Liebe Leser:innen,
der Entwurf für ein geändertes Polizeigesetz in Baden-Württemberg soll nicht nur den Weg für Big-Data-Analysesoftware nach Art von Palantir freimachen, sondern auch das KI-Training mit personenbezogenen Daten erlauben. Das hat mein Kollege Martin für euch unter die Lupe genommen. Ich musste dabei an das berühmte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 denken. Damals schrieben die Richter:innen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung formulierten:
„Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.“
Im Urteil geht es an vielen Stellen darum, wie besonders einschränkend es ist, wenn ein Mensch keinen Ein- und Überblick mehr darüber hat, was mit den eigenen Daten passiert. An KI dachten damals wohl die wenigsten, aber umso wichtiger ist es, das enorm wichtige Grundsatzurteil nicht aus den Augen zu verlieren. Obwohl und gerade weil es nun fast 42 Jahre alt ist.
Eine schöne Woche wünscht euch
anna
0 Ergänzungen