Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert eine Verknüpfung von bestehenden europäischen Datenbanken. In einem Interview mit der Tageszeitung WELT erklärte der Minister, auf diese Weise einen größeren Nutzen aus dem Schengener Informationssystem (SIS), der Fingerabdruckdatei EURODAC oder dem Visa-Informationssystem (VIS) ziehen zu wollen. Auch soll die Europäische Union „endlich“ ein Passagierdatenregister (EU-PNR) einrichten.
Nicht nur aus Gründen des Datenschutzes können Datenbanken nicht einfach miteinander „verknüpft“ werden. Errichtungsanordnungen und Durchführungsgesetze sehen die Anwendung nur für einen bestimmten Zweck vor. Allerdings wurden die Informationssysteme längst schrittweise ausgebaut.
Die Abgabe von Fingerabdrücken ist mittlerweile bereits bei der Beantragung eines Visums im Heimatland verpflichtend. Die nur zum Abgleich von Asylanträgen eingerichtete Fingerabdruck-Datei EURODAC ist nun für andere Polizeibehörden zugänglich. Das SIS in seiner neuen Generation kann ebenfalls Fingerabdrücke speichern, bald soll hierzu eine Suchfunktion zur Verfügung stehen.
Vorschlag der Kommission für „Intelligente Grenzen“ am 23. März
Die Europäische Kommission und der Rat arbeiten derzeit an der Errichtung eines Systems „Intelligente Grenzen“ für den Schengen-Raum. Von allen Einreisenden – auch TouristInnen, Geschäftsreisenden oder Studierenden – sollen Fingerabdrücke und womöglich das Gesichtsbild abgenommen und gespeichert werden. Auch „Intelligente Grenzen“ war eigentlich zum Zweck der Migrationskontrolle angekündigt worden. Nach derzeitigen Plänen entwickelt es sich aber zu einer europäischen Superdatenbank.
Dass auch Polizeibehörden zugreifen dürfen, ist hinter den Kulissen bereits beschlossen. Frankreich fordert sogar die Ausweitung auf Staatsangehörige der Europäischen Union. De Maizière deutet gegenüber der WELT an, dass das System die gewünschte Verknüpfung von VIS, EURODAC und SIS besorgen soll. So sei es für den „Kampf gegen den internationalen Terrorismus, kriminelle Banden und die illegale Migration“ notwendig, Zeitpunkt und Ort der Ein- sowie Ausreise von Drittstaatenangehörigen in den Schengenraum zu erfassen.
Für die Administration von VIS, EURODAC und SIS hat die Europäische Union in Riga eine „Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen“ eingerichtet. Dort würde auch das System „Intelligente Grenzen“ angesiedelt. Am 23. März will die Kommission hierzu einen erneuerten Vorschlag präsentieren. Auf Ratsebene versuchen die Regierungen der Mitgliedstaaten deshalb, ihren Änderungswünschen zu mehr Gewicht zu verhelfen. Die Aussage von de Maizière dürfte in diese Richtung gemeint sein.
Staatssekretärin verschweigt EU-Vorstoß
Mit dem Vorstoß düpiert der Minister jedoch den Bundestag. Denn zwei Wochen zuvor hatte der Abgeordnete Alexander S. Neu gefragt, inwiefern die EU-Datenbanken untereinander vernetzt werden könnten oder sollten. Die Antwort der Staatssekretärin im Bundesministerium, Emily Haber:
Sowohl die Europäische Kommission als auch der Rat unter verschiedenen Präsidentschaften haben in der Vergangenheit wiederholt Überlegungen zur Verbesserung der Interoperabilität und Interkonnektivität der Systemlandschaft auf EU-Ebene im Justiz- und Innenbereich angestellt und zur Diskussion gestellt. Die Bundesregierung nimmt solche Überlegungen zur Kenntnis und prüft sie jeweils eingehend auf ihren operationellen Nutzen und ihre Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen.
Das klingt äußerst passiv und bleibt weit hinter der gestrigen Forderung von de Maizière zurück. Dass sich Haber und de Maizière in dieser Frage nicht koordinieren ist unwahrscheinlich. Deutlich wird vielmehr die Aushöhlung des Frage- und Informationsrechts von Abgeordneten mit verschwurbelten oder nachweislich falschen Antworten.
Die Staatssekretärin hat sich aber nicht nur vor einer wahrheitsgemäßen Antwort gedrückt, sondern das Parlament hintergangen. Denn im Februar wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium die Kommission selbst zu einer Prüfung aufforderte, wie eine solche „Verknüpfung“ von Polizeidatenbanken umgesetzt werden könnte. In der Antwort an Alexander S. Neu findet sich dazu nicht einmal eine Andeutung. Auf Ratsebene prescht die deutsche Delegation also vor, während die deutschen Abgeordneten im Unklaren bleiben.
Bundesregierung schafft Fakten
Zum Aufbau des Systems „Intelligente Grenzen“ hatte die Kommission vergangenes Jahr ein Pilotprojekt durchgeführt. Unter anderem am Flughafen Frankfurt und dem Kreuzfahrt-Terminal in Rostock-Warnemünde wurden Verfahren zur Abnahme und Kontrolle biometrischer Daten getestet. Von Interesse war, inwiefern die Grenzkontrollen dadurch womöglich verzögert würden. Das Pilotprojekt wurde von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen verantwortet. In Deutschland beteiligten sich daran die Bundespolizei, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesverwaltungsamt.
Die Tests liefen bis Ende September 2015. Schon vorher entschloss sich die Bundesregierung, die Pilotstudie auf eigene Faust weiterzuführen. Dies wurde erst durch die Mitteilung eines beteiligten Softwareunternehmens bekannt. Dem Bundesinnenministerium gingen die EU-Erprobungen nicht weit genug, weshalb die Bundesbehörden das System nun in einem „Ende-zu-Ende Grenzkontrollprozess“ ausprobieren.
Um den Pilotbetrieb „noch realitätsnäher gestalten zu können“ hat das Bundesverwaltungsamt ein „rudimentäres“ Ein- und Ausreisesystem programmiert. Es basiert auf dem EU-System, wurde aber um einige Features erweitert und per Schnittstelle zur Bundespolizei in den Grenzkontrollprozess integriert. Die Kosten für die Fortführung der Erprobung schätzt das Bundesinnenministerium bis Herbst 2016 auf 1,4 Millionen Euro.
Erweiterung durch „Back Office“
Vor einigen Tagen attestierte das Bundesinnenministerium dem derzeitigen EU-System schwere Mängel. So seien unerwartet viele „fachliche Sonderfälle“ aufgetreten, etwa Reisende mit mehreren gültigen Visa, Personen mit mehreren Pässen oder Ausnahmen aufgrund bilateraler Abkommen. Auch sei ein signifikanter Anteil von mangelhaften Dokumentendaten sowie von falsch gespeicherten Daten festgestellt worden.
Eine Korrektur bei der Kontrolle der Betroffenen sei zu aufwändig und sollte laut der Staatssekretärin Emily Haber besser an ein „Back Office“ verlagert werden. Nähere Erläuterungen zu diesem „Hintergrundbüro“ fehlen.
Jedoch wäre denkbar, bereits vorhandene Personendaten der Informationssysteme VIS, EURODAC und SIS heranzuziehen: Die von de Maizière geforderte „Verknüpfung“ der europäischen Datenbanken.
Deutschland wird von Krebsgeschwüren regiert, die AfD bietet die ideale Ergänzung dazu.
mfg R.K.
Wer erwartet von einem Menschen(?) wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière die Wahrheit zu hören hat meiner Meinung nach nicht begriffen, dass Social Engineering ab einer gewissen Position zum Rüstzeug dieser Leute gehört. (Ich würde dem überaus sympathischen Menschen noch nicht mal die Hand schütteln)
Ein Grund für Forderungen zu besseren Verknüpfung und Abfragemöglichkeiten findet sich im aktuellen Spiegel „Untertauchen leicht gemacht“. Lächerlicher Datenschutz in Reinform, ein deutsches Phänomen. Aber es leben mittlerweile mehr Leute sehr gut davon als Abmahnanwälte und selbst die können Datenschutz auch gut verwerten. Und wem bringt es etwas? Niemandem; die wirklich großen Datenverwerter interessiert das sowieso nicht die Bohne, what, german AGB? who cares …
Ja, kommt jetzt auch nicht überraschend. Einfach ABwählen gehen.
Und nein, nicht die AFD!!!! lieber die Biebeltreuen Christen oder die Lilanen oder so einen Dummfug wählen. Aber hingehen, und Stimme nicht ungenutzt liegen lassen. Die Wahlbeteiligung muss sehr hoch sein. Oder ungültig wählen.
Ja Marc, das stimmt. Wenn man bedenkt, dass jede abgegebene Stimme Geld in die Kriegskassen der Parteien spült, dann bleibt eigentlich nur ungültig wählen übrig.
Dass es aber darauf ankommt, überhaupt eine Stimme abzugeben, auch wenn sie ungültig ist, das begreifen die Leute nur, wenn sie Prozentrechnung kapiert haben. Daran scheitern aber schon viele in der Hauptschule.
Man müsste mal eine schöne Textaufgabe für den Mathe-Unterricht überlegen, damit Wähler begreifen, dass ungültige Stimmen ein scharfes Schwert sein können.
Das Problem ist halt nur, das es keine Nichtwählerontergrenze gibt. Das meint: Selbst wenn in Deutschland nur ganze 10 Menschen ihre Stimme abgeben, dann haben wir zwar eine verdammt hohe Nichtwählerquote, aber angenommen sie wählen alle (alle 10) CDU, dann hat diese letztlich 100% und ist damit Regierungsfähig. Das ist das erste Problem, das 2. ist, das man im Prinzip nur Protestwählen kann in dem man eine andere Partei wählt, welche sei mal dahingestellt. Nichtwähler und Ungültigwähler werden schlicht und einfach der Partei mit den meisten Stimmen angerechnet.
Ich wollte selbst ungültig wählen und hab mich dementsprechend damit befasst nur um ebend dies feststellen zu müssen: Entweder wählt man oder die Wahl wird für einen getroffen.
Eigentlich dürfte sowas nicht sein, ist aber leider genauso.
Ich meinte natürlich Nichtwählerobergrenze…