Privacy-Shield: „Da steht genauso drin, US-Recht hat Vorrang“

Der Deutschlandfunk hat heute Max Schrems von europe-vs-facebook und Marit Hansen vom Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein zum geplanten Privacy-Shield zwischen der EU und den USA interviewt.

Max Schrems sieht kleine Verbesserungen gegenüber Safe Harbour, aber keinen wirklichen Schutz unserer Daten. Vor allem in Bezug auf Massenüberwachung durch NSA & Co gebe es keinerlei Fortschritt. Und das Thema Massenüberwachung bzw. kaum Schutz dagegen war einer der Hauptgründe, warum der Europäische Gerichtshof Safe Harbour als illegal erklärt hatte: „Da steht genauso drin, US-Recht hat Vorrang“. (MP3)

Dobovisek: Was bedeutet das zum Beispiel, wenn ich jetzt in Facebook reinschreibe, dass wir beide miteinander gesprochen haben? Wo enden diese Daten und wer kann da alles mitlesen, auch nach dem neuen Vertrag?

Schrems: Da geht es vor allem um die Frage, kann der Staat mitlesen bei den Sachen, und da ist Privacy Shield – und das war ja der große Punkt, warum Safe Harbor, die Vorgängerregelung, vom EuGH gekippt worden ist – nichts anderes. Da steht genauso drin, US-Recht hat Vorrang, wenn US-Recht sagt, die Daten dürfen abgefangen werden, dann dürfen die abgefangen werden. Es ist jetzt so, dass die EU-Kommission offiziell sagt, dass es die Massenüberwachung nicht mehr gibt und dass die USA da irgendwas zugesichert hätten. Wenn man dann aber die Dokumente anschaut von Privacy Shield, steht da ausdrücklich drin, dass es für sechs Fälle auf jeden Fall noch Massenüberwachung gibt. Und dann ist es auch so, dass diese Definition, was Massenüberwachung eigentlich ist, bei den Amerikanern ein bisschen skurril ist.

Es gibt viele Dinge, wo sie sagen, sie speichern die ganzen Daten schon mal, aber sie schauen sich dann nicht alles an, und dann ist es ja keine Massenüberwachung, weil man sich ja nur spezifische Fälle von diesen ganzen gespeicherten Daten anschaut. Auch da bei den Definitionen wird es dann spannend, was da eigentlich das wirklich bedeutet. Selbst wenn man mit den zuständigen Leuten bei der EU-Kommission spricht, dann können die einem eigentlich auch nicht genau sagen, was das bedeuten soll, und da ist es dann doch recht spannend, dass die so was zustimmen. Da ist einfach der politische und der wirtschaftliche Druck, da einfach irgendwas zu machen, anscheinend höher als jeder menschliche Verstand.

Marit Hansen hat als Schleswig-Holsteiner Landesdatenschutzbeauftragte den Entwurf zum Privacy Shield noch nicht offiziell erhalten und sieht alles ähnlich wie Max Schrems. Sie wünscht sich ein Klagerecht für Datenschutzbehörden: „Privacy Shield ist jetzt schon angeschossen“. (MP3)

Hansen: Herr Schrems hat eben schon gesagt, es gibt Verbesserungen, und gleichzeitig: Reicht das denn als große Frage gegenüber dem aus, was der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung im Oktober letzten Jahres gefordert hat, nämlich das so eine unkontrollierte Massenüberwachung nicht sein darf. Und das ist ein generelles Problem und das Problem ist eigentlich noch viel größer als das, was jetzt der Europäische Gerichtshof in Bezug auf die USA gesagt hat, denn es gibt natürlich auch in Europa oder in anderen Ländern auf der Welt sehr starke Geheimdienste, die aus meiner Sicht deutlicher eingehegt werden müssen, wo wir sehr viel mehr tun müssen, um es eben nicht zu einer Massenüberwachung kommen zu lassen.

Dobovisek: Also bloß ein Feigenblatt mit Blick auf das Privacy Shield?

Hansen: Das werden wir gucken, ob das Privacy Shield überhaupt was hält. Das ist aus meiner Sicht noch völlig offen. Auch da hat Herr Schrems ja eben gesagt, vielleicht wird es dann gar nicht benutzt, denn es ist ja jetzt schon, na ja, angeschossen – deswegen, weil sehr viele Aktivisten schon sich hier gemeldet haben und gesagt haben, sie werden das wieder als Klage vorbringen. Herr Schrems spielte mir eben den Ball zu: Was ist mit den Datenschutzbehörden? Können wir das auch beim Europäischen Gerichtshof einbringen? Die Deutschen im Augenblick noch nicht. Das heißt, da fehlt uns auch noch ein Klagerecht, das aber auch in dem Urteil vorgesehen ist. Das ist etwas, was noch nachgebessert werden muss. Die ersten Entwürfe gibt es. Vielleicht wird so ein Klagerecht in Deutschland für Datenschutzbehörden auch Ende des Jahres eingeräumt.

1 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.