Nachrichtendienstler in diplomatischen Vertretungen? Die Regierung findet: „Zu geheim für den Bundestag“

US-Botschaft in Berlin: Wie viele Geheimdienstler gehen hier wohl täglich ein und aus? CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Okin

Botschaften sind nicht nur geeignete Gebäude, um – wie in den bekannten Fällen von USA und Großbritannien – Spionagetechnik unterzubringen. Auch das Diplomatenpersonal stammt teilweise aus den Geheimdiensten der betreffenden Staaten. Doch was die Bundesregierung dazu weiß und ob Deutschland selbst mit ähnlichen Mitteln operiert, soll geheim bleiben. Nicht einmal der Bundestag wird informiert.

Wir berichteten im August 2014 über eine Verbalnote des Auswärtigen Amtes, in der dieses „alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland um Benennung des in der Bundesrepublik eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten“ bat.

André Hahn von der Linksfraktion, derzeit Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, wollte nun in einer Kleinen Anfrage Näheres zu den Ergebnissen dieser Aufforderung wissen und fragte dabei gleich nach, ob Deutschland auch selbst Geheimdienstler in deutschen Botschaften und Vertretungen einsetzt. Antworten bekommt der Fragesteller kaum, bei fünf der zehn Fragen heißt es, sie „können selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden“. Grund: Gegenstand der Fragen berührt in „besonders hohem Maße das Staatswohl“. Dahinter soll das Frage- und Informationsrecht des Bundestages zurücktreten. Aber auch die „Antworten“ auf die restlichen Fragen entbehren jeder Substanz.

Die Bundesregierung will nicht bestätigen, dass die Informationen des „Spiegel“ stimmen, nach denen in Deutschland etwa 200 US-Geheimdienstler mit Diplomatenpass arbeiten. Dazu verweist die Regierung auf eine Schriftliche Frage von Hans-Peter Bartels, der auch wissen wollte, ob bekannt ist, wie viele US-Geheimdienstler in Deutschland tätig sind und wie viele Deutschland selbst in den USA beschäftigt. Leider können wir die Antwort nicht einsehen, denn sie ist als GEHEIM eingestuft und daher der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Nicht einmal, wie viele der mit der Verbalnote adressierten Staaten reagiert haben – nach der Art der Reaktion wird hier gar nicht gefragt -, soll öffentlich werden, die Antwort dazu ist bereits als „Verschlusssache – Vertraulich“ eingestuft. Beinahe hämisch wirkt da der Link zur Seite des Auswärtigen Amtes mit allen diplomatischen Vertretungen in Deutschland auf die Frage hin, wer die Verbalnote überhaupt bekommen hat.

Die Information, wie viele Geheimdienstler jeweils in den Botschaften sitzen und als Antwort auf die Verbalnote genannt wurden: „Eine schwere Belastung der bilateralen Beziehungen“ Deutschlands zu diesen Staaten.

Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso.

Wie viele weitere Geheimdienstler anderer Staaten in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen deutschen Einrichtungen tätig und der Bundesregierung oder deutschen Geheimdiensten bekannt sind, ohne dass sie dem Auswärtigen Amt gemeldet wurden? Kann „aus Gründen der operativen Sicherheit“ nicht offengelegt werden.

Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso.

In welchen Staaten Deutschland selbst Geheimdienstler als Diplomaten einsetzt – sei es mit oder ohne Kenntnis der dortigen Regierung: „Auch eine Beantwortung in eingestufter Form würde den erheblichen schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen nicht genügen.“

Wie viele davon des Landes verwiesen wurden: Ebenso. Zumindest für jene, die dem Gastland nicht benannt wurden. Aus der Menge derer, die dem Gastland kenntlich gemacht wurden, hat es keine Ausweisungen gegeben. Nur wissen wir leider nicht, ob es überhaupt welche gab. André Hahn kommentiert:

2014 und 2015 wurden keine Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland aus einem Gastland ausgewiesen. Dies ist allen Ernstes die einzige von 10 Fragen aus der Kleinen Anfrage, die Staatssekretär Stephan Steinlein vom Auswärtigen Amt öffentlich beantwortet hat.

Das Problematische an der Nicht-Antwort der Bundesregierung ist nicht nur die Intransparenz gegenüber der Öffentlichkeit, sondern auch ihre Weigerung, den Mitgliedern des Bundestags Auskunft zu geben – mit dem Argument, dass Informationen offengelegt werden könnten. Die Bundesregierung missachtet hier ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, in dem es heißt:

Das Parlament und seine Organe können nicht als Außenstehende behandelt werden, die zum Kreis derer gehören, vor denen Informationen zum Schutz des Staatswohls geheim zu halten sind.

Doch das scheint sie nicht zu interessieren, und sie kommt im vorliegenden Fall zu dem Schluss, …

… dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

Das Adverb „ausnahmsweise“ könnte hier deplatzierter kaum sein, denn diese Ausnahme ist bei geheimdienstlichen Belangen leider die Regel. Immer wieder zieht sich die Bundesregierung darauf zurück, dass das Staatswohl oder internationale Beziehungen geschädigt werden könnten – ähnlich auch bei der Herausgabe der Selektorenliste.

André Hahn findet das ungeheuerlich:

Das ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wenig sich die Bundesregierung und ihre Nachrichtendienste vom Bundestag in die Karten gucken lassen wollen. Die oft gerühmte parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste wird so zur Farce.

Erstaunlich ist zudem das aus den Antworten der Bundesregierung erkennbare Messen mit zweierlei Maß. So werden einerseits bestimmten Staaten im Verfassungsschutzbericht 2014 sowie in anderen offiziellen und halboffiziellen Verlautbarungen öffentlich der Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland bezichtigt, während die inzwischen offensichtliche Spionagetätigkeit der USA in Deutschland weder im Verfassungsschutzbericht noch in der vorliegenden Antwort auf die Kleine Anfrage Erwähnung findet.

Antwort zur Kleinen Anfrage aus dem PDF befreit

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Niema Movassat, Petra Pau, Harald Petzold, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Bundestagsdrucksache Nr.: 18-6321 vom 13.10.2015

Personal von Nachrichtendiensten in diplomatischen Vertretungen

Vorbemerkung der Fragesteller

„Gegen Deutschland gerichtete nachrichtendienstliche Arbeit findet oftmals aus sogenannten Legalresidenturen heraus statt, die in den offiziellen oder halboffiziellen Vertretungen ausländischer Staaten in Deutschland untergebracht sind. Die Nachrichtendienstangehörigen arbeiten abgetarnt in Botschaften oder Generalkonsulaten, in Presseagenturen oder bei Fluggesellschaften. Sie verfügen dort meist über einen Diplomatenstatus, der sie vor Strafverfolgung schützt und im Fall ihrer Enttarnung nur noch die Möglichkeit der Ausweisung aus Deutschland zulässt.“ (Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 227).

Als Hauptakteure von gegen Deutschland gerichteten Spionageaktivitäten werden im Verfassungsschutzbericht 2014 namentlich die Russische Föderation, die Volksrepublik China und die Islamische Republik Iran genannt.

In einer Rundnote Nr. 17/2014 vom 6. August 2014 bat das Auswärtige Amt „alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland um Benennung des in der Bundesrepublik eingesetzten Personals von Nachrichtendiensten (Name, …), die den Schutz völkerrechtlicher Verträge als Angehörige offizieller Stellen genießen.“ Die Antwort sollte bis zum 31. August 2014 an das Auswärtige Amt gesendet und jährlich jeweils zum 31. August aktualisiert werden.

Im Umkehrschluss gehen die Fragesteller davon aus, dass auch an deutschen Botschaften und sonstigen Einrichtungen Personal deutscher Nachrichtendienste mit Diplomatenstatus tätig ist.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren.

Fragen 1 (teilweise), 3 bis 7 und 9 bis 10 können selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Hierbei muss insoweit jedes Risiko eines Bekanntwerdens ausgeschlossen werden, weshalb auch eine eingestufte Übermittlung der erfragten Information ausscheiden muss.

Eine Offenlegung der angefragten detaillierten Informationen über die Erkenntnisse der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten und die Organisationsstruktur des Bundesnachrichtendienstes im Ausland birgt die Gefahr, dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern und der Organisationsstruktur des Bundesnachrichtendienstes im Ausland besonders schutzbedürftig sind. Ein Bekanntwerden von Informationen zu den ausländischen Partnerdiensten und den konkreten Strukturen des Bundesnachrichtendienstes im Ausland und damit einhergehend die mögliche Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit und Aufgabenerfüllung haben. Neben Rückschlüssen auf die Arbeitsmethodik der Nachrichtendienste des Bundes lassen sich das globale Kooperationsnetzwerk des Bundesnachrichtendienstes und hierdurch auch viele regionale und zum Teil auch thematische Schwerpunktsetzungen klar erkennen. Darüber hinaus würde die regionale Struktur in vielen Fällen Rückschlüsse zulassen, gegen welche Länder ein besonderes Aufklärungsinteresse gerichtet sein könnte und mit welchem Partner eine Kooperation zur Aufklärung eines Drittstaates bestehen könnte.

Der hieraus entstehende Vertrauensverlust würde die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes bedrohen, er würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Einstellung einer Vielzahl von Kooperationen und zu außenpolitischen Konsequenzen führen. Als Folge bestünde daher die Gefahr, dass aufgrund dieses Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Partnern entfallen oder wesentlich zurückgehen könnten, so dass signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage für die Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland entstünden. Des Weiteren würde durch die komplette Offenlegung der personellen Organisationsstrukturen im Ausland die Gefahr bestehen, dass diese gezielter durch andere Nachrichtendienste in ihrer Arbeit behindert werden könnten.

Somit könnte letztlich der gesetzliche Auftrag des Bundesnachrichtendienstes – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Abs. 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden. Die Gewinnung von auslandsbezogenen Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes jedoch unerlässlich.

Die Bundesregierung ist zudem nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 2 nicht offen erfolgen kann. Grundsätzlich ist der parlamentarische Informationsanspruch auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, ist zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der Antworten auf Frage 2 als Verschlusssache (VS) mit einem Geheimhaltungsgrad bis GEHEIM ist im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich, da die betreffenden Informationen aus nachrichtendienstlichen Quellen stammen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf Frage 2 würde jedoch Informationen über Arbeitsweisen und den Kenntnisstand der Nachrichtendienste des Bundes offen legen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur jeweiligen nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Ihre Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte der jeweiligen Dienste zu.

Daneben würde das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Nachrichtendienste nachhaltig erschüttert und die weitere internationale Zusammenarbeit wesentlich erschwert. Nach § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden können oder die für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich oder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Der Beitrag zu Frage 2 ist daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Kann die Bundesregierung die Informationen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL bestätigen, dass „für die USA in Deutschland allein rund 200 Nachrichtendienstler mit Diplomatenpass“ arbeiten (SPIEGEL-Online vorn 8. August 2014)?

Wenn nein, welche diesbezüglichen Kenntnisse hat die Bundesregierung?

Aus Sicht der Bundesregierung können die Angaben aus dem zitierten SPIEGEL-Artikel nicht bestätigt werden. Im Übrigen wird auf die im Jahr 2013 bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegten Antworten zu den Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels Nr. 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 17/14483 vom 2. August 2013 verwiesen. Die damaligen Angaben entsprechen dem aktuellen Erkenntnisstand der Bundesregierung.

2. Wie viele Staaten haben die Rundnote Nr. 17/2014 vom 6. August 2014 vom Auswärtigen Amt erhalten, wie viele haben darauf überhaupt reagiert, wie viele haben mit einer Fehlmeldung geantwortet, und wie viele davon mit der Benennung mindestens einer Person?

Die Verbalnote vom 06.08.2014 wurde an alle diplomatischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland versandt. Eine Übersicht aller diplomatischen Vertretungen ist auf der Internetseite des Auswärtigen Amts eingestellt und unter folgendem Link erreichbar: www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/VertretungenFremderStaatenA-Z-Laenderauswahlseite_node.html. Eine weitere offene Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Darüber hinausgehende Angaben sind als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft; die entsprechende Antwort wird in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

3. Aus welchen Staaten waren in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen per 31. August 2015 (bzw. im Jahr 2014) laut Antwort an das Auswärtige Amt auf die Rundnote 17/2014 Personen von Nachrichtendiensten in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte mit der jeweilig gemeldeten Personenzahl nennen)?

Über die in Frage 2 gegebenen Informationen hinaus können aus Gründen des Staatswohls weitere Angaben zu den Antworten auf die Verbalnote nicht gemacht werden.

Die diplomatische Kommunikation über nachrichtendienstliche Belange ist von höchster Sicherheitsrelevanz. Sie erfordert zwingend einen äußerst sensiblen Umgang mit den jeweiligen Staaten, um dabei die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu wahren.

Die Offenlegung von Informationen, die Rückschlüsse auf den Einsatz nachrichtendienstlichen Personals an einzelnen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland zuließen, würde zu einer schweren Belastung der bilateralen Beziehungen zu diesen Staaten führen. Sie würde darüber hinaus generell die künftige Kommunikation der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten bzgl. nachrichtendienstlicher Tätigkeiten erschweren.

4. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?

Eine konkrete Angabe von Personenzahlen nebst Benennung der einzelnen Staaten ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen.

5. Wie viele weitere (nicht dem Auswärtigen Amt gemeldete) für ausländische Nachrichtendienste tätige Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Nachrichtendienste des Bundes an diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland tätig (bitte Zahl der Personen und die jeweiligen Staaten nennen)?

Nachrichtendienste fremder Staaten sind in unterschiedlicher Personalstärke an den jeweiligen amtlichen oder halbamtlichen Vertretungen in Deutschland präsent und unterhalten hier sogenannte Legalresidenturen.

Die Frage, welche Personen getarnt unter diplomatischer Abdeckung an den offiziellen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen der Gast- bzw. Entsendeländer in Deutschland einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit nachgehen, stellt den Schwerpunkt der Spionageabwehr dar.

Eine Angabe, wie viele Personen für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig sind und durch die Spionageabwehr erkannt wurden, kann aus Gründen der operativen Sicherheit nicht erfolgen. Die Offenlegung der angefragten detaillierten Informationen zur Erkenntnislage der Spionageabwehr des Bundesamtes für Verfassungsschutz selbst in eingestufter Form birgt durch ein etwaiges Bekanntwerden derselben konkrete Gefahren für den Kernbereich der eigenen nachrichtendienstlichen Abwehrtätigkeit einschließlich nachrichtendienstlicher Quellen.

Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen zu Frage 5 in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes sowie die möglichen außenpolitischen Konsequenzen nicht ausreichend gewährleisten. Die Antwort zu der o. g. Frage würde die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit seinen ausländischen Partnerdiensten so detailliert beschreiben, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Die erbetenen Informationen berühren demzufolge derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, so dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.

6. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Gastlandes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?

Eine konkrete Angabe von Personenzahlen nebst Benennung der einzelnen Staaten ist nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3, letzter Absatz, wird verwiesen.

7. In welchen Staaten sind Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland in diplomatischen Vertretungen und sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus mit Kenntnis des jeweiligen Gastlandes tätig (bitte die Staaten mit der jeweilig gemeldeten bzw. bekannten Personenzahl nennen)?

Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. In der Beantwortung der Frage sind Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten besonders schutzbedürftig sind. Auch eine Beantwortung in eingestufter Form würde den erheblichen schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen nicht genügen. Auf die Vorbemerkung wird insoweit verwiesen.

8. Wie viele dieser Personen wurden in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?

Es hat in den Jahren 2014 und 2015 keine Ausweisungen gegeben.

9. Wie viele weitere (nicht als Residenten im Gastland benannte) Personen von Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland sind in diplomatischen Vertretungen oder sonstigen Einrichtungen mit Diplomatenstatus im Ausland tätig (bitte die Gesamtzahl der Personen und der Länder einzeln nennen)?

Auf die Vorbemerkung und die Ausführungen in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.

10. Wie viele dieser Personen wurden auf Grund ihrer Tätigkeit für deutsche Nachrichtendienste in den Jahren 2014 und 2015 des Landes verwiesen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Staaten nennen)?

Auf die Vorbemerkung und die Ausführungen in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.

13 Ergänzungen

  1. Laut einschlägigen Quellen sollte absolut davon ausgegangen werden, dass Geheimdienstpersonal in Botschaften arbeitet. Das wird auch nicht nur bei den Amerikanern Praxis sein, sondern auch bei uns, und auch bei vielen – wenn nicht allen – anderen Staaten.

    Unter anderem Allen Dulles (erste CIA-Leitender) schrieb davon in »The Craft of Intelligence« [1] (ganz interessantes Buch). Dort kommentierte er die Beteiligung der CIA so, dass diese sich als Botschaftsangehörige eher auf »saubere« Operationen konzentrieren würden. Was die Zahl von Geheimdienstmitarbeitern anbelangt, so will ich einfach zitieren:

    »The statement that there are American embassies where the CIA personnel outnumber the Foreign Service personnel is a rather typical troublemaking bit of malice, as is the one that the CIA personnel in embassies can do what they please. The Soviets, it is true, have many embassies where the intelligence personnel outnumber the diplomats, but we do not.«

    Das bezieht sich noch auf die 60er und einiges wird sich verändert haben, doch es erscheint unwahrscheinlich, dass die Amerikaner alles Geheimdienstpersonal abgezogen haben, ebenso wie wir selbst keine in anderen Ländern sitzen haben.

    [1] http://www.amazon.de/dp/1493018795/

  2. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir den Hanseln im Parlament alles und jedes erzählen, was wir tun. Ist ja nicht so, dass die den höchsten Souverän vertreten würden und die explizite Aufgabe hätten, die Exekutive zu überwachen! Wer die deutsche Regierung kontrolliert bestimmt immer noch die Regierung!

  3. darf eine Regierung und ihre Verwaltung Geheimnise vor dem Volk haben?

    Nein! – denn im Falle eines Falles bezahlen wir die kriminellen Aktionen mit unserem Leben!

    Und nebenbei: die Regierung und ihre Verwaltung sagen uns immer wieder: wer NICHTS zu verbergen hat, braucht keine Angst vor NSA, BND und Vorratsdatenspeicherung haben.

    Ergo: die Regierung hat Geheimnisse — demnach ist sie kriminell!

    1. „im Falle eines Falles bezahlen wir die kriminellen Aktionen mit unserem Leben!“

      Das greift zu kurz, wir bezahlen die auch Monat für Monat mit unseren Steuern, das sind unsere Angestellten! Und als solche natürlich im Grunde auskunftspflichtig. :)

  4. Kürzlich laß ich, das sich der Präsident Boliviens mit der Kanzlerin in Deutschland getroffen hat. Er hielt einen antikapitalistischen Vortrag in Berlin vor ca. 2000 Menschen und hat dafür sehr sehr viel Beifall erhalten auch von anwesenden der CDU. Er hat ein wenig die Situation in seinem Land geschildert. Thema war unter anderem das Wirken der amerikanischen Botschaft in Bolivien. „Von dort aus wurde so wie er sagte geheimdienstlich gegen Bolivien gearbeitet indem rechtsradikale Gruppen im Land unterstützt, NGOs usw. wurden die für Terror sorgten und es gab immer wieder Angriffe gegen die Regierung und unzählige Drohungen“. Es gab erst Ruhe als sie die amerikanische Botschaft geschlossen haben“. Morales sagte auch, „Europa ist ebenfalls diesen US-Atacken ausgeliefert und sollte sich von der Vorherschaft der USA befreien als Beispiel gab er an früher gehörte Bolivien den USA und heute der eInheimischen Bevölkerung und. die USA wollen um jeden Preis die Vorherschaft erhalten dazu ist ihnen jedes Mittel recht“.

  5. Was Sie hedonista zitieren:,,Von dort aus wurde so wie er sagte geheimdienstlich gegen Bolivien gearbeitet indem rechtsradikale Gruppen im Land unterstützt, NGOs usw. wurden die für Terror sorgten und es gab immer wieder Angriffe gegen die Regierung und unzählige Drohungen“.

    Dies klingt sehr nach dem alten Muster Stay-behind, welches in Europa von den 50gern an bis in die 90ger voll zogen wurde. ( Wer weiß ob es ganz abgestellt wurde. Das hat die CIA und den MI6 auch gut Geld gekostet.)

    Ich würde auch sehr dick unterstreichen, dass Geheimdienstpersonal in Botschaften arbeitet. Besser kommt man nicht ins Land. Es gibt auch ein Beispiel, wo eine BND Mitarbeiterin in Südamerika im Stich gelassen wurde. Sie ging auch in einer Botschaft ein und aus. Und im US- Konsulat FFM sowie der US- Botschaft in Berlin ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass DIA, CIA dort ein und ausgehen.

  6. Es gibt aber auch z.B. den Militärattaché . Der seine Rolle gar nicht verbirgt. Er ist Militärexperte der an einer diplomatischen Mission beteiligt ist und damit diplomatischen Status besitzt. Er ist auch in der Botschaft dann zu Gange. Seine Aufgaben bestehen darin so viel wie möglich über das Militär einer Nation, in deren Land er tätig ist, in Erfahrung zu bringen. Also nimmt er nur auf Einladungen an Paraden , Manövern oder Veranstaltungen teil. Also quasi offene Spionage und geduldete.

    Die verdeckten Spione in der Botschaft sammeln Informationen , knüpfen Kontakte , werben Quellen in den jeweiligen Ländern. Im schlimmsten Fall beseitigen sie Regimegegner im Exil oder führen Sabotageakte durch bzw. zetteln Aufstände an, bringen Unruhe in das Land.

    Also Deutschland wird sicherlich nicht anders agieren als andere und in seinen Botschaften genauso BND Agenten haben.

    1. Das Problem ist nur das der BND kein deutscher Geheimdienst ist sondern von den USA gegründet wurde. Der BND schädigt massiv die deutsche Wirtschaft indem er die NSA dabei unterstützt, siehe Selektorenlisten. KOnkret bedeutet es das der BND reiner Selbstzweck ist für die Leute die das machen und das diese im Grunde für die USA tätig sind. Das das deutsche Parlament nichtmal Zugriff auf die BND Unterlagen hat beweißt das. Nehmen wir mal die VW Affäre ist eine typische Geheimdienstaffäre. Woran erkennt man das? Die Schlüsselindustrie der Deutschen wird rein durch Rufmord(Geheimdienstarbeit) geschädigt, es sind alles nur Behauptungen und sind solange Behauptungen solange die USA Pkws nicht im Vergleich getestet wurden auch Ford und Opel in Deutschland. Die transatlantisch gleichgeschaltete Presse ist ebenfalls ein USA Geheimdienst in Form eines Propagandawerkzeugs. Woran erkennt man das? Die deutsche Presse bringt fast täglich Negativartikel zu VW ohne das die Vorgehensweisen der USA in diesem Fall mal hinterfragt werden, daselbe Flüchtlingskrise weil die Verursacher sind die USA und England. Oder auch wenn VW Schadstoffe produziert was produziert dann Monsanto? Kann Monsanto verklagt werden vor einem ordentlichen Gericht wohl kaum oder Microsoft in Bezug auf das Datenabschöpfende Programm Windows 10 daselbe Google, Facebook und im Grunde alle Apps solange private Daten ungerechtfertigt abgeschöpft werden . Diese Programme dürfte in keinem Betrieb oder privaten Haushalt eingesetzt werden nach meiner Meinung. Das wären alles Aufgaben für den BND der in diesem Bereich für Ausgleich sorgen müsste wenn er ein deutscher Geheimdienst wäre!!!!!

  7. Das sehe ich genauso im Punkte BND Gründung. Die Organisation Gehlen wurde von der US Armee aufgebaut und später von der CIA übernommen . Der erste Sitz der Organisation war in Hessen im Camp King ( wo auch später Folterpraktiken der Amerikaner durchgeführt wurden, welche sich dann nach Kronberg in eine Villa verlegten). Menschenversuche der Amerikaner an Deutschen, Russen und ihren eigenen Leuten)

    Der BND zog 1947 nach Pullach bei München. Reinhard Gehlen war unter Hitler für die „Abteilung Fremde Heere Ost“ zuständig. Sehr wahrscheinlich daher, dass Interesse der Amerikaner an ihm. Russland war der neue Feind der Amerikaner. Also schienen Informationen über Russen, die durch Folter an Russen durch Deutsche an der Ostfront gewonnen wurden , sehr brauchbar für die Amerikaner. Da war es auch egal, ob es Nazis waren. Hauptsache die Informationen flossen. Interessant, dass die CIA hier selektierte in gute Nazis und schlechte Nazis… Gerade nach Kriegsende.

    Ähnlich bei Stay-behind . Das Netzwerk welches später ganz Europa durchzog und auch in Deutschland vollzogen wurde. Auch hier wurden bekannte Nazigrößen von der CIA angeworben . Egal ob sie anderswo wegen Kriegsverbrechen gesucht wurden…

    Im Punkte Presse geben ich Ihnen ebenfalls Recht. Die einseitige Berichterstattung ist schon sehr bedenklich .. Auch ich empfinde die Atlantik Brücke als Problem… natürlich wird dort pro amerikanisch beeinflusst…da hat auch eine Kanzlerin eigentlich nichts zu suchen!

  8. Bitte direkt vor dem BVerfG auf Beantwortung klagen. Da bringt man einer Kuh eher das Sprechen bei als der Bundesregierung!

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