FAQWas Bezahlkarten für Geflüchtete bedeuten

Asylsuchende sollen künftig Bezahlkarten statt Bargeld bekommen. Doch was soll das bringen? Und was unterscheidet die Karten von traditionellen Zahlungsmitteln? Die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Bargeld- und Kartenzahlungslogo. Unter dem Bargeldlogo ist ein roter Pfeil, unter dem Kartenlogo ein grüner Pfeil.
Asylsuchende sollen statt Bargeld eine Bezahlkarte bekommen. Aber dadurch ändert sich mehr als nur ein Zahlungsmittel. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Markus Spiske, Bearbeitung: netzpolitik.org

Im thüringischen Greiz gibt es sie, in Hannover auch: Bezahlkarten für Asylsuchende. Bald soll eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte kommen. Wie sie genau funktioniert, ist entscheidend, denn Bezahlkarte ist nicht gleich Bezahlkarte. Zwischen den verschiedenen Modellen gibt es große Unterschiede. Die eine schränkt Geflüchtete ein, die andere eröffnet ihnen Teilhabemöglichkeiten ohne viel Verwaltungsaufwand.

Wir haben Argumente überprüft und zusammengefasst, was bei der aktuellen Diskussion um die Geldkarten für Geflüchtete wichtig ist.

Was unterscheidet eine Bezahlkarte von einer EC-Karte?

Für eine EC-Karte brauchen Personen ein eigenes Konto. Auch Geflüchtete haben Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Wenn sie gerade erst in Deutschland angekommen sind, haben sie jedoch oftmals noch keines. Teilweise gibt es auch bei der Kontoeröffnung Hürden.

Für eine Bezahlkarte ist ein eigenes Konto nicht erforderlich. Die Karten können wie eine Prepaid-Karte funktionieren, verwaltet in der Regel von der Kreisverwaltung. Diese kann die Karte mit Guthaben aufladen, entladen oder sogar sperren. Welche weiteren Einschränkungen es zur Karte gibt, hängt momentan noch von der jeweiligen Ausgabestelle ab.

So lässt sich beispielsweise einschränken, ob und wie viel Bargeld mit der Karte abgehoben werden darf. Oftmals werden auch Überweisungen verboten, vor allem ins Ausland. Eingrenzen lässt sich außerdem die Region, in der die Karte genutzt werden kann, oder die Art der Geschäfte und Waren, die Antragsteller:innen damit kaufen können. In Greiz begrenzt die Verwaltung den Radius etwa auf einen Teil von Thüringen, die Karte aus Hannover gilt dagegen an jedem Geldautomaten und in jedem Geschäft, das Visa-Zahlungen akzeptiert.

Wo gibt es bereits Bezahlkarten?

Einige Kommunen haben die Bezahlkarte bereits eingeführt, so etwa die Städte Hannover, Leipzig oder der Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Dort bekommen Geflüchtete bereits seit vergangenem Jahr eine Geldkarte des Anbieters Publk GmbH ausgehändigt. Die Verwaltung überweist darauf die monatlichen Leistungen. Mit der Karte können sie online oder in Geschäften zahlen und Bargeld abheben. Überweisungen sind dagegen nicht möglich. Glücksspiel ist mit der Karte ebenfalls ausgeschlossen.

Auch die Thüringer Landkreise Greiz und Eichsfeld testen gerade eine Bezahlkarte, sie kommt vom Konkurrenz-Anbieter Givve. Bezahlen können die Asylsuchenden damit nur in Geschäften in der unmittelbaren Umgebung. Geld abheben oder Überweisungen tätigen können sie mit der Karte auch nicht – eine deutliche Einschränkung. Ab Ende Januar soll das Modell in Greiz auf alle rund 750 Geflüchtete im Kreis ausgeweitet werden – mit Ausnahme von Geflüchteten aus der Ukraine. Eichfeld will ab Februar alle Asylsuchenden mit der Karte versorgen.

Wo sollen Bezahlkarten jetzt eingeführt werden?

Bezahlkarten sollen bundesweit kommen. Darauf haben sich der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder im November verständigt. Laut ihrem Beschluss sind sie „sich einig in der Zielsetzung, Barauszahlungen an Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken und damit auch Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu soll eine Bezahlkarte eingeführt werden“. Bis zum 31. Januar soll eine Arbeitsgruppe dafür ein Modell erarbeiten.

Die meisten Bundesländer haben sich bereits darauf geeinigt, an einer gemeinsamen Ausschreibung teilzunehmen. Das Vergabeverfahren soll Dataport durchführen, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer.

Bayern will sich indessen nicht an der gemeinsamen Ausschreibung beteiligen, dort laufe laut Innenstaatssekretär Sandro Kirchner bereits die Vergabe. Ein Zuschlag soll im Februar erfolgen, direkt danach soll ein Pilotbetrieb starten.

Wie viel Geld bekommen Antragsteller:innen?

Solange Geflüchtete noch im Asylverfahren sind, bekommen sie weniger als das Bürgergeld. Ab ihrer Antragstellung haben sie Anspruch auf sogenannte Asylbewerberleistungen. Wie viel genau sie bekommen, legen die Leistungssätze nach dem Asylbewerber­leistungsgesetz fest.

Demnach stehen einer alleinstehenden Person aktuell insgesamt 460 Euro zu. Die teilen sich auf: in 256 Euro für den „notwendigen Bedarf“ und 204 Euro für den „notwendigen persönlichen Bedarf“. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Asylsuchenden über das gesamte Geld frei verfügen können.

Ausbezahlt bekommen sie in der Regel deutlich weniger, etwa wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind und die nötigen Aufwendungen für eine Unterkunft von dem Betrag abgezogen werden. Auch Lebensmittel oder Kleidung werden teilweise als Sachleistungen bereitgestellt. Dadurch sinkt der Geldbetrag weiter, den die Personen selbstständig nutzen können. In solchen Fällen geht es in der Regel um teils weniger als 200 Euro pro Monat, die Personen ausgezahlt werden.

Warum sollen Geflüchtete kein Bargeld oder eine normale EC-Karte bekommen?

Bisher müssen Asylbewerber:innen ihre Geldauszahlungen in der Regel persönlich zu einem bestimmten Termin abholen. Das ist für die Kommunen ein hoher Verwaltungsaufwand. Dieser wird häufig als Grund für die Abkehr von Bargeldauszahlungen genannt. Doch es ist nicht der einzige. Der potenzielle Vorteil entfällt in der Praxis oft: Vor allem wenn die Geflüchteten, wie in Greiz, dennoch zum Aufladen der Karte persönlich erscheinen müssen.

Manche Politiker behaupten, dass Bargeld ein sogenannter Pull-Faktor sei. Das heißt, ein Faktor, der Deutschland für Schutzsuchende besonders attraktiv macht. So sagte Reinhard Sager, Präsident des Landkreistages: „Wir müssen dringend die Attraktivität unserer Sozialleistungen im Vergleich zu anderen EU-Staaten in den Blick nehmen“.

Der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai glaubt, dass Bargeldzahlungen schnelle Abschiebungen verhindern würden, „da Herkunftsländer davon profitieren, wenn Geld in die Heimat überwiesen wird“.

Vor allem in Bayern und Sachsen steht diese Begründung im Vordergrund. Dabei gilt die Theorie der Push- und Pullfaktoren bereits seit mehreren Jahrzehnten als überholt und stark vereinfachend. So schreibt das Bundesinnenministerium im Jahr 2020 in einer Stellungnahme: „Der Großteil der internationalen Forschung zu den Auswirkungen von Sozialleistungen auf Migrationsentscheidungen […] findet keine [..] oder nur minimale Einflüsse dieser Art.“ Ein gewisser Einfluss auf die „Auswahl des Ziellandes“ sei „plausibel“. Erwiesen ist er jedoch nicht.

Welche Kritik gibt es an Bezahlkarten?

„Wenn eine solche Karte für Geflüchtete ohne eigenes Konto mehr Teilhabe ermöglicht, ist das super“, sagt Muzaffer Öztürkyilmaz vom Flüchtlingsrat Niedersachsen gegenüber der SZ. Das bedeute aber, dass die Karte ohne Einschränkungen bezüglich Nutzbarkeit und Bargeldabhebungen kommen müsse. Sonst würde man „das Bild eines trinkenden, rauchenden und zockenden Asylbewerbers zeichnen, für das es keinerlei empirische Evidenz gibt“, so Öztürkyilmaz weiter.

Pro Asyl weist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 hin, nach dem Geflüchtete das Recht auf ein men­schen­wür­di­ges Exis­tenz­mi­ni­mum haben, das auch die Teil­nah­me am gesell­schaft­li­chen Leben umfasst. Dazu gehöre, selbst bestimmen zu können, wofür sie ihr Geld ausgeben wollen. „Bar­geld­ent­zug schränkt die­se Dis­po­si­ti­ons­frei­heit wei­ter dras­tisch ein“, so der Menschenrechtsverein.

Stefanie Mürbe vom Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt nennt die eingeschränkten Karten gegenüber dem MDR „Gängelung und Schikane“. Zudem könnten auch die Karten nicht verhindern, dass die Geflüchteten an Bargeld kommen, etwa indem sie Dinge weiterverkaufen, was kaum zu kontrollieren sei.

Welche Firmen bieten Bezahlkarten an?

Die Kommunen entwickeln die Karten nicht selbst, sondern kaufen sie bei bestimmten Anbietern ein, mit denen sie dazu Verträge abschließen. Einige Unternehmen haben Bezahlkarten schon länger im Sortiment, so etwa das Unternehmen Givve, das in Greiz die Karten liefert. Die Up Group, zu der Givve gehört, ist bereits in anderen Ländern wie Frankreich im Bezahlkartenmarkt für Sozialleistungen aktiv. In Deutschland gehörten bisher weniger Kommunen zum Kundenkreis von Givve, sondern vielmehr Firmen, die ihren Mitarbeiter*innen mit Bonuskarten steuerfreie Extras spendieren wollen. Für diese Anbieter schafft die Politik nun einen neuen Markt.

Andere Anbieter richten sich gezielt an Kommunen, so etwa die vom Berater Joerg Schwitalla entwickelte „SocialCard“, die bereits in Hannover und Leipzig eingesetzt wird. Das Unternehmen wirbt mit dem Slogan „Auszahlungen von Sozialleistungen digitalisieren“.

Was kosten die Bezahlkarten?

Die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) sagte bei der Vorstellung des Modellprojektes, eine Karte von Givve koste den Landkreis drei bis sechs Euro, eine Aufladung koste einen Euro. Der Landkreis rechnet mit etwa 750 Asylsuchenden, die ausgestattet werden sollen. Die Kosten sollen grundsätzlich nicht die Asylsuchenden tragen, sondern die Kommunen.

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70 Ergänzungen

  1. > Asylsuchende sollen künftig Bezahlkarten statt Bargeld bekommen. Doch was soll das bringen?

    Ein Experiment zur Einführung von Bezahlkarten auch für alle anderen Menschen, die staatliche Unterstützung brauchen.

    1. Zitat: „Menschen, die staatliche Unterstützung brauchen“
      Das kann aber ganz schön ausarten:
      – wie die Bauern bei den Agrardieselsteuerausnahmen
      – wie die Unternehmer durch Steuerausnahmen beim Vererben, bei bestimmten Investitionen usw.
      – wie die Aktionäre bei der günstigen Steuer auf Kapitaleinkünfte gemäß dem Motto: „Arbeit darf sich nicht lohnen“ oder so ähnlich, ich erinnere mich nicht mehr so genau…
      – wie…

      also eigentlich so ziemlich alle…

  2. wie würden sich wohl die bezahlkartenbefürworter fühlen wenn man ihnen mal so eine karte für einhalbes jahr geben würde und sie jeden bedarf darüber abdecken müssten? überwachung und ggf rückfragen zu ausgaben miteingeschlossen natürlich.wäre ein nettes experiment.

    1. „Bezahlkartenbefürworter“ werden in der Regel selber ihr Geld erarbeiten und sollten dann auch frei über ihre Finanzen verfügen dürfen, oder?

  3. Statt Flüchtlinge mit solchen Aktionen vergraulen zu wollen, um mehr geht es bei der Geldkarte nicht in meinen Augen nicht, sollten wir als Bevölkerung endlich mal mit dem Thema auseinandersetzen und einen Konsens finden, der realistisch ist und den Bevölkerung auch versteht und mitträgt.

    Man muss einfach mal festhalten:
    Deutschland kann unmöglich alleine alle Flüchtlinge der Welt aufnehmen.
    Deutschland kann unmöglich alleine alle Wirtschaftsflüchtlinge der Welt aufnehmen.
    Wir haben schon mehr als 3,3 Millionen Flüchtlinge im Land, bei 45,8 Millionen Erwerbstätigen. Alle Anzeichen stehen darauf, das die erste Zahl höher wird und die zweite niedriger.
    Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist ein zusätzliches Riesenproblem.
    Die Integration ist ein Witz, von beiden Seiten.
    Die Statistiken zu Kriminalität spare ich mir, da ist jede Tat eine zu viel.

    Das ganze aus gutmenschlichen, falschen Gründen zu ignorieren spielt nur den rechten Hetzern in die Hand.

      1. Ja, die perfekte Form ist in progressiven Kreisen immer viel wichtiger als der Inhalt. Immer die Form kritisieren und den Inhalt souveraen ignorieren. So kann man bequem Distinktion gewinnen, ohne sich mit Realitaeten abgeben oder gar irgendwas tun zu muessen.

        1. > Ja, die perfekte Form ist in progressiven Kreisen immer viel wichtiger als der Inhalt.

          Billige Propaganda vom anderen Ende, die sich selbst nicht mit Inhalten auseinander setzen will, um mit „Form“ anzugreifen, wenn Argumente fehlen.

          Es scheint ja weh zu tun, wenn jemand das Wording aus dem rechten Lager entlarvt. Wenn so reagiert wird, dann war das ein Volltreffer. Prima!

    1. Du bekämpfst Strohmänner: Absolut niemand fordert, dass Deutschland alle „Flüchtlinge der Welt“ aufnimmt. In Europa kommt ohnehin nur ein Bruchteil der Geflüchteten an, die allermeisten bleiben in ihren jeweiligen Nachbarländern.
      Du tust so, als seien Geflüchtete und Erwerbstätige zwei verschiedene Gruppen. Natürlich gibt es eine Schnittmenge, in die die allermeisten Geflüchteten hineinwechseln, wenn sie dann endlich arbeiten dürfen.
      Wer sich von rechten Hetzern distanzieren möchte, täte gut daran, nicht deren Argumentationsmuster zu benutzen.

      1. „Absolut niemand fordert, dass Deutschland alle „Flüchtlinge der Welt“ aufnimmt. “

        Nein, aber sehr missverständliche Zitate gibt es. Meist wird dann, wenn die Zitate freudig vom politischen Gegner aufgenommen wurden, „Ironie“ / „Zusammenhang“ und ähnliches hinter hergeschoben. Aber grundsätzlich wollen sie alle aufnehmen, das ist deren Geisteshaltung, sonst gäbe es diese Beispiele nicht, speziell von Bundespolitikern.

        Kümmern sollen sich dann die Landkreise, die dann auch auf den Kosten sitzen bleiben (der Geldtransfer dafür ist lächerlich, oft verzögert usw). Alles in allem ist das leider nur noch Wahlwerbung für die AfD.

        Zum Thema generell: Ich halte diese Geldkarten nur als den Vorboten für weiteres ausrollen auf alle Sozialleistungen, als nächstes alles um die Sozialhilfe bis Bürgergeld.

        Weiterhin ist es ein Teil des Themas Bargeldverkehr grundsätzlich einzuschränken, siehe entsprechende EU Initiativen und abschreckende Beispiele in einigen skandinavischen Ländern.

    2. Also wer wirklich vor Krieg oder Verfolgung flieht, der lässt sich doch nicht von so einer Bezahlkarte vergraulen. Diese Menschen sind froh, dass sie jemand aufnimmt, sie etwas zu Essen und ein Dach über dem Kopf haben und sich keine Sorgen um ihr Leben machen müssen.

      Davon abgesehen ist so eine Kartenzahlung ja eigentlich auch praktisch. Gut, man kann jetzt nicht mehr groß damit verreisen oder das Geld außer Landes schaffen, aber ich hoffe das hatte eh keiner von denen vor.

      1. „Gut, man kann jetzt nicht mehr groß damit verreisen oder das Geld außer Landes schaffen, aber ich hoffe das hatte eh keiner von denen vor.“

        Ich kenne das aus den letzten Jahrzehnten, dass Leute, die hier Geld bekommen haben, allerdings meißt im Kontext von Arbeit, davon einen Teil nach Hause geschickt haben, um ihren Familien zu helfen. In dem Moment, wo Flüchtlinge arbeiten und Geld verdienen (sollen), kommt man da nicht mehr ganz drum herum.

        Ansonsten vielleicht nicht ganz so üblich bei Flüchtlingen, oder gerade dort? Zurückgelassene bzw. gebliebene Familienmitglieder in Krisengebieten z.B., wie auch immer das Geld da ankommen soll.

  4. > Das Unternehmen wirbt mit dem Slogan „Auszahlungen von Sozialleistungen digitalisieren“.

    Ist denn die schon automatisierte Auszahlung auf das Konto nicht schon genug „digitalisiert“?
    Worum geht es denn eigentlich nach Abzug aller beschönigenden Absichten?

    Was wird durch eine „SocialCard“ möglich, was bisher nicht möglich war?*

    * Demütigung der Karteninhaber an der Supermarkt-Kasse durch Diskriminierung.
    * Der Blick auf den Einkauf. Wie wird das Geld ausgegeben.
    * Kontrolle, wie schnell oder langsam der Verfügungsrahmen beansprucht wird. Ganz wichtig: Bleibt etwas übrig?
    * Mehr Kontrolle ermöglicht mehr Repression.
    * Den Beschäftigten in den Ämtern wird der Anblick von Armut erspart. Die Distanz ermöglicht eine Verwaltung mit weniger Moral und noch weniger Empathie.

    1. „* Demütigung der Karteninhaber an der Supermarkt-Kasse durch Diskriminierung.“

      Oder aller Nichtsolchekartenbesitzer. Denn hier wird vielleicht kein Unterschied zu den von Supermärkten ausgeteilten Vorteils- und Kreditkarten sein.

      1. > hier wird vielleicht kein Unterschied zu den von Supermärkten ausgeteilten Vorteils- und Kreditkarten sein.

        Der unschwer erkennbare Unterschied ist nicht nur der Verwendungszweck sondern der Zwang, sich an der Supermarktkasse als Mensch zu erkennen geben müssen, der auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Eine Diskriminierung, die der Staat zu einer beabsichtigten Vergrämung gerne inkauf nimmt.

        Wer „vielleicht kein Unterschied“ sehen will, der findet das wohl gut und findet meinen Respekt nicht.

          1. > Hä?

            Tu was gegen deine Stutzigkeit. Es ist eben nicht eine Karte wie andere. Wissen und Bildung kann man sich aneignen.

          2. Es ist an der Kasse eine Karte wie alle anderen auch, denn alles andere wäre nicht ohne zusätzlichen Aufwand kompatibel.

          3. „Es ist eben nicht eine Karte wie andere.“

            Was sollte diese Karte an der Kasse von allen anderen Karten unterscheiden?

          4. Also das mit der Unterscheidbarkeit ist so eine Sache. Unterstellt man die einfachste Umsetzung, die keine neuen Kassen erfordert o.ä., muss die Karte gegenüber Kassierer/in/ne/n/x klären, was nicht gekauft werden darf. Das ist der wesentliche Punkt, der die Unterscheidbarkeit herstellt.

            Theoretisch könnte es in der Praxis so aussehen, sofern man nichts Verbotenes kauft, wofür es sicherlich eine App geben wird (hust), damit man es vorher prüfen kann, dass die Karte eben irgendwie aussieht, also mit beliebigem Aufdruck, und dass Kassierer nichts tun müssen, bis etwas als verboten angezeigt wird. D.h. im Normalfall wissen die Kassierer nicht mehr.

            Technich könnte es eine Gutschriftenkarte für bestimmte Produktsorten werden, was dann aber wiederum einen Standard erfordert, und eine Anpassung aller Märkte. Als Staat würde ich die bösen Vorteilskarten kassieren, und durch welche von der Bundesdruckerei ersetzen, europaweit natürlich. Dann gibt es einen Standard für Rabatte, und Datenschutz wird auch noch mal konkret nachgeregelt.

            Das ändert alles nichts daran, dass bestimmte Produkte also eingeschränkt werden sollen, statt den Menschen die Freiheit zu lassen, sowie all dessen, was im Falle eines verbotenen Produktes an der Kasse so passieren würde.

            Die andere Umsetzung wäre, wie angedeutet mit einer App, wo sie die Produkte scannen, und so bereits wissen, was „die Karte“ ihnen erlaubt. Wie auch angedeutet wäre die App von Bundesseite zu stellen, und überall gültig, an der Kasse wird dann nur quergecheckt, dass das gleiche drinnen ist. Vielleicht gibt es noch ein Terminal zum finalisieren des Einkaufs mit QR-Ausdruck. Das ganze dann auch für andere Rabattsorten mit personalisiertem Tracking ;), wo dann QR + „zu zahlen Rest“ steht, zzgl. der Möglichkeit gleich am Automatikterminal zu zahlen. Die „Kassierer/m/f/ks“ prüfen dann nur noch, ob der Einkauf identisch ist. Wäre nicht-planlose Wirtschaft…

          5. „Unterstellt man die einfachste Umsetzung, die keine neuen Kassen erfordert o.ä.,“

            Alles andere ist nicht praktikabel und daher auch nicht im Gespräch.

            “ muss die Karte gegenüber Kassierer/in/ne/n/x klären, was nicht gekauft werden darf.“

            Das widerspricht der obigen Annahme, eine Standardkarte an einer Standardkasse erklärt nichts. Das Personal bekommt die Karte idR nichtmal zu sehen.

          6. „muss die Karte gegenüber Kassierer/in/ne/n/x klären, was nicht gekauft werden darf.“

            Sie imaginieren eine Eigenschaft, aud Grund derer Sie dann gegen die Karte argumentieren. Nennt man Strohmann-Argument.

          7. „Das widerspricht der obigen Annahme, eine Standardkarte an einer Standardkasse erklärt nichts. Das Personal bekommt die Karte idR nichtmal zu sehen.“
            Da sind verschiedene Szenarien im Gespräch, das sie in der Zeile drüber für sich verneint haben, was mich aber nicht daran hindert, es zu besprechen. Immerhin steht am Ende des Posts, das Sie zitieren etwas wie „Wäre nicht-planlose Wirtschaft“, was offenbar auf das Planwirtschaftstotschlagsargument anspielt, welches verhindert, dass eine vernünftige Lösung überhaupt möglich ist.

            „Sie imaginieren eine Eigenschaft, aud Grund derer Sie dann gegen die Karte argumentieren. Nennt man Strohmann-Argument.“
            Und Sie betreiben Schattenboxen?

            Wir reden darüner, was wann sein müsste. Das sind Szenarien. Das nennt man Unterscheiden von Szenarien. Es pellt sich dann eine Möglichkeit von selbst heraus, und wenn es didaktisch gut gemacht ist, kriegt man auch nicht solche Antwortposts, weil man klar herausgestellt hat, wo die Abzweigungen sind, und was dabei herauskommt.

          8. „Sie imaginieren eine Eigenschaft, aud Grund derer Sie dann gegen die Karte argumentieren. Nennt man Strohmann-Argument.“

            Wie kommen Sie darauf, dass Sie damit richtig liegen könnten? Verzweigungslogik schon mal gehört?
            Solche Eigenschaften wurden konkret in den Raum gestellt, von den übliche Verdächtigen (Bayern, u.a.). In Bayern läuft die Ausschreibung bereits. Die Karte sieht nicht die Waren, die Kasse sieht die, also muss die Karte bzw. der dahinterliegende Anbieter irgendwie die Einschränkung mitteilen. Es gibt da verschiedene denkbare Ansätze, wie man da vorgehen könnte. Es scheint schon geplant zu sein, zumindest für die Bundesversion, dass man an der Kasse eben nicht offensichtlich unterscheiden kann, ob jemand ein Flüchtling ist, oder nicht. Also wird die Karte äußerlich nicht unterscheidbar sein. Also würde es technisch werden müssen. Das einfachste ist eben doch, Protokolle zu nutzen, die einen Authorisierungsschritt durch die Kasse für diese Kartensorte ermöglichen, irgendwie, und sei es mit einem Trick oder Hack.
            Das mag eine Randdiskussion sein, ist aber auch schon relativ tief in diesem Diskussionsstrang verortet, also wo sie hingehört.

          9. „Alles andere ist nicht praktikabel und daher auch nicht im Gespräch.“

            Wirklich? Für manche bedeutet ein Softwareupdate bereits die Notwendigkeit ein neues Modell zu erwerben. Oder waren das die 90er…

            Bei bundesweiter Einführung wäre ich nicht mal so sicher, dass es bei „einfachst“ bleibt. D.h. ein extra Funkdongle oder Lesegerät, mindestens Softwareupdates, Protokollerweiterung oder Implementierung, würde ich durchaus für denkbar halten. Wer keine Flüchtlinge will, wird dann nicht aktualisieren. Will unsere Politik aber die Grundrechte der Flüchtlinge wahren, wird sie vielleicht einen Updatezwang in Erwägung ziehen. Vielleicht in einer späteren Fassung der Karte, wenn es bundesweit konservativer wird, und die Einschränkungsfeatures gewollt werden.

          10. >>>
            „muss die Karte gegenüber Kassierer/in/ne/n/x klären, was nicht gekauft werden darf.“

            Sie imaginieren eine Eigenschaft, aud Grund derer Sie dann gegen die Karte argumentieren. Nennt man Strohmann-Argument.
            <<<

            Ok, jetzt aber nicht das Originalpost weiter ignorieren: DOCH, wenn Einschränkungen umgesetzt werden sollen, MUSS DIE KARTE DAS KLÄREN. Ich hab's jetzt in Großbuchstaben gesetzt, damit es klarer wird. Die Karte fährt keine Arme und Beine aus, bekommt ein Gesicht und fängt an zu sprechen. Schon klar. Aber bei einfachster Umsetzung ohne Änderungen an Hardware und Software auf Marktseite, muss da ein kleiner gelber Palestinenserstern auf der Karte sein. Sonst ist das nicht umsetzbar. So einfach ist das. Das verstehen Sie jetzt sicherlich auch.

          11. >>>
            “ muss die Karte gegenüber Kassierer/in/ne/n/x klären, was nicht gekauft werden darf.“

            Das widerspricht der obigen Annahme, eine Standardkarte an einer Standardkasse erklärt nichts. Das Personal bekommt die Karte idR nichtmal zu sehen.
            << Achtet kein Kassierer drauf. Leicht zu überkleben. Funktioniert nicht.
            2. Nach Bezahlvorgang ist an der Kasse ersichtlich, dass es eine eingeschränkte Karte ist. Das wäre wohl eine Softwareupdate der Kasse. Dann Storno und in Bar auszahlen. Funktioniert nicht als Konzept.

            Das Einschränkungsszenario funktioniert mit „einfachst“ also nicht. Also kommt das später, oder es wird „immer noch recht einfach“, z.B. mittels Protokollerweiterung (Pushen oder Nutzen). Je nach Bundesland gibt es dann vielleicht Updatezwang, überhaupt eine Umsetzung etc. p.p.
            Es liegt ja einiges auf dem Tisch, einiges geht sicherlich irgendwie, anderes bleibt schwammig. An einigen Szenarien hätten sicherlich einige Hersteller, Datenhändler, Supermarktketten und Profiteure auf Dienstseiten und sonstwo sicherlich auch zumindest allgemeines strategisches Interesse. Da kann man schon mal herumimaginieren.

          12. „Sie imaginieren eine Eigenschaft, aud Grund derer Sie dann gegen die Karte argumentieren. Nennt man Strohmann-Argument.“

            Wichtiges Detail: wo wird gegen die Karte argumentiert?
            Es geht dort ausschließlich um den Aspekt der Einschränkung des mit der Karte Kaufbaren, wie es bereits im (südlicheren?) Raume steht. Hier wird etwa abgewogen „Rabatt-App+Karte“, was Supermarktketten oft schon umsetzen, gegenüber keiner Anforderung an die Geschäfte, die aber trotzdem die Einschränkung umsetzen müssten. Das ist also ein „Alternativszenario“, das vielleicht aufgrund anderer Faktoren „keines“ ist, z.B. weil nur große Märkte solche Karten haben, weil jeder ein anderes System hat usw. usf. und der Bund das nie selbst in die Hand nehmen wollen wird. ABER, das änder nichts daran, dass zur Umsetzung der Einschränkung letztlich Sichtbarkeit notwendig ist.

            Prinzipiell ist dabei der unauffälligste Ansatz für den Flüchtling, der nicht an der Kasse durch Verbote auffallen will, die Produkte selbst zu scannen, „Z.B. per App“. So dass man mit einem voll registrierten Einkauf an der Kasse erscheint, der nur noch verifiziert werden muss, und kein Problem entsteht. Das beschleunigt auch Bezahlvorgänge, je mehr normale Kunden dasselbe Prinzip verwenden. Jetzt muss die App aber datenschutzfreundlicher als die Corona-Warn-App werden (usw. usf., nächstes Kapitel), und die App muss irgendwie die Codes des Marktes verstehen – komplexig aber möglich.

          13. Plötzlich das Leuchten und das Tröten - ja ist denn schon Karneval? Nein, ein Flüchtling an der Kasse, da schaut her. sagt:

            „der unauffälligste Ansatz für den Flüchtling“

            Für den unsicheren Flüchtling. Wenn nur Flüchtlinge vorher scannen, ist das natürlich auch exponierend. Aber auch der geübte Einkäufer kann zum Opfer falsch etikettierter Waren, sowie anderer Verwechslungen werden. Waren auf dem Laufband vermischt, Flasche ohne Etikett falsch getippt, da ginge auch noch so einiges.

            Schöner wären Konzepte ohne all sowas…

        1. >>> Der unschwer erkennbare Unterschied ist nicht nur der Verwendungszweck sondern der Zwang, sich an der Supermarktkasse als Mensch zu erkennen geben müssen, der auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Eine Diskriminierung, die der Staat zu einer beabsichtigten Vergrämung gerne inkauf nimmt.

          Wie genau das implementiert wird, ist unklar. Hier liegt jedoch eine Kontexteinschränkung vor, die Sie offenbar ignorieren. Es ging in dem Post um die „Diskriminierung aller Nichtkartenbesitzer“, was auch immer Ihr offenbar skuriler Humor daraus zu schnitzen vermag.

          >>> Wer „vielleicht kein Unterschied“ sehen will, der findet das wohl gut und findet meinen Respekt nicht.

          Wer von Verstand will Ihren Respekt, sich von Ihnen falsch einordnen lassen, sich seine Meinung zu einem Thema von Ihnen aufschwatzen lassen? Wer ist so blöd, Ihnen dabei zu folgen?
          Ihr Respekt ist offenbar nichts von Wert.

  5. So was gab es hier in den 90ern schon für Flüchtlinge. Es wurden davon Dinge gekauft die sich relativ leicht weiterverkaufen ließen, d.h. Alkohol, Zigaretten, Kosmetik- und Hygieneartikel, und die wurden dann verscherbelt. Sparen tut der Staat daran auch nichts. Das ist die reine Gängelei. Das Argument, dass Herkunftstaaten ihre Bürger lieber wieder zurücknehmen weil sie keine Devisen mehr schicken, ist auch bar jeder Evidenz. Besser wäre es, man würde schneller Arbeitserlaubnisse erteilen und insgesamt die Verfahren beschleunigen.

    1. Alkohol und Tabakwaren wären vom kauf ja ausgeschlossen. Aber ich kann mich an ein Video erinnern (schon einige Jahre her) in dem dann eben die billigsten Wasserflaschen mit Einwegpfand beim Discounter gekauft wurden, vor dem Laden ausgeleert, und dann per Pfandbon das Bier gekauft wurde …

      1. Gute Frage. Vielleicht soll noch das Datenquäntchen (Quantum ist jetzt schon überall!) dazu, dass die Karte Codes für gekaufte Einzelheiten erhält? Vielleicht rüstet man noch mal auf Energiesparkassen um, die dann voll so digital alles melden können.

        Oder per Blockwart… nachher kann ich keinen Alkohol mehr kaufen, weil der Kassierer mich mit dem anderen Typen von vorhin verwechselt.

          1. „Also Protest gegen imaginierte Sachverhalte. Kann man machen, wird man halt idR bestenfalls ignoriert.“

            Worauf beziehen Sie sich?
            Auf imaginierte Sachverhalte wie die Recherche von Campact? Die hat man bis zur Veröffentlichung auch nur halluzinieren können, oder sogar das, was recherchiert wurde. Ganz schlimm!
            Das ist die eine Seite, die Sie hier leider stumpf außer Acht lassen. Selbst imaginierte Sachverhalte können der Fall sein, und es bedarf in der Realität z.T solcher, bzw. zu solchen sehr ähnlicher Konstruktionen, um z.B. Pressearbeit zu machen. Nicht falsch abbiegen!

            Die andere Seite ist eine ODER-Formulierung. und die kann nämlich zwei Seiten haben, falls Sie auf das Post überhaupt antworten:
            1. Man müsste die Produkte tracken. Im Text dieses Threads gibt es einige Tipps, wie sowas gehen könnte, z.B. mit Hilfe einer App oder eines extra Scanners, vielleicht noch eines Terminals, wo man selbst seinen Rabattkram dran machen kann. Das geht eben (fast) nur mit einer Bundeslösung, ist schon klar. Das ist aber nicht imaginiert, das ist nun mal die Physik der Dinge, und einige träumen davon, während die jew. Discounter/Ketten ihre eigen Karte und Hoheit nicht gerne abgeben

          2. „Also Protest gegen imaginierte Sachverhalte. Kann man machen, wird man halt idR bestenfalls ignoriert.“

            Worauf beziehen Sie sich?
            Auf imaginierte Sachverhalte wie die Recherche von Campact? Die hat man bis zur Veröffentlichung auch nur halluzinieren können, oder sogar das, was recherchiert wurde. Ganz schlimm!
            Selbst imaginierte Sachverhalte können Tatsache sein oder werden, können Plan von jemandem sein, können Möglichkeit sein, und es bedarf in der Realität z.T solcher, bzw. zu solchen sehr ähnlicher Konstruktionen, um z.B. Pressearbeit zu machen. Nicht falsch abbiegen!

            Was ist das Ziel?
            https://www.proasyl.de/news/menschenrechtliche-standards-beachten-notwendige-eckpunkte-fuer-die-neue-bezahlkarte/
            Hier klingt es unimaginativ: ~ So eine Karte kann gar nichts können und auch für nichts benutzt werden, außer Geld abheben und bezahlen (…). Ende der Durchsage (vereinfachte Fassung).

            Was ist das Ziel Ihres Posts?
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          3. „Also Protest gegen imaginierte Sachverhalte. Kann man machen, wird man halt idR bestenfalls ignoriert.“

            https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fluechtlinge-bezahlkarte-bargeld-1.6287235

            Zitat 1: „Die Stadt Hannover testet derzeit eine Bezahlkarte für Flüchtlinge und will damit Teilhabe fördern und die Verwaltung entlasten.“
            Zitat 2: „Um Fluchtanreize zu nehmen, erwägen etwa Bayern und Sachsen eine Chipkarte, mit der man kaum noch Bargeld abheben und nur in bestimmten Geschäften einkaufen dürfen soll. Denkbar wäre beispielsweise, dass Geflüchtete damit kein Geld für Alkohol, Zigaretten oder Glücksspiel ausgeben können. Auch soll dadurch verhindert werden, dass sie Bargeld in ihre Heimatländer schicken oder an Schlepper weitergeben können.“

            Ok, was ist der imaginierte Tatbestand? Dass bei Zitat 2 eigentlich alles auf dem Tisch liegt?
            In Bayern läuft bereits die Ausschreibung, werden die alle Spassfeatures in die Karte bauen, oder gibt es da vielleicht doch noch Konzepte mit mehr Hardware und Software für die Kassenseite, da es insgesamt bundesweit kommen wird? Zuviel Imagination für Sie?

          4. „Das erste ist falsch abgebogen, gerne löschen!“

            Der mit „1.“ und „müsste man Produkte tracken“: irgendwie nach dem Kaffeeholen auf die Taste gekommen. Der Absatz war unmotiviert als Entwurf dahingeschranzt, ist zu spezialisiert, und damit zu weit ab, weil blind am OP (+-) entlang.

    1. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung.

      Buergergeld ist eine Sozialleistung, und betrifft nicht nur Arbeitslose.

      Geben Sie sich nicht auf, bilden Sie sich weiter!

      1. Warum sollte so was nicht auf diese Gruppen ausgeweitet werden? Ich bin mir sicher, wenn das Experiment bei Flüchtlingen erfolgreich ist (aus Sicht der Politik) dann wird es als nächstes Sozialleistungen auch bei anderen Gruppen ausgerollt. Ich sehe schon förmlich die Kampagnen in einigen Postillen und von einigen Politikern vor mir.

        1. Ja, Sozialleistungen.

          Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung.

          Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die bei weitem nicht nur Arbeitslose beziehen.

          „Arbeitslose“ oder „Rentner“ ist hier keine sinnvolle Kategorie.

    2. Aber wieso werden hier wieder für die Ukrainer Ausnahmen gemacht? Das sind ebenfalls Asylsuchende.
      Wieso werden Flüchtlinge in zwei Klassen aufgeteilt?

      1. > Aber wieso werden hier wieder für die Ukrainer Ausnahmen gemacht?

        Weil die Ukrainer das russische Militär „abnutzen“. Jedes russische Wirkmittel, das auf dem Gebiet der Ukraine verbraucht wird, kann nicht gegen uns eingesetzt werden. Dafür kann man schon mal dankbar sein.

        Allerdings produziert Russland schneller und mehr Waffen als im kapitalistischen Westen. Daher ist es nur ein absehbares Zeitfenster, in dem die Ukraine standhalten kann. Danach ist die EU an der Reihe und dann wird es keine Ausnahmen mehr geben, und robuste Lebensmittelkarten werden technologische „SocialCards“ ersetzen.

  6. Können wir das ganze nicht torpedieren? Könnten wir nicht betroffene Geflüchtete aufsuchen, sie zum Einkauf begleiten, und dann unseren eigenen Einkauf mit deren Bezahlkarte bezahlen? Dann geben wir ihnen das Geld zurück.

  7. Hallo Freunde, jetzt bräuchte es eine Technologie, die all die genauso bescheuerten Debattenbeiträge von vor zwanzig Jahren, die Kritiken daran und die Berichterstattung über eingestellte Modellprojekte (samt Wiederkehr der Kritikinhalte als Faktum) in einen mehrdimensionalen Raum abbildet und auf Knopfdruck das alles in ähnlicher Form wieder als Text(e) reproduzieren kann. Aber ich sehe auch, daß die kognitiven Systeme des Homo sapiens sapiens das viel energieeffizienter bei gleicher konstanter Dummheit und Menschenverachtung betreiben kann.

    1. Ja, Visualisierungstools sind eigentlich unabdingbar, und zwar für alle und frei und so.
      Aber nicht nur für eine Debatte, sondern für alle, inklusive Politik und Propaganda.
      Wir brauchen diese Informationswalddarstellung.

      [Meta: Kacken zu schnell geschrieben dumme verbuggte „Sicherheitsfunktion“.]

  8. „Eingrenzen lässt sich […] die Art der Geschäfte und Waren, die Antragsteller:innen damit kaufen können.“

    Steile Behauptung. Gibt es dafür Quellen, bezüglich der Karten, die sich an der Kasse ja wie nornale Visa Cards ohne weitere Anforderungen verhalten?

    Das Terminal übermittelt nämlich zB keine Warendaten.

      1. Das ist nicht „etwa bezüglich Glückspiel“ sondern genau nur Glücksspiel, weil das speziell reguliert ist und Visa das Sperren ganz normal anbietet. Oder uU auch spezielle Gebühren für den Einsatz dafür nimmt.

          1. Ihr koennt ja mal recherchieren, was VISA so kann 8)

            In Deutschland kann zB auch harter Alkohol und Tabakwaren in jedem Supermarkt verkauft werden, da kommt man mE schonmal nicht dran vorbei.

          2. Technisch vermute ich, dass die Kasse zwar Daten vom Kartenlesegerät erhält, und die Eckdaten der Transaktion sieht (bezahlt oder nicht), aber nicht selbst eingreifen kann. D.h. selbst wenn die Kasse in jetziger Softwarefassung (+1) weiß, dass das eine eingeschränkte Karte ist, ist der Bezahlvorgang wohl bereits abgeschlossen.

            Auch ein Aufspalten in zwei Transaktionen, deren zweite die Kasse verhindern könnte, ist vermutlich technisch nicht möglich, jedenfalls nicht ohne dass Kunden zweimal die Karte einchecken müssten. Extra Funkdongles könnten auch im Konflikt mit exisitierenden Terminals kommen, sonst wäre das noch relativ elegant (Karte wird via Dongle an Kasse gemeldet, Kasse gibt via Dongle frei, Karte erlaubt eigentlichen Bezahlvorgang). Erweiterung oder Fordern der Implementierung hierfür nötiger Features in einem Protokoll wie O.P.I wäre vielleicht noch denkbar. Dann würde das obligatorisch, und wir sind bei Software/Hardwareupdates und wer sich die neue Kasse dafür jetzt leisten will, bzw. dagegen klagt.

  9. Das mit dem Storno passt doch gut. Man kriegt dann Gutschriftbons statt Bargeld ausgezahlt, welche auch wiederum eingeschränkt sind. Das bedeutet dann ein Softwäreupdate für die Kasse.

    Äußerlich nichtunterscheidbare Karte, Alkohol gekauft, Kasse sieht nach erfolgter Zahlung Kürzel bzw. Anbieter für eingeschränkte Karte und moniert einige Waren, stellt automatische Gutschriftbons für „mit kein Alkohol“ aus.
    Die armen Kassierer müssten dann die monierten Sachen aus den bereits wieder vollgepackten Einkaufswagen herausfischen, was auch irgendwie affig wäre.

    Die PAN enthält dann z.B. die Information, dass das eine Flüchtlingskarte ist, z.B. von der „German Flüchtlingsbank“, und die Kassensoftware eine Konfiguration enthalten muss, welche Institutsnummern welche Einschränkungen an diesem Ort bedeuten.

    Hier gehe ich davon aus, dass die Kartendaten, die auf den Bon kommen, auch in einem (Hardware/) Softwareteil verarbeitet werden, der dann die Institutsnummer bzw. die Einschränkungen entsprechend verarbeiten oder weiterreichen kann.

    1. Für den Geschmack des Repressiven würd’s den Bayern vielleicht reichen.
      Real würden Unternehmen und Tauschringe entstehen.
      Eingeschränkte Bons gegen richtige tauschen, bei der Mafia gibt’s zwar die schelchtere Quote, aber dafür in Cash.

      Wenn es den Bayern so ernst damit ist, werden sie noch den perfekten Volkslieferdienst implementieren.

    2. Bei den Planspielen darf man nicht vergessen, dass nicht alle Bezahlgeräte auch an Kassen angeschlossen sind.
      Dort, wo die Kassierer händisch den Betrag eingeben müssen, wäre sonst noch nötig, Kategorien für gekaufte eingeschränkte Waren mit einzugeben. Sauber ginge das nur mit einem Alkoholberechtigungsschein, vielleicht in speziellen Geschäften mit Kabinen zum Ausweisen, wenn man nicht noch weiteren wirtschaftlichen Schaden in der Fläche anrichten will.

      Man sieht an all diesen Vorhaben, aber auch solchen mit „Sicherheit“ und IT allgemein, dass Unfreiheit und Einschränkungen in einem eigentlich auf freiheitlichen Umgang eingestellten Land umsetzen zu wollen, schnell weitreichendere Folgen hat, als es die bumsplatten Werbestatements suggerieren. Darum hatte die FDP mal Prinzipien, früher, wohl weil man das verstanden hatte [- so die Legende].

  10. wir wollen aber auch mal nicht vergessen das es sich dabei um Almosen vom Staat, bzw vom Volk handelt. Es sind keine Versicherungsleistungen und da denke ich schon das man da etwas regulieren darf.

    1. … für Flüchtlinge. Wir haben da selbst eine Vorgeschichte.
      Was man darf, ist noch nicht mal vor dem Verfassungsgericht geklärt, weil es sich noch nicht manifestiert hat. Kann man jetzt natürlich irgendwas machen, um der Wählerstimmen Zahl Willen. Wird dann vielleicht kassiert.

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