann, ist gegenseitiges Vertrauen notwendig und die Einsicht, vom anderen nicht alles wissen zu können, schon gar nicht die geheimsten Gedanken.

Das Internet setzt dagegen auf die Vermittlung möglichst vieler Informationen. Mit dem Smartphone, das fast jeder Mensch ständig bei sich hat, werden permanent Daten aufgesaugt. Auf welche Links, Videos, Websites klickt man? Standort, Kontakte, der Gesichtsausdruck beim Telefonieren, Stimmungslagen – alles wird von Algorithmen erfasst. Deren Urheber sind vorwiegend private Konzerne, die mit gezielter, auf den einzelnen Kunden zugeschnittener Werbung Milliardenumsätze machen.

Das notwendige Vertrauen im Umgang miteinander wird durch die digitale Kommunikation berührt und auch verletzt. Facebook und WhatsApp machen Inhalte der privaten Beziehungen für Dritte sichtbar. Der Einfluss der Nutzer auf den Umgang mit diesen Daten nimmt drastisch ab.

Nichts zu verbergen

Hinzu kommt die naive Vorstellung, nichts zu verbergen zu haben. Was nichts anderes bedeutet, als nichts gegen staatliche und private Ausforschung und Überwachung zu haben. Ein gesundes distanziertes Verhältnis zu staatlichen Behörden wie zu den Internet-Konzernen ist jedoch angesichts jeweils unterschiedlicher Interessenlagen quasi Bürgerpflicht.

Gläsern für den Staat und unbekannte Dritte zu sein, hat seine abschreckende Wirkung für viele Menschen verloren. In autoritären Staaten wie der Türkei, Russland und China folgen der lückenlosen staatlichen Überwachung oft Verfolgung oder Festnahme und damit die spürbarste Einschränkung der Freiheit, die es gibt. In den westlichen Demokratien setzt der Bürger voraus, dass ihm das nicht passieren kann, und geht deshalb häufig allzu leichtfertig mit den eigenen Personendaten um.

Da hilft ein Blick nach Polen und Ungarn, wo die Transformationsprozesse von der liberalen zur sogenannten illiberalen Demokratie am weitesten vorangeschritten sind. Kritiker des Systems und der aktuellen Politik bekommen den Druck des Staats zu spüren.

Unbesorgtes digitales Kommunizieren führt zur Gefährdung der eigenen Person. Deshalb sind Wachsamkeit, Reflexion, Nachfragen und Nachforschen unverzichtbar, soll das Recht der informationellen Selbstbestimmung mit Leben erfüllt werden und nicht zur Farce verkommen.

Die Persönlichkeit schützen

Gefahr für die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung droht auch aus der Zivilgesellschaft selbst. Post-Privacy-Zeitgenossen halten den Schutz des Kerns privater Lebensgestaltung im digitalen Zeitalter für obsolet. Mit dem Internet sei die Privatsphäre eher nebensächlich geworden. Das World Wide Web setze auf maximale Transparenz, das Wissen über den anderen gehöre dazu.

Totale Offenheit und der totale Verlust der Privatsphäre werden von Teilen der Netzaktivisten als Chance für eine bessere Zukunft begrüßt. Privatsphäre ist danach ein Auslaufmodell. Ziehen sich alle aus, hat keiner mehr Angst vor Nacktheit. Als Ort, in dem sexuelle Unterdrückung und reaktionäre Strukturen gedeihen, gehöre die bürgerliche Erfindung des Privaten endlich abgeschafft, lautet die Forderung.

Post-Privacy verkennt vollkommen die Bedeutung des Datenschutzes als Persönlichkeitsschutz. Die Haltung, da sowieso jeder alles von allen wissen könne, brauche es die Privatsphäre nicht mehr, verkennt ihre Bedeutung für die Entfaltung des Einzelnen. Es darf eben gerade nicht jeder alles über den anderen wissen. Darauf gibt es kein Recht. Und es gibt umgekehrt auch keine Verpflichtung, möglichst viel aus dem eigenen Privatleben mit Followern zu teilen.

Geschichte der Privatheit

Die heutige Vorstellung von Privatsphäre entstand mit dem Aufkommen des Bürgertums in der Neuzeit. Der Humanismus entwarf ein Gesellschafts- und Bildungsideal, dessen Verwirklichung jedem Menschen die jeweils optimale Persönlichkeitsentfaltung ermöglichen sollte.

Der Liberalismus postuliert Freiheit, Leben und Eigentum als unveräußerliche Rechte eines jeden Bürgers. Sie werden als elementare Menschenrechte angesehen, die die Verfassung vor willkürlichen staatlichen Eingriffen schützen soll. Diese Auffassung steht im Gegensatz zum Kollektivismus, der häufig im Namen des Gemeinwohls individuelle Freiheitsrechte zurückstellt.

Die Verabschiedung des Grundgesetzes erfolgte vor dem Hintergrund der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen der Neuzeit. Die Menschenwürde, die private Zuflucht, die eigenen vier Wände waren unter dem nationalsozialistischen Unrechtsregime wertlos. Es behandelte Menschen wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Abstammung und ihrer politischen Gesinnung willkürlich als rechtlose Objekte. Die Menschen wurden mit allen Mitteln ausgeforscht und überwacht, Denunziation tat ein Übriges.

Unvorstellbar, was ein NS-Unrechtsregime heute mit den Möglichkeiten der Digitalisierung anrichten könnte.

Freiheit, zu entscheiden

Wie wichtig die Freiheit ist, selbst zu entscheiden, was man von sich preisgeben möchte und was nicht, wird jedem dann bewusst, wenn jemand gegen seinen Willen in seine Privatsphäre eindringt. Sichtbar erfolgt dieser Eingriff staatlicherseits bei Durchsuchungen, Beschlagnahmung privater Gegenstände oder offener Observation. Unsichtbar dann, wenn staatliche Behörden heimlich die Gespräche in der eigenen Wohnung aufzeichnen und jedes Verhalten per Video aufnehmen.

Sich privat sicher zu fühlen und gleichzeitig von Dritten umfassend beobachtet zu werden, ist ein unvergleichlicher Vertrauensbruch. Für Geheimdienste vieler Staaten gehören solche Eingriffe zum Instrumentarium ihrer Tätigkeit, besonders um Feinde bzw. Gefährder der demokratischen Grundordnung auszuforschen oder Menschen zu überwachen, die zu einer Gefahr werden könnten.

Während des Ost-West-Konflikts spielten Geheimdienste, Abhörmaßnahmen und Überwachungstechnologien eine große Rolle, die der Öffentlichkeit oft erst nachträglich oder gar nicht bekannt wurde. Heimliche Ausforschung und Überwachung traten an die Stelle des offenen, sichtbaren Konflikts. Zur Unterdrückung der Bürgerinnen und Bürger gehörte in der damaligen DDR ihre totale Durchschaubarkeit.

Der Staat weiß alles

Heute scheint der Kalte Krieg überwunden, aber dafür sind in der multipolaren Welt umfangreiche Überwachungspraktiken von ausländischen Geheimdiensten, auch vom deutschen Auslandsgeheimdienst, dem Bundesnachrichtendienst (BND), bekannt geworden.

Nach den Enthüllungen Edward Snowdens 2013 konzentrierte sich die Debatte in der Öffentlichkeit auf das abgehörte Handy von Kanzlerin Merkel, die den Vorgang mit dem Satz „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht“ scharf verurteilte.

Der eigentliche Skandal liegt aber allgemein in den Abhör- und Abschöpfungspraktiken der Geheimdienste. Wie immer wurden diese Maßnahmen mit der Terrorismusgefahr und der Notwendigkeit einer effektiven Prävention begründet.

Der IS und andere terroristische Organisationen lassen sich davon nicht sonderlich beeindrucken, der grundrechtliche Kollateralschaden ist aber immens und dauert wahrscheinlich bis heute an. Denn warum sollten die Geheimdienste ihre Praktiken wirklich grundlegend geändert haben? Die Terrorismusbedrohung gibt es nach wie vor.

Zu einem No-Spy-Abkommen ist es nie gekommen, nicht einmal zu einem europäischen. Richtig ernsthaft verhandelt wurde es wohl nicht, der britische Nachrichtendienst Government Communications Headquarters (GCHQ) war sowieso dagegen. Eine Aufklärung über die Dimension der Überwachung hat es nicht gegeben, kein Geheimdienst lässt sich wirklich in die Karten schauen.

NSA-Untersuchungsausschuss

In Deutschland hat sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss intensiv mit der Beteiligung des BND und dem Zugriff ausländischer Geheimdienste auf Daten von Deutschen befasst und immerhin einige Fakten ans Licht gebracht.

Zehntausende von dem US-Partner NSA eingebrachte illegitime Zielvorgaben, die gegen deutsche Interessen gerichtet waren, wurden vom BND in sein Überwachungssystem eingespeist und die Ergebnisse an die NSA weitergegeben. Das kam erst 2015 auf Nachfragen der Abgeordneten heraus.

Eine Arbeitsgruppe des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste fand heraus, dass der BND mit bis zu 40.000 umstrittenen Suchvorgaben (sogenannten Selektoren wie etwa IP-Adressen oder Handynummern) unrechtmäßig eine Vielzahl von Zielen in EU- und Nato-Staaten ausgeforscht hat. Darunter sollen ausländische Regierungsstellen und EU-Institutionen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen gewesen sein. In Einzelfällen seien auch deutsche Staatsbürger ausgespäht worden.

Projekt Eikonal

Die NSA hatte das Projekt Eikonal, in dessen Rahmen der BND jahrelang einen Frankfurter Netzknoten der Deutschen Telekom ausspionierte und Daten an die NSA weitergab, in viel größerem Stil gekapert als bislang bekannt.

Hans de With, früherer Vorsitzender der G-10-Kommission des Bundestags, die teilweise für die Kontrolle der BND-Überwachungstätigkeit zuständig ist, plädierte für die grundlegende Revision der gesetzlichen Grundlagen für die Rasterfahndung des BND. Das BND-NSA-Projekt Eikonal bezeichnete er als unverhältnismäßig.

Der BND hat die parlamentarische G-10-Kommission im Unklaren über diese Operation gelassen. „Ich habe davon erst aus der Presse erfahren“, erklärte Hans de With im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat einiges über die geheimdienstlichen Praktiken herausfinden können, was sonst nie an die Öffentlichkeit gekommen wäre. Der Einzelne kann nur in seltenen Fällen selbst erfolgreich gegen geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen klagen, schon allein deswegen, weil er von ihnen nichts erfährt.

Schwierige Kontrolle

Deshalb müssen die parlamentarischen Kontrollgremien (G-10-Kommission und Parlamentarisches Kontrollgremium) die notwendige, auch vom Grundgesetz geforderte rechtsstaatliche Kontrolle ausüben. Wie schwierig das angesichts der Informationshoheit des BND ist, zeigt diese Geschichte.

Die Handlungsmöglichkeiten der Kontrollgremien müssen darum ständig verbessert und der tatsächlichen Situation angepasst werden. Die 2016 erfolgten Reformen zur Stärkung der Arbeit der Kontrollgremien gehen zumindest in die richtige Richtung, wenn sie denn auch umgesetzt werden. Da der Informationsaustausch der Geheimdienste untereinander immer mehr zunimmt, muss es auch eine vernetzte Kontrolle geben.

Nationale Kontrolleure der Geheimdienste müssen über die staatlichen Grenzen hinweg zusammenarbeiten und die Kooperation der Arbeit der unterschiedlichen Typen von Aufsichtsorganen organisieren.

Vernetzte Kontrolle

Das ist wirklich dringlich, denn es gibt eine immer stärkere Kooperation des Bundesamts für Verfassungsschutz mit anderen Nachrichtendiensten über die Plattform „Counter Terrorism Group“ (CTG). Die CTG ist ein informeller Zusammenschluss von 30 europäischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten und soll der Verbesserung operativer Erkenntnisse über den Islamischen Terrorismus dienen.

Nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags muss die Bundesregierung auch darüber Auskunft geben und darf sich nicht pauschal darauf berufen, dass ausländische Geheimdienste ihnen jegliche Information untersagt hätten.

Außerdem muss die Bundesregierung sicherstellen, dass durch verlässliche Zusagen der ausländischen Nachrichtendienste die vom Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegebenen Daten – und diese Daten betreffen immer Personen, die als verdächtig eingeschätzt werden – nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte übermittelt werden.

Die Einhaltung dieser Verpflichtungen unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Und die muss deshalb auch vernetzt gut funktionieren, damit die Kontrolleure in den jeweiligen Staaten abgestimmt vorgehen. So wird nicht nur den rechtsstaatlichen Anforderungen genügt, sondern auch dem Schutz der Menschenrechte.

Daten als Geschäftsmodell

Edward Snowden hat mit der unerlaubten Veröffentlichung brisanter Dokumente seines damaligen Arbeitgebers NSA einen einmaligen Einblick in die Arbeit der Dienste gegeben. Es wurde offenbar, dass die NSA auf die Datenbestände der globalen IT-Konzerne zugegriffen hatte, wohl auch mit Einverständnis der Konzerne.

Ganzseitige Anzeigenkampagnen pro Datenschutz können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die digitalen Geschäftsmodelle von Facebook und anderen Konzernen des Silicon Valley auf einem sich ständig rasant vermehrenden Datenbestand basieren.

Edward Snowden hat gegen Gesetze in den USA verstoßen. Gleichzeitig hat er aber auch Grundrechtsverletzungen ans Licht gebracht, die zumindest in Deutschland nicht nur zum typischen Abwehrreflex der staatlichen Institutionen führten, sondern eine Debatte über die Rolle der Dienste bis hin zu einem Untersuchungsausschuss auslösten.

Immer mehr Informationen

Die Diskussion um die Geheimdienste muss fortgesetzt werden. Und sie muss sich viel stärker darauf konzentrieren, dass die Geheimdienste trotz dieses Skandals immer mehr Informationen von Bürgern erheben und verarbeiten wollen. Sie haben es besonders auf die Telekommunikationsdaten abgesehen, deren Verwendung zu den umstrittensten Themen der letzten zwölf Jahre gehört.

Trotz zaghafter Reformen der parlamentarischen Kontrolle des BND wird auch heute mit Abhöraktivitäten ausländischer Geheimdienste gerechnet werden müssen. Öffentliche Anhörungen im Parlamentarischen Kontrollgremium und die Arbeit des neuen Unabhängigen Gremiums (zwei Richter am Bundesgerichtshof und ein Bundesanwalt sowie drei Stellvertreter) zur Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung sollen zu besseren Informationen und effektiverer Überwachung führen.

Abhören geht weiter

Leider bleibt der Erfolg aus, was zeigt, wie schwierig in der Praxis eine wirksame Kontrolle ist. Nach wie vor wird an dem Internetknoten DE-CIX – er ist gemessen am Verkehrsaufkommen der größte der Welt – der Datenverkehr aus Deutschland, weiten Teilen Europas, aber auch aus Russland, China, Afrika und dem Nahen Osten abgegriffen. Die Daten werden über ein zusätzliches BND-Glasfaserkabel kopiert und in einer Außenstelle des Geheimdienstes gefiltert und ausgewertet. Strategische Fernmeldeüberwachung nennt man das.

Gegen diese Praxis hatten die Betreiber des DE-CIX vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt. Sie wollten den ungebetenen Gast gern aus ihren Serverzentren verbannen, um nicht mehr „Komplize“ strategischer, sprich anlassloser Überwachung zu sein.

Die Leipziger Richter entschieden, dass der BND berechtigt sei, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Und die Betreiber des DE-CIX sind verpflichtet, dieses Vorgehen weiterhin zu ermöglichen und den Anordnungen des BND Folge zu leisten.

Damit wird zugleich akzeptiert, dass auch die Kommunikation deutscher Bürger und Bürgerinnen als „Beifang“ mit ins Netz der Überwacher geht. Mit ihrer Entscheidung blockieren die Richter eine dringend notwendige weitere Reform des BND und seiner parlamentarischen Kontrolle.

Geheimdienst-Reform notwendig

Gemäß Artikel-10-Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses ist es den deutschen Geheimdiensten erlaubt, die Kommunikation im Ausland (Ausland-Ausland) oder zwischen dem Inland und dem Ausland zu überwachen und sie etwa auf bestimmte Stichworte hin zu untersuchen. Eine strategische Überwachung der Kommunikation im Inland ist den Geheimdiensten hingegen generell untersagt und nur in Einzelfällen und mit Genehmigung der G-10-Kommission des Bundestags erlaubt.

Die Betreiber des DE-CIX bezweifeln indes, dass es technisch möglich ist, die inländische Kommunikation herauszufiltern. Zu diesem Schluss kamen auch die Experten des Chaos Computer Clubs, die bereits 2016 im Auftrag des NSA-Untersuchungsausschusses ein technisches Gutachten angefertigt haben.

Einem Prüfbericht der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff ist zu entnehmen, dass das Datenfiltersystem, das deutsche Staatsbürger herausfiltern soll, „erhebliche systemische Defizite“ aufweist.

Diese Defizite sieht der Geheimdienst heute behoben. Man prüfe die Übertragungsprotokolle mit „mehrdimensionalen Filtern“. Mithilfe von Browser- und Programmeinstellungen sowie Geodaten ließen sich deutsche Nutzer aussortieren. Ausnahmsweise durch den Filter gerutschte Daten würden „per Hand entfernt“. An der Wirksamkeit dieser Maßnahmen darf gezweifelt werden.

Keine effektive Kontrolle

Ob die G-10-Kommission überhaupt in der Lage ist, die Überwachungspraxis des BND zu kontrollieren, darf bezweifelt werden. Das Unabhängige Gremium beklagte 2017 in seinem ersten Jahresbericht die Behinderung seiner Arbeit, sodass es ein mögliches Fehlverhalten nicht angemessen überprüfen könne. Damit läuft die Reform weitgehend ins Leere.

Eine wirkliche Trendwende würde erst mit der Schaffung eines unabhängigen Geheimdienstkoordinators und mit dem Budgetrecht des Parlamentarischen Kontrollgremiums über die Einzeletats der Dienste eingeleitet. Eine ganz entscheidende Rolle spielte dabei der Zugang der Mitglieder der Kontrollgremien zu den Informationen des BND, auch ohne aktuellen Skandal in Einzelfällen. All das muss gesetzlich abgesichert werden.

Die so verbesserte Kontrolle könnte nicht nur das Vertrauen der Bürger in die Arbeit von Geheimdiensten stärken, sondern bedeutete auch aktiven Grundrechtsschutz. Hinzu kommt, dass eine wirksame Kontrolle besonders angesichts der permanenten Ausdehnung der technischen Möglichkeiten der Geheimdienste unverzichtbar ist.

Gründe für Wachsamkeit gibt es also mehr als genug. Geheimdienste sind kein Staat im Staat, sie dürfen sich nicht im Interesse der Sicherheit außerhalb der Rechtsordnung stellen. Auch Geheimdienste müssen die Privatsphäre des Einzelnen achten und dürfen nicht wahllos Informationen sammeln nach dem Motto, es wird schon irgendetwas Wichtiges dabei sein.

Ist der Einzelne machtlos?

Der Einzelne kann vielleicht nicht allzu viel ausrichten, aber vollkommen machtlos ist er nicht. Er kann versuchen, Auskunft zu bekommen, ob über ihn etwas gespeichert ist. Journalisten haben nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Informationen vom BND. Für den Bürger ist das schwieriger, im Zweifel hat der Schutz angeblicher Staatsgeheimnisse Vorrang vor der Auskunftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit.

Deshalb erfüllen Whistleblower, also Hinweisgeber, eine so wichtige Aufgabe. Sie machen durch Informationen Staatsversagen sichtbar und decken Vertuschungen und Skandale auf. Die mitgeteilten Interna müssen verifiziert werden, aber der Überbringer der schlechten Nachricht darf nicht wie der Täter behandelt werden.

Es braucht Regeln für die Weitergabe interner Informationen, die auch Staatsgeheimnisse betreffen können. Diese Regeln dürfen nicht zur Verhinderung der Aufklärung führen, indem sie den Hinweisgeber in einer Weise kriminalisieren, dass er entweder von jeglicher Mitwirkung bei der Aufklärung von Staatsversagen von vornherein absieht oder ihm wegen drohender Strafverfolgung nur die Flucht außer Landes bleibt.

Whistleblower schützen

Edward Snowden erlebt eine solche Kriminalisierung bis heute. Nach amerikanischem Recht drohen ihm jahrzehntelange Freiheitsstrafen, Begnadigungen sind bei der populistischen Politik à la Trump nicht zu erwarten. Einen „Deal“, die vorzugsweise von Donald Trump benutzte politische Handlungsoption, dürfte es in Rechtsstaatsfragen nicht geben, aber ein Trump sieht im Deal mit einem verurteilten Bürger für sich wohl auch kaum einen Mehrwert.

Also sitzt Edward Snowden seit fünf Jahren geduldet in Moskau und muss sich als lebendiger Beweis für die Achtung der Menschenrechte durch das Putin-Regime widerwillig benutzen lassen.

Whistleblower-Schutzmechanismen mit klaren Vorgaben brauchen wir nicht nur national, sondern auch international. Aus heutiger Sicht klingt das utopisch, aber die Kraft der Einsichtsfähigkeit und die Stärke der Zivilgesellschaft haben schon öfter mehr bewegt, als Politikern lieb war. Wie sonst hätte die Mauer 1989 fallen können!

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Angst essen Freiheit auf. Warum wir unsere Grundrechte schützen müssen. Ver­lag wbg Theiss, 208 Seiten, ISBN 978-3-8062-3891-4.

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5 Ergänzungen

  1. Es sind die Frauen, die Landebeauftragten für Datenschutz (LfD) in Niedersachsen und Berlin, Barbara Thiel und Maja Smoltczyk, die sich diesbezüglich noch trauen unbequeme Positionen zu vertreten und sich auch nicht davor scheuen, sich mit der Polizei bzw. mit dem Innenministerium/ Senatsverwaltung für Inneres “anzulegen“. Viele ihrer männlichen Berufskollegen sind in puncto “neue Polizeiaufgabengesetze“ (PAG) unkritisch und/ oder segnen jeden PAG-Gesetzesentwurf ab der ihnen vorgelegt wird.

    Polizei & Datenschutz (trend onlinezeitung, 02/19)

    http://trend.infopartisan.net/trd0219/t580219.html

  2. Andreas Eschbach hat die Vorstellung, die Nazis hätten unsere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und -verarbeitung schon gehabt, in seinem Roman „NSA – Nationales Sicherheits-Amt“ verarbeitet. Äußerst lesenswert.

  3. „Also sitzt Edward Snowden seit fünf Jahren geduldet in Moskau und muss sich als lebendiger Beweis für die Achtung der Menschenrechte durch das Putin-Regime widerwillig benutzen lassen.“
    … Naja,
    vor allem als lebendiger Beweis, dass Bundesverfassungsgericht und BGH-Revision den Zeugenschutz des einstimmig beschlossenen Hauptzeugen in dem von ihm ausgelösten notwendigen ( Geheimdienste verstoßen gegen Grundgesetz ) Untersuchungsausschuss verweigert haben. In Deutschland.
    => Vielleicht fangen wir mal bei uns an, mit dem Aufräumen !!!

    Aber die Idee, alle EU-Landes-Kontrolleure zu vernetzen, ist großartig: außer hier in DE gibt es die „Third-Party-Rule“ ja nicht, ein UN-Sonderbeauftragter hatte doch darüber informiert, dass die Kontrolleure unser Nachbarländer direkten Zugriff auf die Geheimdienst-Datenbasen haben !
    => Das wäre ein lohnender Versuch, im rechtsfreien Raum der Geheimdienste wenigstens etwas mehr Verantwortungsbewusstsein von den Geheimdienstmitarbeitern abzuringen !

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.