Pokémon Go

  • Alles für Relaxo: Pokémon Sleep will Kinder beim Schlafen belauschen
    Screenshots des Spiels Pokémon Sleep. Einer zeigt ein schlafendes Relaxo. Einer den Schriftzug "Bitte lege dein Gerät auf deine Matratze". Ein dritter zeigt ein Diagramm, das die Lautstärke einer Audio-Aufzeichnung im Zeitverlauf darstellt.
    Das Handy soll nicht einfach nur mit ins Schlafzimmer, sondern direkt auf die Matratze.
    Alles für Relaxo Pokémon Sleep will Kinder beim Schlafen belauschen

    Ein neues Pokémon-Spiel verlangt tiefe Einblicke in die Privatsphäre von Kindern: Sie sollen ihr Handy mit ins Bett nehmen und nachts ihr Mikrofon einschalten. Am besten jeden Tag. Fachleute für Kinder- und Datenschutz finden das übergriffig.

    3. August 2023 26
  • : Pokémon Go und Augmented Reality: Wenn die Grenze verschwimmt
    Wie weit darf Augmented-Reality gehen? CC BY-NC 2.0 via flickr/Anssi Koskinen
    Pokémon Go und Augmented Reality: Wenn die Grenze verschwimmt

    „Pokémon Go“ hat gezeigt, wie viele Menschen mit Augmented Reality erreicht werden können und damit auch rechtliche Fragen aufgeworfen. Wo beginnt die reale Welt und wo hört die virtuelle Realität auf? Wie schütze ich mich, wenn in meinem Garten auf einmal eine Pokémon-Arena ist? Denn nicht alles, was technisch bereits möglich ist, ist auch rechtlich oder gesellschaftlich erwünscht.

    1. November 2016 8
  • : Pokémon Go gibt Forderung von Verbraucherschützern nach, sammelt aber weiterhin Daten
    Foto: CC BY 2.0 Sadiediane https://www.flickr.com/photos/sadiediane/4267327909
    Pokémon Go gibt Forderung von Verbraucherschützern nach, sammelt aber weiterhin Daten

    Spielentwickler Niantic hat eine Abmahnung von Verbraucherschützern in Sachen Pokémon Go akzeptiert und wird seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen für das Spiel anpassen. Datenschutzfreundlich wird das Spiel dadurch noch nicht. Wer nicht mehr aktiv spielt, sollte Account und Daten löschen lassen.

    24. Oktober 2016 2
  • : Daten-Ungerechtigkeit: Pokémon Go spielt sich besser im Reichenviertel
    Die Datensätze für Pokémon Go entstanden durch Personengruppen, die nicht einem gesellschaftlich repräsentativen Durchschnitt entsprechen. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/nepascene/28232161366/sizes/h/">NEPA Scene</a>
    Daten-Ungerechtigkeit: Pokémon Go spielt sich besser im Reichenviertel

    Ein neuer Fall aus unserer beliebten Reihe „Wie Ungerechtigkeiten aus der analogen in die digitale Welt übertragen werden“ – heute: Pokémon Go.

    Eike Kühl hat den Fall auf Grundlage einer Recherche des Miami Heralds auf Zeit Online beschrieben:

    Die Pokéstops in Pokémon Go basieren auf den Portalen, die Niantic, der Entwickler des Spiels, bereits im Vorgänger Ingress nutzte. Vergleicht man wie der Miami Herald die Daten der Ingress-Portale mit der Verteilung von weißen, schwarzen und hispanischen Haushalten in US-Großstädten, wird sichtbar, dass in Städten wie New York, Miami oder Chicago in größtenteils von Afroamerikanern bewohnten (und somit statistisch gesehen häufig ärmeren) Vierteln weniger Portale stehen – und es somit dort auch weniger Pokéstops gibt.

    Die Schieflage ist nicht absichtlich entstanden: Einerseits wurden für Pokémon Go Daten der Historical Marker Database und von Ingress übernommen. Beide Datensätze entstanden durch Personengruppen, die nicht einem gesellschaftlich repräsentativen Querschnitt entsprechen. Zusätzlich ist anzunehmen, dass in ärmeren Stadtvierteln städteplanerisch weniger Sehenswürdigkeiten zu finden sind. Oder diese von den Daten erhebenden Personengruppen nicht als solche erkannt wurden. Deswegen gibt es in weißen, reichen Wohnvierteln jetzt mehr Pokémons zu holen.

    Eike Kühl fordert von Firmen wie Niantic, solche Ungleichheiten in der Planung von zukünftigen Spielen zu vermeiden.

    Ein ähnliches Phänomen war zuletzt bei Amazon in den USA zu beobachten. Ärmere und meist von Schwarzen bewohnte Wohnviertel erhielten weniger oft die Option der „Am selben Tag“-Lieferung. Auch hier zeigte sich, wie existierende gesellschaftliche Spaltungen digital weitertransportiert werden können.

    4. August 2016 31
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 29: Etappensieg für die Netzneutralität
    Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/21834956@N04/4782016736/"> RachTHeH </a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">[CC-BY 2.0]</a>
    Netzpolitischer Wochenrückblick KW 29: Etappensieg für die Netzneutralität

    Die netzpolitische Woche zusammengefasst: überragender Einsatz für die Netzneutralität in Europa, Bundeswehr geht in die Cyberoffensive und die „Black Box“ in autonomen Fahrzeugen.

    22. Juli 2016 3
  • : Pokémon Go kassiert Sponsoringeinnahmen von McDonalds – und Abmahnungen von Verbraucherschützern
    Eine Pokémon Go Spielerin in den Niederlanden. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a ref="https://www.flickr.com/photos/bramus/28348433985/sizes/l">Bramus!</a>
    Pokémon Go kassiert Sponsoringeinnahmen von McDonalds – und Abmahnungen von Verbraucherschützern

    In Japan kauft sich McDonalds zu Marketingzwecken 3000 Arenen, in Deutschland mahnt der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber wegen Datenschutzbestimmungen ab.

    20. Juli 2016 8
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 28: Endspurt für die Rettung der Netzneutralität
    Regulierungslücken schließen, damit es weder Kriech- noch Überholspuren gibt | Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/elisfanclub/859241997/">Eli Duke</a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">[CC-BY-SA 2.0]</a>
    Netzpolitischer Wochenrückblick KW 28: Endspurt für die Rettung der Netzneutralität

    Die netzpolitische Woche zusammengefasst: „Privacy Shield“-Abkommen wird eingeführt, Datenschutzbedenken bei Pokémon GO, abgelehnte Eilanträge gegen die Vorratsdatenspeicherung und Endspurt zur Sicherung der Netzneutralität.

    15. Juli 2016
  • : Datenschutzerklärung von „Pokémon Go“: Großzügige Erlaubnis zur Datenweitergabe an staatliche Stellen
    Foto: CC BY 2.0 Sadiediane https://www.flickr.com/photos/sadiediane/4267327909
    Datenschutzerklärung von „Pokémon Go“: Großzügige Erlaubnis zur Datenweitergabe an staatliche Stellen

    Los Pikachu, kreiere einen Hype! Seit einigen Tagen erfährt die in Europa noch nicht offiziell verfügbare App „Pokémon Go“ von Nintendo und der Google-Ausgründung Niantic im Netz einige Aufmerksamkeit. Bei dem standortbasierten Augmented-Reality-Spiel der Ingress-Entwickler geht es darum, in der Umgebung auftauchende Pokémon einzufangen und zu sammeln. Auf Twitter kursiert bereits ein erster Hinweis auf die Datenschutzbestimmungen der App und der zugehörigen Dienste. Tatsächlich hat es die Datenschutzerklärung in sich: Neben dem üblichen verklausulierten Einverständnis zur Datenweitergabe an Dritte und zu allerhand Analyse‑, Personalisierungs- und Marketingmaßnahmen, macht besonders ein Passus stutzig, mit dem sich die Betreiber das Recht einräumen lassen, personenbezogene Informationen aus Sicherheitsgründen nach eigenem Ermessen mit Regierungen, Ermittlungsbehörden und sonstigen staatlichen Stellen oder Privatpersonen zu teilen:

    Wir arbeiten mit der Regierung, mit Strafverfolgungsbehörden oder privaten Beteiligten zusammen, um das Gesetz durchzusetzen und einzuhalten. Wir könnten jegliche Informationen über Sie (oder über das von Ihnen ermächtigte Kind), die sich in unserem Besitz oder Kontrollbereich befinden, an Regierungen oder Strafverfolgungsbehörden oder private Beteiligte offenlegen, wenn wir es nach unserem eigenen Ermessen für notwendig und angemessen erachten: (a) um auf Ansprüche, Gerichtsprozesse (einschließlich Vorladungen) zu reagieren; (b) um unser Eigentum, unsere Rechte und unsere Sicherheit, sowie das Eigentum, die Rechte und die Sicherheit von Dritten oder der allgemeinen Öffentlichkeit zu schützen; und © um jegliche Aktivität, die wir als illegal, unethisch oder rechtlich anfechtbar erachten, aufzudecken und zu stoppen.

    Eltern unter 13-jähriger Spieler können laut der Erklärung zudem Zugriff auf die kompletten Daten ihrer Kinder erhalten, und Nutzer erklären sich einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten als Unternehmenswerte im Falle einer Übernahme oder eines Teilverkaufs von Niantic an die neuen Eigner übergehen. Wer auf den Pokémon-Zug aufspringen möchte, sollte sich die Datenschutzbestimmung lieber einmal in Ruhe durchlesen und dann nochmal überlegen.

    11. Juli 2016 36