Seit 2016 wartet Berlin auf ein Transparenzgesetz. Deutschlands erste Koalition aus SPD, Linken und Grünen (R2G) wollte damals vieles anders machen und schrieb sich das progressive Vorhaben in den Koalitionsvertrag. Ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild sollte es werden, bei dem die Behörden Verträge, Urteile, Umweltdaten und andere Informationen proaktiv auf einem Transparenzportal bereitstellen.
Fast sieben Jahre später ist das Gesetz immer noch nicht da. Dabei war Berlin einst Vorreiterin: 1999 führte das Bundesland als zweites überhaupt ein Informationsfreiheitsgesetz ein. Seitdem ist die Berliner Verwaltung verpflichtet, bestimmte Informationen auf Antrag herauszugeben. Das versprochene Update zum Transparenzgesetz wurde in den vergangenen Jahren zu einem der vielen Zankäpfel der Koalition, vor allem die SPD bremste.
Erst eine Initiative für einen Volksentscheid brachte 2019 Bewegung in das Thema. Das zivilgesellschaftliche Bündnis schrieb einen eigenen Gesetzentwurf, nahm mit über 30.000 gesammelten Unterschriften die erste Hürde. Weil R2G nach langem Hinhalten versprach, das Gesetz auf jeden Fall umzusetzen, verzichtete das Bündnis auf eine Volksabstimmung. Doch die Koalitionäre konnten sich bis zur Wahl 2021 nicht einigen. Nach dem Neustart sollte das Projekt deshalb eines der ersten werden, das im Jahr 2022 umgesetzt wird. Auch das scheiterte.
Nun bekommt Berlin vermutlich eine neue Regierung. CDU und SPD führen Koalitionsverhandlungen, und viele haben die Hoffnung auf ein Transparenzgesetz deshalb bereits aufgegeben. Nicht jedoch Meike Kamp. Die Juristin ist seit November 2022 Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI). Am Telefon ist sie gut gelaunt und hoffnungsvoll.
Kamp gilt als ausgewiesene Datenschutzexpertin, mit Informationsfreiheit hatte sie in ihrer Karriere bislang eher wenige Berührungspunkte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und Rechtsinformatik arbeitete sie von 2005 bis 2010 beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Von 2010 bis 2019 war sie beim BlnBDI für Fragen des internationalen Datenverkehrs zuständig, arbeitete danach bei der Vertretung des Landes Bremen im Bundesrat.
In ihrem ersten großen Interview zum Thema Informationsfreiheit erinnert Kamp nun daran, dass auch Berliner CDU-Politiker ein Transparenzgesetz gefordert haben, solange sie in der Opposition waren. Sie lobt den Gesetzentwurf des zivilgesellschaftlichen Bündnisses und fordert von CDU und SPD ein echtes Transparenzgesetz, ohne pauschale Bereichsausnahmen und Gebühren. Zugleich warnt sie vor einer Überforderung der Verwaltung durch zu viel Eile. Richtig gemacht, könne das Vorhaben ein Motor für die verschleppte Digitalisierung der Verwaltung sein.
“Auf keinen Fall hinter aktuellen Stand zurückfallen“
netzpolitik.org: Frau Kamp, Ihre Amtszeit dauert fünf Jahre. Denken Sie, dass Sie in dieser Zeit noch die Einführung eines Transparenzgesetzes für Berlin erleben werden?
Meike Kamp: Ich habe sehr große Hoffnung, ja.
netzpolitik.org: Die SPD regiert Berlin seit mehr als zwanzig Jahren, seit 2016 verspricht sie, ein Transparenzgesetz einzuführen. Das haben die Berliner Parteispitze und die sozialdemokratischen Innensenator:innen verhindert. Christdemokraten gelten auch nicht als die größten Fans der Transparenz, vorsichtig ausgedrückt. Was macht Sie da so zuversichtlich?
Meike Kamp: Der Druck ist inzwischen so hoch, dass die nächste Regierung das Transparenzgesetz einfach umsetzen muss. Hoffnung machen mir unterschiedliche Aussagen, zum Beispiel des Sprechers der CDU-Fraktion für Digitalisierung und Datenschutz, dass seine Partei das Vorhaben befürwortet. Die SPD tut dies ja ohnehin.
netzpolitik.org: Sachsen hat kürzlich ein Transparenzgesetz erlassen, von dem die Transparenzbeauftragte des Landes sagt, dass es den Namen eigentlich nicht verdient hat. Die Liste der Ausnahmen ist länger als die der veröffentlichungspflichtigen Informationen. Was wäre Ihnen für Berlin lieber: eine schlechte Reform oder gar kein Transparenzgesetz?
Meike Kamp: Das Transparenzgesetz darf auf keinen Fall hinter dem aktuellen Stand zurückbleiben. Was heute bereits per Antrag möglich ist, muss natürlich möglich bleiben.
“Wir haben ein Erklärungsproblem“
netzpolitik.org: Sprechen wir darüber, warum Berlin ein Transparenzgesetz braucht. Es gibt die umgangssprachliche Rede vom „Berliner Sumpf“ für einen Morast aus Vetternwirtschaft und Korruption, gerade im Bereich Bauwirtschaft. Auch zum BER-Desaster hat Korruption einen Teil beigetragen. Hat Berlin ein Problem mit Korruption?
Meike Kamp: Ich glaube nicht, dass wir ein Berlin-spezifisches Problem mit Korruption haben. Dass es bislang mit dem Transparenzgesetz nicht geklappt hat, lag jedenfalls eher an dem politischen Gerangel, das um die konkrete Ausgestaltung entstanden ist, zum Beispiel um Ausnahmetatbestände. Die letzte Regierung hatte offenbar Schwierigkeiten, in den unterschiedlichen Senatsverwaltungen konsequente Transparenz durchzubringen.
netzpolitik.org: Wenn wir kein Korruptionsproblem haben, warum brauchen wir dann ein Transparenzgesetz?
Meike Kamp: Weil wir ein Erklärungsproblem haben. Ich glaube, dass die Menschen bei politischen Entscheidungen viel mehr mitgenommen werden müssen. Da kann das Transparenzgesetz helfen, indem der Staat proaktiv transparent arbeitet und von sich aus die Informationen zur Verfügung stellt, die Grundlage für politische Entscheidungen sind.
Volksentscheid hat Thema vorangebracht
netzpolitik.org: Das aktuelle Berliner Informationsfreiheitsgesetz stammt von 1999. Was muss besser werden?
Meike Kamp: Das Wichtigste ist die proaktive Veröffentlichung von Informationen. Wichtig ist auch, dass die Ausnahmetatbestände konkret gefasst und nicht zu weit gefasst sind. Dann ist da die Automatisierung von Veröffentlichungsprozessen und die Bereitstellung von Schnittstellen, so dass Informationen auch digital und einfach abgerufen werden können. Da haben wir in Berlin ein echtes Problem: Hamburg zum Beispiel ist mit der Verwaltungsdigitalisierung insgesamt sehr viel weiter als wir und hat es leichter. Aber: Das Transparenzgesetz kann auch Motor für die Digitalisierung der Verwaltung sein.
netzpolitik.org: Es gibt den Gesetzentwurf eines zivilgesellschaftlichen Bündnisses für einen Volksentscheid Transparenz, der das alles vorsieht. Wie finden Sie den?
Meike Kamp: Den finden wir schon sehr gut. Der hat viele positive Ideen und Ansätze drin. Die proaktiven Veröffentlichungspflichten zum Beispiel, die Betonung auf die automatisierte Bereitstellung. Dann natürlich mehr Ressourcen und auch Befugnisse für unser Haus für die Aufsicht. Überhaupt gefällt mir die Systematik des Gesetzentwurfes und die sehr vernünftige Auseinandersetzung mit den Ausnahmen und Beschränkungen.
Man muss sowieso sagen: Das Volksbegehren hat das Thema Transparenz in Berlin ordentlich vorangebracht. Was wir als Herausforderungen gesehen haben, waren die kurzen Umsetzungsfristen. Ich könnte mir vorstellen, dass das auch die Bereitschaft in der Verwaltung erhöht, wenn man da ein stückweit entgegenkommen könnte.
„Komplette Bereichsausnahmen gehen nicht“
netzpolitik.org: Die Ausnahmen sind einer der großen Streitpunkte. Der Gesetzentwurf, den die Innenverwaltung vorgelegt hatte, sah relativ weitgehende Ausnahmen vor. Die Zivilgesellschaft fordert unter anderem die Abschaffung von Bereichsausnahmen, die zum Beispiel ganz pauschal sagen: Das Thema Verfassungsschutz ist komplett ausgenommen.
Meike Kamp: Das sehe ich auch so. Komplette Bereichsausnahmen, das geht nicht. Die Default-Einstellung muss sein, dass alles veröffentlicht wird. Davon ausgehend kann man dann überlegen, was konkrete Ausnahmetatbestände sind. Das pauschale Herausnehmen ganzer Verwaltungsbereiche aus dem Gesetz zeugt ein Stück weit von großer Eile, in der man sich keine Wege verbauen möchte. Aber da würde ich von der Politik schon verlangen, dass sie konkret wird.
netzpolitik.org: Wo würden Sie die Linien ziehen und wo nicht?
Meike Kamp: Das muss man sich wirklich für jeden Bereichen ganz konkret anschauen, auch wenn das aufwendig ist und etwas Zeit in Anspruch nimmt. Nehmen wir zum Beispiel den Bereich Bildung und Wissenschaft, für den die letzte Regierung eine pauschale Ausnahme wollte. Das geht nicht. Studierende und Eltern von Schulkindern müssen zum Beispiel erfahren können, wie hoch der Ausfall an Vorlesungen und Unterrichtsstunden ist. Oder der Gesundheitsbereich: Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es für die Öffentlichkeit wichtig ist, zu erfahren, wie viele Betten mit Patienten belegt sind. Oder im Bereich der Steuerverwaltung: Nicht jedes Steuerberechnungsmodell ist schützenswert. So müssten man das für jeden Bereich durchgehen.
netzpolitik.org: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausnahmen für Wissenschaft und Bildung sind Aktivist:innen besonders aufgestoßen. Franziska Giffey hat ja selbst persönliche Erfahrungen mit IFG-Anfragen in diesem Bereich, sie haben 2020 mit dazu geführt, dass sie ihren Doktortitel abgeben musste. Da liegt der Vorwurf nahe, dass persönliche Interessen im Spiel sind.
Meike Kamp: Darüber habe ich keine Informationen. Aber ich möchte hierzu nochmal den Sprecher der CDU-Fraktion für Digitalisierung und Datenschutz zitieren. Der hatte im Juni 2022 in einer Rede zur Schulpolitik gefordert, dass es hier mehr Transparenz gibt und dafür auch das Transparenzgesetz braucht.
Transparenz als Chance für die Verwaltung
netzpolitik.org: Ein anderes Streitthema sind die Gebühren. Auch da lagen Verwaltung und Zivilgesellschaft weit auseinander. Wie stehen Sie zur Forderung der Gebührenfreiheit?
Meike Kamp: Ich kann dem grundsätzlich viel abgewinnen. Ich hoffe, dass durch die aktive Veröffentlichung auf dem Transparenzportal ohnehin weniger Dinge angefragt werden müssen. In dem Zusammenhang muss ich anmerken, dass es offenbar Bestrebungen gibt, die aktuelle Ausnahme für gemeinnützige Anfragen in der Gebührenordnung zu streichen. Das wäre aus meiner Sicht problematisch. Anfragen von gemeinnützigen Organisationen müssen kostenlos bleiben, die Gebührenordnung sollte in dieser Hinsicht eher nachgeschärft werden.
netzpolitik.org: Wenn man mit Leuten aus der Verwaltung spricht, scheinen diese oft Sorge vor dem Arbeitsaufwand und dem Kontrollverlust zu haben, den ein Transparenzgesetz mit sich bringen kann. Was entgegen Sie dem?
Meike Kamp: Dass die Verwaltung den Prozess für sich selbst als Chance wahrnehmen sollte. Die Evaluation zum Hamburger Transparenzgesetz hat gezeigt: Die Verwaltung ist hier oft ihr bester Kunde. Ganz viele Abrufe aus dem Transparenzportal in Hamburg kommen aus der Verwaltung selbst, weil benötigte Informationen hier einfach zugänglich sind.
Dafür muss die Transparenz aber bei Digitalisierungsprojekten von Anfang an mitgedacht werden. Indem zum Beispiel Schnittstellen gebaut oder Schwärzungstools bereitgestellt werden. Also Dinge, die eine effektive Bereitstellung dieser Information durch die Verwaltung ermöglichen, um den Kulturwandel zu beschleunigen und die Hindernisse abzubauen.
netzpolitik.org: Wie halten Sie es denn mit der Informationsfreiheit bei Ihnen im Haus? Sie sind ja als Behörde selbst auch auskunftspflichtig.
Meike Kamp: Ich hoffe, dass wir Informationsfreiheitsanfragen gut und nach Recht und Gesetz beantworten. Wir haben auch für das kommende Transparenzgesetz eine neue Stelle besetzt, um uns in dem Bereich ein bisschen breiter aufzustellen können. Insgesamt versuchen wir, auch proaktiv Dinge auf unserer Webseite zu veröffentlichen. Aber da gibt es sicherlich auch noch Optimierungsbedarf.
netzpolitik.org: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat bei sich den Grundsatz eingeführt: Access for one, access for all. Dokumente, die von einer Person angefragt und dann veröffentlicht werden, müssen dann auch einfach proaktiv allen zur Verfügung gestellt. Können Sie sich das auch vorstellen?
Meike Kamp: Das kann ich mir auch vorstellen. Das ist eine tolle Idee.
Wir brauchen Vollstreckungsbefugnisse gegenüber der Polizei
netzpolitik.org: Zum Abschluss kann ich mir eine Frage zum Datenschutz nicht verkneifen, weil auch sie die Koalitionsverhandlungen betreffen könnte: Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil einige Bundesländer die Datenschutzrichtlinie für Justiz und Inneres nicht richtig umgesetzt haben, auch Berlin. Ihre Behörde hat bei Datenschutzverstößen der Polizei keine effektiven Durchsetzungsmöglichkeiten, sondern lediglich die Beanstandung als schärfstes Schwert. Was erwarten Sie hier von der nächsten Regierung?
Meike Kamp: Ich erwarte von der nächsten Regierung, dass sie meine Behörde mit Anordnungsbefugnissen auch gegenüber der Polizei und sonstigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ausstattet. Wir brauchen diese Vollstreckungsbefugnisse gegenüber der öffentlichen Hand.
netzpolitik.org: Vielen Dank für das Gespräch.
Danke für die letzte Frage !
Aber diese EU-Vertragsverletzungs-Meldung (INFR(2022)2030) war ja schon im Mai 2022
( und darin stand: „Today, the European Commission has decided to send a letter of formal notice to Germany (INFR(2022)2030) for failing to fulfil its obligations under the Data Protection Law Enforcement Directive (Directive (EU) 2016/680). Germany has failed to correctly transpose the provision stipulating that the data protection supervisory authorities must have effective corrective powers of various types. These types include warnings, orders to bring the processing operations into compliance with the data protection rules, in particular by ordering the rectification or erasure of personal data or restriction of processing, as well as imposing a temporary, definitive limitation or ban of processing.“),
und verlangt darin war ja: „Germany now has two months to reply to the Commission and take the necessary measures to remedy the situation.“ – also 2 Monate ab Mai 2022, …
=> die Frage, was Berlin antwortete an die EU ?, und wo die Korrektur eigentlich bleibt ? hätte bei Einhaltung der „rule of law“ schon längst beantwortet sein müssen, inzwischen.
Unsere Datenschutzbeauftragten haben mein Vertrauen. Wäre schön, wenn wir das auch mal mit unseren Regierenden schaffen könnten…