Neues Transparenzgesetz für Sachsen„Wir hinken teilweise weit hinterher“

Nach langer Wartezeit gilt in Sachsen endlich ein Transparenzgesetz. Warum dies ein großer Fortschritt und der Name des Gesetzes trotzdem etwas irreführend ist, erzählt die neue Sächsische Transparenzbeauftragte Juliane Hundert im Interview.

Ein blonde Frau lächelt in die Kamera
Die Sächsische Datenschutz- und bald auch Transparenzbeauftragte Dr. Juliane Hundert – Alle Rechte vorbehalten SDB/ronaldbonss.com

Juliane Hundert ist promovierte Juristin und seit Anfang 2022 Datenschutzbeauftragte des Freistaates Sachsen. Zuvor war sie Beraterin und Justiziarin der Grünen-Fraktion im sächsischen Landtag. Mit dem 1. Januar 2023 wird ihre Behörde für die Durchsetzung des neuen Transparenzgesetzes zuständig, das wegen seiner vielen Ausnahmen in Kritik steht.

Nachzügler bei der Informationsfreiheit

netzpolitik.org: Ab 1. Januar gilt in Sachsen ein neues Transparenzgesetz. Der Freistaat war lange Zeit neben Bayern und Niedersachsen das einzige Bundesland ohne explizites Informationszugangsgesetz. Warum dauerte das so lang?

Juliane Hundert: Es gab bislang keine politische Mehrheit für das Informationsfreiheitsrecht. Vorschläge aus der Opposition gab es auch früher schon. Aber erst mit der jetzigen Regierungskoalition von CDU, Grünen und SPD kam es zu einer expliziten Vereinbarung im Koalitionsvertrag [PDF]. Diese wurde nun umgesetzt, wenn auch mit Verspätung.

netzpolitik.org: Dabei hat Sachsen eigentlich vielversprechende Grundlagen für Transparenz: Bereits seit 1992 hat der Zugang der Bürger:innen zu Umweltinformationen im Freistaat Verfassungsrang. Hat sich trotzdem keine Kultur der Transparenz entwickelt?

Juliane Hundert: Das kann man so nicht sagen. Dass Staats- und Behördenhandeln transparent sein muss und die Information der Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, ist keine Erkenntnis, die durch ein Gesetz vermittelt werden muss. Da hat sich auch in Sachsen in den vergangenen Jahren viel getan. Nicht umsonst wurde die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf allen staatlichen Ebenen in den letzten Jahren ausgebaut. Daneben finden sich auch in Sachsen eine Vielzahl von Informationen in guten Formaten. So verfügt Sachsen über verschiedene Informationssysteme zum Beispiel zu Umweltinformationen, zu Rechtsvorschriften oder für Parlamentsdokumente. Auch eine gut strukturierte Beteiligungsplattform, ein Open Data Portal oder öffentliche kommunale Ratsinformationssysteme sind vorhanden.

Was fehlte, ist ein Anspruch auf Informationszugang. Bislang sind die Bürgerinnen und Bürger auf den guten Willen der Behörden angewiesen. Mit dem Transparenzgesetz kommt nun die Veröffentlichungs- und Informationspflicht.

„Die Ausnahme für den kommunalen Bereich ist sehr schmerzlich“

netzpolitik.org: Was ändert sich durch das Transparenzgesetz konkret?

Juliane Hundert: Mit dem Transparenzgesetz wird ein Zugangsrecht zu behördlicher Information geschaffen. Darüber hinaus werden im Gesetz all jene Informationen definiert, die die öffentlichen Stellen künftig auf der Transparenzplattform veröffentlichen müssen. Ich denke, dass die Menschen im Freistaat Sachsen dieses Angebot gern annehmen. Für die transparenzpflichtigen Stellen wird es gerade im Bereich des Auskunftsrechts eine Umstellung sein und auch Mehraufwand bedeuten. Ist die Transparenzplattform jedoch eingerichtet, werden für alle Beteiligten die Vorteile der Transparenz überwiegen.

netzpolitik.org: Sie selbst wiesen neulich darauf hin, dass die Liste der Ausnahmetatbestände im sächsischen Transparenzgesetz länger ist als die der veröffentlichungspflichten Informationen. So ist zum Beispiel die gesamte kommunale Ebene von der Auskunftspflicht befreit. Verdient die Regelung überhaupt den Namen „Transparenzgesetz“?

Juliane Hundert: Bleibt man in der Logik, dass alle Informationsfreiheitsgesetze, die eine Veröffentlichungspflicht enthalten, „Transparenzgesetz“ heißen, dann ist der Titel des Gesetzes zutreffend. Wenn wir allerdings das Recht auf Informationszugang im Vergleich zu anderen Bundesländern betrachten, muss man feststellen, dass wir teilweise weit hinterherhinken. Und gerade die Bereichsausnahme für den gesamten kommunalen Bereich, in der das Verwaltungshandeln die Menschen am meisten interessiert, ist sehr schmerzlich. Umso wichtiger ist es, die vielen Ausnahmen so früh wie möglich zu kommunizieren. Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, welche Informationen sie erhalten können und welche nicht.

Beanstandung als schärfstes Schwert

netzpolitik.org: Sie sind seit einem guten Jahr Datenschutzbeauftragte und bekommen als Transparenzbeauftragte nun zusätzliche Aufgaben. Worauf freuen Sie sich besonders?

Juliane Hundert: Das Inkrafttreten eines Gesetzes zu begleiten, an dessen Erarbeitung ich beteiligt war, ist etwas Besonderes. Ich freue mich auf die Einarbeitung in ein neues Rechtsgebiet, die Beratung transparenzpflichtiger Stellen und darauf, dass ich die Leitlinien zur Anwendung des Transparenzgesetzes maßgeblich mitgestalten kann.

netzpolitik.org: Gibt das Gesetz Ihrer Aufsichtsbehörde genügend Befugnisse an die Hand, damit sie Transparenz bei möglicherweise unwilligen Behörden durchsetzen können?

Juliane Hundert: Wie in anderen Bundesländern auch sieht das Gesetz die Möglichkeit der Beanstandung als schärfstes Schwert der Auseinandersetzung zwischen Transparenzbeauftragter und transparenzpflichtiger Stelle vor. Eine Auskunft kann ich daher nicht anordnen. Ich bin aber zuversichtlich, dass ich Fragen der Transparenz mit den transparenzpflichtigen Stellen einvernehmlich klären kann.

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