Waschen, Zähneputzen, Pokémon spielen: So sieht die Abendroutine aus, wenn man die neue App Pokémon Sleep in sein Leben lässt. Sobald sich der Tag dem Ende neigt, wird es ernst. „Es ist bald Zeit fürs Bett!“, warnt Pokémon Sleep per Push-Nachricht. „Vergiss nicht, dass Relaxo vor dir einschlafen muss!“ Relaxo ist das wichtigste Pokémon im Spiel. Eine Art schwerfälliger Bär, der für seine Liebe zum Schlaf bekannt ist.
Auch die Spieler*innen sollen schlafen, und zwar so viel wie möglich. Fürs Schlafen bekommen sie nämlich Punkte – allerdings nur, wenn sie sich dabei minutiös überwachen lassen. Das Handy soll dafür mit ins Bett, direkt auf die Matratze. Sonst könne die App den Schlaf nicht richtig aufzeichnen, mahnt ein Popup-Fenster.
Die Spieler*innen sollen ihr Handy über Nacht als Abhörwanze benutzen, das Handy-Mikrofon hört mit. Zusätzlich soll der Beschleunigungssensor erfassen, ob man sich im Bett wälzt. Also bloß nicht zappeln.
Über eine Million Downloads
So eine stundenlange Aufzeichnung zehrt am Akku, deshalb sollen Spielende vorm Einschlafen noch ihr Ladekabel anschließen. „Leg dein Gerät nicht unter Kissen oder Decken, da es überhitzen könnte!“, warnt die App außerdem. Wer glaubt, das macht doch niemand freiwillig mit, der irrt sich: Allein im Google Play Store für Android wurde die am 17. Juli erschienene App mehr als eine Million Mal heruntergeladen. Immerhin ist Pokémon eine der beliebtesten Spiele-Marken der Welt.
Während manche Menschen befürchten, Instagram könne sie heimlich übers Handy-Mikrofon belauschen (wofür es keine Belege gibt), lässt Pokémon Sleep keinen Zweifel: Spieler*innen sollen ihr Mikrofon selbst einschalten und die ganze Nacht lang laufen lassen. Dabei richtet sich Pokémon Sleep auch an Kinder. Im Google Play Store wird die App ab 0 Jahren empfohlen, im App Store von Apple ab 4 Jahren.
Wir haben die Funktionen der App getestet und außerdem Fachleute um Einschätzung gebeten. Die Verbraucherzentrale hat Pokémon Sleep aus medienpädagogischer Sicht bewertet. Das Projekt mobilsicher hat den Datenverkehr der App untersucht. Und die Datenschutzbehörde Baden-Württemberg hat eine erste, rechtliche Einschätzung vorgelegt. Der Tenor: Pokémon Sleep ist eine übergriffige App, die tief in die Privatsphäre ihrer Spieler*innen vordringen möchte.
Auf unsere E-Mail mit ausführlichen Fragen hat die für den deutschen Markt zuständige Pokémon-Pressestelle vorwiegend ausweichend reagiert. Der Konzern teilt auf Englisch mit: „Wir ermutigen auch immer Eltern, sich an den Spielerfahrungen ihrer Kinder zu beteiligen.“ Bei der Alterskennzeichnung sieht sich Pokémon nicht in der Verantwortung: Das würden die App Stores festlegen.
Verbraucherzentrale: „Spiel-Terror“ im Kinderzimmer
Auf Anfrage von netzpolitik.org hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Pokémon Sleep unter die Lupe genommen. Die Verbraucherzentralen sind gemeinnützige Anlaufstellen, die Interessierte im staatlichen Auftrag beraten. In ihrer Kritik nimmt Referentin Carola Elbrecht die Pokémon-App auseinander.
Es beginnt schon mit dem Hinweis beim Start der App, sich die Nutzungsbedingungen „bitte mit einem Erziehungsberechtigen“ durchzulesen. Dieser Hinweis sei „eine Farce“, sagt Elbrecht. „Kinder sind nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, Eltern müssen zustimmen“. Die Pokémon-Pressestelle schreibt hierzu: Der Hinweis sei nicht die einzige Schutzmaßnahme im Spiel.
Elbrecht kritisiert, dass Kinder ausgerechnet vor und nach dem Schlafen Pokémon Sleep spielen sollen. „Der erste und letzte Gedanke gilt zwangsläufig der App“, sagt sie. Das nutze den Spieltrieb von Kindern aus und könne suchtfördernd sein. „Kinder sind sich im Zweifel der Tragweite dieses Verhaltens nicht bewusst“, warnt die Verbraucherschützerin. Das Spiel mache aus angeblich gutem Schlaf eine digitale Währung, wie Elbrecht erklärt. Es sei „perfide“, dass diese Währung durch das Spiel Einzug in Kinderzimmer hält.
Virtuelle Kekse teurer als reale Kekse
Auch echtes Geld spielt bei Pokémon Sleep eine Rolle. Der teuerste In-App-Kauf bei Pokémon Sleep für Android kostet 97,99 Euro. Bei einer ab 0 Jahren gekennzeichneten App sei das „unverständlich“, sagt Elbrecht. Beim App-Start erklärt ein Hinweisfenster: „Die App kann vollständig gespielt werden, ohne Geld auszugeben.“
Wer das trotzdem tut, erhält etwa für 97,99 Euro insgesamt 7.000 virtuelle Diamanten. Diese Diamanten lassen sich wiederum in Kekse eintauschen. Solche Kekse können Spieler*innen an ihre Pokémon verfüttern. Innerhalb von Sekunden knuspern die Pokémon den Snack weg und tänzeln vor Freude.
Die Kekse sind erstaunlich hochpreisig. Bei 97,99 Euro springen 117 der billigsten Kekse heraus, das macht etwa 84 Cent pro virtuellem Keks. Zum Vergleich: Ein realer Doppelkeks mit Schokocreme kostet je nach Angebot nur um die 11 Cent. Die Pokémon-Pressestelle schreibt hierzu, das sei kein angemessener Vergleich. Virtuelle Kekse hätten „absolut keinen Bezug“ zu physischen Keksen. Man könne das Spiel auch ohne In-App-Käufe „genießen“.
Nicht nur nachts hält Pokémon Sleep die Spieler*innen auf Trab, auch tagsüber gibt es zu tun. Zu dieser Zeit ist Relaxo wach und möchte mit Beeren gefüttert werden. Eine Push-Nachricht ruft zur Arbeit: „Beeren, Beeren, überall Beeren! Pikachu hat viele Beeren für dich gesammelt!“ Pokémon Sleep appelliert auch an die Gefühle der Spieler*innen: „Gib alles, damit Relaxo so groß und stark wie möglich wird“, heißt es in der App.
Wenn sich ein Spiel derart im Alltag aufdrängt, bezeichnet das Elbrecht als „Spiel-Terror“. Die Pokémon-Pressestelle weist darauf hin, dass man Push-Nachrichten abschalten könne.
Geburtstagsdatum ohne relevante Wirkung
In den Nutzungsbedingungen steht: Minderjährige können nur dann den Dienst nutzen, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte zugestimmt haben. Beim Einrichten der App sollen Spieler*innen auch ein Geburtsdatum angeben. Für unseren App-Test haben wir die Kennzeichnung „0 Jahre“ wörtlich genommen und behauptet, wir seien gerade frisch geboren worden.
Auf die zentralen Funktionen der App hatte das Säuglingsalter allerdings keinen erkennbaren Effekt. Wir konnten problemlos eine Schlaf-Aufzeichnung durchführen und einen Kauf von 7.000 Diamanten anbahnen. Den Klick auf „Zustimmen“ haben wir allerdings nicht gemacht, um nicht 97,99 Euro zahlen zu müssen. Die Pokémon-Pressestelle schreibt: Das angegebene Alter habe durchaus eine Funktion. Bei Minderjährigen würde die App im Hintergrund keine Daten mit Werbenetzwerken teilen. Außerdem könnten Kinder ihre Schlafdaten nicht mit Freund*innen teilen.
Das Fazit von Verbraucherschützer*in Elbrecht: Pokémon Sleep ist „aus medienpädagogischer Sicht fraglich“ und „aus datenschutzrechtlicher Sicht höchst bedenklich“.
Beim Datenschutz bewegt sich Pokémon Sleep wohl auf gefährlichem Terrain, denn Daten über den Schlaf können vor dem Gesetz als sensible Gesundheitsdaten gelten. Solche Daten sind in der EU besonders geschützt, sie fallen unter Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wer mit ihnen hantiert, muss besonders vorsichtig sein.
Audio-Aufnahmen sollen lokal auf dem Gerät liegen
Immerhin heißt es auf einer Infoseite zum Spiel: Die Audioaufnahmen vom Schlaf der Spieler*innen würden ausschließlich auf dem Gerät gespeichert, nicht auf den Servern der Betreiber. Das dürfte ohnehin im Interesse von Pokémon Sleep sein, denn stundenlange Audio-Dateien brauchen eine Menge Speicherplatz.
Wesentlich platzsparender sind dagegen Daten darüber, wie lange und wie tief eine Person geschlafen hat. Solche Eckdaten wiederum speichert Pokémon Sleep laut Infoseite auf eigenen Servern. Sie landen auch im Schlaftagebuch der Spieler*innen. Dort lässt sich etwa nachlesen, wie viele Minuten bis zum Einschlafen verstrichen sind und wie viel Zeit man im Halb-, Leicht- und Tiefschlaf verbracht hat. Außerdem zeigt ein Säulen-Diagramm, wie viel Dezibel das Handy im Zeitverlauf gemessen hat.
An der Genauigkeit der Schlafmessung darf gezweifelt werden: Bei unserem Test der App haben wir ein Handy in ein leeres Bett gelegt und die Aufzeichnung gestartet. Zu Beginn der Aufzeichnung haben wir im selben Zimmer eine Serie geschaut. Die App hat in diesem Zeitraum eine erhöhte Dezibel-Zahl gemessen und kam zu dem Schluss, dass wir wach sind. Das zeigt der von der App erstellte Schlafbericht. Als wir danach still am Laptop gearbeitet haben, wähnte uns die App im Tiefschlaf.
Wir wollten von den Betreibern wissen: Kann die Messung überhaupt sinnvolle Aussagen über den Schlaf der Spielenden treffen? Antwort: „Pokémon Sleep ist nur für Unterhaltungszwecke gedacht.“ Demnach betrachtet der Konzern also auch die wissenschaftlich anmutenden Diagramme mit Dezibel-Angaben und Schlafphasen bloß als „Unterhaltung“.
Von der Pressestelle erfahren wir außerdem: Spieler*innen können die Audio-Aufzeichnung ihres Schlafs innerhalb der App ausschalten. Danach misst offenbar nur noch der Bewegungssensor den Schlaf. Bei unserem App-Test sind wir allerdings nicht von selbst auf diese Funktion gestoßen.
Mobilsicher: Datenfluss zu Werbenetzwerken
Laut Datenschutzerklärung darf Pokémon Sleep Daten mit Werbenetzwerken teilen. Den Kontakt mit entsprechenden Diensten stellt die App während des Betriebs auch her, wie ein Test von mobilsicher zeigt. Das Projekt mobilsicher ist Teil des gemeinnützigen Vereins „Institut für Technik und Journalismus“. Nach Anfrage von netzpolitik.org hat mobilsicher Pokémon Sleep mit seinem selbst entwickelten AppChecker untersucht. Dabei überprüfen die Expert*innen etwa, welche Internetadressen eine Android-App kontaktiert.
Miriam Ruhenstroh ist Projektleiterin bei mobilsicher. Die von Pokémon Sleep erhobenen Daten würde sie als Gesundheitsdaten interpretieren, sagt sie im Gespräch mit netzpolitik.org. Daraus ließen sich etwa Rückschlüsse über Schlafstörungen ziehen. Im Zweifel müsste wohl ein Gericht entscheiden, ob die Daten tatsächlich unter Artikel 9 der DSGVO fallen. Dann wäre es „hochproblematisch“, wenn Pokémon Sleep die Daten überträgt, sagt Ruhenstroh. Es gebe „überhaupt keinen Grund“, sie auf den Servern des Betreibers zu speichern.
Wir wollten auch von den App-Betreibern wissen, inwiefern Sie sich nach eigener Auffassung an die DSGVO halten. Die Pokémon-Pressestelle schreibt: Pokémon Sleep sei keine Gesundheits-App, sondern ein Spiel. „Die Schlafdaten sollten nicht verwendet werden, um Rückschlüsse auf die Gesundheit zu ziehen“.
Datenschutzbehörde: App kann Intimsphäre betreffen
Über den Datenschutz von unter anderem Spiele-Apps wachen in Deutschland die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Wir haben die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg um eine Einschätzung zu Pokémon Sleep gebeten. Aus der Antwort geht hervor, dass sich die App an besonders hohe Anforderungen halten muss.
Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten Baden-Württemberg betrachtet „Informationen über das Schlafverhalten“ grundsätzlich als Gesundheitsdaten nach DSGVO. „Zudem können durch eine solche App neben den Schlafgeräuschen auch alle sonstigen Geräusche sowie das gesprochene Wort im Schlafzimmer aufgezeichnet werden“, schreibt der Sprecher. Das betreffe oftmals auch die Intimsphäre.
Nicht nur die sensiblen Daten sind ein mögliches Problem, auch das Alter der Spieler*innen. Wenn sie jünger als 16 Jahre alt sind, müssen Erziehungsberechtigte grundsätzlich einwilligen, wie der Sprecher erklärt. Das verlangt Artikel 8 der DSGVO.
Es gebe zwar zahlreiche Apps, die übergriffige Verarbeitungen personenbezogener Daten durchführen, schreibt der Sprecher der Datenschutzbehörde. Aber: „Eine App, die das Schlafverhalten von Kindern und Jugendlichen aufzeichnet, ist uns bisher nicht begegnet“. Ob Pokémon Sleep aber nun Gesetze verletzt, könne die Behörde derzeit nicht sagen. „Wir haben die App bisher nicht näher untersucht“, schreibt der Sprecher. Betroffene Nutzer*innen können sich bei Interesse bei ihren zuständigen Datenschutzbehörde beschweren.
„Übergriffig“, aber nicht katastrophal
Mobilsicher-Expertin Ruhenstroth hält Pokémon Sleep unterm Strich zwar für „übergriffig“, aber nicht für katastrophal. Immerhin verrate die App, was sie macht. „Du siehst ja, dass du dein Handy ins Bett legst und das Mikrofon einschaltest“. Im Zweifel müssten Eltern ihren Kindern beibringen, dass das ein Problem ist, sagt Ruhenstroh. „Viel bedenklicher sind Apps, bei denen wir nicht merken, was sie im Hintergrund tun“.
Pokémon Sleep unterscheidet sich von anderen Apps darin, wie sie sich in den Alltag der Spieler*innen einnistet. Die wertvollste Ressource für Spiele-Apps – und andere Unterhaltungsmedien – ist die Aufmerksamkeit ihrer Nutzer*innen, und die ist zeitlich begrenzt. Pokémon Sleep versucht offenkundig, die Minuten direkt vor und nach dem Schlafen für sich zu beanspruchen.
Etwas Ähnliches ist Pokémon bereits zuvor gelungen. Die im Jahr 2016 erschienene App Pokémon Go lässt sich nur dann sinnvoll spielen, wenn man unterwegs ist. Um Pokémon zu fangen, müssen Spieler*innen ihren Standort wechseln. Damit hatte die App einen weltweiten Hype ausgelöst. Insofern sind Pokémon Sleep und Pokémon Go sich ergänzende Schwester-Apps. Beide wollen neue Zeiträume unseres Alltags für die Gaming-Industrie erschließen, mit Bildschirmzeit füllen und kommerziell verwertbar machen.
Pokemon Sleep. Entwicklt wurde die App in Japan. Als ob man in Japan sich ernsthaft um Datenschutz kümmern würde…
Nein, danke. Finger weg von Pokemon. Finger weg von Nintendo oder von Mario Kart. Finger weg von der Switch. Außer, es ist quelloffen oder so alt, dass ein illegaler Datentransfer unmöglich ist (Gameboy)
Weswegen ich e621 und einen gehärteten Firefox bevorzuge.
Solche Apps sehe ich inzwischen als „Einstiegsdroge“ um gewisse Dinge zu normalisieren, in diesem Fall z.B. dauhaft per Mikrofon „überwacht“ zu werden.
Persönlich kenne ich solche Normalisierungen von Computerspielen, wo die jüngere Generation inzwischen routiniert mit beiden Händen Geld ganz nebenbei ausgibt und felsenfest davon überzeugt ist, dass es die 15€ total wert waren für den digitalen Rosa-Lhama-Hut etc. Früher, vor 10-20 Jahren, hätte die Gamerszene die Nase gerümpft, wenn man nach den 50€ fürs Spiel immer weiter Geld für Nippes ausgeben hätte sollen/müssen. Heute ist’s normal und akzeptiert. Manche jungen Spieler werden sogar schon wütend, wenn es im Spiel keine Möglichkeit zum Geldausgeben gibt.
Zu deren Verteidigung muss ich sagen, dass auch das Internet und der Umgang damit heutzutage völlig anders ist als zu der Zeit, als ich zum ersten Mal ins Internet ging (2004/2005). Vor der Existenz von Facebook haben Verbraucherschützer und Medien noch Warnungen ausgesprochen wie „Sag nicht jedem im Chat sofort, wie alt du bist, wo du wohnst oder wie du heißt.“
Der letzte Satz ist natürlich hanebüchener Unsinn. Vermutlich selbst noch nie eins von diesen „Computerspielen“ in der Hand gehabt…
Natürlich werden Spiele ebenso monetarisiert, wie alles andere in der Gesellschaft auch. Herzlich willkommen im Kapitalismus. Es wird zu Geld gemacht was zu Geld gemacht werden kann. Auch mit moralisch verwerflichen psychologischen Tricks. Fear of Missing Out, Sunken Cost Fallacy, Glücksspielmechanismen, creating the problem and selling the solution etc. Das ist aber in der „realen“ Welt kein Stück anders. Auch beim Auto ist viel Technik bereits verbaut wird aber erst gegen Zahlung zum Gebrauch freigeschaltet. Da höre ich auch keinen nationalen Aufschrei. Es soll konsumiert werden. Tabakkonzerne würden am liebsten auch in Schulen werben, dürfen sie aber nicht. Dass im Internet da eher noch das Gesetz des Dschungels gilt, kann man ohne weiteres der digitalen Ahnungslosigkeit der übermächtigen Politikerkohorten ü50 auf die Rechnung setzen.
Zum Teil der Wahrheit gehört aber auch, dass die Spiele immer komplexer und größer und grafisch hochwertiger werden. Entwickelt von riesigen Teams teuer Grafiker und Programmierer. Die wollen ebenso bezahlt werden, wie die Server auf denen diese Games gehostet werden und die Investoren, die sich Rendite versprechen. Das sich so etwas auf Dauer nur über Abomodelle oder eben über Ingameshops darstellen lässt, ist keine Verschwörung sondern marktwirtschaftliche Logik. Willkommen im Kapitalismus.
„[…] Die Pokémon-Pressestelle schreibt hierzu, das sei kein angemessener Vergleich. Virtuelle Kekse hätten ‚absolut keinen Bezug‘ zu physischen Keksen. Man könne das Spiel auch ohne In-App-Käufe ‚genießen‘.“
Stimmt natürlich. Bei physischen Keksen bekommt man etwas für sein Geld, das für den Anbieter zudem Produktionskosten verursacht und damit ein gewisses Gleichgewicht schafft. Bei virtuellen Keksen werden automatisiert ein paar Variablen im Speicher geändert, der Käufer bekommt nichts von Wert und der Anbieter hat keine Kosten.
Und können wir bitte endlich aufhören, uns mit der Ausrede abspeisen zu lassen, dass man die Spiele ja auch ohne In-App-Käufe spielen könne, dass die ja „rein optional“ oder „nur kosmetischer Natur“ seien? Kein Entwickler bietet Mikrotransaktionen an, ohne zu beabsichtigen, dass die auch genutzt werden. Die Mikrotransaktionen werden nicht in die Spiele eingebaut, sondern die Spiele um die Mikrotransaktionen herum. Nirgendwo ist das offensichtlicher als im Mobilbereich. Die Spiele werden bewusst so gebaut, dass sie den Spieler möglichst lange bei der Stange halten, indem sie mit angezogener Handbremse laufen, und dann geschickt, wo sie nur können, Anreize setzen, um mit Mikrotransaktionen, die schnell gar nicht mehr so „Mikro“ sind, die Sache ein wenig zu beschleunigen; in der Hoffnung, dass Leute mit Suchtproblemen oder ahnungslose Kinder hängenbleiben – in der Realität sorgen 1–2 % aller Spieler für über 95 % der Einnahmen.
M. E. sollten ja Spiele mit In-Game-Käufen für Echtgeld schon aufgrund der beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger grundsätzlich keine Jugendfreigabe bekommen. Ich bin immer wieder schockiert, dass dieselben Leute, die „wegen der Kinder“ Pornokonsum im Internet deanonymisieren und unsere private Kommunikation überwachen wollen, solche Firmen so vollkommen unbehelligt ihre Trickbetrügereien machen lassen.
>> Mobilsicher-Expertin Ruhenstroth hält Pokémon Sleep unterm Strich zwar für „übergriffig“, aber nicht für katastrophal. Immerhin verrate die App, was sie macht.
Eine erstaunlich naive Sicht der Dinge. Juristisch ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig, aber in der Praxis dürfte ein hinreichend informierter Konsens kaum zustande kommen, und eine (auch längerfristige) Folgeabschätzung der Nutzung in den allermeisten Fällen nicht im Beurteilungshorizont der Nutzer/Einwilligenden liegen. Vermutlich sind viele Kinder in der Lage, sich das ohne „Elternzutun“ zu erlauben.
Angesichts der Tatsache, dass abgeflossene Daten wohl nicht mehr zurückgeholt werden können, fordere ich zuständige Regulierer in Deutschland auf, unverzüglich die Reißleine zu ziehen und den maximal übergriffigen Angriff auf Kinderdaten sofort zu unterbinden.
Ich finde es schon ziemlich übertrieben, wie auf diese App reagiert wird. Es gibt seit Jahren diverse Schlaf Apps, die nach dem gleichen Prinzip funktionieren. Das ist nun mal auch der Sinn der App, dass man seine Geräusche im Schlaf aufnimmt und morgens ein Diagramm erhält, wie ruhig oder unruhig der Schlaf gewesen ist. Dass da jetzt plötzlich so ein Aufriss gemacht wird, ist mir ein Rätsel. Wie soll denn sonst der Schlaf getrackt werden? Das Handy wird wohl kaum über einen Raumluft-Scan aufzeichnen können, was nachts passiert.
Datenschutz ist wichtig, keine Frage. Aber wenn man solche „Bettwanzen“ nicht möchte, kann auch darauf verzichtet werden, eine solche App zu installieren und das anderen überlassen, denen es egal ist. Und wer das Verhalten seiner Kinder nicht unter Kontrolle hat, ist meiner Meinung nach auch selbst schuld. Hauptsache, über irgendwas wieder mal aufregen.
Naja, es ist eine beliebte Spielereihe und wir haben jetzt gamification mit Biometrieabfluss.
Das ist schon mal hoch zwei mehr übegriffiger.
Bitte auf „Verboten by Default“ umstellen.
KI generiert: „Irgendwann… werden sie feststellen… dass man Kinder nicht essen kann. Oder doch?“
Wenn man so negativ in die Sache reingeht, sollte man auch erwähnen, dass es ein neues Gerät gibt (Pokemon Go Plus+), was den Schlaf per Knopfdruck auch messen kann, ohne dass das Handy an ist. Nur so fürs nächste mal. :)
Hallo LinoDino. Das Gadget mit dem Namen „Pokémon Go Plus+“ überträgt laut Infoseite Daten zu Schlafenszeit, Aufwachzeit und Dauer jeder Schlafphase auf die Server der App-Betreiber, sobald es mit dem Handy gekoppelt wird. Auf der Infoseite bekommen Spieler*innen zudem den Rat, die Abhörwänze mit einem „Clip“ am eigenen Kissen zu befestigen. Ich sehe nicht, inwiefern das den Gesamteindruck ändert.
https://support.pokemon.com/hc/de/articles/16917289220884-Häufig-gestellte-Fragen-zur-Verbindung-mit-Pokémon-GO-Plus-
Warum?
Ich meine bei einer Elterngeneration, die überwiegend (ja ich weiß, liebe Signal-Menschen, dass es euch gibt *all my love*) Whatsapp verwendet, ohne darin ein Problem zu sehen, ist das doch der nächst logische Schritt den Creep einfach stückchenweise weiter zu treiben. Das gehört in Grund und Boden abgemahnt, wenn da auch nur ein Hauch an den Datenschutzhinweisen angreifbar ist imho und zudem gesetzlich reguliert. Man muss das mal ganz handfest sehen: Das _ist legal_, wenn die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung passt und die entsprechenden Texte fein sind. Und das ist imho das eigentlich gruselige jenseits der App.
Abmahnungen >> faktor3.de
Google Maps kann auf dieser Seite nicht richtig geladen werden.
Reason: for development purposes only.
>> Die Pokémon-Pressestelle (The Pokémon Company International Official Press Site welch ein Euphemismus ) schreibt hierzu, das sei kein angemessener (äh angenehmer :) Vergleich. Wohl wahr, denn diese Official Press Site refinanziert sich indirekt auch durch die In-App Verkäufe.
>> Wir konnten problemlos eine Schlaf-Aufzeichnung durchführen und einen Kauf von 7.000 Diamanten anbahnen.
Da kann man ruhig warten, bis die ersten Eltern den vermeintlichen Kaufvertrag juristisch anfechten und diesem Geschäftsmodell dann entgültig das Elb-Wasser abgraben. In Anlehnung an einen alten Sponti Spruch heißt es dann nicht (Ami go home sondern Pokemon go home:)
Die Rechtsabteilung ( Google Germany GmbH. ABC-Str. 19 Hamburg ) is not amused, wenn Google Maps ohne ausreichende Lizenz der Öffentlichkeit präsentiert wird.
Danke!! Bitte unbedingt ‚drannbleiben und die zuständigen Behörden in die Pflicht nehmen. Und es wäre schön, wenn diese sich nicht nur auf etwaige Ordnungswidrigkeiten konzentrieren würden. Vieles spricht dafür, dass Unmengen von Daten ohne ausreichende Einwilligung zur gewerblichen Nutzung gesammelt/abgegriffen werden.
Das wäre wohl nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern strafrechtlich relevant. (§ 42 Abs. 2 BDSG: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
1. ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
2. durch unrichtige Angaben erschleicht
und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen.)
Das würde dann die verantwortlichen Personen treffen. Vielleicht nimmt man es dann ernster mit dem „gesetzeskonformen Verhalten“, wenn nicht nur die Portokasse des Unternehmens betroffen ist.
Im Übrigen: Bitte weiter so. Spende folgt. R.M.
Die Einwilligung dazu gibt man vor Nutzung der App. Da würd ich gern mal sehen, wer daraus einen Strafbestand macht.
Was ist wessen Einwilligung wozu, und gilt die dann auch nach dem Gesetz?
Warum regt sich jeder so auf darüber, es ist sicherlich keine „Einstiegsdroge in die Handy/Spiele Abhängigkeit. Nebenbei wird niemand wird gezwungen das Spiel zu spielen, jeder besitzt immer die Möglichkeit, das Spiel entweder zu deinstallieren oder sich gar nicht erst herunterzuladen. Außer wird man nicht rund um die uhr „abgehört“, sondern nur nachdem man eine Aufzeichnung beginnt und bis diese wieder beendet wird. Außerdem bestätigt man die Datenschutzerklärung, also frage ich mich warum leuter jammern.
Unpopular opinion; Kinder sind nicht so dumm und werden so schnell abhängig wie leute mittleren alters und ab 40 denken.
Begriffe wie „Übergriff“, „Spiel-Terror“ oder das belauschen von Kindern sind absolut unbegründet eingebracht, damit die Redaktion mehr views bekommt.
außerdem ist dieser Artikel total übertrieben auf allen Ebenen.
Außerdem ist es völlig pingelig und absolut erbärmlich wenn man kein anderes Problem hat, außer zu sagen „Pokémon wird nicht mehr angefasst“ oder „Jugendliche werden aggressiv wenn sie keine Option zum Geldausgeben haben“ was überhaupt gar keinen Funken an Sinn macht, da mein Sohn der 15 ist, selbst geld verdient, und kein Geld für in-game-Käufe ausgiebt. ich kann ehrlich verstehen, dass jugendliche denken dass die älteren Generationen keinen Sinn für Technik oder Wissen über Gen Z besitzt.
Ich persönlich benutze die App gerne und habe mir auch das Zusatzgerät gekauft, ich kann es nur empfehlen.
„Nebenbei wird niemand wird gezwungen das Spiel zu spielen, jeder besitzt immer die Möglichkeit, das Spiel entweder zu deinstallieren oder sich gar nicht erst herunterzuladen.“
Niemand wird gezwungen, Crack zu nehmen; jeder besitzt die Möglichkeit, damit aufzuhören oder gar nicht erst anzufangen.
Merken Sie selbst, oder? Und sagen Sie jetzt bitte nicht, der Unterschied bestehe darin, dass Crack eine illegale Droge sei.
Man kann außerdem davon ausgehen, dass Datenschutzerklärungen vor dem Absegnen im Durchschnitt ähnlich sorgfältig gelesen werden wie AGB.
Und wo Sie bei bei der Aussage eines Kommentators, „Manche jungen Spieler werden sogar schon wütend, wenn es im Spiel keine Möglichkeit zum Geldausgeben gibt.“, die sich so auch mit meinen Beobachtungen deckt, „Jugendliche (generell)“ oder „alle“ rausgelesen haben, müssten Sie uns auch noch erklären. Dass es mit Ihrem Sohn funktioniert, heißt im Übrigen nicht, dass es mit allen so funktioniert. Und dass die Jüngeren generell mehr Sinn für Technik hätten, ist m. E. auch ein Mythos, sie nutzen sie nur intensiver, was zwar eine Voraussetzung für technisches Wissen ist, aber von allein noch nicht dazu führt.
Immerhin sind Sie zum Schluss ehrlich hinsichtlich Ihres eigenen Bias.
Sie lasen die Meinung der „The Pokémon Company International Official Press Site „.
Danke für die kritische Stimme.
Ich stimme allerdings nicht zu, dass Kinder weniger anfällig für Suchtmittel aller Art (v.A. digital) sind als Erwachsene, gerade permanente Erinnerungen verbunden mit den festen Einzug in den Tagesablauf ist hochgradig problematisch, gerade in Prägungsphasen.
Einige Kritik an der App ist auch Milchmädchenlogik , z.B. den Part ala „Die sind selber nicht von der Genauigkeit überzeugt“ und direkt danach „Die müssen das sagen, damit sie nicht als Gesundheitsprodukt gelten“ – Sowas ist unterste Kante der „Argumentierung“ – sry aber Ihr könnt doch nicht die Aussage als Argument missbrauchen, wenn danach sofort die Erklärung kommt warum Sie das genau so sagen müssen?! Ich komme mir da als Leser für blöd verkauft vor.
Problematisch ist die Aufmachung des ganzen Artikels. Die ist dermaßen reißerisch, übertrieben und fatalistisch, dass jede Person, die sich mit dem Thema wenig beschäftigt hat sofort abgeschreckt wird.
Ich bin seit zwei Jahrzehnten aktiv und selbst ich hab mir beim lesen nur so gedacht ‚Reg dich mal ab und berichte bitte mit etwas Fassung und Objektivität‘. Gerade letztere vermisse ich schmerzlich, das ist kein Journalismus, das ist rumgebashe. Weniger vom Inhalt, mehr von den reißerischen Formulierungen und Prämissen.
So werdet Ihr sicherlich keine Außenstehenden davon überzeugen mehr auf den Datenschutz Ihrer Kinder zu achten. Wir brauchen von Fakten unterstützte objektive und sachliche Einordnungen, keine leidenschaftlichen Hassreden.
Das ist ein Newsartikel, kein Manifest – so geht jegliche Glaubwürdigkeit flöten.
SOWAS kann ich keinen meiner Kollegen schicken ohne ausgelacht zu werden, wie so oft bei Netzpolitik. Schade Leute, begebt euch doch mal auf die Ebene der Menschen, die Ihr erreichen wollt – so macht der ganze Spaß wenig Sinn.
Thank you for your consideration.
Naja „für blöd verkauft“, oder auch informiert. Sonst lesen Sie nämlich nur das PR-Statement irgendwo, und dürfen sich den Rest selbst zusammensuchen. Das ist schon eine Form der Information bzw. Einordnung. Ob es strikt nötig ist das dann überhaupt zu erwähnen, hängt dann am Gehalt der Aussage und dem Sinn des Artikels.
„Bei Minderjährigen würde die App im Hintergrund keine Daten mit Werbenetzwerken teilen“
Noch so ein Beispiel für einen überspezifischen Euphemismus. „Die müssen das sagem“… ach so? „Softwarefehler, kann man nichts machen…“ oder doch eher „Finger weg, superböser Mist!“?
Fatalistisch oder Sarkastisch? Das Vorhaben ist prinzipiell bösartig, da diese Sorte Datenerhebung unter dem Deckmantel des Spiele und „blos nicht als medizinisch gelten“ nichts weniger bedeutet, als dass man jeglichen Menchenschutz umschifft, so dass gesammelte Daten spätestens mit dem ganzen Unternehen in die Grauzone hinein verkaufbar werden. Mitmachende könnte man irgendwo zwischen sorglos, uninformiert und dumminformiert einordnen. Insofern sehe ich sarkastisch oder sogar „fatalistisch“ im Grunde als angemessenen Duktus für einen Artikel an.
Ich sehe aber keinen reißerischen Duktus, eher sehe ich das verharmlosende Zitat im ersten Absatz der Sektion „„Übergriffig“, aber nicht katastrophal“ als Problematisch an. Natürlich ist das eine Katastrophe: Gamigfizierung mit Umgebungsüberwachung und biometrischen Daten. Viel Schlimmer auf der „vermesse unsere Bevölkerung zu unserem Schaden“-Skala geht es im „zivilen Bereich“ fast nicht.
Was die Genauigkeit der Schlafdaten angeht, so ist die Aufzeichnung der App bzw. des Gadgets vergleichbar mit den Daten der Apple Watch sowie der Schlafmatte von Withings. Die Geräuschaufzeichnunh soll Schnarchen erkennen. Gleiches Prinzip mit der Handy-Schlafmessung gibt es übrigens schon seit Jahren bei Apps wie SleepCycle – die sich jedoch nicht direkt an Kinder richtet. Die Apps wollen natürlich alle dafür sorgen, dass man lange und regelmäßig schläft. Warum Pokémon Sleep hier Werbenetz einbezieht wäre zu klären – zumal die App gar keine Werbung anzeigt.
„Werbenetzwerke“ ist schon ein Euphemismus. Aber konkret kann man ja Produkte bewerben, für Leute die so oder so schlafen, oder bei denen man über die Sensoren irgendwas feststellen kann, was für irgendwelche Produkte relevant ist. Das muss nicht mal schlafbezogen sein, kann aber auch Heuristiken für allerlei Krankheiten, Wehwehchen, Neigungen usw. usf. betreffen. Hundeerkennung, Sex, sonstwas, ist da nicht aus dem Raum, wenn es nicht verboten ist.
Trainieren die ein neuronales Netz für allerlei Krankheiten in einem anderen Land, kann es ja trotzdem auf dem Gerät in Europa laufen, und wer weiß dann schon, was das eigentlich macht (Fluktuationsmodifikatorenerkennung??). Erkenne daraus dann mal, ob es personenbezogene Daten sind oder nicht… da muss man dann die Geräte beobachten und zwar viele und lange. Spionage beim Hersteller und den Subunternehmern, bzw. Dienstleistern, je nach dem, könnte natürlich Anhaltspunkte liefern.
Nicht vom Nutzer kontrollierbare Sensoren mit fremdgesteuerter Software… eines der dickeren Probleme unserer Zeit.
Geschicktes Marketing vorausgesetzt verkauft man den Leuten auch Hundehaufen auf Toast.
Also manchen Leuten zumindest … aber die werden offenbar immer mehr.
Hallo Sebastian. Du hast das alles mit dem Mittelfinger getippt. Ich will keinen datensammelnden Konzern in Schutz nehmen, aber man wird das Gefühl nicht los, Dir ist evtl. das ein oder andere Shinys geflüchtet oder deine Crypto Mewtus waren schlecht.
allein für das sprachbild „mit dem Mittelfinger getippt“ muss ich deinen druko irgendwie feiern. das ist schon sehr humorvoll. wenn ich mit dem mittelfinger tippe, dann kommt aber etwas deutlich anderes aus. dieser bericht ist unter einbezug meines inneren knudeluffs entstanden. ich halte ihn zwar für ernst, aber auch für angemessen und fair.