Funkzellenabfragen in Berlin: Benachrichtigung der Betroffenen rückt näher

Wer in eine Funkzellenabfrage gerät, wird nicht benachrichtigt, obwohl es das Gesetz vorsieht. In Berlin gibt es nun konkrete Planungen für ein System, das Betroffene informieren soll, wenn sie in eine Funkzellenabfrage geraten sind – falls sie das wollen.

Für Geflüchtete kann das Smartphone Werkzeug der Befreiung und digitale Falltür zugleich sein. – Public Domain FOX

Funkzellenabfragen werden von der Polizei gern genutzt: In Mecklenburg-Vorpommern hat sich seit 2010 die Zahl der Funkzellenabfragen um das 17-fache erhöht, in Berlin ist im Jahr 2014 jeder Einwohner durchschnittlich 14 Mal ins Raster einer Funkzellenabfrage geraten. Die Betroffenen müssten darüber informiert werden, doch das bleibt aus. Weil – so die beliebtesten Argumente – kein Interesse an einer Information bestünde oder der Aufwand unverhältnismäßig hoch sei. In Berlin zeichnet sich nun eine Änderung ab, die Planungen für einen Benachrichtigungsmechanismus werden konkret.

Was sind Funkzellenabfragen?

Bei nicht-individualisierten Funkzellenabfragen fragt die Polizei (oder andere Behörden) bei einem Telekommunikationsunternehmen ab, welche Mobiltelefone sich in einem bestimmten Zeitraum in einer definierten Funkzelle befunden haben. Damit will sie Tatverdächtige finden, doch das Instrument greift jedes Mal massiv in die Grundrechte Tausender Unschuldiger ein, die sich zufällig zum gefragten Zeitpunkt in der Funkzelle befanden. Da bundesweite Statistiken fehlen, kann die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfragen nicht bewiesen werden.

Die Berliner Polizei rechtfertigt die Maßnahme mit der Verfolgung „schwerer Straftaten“. Das ist nicht unbedingt Terrorismus – in der Realität sind das Instrument vor allem bei Drogendelikten, Raub oder Brandstiftung eingesetzt.

Im Juli sollen die Arbeiten richtig beginnen

Das Berliner Abgeordnetenhaus beschloss schon im November 2014, Betroffene von Funkzellenabfragen müssten per SMS benachrichtigt werden, wenn sie diesen Wunsch vorher geäußert haben. Das Vorhaben wurde zu Regierungszeiten der Großen Koalition in Berlin vernachlässigt. Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Die Senatsverwaltung für Justiz Berlin beschreibt auf Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (Die LINKE) einen Zeitplan für ein SMS-Benachrichtigungssystem. Demzufolge werde ein „beauftragter Experte“ ab Juli mit der Arbeit in Vollzeit beginnen. Um wen es sich dabei handelt, wird derzeit noch nicht verraten.

Zunächst soll es ein Opt-In-Modul geben. Um benachrichtigt zu werden, wann man von einer Funkzellenabfrage erfasst wurde, sollen sich Menschen auf einer Website registrieren. Wenn dieser Schritt abgeschlossen ist, sollen ein „Steuerungsmodul“ und eine „Server-Komponente“ eingerichtet werden. Damit sollen Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Berlin „die Informationen auslösen können, sobald dies ohne Gefährdung des Ermittlungszwecks möglich ist“. Die serverseitige Komponente soll dann die Funkzellendaten filtern und Benachrichtigungen an die registrierten Anschlüsse verschicken.

Warum Opt-In?

Es fällt auf, dass die Benachrichtigung erst nach einer Anmeldung geschehen soll, wohingegen das Gesetz eine Benachrichtigung im Allgemeinen vorsieht. In einem früheren Gastbeitrag des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein wurde die Problematik erläutert, „dass bei einer Weitergabe des Mobilfunkgeräts möglicherweise eine andere Person betroffen oder informiert wird.“ Um das zu umgehen, müssten sich Anschlussinhaber für das Benachrichtigungsverfahren registrieren und diese Registrierung auch regelmäßig bestätigen. Damit würde auch das Problem umgangen, dass eine umfassende Informationen im Rahmen einer knappen SMS nicht möglich ist. Denn durch ihre Einwilligung sind die Betroffenen darauf vorbereitet, Benachrichtigungen zu empfangen und zu deuten.

Details zu den Registrierungsmodalitäten im Berliner System sind derzeit noch nicht bekannt. Aber es wäre wünschenswert, dass diese auch pseudonym und datensparsam möglich ist. Das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein schlägt hierfür ein Modell vor, bei dem Anschlussinhaber zu einer Telefonnummer eine Kennung hinterlegen, beispielsweise einen öffentlichen Kryptoschlüssel, verbunden mit einer strengen Zweckbindung.

Benachrichtigung von Betroffenen ist „das Mindeste“

Fragesteller Niklas Schrader kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Es ist das Mindeste, dass die vielen Betroffenen einer Funkzellenabfrage über diesen Grundrechtseingriff informiert werden. Insofern ist ein SMS-Informationssystem ein richtiger und dringend notwendiger Schritt, dem hoffentlich weitere Bundesländer folgen.

Damit werde ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, so Schrader weiter. Das Ziel der Linken bleibe aber „die Abschaffung der nicht-individuellen Funkzellenabfrage“. Bei den Koalitionsverhandlungen des frischen rot-rot-grünen Senats gab es zu diesem Thema Streit. Linke und Grüne wollten die Maßnahme erneut prüfen lassen, die SPD hielt das für nicht notwendig. Die endgültige Formulierung im Koalitionsvertrag lautete dann, man werde sicherstellen, dass Funkzellenabfragen „nur gesetzeskonform“ angewandt würden – eine Benachrichtigung und Statistiken über den Einsatz sind dafür unabdingbar.

Die Kosten für die Ersteinrichtung eines Benachrichtigungssystems schätzte der Berliner Generalstaatsanwalt 2014 auf 165.000 Euro. In der aktuellen Antwort zitiert der Senat den Projektbeauftragten. Dieser schätze die Kosten auf unter 50.000 Euro für Einrichtung und Betrieb im ersten Jahr, Änderungen vorbehalten. Ein sehr kleiner Betrag für eine dringend nötige Verbesserung von Betroffenenrechten.

18 Ergänzungen

  1. Klasse Regelung, um eine Datenbank mit Rufnummern und Inhaber zu erstellen: Um benachrichtigt zu werden, […] sollen sich Menschen auf einer Website registrieren. Da hinterlegt also ein Anwalt freiwillig seine Nummer, die er benutzt, um anonym und ungestört mit Mandanten zu telefonieren. Und die sonst niemand kennt. Das kann man beliebig auf Journalisten, Geschäftsleute … ausweiten.

    Das ist ein typisches behördliches Verhalten, um Bürger in die Rolle des Bittstellers und Knechtes zu drängen, dem man gnädigerweise eine Auskunft zu Teil werden lässt. Statt einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

    1. wo ist das Problem, solange die Nummer anonym eingetragen werden kann? Dass die Nr. XYZ ohne irgendwelche weiteren Angaben in einer Datenbank von Interessierten steht ist doch ok und erlaubt insbesondere keine weiteren Schlüsse.

  2. Wenn ich ohne mobiles Endgerät in eine Funkzellenabfrage gerate, möchte ich auch gerne benachrichtigt werden. <:}\

  3. Die endgültige Formulierung im Koalitionsvertrag lautete dann, man werde sicherstellen, dass Funkzellenabfragen „nur gesetzeskonform“ angewandt würden

    Nein, wirklich? Ein Eingriff in die Bürgerrechte durch ein Instrument der Strafverfolgung darf nur gesetzeskonform angewandt werden? Welch Überraschung. Das ist mal was ganz Neues.
    Das heißt natürlich nichts anderes, als dass die aktuelle Situation nicht gesetzeskonform ist. Geil, wie das kein Schwein juckt.

    1. Ey, ich bin zwar kein Schwein, aber das juckt ja wohl übelst! Krass, wie tief das blicken lässt. Unglaublich.

      Auch dieser ganze Schwachsinn mit vorher registrieren. Und sogar „diese Registrierung auch regelmäßig bestätigen.“ Also gibst du dem Staat einfach vorab schon mal die nötigen Befugnisse für das, wie hieß das noch mal: nicht „gesetzeskonforme“ Verhalten.

  4. „„dass bei einer Weitergabe des Mobilfunkgeräts möglicherweise eine andere Person betroffen oder informiert wird.“

    Häää?
    Wer das Gerät hat, wird abgefragt. Warum sollte der dann nicht auch benachrichtigt werden?

    Ok ok, eine rein rhetorische Frage.

    1. Die Frage hatte ich beim gleichen Satz auch sofort: Registriert wird der Träger des Handys. Nicht der Anschlußinhaber der Nummer.

  5. Wieso informieren die MOBILFUNKBETREIBER nicht einfach SOFORT alle erfassten Telefonbesitzer, dass sie in einer Funkabfrage waren? Dazu reicht auch eine SMS locker aus: „Sie wurden in einer Funkzellenabfrage erfasst. Bei Fragen wenden Sie sich an „! Das sind keine 100 Zeichen!!!

    Die Information, ob ein Verdächtiger irgendwo war, hat die Polizei ja dennoch. Und ob ein Verdächtiger wegen einer solchen Nachricht nun flüchtet, darf man getrost bezweifeln, da solche Nachrichten zukünftig wohl (leider!) Normalität werden.

    Was hier versucht wird ist doch nichts weiter, als eben doch nicht eine generelle Information an die Betroffenen durchführen zu müssen.

    1. Kleiner Nachtrag: Es sollte heißen…
      „Sie wurden in einer Funkzellenabfrage erfasst. Bei Fragen wenden Sie sich an (Short-Link)„! Das sind keine 100 Zeichen!!!

      @netzpolitik: offenbar werden alle Tags (in eckigen Klammern) von euch aus den Kommentaren gelöscht, selbst wenn diese Pseudo-Tags sind. :-/

    2. Vereinfacht gesagt, weil die Information welche Information abgefragt wird vor den Mobilfunkbetreibern verborgen wird. Es sieht zwar komisch aus, wenn alle Identitäten gleichzeitig de-referenziert werden, es gibt aber Fehlerfälle bei denen genau das gleiche passiert.

      1. @Philip Engstrand: Danke für die Info.
        D.h. die Polizei hat eine eigene Schnittstelle in die Netzwerke der Mobilfunknetze?

        Letztendlich ist das aber in meinem Verständnis dennoch egal. Es werden ja spezifische Telefone „angepingt“, dass heißt irgendwo in der IT der Mobilfunkbetreiber muss es auch eine Referenzierung dazu geben. Warum soll man anhand dieser nicht auch die zu benachrichtigenden Nutzer automatisch ermitteln können?

        1. Ähm. https://www.heise.de/tp/features/Abhoerstandards-fuer-digitale-Netze-vor-der-Verabschiedung-3452041.html … man beachte das Datum.

          In Paragraf 8 verlangt ENFOPOL 55 von allen Betreibern digitaler Netze, dass sie die Möglichkeit „für eine Anzahl simultaner Überwachungen schaffen“. Dabei seien alle Vorkehrungen zu treffen, „um die Identität der überwachenden Behörden zu schützen und so die Vertraulichkeit der Ermittlungen zu Gewähr leisten“.

          Ja, ein Netzbetreiber könnte die Information wieder zusammensammeln und Benutzer informieren: „Jemand ausserhalb hat sich für ihre Kennung interessiert“ und vielleicht aus gesammelten Berichten auf eine polizeiliche Ermittlung schließen, aber die dürfen das gar nicht.

          1. @Philip Engstrand: nochmals Danke!

            Es geht mir ja gar nicht darum, die Behörde gegenüber dem Abgefragten öffentlich zu machen. Es geht doch (erst einmal) darum, dem Betroffenen sein Recht auf Kenntnisnahme zu ermöglichen. WER abgefragt wird, ist erst einmal doch sekundär.
            Und bzgl. „die dürfen das gar nicht“: Es ist doch in meinen Augen genauso fraglich, ob die eine Abfrage zulassen dürfen, wenn sie WISSEN, dass der Rechtsverstoß einer Nicht-Information an die Betroffenen vorliegt.
            Die Betroffenen-Information ist derzeit genauso geltendes Recht!

            @netzpolitik: Kommt das Zulassen von Abfragen durch die Mobilfunkbetreiber ohne Betroffenen-Information derzeit nicht eine Beihilfe zur Straftat gleich?

  6. Neben der Tatsache, dass man nicht immer und überall ein eingeschaltetes Handy mithaben sollte, ist es überhaupt nicht nötig die e-mail-Adresse irgendwo anzugeben. Die könnten sofort bei der Erfassung in einer Funkzellenabfrage eine Nachricht senden. So bekamen die Putschisten in der Ukraine automatisiert die Nachricht: Sie wurden als Teilnehmer einer unangemeldeten Demonstration registriert. oder sogar etwas schärfer. Das kann also sogar ein Drittweltland wie die Ukraine besser als die deutschen Bundesländer? Das soll wohl ein Witz sein? Anderes Beispiel wenn man über irgendeine Staatsgrenze fährt. Da kommt automatisch eine mail rein: Herzlich willkommen im Land XYZ. Sich irgendwo anmelden ist unnötig. Der Aufwand den Betroffenen über die Funkzellenabfrage zu informieren tendiert gegen Null. Dieser bürokratische Unfug von wegen Anmeldung auf einer Seite dürfte höchstens dazu benutzt werden noch mehr Daten zu gewinnen oder einen HSTS-Eintrag im Browser vorzunehmen oder dem Anfragenden einen Supercookie unterzujubeln. Da können die „Parlamentarier“, egal welcher Fraktion, erzählen, was sie wollen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.